Neues in der Kategorie Internet-Sperren

Spiegel Online titelt gerade, dass die EU-Kommission ihre geplante Meldepflicht für „Hackerangriffe“ nun konkretisiert und auch das Bundesinnenministerium schon entsprechende Pläne habe. In der Internet-Enquête haben wir eine ganze Reihe von Vorschlägen in diese Richtung gemacht, die allerdings von der Koalition abgelehnt wurden und daher nur als Sondervotum auftreten – die Sondervoten sind aber oft sowieso viel interessanter, weil sie eben nicht auf Druck der Koalition entstanden sind.

Hier der Kern unserer Vorschläge zu Internet-Sicherheit:

In einem Gastbeitrag für das Blog der SPD-Bundestagsfraktion habe ich die Diskussion rund um Zugangserschwerungsgesetz, Internet-Sperren und Zensursula zusammengefasst.

Derzeit ist zu beobachten, dass die Diskussion, die wir in Deutschland hatten, auf EU-Ebene wieder von vorne los geht. Es werden von Sperrbefürwortern die gleichen Argumente und Behauptungen aufgestellt, die auch schon bisher die Diskussion bestimmten.

Viele Abgeordnete befunden sich in einem Dilemma: einerseits sind sie gegen Zensur, sehen Sperrsysteme kritisch – auf der anderen Seite wird ihnen immer wieder eingeredet, dass man doch etwas zum Schutz der Kinder tun müsse. Daher habe ich versucht, nochmals das wichtigste in kurzer Form zusammenzufassen. Das kann natürlich auch gerne in direkten Gesprächen mit Abgeordneten verwendet werden.

Löschen und Strafverfolgung statt Löschen und Sperren

 

Mit einem »Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net) sowie der BPjM« wollen BKA und die Meldestellen die Zusammenarbeit nun, nach mehreren Jahren, endlich verbessern. Der Ansatz an sich ist gut, aber es kommt um Jahre zu spät.

Unten folgt die HTML-Version des Papieres (per OCR eingelesen, einzelne Buchstaben-Fehler könnten also dabei sein). 

Ein ausführlicher Kommentar dazu findet sich beim AK Zensur: Kapitulationserklärung gegenüber Kinderschändern

Um den Informanten zu schützen gibt es dieses mal kein Original-PDF. Der Stand des Papieres ist zwischen Juni und Juli.

Nach einem Bericht von Welt Online schafft es das BKA nicht, Webseiten mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern schnell zu löschen. 40% der Webseiten seien noch eine Woche nach Bekanntwerden abrufbar. Das verwundert nicht, will das BKA doch nicht nur unbedingt Sperren, sondern auch neue Kompetenzen – die es mit dem Zugangserschwerungsgesetz und Internet-Sperren bekommt. Da ist es nicht hilfreich, wenn andere Lösungen viel besser funktionieren. Der gesamte BKA-Bericht liegt der Welt Online nach eigenen Aussagen vor, aber ohne konkrete Kenntnis der Inhalte ist es natürlich schwer, zu beurteilen was nun drin steht.

Klar ist aber, wer die Übeltäter sind: 

Beim BKA gingen zwischen Januar und Juni lediglich 20 direkte Löschungsbestätigungen ein, hauptsächlich aus der Russischen Föderation. Die meisten Server stehen dort und in den USA und Niederlanden, aber auch in Kanada, Schweden und Zypern.

In Russland klappt es also, aber in den USA, den Niederlanden, Kanada, Schweden und Zypern nicht? Also alles Schurkenstaaten? Mitten in den EU? Wäre es da nicht naheliegend, die internationale Zusammenarbeit zu verbessern, wie der AK Zensur schon seit langem fordert?

Fazit des Bundesinnenministeriums in seinem Entwurf zu einem Aktionsplan gegen Kinderpornografie ist, dass „die Kooperation zwischen den Staaten besser werden muss.“ Vor allem bei der Rückmeldepraxis aus den USA und den Niederlanden sieht das Ministerium „Verbesserungspotenziale“.

Apropos: die Niederlande planen gerade auch Sperren, die Schweden haben sie schon. Also, sie blockieren lieber als gegen die Inhalte vorzugehen?

 

So manche Argumentation von Ziercke ist allerdings hanebüchener Unfug:

BKA-Präsident Jörg Ziercke hatte mehrfach für Sperren im Internet plädiert, stößt mit dieser Ansicht aber auf den Widerstand bei der mitregierenden FDP, die Liberalität im Netz fordert. Das alleinige Löschen führt laut Ziercke nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet, weil die Produzenten stets über Kopien des Materials verfügen.

Herr Ziercke, können Sie mir erklären, was eine Blockade daran ändert? Sie ändert eins: das Material bleibt für die Konsumenten verfügbar. Wenn die Webseite gelöscht wird, ist es nicht mehr verfügbar – so lange, bis der Anbieter das woanders hochgeladen hat. Daher war schon immer unsere Forderung: die Anbieter müssen strafrechtlich verfolgt werden. 

 

Zudem sollte man sich immer wieder ins Bewusstsein rufen: nach einer Studie der Universität Cambridge können Bankbetrugs-Webseiten international innerhalb von vier bis acht Stunden gelöscht werden. Warum sollte das bei popeligen Betrugs-Webseiten schneller gehen als bei international geächteten und auch in den USA strafbewährten Inhalten? Der Verdacht, dass das BKA hier ineffiziente Wege nutzt, drängt sich förmlich auf.

 

Apropos: auf der aktuellen dänischen Sperrliste sind immer noch Webseiten aus Deutschland. Eine davon ist mir bekannt. Sie enthielt vor Jahren mal – soweit das aus Archiven ersichtlich ist – FKK-Bilder, aber schon immer ein korrektes Impressum. Der Domaininhaber sitzt in Deutschland. Seit einiger Zeit sind auf der Web-Seite nur noch nicht-sexuelle Inhalte zu sehen. Dennoch wird sie in Dänemark blockiert.

 

Update: Interessant ist auch:

Bis zum Verschwinden der Seiten gibt es laut der Untersuchung „immense Zugriffszahlen“, was zu „einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führe.

Da fragt man sich: woher wollen sie das wissen? Sie haben ja angeblich keine Ahnung wer die Seiten betreibt, kommen nicht an die Hintermänner, die Löschung läuft schleppend – und es gibt immense Zugriffszahlen? Diese angeblichen immensen Zugriffszahlen sind wohl eher eine Wunschvorstellung des BKA.

 

Insgesamt ist die Zahlenangabe zu den Löscherfolgen wohl auch nicht exakt, die konkreten Zahlen schwanken von Monat zu Monat. Da es sich sowieso nur um eine geringe Anzahl handelt (20 gelöschte Webseiten, bei 60% wären es insgesamt 33 Webseiten), ist die Schwankungsbreite naturgemäß sehr hoch. Und nach meinem Kenntnisstand versucht das BKA weiterhin die Löschungen nur über Interpol und die „üblichen“ Kanäle, nutzt also keine weitergehenden Möglichkeiten.

Im (noch) aktuellen SPIEGEL 14/2010 gibt es auf Seite 18 einen Artikel „Minister für Entwarnung“, der erklären könnte, warum einige Unions-Abgeordneten sich weiter lautstark für Internet-Sperren aussprechen.

Der Artikel beschreibt den Wandel im Innenministerium von Wolfgang Schäuble zu Thomas de Maizière:

Kein CDU-Minister hat in der schwarz-gelben Koalition einen so radikalen Kurswechsel vollzogen wie de Maizière. Schäuble war der Prototyp eines konservativen Ressortchefs, stets hatte er ein offenes Ohr für die Nöte des Sicherheitsapparats. Sein Credo war das von Law and Order. […]

De Maizière dagegen wirkt wie ein Minister für Entwarnung.

In der Union ist aber gleichzeitig innerparteilicher Widerstand gegen den Kurswechsel zu spüren, der auch schon in anderen Bereichen stattgefunden hat:

Die Traditionalisten in der Union hielten es von Anfang an für einen Fehler, dass Merkel in der Innenpolitik auch noch die letzte konservative Bastion räumt. Sie hatten in den vergangenen Jahren ja schon erdulden müssen, wie die Parteichefin andere althergebrachte Überzeugungen der Union entsorgte.

Der Weg ging weg von der Hausfrau hin zu einem moderneren Frauenbild, beim Sozialstaat sehe ich die Union häufig näher bei der SPD als bei der FDP, und auch auf die Atomkraft würde die Kanzlerin langfristig verzichten. Der SPIEGEL schreibt treffenderweise weiter:

Nur noch Sheriff Schäuble im Innenministerium erinnerte die Konservativen an die alte CDU.

