➜ Technisches Gutachten Vorratsdatenspeicherung
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Wer bei Youtube Videos hochlädt, in denen Musik-ähnliche Geräusche vorkommen, der kennt das: dauernd gibt es Beschwerden über angebliche Urheberrechtsverletzungen. Da wird dann mit allem möglichen gedroht, bis hin zum Schließen des Youtube-Kontos und so weiter. Das „Content-ID-System“ von Google bzw. Youtube erkennt gerne mal etwas falsch, oder es wird Urheberrechtschutz für Kompositionen angemeldet, deren Komponist seit einigen Hundert Jahren verstorben ist.
]]> Ein ganz toller Fall ist mir aber heute passiert: Google beschwert sich darüber, dass ich in einem Video von 2011 angeblich Musik verwenden würde, die erst 2012 veröffentlicht wurde:Ich soll in diesem Video angeblich Musik verwenden, deren Nutzungsrechte ich nicht habe (das dauernde Knacksen ist ein Bug von Youtube: zumindest als ich es damals hochgeladen habe wurde Sourround-Ton übersteuert nach Stereo umgerechnet, Bug habe ich gemeldet, nie eine Antwort bekommen).
Das Video habe ich am 18.9. 2011 hochgeladen. Die Musik, bei der ich mich „möglicherweise“ bedient haben soll, sei „Sherry Todd Green–Underestimated“, „verwaltet von Indmusic“. Das betreffende Album ist laut iTunes am 29.8. 2012, also fast ein Jahr später, erschienen. Ups!
Des Rätsels Lösung: ich habe die Hintergrundmusik mit Logic Pro damals noch mit Garageband zusammengebaut. Sherry Todd Green verwendet einen gleichen Loop (gleich den am Anfang). Ganz legal (sofern Software legal erworben). Das Content-ID-System erkennt das und meckert. Aber offensichtlich ist Google noch nicht mal in der Lage, die Veröffentlichungs-Daten abzugleichen geschweige denn Loops aus gängiger Software zu erkennen.
Ich bin die Beschwerden von Youtube ja in der Zwischenzeit gewohnt und reagiere locker darauf; aber das geht nicht jedem so, manche sind beim ersten mal so eingeschüchtert, dass sie Video und Kanal gleich löschen. Immerhin sind die Formulierungen von Youtube in der Zwischenzeit nicht mehr so agressiv wie früher.
]]>Nun, ich hätte ja gerne direkt mit Enjott Schneider darüber diskutiert und mir diesen Blogpost hier erspart. Vielleicht hat er sich nur schlecht ausgedrückt und alles ist ein Missverständnis. Allerdings hält die Gruppengründerin Jeannette Annina Chung nicht so viel von Demokratie und hat mich und mindestens zwei andere Gruppen-Mitglieder vor ein paar Tagen aus der angeblichen „SPD“-Gruppe ohne Begründung rausgeworfen, wohl weil wir zu kritisch waren und diversen Behauptungen von ihr und anderen widersprochen haben. Es wird Zeit, dass die Partei endlich etwas gegen diese Vereinnahmung der Netzpolitik durch Urheberrechts-Hardliner unternimmt.
]]>Und passend dazu habe ich nun – noch BETA! – die erste Leistungsschutzrechts-legale Suchmaschine erstellt: Leischure!
Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen Verlage im Internet besser geschützt werden, denn – so die Begründung – Suchmaschinen verdienen Milliarden dadruch, dass sie die kreativen Leistungen von Zeitungsverlagen (und anderen Urhebern) ausbeuten würden. Dies geschehe beispielsweise dadurch, dass die Suchmaschinen illegalerweise Textausschnitte in den Suchergebnissen anzeigen würden, die an sich aber eine verlegerische Leistung darstellen. Daher soll die Anzeige solcher Textausschnitte mit dem neuen Leistungsschutzrecht nun kostenpflichtig werden. Damit, so die Begründung der Verlage, könnten Zeitungen und Zeitungen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen Suchmaschinen die Inhalte finden können.
