Bürgerbeteiligung an der Enquête: dann machen wir es eben selbst – aber offiziell!

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Nachdem die Koalitionsmehrheit im Ältestenrat des Bundestages die Online-Beteiligung an der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft quasi gekippt hat weil dies angeblich zu teuer wäre und zu lange dauern würde, haben wir einen Lösungsvorschlag eingebracht: dann machen wir es eben mit Unterstützung der Adhocracy-Entwickler selbst, kostenlos und innerhalb von zwei Tagen. Aber: es muss ein offizielles Werkzeug der Enquête sein, offiziell unterstützt und so wie im Beteiligungskonzept vorgesehen eingesetzt werden. 

Das Gute ist, dass wir es geschafft haben aus allen Fraktionen Sachverständige zu gewinnen, also auch Sachverständige die von CDU/CSU und FDP benannt wurden: als Antragsteller mit dabei sind Nicole Simon, Constanze Kurz, Markus Beckedahl, padeluun und ich. Damit dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass wir eine Mehrheit für unseren Antrag erreichen.

Dennoch wird es am Montag spannend, wie die Sondersitzung der Enquête-Kommission verlaufen wird. Leider wird sie aber nicht live übertragen, sondern nur Zeitversetzt um 19 Uhr. Aber vielleicht kriegen wir ja einen privaten Live-Stream hin …

Hier unser Antrag im Volltext:

Online-Beteiligung der Öffentlichkeit: Werkzeug und Verfahren

Beschlussvorlage
der Sachverständigen Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und padeluun

 

Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2010 in seiner 27. Sitzung die Einsetzung der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beschlossen. Der Antrag (Drucksache 17/950), der einstimmig angenommen wurde, beinhaltet den Auftrag der Kommission, die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit einzubeziehen.

Wörtlich heißt es in dem Einsetzungsbeschluss: „Die Enquête-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein. Über die Arbeit der Kommission wird regelmäßig und so transparent wie möglich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages informiert. Dort werden zudem Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, die Anregungen aus der Öffentlichkeit in geeigneter Weise in der Arbeit der Kommission einfließen lassen können.“

 

Diesem hohen Anspruch muss die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ in besonderer Weise gerecht werden. Gerade deswegen hat sie in ihrer Sitzung am 13. September 2010 einstimmig das Konzept zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (A-Drs.17(24)005 und A-Drs.17(24)007). Spätestens Ende 2010 hätte das Beteiligungswerkzeug eingesetzt werden sollen.

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am 27. Januar 2011 beschlossen, das Angebot des Online-Dienstleisters des Bundestages für die Einführung des Projektes Adhocracy vom 29. Oktober 2010 abzulehnen. Die Ablehnung wurde mit hohen Kosten bei der Implementierung der Open-Source-Software in das Angebot des Deutschen Bundestages und einer langen Einführungszeit begründet.

Ziel unserer Initiative ist es, eine Verständigung zwischen allen Mitgliedern der Kommission zu erzielen, die den hohen Erwartungen an die gegebenen Versprechen zur besonderen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird, die mit dem Einsetzungsbeschluss zur Bürgerbeteiligung der Enquête-Kommission erzeugt wurden. Um dem Beschluss des Bundestages zur Einsetzung der Enquête-Kommission vom 4. März 2010 sowie der einstimmigen Verabschiedung des Konzeptes für die „Online-Beteiligung der Öffentlichkeit“ am 13. September 2010 Rechnung zu tragen, beantragen wir als Sachverständige der Enquête-Kommission und als Mitglieder in der Online-AG der Kommission folgendes Vorgehen:

Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bezieht gemäß ihrem Einsetzungsbeschluss die Öffentlichkeit in die Arbeit der Kommission und der Projektgruppen auf der Grundlage des einstimmig beschlossenen Konzeptes zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Dies setzt voraus, dass die Kommission und die Projektgruppen ihre Prozesse sowie ihre Arbeitsweise und -abläufe auch auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche Abläufe und Verfahren für die Beteiligung festlegt, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.

