Neues in der Kategorie Internet-Enquete

Der Schlussbericht (PDF) der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages ist online.

Dabei handelt es sich nicht um den gesamten Bericht, sondern nur eine Art Schlussbetrachtung. Es sind noch nicht alle Berichte aus den Projektgruppen fertig, sie sind teilweise noch in der Endredaktion (auch wenn sie im Endbericht schon mit Drucksachennummer etc. versehen verlinkt sind).

Leider konnten wir uns nicht auf eine gänzlich gemeinsame Beschreibung des Verlaufs der Bürgerbeteiligung der Enquête einigen, siehe die ergänzenden Stellungnahmen im Bericht ab Seite 16.

Die einzige Handlungsempfehlung des Schlussberichts bezieht sich auf die Bürgerbeteiligung: wir empfehlen dem Bundestag, allen Ausschüssen auf Wunsch eine Beteligungsplattform zur Verfügung zu stellen.

Am interessantesten sind sicherlich die personlichen Meinungen der Sachverständigien, im Schlussbericht ab Seite 19. Meine persönliche Nachlese steht ab Seite 28 – oder im Artikel Fast drei Jahre Netzpolitik im Bundestag.

In der Diskussion um Deutschlands ehemaliges „Open Data“ Portal, nun heißt es nur noch „GovData“, wurde schon einiges gesagt: Zusammenfassung bei heise online, Offener Brief, Stellungnahme Wikimedia, Kommentare bei E-Demokratie.org, Netzpolitik.orgbeim Offenes Köln Blog usw. 

Bisher ist in der Diskussion aber ein Aspekt nicht aufgetaucht: die Bundesregierung ignoriert mit der Entscheidung eine klare und einstimmige, Fraktions- und Sachverständigen-übergreifende Empfehlung der Internet-Enquete. Selbst die gemeinsamen Handlungsempfehlungen aus der Projektgruppe Demokratie und Staat sind da deutlich:

„Die zuvor dargestellten Open-Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation sollten berücksichtigt werden.“

(Zeile 418f der Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Demokratie und Staat; Thema Open Data insgesamt ab Zeile 390)

Genau diese Prinzipien wurden nicht berücksichtigt.

Zwar gehen unsere Handlungsempfehlungen noch darüber hinaus, aber schon die gemeinsamen Empfehlungen sind in dem Punkt eindeutig. 

Heute ist die letzte Sitzung der „Enquete-Komission Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages. Fast drei Jahre durfte ich mit 16 weiteren Sachverständigen und 17 Abgeordneten (diese zzgl. Stellvertreter) über Netzpolitik diskutieren. Zum Abschluss hatte jeder Sachverständige noch die Gelegenheit, seine persönliches Fazit im Bericht zu ziehen.

Meins ist hier – und im Schlussbericht der #eidg ab Zeile 1499 auf Seite 52; ich könnte natürlich noch weitaus mehr sagen, aber fürs erste reicht das mal:

Gestern hatte ich über die Handlungsempfehlungen bzgl. Standards und Freie Software in der Enquête berichtet. Wer sich nun den Entwurf des Gesamtberichts der Projektgruppe auf der Bundestags-Webseite anschaut wird feststellen, dass dort sehr viele kleine Änderungsanträge von der SPD-Fraktion und mir stehen.

Dies liegt nicht daran, dass wir dauernd eine andere Meinung vertreten als die anderen Fraktionen und Sachverständigen, sondern daran, dass wir in der Projektgruppe nicht genügend Zeit hatten alle Texte final zu bearbeiten. Einige Textteile hat das Sekretariat dankenswerter Weise zum Ende noch verfasst, und es war sehr wenig Zeit diesen Texten zuzustimmen. Ich hatte an einigen Stellen noch fachliche Anmerkungen (fristgerecht) eingereicht, die aber nicht alle übernommen wurden. Die sind nun als Änderungsanträge, denen sich die SPD-Fraktion angeschlossen hat, im Dokument. Daher tauchen diese nun sehr kleinteilig als Änderungsanträge im Bericht auf. Da sie im Wesentlichen nur Fehler oder Unklarheiten beseitigen und keine Meinungen betreffen hoffe ich auf eine breite Zustimmung der Kommission. 

Einen größeren Text habe ich gestern Abend noch eingereicht. 

Die letzten Sitzungen der Internet-Enquête des Bundestages nähern sich, und ich habe festgestellt: Mensch, warum hast Du so wenig darüber geschrieben?

Nun, daher schreibe ich hier mal die Handlungsempfehlungen, die ich für den Bericht der Projektgruppe „Internoperabilität, Standards, Freie Software“ zusammengestellt habe. Am Montag stehen sie auf der Tagesordnung. Sie stehen zwar alternativ zu den Handlungsempfehlungen der Koalition, enthalten diese aber ebenso wie alle anderen vorgeschlagenen Empfehlungen: neben meinen auch die von padeluun und Markus Beckedahl. Dass wir uns mit den Koalitions-Abgeordneten nicht auf eine gemeinsame Liste geeinigt haben (in der einzelne Mitglieder bei jedem Punkt entscheiden können, ob sie zustimmen) lag vermutllich an der knappen Zeit: die Projektgruppe hatte nur wenige Sitzungen und alles war sehr hektisch. Die SPD-Fraktion schließt sich den Handlungsempfehlungen an, die beiden anderen Oppositionsfraktionen evtl. auch.