Interessanterweise haben die Zeitschriftenverlage in den letzten Jahren Millionen ausgegeben, damit sie in den Suchmaschinen gut gefunden werden. Sie profitieren von Suchmaschinen. Und sie haben schon seit Jahren die Möglichkeit, sich aus Suchmaschinen auszutragen. Wollen sie aber nicht, sie wollen ja gefunden werden.
Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht gibt es beispielsweise hier:
Leischure – die weltweit erste Suchmaschine, die das neue Leistungsschutzrecht einhält!
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Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist das netzpolitische Desaster dieser Legislaturperiode. Irgendwie scheinen einige Politiker nicht gelernt zu haben, dass man in Netz-Dingen vielleicht doch auf die (eigenen!) Netzpolitiker hören sollte. Der Bundestag hat es schon mit Koalitionsmehrheit (bei einigen Abweichlern!) beschlossen. Am Freitag entscheiden die Länder im Bundesrat darüber, ob sie wegen des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger den Vermittlungsausschuss anrufen sollen. Zwar können die Länder das vom Bund beschlossene Gesetz nicht gänzlich stoppen – die Gesetzgebungskompetenz für Urheberrecht liegt beim Bund, der Bundestag kann die Länder überstimmen – aber sie können es verzögern. Und wenn das alles nicht vor der Bundestagswahl über die Bühne geht, greift des Diskontinuitätsprinzip: Der neue Bundestag müsste wieder von vorne anfangen. Und damit wäre das Gesetz tot.
]]> Daher hatten Henning Tillmann und ich beschlossen, mal wieder einen offenen Brief zu schreiben. In einer Last-Minute-Aktion haben wir also die letzten Tage einen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder formuliert und diverse Unterstützer dafür gefunden: Der Aufruf wird von namhaften Experten des Urheber- und Internetrechts, Wissenschaftlern, Journalisten, Internet-Aktivisten, Medienpolitikern, Bloggern und Internet-Unternehmern getragen – die komplette Liste steht unten. Wir hatten uns aufgrund der knappen Zeit explizit gegen eine öffentliche Unterzeichnerliste entschieden und primär eine kleine, aber hochkarätige Liste angestrebt – aufgrund der Hektik haben wir garantiert vergessen den einen oder anderen zu fragen, bitte entschuldigt dies!Die breite Unterzeichnerliste zeigt, wie gut begründet der Widerstand gegen das Leistungsschutzrecht ist. Wir danken allen, die den Aufruf unterstützen und hoffen, dass die Bundesländer am Freitag tatsächlich den Vermittlungsausschuss anrufen werden!
Hier der Volltext unseres Briefes (auch als PDF):
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,der Deutsche Bundestag verabschiedete am 1. März 2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger (siehe BT-Drs. 17/11470 und 17/12534, sowie BR-Drs. 162/13). Da es sich um ein Gesetz zur Änderung des Urheberrechts handelt, ist der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass die Bundesländer gegen das Gesetz Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen sollten. Wir möchten Sie bitten, sich dafür einzusetzen und ein entsprechendes Verfahren mit Ihren Länderkolleginnen und -kollegen anzustrengen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (kurz: LSR), vor allem in der von der Bundesregierung verabschiedeten Fassung, wird ansonsten für enorme Rechtsunsicherheiten sorgen. Dies ist wie folgt an dem Gesetzesvorhaben festzumachen:
- Wenn diese Regelung Gesetzeskraft erlangt, müssen alle betroffenen Anbieter von Suchdiensten im entferntesten Sinne mit den Presseverlagen komplizierte und umfangreiche Lizenzverhandlungen führen. Dies kann dazu führen, dass große Anbieter durch ihre finanziellen und personellen Mittel kleinere vom Markt drängen werden. Sowohl für kleine Verlage als auch für kleine Anbieter von Internetdiensten ist die Aushandlung individueller Lizenzverträge nur schwer möglich. Dies verfestigt bestehende Markt- und Machtstrukturen im Suchmaschinenmarkt, ebenso stärkt es große Verlage gegenüber kleineren.