Ziel ist zudem, die Öffentlichkeit bereits an der laufenden Diskussion und der Vorbereitung der Erstellung des Zwischenberichtes zu beteiligen. Der „18. Sachverständige“ muss sowohl die Möglichkeit haben, Texte aus der Kommission oder den Projektgruppen zu kommentieren und Alternativen vorzuschlagen, als auch eigenständige Textbeiträge passend zur jeweiligen Agenda der Projektgruppen einzubringen sowie darüber abzustimmen. Die Projektgruppen und die Enquête behandeln die Eingaben aus der Online-Beteiligung wie im Beteiligungskonzept beschrieben.

Hierfür stellen wir als Sachverständige aller fünf Fraktionen im Deutschen Bundestag der Enquête-Kommission in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy Liquid Democracy e. V. kostenfrei und innerhalb von zwei Tagen eine Instanz von Adhocracy zur Verfügung. Der Einsatz ist vorerst bis zum Abschluss der Evaluation der Online-Beteiligung vorgesehen.

 

  • Bei der bereits beschlossenen Software Adhocracy handelt es sich um eine Open-Source-Software, die kostenfrei genutzt und von jedem angepasst werden kann. In Kooperation mit dem Hersteller Liquid Democracy e. V. und mit Unterstützung der Open-Source-Gemeinschaft stellen wir – als Sachverständige der Kommission – der Enquête-Kommission dieses Beteiligungsinstrument zur Verfügung.
  • Diese Instanz von Adhocracy wird als offizielles Werkzeug zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Beschlusses der Enquête-Kommission vom 13. September 2010 in der Verantwortung des Sekretariates der Enquête-Kommission sowie in Kooperation mit den Entwicklern des Partizipationswerkzeuges Adhocracy eingesetzt.
  • Die Obleute der Fraktionen und die neu einzurichtende Arbeitsgruppe Online-Beteiligung vereinbaren zeitnah, wie die Prozesse der Kommission und die Arbeitsweise und -abläufe Projektgruppen auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche Abläufe und Verfahren für die Beteiligung festlegt werden können, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.
  • Dabei sind weitere Verzögerungen beim Einsatz des Partizipationswerkzeuges zu vermeiden: bis zur endgültigen Definition der Prozesse werden vorläufige verwendet.
  • Das Beteiligungssystem Adhocracy soll mit einem abgestuften Identifizierungsverfahren, angelehnt an das Verfahren bei den Öffentlichen Petitionen (E-Petitionen), auf der Webseite des Deutschen Bundestages ausgestattet werden.
  • Nach Fertigstellung des Zwischenberichtes wird der Einsatz der bereits bestehenden Instrumente und insbesondere des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy bis zur Sommerpause des Deutschen Bundestages wissenschaftlich evaluiert und bewertet. Geprüft werden soll – sofern die Evaluierung den Erfolg bestätigt – auch, wie das Instrument zur Online-Beteiligung in das Angebot der Enquête-Kommission auf den Seiten des Deutschen Bundestages integriert werden kann und welche Anpassungen nötig oder gewünscht sind.
  • Die Enquête-Kommission richtet, wie vom Ältestenrat angeregt, eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung ein, die sich aus den Verfassern dieses Antrages sowie fünf weiteren Mitgliedern der Enquête-Kommission aus den Fraktionen des Deutschen Bundestages zusammensetzt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zeitnah konkrete und verbindliche Abläufe und Prozesse für die Sicherstellung der Beteiligungsmöglichkeit zu erarbeiten und hierzu auch konkrete Fristen zu formulieren.
  • Um diese Einbeziehung der Öffentlichkeit bereits bei der gegenwärtigen Vorbereitung des Zwischenberichtes sicherzustellen, werden die Obleute und die Vorsitzenden der Projektgruppen gebeten, zeitnah geeignete Vorschläge zu erarbeiten, wie mögliche Berichtsteile des Zwischenberichtes in dem Beteiligungswerkzeug zur Diskussion gestellt werden können. Hierbei sollte eine Kommentierung oder Überarbeitung, aber auch die Möglichkeit der Erstellung von Alternativvorschlägen bestehen. Ziel sollte es sein, dass jede Projektgruppe eine Beteiligung und öffentlichen Diskussion über alle wesentliche Teile ihres Berichts einplant.
  • Grundsätzlich regen wir an, dass Textentwürfe der Kommission und insbesondere der Projektgruppen möglichst zeitnah und vollständig in das System eingepflegt werden, so dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit (des „18. Sachverständigen“) genauso wie für normale Mitglieder der Enquête-Kommission möglich ist. Die Verfasser möglicher Textentwürfe werden gebeten, ihre Textentwürfe möglichst frühzeitig zur Diskussion zu stellen.

