Neues in der Kategorie Internet-Sperren

„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“, so lautet ein geflügeltes Wort. Und es ist gerade zu ein Grundsatz der Kommunikation zu unterstellen, ein Gesprächspartner meine wirklich ernst, was er gesagt hat. Wenn man die aktuellen Äußerungen des BKA-Präsidenten Ziercke nach diesen Grundsätzen analysiert gibt es nur zwei mögliche Schlüsse: Der Mann kann sich nicht klar ausdrücken. Oder - der Mann kann keinen klaren Gedanken fassen. Im Einzelnen:

“Sperren gegen Kinderpornografie wirken (…) abschreckend. (…) Denn wer solche Warnschilder bewusst umgeht, hinterlässt Spuren auf seinem Computer.“

Wer einen freien, also nicht durch das BKA zensierten DNS-Server nutzt, hinterlässt auf seinem Computer keine Spuren, die in irgendeiner Weise auch nur als ein Indiz für die Absicht des strafbaren Besitzes von Kinderpornographie verwertbar wären. Sind etwa alle Nutzer von OpenDNS oder der Nameserver des Chaos Computer Clubs jetzt verdächtig, strafbare Handlungen begehen zu wollen? Die Verbalkriminalisierung von freien DNS-Servern (oder alternativ Verschlüsselungsmechanismen) ist sachlich falsch und im Übrigen eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Prinzipiell hat jeder Bürger erstmal das Recht sich staatlicher Kontrolle seiner Telekommunikation entziehen zu wollen, ohne dass daraus ein Indiz für die Absicht strafbarer Handlungen folgt.

„Natürlich veranlassen wir sofortige Löschungen. Aber: Wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziert, verfügt immer auch über Kopien des Materials. Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet.“

Abgesehen davon, dass Ziercke sich dazu befähigt sieht über IP-Adressen zu reden, aber offensichtlich nicht weiß, was das ist: Wenn das BKA die sofortige Löschung kinderpornographischer Inhalte veranlasst, nun, dann sollte es dringend lernen, wie man dabei effizienter wird. Klammheimlich redet Ziercke jetzt auch nicht mehr über die Konsumenten, sondern über die Verbreiter kinderpornographischen Materials. Und meint offensichtlich, dass Löschen allein gegen die Verbreiter kinderpornographischen Materials nichts bewirken würde – weshalb man „Sperren“ brauche. Ein Stopp-Schild für potentielle Zuschauer ist also besser, als direkt den Täter bei seiner Arbeit zu behindern? Die Opfer müssen das als eine unerträgliche Verhöhnung auffassen!

Und: weil Hustensaft nur einige Symptome der Grippe bekämpft, ist es besser ein möglicherweise sogar schädliches Placebo zu verschreiben? Richtig ist doch: das Löschen kinderpornographischer Inhalt stoppt die weitere Verbreitung dieses konkreten Materials.

Wer aber gegen die wahren Verursacher vorgehen will, muss eine funktionierende internationale Strafverfolgung in diesem Bereich organisieren. „Sperren“ stoppt weder die weitere Verbreitung des konkreten Materials, noch hilft es bei der Strafverfolgung der Verbreiter dieses Materials. Im Gegenteil für die professionell agierenden Täter sind Netzsperren ein überaus geeignetes Frühwarnradar dafür, ob sie entdeckt worden sind. Das Placebo „Sperren“ ist also bei der Strafverfolgung sogar hinderlich. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Ermittler gerne Sperrlisten führen, ohne die Kollegen im benachbarten Ausland über die Inhalte zu informieren. Die Sperrlisten vermindern also die Chance auf Strafverfolgung: In der Praxis ist es eben einfacher, eine Domain auf die Liste zu setzen …

Wenn man dieses Heißdampfplaudern also ernst nähme, müsste man dem BKA-Präsidenten Ziercke ein vernichtendes Urteil ausstellen. Nimmt man an, hinter diesen Äußerungen stünde ein klarer Sachverstand und ein bisschen Böswilligkeit, dann machen die Äußerungen auch und vielleicht sogar mehr Sinn. Dann würde diese Interviewstelle besagen: „Sparen wir uns die Mühsal in der Organisation einer effektiven internationalen Strafverfolgung, mag jeder national bei der Strafverfolgung von Kinderpornographie vor sich hinwurschteln und beschränken wir uns darauf, hier in Deutschland die Symptome mit Blockaden zu kaschieren.“ Aber diesen Gedankengang dürfte Herr Ziercke in einem Interview natürlich nicht so klar formulieren. Damit läßt sich keine Politik machen.

Vielleicht geht es Ziercke und dem BKA aber auch um was ganz anderes: sie wollen einfach mal eine Zensur-Infrastruktur einrichten und damit üben, um das bald darauf auch auf andere Inhalte auszuweiten. Als nächstes würden sich beispielsweise Islamisten anbieten.

Ergänzung, 1. Februar: Thomas Stadler hat eine sehr lesenswerte Begründung, warum der BKA-Präsident weiter für Netzsperren ist

Schon vor ein paar Jahren geisterte der Wunsch einer „Sendezeitbegrenzung“ durchs Internet, verschwand dann aber mehr oder minder in der Versenkung. Ähnlich erging es dem Versuch, eine verbindliche Alterskennzeichnung aller Inhalte zu erzwingen

Nun liegt mir der neue Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor (PDF, 102 kB). In dem Entwurf werden zum Beispiel die Kontroll-Pflichten für Soziale Netzwerke oder allgemein User Generated Content deutlich ausgeweitet und er legt auch nahe, dass Zugangs-Provider für fremde (ausländische) Inhalte die Verantwortung tragen sollen. Also: Internet-Sperren durch die Hintertür? Zudem soll jeder Inhalt mit einer Alterskennzeichnung versehen werden.

Leider bin ich unterwegs und habe keine Zeit das im Detail zu analysieren, daher möchte ich den Aufruf an „die Community“ richten, den Entwurf genau anzuschauen und zu analysieren. Mir erscheint dies als der nächste Versuch, eine umfassenden Inhaltskontrolle und Internet-Sperren einzuführen. 