Vorhin Gestern twitterte ich über die neusten Pläne der CDU/CSU bezüglich der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages:

Wie schäbig ist das denn: CDU/CSU wollen #eidg abschießen bevor wir unsere Arbeit abgeschlossen haben, weil sie keine Mehrheit mehr haben.

Jens Köppen, der Obmann (quasi Sprecher oder Wortführer) der Unionsfraktion in der Internet-Enquête, antwortete:

Der @alvar_f redet wirr! Die #eidg wird selbstredend zu Ende geführt. Erst dann soll der #AIDG starten! SV leisten hervorragende Arbeit!

Was ist nun richtig? Und was ist anders an einem ständigen Ausschuss im Gegensatz zur Enquête, was ist daran schlecht? Hier die Antworten (in Kurzversion und Langversion):

Am Montag hat Internet-Enquête-Kollege und CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling im Handelsblatt gegen das Internet getrollt und sich für ein strengeres Urheberrecht ausgesprochen: Mit dem Slogan „Netzgemeinde, ihr werdet den Kampf verlieren“ und allerhand blutrünstigen Metaphern hat er zum Kampf gerufen. Der Stuttgarter Zeitung habe ich dazu ein paar Worte gesagtes ging ja auch schon durch die Medien (sehr treffender Kommentar!) und Update: Udo Vetter hat auch eine passende Analyse parat (man beachte das Ende!).

Nun hat Walter Wechmann aber herausgefunden, dass es Heveling selbst nicht so genau nimmt mit dem Urheberrecht: 

Nach der heutigen Sitzung der Internet-Equuête gab es einige Kritik daran, dass der Antrag für die Einsetzung von Adhocracy verwässert worden sei.

Als Initiator und Haupt-Autor dieses ursprünglichen Antrages und jemand, der den Entstehungsprozess begleitet hat, muss ich dem widersprechen.

Nachdem die Koalitionsmehrheit im Ältestenrat des Bundestages die Online-Beteiligung an der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft quasi gekippt hat weil dies angeblich zu teuer wäre und zu lange dauern würde, haben wir einen Lösungsvorschlag eingebracht: dann machen wir es eben mit Unterstützung der Adhocracy-Entwickler selbst, kostenlos und innerhalb von zwei Tagen. Aber: es muss ein offizielles Werkzeug der Enquête sein, offiziell unterstützt und so wie im Beteiligungskonzept vorgesehen eingesetzt werden. 

Bei der Einsetzung der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages war ein wesentliches Element die Beteiligung der Bürger insgesamt als „18. Sachverständigen“. Deswegen haben wir ein Beteiligungskonzept ausgearbeitet und verschiedene Systeme begutachtet. Die endgültige Wahl fiel dann auf Adhocracy. Sowohl das Beteiligungskonzept als auch die Einsetzung von Adhocracy wurden in der Enquete-Kommission einstimmig – also auch mit den Stimmen der Koalition – beschlossen.

Heute hat nun die IuK-Kommission des Ältestenrates des Bundestages mit den Stimmen der Koalition diese Beschlüsse gekippt. Adhocracy kann damit nicht eingesetzt werden.

Die Internet-Enquete ist dabei, für die Beteiligung der Netz-Nutzer eine Software auszusuchen. Zur Wahl stehen Adhocracy und Liquid Feedback, und es gibt noch die Möglichkeit, eigene Kommentare und Anmerkungen abzugeben. Mehr Details unter dem eben genannten Link im Blog der Enquête-Kommission.

Am kommenden Montag den 5. Juli findet die vierte Sitzung und erste Expertenanhörung der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft statt. Die Sitzung ist öffentlich, eine persönliche Teilnahme ist möglich.

Und Ihr könnt mitmachen: Zu der öffentlichen Anhörung können online Fragen gestellt werden, und zwar im Diskussionsforum zur Enquête. Zwei der Fragen werden ausgewählt und den geladenen Experten gestellt.

Auf der Bundestags-Webseite gibt es auch eine Seite zur Anhörung Seite zur Anhörung (neue URL), in der alle relevanten Dokumente und schon eingetroffene Stellungnahmen aufgeführt sind, zum Beispiel die Fragen der Fraktionen (in die auch die Fragen von uns Sachverständigen eingeflossen sind) oder die Stellungnahmen der geladenen Experten.

 

Am Dienstag trifft sich dann die Web-Arbeitsgruppe, der ich auch angehöre. Die AG ist relativ klein (und hoffentlich entsprechend produktiv) und wird Verbesserungsvorschläge für den Web-Auftritt der Enquete ausarbeiten.

 

Aktuelle Kommentare

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