- Es fehlt ein fairer Interessenausgleich, nicht zuletzt auch zur Sicherstellung der Informationsfreiheit im Internet. Dieser Gesetzentwurf leistet keinen solchen Interessenausgleich zwischen den Rechten der Verlage und der Gewährleistung der Informationsfreiheit. Suchmaschinen erfüllen eine gesellschaftlich erwünschte Rolle. Erst durch sie finden die Nutzerinnen und Nutzer gewünschte Informationen und Angebote. Dies ist auch im Eigeninteresse der Zeitungen, um den einfachen Zugang zu journalistischen Inhalten zu gewährleisten.
- Alle Parteien im Deutschen Bundestag setzen sich dafür ein, Leistungen der Urheberinnen und Urheber gerecht zu entlohnen, um die Bedingungen für kreatives Schaffen zu erhalten. Das LSR leistet dazu keinen Beitrag: In einer Absichtserklärung ist zwar vorgesehen, dass die Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen beteiligt werden sollen, doch haben Sie dafür keinerlei Absicherung. Die Beteiligung einer Verwertungsgesellschaft wurde bewusst gestrichen. Jede einzelne Urheberin bzw. jeder einzelne Urheber soll also mit jedem einzelnen Verlag über die Höhe ihres bzw. seines „angemessenen“ Anteils verhandeln. Die Urheberinnen und Urheber werden die schwächste Verhandlungsposition von allen haben.
- Es ist nicht klar, wer von dem Leistungsschutzrecht betroffen ist, d. h. welche Nutzung konkret vom Schutzbereich des LSR erfasst wird. Der Gesetzesentwurf spricht von „Suchmaschinen“ und „Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten“. Diese Dienste sind nicht hinreichend spezifiziert. Ebenso wenig ist geklärt, wer oder was überhaupt ein „Presseverlag“ ist. Dies sind nach Konzeption des Gesetzes mitnichten nur die großen bekannten Medienhäuser.
- Obgleich der Gesetzesentwurf in der Begründung scheinbar „andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer“ ausschließt, können aber genau auch diese jene Dienste anbieten, die gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen. Im Internet kann prinzipiell jeder beliebige Dienste anbieten. So enthalten einige privat oder semiprofessionell betriebene Blogs tägliche Webschauen, die durch automatisierte Verfahren generiert werden.
- Eine genaue Länge von gestatteten Textauszügen ist nicht definiert. So spricht der Gesetzesentwurf von „kleinsten Teilen“. Es ist unklar, ob bereits Überschriften oder etliche Sätze damit gemeint sind. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, da erst in vielen jahrelang andauernden Rechtsstreitigkeiten festgestellt werden muss, was darunter zu verstehen ist.
- Die Presseverlage können bereits jetzt entscheiden, ob sie von einer Suchmaschine gefunden werden wollen oder nicht. Technische Gegebenheiten dazu sind seit Jahren vorhanden und ermöglichen individuelle Einstellungen für jede einzelne (Unter-) Seite.
- Der Gesetzentwurf wurde trotz massiver verfassungs- und europarechtlicher Bedenken vom Bundestag beschlossen.
- Anhörungen im Bundestag haben eklatante Mängel am Gesetz festgestellt und die kurz vor der Abstimmung eingebrachten Änderungen haben die Rechtsunsicherheiten eher verschlimmert. Auch die wichtigsten Rechtswissenschaftler und Experten zum Urheberrecht in Deutschland, wie die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR) und das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht, lehnen das LSR vehement ab und halten es für komplett untauglich.
Das Leistungsschutzrecht erzeugt insbesondere auch Rechtsunsicherheiten bei neuen Startup-Unternehmen mit entsprechenden Internetdiensten. Das Gesetz schwächt den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland. Es ist zu befürchten, dass die gerade erst wachsende Startup-Szene international von dieser internetfeindlichen Gesetzgebung abgeschreckt wird.