Soweit ich es beim Überfliegen verstanden habe, soll für jeden Inhalt eine Alterseinstufung vorgenommen werden: ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und 18 Jahren. „Entwicklungsbeeinträchtigende“ Inhalte ab 16 Jahren dürfen dann nur zwischen 22 und 6 Uhr „verbreitet oder zugänglich gemacht“ werden. Nach welcher Zeitzone steht aber nicht dabei … Nur mit einem vorgeschalteten Altersverifikationssystem kann diese Beschränkung umgangen werden.

Auch Soziale Netzwerke, Community-Webseiten und so weiter sollen stärker kontrolliert werden:

Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen. Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat. 

Das würde aber auch bedeuten: muss nun jeder Blogger der Kommentare zulässt nachweisen, dass Inhalte, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“, entfernt werden?

Die allgemeine Kennzeichnungspflicht wirft auch viele Fragen auf, zum Beispiel, wie ein Anbieter mal eben mehrere zehntausend alte und täglich neue Seiten korrekt klassifizieren soll.

Und wie sollen das die Zugangs-Provider machen? Das ganze Web klassifizieren und alles andere blockieren?

 

Mir scheint, dass hier die (möchtegern-) Jugendschützer mal wieder durchdrehen, aber der Arbeitsentwurf braucht auf jeden Fall noch eine genauere Analyse. Kommentare willkommen …

 

Arbeitsentwurf-JMStV--Stand-2009-12-07.pdf

 

Vor einiger Zeit hatte ich mal bei 1&1 nachgefragt, wie denn die Gespräche mit dem Familienministerium bezüglich der Sperren abliefen bzw. das Ergebnis war und ob die Verträge öffentlich zugänglich sind. 

Hatte bisher vergessen darüber zu schreiben, aber hier ist die Antwort des 1&1 Pressesprechers und der Vertragsentwurf als PDF

 

Sehr geehrter Herr Freude, 

 

wie gewünscht hier eine kurze Information zum Stand der Gespräche mit dem Bundesfamilienministerium zum Thema "Access Blocking". 

 

Wir haben am 2. Juni 2009 beiliegenden Vertragsentwurf zugesandt bekommen, der nach Aussagen des Ministeriums in den wesentlichen Punkten mit den fünf bekannten Verträgen zwischen Bundeskriminalamt und Providern identisch sein soll.

 

Da dieser Vertragsentwurf den von uns als zwingend notwendig erachteten Gesetzesvorbehalt weiterhin nicht enthält und zwischenzeitlich vom Bundestag auch das "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz" beraten und verabschiedet wurde, haben wir keine Veranlassung gesehen, diese Gespräche fortzusetzen. 

 

Einer Veröffentlichung der beiliegenden Mail sowie des Vertragstextes steht aus unserer Sicht nichts im Wege. 

 

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Andreas Maurer

Pressesprecher Webhosting

 

In der SPD scheint gerade intern der Kampf um die Deutungshoheit zum Thema Internet-Sperren / Netzsperren zu laufen.

Während die Progressiven Kräfte seit einiger Zeit einen kompletten Neuanfang und das Eingeständnis von Fehlern verlangen, wollen zwar die anderen auch nichts mehr vom Sperrgesetz wissen. Aber ein grundsätzlicher Kurswechsel ist leider nicht auszumachen.

So hat Martin Dörmann, der SPD-Verhandlungsführer zum Zugangserschwerungsgesetz, eine Mail an alle SPD-Bundestagsabgeordneten geschickt, in der er nochmals den Kurswechsel erläutert und sagt: eigentlich hat sich unsere Meinung gar nicht geändert. Damit konterkariert er alle innerparteilichen Bemühungen zu einer Kurskorrektur.

Diese Mail wurde mir zugespielt – Hier der Text und das beiliegende Word-Dokument als PDF. Der Autor des Dokuments trägt übrigens den Name doermanmama11 …


Von: Martin Dörmann MdB Büro Berlin [mailto:...@bundestag.de]

Gesendet: Donnerstag, 17. Dezember 2009 17:14

An: ...@bundestag.de; ...@bundestag.de; ...@spdfraktion.de

Betreff: Fragen und Antworten zu Internetsperren An die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion 

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

in der letzten Fraktionssitzung haben wir unsere veränderte Position im Hinblick auf das Zugangserschwerungsgesetz (Internetsperren) behandelt.

Hierzu übersende ich Euch Fragen und Antworten aus meiner Sicht

Mir ist es dabei ein persönliches Anliegen, deutlich zu machen, dass wir deshalb eine Kurskorrektur vornehmen, weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben.

Wer noch einmal unsere Argumente zum damaligen Gesetzesbeschluss nachlesen will, sei auf den seinerzeitigen Musterbrief verwiesen (vgl. meine damalige eMail vom 19. Juni 2009).

Den anliegenden Text könnt Ihr auch für die Beantwortung von Bürgeranfragen nutzen. 

Bei dieser Gelegenheit wünsche ich Euch einen erfolgreichen Ausklang dieser Sitzungswoche und natürlich ganz unpolitisch: besinnliche Festtage!

 

Herzliche Grüße
Martin Dörmann, MdB

 

--

Martin Dörmann MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. 030 / 227 73418
Fax 030 / 227 76348
eMail: ...@bundestag.de

homepage: www.martin-doermann.de

 

Mir scheint: so mancher bisheriger Sperr-Befürworter hat zwar zwischenzeitlich erkannt, dass dass die Zustimmung der SPD zu von der Leyens Wahlkampfshow ihnen einige Wähler und viel Sympathie gekostet hat; aber das inhaltliche Problem wurde nur ansatzweise verstanden. Denn: Wir sind nicht gegen Internet-Sperren, weil wir dagegen sind. Wir sind dagegen, weil es viele gute Gründe gibt.

Ich befürchte: Dörmann nimmt der SPD die Chance, aus den Fehlern zu lernen. Denn die Rahmenbedingungen haben sich nicht wirklich geändert, schon im Juni lagen alle Informationen auf dem Tisch. Hoffen wir, dass sich die progressiven Kräfte durchsetzen!

 

Aber das überlassen wir einer genaueren Analyse von Dörmanns Fragen&Antworten …

 

Der Moderator spricht von den „Schäden, die das das Internet anrichtet“; eine „Kinderschützerin“ behauptet, es gäbe vier Millionen Websites mit Kinderpornographie; die Polizistin spricht von einer „Schwarzen Liste“ mit 1400 Einträgen – und keiner merkt, dass da irgendetwas nicht stimmt.