Bundesarchiv_B_145_Bild-F019970-0020,_Düsseldorf,_CDU-Bundesparteitag,_Adenauer,_Erhard.jpgAber mit dem neuen Innenminister ist auch das vorbei. Fraktionsintern brechen nun die Fronten auf, und einzelne Abgeordnete versuchen bei dem einen oder anderen Thema eine konservative Linie durchzusetzen.

Und ich denke, hier muss man auch die Äußerungen von Hans-Peter Uhl (CSU) –zum Beispiel in einem Gastkommentar für die FAZ (siehe auch den Kommentar dazu bei Netzpolitik und „Die Weiswursttheorie des Doktor Uhl“) – einordnen. Ebenso andere Äußerungen aus der Union. Da Internet-Sperren Unfug sind, wenn man sie zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornografie“) einsetzen will, bleiben letztendlich nur zwei Möglichkeiten, warum Uhl weiter darauf beharrt:

  • Er will Sperrsysteme etablieren, um sie auch bei anderen Inhalten einzusetzen.
  • Es geht um die politische Positionierung. Wenn alle anderen Parteien dagegen sind, dann muss wenigstens einer noch dafür sein.

Die erste Variante hat Uhl selbst ausgeschlossen. Die Aussage ist klar und deutlich, und nehmen wir mal an, dass er es ernst meint. Bleibt also nur die politische Positionierung. Das Hochhalten der vermeintlich konservativen Fahne. Und die innerparteiliche Opposition.

Das ist ein übliches Spiel. Und man schafft sich damit Verhandlungsspielraum: „OK, ich gebe hier nach, aber dafür musst Du da und dort nachgeben!“. Für Uhl dürfte es ein politisches Thema wie jedes andere sein. Noch steht eine Antwort aus, aber ich glaube nicht, dass er bzw. seine Mitarbeiter es schaffen, eine andere sinnvolle Argumentation für Sperren zu finden. 

Merkel hingegen will im Bereich der Netzpolitik nicht auf Konfrontation setzen, schreibt der SPIEGEL:

So will Merkel, dass sich die Partei mit der Internetgemeinde aussöhnt, die Schäuble mit seinem Gesetz zur Online-Durchsuchung verprellt hat.

Es war ja nicht nur Schäuble, und auch beim Thema Internet-Sperren soll Merkel mit dafür gesorgt hat, dass im Koalitionsvertrag eine Einigung mit der FDP zustande kam.

In Deutschland ist jetzt wohl eher Abwarten angesagt. Dafür müssen wir auf EU-Ebene die gleiche Diskussion führen, die wir in den vergangenen 16 Monaten in Deutschland geführt haben. Und auch da werden wir uns mit zwei verschiedenen Standpunkten auseinander setzen müssen: Zum einen mit den Leuten, die tatsächlich glauben, mit Internet-Sperren irgendwas im Kampf gegen Kindesmissbrauch erreichen zu können. Das hört sich auf den ersten Blick doch auch so gut an. Zum anderen mit denjenigen, die sich vor allem aus politischen Gründen für Sperren aussprechen. Die das Thema nutzen wollen, um sich damit von anderen abzusetzen. Das wird viel schwieriger, denn wenn es nicht um die Sache geht, kann man auch niemanden mit Sachargumenten überzeugen.

 

(Foto: Bundesarchiv/Heisler)

Der dänische Internet-Zugangs-Provider Siminn gehört zu den Providern, die in Dänemark die Zugangs-Sperren einrichten müssen.

grafik-daenische-sperrliste.pngDaher kennt er auch die aktuellen Listen und hat diese mal automatisch analysiert. Und wie alle bisherigen Analysen auch ist das Ergebnis wieder eindeutig: Abgesehen davon, dass fast die Hälfte der Websites offline ist, kommt das Zeug zu über 97% aus den USA, Westeuropa und Kanada.

Elf Webseiten kommen aus Deutschland. Sollte auf diesen tatsächlich Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern befinden, muss man sich schon fragen warum die deutschen Ermittlungsbehörden das dulden. Denn angeblich stehen sie ja in der Zwischenzeit in gutem Kontakt mit den Dänen. Wenn dort andere Inhalte zu finden sind, muss man sich fragen, warum diese auf der Sperrliste stehen …

Land Anzahl
offline 856
USA 916
Kanada 13
Deutschland 11
Niederlande 10
Südkorea 9
Russland 8
Tschechien 5
Ukraine 5
Großbritannien  4
Japan 3
Schweden 3
Belgien 2
Frankreich 2
Brasilien 1
China 1
Italien 1
Portugal 1
Türkei 1

 

Mehr: How the internet in Denmark is filtered

 

Die Bundesländer wollen an Internet-Sperren im Kontext des Jugendschutzes festhalten. Woran das liegt? Vielleicht, weil sie entsprechende Sperren auch im Bereich des Glücksspiels haben wollen. Und das ist kein Aprilscherz.

Martin Stadelmeier, Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, hat auf dem Politcamp explizit bestätigt, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ganz bewusst die Möglichkeit hat, (wie er sagt in Ausnahmefällen) Sperrverfügungen gegen ausländische Webseiten zu erlassen. Die KJM hat auch schon solche angekündigt.

Wer sich nun fragt, warum im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (in Verbindung mit dem Rundfunk-Staatsvertrag) an der Regelung trotz aller Gegenstimmen festgehalten wird, findet eine mögliche Erklärung in dem Fragenkatalog zur Anhörung „Zukunft des Glücksspielwesens in Deuschland“ (PDF, 414 KB), der mir freundlicherweise zugespielt wurde. Dort wird auf Seite 9 als Frage 22 gefragt, ob Sperren ein gangbarer Weg gegen nicht zugelassene Glücksspiel-Webseiten wären:

22. Vorausgesetzt, Internetglücksspiel würde zugelassen: Auf welche Weise kann die Nutzung in Deutschland nicht zugelassener Websites unterbunden werden? Wie beurteilen Sie im Hinblick darauf die Durchführbarkeit und Wirksamkeit

  1. der Blockierung entsprechender Websites?
  2. obligatorischer Hinweise an die Besucher entsprechender Websites?
  3. von Verboten bzw. Beschränkungen bargeldloser Zahlungen?
  4. der Sperrung on (Bank-)Konten illegaler Anbieter?
  5. von Teilnahmeverboten?

Rein prinzipiell ist das nichts neues, solche Sperren wurden schon 2008 in Hessen gefordert, vor fast einem Jahr wurde bekannt, dass Hessen 25 Seiten gesperrt haben wollte. Und schon 2008 hat Düsseldorfs Regierungspräsident Jürgen Büssow die Domains eines ausländischen Glücksspiel-Anbieters und eines Diskussionsforums gekapert – und weltweite Internet-Polizei gespielt. (In beiden Fällen scheint es aber so zu sein, dass die Domains in der Zwischenzeit wieder zurück gegeben wurden.)

Interessant ist hier aber: die Frage, ob solche Sperren bei Glücksspiel genutzt werden sollen, taucht eben in einem Fragenkatalog der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf. Diese ist beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag federführend. Wenn sie Sperren bei Glücksspiel (und damit im Glücksspiel-Staatsvertrag) in Erwägung ziehen, da wäre es auch sehr verwunderlich, wenn im Bereich des Jugendschutzes das gleiche Ministerium auf diese Maßnahme verzichten würde.

Deutlich ist: Eine Chinesisierung Sinisierung des Internets in Deutschland und Europa wird von vielen politischen Kräften vorangetrieben.

 

gluecksspiel-fragenkatalog--staatskanzlei-rlp.pdf


Und weil ich schon mal dabei bin: hier ist der Inhalt des Briefes der Bundesregierung an den Bundespräsidenten (PDF, 66 KB) bezüglich des Zugangserschwerungsgesetzes. Der Bundespräsident hatte die Bundesregierung gefragt, warum sie der Ansicht ist, dass das Gesetz verfassungsmäßig ist und wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellen. Dies ist der Wortlaut der Antwort aus dem Innen- und Justizministerium.

Wie bereits SPIEGEL Online berichtet hat, besteht der Brief größtenteils aus der Wiedergabe der Meinung der alten Bundesregierung, aus indirekter Rede und Zitaten. Nur ganz am Schluss kommen noch ein paar eigene Zeilen hinzu. Ein sehr skurriler Text, der sagt: bitte lieber Präsident, unterzeichne das Gesetz, aber wir werden es dann gar nicht umsetzen – und damit hört es sich nach einem indirekten Hilferuf an: „Bitte unterzeichne es nicht!“. Wie wir in der Zwischenzeit wissen hat er unterzeichnet – nun muss die Bundesregierung also selbst ran.