Es ist unbestritten, dass der Qualitätsjournalismus vor großen Herausforderungen steht; die wirklichen Probleme werden durch dieses LSR aber nicht gelöst. Insbesondere werden keine machbaren und effektiven Lösungen vorgeschlagen. Die Kollateralschäden bei der bisherigen Fassung wären unabsehbar.
Nahezu sämtliche Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, so auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), lehnen ein Leistungsschutzrecht ab, da eine Gefährdung der Innovationskraft im digitalen Wandel und eine systemfremde Privilegierung einer Online-Anbietergruppe mit unabsehbaren Folgen für Wettbewerb und Vielfalt im Internet befürchtet wird. Auch Journalisten lehnen das Gesetz ab, so z.B. der Deutsche Fachjournalisten Verband (DFJV), die Journalistengewerkschaft DJU (ver.di) und der Deutsche Journalistenverband (DJV).
In einem ungewöhnlichen lagerübergreifenden Bündnis haben sich alle maßgeblichen Jugendorganisationen der Parteien zusammen gegen ein LSR ausgesprochen. Die Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker aller Parteien des Deutschen Bundestages – auch die der Regierungskoalition – lehnen das eingebrachte Leistungsschutzrecht für Presseverleger ebenso ab.
Wir appellieren daher an die Landesregierungen, den Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundesrat nicht passieren und damit vorerst nicht in Kraft treten zu lassen. Wir möchten Sie vielmehr dringend bitten, gemeinsam mit den anderen Bundesländern den Vermittlungsausschuss anzurufen und dieses Gesetz zu stoppen.
Mit freundlichen Grüßen
- Henning Tillmann
Mitglied des Gesprächskreises „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ beim SPD-Parteivorstand- Alvar C. H. Freude
Sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages- Jakob Augstein
Verleger des Freitag- Constanze Kurz
Sprecherin des Chaos Computer Clubs- Stefan Niggemeier
Journalist- Mario Sixtus
Journalist, Autor und TV-Produzent- Gerald Spindler
Professor, Direktor Institut Wirtschaftsrecht, Universität Göttingen- Prof. Dr. Justus Haucap
Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf- Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow
Professor für Medienorganisation und Mediensysteme und Prodekan- Jeanette Hofmann
Politikwissenschaftlerin- Johnny Haeusler
Autor, Gründer von Spreeblick.com- Sascha Vogt
Juso Bundesvorsitzender- Jens Christoph Parker
Bundessprecher GRÜNE JUGEND- Sina Doughan
Bundessprecherin GRÜNE JUGEND- Doris Aschenbrenner
Netzpolitische Sprecherin der BayernSPD, Beraterin von Christian Ude für den Bereich Digitale Gesellschaftspolitik- Tobias Schwarz
Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik, Bündnis 90/Die Grünen Berlin- Hannes Griepentrog
Sprecher AK Netzpolitik CDU-Kreisverband Esslingen- Markus Beckedahl
Vorsitzender Digitale Gesellschaft e.V.- Lavinia Steiner
Vorstand Digitale Gesellschaft e.V.- Valentina Kerst
Co-Vorsitzende D64 - Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. und Leiterin des Forum Netzpolitik der KölnSPD- Nico Lumma
Co-Vorsitzender D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt- Mathias Richel
Gründungsmitglied D64 - Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.- Till Kreutzer
Rechtsanwalt, Initiator der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)- Ulf Buermeyer
Richter am Landgericht Berlin, Digitale Gesellschaft e.V.- Dieter Frey
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht- Thomas Stadler
Rechtsanwalt- Jan Mönikes
Rechtsanwalt- Jan Kuhlen
Rechtsanwalt- Philip Banse
Journalist, Podcaster und Gründer von Kuechenstud.io- Christoph Kappes
Medienunternehmer, Blogger- Jens Matheuszik
Blogger (pottblog.de und ruhrbarone-dortmund.de)- Pavel Richter
Vorstand Wikimedia Deutschland e.V- Wolfgang Michal
Herausgeber CARTA- Leonhard Dobusch
Juniorprofessor für Organisationstheorie an der FU Berlin und Blogger- Philipp Otto
Urheberrechtsexperte, Autor und Mitbegründer der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht - IGEL- Stefan Engeln
Justitiar 1&1 Internet AG- Michael Frenzel
Leiter PR eines Internetunternehmens aus dem Westerwald. Stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA).- Jonas Westphal
Digitale Gesellschaft e. V.- Andreas Maurer
Social-Media-Manager- Axel Wallrabenstein
- Kaya Köklü
Wissenschaftlicher Referent am MPI für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München- Andrea Jonjic
Politikwissenschaftlerin, Redakteurin Netzpolitik.org
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich in einem Brief an den Bundesrat gewandt und den Stopp des Gesetzes gefordert.