Am Dienstag lief auf arte eine die Sendung „Zur Sache“, in der sich Persönlichkeiten mit „aktuellen Fragen auseinandersetzen“. Thema war „Die Rechte der Kinder“ (hier als Videostream), anlässlich des 20. Jahrestags der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November. Im letzten Drittel geht es auch übers Internet: Der Moderator Patrick Poivre d'Arvor leitete den Teil ein mit der Behauptung, dass das Internet großen Schaden anrichten würde. Offenbar bei denjenigen, die es selbst nicht kapieren – denn wie ist sonst die Behauptung von Valérie Wertheimer, der Präsidentin von Action Innocence, zu deuten? Sie behauptete, es gäbe 750.000 Pädophile, „die jeden Tag ins Internet gehen“ – und es gäbe quasi für deren Befriedigung vier Millionen Websites, auf denen „immer gewalttätigere“ Fotos und Filmaufnahmen von immer jüngeren Kindern dargestellt würden. 

Woher sie ihre Zahlen hat sagt sie natürlich nicht. Arte zeigt in einer Einblendung unter der Überschrift „Die Gefahren des Internets“: „480.000 Kinderpornografische Internetseiten“. Der Moderator wundert sich nicht über diesen Unterschied von fast Faktor zehn.

Anschließend berichtet kurz die Polizistin Adeline Champagnat über unterschiedliche Tätertypen um dann zu der französischen „Schwarzen Liste“ umzuschwenken: „unsere offizielle Blacklist in Frankreich umfasst 1400 Websites“. Warum fällt niemand die Diskrepanz zu den vier Millionen auf? Auf jeden Fall: Das passende Gesetz sei in Vorbereitung.

Während der ganzen Sendung verliert niemand auch nur ein Wort darüber, dass der eigentliche Skandal am Vorbild Deutschland darin liegt, dass Familienministerin Ursula von der Leyen weiterhin die Verbreitung von kinderpornographischen Darstellungen duldet anstatt die Entfernung zu erleichtern. Und wofür? Für ihre Wahlkampfshow.

 

Nun kann man sich aber gut vorstellen, wie diese ganzen Forderungen zustande kommen. Da werden Zahlen aus dem luftleeren Raum hervorgezaubert von Leuten, deren Job der kommerzielle Kinderschutz ist. Leute, die vom Internet keine Ahnung haben reden mit und haben große Angst vor dem unbekannten Wesen. Zum Beispiel vor den hunderte Millionen Accounts, die bei Facebook angemeldet sein sollen. „Ich finde das ist schon angsteinflößend, was da alles passieren kann“ sagt Cecilia Weldone, eine dänische Immobilienmaklerin. Und damit sie überprüfen kann was ihre Kinder machen wenn sie online sind, hat auch ihren eigenen Facebook-Account.

 

Es ist ein grausames Herumgestammel, und natürlich merken die Leute nicht, welchen Schaden sie anrichten. Und alles wird in einen Topf geworfen. Kinderpornographie, das (angeblich) massenhaft auftauchende Phänomen dass Erwachsene Kinderschänder sich ihre Opfer im Internet suchen, die Herausgabe persönlicher Daten, und die bulgarische Psychologin Vessela Banova hat noch etwas ganz furchtbares in Petto: 

„Man kann zum Beispiel neue Identitäten schaffen. Ich hatte mit einer 13-jährigen zusammen gearbeitet, die hatte im Internet sieben verschiedene Identitäten, um mit Jungs zu debattieren. Und dann hat sie sich immer ausgesucht, als wer sie jetzt auftreten möchte.“ 

Das Fazit ist unüberhörbar: das Internet ist böse. Auch ein bisschen toll, aber eher böse und eine große Gefahr. Für die Kinder, weil deren Eltern nicht damit umgehen können. Die Kinder müssen geschützt werden – und jeder vertritt das natürlich auf die eigene Weise, der eigene Job ist da natürlich der wichtigste.

Um sich vorzustellen, wer da geschützt werden soll, zum Abschluss noch ein Zitat von Valérie Wertheimer, der Frau mit den vier Millionen:

„Es gibt diesen Generationsgraben zwischen den Kindern, die mit 19 Jahren problemlos im Internet surfen, währenddessen die Eltern da immer noch keine Ahnung haben. Es ist deswegen schwer den Eltern verständlich zu machen, dass sie die Kinder begleiten müssen, dass sie erklären müssen, dass auf sie eine neue elterliche Verantwortung zugekommen ist.“ 

 

Markus Beckedahl berichtete schon vor ein paar Tagen, dass das BKA aufgrund einer Klage am Verwaltungsgericht Wiesbaden keine Sperrlisten ausliefern wird. 

Am 16. Oktober wurden auch die Vertragspartner der Provider entsprechend informiert, mit einem weitgehend gleich lautenden Brief, der mir nun vorliegt (Scan vom Original als PDF):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke

 

beglaubigt

 

BKA-Schreiben-Aussetzung-Vertrag-2009-10-16.pdf

 

Damit bestätigt sich, dass die vertraglichen Blockaden erstmal nicht umgesetzt werden. Und es entfällt einer der wesentlichen Gründe, den die SPD für das Gesetz einbrachte. Was hatten wir Brigitte Zypries und der SPD noch gesagt? „Machen Sie sich mal um die Verträge keine Gedanken!“ Schade, haben sie doch.

Dass der „Wirkbetrieb“ nicht starten kann zeichnete sich schon länger ab. So hat das BKA den Providern noch gar keine technischen Details zur Übertragung der Sperrliste gegeben und einen entsprechenden Termin abgesagt.

So langsam zerbröselt da alles, und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das BKA sowieso keine Sperrlisten hat. Würde mich nicht wundern, wenn sie kaum einschlägiges und nach § 184b einzustufendes Material auf öffentlichen Webseiten finden, das sich nicht schnell entfernen lässt …

Das eigentliche Sperr-Gesetz ist zum Glück auch erstmal aufgeschoben, wenn auch nicht aufgehoben.

 

Im Folgenden der Volltext meiner Laudatio bei den Big Brother Awards 2009.