 

I. 

Der Chef des Bundespräsidialamtes hat mit Schreiben vom 23. November 2009 den Chef des Bundeskanzleramtes um eine Stellungnahme der Bundesregierung u.a. zur Gesetzgebungskompetenz und anderen verfassungsrechtlichen Fragen, die das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen aufwerfe, gebeten. 

II. 

Die Bundesregierung ist in der 16. Legislaturperiode bei der Gegenzeichnung des vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2008 beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/12850 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, BT-Drs. 16/13411; BR-Drs. 604/09) von folgenden Erwägungen ausgegangen:  

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes 

a) Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das als Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erlassenen Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz- ZugErschwG) ergab sich nach Auffassung der damaligen Bundesregierung aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) i.V.m. Artikel 72 Abs. 2 GG. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts decke diese Kompetenznorm alle Regelungen ab, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelten. Sie umfasse Normen und Gesetze mit wirtschaftsregulierenden oder wirtschaftslenkenden Inhalten (BVerfGE 68, 319, 330).  

Die den Zugangsvermittlern auferlegte Pflicht, den Zugang zu kinderpornographischen Angeboten durch entsprechende technische Vorkehrungen zu erschweren, sei als eine solche wirtschaftslenkende Maßnahme zu qualifizieren, da sie die Diensteanbieter in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit reglementiere. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimme sich die Frage, welche Kompetenzgrundlage für eine bundesgesetzliche Regelung einschlägig sei, nach dem konkreten Inhalt des Gesetzes. Für die kompetenzrechtliche Zuordnung komme es in erster Linie auf den funktionalen Zusammenhang, den Hauptzweck der Regelung und die Materie an, in die das Gesetz eingreife. Entscheidend sei nicht der Anknüpfungspunkt, sondern der Gegenstand des Gesetzes (vgl. BVerfGE 58, 137, 145; 68, 319, 327f.). Gegenstand des Gesetzes seien keine präventivpolizeilichen oder repressiven Maßnahmen gegenüber den Diensteanbietern, die sich selbst nicht als wissentliche und willentliche Verbreiter kinderpornographischen Materials strafbar machten, sondern Reglementierungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Hinblick auf den Transport bestimmten Materials.  

Auf die im Grundansatz mit der hier für den elektronischen Datenverkehr getroffenen Regelung vergleichbare Bestimmung in § 1 Abs. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGB. I S. 2418), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 26 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), wonach bestimmte Sendungen von der Beförderung ausgeschlossen sind, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt oder deren Außenseite rassendiskriminierendes Gedankengut enthält, konnte nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode insoweit Bezug genommen werden.  

Nach der in der Begründung des Gesetzentwurfes dargelegten Auffassung der Bundesregierung in der zurückliegenden Wahlperiode konnte hinsichtlich der für die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG nachzuweisenden Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung (Artikel 72 Abs. 2 GG) (BT-Drs. 16/13125) darauf hingewiesen werden, dass durch ggfs. unterschiedliche Regelungen in den Ländern die betroffenen Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Handeln beeinträchtigt würden. Mit einer bundeseinheitlichen Regelung werde eine sonst drohende Ungleichbehandlung der betroffenen Diensteanbieter vermieden. Besonders die Sperrung ausländischer Webseiten sei nicht an Ländergrenzen gebunden und könne aus technischen Gründen auch nicht an sie gebunden werden.  

b) Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG
Soweit das Bundeskriminalamt mit der Wahrnehmung der Aufgabe zur Führung einer sog. Sperrliste nach § 1 ZugErschwG betraut ist, ergab sich nach Meinung der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 GG. Der Hinweis auf diese Kompetenznorm in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13125) erfolgte zur Verdeutlichung ihrer Auffassung, dass das Bundeskriminalamt die für die Erstellung der Sperrliste benötigten Informationen aus seiner originären Zuständigkeit als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen sowie für die internationale Verbrechensbekämpfung schöpfe. Die Zusammenstellung der für die Löschung und ggf. Sperrung benötigten Informationen ist von der damaligen Bundesregierung insofern nur als Nebenprodukt von im Bundeskriminalamt bereits vorhandenen Erkenntnissen, die in erster Linie zur Strafverfolgung bzw. zur Weitergabe an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gewonnen worden sind, betrachtet worden.  

c) Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG
Nach Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG könne der Bund Zentralstellen u.a. für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen sowie die Kriminalpolizei einrichten. Darüber hinaus könne der Bundesgesetzgeber nach Artikel 87 Abs. 3 Satz 1 GG für Angelegenheiten, für die ihm die Gesetzgebung zustehe, selbständige Bundesoberbehörden errichten, die eine bestimmte Aufgabe zentral für das gesamte Bundesgebiet und ohne Inanspruchnahme von Landesbehörden ausführen könnten. Diese verfassungsrechtliche Befugnis umfasse auch die Zuweisung neuer Aufgaben auf bereits bestehende zentrale Verwaltungseinrichtungen des Bundes. Die Übertragung der Befugnis zur Führung der Sperrliste auf das BKA sei nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt, nach der grundsätzlich auch den in Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG genannten Zentralstellen derartige Aufgaben übertragen werden könnten (vgl. BVerfGE 97, 198, 217; 110, 33, 51). 

d) Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG Die als Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen geregelte Änderung des Telekommunikationsgesetzes stützt sich nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode auf die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes gemäß Artikel 73 Abs. 1 Nr. 7 GG.  

2. Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren 

Nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode ist das Gesetz auch formell ordnungsgemäß zustande gekommen. Ob die von MdB a.D. Jörg Tauss (Piratenpartei) vorgebrachten und in dem anhängigen Organstreitverfahren geltend gemachten Einwendungen durchgreifen, ist letztlich vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. In diesem Verfahren dürfte auch die bei der Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzentwurfs erfolgte Kritik, dass ein neuer, gänzlich anderer Entwurf als bei der Ersten Lesung behandelt werde und es daher an der erforderlichen Ersten Lesung gefehlt habe, erörtert werden. 

Bei der Gegenzeichnung des Gesetzentwurfs ist die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode von folgenden Erwägungen ausgegangen: 

Zwar sei der Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung im Rahmen der Ausschussberatungen dahingehend verändert worden, dass die ursprünglich als Artikel 1 vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes aufgegeben und durch das ZugErschwG als neues Stammgesetz ersetzt worden sei, doch diese Änderungen entsprächen inhaltlich weitgehend dem ursprünglichen Gesetzentwurf und bewirkten keinen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben des Gesetzgebungsverfahrens. Insbesondere habe sich der federführende Ausschuss kein ihm nicht zustehendes Gesetzesinitiativrecht angemaßt. 

Dem Bundestag komme bei der Umsetzung von Gesetzesvorlagen ein großer Gestaltungsspielraum und eine umfassende Bearbeitungskompetenz zu. Eine intensive Überprüfung, Beratung und Abwägung des Gesetzentwurfes umfasse zugleich das Recht, diesen zu bearbeiten und umzugestalten. Dem Bundestag obliege die Verantwortung, den Entwurf dahingehend weiterzuentwickeln, dass sein gesetzgeberischer Zweck und zugleich die notwendige parlamentarische Mehrheit erreicht werden könne.  

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen stehe gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 GO-BT in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12850). Die vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie vorgeschlagenen Novellierungen setzten ausschließlich das sachliche Begehren des Entwurfs um.  Es sei nach Meinung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode insoweit unerheblich, dass der Ausschuss in Artikel 1 des Gesetzes den Erlass eines neuen Stammgesetzes empfohlen habe. Diese Neufassung enthalte keine sachfremden Ergänzungen oder Änderungen, sondern modifiziere lediglich die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen. Mit dem neuen Standort der Normen solle sichergestellt werden, dass künftig keine Erweiterung von Zugangserschwerungen auf andere Inhalte erfolgen werde. Dies entspreche den während des Gesetzgebungsverfahrens vielfach geäußerten Bedenken (BT-Drs. 16/13411, S. 13 f.).  

In diesem Zusammenhang sei auch auf die im Verhältnis zu den im Gesetzgebungsverfahren beratenden Ausschüsse des Bundestages weniger weit reichenden Befugnisse des Vermittlungsausschusses hinzuweisen. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses könne unstreitig auch darin bestehen, einen einheitlichen Gesetzesbeschluss in zwei (oder mehrere) Gesetze aufzuteilen oder solche zusammenzuführen (Dästner, Die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses (1995), § 10 Rn. 22). Anders als nach einem Vermittlungsverfahren, bei dem die Abgeordneten den Einigungsvorschlag lediglich annehmen oder ablehnen, aber keine Sachanträge mehr stellen könnten (§ 10 Abs. 2 Geschäftsordnung-Vermittlungsausschuss), könnten sie in den Ausschussberatungen noch auf eine Modifizierung des Gesetzentwurfes hinwirken. Ihnen stünden zu diesem Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens somit noch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Rechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG zu wahren. Es sei daher folgerichtig, auch den parlamentarischen Ausschüssen die Befugnis zur Zusammenführung und Aufteilung von Gesetzentwürfen zuzugestehen. Diese Option werde von ihrer Gestaltungsfreiheit erfasst und entspreche im Übrigen auch der Staatspraxis. 