]]>Dabei handelt es sich nicht um den gesamten Bericht, sondern nur eine Art Schlussbetrachtung. Es sind noch nicht alle Berichte aus den Projektgruppen fertig, sie sind teilweise noch in der Endredaktion (auch wenn sie im Endbericht schon mit Drucksachennummer etc. versehen verlinkt sind).
Leider konnten wir uns nicht auf eine gänzlich gemeinsame Beschreibung des Verlaufs der Bürgerbeteiligung der Enquête einigen, siehe die ergänzenden Stellungnahmen im Bericht ab Seite 16.
Die einzige Handlungsempfehlung des Schlussberichts bezieht sich auf die Bürgerbeteiligung: wir empfehlen dem Bundestag, allen Ausschüssen auf Wunsch eine Beteligungsplattform zur Verfügung zu stellen.
Am interessantesten sind sicherlich die personlichen Meinungen der Sachverständigien, im Schlussbericht ab Seite 19. Meine persönliche Nachlese steht ab Seite 28 – oder im Artikel Fast drei Jahre Netzpolitik im Bundestag.
]]>Heute war ich bei der KJM in München zu einer Diskussion zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Der Bericht auf heise online fasst den Diskussionsstand ganz gut zusammen.
Ergänzend kann ich dem noch hinzufügen, dass von einigen Akteuren überlegt wird, ob man denn Hardwarehersteller verpflichten solle, Computer nur noch mit aktivierten (!) Filtern („Jugendschutzprogrammen“) auszuliefern – und da natürlich nur mit zugelassenen Programmen. Allerdings sollen die Nutzer die Möglichkeit haben, die Filter abzuschalten (alles andere wäre auch kaum verfassungskonform).
]]> Wobei ich mir sicher bin: da wird sicher irgendwer die Forderung aufstellen, dass die Blockade von „absolut unzulässigen Inhalten“ nicht abgeschaltet werden können soll.Passend zum Thema: für das Magazin Tandenz der Beyerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) habe ich einen Kommentar zum Jugendschutz geschrieben – mit Gegenkommentar von Verena Weigand, der Leiterin der Stabsstelle der KJM.
]]>Jugendschutz im Netz: Sind die deutschen Bestimmungen ein Feigenblatt?
Was ist wichtig im Jugendschutz? Aufklären und schützen. Doch sollte das eine nicht die Alternative des Anderen sein. Beides ist nötig – aber wie weit dürfen und sollen die gesetzlichen Vorgaben für den Jugendschutz in einem freiheitlich-demokratischen Staat gehen?
Deutschland hat in der gesamten westlichen Welt einmalig strenge Bestimmungen für den Jugendschutz im Internet. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige erfolgreiche Maßnahmen für den Jugendschutz im Internet auf den Weg gebracht, die dazu geführt haben, dass Kinder und Jugendliche heute nicht mehr zufällig auf jugendgefährdende Inhalte stoßen. Der Umkehrschluss ist klar: Jeder durchschnittlich intelligente 14-jährige kann gezielt unerwünschte Inhalte aufrufen, und ein großer Teil der Jugendlichen tut dies auch. Dagegen hilft kein Filterprogramm (Neudeutsch: Jugendschutzprogramm) und Gesetz – hier ist also Aufklärung gefragt. Diese Realität ist bedauerlich, aber es ist nur ehrlich zuzugeben, dass weder strengere Auflagen für die Webseitenbetreiber noch Filterprogramme, auch nicht solche, die durch die KJM „anerkannt“ werden, an dieser Realität etwas ändern. Wenn man also den forcierten Einsatz von Jugendschutzprogrammen als die Leitlinien der deutschen Jugendschutzpolitik begreift, dann sage ich: Ja, das ist ein Feigenblatt.