 

Mit diesem Vorschlag wollen wir die teils hitzige Diskussion um die Online-Beteiligung und den „18. Sachverständigen“ versachlichen und eine sofort nutzbare Lösung präsentieren, die dem am 13. September 2010 beschlossenen Beteiligungskonzept gerecht wird.

Uns ist dabei sehr wohl bewusst, dass die Einbindung der Öffentlichkeit  eine neue Art der Kommunikation ist und weisen darauf hin, dass es für beide Seiten Neuland sein wird. Gerade deswegen ist ein Ausprobieren so wichtig um Erkenntnisse für die Zukunft gewinnen zu können.

Beschluss

Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beauftragt die Sachverständigen der Online-AG sowie das Sekretariat in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy mit der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges. Die Kommission wird dies gemäß dem Beteiligungskonzept vom 13. September zur Online-Beteiligung der Kommission nutzen.

Gleichzeitig wird die Kommission zeitnah eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung einrichten und verbindliche Verfahren und Prozesse definieren, um die Beteiligung sicherzustellen.


Denn wichtig ist, dass die Online-Beteiligung endlich richtig starten kann, aber nicht nur die nötige Technik bereit steht, sondern auch die Vorgehensweisen der Enquête auf die Beteiligung abgestimmt sind.

 

A-Drs.--17_24_015--Beschlussvorlage--Online-Beteiligung.pdf

 

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4 Kommentare

Was mir fehlt: Was soll Adhocracy denn nach der Halbzeit der #eidg noch reißen? Für den 18. Sachverständigen fehlt ein Arbeitsauftrag, ein Fragenkatalog, eine Perspektive.

Eine der Grundvoraussetzungen der Neutralität von Wikipedia war, dass alle Parteien gezwungen wurden, an einem gemeinsamen Ergebnis zu arbeiten. Wie verhindert man, dass Adhocracy lediglich eine Abladestation von Partikularinteressen, von unverbindlichen Wunschlisten einer diffusen Netzgemeinde wird?

Nicole Simon hatte es mal in der inoffiziellen Adhocracy-Instanz versucht eine konkrete Frage abzusetzen. Resonanz: Null.

Lange Rede, kurzer Sinn: zu sinnvoller Beteiligung gehört mehr als nur ein Platz auf einem Bundestags-Server. Um solche Strukturen zu schaffen ist es jetzt sehr, sehr spät.

Torsten, die war auch deswegen null weil ich extern darauf hingewiesen habe und es eben nicht die zentrale öffentliche Stelle ist.

Du gehst auch von der Grundvoraussetzung aus -wie viele - daß das Zeil ein neutrales Ergebnis ist. Das ist aber nicht Politik und m.e eines der Lernerfahrungen, die die Netzler machen müssen. In der Demokratie hast Du eine Stimme, aber kein Anrecht darauf gehört zu werden.

Und nix mehr reissen - hast du Dir mal angeschaut, was noch auf dem Plan steht? Da ist noch mehr als genug zu tun. :)

Was mir fehlt: Was soll Adhocracy denn nach der Halbzeit der #eidg noch reißen?