Selbst wenn ein Geschäftsordnungsverstoß beim Gesetzgebungsverfahren festgestellt würde, führte dies nicht zur Nichtigkeit des so beschlossenen Gesetzes (BVerfGE 29, 221, 234). Die Behandlung eines Gesetzentwurfs in drei Lesungen sei nur nach der Geschäftsordnung, nicht aber verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 29, 221, 234). 

 

III. 

Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet. Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung wird sich die Bundesregierung auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen. Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen. 

 

Antwort--BMJ-BMI--BPraes--Internetsperren.pdf

 

„Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ heißt es in Artikel 20 unseres Grundgesetzes. 

Das Bundesinnenministerium will sich aber nicht daran halten: Mir liegt der finale Entwurf des Erlasses (PDF; 2,4 MB) vor, mit dem das BKA angewiesen wird, das Zugangserschwerungsgesetz nicht umzusetzen.

 

Natürlich ist dies erst einmal eine gute Nachricht: die Arbeit hat sich gelohnt, nicht nur die neue Regierungskoalition sondern die überwiegende Mehrheit der Bundestags-Mitglieder hat eingesehen, dass Internet-Blockaden oder Netzsperren im Kampf gegen die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern Unfug sind. Wir sollten uns freuen!

Leider können wir das nicht. Wie aus Koalitionskreisen zu hören ist, weigert sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehrheitlich weiterhin ein Aufhebungsgesetz zu formulieren. Das Ergebnis ist die besagte Dienstanweisung. Dabei wäre das nicht nur die verfassungsrechtlich saubere Lösung: Eine Dienstanweisung an das BKA kann das Ministerium jederzeit rückgängig machen. Heimlich still und leise, ohne Aussprache im Bundestag, ohne Öffentlichkeit. Der Willkür der Bundesregierung, der Exekutive, ist mit einer solchen Lösung Tür und Tor geöffnet – daher gibt es in einer Demokratie die Gewaltenteilung. Das Parlament, die Legislative, macht die Gesetze. Aus diesem Grund habe ich noch eine kleine Resthoffnung, dass sich die Unionsfraktion doch noch durchringen kann, ein ordentliches Aufhebungsgesetz mitzutragen.

Vielleicht strengen die Oppositionsparteien im Bundestag aber auch eine Organklage an und zwingen so die Bundesregierung zu einer sauberen Lösung.

 

Der Text des Erlasses des Innenministeriums ans BKA:

  1. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskriminalamt den in § 1 Abs. 2 ZugErschwG eingeräumten Beurteilungsspielraum dahingehend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten erfolgt und Zugangssperren unterbleiben. Als eine erfolgsversprechende Maßnahme in diesem Sinne bitte ich die Benachrichtigung des Staates anzusehen, in welchem die identifizierten kinderpornographischen Inhalte physikalisch vorgehalten werden. Die Benachrichtigung ist mit der nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung nach Löschung an das BKA zu versehen. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, um insbesondere den betroffenen ausländischen Stellen die Möglichkeit zu geben, sich auf das Verfahren einzustellen und auf entsprechende Meldungen des Bundeskriminalamts zeitnah durch Löschung der Angebote zu reagieren. Aus diesem Grund sind weder Sperrlisten zu erstellen, noch Sperrlisten an die Internetserviceprovider zu übermitteln.
  2. Das unter 1. beschriebene Verfahren gilt uneingeschränkt auch für die mit den fünf großen Internetserviceprovidern abgeschlossenen Verträge. Eine Sperrlistenerstellung/Sperrlistenübermittlung auf dieser Grundlage hat zu unterbleiben. Soweit die vertraglichen Verpflichtungen nicht schon wegen des Inkrafttretens des ZugErschwG erlöschen, bitte ich die Verträge BKA-seitig unter Hinweis auf das Inkrafttreten des ZugErschwG aufzukündigen.
  3. Die Erarbeitung der in §10 ZugErschwG benannten technischen Richtliniebleibt ausgesetzt. Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Diensteanbieter unterbleibt bis auf weiteres.
  4. Als kinderpornographisch identifizierte Inhalte im Internet sind zukünftig auch den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle mit dem Ziel der Löschung der Inhalte zu melden. Auch diese sind um Rückmeldung zu den weiteren auf die Benachrichtigung hin erfolgten Schritten und insbesondere zu Erkenntnissen in Bezug auf die Löschung des inkriminierten Inhalts zu bitten.
  5. In Bezug auf das unter 1. beschriebene weitere Vorgehen und dessen Wirksamkeit sind Erkenntnisse zu sammeln. Hierzu sind Listen über erkannte und gemeldete kinderpornographische Webseiten zu führen. Ich bitte mir monatlich zu berichten:
    • Zahl der im Vormonat getätigten Unterrichtungen anderer Staaten 
    • Auflistung der betroffenen Staaten (wie viele Fälle pro Staat im Monat) 
    • Zahl der erfolgten Rückmeldungen 
    • Inhalt der Rückmeldungen (in wie vielen Fällen erfolgte innerhalb welcher Frist eine Löschung?)
    • BKA-seitig ermittelte Erkenntnisse über den weiteren Verbleib des als kinderpornographisch identifizierten und dem betroffenen Staat gemeldeten Inhalts. Hierzu sollte ein geregeltes Verfahren eingesetzt werden, welches vorsieht, dass in festgelegten zeitlichen Abständen ermittelt wird, ob der Inhalt auch nach Benachrichtigung des betroffenen Staates weiter unter der benannten Adresse im Internet abrufbar ist (soweit möglich auch, ob der selbe Inhalt auf eine andere Adresse im Internet umgezogen wurde)
    • Zahl der monatlichen Unterrichtungen der Selbstregulierungsstellen
    • Zahl der Rückmeldungen hierauf und deren Inhalt 
  6. Soweit sich aus dem unter 5. vorgegebenen Verfahren Erkenntnisse ergeben, dass in einer signifikanten Vielzahl von Fällen entweder keine Rückmeldung des benachrichtigten Staates erfolgt oder erkannt wird, dass trotz Meldung keine Maßnahmen zur Löschung der Inhalte unternommen wurden bzw. diese nicht zum Erfolg geführt haben, bitte ich um Unterrichtung unter Auflistung der erfolgten Mitteilungen und des jeweils weiteren Verlaufs (keine Rückmeldung bzw. Inhalt am xx.xx.xxxx unter der gemeldeten Adresse nach wie vor abrufbar). In diesen Fällen beabsichtige ich, BMJ bzw. AA um Unterstützung zu bitten.

 

Erlass-ZugErschwG.pdf (PDF, 2,4 MB)

 

Seit ein paar Wochen tobt nun die Diskussion über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), mit dem die Bundesländer Jugendschutz im Rundfunk und dem aus ihrer Sicht vergleichbaren Internet betreiben wollen.

Nachdem wir hier den Vortragsentwurf – über den seit über einem Jahr im stillen Kämmerlein diskutiert wird –  veröffentlicht und beim AK Zensur kommentiert haben, bemüht sich die federführende Staatskanzlei in Mainz, uns zu beruhigen: es sei ja alles nicht so gemeint

Die Realität spricht eine andere Sprache.

Wenn man sich mal anschauen will, was die Akteure tatsächlich wollen, muss man sich nur die Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zum Gesetzesentwurf durchlesen – und man sollte im Hinterkopf haben, dass die KJM beim Entwurf beteiligt war:

Die KJM vertritt die Auffassung, dass administtrative Ansprechpartner (Admin-C), Suchmaschinenbetreiber, Internetplattformbetreiber (bspw. von Social Communuties), Linksetzer oder Anbieter von fremden Inhalten nicht in einem rechtsfreien Raum existieren, sondern den Jugendschutz bei den von ihnen verantworteten Angeboten durchsetzen müssen. Der JMStV gilt daher auch für diese Anbieter. Der weite Anbieterbegriff wurde bisher in der amtl. Begründung zum JMStV festgeschrieben.