Dieser Eindruck vervollständigt sich, wenn man sich die beiden von der KJM anerkannten Programme näher anschaut. Zahlreiche Medienberichte zeigen, dass die hier eingesetzte Software fehlerhaft und vollkommen unzureichend ist. Schlimmer noch: Sie stammt aus dem direkten Umfeld der Erotik- und Unterhaltungsindustrie! Ziel der Hersteller ist mitnichten ein verbesserte Jugendschutz, sondern niedrigere Hürden bei der Verbreitung ihrer Inhalte, insbesondere von Erotikfilmen.
Wie soll man reagieren? Die Erfahrungen anderer Länder im Umgang mit unerwünschten Inhalten im Internet zeigen, dass eine wirklich effektive Filterung von Inhalten nicht möglich ist. China und der Iran haben dies bereits erkannt – ihre Reaktion darauf war die Schaffung inländischer Dienste und Inhalte, strengere gesetzliche Regelungen für die Betreiber und schließlich die schrittweise Abschaltung des Internets. Wer also unter Schutz versteht, dass es Kindern und Jugendlichen unmöglich gemacht werden sollte, an unerwünschte Inhalte zu gelangen, der muss verstehen: Das geht nur, wenn man das Internet abschaltet und ein „Deutschland-Net“ erschafft. Das kann keine sinnvolle Option sein.
Moderner Jugendschutz auf Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung muss aufhören, das Internet als zweiten Fernseher zu begreifen und entsprechend regulieren zu wollen. Das Internet ist Zeitung, Stammtisch, Radio, Schwarzes Brett, Hörsaal, Shopping-Mall, Fernsehen, Spielplatz, Telefon, Schule und vieles mehr in einem, und doch immer anders. Wir brauchen daher eine moderne, medienadäquate Regulierung, die dem Charakter des Internets als Kommunikationsmedium gerecht wird und dessen Vielfalt erhält. Wir brauchen mehr kindgerechte Inhalte, die nicht nur als geistig degenerierendes Füllmaterial zwischen den Werbeblöcken daherkommen. Wir brauchen medienkompetente Eltern und Lehrer – sowie Kinder, die sich nicht zum bloßen Klickvieh deklassieren lassen.
Bisher ist in der Diskussion aber ein Aspekt nicht aufgetaucht: die Bundesregierung ignoriert mit der Entscheidung eine klare und einstimmige, Fraktions- und Sachverständigen-übergreifende Empfehlung der Internet-Enquete. Selbst die gemeinsamen Handlungsempfehlungen aus der Projektgruppe Demokratie und Staat sind da deutlich:
„Die zuvor dargestellten Open-Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation sollten berücksichtigt werden.“
(Zeile 418f der Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Demokratie und Staat; Thema Open Data insgesamt ab Zeile 390)
Genau diese Prinzipien wurden nicht berücksichtigt.
Zwar gehen unsere Handlungsempfehlungen noch darüber hinaus, aber schon die gemeinsamen Empfehlungen sind in dem Punkt eindeutig.
]]>Hier der Kern unserer Vorschläge zu Internet-Sicherheit:
]]>Sicherheitslücken in Soft- und Hardware können nie gänzlich ausgeschlossen werden. Mit geeigneten modernen Methoden der Software-Entwicklung und Qualitätskontrolle können diese aber hinsichtlich Anzahl und Schwere durchaus eingeschränkt werden. Dies kostet allerdings Zeit und Geld, ohne dass der Kunde direkt neue Funktionen in der Software bemerkt. Der Anreiz, in Sicherheit zu investieren, ist daher für viele Hersteller gering.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Trend durchgesetzt, den zunehmenden Bedrohungen mit Verschärfungen des Strafrechts zu begegnen. Die stetig wachsende Zahl an Angriffen zeigt jedoch, dass die Bedrohung damit nicht reduziert werden konnte.