 

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Politik“ geht an 

Dr. Ursula Gertrud von der Leyen, 
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Sie hat innerhalb der letzten zwölf Monate ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen heranwachsen kann. Dazu und für ihren persönlichen Wahlkampf benutzte sie das Leid sexuell missbrauchter Kinder, ohne tatsächlich irgendetwas gegen Missbrauch zu unternehmen.

Vorhin machte eine dpa-Meldung die Runde, dass es eine Einigung in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP im Bereich Innerer Sicherheit zustande kam. Spiegel Online titelte: „FDP stoppt Internetsperren“.

Fefe widersprach

Das liest sich jetzt wie ein großer Gewinn, aber wenn man mal kurz das Hirn anschaltet, wird man feststellen, dass sie das beides auch schon vorher gesagt haben. [...] Die Internetsperren waren eh nur für die Seiten gedacht, die das BKA nicht gelöscht kriegt.

[...]

Kurz gesagt: ich gehe erst mal von einer Nebelwerfer-Aktion der FDP-PR aus.

 

Auch Ravenhorst äußert sich ähnlich kritisch, ebenso netzpolitik.org.

Leider waren die Meldungen bei dpa und co. nicht sehr deutlich in der Hinsicht, man konnte da tatsächlich alles mögliche hineininterpretieren. Aber in der Zwischenzeit habe ich genauere Informationen zu dem, was im Koalitionsvertrag stehen wird, und das sieht nicht schlecht aus und ist wohl das beste, was rauszuholen war:

 

  • Es wird ein „Anwendungserlass“ geben, der besagt:
    • Das BKA darf keine Listen erstellen
    • Das BKA darf keine Sperrlisten weitergeben
  • Dies gilt für das Gesetz und die „freiwilligen“ Verträge der Provider
  • Das BKA soll dafür sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden.
    • Dazu wird das BKA die Meldestellen von eco und/oder INHOPE einbinden
    • Also nicht nur auf eigene Faust bzw. über die träge internationale Polizeiarbeit handeln
  • Das ganze gilt für ein Jahr
  • Danach wird der Erfolg geprüft, quasi: wurden die Inhalte entfernt?
  • Wenn sich das Ganze als erfolgreich herausstellen wird, wird das Gesetz in einem Jahr abgeschafft
  • Das Wirtschaftsministerium hat ohne Absprache mit der (wahrscheinlichen) neuen Koalition das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weitergereicht; dieser wird es nun prüfen. Wenn er es unterzeichnet, wird es zwar formal in Kraft treten, aber aufgrund des Anwendungserlasses eben nicht angewendet.
    • Wenn er es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet, dann ist das sowieso hinfällig.

 

 

Also: Es wird vorerst KEINE Internet-Sperren/Netzsperren/Internet-Zensur geben.

 

Ich denke, das ist nun ein toller Erfolg für uns alle, die sich auf vielfältige Art gegen Internet-Sperren und Internet-Zensur ausgesprochen haben. Ein Erfolg fürs Netz, an dem sehr viele einen Anteil haben.

Auf der politischen Ebene zeigt sich, dass man die Errichtung einer Internet-Zensur-Infrastruktur verhindern kann, ohne dass einen die Medien oder der Koalitionspartner als Kinderschänder oder Kinderschänder-Unterstützer diffammieren. Die SPD hat gekniffen. Die FDP hat gezeigt, dass ihr Bürgerrechte wichtig sind. Weiter so!

 

Aber: wir dürfen uns jetzt nicht ausruhen. Wir haben ein Jahr Zeit gewonnen, ein Jahr, in dem wir zeigen können, dass zur Bekämpfung von Kinderpornographie andere Methoden besser sind. Oder in dem eco und INHOPE dies zeigen können. Und ein Jahr Zeit, um die Etablierung einer Internet-Zensur-Infrastruktur dauerhaft zu verhindern. Da wird noch viel Überzeugungsarbeit notwendig sein, denn die Gegenseite, die vielen Lobbygruppen die sich eine Sperr-Infrasztruktur wünschen, werden nicht Däumchen drehen.

Also: weitermachen!

 

Nun hat es Wolfgang Schäuble zugegeben, wie die dpa berichtet: Die Internet-Sperren waren Wahlkampf-Show:

Der Minister gab handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet zu. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen. (Quelle)

Nun, eigentlich haben es sich wohl die meisten Mitglieder der „Internet-Community“ (was auch immer man sich darunter vorstellen mag) schon lange gedacht, schon lange gewusst. Und schon vor einem halben Jahr habe ich entsprechendes in der ersten Pressemeldung des AK Zensur erwähnt: es ist wirkungsloser Aktionismus zu Wahlkampf-Zeiten. Man kann auch sagen: Ursula von der Leyen und die CDU/CSU haben missbrauchte Kinder bewusst für ihren Wahlkampf benutzt und damit ein weiteres mal missbraucht.

Aber nicht nur das. Für ein bisschen Wahlkampf-Show haben sie einen Pakt mit dem Teufel geschlossen, sie haben ihm eine Internet-Zensur-Infrastruktur versprochen und sich dafür einen Vorteil im Wahlkampf erhofft. Und die SPD ließ sich aus Angst davor, von der BILD-Zeitung in die Kinderschänder-Ecke gedrückt zu werden, von der Union über den Tisch ziehen. Denn: der Ehemann der CDU-Verhandlungsführerin Martina Krogmann ist stellvertretender Chefredakteur der Bild-Zeitung. 

 

Die Wahlkampf-Taktik hat häufig geklappt. Wenn die Chefin der Internet-Ausdrucker-und-wieder-Einscanner den Internet-Abstinenzlern etwas erzählt, dann glauben die es.

Und nun fordert der Teufel seinen Tribut: den Aufbau einer Internet-Zensur-Infrastruktur. Der Tribut wird aber nicht von den Verursachern gezahlt, sondern von uns, den Internet-Nutzern, und unseren Kindern, den zukünftigen Internet-Nutzern. Hoffen wir, dass der Unsinn noch in letzter Sekunde zu verhindern ist und der Teufel einen anderen Tribut kriegt: den Verlust der Glaubwürdigkeit von CDU/CSU. 