Das heißt im Klartext: die KJM will nicht nur Access-Provider zu Sperren verpflichten, sondern im Namen des Kinder- und Jugendschutzes auch gegen Links, Suchmaschinen oder Kommentare in Blogs vorgehen. Sie ist der Ansicht, dass sie das jetzt schon kann, will aber eine Klarstellung im Gesetz. Wenn solche Seiten wie genau diese hier (böse Links!) also nicht per Strafrecht verbieten kann, dann doch wenigstens im Namen des Jugendschutzes.

Wenn die Staatskanzlei Mainz unter Staatssekretär Martin Stadelmaier also tatsächlich weder Access-Blocking noch Linkverbote und so weiter haben will, dann muss der neue Staatsvertrag nicht nur zur alten Definition zurückkehren, sondern ganz klar und eindeutig sich nur auf die eigentlichen Anbieter der Inhalte beziehen. Die Verantwortlichkeit für Access-Provider muss ganz rausfallen, die Haftung für Links muss sauber und medienadäquat geklärt werden und so weiter. 

Und man sollte auch nicht vergessen: es geht hier nicht nur um Hardcore-Pornos. Die KJM ist viel gefährlicher, als es Zensursula je war.

Wenn vor diesem Hintergrund Heinrich Wefing in der Zeit von Verschwörungstheorien spricht ist dies besonders lächerlich. Die Tatsachen liegen auf dem Tisch …

 

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Wer wissen will, was die aktuell geplanten Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bedeuten, der sollte sich mal den „Dritten Bericht“ der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anschauen:

Ab Seite 41 geht es um Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider (»Access-Blocking«)

Ausschnitt aus Seite 42 (Hervorhebungen von mir):

Ein erstes Gespräch der KJM mit FSM und eco dazu fand am 23. Oktober 2008 in München statt. Access-Provider selbst waren nicht anwesend, aber über ihre Verbände FSM, eco sowie Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und Bundesverband digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) vertreten. Der KJM-Vorsitzende machte in dem Gespräch nochmals die Erwartung der KJM deutlich, dass deutsche Access-Provider bestimmte unzulässige und jugendgefährdende Inhalte im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags freiwillig sperren sollen. Eine Zusage der Access-Provider hierzu konnte in dem Gespräch allerdings nicht erzielt werden. Stattdessen boten die anwesenden Medienverbände an, der KJM andere Lösungsvorschläge der Access-Provider zu übermitteln, die von der KJM noch genauer geprüft werden sollten. Die KJM sprach sich für eine Fortführung des Dialogs aus, machte aber deutlich, dass sie – sollten die Gespräche scheitern – von der Maßnahme der Sperrverfügungen, die im JMStV ausdrücklich vorgesehen und in den erwähnten Gutachten trotz Schwierigkeiten in der Praxis auch grundsätzlich als Möglichkeit bestätigt worden ist, Gebrauch machen werde. Zudem will sich die KJM für Gesetzesverschärfungen einsetzen, die die Access-Provider zukünftig stärker in die Pflicht nehmen.

Ein zweites Gespräch – zur selben Thematik und in ähnlicher Teilnehmerzusammenstellung – fand am 6. Februar 2009 in München statt. Das Gespräch diente zum einen dem Austausch der Sichtweisen und Erfahrungen betreffend die Initiative der Bundesregierung zur Sperrung von Kinderpornografie (vgl. unten). Zum anderen erwartete die KJM aber auch Fortschritte im Bereich ihrer eigenen Zuständigkeit, also Lösungsvorschläge für das freiwillige Sperren bestimmter unzulässiger und jugendgefährdender Inhalte nach dem JMStV seitens der Access-Provider. Die FSM und ihre Mitgliedsverbände eco, BITKOM und BVDW bekräftigten jedoch ihre diesbezügliche ablehnende Haltung und erteilten freiwilligen Sperrungen der Access-Provider zu Inhalten au- ßerhalb von Kinderpornografie – nicht zuletzt aus Haftungsgründen – nochmals eine deutliche Absage. Der KJM-Vorsitzende kündigte daraufhin an, dass die KJM prüfen werde, ob exemplarisch einzelne Sperrungsverfügungen erlassen werden, wenn die FSM und ihre Mitglieder nicht schriftlich Lösungsvorschläge zu effektiven freiwilligen Maßnahmen vorlegen würden. Ziel dieser exemplarischen Einzel-Sperrverfügungen sei dabei insbesondere, die Notwendigkeit für Gesetzesänderungen und -verschärfungen aufzuzeigen (etwa eine gesetzliche Sperrpflicht für Access-Provider auf Basis des effektiveren Prinzips der listenbasierten Sperrung). Die FSM und die anwesenden Verbände machten deutlich, dass auch sie im Sinne einer höheren Rechtssicherheit eine Gesetzesänderung befürworten würden.

 

Die fünf Thesen ab Seite 54 sind auch interessant, das übliche Gerede vom angeblich rechtsfreien Raum:

Das Internet darf im Jugendschutz – und auch ganz grundsätzlich – kein rechtsfreier Raum sein.

[...]

Beispiel Entwicklungsbeeinträchtigung

Im Fernsehen stellen Inhalte, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen können – die sie ängstigen, überfordern oder ihnen problematische Wertvorstellungen vermitteln können –, den Schwerpunkt der Jugendschutz-Problematik dar. Es stehen Sendungen wie »Deutschland sucht den Superstar« oder problematische Trailer im Schwerpunkt, und es geht um die Frage, für welche Altersgruppe bestimmte Inhalte zumutbar sind. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte gibt es aber auch im Internet zuhauf. Die KJM hat in ihren Internet-Prüfverfahren zunächst den Schwerpunkt auf schwere Verstöße wie Pornografie, Posendarstellungen Minderjähriger oder rechtsextreme Inhalte gelegt. Seit einiger Zeit werden aber verstärkt auch Internetseiten in Bezug auf Entwicklungsbeeinträchtigung geprüft und beanstandet und so ein Bewusstsein für diese Problematik im Internet angestoßen.

Sprich: Zunächst hatten sie mit den Porno-Leuten genug zu tun. Nun kommt der Rest. Stück für Stück.

 

Und wenn man sich dann mal anschaut, was in der Praxis jugendschutz.net als schwer jugendgefährdend ansieht (also für unter 18-jährige nicht zugänglich sein darf), dann kann man sich vorstellen, worauf das hinausläuft.

Im Anhang (Seite 70) ist auch erklärt, was für die KJM als „Entwicklungsbeeinträchtigend“ gilt (Hervorhebungen von mir):

Entwicklungsbeeinträchtigung (§ 5 Abs. 1 JMStV)

Die Formulierungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stellen den Bezug zum Recht von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung (§ 1 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) und den Kinderrechten insgesamt her. Dabei werden eine individuelle (Eigenverantwortlichkeit) und eine soziale (Gemeinschaftsfähigkeit) Komponente angesprochen. Dies präzisiert die bisherige Formulierung (Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen) dahingehend, dass – wie eigentlich bisher auch schon – nicht nur die Unversehrtheit des Individuums, sondern die Persönlichkeit mit ihrem Sozialbezug insgesamt zu beachten ist. Die Beeinträchtigung der Erziehung ist einzubeziehen.

Die Beurteilung der Beeinträchtigung hat an den schwächeren und noch nicht so entwickelten Mitgliedern der Altersgruppe zu erfolgen. Die mögliche Wirkung auf bereits gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche ist angemessen zu berücksichtigen.

Es ist nicht erforderlich, die Beeinträchtigung im Einzelnen nachzuweisen; es reicht bereits die Eignung eines Angebots zur Entwicklungsbeeinträchtigung einer bestimmten Altersgruppe dafür aus, dass die entsprechenden Restriktionen zu beachten sind.

 

These 3 ist passend dazu dann:

Entwicklungsbeeinträchtigung ist kein Kavaliersdelikt

§ 5 JMStV regelt die Verbreitung von Angeboten, die zwar nicht unzulässig sind, aber die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen bestimmter Altersgruppen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen können und demnach nur eingeschränkt verbreitet werden dürfen. Mit dem JMStV wurde hier nun ein übergreifender Rechtsrahmen geschaffen: Im Rundfunk dürfen entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte für bestimmte Altersgruppen nur bei Einhaltung von bestimmten Sendezeitgrenzen verbreitet werden. In Telemedien müssen bei Verbreitung von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten vom Anbieter technische Mittel vorgeschaltet oder die Inhalte für ein Jugendschutzprogramm programmiert werden.