Es soll ja gerade vor der Halbzeit kommen. Also noch zum Zwischenbericht, genau das ist uns ja wichtig!

Für den 18. Sachverständigen fehlt ein Arbeitsauftrag, ein Fragenkatalog, eine Perspektive.

Genau deswegen ist es wichtig, dass er auch den gleichen Arbeitsaufrag wie die Enquête selbst bekommt. Fragenkatalog usw. eingeschlossen.

Wie verhindert man, dass Adhocracy lediglich eine Abladestation von Partikularinteressen, von unverbindlichen Wunschlisten einer diffusen Netzgemeinde wird?

Alles was da hereinkommt ist ja nicht automatisch im Zwischen- oder Endbericht der Kommission drin. Dazu muss ein Textvorschlag eine Mehrheit in der Enquête oder einer Arbeitsgruppe bekommen – oder zumindest als Minderheitenvotum eingebracht werden.
Es wäre aber schon ein Erfolg, wenn durch die Beteiligung einzelne Absätze verbessert und übernommen werden würden.

Nicole Simon hatte es mal in der inoffiziellen Adhocracy-Instanz versucht eine konkrete Frage abzusetzen. Resonanz: Null.

Das liegt sicher auch daran, dass es eben keine offizielle, breit beworbene Plattform ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: zu sinnvoller Beteiligung gehört mehr als nur ein Platz auf einem Bundestags-Server. Um solche Strukturen zu schaffen ist es jetzt sehr, sehr spät.

Darum ist eine unserer wichtigsten Forderungen aus dem Antrag auch, diese Prozesse oder Strukturen schnell zu schaffen. Es ist doch ein Unding, wenn eine Gruppe die Entstehung dieser Prozesse erst monatelang boykottiert und dann nachher sagt: „Jetzt ist es so spät, wir brauchen erst Prozesse, und das geht nicht so schnell also lassen wir es ganz sein“. Das ist die Situation, vor der wir derzeit stehen. Ich bin aber nicht gewillt, diese Taktik aufgehen zu lassen.

Nicole: Objektivität ist nicht das Ziel, das ich ansetze - es ist Verwertbarkeit. Wenn alle für Netzneutralität sind und niemand eine umsetzbare Definition des Begriffs liefert, hat Herr Obermann gewonnen.

Und ich bezweifle, dass der Stempel "offiziell" alleine reicht, die Resonanz grundsätzlich zu wandeln. Dazu gehört mehr, nicht zuletzt Real-Life-Treffen. Wie viel Vorlaufzeit brauchen alleine Deine Girl-Geek-Dinner?

Alvar: Wenn Du Sabotage als Motivation annimmst - was spricht dagegen die Bürgerbeteiligung zu gewähren und den fast sicheren Misserfolg auszunutzen?

Der Antrag oben ist nicht viel mehr als ein unverbindlicher Wunschzettel -- ihr braucht an dieser Stelle aber ein Modell, das als Vorbild dienen kann. Mit Adhocracy wurde AFAIK bis heute nicht Mal eine Oberstufenparty erfolgreich geplant, den Feldversuch auf oberster politischen Ebene in Rekordzeit zu schaffen halte ich ohne klare Zielvorgaben für unrealistisch.

Eine Möglichkeit wäre IMHO zum Beispiel die Nutzerbeteiligung vorerst auf ein bis drei Punkte zu beschränken, die dann aber ganzheitlich abzuarbeiten - zum Beispiel Netzneutralität und Medienkompetenz. Nutzer können eine breitere empirische Basis schaffen, sie können Wertefragen beantworten, sie können an Formulierungen mitarbeiten. "Einzelne Absätze" kreuz und quer verbessern, die im Zweifel vom Parteiproporz gekippt werden, erscheint mir hingegen sehr unsexy.

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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Alvar Freude vom 17.02.11 13:25.

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