Frau Krogmann hat sie schon verloren. Denn vor ein paar Jahren, als sie noch die Internet-Expertin der Union war, wehrte sie sich vehement gegen die Internet-Sperr-Pläne von Jürgen Büssow:

Dass die Zensurgelüste überhand nehmen, findet auch Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion. Es sei bedenklich, dass immer mehr "Ahnunglose auf den Vorstoß eines Einzelnen aufspringen". (Quelle)

Die Internet-Beauftragte der CDU, Martina Krogmann, sprach dagegen von einem "eindrucksvollen Beispiel" dafür, wie man der Internationalisierung des Informationsaustauschs nicht begegnen sollte. In dem Fall würden Inkompetenz und eine zweifelhafte Gesetzesauslegung auf die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts prallen: "Regierungsbezirk Düsseldorf contra Globalisierung." (Quelle)

 

Aber in Wahlkampfzeiten ist eben alles anders, wie Schäuble nun zugegeben hat. Da ist auch Krogmann auf den Wahlkampf-Zug von Familienministerin Ursula von der Leyen aufgesprungen. Danke für die Ehrlichkeit Herr Schäuble, aber Ehrlichkeit ist vor der Wahl gefragt, nicht danach.

 

 

demo2009logo.png

Am Samstag, um 15 Uhr auf dem Potsdamer Platz in Berlin: Großdemo gegen Überwachungsstaat und Zensur – für Bürgerrechte. 

 

Freiheit statt Angst!

 

Es ist gutes Wetter, es gibt Musik, Infostände (auch vom AK Zensur) und natürlich Demo-Reden sowie einen Rundgang.

Seid bunt, nicht schwarz. Sagt es weiter und kommt zahlreich!

 

Wer gegen Internet-Sperren und Internet-Zensur argumentieren will, muss sich die Argumentation der Befürworter anschauen. Vor allem die Argumentation der Haupt-Befürworterin Ursula von der Leyen.

Am Beispiel Ihrer Rede in Wedel kann man sich das anschauen: Teil 1, Teil 2. Eine sehr gute und lesenswerte Zusammenfassung hat Malte Hübner geschrieben:

„Dann kommen sie Schlag auf Schlag, die jungen, vergewaltigten Kinder (die alte Dame hält sich erschrocken den Mund zu), der Millionenmarkt mit seinen Drahtziehern (die alte Dame hält sich die Ohren zu), die ahnungslosen Surfer, die von kinderpornografischem Material angefixt werden (die alte Dame schließt die Augen) und immer wieder: die armen Kinder (die alte Dame weint).

[...]

Hätte ich heute zum ersten Mal vom Zugangserschwerungsgesetz gehört — ich hätte es glatt für eine gute Sache gehalten. Vielleicht hätte ich sogar applaudiert und geweint.

Sie steht dort oben und erzählt und lügt. Wenig von dem, das sie über die Kinderpornografie erzählt, entspricht nur annähernd der Wahrheit.“

Wie soll man dagegen argumentieren? In letzter Zeit wurde der Ruf lauter: wir müssen mehr gegen Zensur kämpfen und gegen Zensur argumentieren und dürfen keine besseren Kinderschützer werden. Aber kommt man so gegen die Argumente von der Leyens an?

Ich denke, je nach Kontext muss die richtige Argumentation gewählt werden. Die per se richtige Argumentation gibt es nicht. Bei Büssow war der Schwerpunkt immer bei der Zensur und der Rezipientenfreiheit. Aber von der Leyen muss man ganz klar vorwerfen was sie macht: sie missbraucht die missbrauchten Kinder ein zweites mal, nur um dem BKA seine feuchten Träume der Internet-Zensur-Infrastruktur zu ermöglichen. Mein Kommentar zu ihrer Demagogie:

 

Frau von der Leyen, Sie sind diejenige, die nichts gegen all das unternimmt. Die Entfernung der Bilder ist möglich. Weltweit. Das wurde bewiesen. Banken schaffen das innerhalb von 4 Stunden bei Betrugs-Seiten. Und Sie wollen das beim Kindesmissbrauch nicht versuchen? Ich habe bewiesen, dass es geht, aber Sie interessiert das offensichtlich nicht! Ich wette, Sie können mir keine einzige Webseite nennen, bei der eine Entfernung nicht möglich ist.

Sie dulden weiter die Verbreitung, anstatt die Täter zu verfolgen. Sie verstecken nur, anstatt dagegen vorzugehen. Sie geben den Tätern Hinweise, dass sie bald entdeckt werden könnten. Sie schützen die Täter, verhöhnen die Opfer und missbrauchen sie ein zweites mal - nur um dem BKA den Traum der Inhalts-Kontrolle im Internet zu erlauben. Pfui Teufel, schämen Sie sich!

 

 

Die Bundesnetzagentur ruft zur Kommentierung auf: Die „Technische Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen TR ZugErschG“ soll kommentiert werden.

 

amtsblatt--technische-richtlinie.png

Allerdings soll die Richtlinie geheim bleiben, auf der niedrigsten Geheimhaltungsstufe VS-NfD. Damit ist eine Kommentierung durch die Öffentlichkeit, anders als bei ähnlichen Regelwerken, ausgeschlossen. Der Aufruf widerspricht also schon sich selbst.

 

Und ich frage mich, was sich die Leute dabei denken: Glauben die wirklich, dass sie das geheim halten können? Glauben die wirklich, dass sie es verhindern können, dass die Richtlinie bei Wikileaks oder sonstwo auftaucht? Und was ist an der Richtlinie schützenswert? Ist die so schlecht, dass sie sich nicht trauen? Enthält sie Vorgaben, die über das Gesetz hinaus gehen?

Im Bild rechts findet sich der vollständige Wortlaut aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Großansicht nach Klick ...

 

Johannes Boie von der Süddeutschen Zeitung hat sich gefragt „Was wissen Parlamentarier über die Gesetze, die sie verabschieden?“ und an mehrere Parlamentarier zwei Fragen gestellt. Nun sind die ersten Antworten da. Anstatt zu arbeiten (und ein anderes Projekt zu modernisieren) habe ich dort einen Kommentar verfasst, den ich auch hier (mit kleinen Korrekturen) veröffentlichen will:

 

Leider machen die Befürworter des Sperrgesetzes genau das, was sie kritisieren: Wegschauen, wenn Bilder vergewaltigter Kinder gezeigt werden. Alles schnell verstecken, und am besten gar nichts mehr dazu sagen. Dabei lassen sie sich freiwillig über den Tisch ziehen, gibt es doch eine vermeintlich einfache Lösung für ein ekeliges Problem.