Grundsätzlich wird die Beurteilung von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten sowohl im Rundfunk als auch in den Telemedien schwieriger, da die »klassischen« Bewertungskriterien der für den Jugendmedienschutz inhaltlich relevanten Dimensionen wie Sexualität, Gewalt oder sozial-ethischer Desorientierung, die auch in den »Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien« der KJM festgeschrieben sind, für eine Argumentation bezüglich der Wirkungsrisiken häufig nicht mehr ausreichend scheinen. Die Bandbreite an jugendschutzrelevanten Inhalten hat zugenommen und umfasst neben Gewaltdarstellungen und sexuellen Inhalten sogenannte Pro-Ana-Seiten, Sauf- bzw. Selbstmord-Foren oder problematische Kommunikationsmöglichkeiten in Social Communities, um nur einen kleinen Ausschnitt der Themenschwerpunkte zu nennen. Neue technische Gegebenheiten, die Inhalt wiederum neu definieren und/oder in einen anderen Zusammenhang stellen, müssen hier ebenfalls Beachtung finden.

[…]

Parallel zu dieser Entwicklung steigt das Interesse von kommerziellen Anbietern an der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Heranwachsende verfolgen vielfältige Interessen im Internet und haben durchaus beachtenswerte finanzielle Mittel. Somit entstehen immer mehr kinder- und jugendaffine Inhalte, die zum Teil für bestimmte Altersgruppen nicht geeignet sind. Auch Jugendliche selbst stellen über die vielfältigen technischen Möglichkeiten – die immer einfacher zu handhaben sind und immer günstiger zur Verfügung stehen – Inhalte ins Netz, die nicht unbedingt den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen entsprechen.

[…]

Eine wesentliche Verbesserung des Jugendschutzes im globalen Medium Internet kann effektiv nur im Zusammenwirken von Aufsicht, Selbstkontrolle und Anbietern gemäß ihren jeweiligen Aufgaben und durch die Kombination verschiedener Maßnahmen, wie der Etablierung technischer Zugangskontrollen, der Entwicklung internationaler Standards oder der Selbstverpflichtung von Anbietern, die über gesetzliche Bestimmungen hinaus gehen, erzielt werden. 

 

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und die KJM sind viel gefährlicher, als es Zensursula je war. Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch, wir brauchen insgesamt ein Umdenken beim Jugendmedienschutz. 

Ursula von der Leyen wollte Wahlkampf betreiben. Sie machte eine öffentliche Show daraus. Wolf-Dieter Ring und die KJM wollen ihre Moralvorstellungen durchdrücken. Sie handeln unter Zuarbeitung der jugendschutz.net GmbH still und leise. Schrittweise, unauffällig. Langsam und stückweise.

 

(Update, 18. Februar: Hervorhebungen; Typo)

„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“, so lautet ein geflügeltes Wort. Und es ist gerade zu ein Grundsatz der Kommunikation zu unterstellen, ein Gesprächspartner meine wirklich ernst, was er gesagt hat. Wenn man die aktuellen Äußerungen des BKA-Präsidenten Ziercke nach diesen Grundsätzen analysiert gibt es nur zwei mögliche Schlüsse: Der Mann kann sich nicht klar ausdrücken. Oder - der Mann kann keinen klaren Gedanken fassen. Im Einzelnen:

“Sperren gegen Kinderpornografie wirken (…) abschreckend. (…) Denn wer solche Warnschilder bewusst umgeht, hinterlässt Spuren auf seinem Computer.“

Wer einen freien, also nicht durch das BKA zensierten DNS-Server nutzt, hinterlässt auf seinem Computer keine Spuren, die in irgendeiner Weise auch nur als ein Indiz für die Absicht des strafbaren Besitzes von Kinderpornographie verwertbar wären. Sind etwa alle Nutzer von OpenDNS oder der Nameserver des Chaos Computer Clubs jetzt verdächtig, strafbare Handlungen begehen zu wollen? Die Verbalkriminalisierung von freien DNS-Servern (oder alternativ Verschlüsselungsmechanismen) ist sachlich falsch und im Übrigen eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Prinzipiell hat jeder Bürger erstmal das Recht sich staatlicher Kontrolle seiner Telekommunikation entziehen zu wollen, ohne dass daraus ein Indiz für die Absicht strafbarer Handlungen folgt.

„Natürlich veranlassen wir sofortige Löschungen. Aber: Wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziert, verfügt immer auch über Kopien des Materials. Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet.“

Abgesehen davon, dass Ziercke sich dazu befähigt sieht über IP-Adressen zu reden, aber offensichtlich nicht weiß, was das ist: Wenn das BKA die sofortige Löschung kinderpornographischer Inhalte veranlasst, nun, dann sollte es dringend lernen, wie man dabei effizienter wird. Klammheimlich redet Ziercke jetzt auch nicht mehr über die Konsumenten, sondern über die Verbreiter kinderpornographischen Materials. Und meint offensichtlich, dass Löschen allein gegen die Verbreiter kinderpornographischen Materials nichts bewirken würde – weshalb man „Sperren“ brauche. Ein Stopp-Schild für potentielle Zuschauer ist also besser, als direkt den Täter bei seiner Arbeit zu behindern? Die Opfer müssen das als eine unerträgliche Verhöhnung auffassen!

Und: weil Hustensaft nur einige Symptome der Grippe bekämpft, ist es besser ein möglicherweise sogar schädliches Placebo zu verschreiben? Richtig ist doch: das Löschen kinderpornographischer Inhalt stoppt die weitere Verbreitung dieses konkreten Materials.

Wer aber gegen die wahren Verursacher vorgehen will, muss eine funktionierende internationale Strafverfolgung in diesem Bereich organisieren. „Sperren“ stoppt weder die weitere Verbreitung des konkreten Materials, noch hilft es bei der Strafverfolgung der Verbreiter dieses Materials. Im Gegenteil für die professionell agierenden Täter sind Netzsperren ein überaus geeignetes Frühwarnradar dafür, ob sie entdeckt worden sind. Das Placebo „Sperren“ ist also bei der Strafverfolgung sogar hinderlich. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Ermittler gerne Sperrlisten führen, ohne die Kollegen im benachbarten Ausland über die Inhalte zu informieren. Die Sperrlisten vermindern also die Chance auf Strafverfolgung: In der Praxis ist es eben einfacher, eine Domain auf die Liste zu setzen …

Wenn man dieses Heißdampfplaudern also ernst nähme, müsste man dem BKA-Präsidenten Ziercke ein vernichtendes Urteil ausstellen. Nimmt man an, hinter diesen Äußerungen stünde ein klarer Sachverstand und ein bisschen Böswilligkeit, dann machen die Äußerungen auch und vielleicht sogar mehr Sinn. Dann würde diese Interviewstelle besagen: „Sparen wir uns die Mühsal in der Organisation einer effektiven internationalen Strafverfolgung, mag jeder national bei der Strafverfolgung von Kinderpornographie vor sich hinwurschteln und beschränken wir uns darauf, hier in Deutschland die Symptome mit Blockaden zu kaschieren.“ Aber diesen Gedankengang dürfte Herr Ziercke in einem Interview natürlich nicht so klar formulieren. Damit läßt sich keine Politik machen.

Vielleicht geht es Ziercke und dem BKA aber auch um was ganz anderes: sie wollen einfach mal eine Zensur-Infrastruktur einrichten und damit üben, um das bald darauf auch auf andere Inhalte auszuweiten. Als nächstes würden sich beispielsweise Islamisten anbieten.

Ergänzung, 1. Februar: Thomas Stadler hat eine sehr lesenswerte Begründung, warum der BKA-Präsident weiter für Netzsperren ist

Schon vor ein paar Jahren geisterte der Wunsch einer „Sendezeitbegrenzung“ durchs Internet, verschwand dann aber mehr oder minder in der Versenkung. Ähnlich erging es dem Versuch, eine verbindliche Alterskennzeichnung aller Inhalte zu erzwingen

Nun liegt mir der neue Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor (PDF, 102 kB). In dem Entwurf werden zum Beispiel die Kontroll-Pflichten für Soziale Netzwerke oder allgemein User Generated Content deutlich ausgeweitet und er legt auch nahe, dass Zugangs-Provider für fremde (ausländische) Inhalte die Verantwortung tragen sollen. Also: Internet-Sperren durch die Hintertür? Zudem soll jeder Inhalt mit einer Alterskennzeichnung versehen werden.

Leider bin ich unterwegs und habe keine Zeit das im Detail zu analysieren, daher möchte ich den Aufruf an „die Community“ richten, den Entwurf genau anzuschauen und zu analysieren. Mir erscheint dies als der nächste Versuch, eine umfassenden Inhaltskontrolle und Internet-Sperren einzuführen. 