Vor diesem Hintergrund hält es die Enquete-Kommission für geboten, ein „Immunsystem der digitalen Gesellschaft“ aufzubauen. Dazu gehört sowohl Anreize für die Erstellung sicherer Software zu schaffen als auch den Druck zur schnellen Behebung von Sicherheitslücken weiter zu erhöhen. Angriffe und Lücken müssen daher schnellstmöglich identifiziert sowie gegenüber potenziell Betroffenen kommuniziert und behoben werden. Zugleich muss gegenüber staatlichen Stellen - deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist -, angezeigt werden, wenn Kritische Infrastrukturen betroffen sein könnten.
Viele Angriffe auf informationstechnische Systeme oder Sicherheitslücken werden nicht bekannt. Dadurch können andere Nutzer der gleichen Software ihre Systeme nicht vor Angriffen schützen. Von zunehmender Bedeutung ist zudem der Schutz von Cloud-Diensten, denn diese stellen für Angreifer attraktive Ziele dar, da hier oft eine Vielzahl von unterschiedlichsten Daten gespeichert werden. Um so wichtiger ist es, dass die Betroffenen über IT-Sicherheitsprobleme des jeweiligen Dienstleisters informiert werden, um ihren IT-Sicherheitsschutz enstsprechend anpassen zu können. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag deshalb
Entdecker von Sicherheitslücken stehen oftmals vor dem Problem, dass sie entweder gänzlich ignoriert oder mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren bedroht werden, wenn sie ihre Entdeckung beispielsweise an den Hersteller einer Software oder Betreiber einer Internet-Anwendung melden. Daher unterlassen viele solche Meldungen. Dies sorgt dafür, dass bestehende Sicherheitslücken nicht gestopft und von Kriminellen ausgenutzt werden können, beispielsweise wenn Informationen über Lücken auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Enquête-Kommission dem Deutschen Bundestag
Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Hersteller von Betriebssystemen, Anwendungsprogrammen oder weiterer Software auch Jahre nach Kenntnis von Sicherheitslücken diese weder beheben noch veröffentlichen. Während dieser Zeit können diese Lücken von Kriminellen ausgenutzt werden, ohne dass die betroffenen Anwender die Möglichkeit zur Umgehung des Problems haben. Es ist daher für die Gesellschaft nützlich, wenn Sicherheitslücken der Allgemeinheit bekannt werden: Jeder hat dann die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zudem steigt der Druck auf den Hersteller, das Problem tatsächlich zu beheben.
Daher empfiehlt die Enquête-Kommission dem Deutschen Bundestag
Für viele Hersteller ist Sicherheit nur ein Kostenfaktor, der sich nicht in einem höheren Umsatz niederschlägt. Um den ökonomischen Anreiz für sichere Software zu steigern empfiehlt die Enquête-Kommission dem Bundestag
Des Weiteren empfiehlt die Enquête-Kommission dem Bundestag
Darüber hinaus empfiehlt die Enquête-Kommission:
Die bei Mobiltelefonen genutzte GSM-Verschlüsselung kann nicht mehr als sicher angesehen werden, seit sie 2009 kompromittiert und erfolgreiche Angriffe dokumentiert wurden. Mittlerweile steht für Wirtschaftsspionage oder den Bruch der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer von Mobiltelefonen einfach einzusetzende Software zur Verfügung.
Die Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung daher auf,
Unsere kompletten Handlungsempfehlungen zum Bereich Sicherheit finden sich hier: PG-Zugang--HE-Schluss.pdf. Und hier das gesamte Dokument der Projektgruppe Zugang, Struktur, Sicherheit.