So wird leider weiterhin die Behauptung aufgestellt, es gäbe Fälle, in denen eine Löschung der Bilder auf Webseiten nicht möglich sei. Dies ist falsch, Kinderpornographie ist weltweit geächtet und jeder Hosting-Provider entfernt entsprechende Bilder schnell -- wenn er denn darauf hingewiesen wird. Abgesehen von der Rechtslage in seinem Land: Er könnte sich anderes auch gar nicht leisten, da er wiederum von den Firmen, die ihm die Leitungen stellen, abgeklemmt werden würde. Er kann aber nur handeln, wenn er informiert wird. Mir ist weltweit kein einziger Fall bekannt, in dem es nicht möglich war, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Klein- und Kleinstkindern von einem Webserver zu löschen. Bei anderen Diensten als dem Web ist das (u.U. je nach Dienst) schwerer, aber die werden von den Sperren sowieso nicht erfasst.

In der Praxis läuft es aber so: Ein Ermittler weiss, ein Mensch beispielsweise in Schweden hat einen kinderpornografischen Film ins Netz gestellt. Um da etwas machen zu können müsste er rein formal erstmal eine Staatsanwaltschaft in Deutschland finden, die ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Aber daran hat keine Interesse: es ist keine Tat in Deutschland geschehen und und der Täter ist sicher auch kein Deutscher. Es wäre also sehr mühsam, überhaupt etwas zu tun. Also lässt der Ermittler es dabei bewenden und konzentriert sich auf seine andere Arbeit. In Zukunft würde eine entsprechende Seite eben blockiert werden – die Inhalte sind aber weiterhin im Netz sichtbar. Das ist alltägliche Praxis und mit dem Sperr-Gesetz wird das nur schlimmer werden.

Alltägliche Praxis ist auch, dass die Ermittler überfordert sind: personell unterbesetzt und nur wenige sind fachlich/technisch auf der Höhe der Zeit.

 

Sinnvoll wäre also, die entsprechenden Inhalte zu entfernen. Das funktioniert, wie ich in einem Experiment bewiesen habe: http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

Das erschreckende ist: die Bundesregierung hat sich hier für ein Gesetz stark gemacht, obwohl sie öffentlich zugeben musste, überhaupt keine Ahnung zu haben: http://blog.odem.org/2009/06/bundesregierung-keine-kenntnis.html Sie ist nicht in der Lage, auch nur ein Land zu nennen, aus dem Webseiten mit Kinderpornographie verbreitet werden und in denen nicht dagegen vorgegangen werden kann. Auch Ziercke wehrt sich bis heute dagegen, diese Länder zu nennen.

Ach, übrigens: meinen Vorschlag „Nennen Sie mir die 10 schlimmsten Kinderporno-Webseiten, die Sie nicht aus dem Netz kriegen. Ich wette, dass ich es schaffe, die innerhalb von 72 Stunden alle aus dem Netz zu entfernen -- gerne auch unter polizeilicher/staatsanwaltlicher Aufsicht“ hat das BKA abgelehnt. 

Denn vor dem Blockieren werden nicht erst einmal alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft. Davor sind wir meilenweit entfernt. Selbst bei Fällen im Inland passiert oft monatelang nichts. So hat ein Nutzer beim Assoziations-Blaster (einem Projekt von Dragan Espenschied und mir) monatelang kinderpornographische Texte ins Netz gestellt. Ich war dauernd damit beschäftigt den Mist zu löschen und Strafanzeigen zu schreiben. Monatelang. Einmal gab es schon nach 20 Minuten einen Rückrüf vom LKA Düsseldorf (NRW): Sie seien für den Täter in Köln (NRW) nicht zuständig, ich solle mich ans LKA in Stuttgart wenden, weil ich da ja wohne. So läuft das in der Praxis ...

 

Leider merken die meisten Abgeordneten nicht, wie sie vom BKA über den Tisch gezogen werden. Hier wird eine Zensur-Infrastruktur auf dem Rücken misshandelter Kinder aufgebaut. Das BKA will solche Sperren seit über zehn Jahren. Nun hat es endlich das Thema gefunden, bei dem es geklappt hat.

Wir haben leider das Problem, dass die meisten Politiker die komplizierten technischen Zusammenhänge überhaupt nicht verstehen. Aber auch nicht verstehen wollen. Beim Thema Wahlcomputer war es noch viel offensichtlicher, wenn auch weniger populär: Da wehren sich die Computerfreaks gegen Wahlcomputer. Und was sagen die Politiker? Stellt Euch nicht so an, seid nicht Technikfeindlich! Aber hallo: wir, die den ganzen Tag vor der Kiste sitzen, Betriebssyteme programmieren, Eure Webseiten erstellen, dafür sorgen dass Eure Bankautomaten und Handys funktionieren, wir sind nicht technikfeindlich. Wir wissen was man damit anstellen kann. Also hört endlich auch mal auf uns und lasst Euch nicht dauernd von irgendwelchen Partikularinteressen oder der nächsten Wahlkampf-Masche antreiben!

 

Die Bundesregierung hält sich erst nicht an Europarecht, reicht dann ein veraltetes Dokument bei der EU ein und tauscht dann still und heimlich das veraltete Dokument gegen ein aktuelleres aus, ohne dies zu kennzeichnen und die Frist entsprechend zu verlängern.

Laut der EU-Richtlinie 98/34/EG muss jedes EU-Mitglied Gesetze, die sich mit „Diensten der Informationsgesellschaft“ befassen, den anderen EU-Mitgliedsstaaten vorlegen. Diese können dann Einspruch einlegen und die EU-Kommission kann dann zum Beispiel feststellen, dass diese Regelung zur Harmonisierung des Binnenmarktes EU-weit getroffen werden sollte. Oder eben, dass eine andere oder keine Regelung getroffen werden sollte. Prof. Thomas Hoeren hat dies ausführlicher beschrieben.