Soweit ich es beim Überfliegen verstanden habe, soll für jeden Inhalt eine Alterseinstufung vorgenommen werden: ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und 18 Jahren. „Entwicklungsbeeinträchtigende“ Inhalte ab 16 Jahren dürfen dann nur zwischen 22 und 6 Uhr „verbreitet oder zugänglich gemacht“ werden. Nach welcher Zeitzone steht aber nicht dabei … Nur mit einem vorgeschalteten Altersverifikationssystem kann diese Beschränkung umgangen werden.

Auch Soziale Netzwerke, Community-Webseiten und so weiter sollen stärker kontrolliert werden:

Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen. Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat. 

Das würde aber auch bedeuten: muss nun jeder Blogger der Kommentare zulässt nachweisen, dass Inhalte, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“, entfernt werden?

Die allgemeine Kennzeichnungspflicht wirft auch viele Fragen auf, zum Beispiel, wie ein Anbieter mal eben mehrere zehntausend alte und täglich neue Seiten korrekt klassifizieren soll.

Und wie sollen das die Zugangs-Provider machen? Das ganze Web klassifizieren und alles andere blockieren?

 

Mir scheint, dass hier die (möchtegern-) Jugendschützer mal wieder durchdrehen, aber der Arbeitsentwurf braucht auf jeden Fall noch eine genauere Analyse. Kommentare willkommen …

 

Arbeitsentwurf-JMStV--Stand-2009-12-07.pdf

 

Vor einiger Zeit hatte ich mal bei 1&1 nachgefragt, wie denn die Gespräche mit dem Familienministerium bezüglich der Sperren abliefen bzw. das Ergebnis war und ob die Verträge öffentlich zugänglich sind. 

Hatte bisher vergessen darüber zu schreiben, aber hier ist die Antwort des 1&1 Pressesprechers und der Vertragsentwurf als PDF

 

Sehr geehrter Herr Freude, 

 

wie gewünscht hier eine kurze Information zum Stand der Gespräche mit dem Bundesfamilienministerium zum Thema "Access Blocking". 

 

Wir haben am 2. Juni 2009 beiliegenden Vertragsentwurf zugesandt bekommen, der nach Aussagen des Ministeriums in den wesentlichen Punkten mit den fünf bekannten Verträgen zwischen Bundeskriminalamt und Providern identisch sein soll.

 

Da dieser Vertragsentwurf den von uns als zwingend notwendig erachteten Gesetzesvorbehalt weiterhin nicht enthält und zwischenzeitlich vom Bundestag auch das "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz" beraten und verabschiedet wurde, haben wir keine Veranlassung gesehen, diese Gespräche fortzusetzen. 

 

Einer Veröffentlichung der beiliegenden Mail sowie des Vertragstextes steht aus unserer Sicht nichts im Wege. 

 

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Andreas Maurer

Pressesprecher Webhosting

 

In der SPD scheint gerade intern der Kampf um die Deutungshoheit zum Thema Internet-Sperren / Netzsperren zu laufen.

Während die Progressiven Kräfte seit einiger Zeit einen kompletten Neuanfang und das Eingeständnis von Fehlern verlangen, wollen zwar die anderen auch nichts mehr vom Sperrgesetz wissen. Aber ein grundsätzlicher Kurswechsel ist leider nicht auszumachen.

So hat Martin Dörmann, der SPD-Verhandlungsführer zum Zugangserschwerungsgesetz, eine Mail an alle SPD-Bundestagsabgeordneten geschickt, in der er nochmals den Kurswechsel erläutert und sagt: eigentlich hat sich unsere Meinung gar nicht geändert. Damit konterkariert er alle innerparteilichen Bemühungen zu einer Kurskorrektur.

Diese Mail wurde mir zugespielt – Hier der Text und das beiliegende Word-Dokument als PDF. Der Autor des Dokuments trägt übrigens den Name doermanmama11 …


Von: Martin Dörmann MdB Büro Berlin [mailto:...@bundestag.de]

Gesendet: Donnerstag, 17. Dezember 2009 17:14

An: ...@bundestag.de; ...@bundestag.de; ...@spdfraktion.de

Betreff: Fragen und Antworten zu Internetsperren An die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion 

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

in der letzten Fraktionssitzung haben wir unsere veränderte Position im Hinblick auf das Zugangserschwerungsgesetz (Internetsperren) behandelt.

Hierzu übersende ich Euch Fragen und Antworten aus meiner Sicht

Mir ist es dabei ein persönliches Anliegen, deutlich zu machen, dass wir deshalb eine Kurskorrektur vornehmen, weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben.

Wer noch einmal unsere Argumente zum damaligen Gesetzesbeschluss nachlesen will, sei auf den seinerzeitigen Musterbrief verwiesen (vgl. meine damalige eMail vom 19. Juni 2009).

Den anliegenden Text könnt Ihr auch für die Beantwortung von Bürgeranfragen nutzen. 

Bei dieser Gelegenheit wünsche ich Euch einen erfolgreichen Ausklang dieser Sitzungswoche und natürlich ganz unpolitisch: besinnliche Festtage!

 

Herzliche Grüße
Martin Dörmann, MdB

 

--

Martin Dörmann MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. 030 / 227 73418
Fax 030 / 227 76348
eMail: ...@bundestag.de

homepage: www.martin-doermann.de

 

Mir scheint: so mancher bisheriger Sperr-Befürworter hat zwar zwischenzeitlich erkannt, dass dass die Zustimmung der SPD zu von der Leyens Wahlkampfshow ihnen einige Wähler und viel Sympathie gekostet hat; aber das inhaltliche Problem wurde nur ansatzweise verstanden. Denn: Wir sind nicht gegen Internet-Sperren, weil wir dagegen sind. Wir sind dagegen, weil es viele gute Gründe gibt.

Ich befürchte: Dörmann nimmt der SPD die Chance, aus den Fehlern zu lernen. Denn die Rahmenbedingungen haben sich nicht wirklich geändert, schon im Juni lagen alle Informationen auf dem Tisch. Hoffen wir, dass sich die progressiven Kräfte durchsetzen!

 

Aber das überlassen wir einer genaueren Analyse von Dörmanns Fragen&Antworten …

 

Der Moderator spricht von den „Schäden, die das das Internet anrichtet“; eine „Kinderschützerin“ behauptet, es gäbe vier Millionen Websites mit Kinderpornographie; die Polizistin spricht von einer „Schwarzen Liste“ mit 1400 Einträgen – und keiner merkt, dass da irgendetwas nicht stimmt.

Am Dienstag lief auf arte eine die Sendung „Zur Sache“, in der sich Persönlichkeiten mit „aktuellen Fragen auseinandersetzen“. Thema war „Die Rechte der Kinder“ (hier als Videostream), anlässlich des 20. Jahrestags der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November. Im letzten Drittel geht es auch übers Internet: Der Moderator Patrick Poivre d'Arvor leitete den Teil ein mit der Behauptung, dass das Internet großen Schaden anrichten würde. Offenbar bei denjenigen, die es selbst nicht kapieren – denn wie ist sonst die Behauptung von Valérie Wertheimer, der Präsidentin von Action Innocence, zu deuten? Sie behauptete, es gäbe 750.000 Pädophile, „die jeden Tag ins Internet gehen“ – und es gäbe quasi für deren Befriedigung vier Millionen Websites, auf denen „immer gewalttätigere“ Fotos und Filmaufnahmen von immer jüngeren Kindern dargestellt würden. 

Woher sie ihre Zahlen hat sagt sie natürlich nicht. Arte zeigt in einer Einblendung unter der Überschrift „Die Gefahren des Internets“: „480.000 Kinderpornografische Internetseiten“. Der Moderator wundert sich nicht über diesen Unterschied von fast Faktor zehn.

Anschließend berichtet kurz die Polizistin Adeline Champagnat über unterschiedliche Tätertypen um dann zu der französischen „Schwarzen Liste“ umzuschwenken: „unsere offizielle Blacklist in Frankreich umfasst 1400 Websites“. Warum fällt niemand die Diskrepanz zu den vier Millionen auf? Auf jeden Fall: Das passende Gesetz sei in Vorbereitung.

Während der ganzen Sendung verliert niemand auch nur ein Wort darüber, dass der eigentliche Skandal am Vorbild Deutschland darin liegt, dass Familienministerin Ursula von der Leyen weiterhin die Verbreitung von kinderpornographischen Darstellungen duldet anstatt die Entfernung zu erleichtern. Und wofür? Für ihre Wahlkampfshow.

 

Nun kann man sich aber gut vorstellen, wie diese ganzen Forderungen zustande kommen. Da werden Zahlen aus dem luftleeren Raum hervorgezaubert von Leuten, deren Job der kommerzielle Kinderschutz ist. Leute, die vom Internet keine Ahnung haben reden mit und haben große Angst vor dem unbekannten Wesen. Zum Beispiel vor den hunderte Millionen Accounts, die bei Facebook angemeldet sein sollen. „Ich finde das ist schon angsteinflößend, was da alles passieren kann“ sagt Cecilia Weldone, eine dänische Immobilienmaklerin. Und damit sie überprüfen kann was ihre Kinder machen wenn sie online sind, hat auch ihren eigenen Facebook-Account.