 

Das „Zugangserschwerungsgesetz“ ist nun ein entsprechendes Gesetz. Das hätte also im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und vor der Verabschiedung durch den Bundestag der EU vorgelegt werden müssen. Dies geschah nicht.

Dies geschah erst am 7. Juli 2009, da war das Gesetz längst verabschiedet. Es wurde da aber nicht die damals aktuelle Version, die bereits vom Bundestag verabschiedet war und wenige Tage später dem Bundesrat vorgelegt wurde, eingereicht. Nein, es war der alte Gesetzesentwurf, der nochmal komplett umgeschrieben wurde! Die wissen also mal wieder nicht was sie tun.

Offensichtlich hat man dies nun heute auch gemerkt und schnell eine neue Version hinterhergeschoben. In der Zwischenzeit ist in deutscher Sprache nur noch die neue Version online, die anderen Sprachen enthalten noch die alte Version …

Hier zum Vergleich die Word-Dokumente:

 

  • Alte Version (auch als PDF), enthält die Dokument-Infos:
    Erstellt am: 08.07.2009 11:29:00; Autor: werth
    Geändert am: 08.07.2009 11:29:00; Autor: geerkma
  • Ins Englische übersetzte Version (auch als PDF), enthält die Dokument-Infos:
    Erstellt am: 22.07.2009 15:53:00; Autor: werth
    Geändert am: 22.07.2009 15:53:00; Autor: JosXP
  • Aktualisierte Version (auch als PDF), enthält die Dokument-Infos:
    Erstellt am: 31.07.2009 09:05:00; Autor: eger.gudrun
    Geändert am: 31.07.2009 09:05:00; Autor: westbomke.konrad

 

Und jetzt stellt sich noch die Frage, warum die alte Version das Datum 8.7. hat, aber laut EU die Meldung am 7.7. verschickt wurde. Vermutlich haben sie da auch schon mal ein Dokument ausgtauscht …

Streng genommen müsste die Frist aufgrund des getauschten Dokuments nun also bis November laufen. Und alles neu übersetzt werden. Auf jeden Fall ist anzunehmen, dass das Wirtschaftsministerium das Gesetz erst dann Bundespräsident Horst Köhler schickt, wenn die EU-Frist abgelaufen ist. Also nicht vor dem 7. Oktober. Das ist auch der Grund, warum es noch nicht schon jetzt in Kraft treten kann

 

Was die Bundesregierung hier vorlegt ist einfach nur unglaublicher Pfusch. 

 

Nach intensivem Gespräch mit Mitgliedern, Kandidaten und Funktionären der SPD wurde heute in Ludwigsburg der folgende Text gemeinsam beschlossen (Version als PDF). Zu den Erstunterzeichnern gehöre ich ebenso wie weitere Mitglieder des AK Zensur sowie diverse SPD-Rebellen:

Spiegelfechter Jens Berger hat sich noch mal ein wenig tiefer mit der Frage beschäftigt, was es denn mit der Quelle der Zahlen und Angaben von Familienministerin Ursula von der Leyen zu Indien und Kinderpornographie auf sich hat.

Das erschreckende Ergebnis: Die Quelle der Zahlen, das International Centre for Missing and Exploited Children (ICMEC), hat als Technologiepartner Microsoft. Und Microsoft will in Indien Fuß fassen und seine Produkte den dortigen Behörden schmackhaft machen.

Jens Berger fasst das so zusammen:

Das System Zensursula ist denkbar einfach – alle Zahlen, Daten und Behauptungen, die aus dem Familienministerium kommen, sind entweder bestenfalls Schätzungen, Hörensagen, frei erfunden oder stammen aus dubiosen Quellen. Die engen Verbindungen zwischen dem Familienministerium und dem ICMEC lassen aufhorchen. Wahrscheinlich wusste Frau von der Leyen noch nicht einmal um die geschäftlichen Interessen von Microsoft in Indien und die Verbindung zu den Daten des ICMEC. Das Familienministerium muss sich aber der Frage stellen, von wem es sich beraten lässt, woher die Informationen stammen und welche Zwecke die Urheber der Informationen durchsetzen wollen. 

 

Diese Frage sollten sie sich öfter mal stellen: Es geht eben einfach ums Geld.

 

Nachtrag: Bevor jemand denkt ich sei ins Verschwörungstheoretiker-Lager gewechselt: Nein, natürlich nicht! Ich sehe das eher so an als "naja, da kennt jemand jemanden und der kennt wieder jemanden" und dann verbreiten sich Forderungen/Wünsche/Behauptungen eben. Ganz banal. Die Welt ist ja immer ganz banal. Das Böse bekanntermaßen auch. Bei obigem Thema dürfte es eben so sein, dass sich Microsoft jemanden raussucht, bei dem sie Technologiepartner spielen, der ihre Produkte in die Welt trägt. Wie immer eben. Genauso wie Apple Schulen ausrüstet oder T-Online "Schulen ans Netz" gefördert hat.

Dass von der Leyen ausgerechnet Indien erwähnt hat könnte daran liegen: da ist jemand im Ministerium die Liste durchgegangen und hat gerufen: "Oh, schaut mal, Indien – die haben doch die Informatiker-Inder, da gibts doch bestimmt viel Internet". Damit niemand sagen kann: "aber in Absurdistan gibt es ja kaum Internet". Dumm nur, dass so manche weitere Hintergrundinfo fehlt.

Aber auch das ist natürlich nur eine Vermutung ... ;-)

 

Ursula von der Leyen behauptet, Indien sei das Mekka der Kinderpornographie im Internet ein Land, in dem Kinderpornographie gefahrlos verbreitet werden könne. Dabei ist diese dort nicht nur illegal: auf den einschlägigen Sperrlisten steht nur eine einzige Webseite aus Indien – aber hunderte aus Deutschland und tausende aus den USA.

In letzter Zeit hat Familienministerin Ursula von der Leyen immer wieder Indien als Kinderporno-Schurkenstaat bezeichnet. Zuletzt im MDR bei Radio Sputnik:

Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat – da können sie nicht mehr löschen.