 

Es ist ein grausames Herumgestammel, und natürlich merken die Leute nicht, welchen Schaden sie anrichten. Und alles wird in einen Topf geworfen. Kinderpornographie, das (angeblich) massenhaft auftauchende Phänomen dass Erwachsene Kinderschänder sich ihre Opfer im Internet suchen, die Herausgabe persönlicher Daten, und die bulgarische Psychologin Vessela Banova hat noch etwas ganz furchtbares in Petto: 

„Man kann zum Beispiel neue Identitäten schaffen. Ich hatte mit einer 13-jährigen zusammen gearbeitet, die hatte im Internet sieben verschiedene Identitäten, um mit Jungs zu debattieren. Und dann hat sie sich immer ausgesucht, als wer sie jetzt auftreten möchte.“ 

Das Fazit ist unüberhörbar: das Internet ist böse. Auch ein bisschen toll, aber eher böse und eine große Gefahr. Für die Kinder, weil deren Eltern nicht damit umgehen können. Die Kinder müssen geschützt werden – und jeder vertritt das natürlich auf die eigene Weise, der eigene Job ist da natürlich der wichtigste.

Um sich vorzustellen, wer da geschützt werden soll, zum Abschluss noch ein Zitat von Valérie Wertheimer, der Frau mit den vier Millionen:

„Es gibt diesen Generationsgraben zwischen den Kindern, die mit 19 Jahren problemlos im Internet surfen, währenddessen die Eltern da immer noch keine Ahnung haben. Es ist deswegen schwer den Eltern verständlich zu machen, dass sie die Kinder begleiten müssen, dass sie erklären müssen, dass auf sie eine neue elterliche Verantwortung zugekommen ist.“ 

 

Markus Beckedahl berichtete schon vor ein paar Tagen, dass das BKA aufgrund einer Klage am Verwaltungsgericht Wiesbaden keine Sperrlisten ausliefern wird. 

Am 16. Oktober wurden auch die Vertragspartner der Provider entsprechend informiert, mit einem weitgehend gleich lautenden Brief, der mir nun vorliegt (Scan vom Original als PDF):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke

 

beglaubigt

 

BKA-Schreiben-Aussetzung-Vertrag-2009-10-16.pdf

 

Damit bestätigt sich, dass die vertraglichen Blockaden erstmal nicht umgesetzt werden. Und es entfällt einer der wesentlichen Gründe, den die SPD für das Gesetz einbrachte. Was hatten wir Brigitte Zypries und der SPD noch gesagt? „Machen Sie sich mal um die Verträge keine Gedanken!“ Schade, haben sie doch.

Dass der „Wirkbetrieb“ nicht starten kann zeichnete sich schon länger ab. So hat das BKA den Providern noch gar keine technischen Details zur Übertragung der Sperrliste gegeben und einen entsprechenden Termin abgesagt.

So langsam zerbröselt da alles, und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das BKA sowieso keine Sperrlisten hat. Würde mich nicht wundern, wenn sie kaum einschlägiges und nach § 184b einzustufendes Material auf öffentlichen Webseiten finden, das sich nicht schnell entfernen lässt …

Das eigentliche Sperr-Gesetz ist zum Glück auch erstmal aufgeschoben, wenn auch nicht aufgehoben.

 

Im Folgenden der Volltext meiner Laudatio bei den Big Brother Awards 2009.

 

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Politik“ geht an 

Dr. Ursula Gertrud von der Leyen, 
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Sie hat innerhalb der letzten zwölf Monate ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen heranwachsen kann. Dazu und für ihren persönlichen Wahlkampf benutzte sie das Leid sexuell missbrauchter Kinder, ohne tatsächlich irgendetwas gegen Missbrauch zu unternehmen.

Vorhin machte eine dpa-Meldung die Runde, dass es eine Einigung in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP im Bereich Innerer Sicherheit zustande kam. Spiegel Online titelte: „FDP stoppt Internetsperren“.

Fefe widersprach

Das liest sich jetzt wie ein großer Gewinn, aber wenn man mal kurz das Hirn anschaltet, wird man feststellen, dass sie das beides auch schon vorher gesagt haben. [...] Die Internetsperren waren eh nur für die Seiten gedacht, die das BKA nicht gelöscht kriegt.

[...]

Kurz gesagt: ich gehe erst mal von einer Nebelwerfer-Aktion der FDP-PR aus.

 

Auch Ravenhorst äußert sich ähnlich kritisch, ebenso netzpolitik.org.

Leider waren die Meldungen bei dpa und co. nicht sehr deutlich in der Hinsicht, man konnte da tatsächlich alles mögliche hineininterpretieren. Aber in der Zwischenzeit habe ich genauere Informationen zu dem, was im Koalitionsvertrag stehen wird, und das sieht nicht schlecht aus und ist wohl das beste, was rauszuholen war:

 

  • Es wird ein „Anwendungserlass“ geben, der besagt:
    • Das BKA darf keine Listen erstellen
    • Das BKA darf keine Sperrlisten weitergeben
  • Dies gilt für das Gesetz und die „freiwilligen“ Verträge der Provider
  • Das BKA soll dafür sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden.
    • Dazu wird das BKA die Meldestellen von eco und/oder INHOPE einbinden
    • Also nicht nur auf eigene Faust bzw. über die träge internationale Polizeiarbeit handeln
  • Das ganze gilt für ein Jahr
  • Danach wird der Erfolg geprüft, quasi: wurden die Inhalte entfernt?
  • Wenn sich das Ganze als erfolgreich herausstellen wird, wird das Gesetz in einem Jahr abgeschafft
  • Das Wirtschaftsministerium hat ohne Absprache mit der (wahrscheinlichen) neuen Koalition das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weitergereicht; dieser wird es nun prüfen. Wenn er es unterzeichnet, wird es zwar formal in Kraft treten, aber aufgrund des Anwendungserlasses eben nicht angewendet.
    • Wenn er es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet, dann ist das sowieso hinfällig.

 

 

Also: Es wird vorerst KEINE Internet-Sperren/Netzsperren/Internet-Zensur geben.

 

Ich denke, das ist nun ein toller Erfolg für uns alle, die sich auf vielfältige Art gegen Internet-Sperren und Internet-Zensur ausgesprochen haben. Ein Erfolg fürs Netz, an dem sehr viele einen Anteil haben.

Auf der politischen Ebene zeigt sich, dass man die Errichtung einer Internet-Zensur-Infrastruktur verhindern kann, ohne dass einen die Medien oder der Koalitionspartner als Kinderschänder oder Kinderschänder-Unterstützer diffammieren. Die SPD hat gekniffen. Die FDP hat gezeigt, dass ihr Bürgerrechte wichtig sind. Weiter so!

 

Aber: wir dürfen uns jetzt nicht ausruhen. Wir haben ein Jahr Zeit gewonnen, ein Jahr, in dem wir zeigen können, dass zur Bekämpfung von Kinderpornographie andere Methoden besser sind. Oder in dem eco und INHOPE dies zeigen können. Und ein Jahr Zeit, um die Etablierung einer Internet-Zensur-Infrastruktur dauerhaft zu verhindern. Da wird noch viel Überzeugungsarbeit notwendig sein, denn die Gegenseite, die vielen Lobbygruppen die sich eine Sperr-Infrasztruktur wünschen, werden nicht Däumchen drehen.

Also: weitermachen!

 

Aktuelle Kommentare

  • Timo: Hier ein interessanter Artikel über die SCHUFA und was sie weiter lesen
  • Pa: If your government (or company or school) blocks youtube site, weiter lesen
  • Egal: Noch ein Leak: Der Alvar hat auch ein Gutachten zur weiter lesen
  • Alvar: Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten weiter lesen
  • Robert L.: Ich finde das mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht so weiter lesen
  • Anonym: ...genauer gesagt, war die auskunft der bahncard-kreditkarten-hotline, dass der verfügungsrahmen weiter lesen
  • tatata: die information stammt aus zwei telefonaten mit der commerzbank. ich weiter lesen
  • Alvar Freude: Hast Du nähere Infos darüber, dass die Bahn die Entscheidungen weiter lesen
  • tatata: das problem ist nicht die commerzbank. es ist die bahn. weiter lesen
  • Medyum: daß User auf Selbstzensur setzen, die wie Sie sicher wissen weiter lesen

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