Quelle: Ausschnitt als MP3; Gesamte Sendung

Dies ist eine glatte Lüge. Zum einen ist Kinderpornographie in Indien schon lange illegal, da Pornographie illegal ist. Außerdem ist in Indien seit Anfang des Jahres auch explizit Kinderpornographie illegal, schon alleine das anschauen:

The newly passed Information Technology Bill is set to make it
illegal to not only create and transmit child pornography in any
electronic form, but even to browse it. The punishment for a first offence of publishing, creating, exchanging, downloading or browsing any electronic depiction of children in "obscene or indecent or sexually explicit manner" can attract five years in jail.

Quelle: Times of India

Zum anderen ist die Aussage auch in Bezug auf die tatsächliche verbreitung falsch: von allen 8277 IP-Adressen, die ich im Zuge der Recherchen zum Löschen von Webseiten der einschlägigen Kinderporno-Listen gefunden habe, stammt nur eine einzige aus Indien, aufgeführt auf der dänischen Sperr-Liste. Dafür aber tausende aus den USA und hunderte aus Deutschland – die größtenteils nichts in Richtung Kinderpornographie enthalten. Ebenso wie die Webseite aus Indien: Da gibt es Frauen mitte 20 bis anfang 30 und Pferde zu sehen. Nicht angenehm, aber eben keine Kinder.

Warum lügt von der Leyen eigentlich dauernd so ungestraft? Wahrscheinlich, weil sich bei diesem Thema kaum ein Journalist traut, ihr mal so richtig zu widersprechen. Und sich auch kaum jemand wirklich auskennt.

So langsam wünsche ich mir immer mehr, dass es mal ein richtiges Streitgespräch mit Ursula von der Leyen gibt. Aber da wird sich auch weiterhin kein Journalist trauen. Warum eigentlich?

 

Dass Kinder- und Jugendschutz oft auch oder vor allem ein Geschäftsmodell ist, das ist bei genauerer Betrachtung vieler Organisationen und deren Aktivitäten schnell klar. Oder anders gesagt: so wie dem guten Unternehmer sein Produkt am Herzen liegt, liegen natürlich auch den professionellen Kinderschützern die Kinder am Herzen.

Aber selten sagt es jemand so deutlich wie Kathrin Wieland, die Geschäftsführerin von Save the Children Deutschland:

Unser strategisches Ziel ist es, Save the Children bis 2010 zu einer der fünf führenden Kinderrechtsorganisationen in Deutschland zu entwickeln.

Solche Worte hört man sonst nur von Unternehmen wenn sie potentielle Investoren umwerben. Von einer Kinderschutzorganisation erwartet man ja eher, dass es ihr Ziel ist, dass es allen Kindern gut geht …

Warum das interessant ist? Nun, Save the Children ist die Organisation, die in Norwegen und Dänemark einen großen Anteil an der Durchsetzung der dortigen Internet-Sperren hatte. Auch in Deutschland waren sie maßgeblich daran beteiligt, das Familienministerium und (später) die Provider entsprechend zu bearbeiten. Auf EU-Ebene sind sie auch aktiv.

 

Und: Gesetzesentwurf hält sich nicht an Vorgaben des SPD-Parteivorstands.

Nach einer mir vorliegenden Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages darf das BKA an ausländische Provider Abuse-Mails schreiben.

Eine wichtige Begründung für Internet-Sperren war ja bisher: das BKA dürfe aufgrund der Souveränität der Staaten keine ausländischen Provider anschreiben. Die Hausjuristen des Bundestages sehen das in ihrer Zusammenfassung so:

Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt, und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen Emails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.

 

Ein freundlicher Hinweis wäre demnach erlaubt, nur keine Aufforderung oder ähnliches.

Genauer sagt es der Haupt-Text:

Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt,  die diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server aufmerksam macht, wird das  BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert.

 

SPD-Anforderungen nicht erfüllt

Ansonsten ist ja nun der Gesetzesentwurf da. In einigen Punkten ist er unsauber bzw. entspricht nicht den Anforderungen der SPD.

So forderte der Parteivorstand der SPD ein strenges Subsidaritätsprinzip, also ganz streng: „Löschen vor Sperren“. Davon kann beim vorliegenden Gesetzesentwurf nicht die Rede sein. Denn dort heisst es:

(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.

Was nicht erfolgversprechend ist bestimmt das BKA. Und deren Kompetenz konnten wir in der Hinsicht ja die letzten Wochen gut beobachten. 

Innerhalb der EU sollen vor dem Sperren Konsultationen stattfinden, bei den anderen Staaten ...

[...] darf das Telemedienangebot sofort in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen.

Na dann bin ich mal gespannt, bei welchen Staaten das BKA davon ausgeht, dass die nicht schnell genug reagieren.

 

Interessant ist aber auch, was das Überwachungsgremium darf. Letztendlich nicht viel. Mindestens die Hälfte der fünf Personen müssen aus Volljuristen sein, und diese dürfen dann die Listen durchschauen. Ich bezweifle stark, dass das zu auch nur irgendeinem sinnvollem Ergebnis führen wird. Spannender wird es bei dem, was das Gremium nicht darf: es darf zum Beispiel nicht überwachen ob das BKA das „Löschen vor Sperren“ überhaupt durchgeführt hat. Auch das war eine Forderung des SPD-Parteivorstands.

 

Gestern Abend haben sich SPD und CDU/CSU auf den folgenden Gesetzesentwurf geeinigt. Der soll am Donnerstag verabschiedet werden.

sperr-gesetz-aenderungen.pdf

 

Zur Erinnerung: Für den Donnerstag Nachmittag haben wir eine Einladung im Familienministerium, um dort unsere Bedenken vortragen zu dürfen. Vom Familienministerium wurden alle Gesprächs-Versuche zuvor abgelehnt ...

 

Über dieses Archiv

Diese Seite enthält aktuelle Einträge der Kategorie Internet-Sperren.

Büssow ist die vorherige Kategorie.

Jugendschutz ist die nächste Kategorie.

Aktuelle Einträge finden Sie auf der Startseite, alle Einträge in den Archiven.

Aktuelle Assets

  • twitter.gif
  • apple-aperture-reg-screenshot.png
  • apple-iwork-test-screenshot.png
  • wikipedia-fork_christian-bahls_pluripedia_w.png
  • demo2009logo.png
  • amtsblatt--technische-richtlinie.png
  • vodafone-kommentar.png
  • untertschriftensammler.png
  • vdl-small.gif
  • demo-zensur-berlin-2009-04-17.jpg