Da in der Enquête-Kommission nur solche Texte eine Mehrheit finden, die von der Regierungs-Koalition abgesegnet wurden, sind oftmals die Sondervoten – in denen dann die Sachverständigen frei sind – die viel interessanteren Texte. Und dem Bundestag steht es, vor allem in zukünftiger Zusammensetzung, natürlich frei, auch den Sondervoten zu folgen, zumal die mehrheitlich beschlossenen Empfehlungen teilweise sehr seicht sind. Von daher sind sie durchaus nicht viel weniger wert als die Mehrheitsvoten.
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Meins ist hier – und im Schlussbericht der #eidg ab Zeile 1499 auf Seite 52; ich könnte natürlich noch weitaus mehr sagen, aber fürs erste reicht das mal:
]]>Welche Ihrer Erwartungen an die Arbeit in der Kommission haben sich erfüllt, welche nicht?
„Ich hatte keine überzogenen Erwartungen an die Internet-Enquete, freue mich aber, das eindeutig klar wurde: Netzpolitik ist kein Stiefkind mehr. Das ist sicher ein Verdienst der Enquete. Internet-Themen sind im Politikbetrieb angekommen und betreffen wichtige gesellschaftspolitische Fragen. Man kann diese Fragen und die Meinungen der Experten nicht mehr ignorieren, wie es noch vor der letzten Bundestagswahl oder auch noch vor Einsetzung der Enquete der Fall war.
Wir haben es allerdings nicht ausreichend geschafft, die Öffentlichkeit wirklich umfassend zu informieren und in die Arbeit der Kommission einzubeziehen. Da haben wir zu wenig gemacht. Ich sehe das durchaus selbstkritisch: ursprünglich wollte ich regelmässig über meine Arbeit in der Enquete berichten. Zwar gab es ein offizielles Enquete-Blog, aber leider wurde das das von den Mitgliedern zu wenig genutzt, häufig vor allem dann, wenn es etwas zu kritisieren gab.
Meist blieb mir aber auch wenig Zeit - die habe ich dann lieber in die Textarbeit für die Projektgruppen investiert, und nebenher musste ich schließlich noch Geld verdienen.
Als Freiberufler habe ich ja keine Mitarbeiter, die mich hätten unterstützen, die Texte schreiben und Sitzungen vorbereiten können. Es ist schwer, etwas quasi ehrenamtlich zu leisten, was eigentlich den Umfang eines Vollzeitjobs hat.
Die Erwartungshaltung der Netzszene war manchmal anstrengend. Viele dachten, der Auftrag der Enquete sei es, sich mit tagespolitischen Themen zu beschäftigen - und es gab während der Laufzeit der Kommission durchaus wichtige aktuelle Fragen wie ACTA oder die anfangs noch nicht zu Ende diskutierte Netzsperren-Debatte. Jedoch standen solche Themen höchstens am Rande auf unserer Agenda. Trotzdem wurden sie bis zum Ende unserer Arbeit weitgehend sinnvoll gelöst, mit Ausnahme des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Unser Auftrag war aber ein anderer und betraf im Wesentlichen die großen, übergreifenden und langfristigen Linien der Netzpolitik. Es war manchmal schwierig, das auseinanderzuhalten.
Leider war die Zeit insbesondere am Ende sehr knapp. Die letzten Projektgruppen hatten nur wenige Wochen und wenige Sitzungen zur Verfügung, was sich an der einen oder anderen Stelle in der Qualität niederschlägt. Wir hätten uns vor allem bei den Handlungsempfehlungen mehr Zeit nehmen sollen. Ich hoffe aber, dass die Lücken von dem einstimmig empfohlenen ständigen Ausschuss Internet und digitale Gesellschaft und dem angeregten wissenschaftlichen Beirat aufgearbeitet werden können.
Nicht erfüllt hat sich meine Hoffnung, dass wir weitgehend als ein unabhängiges Expertengremium agieren, das Positionen und Empfehlungen unabhängig von den Meinungen der einzelnen Fraktionen vertritt. Dies hat sich vor allem gegen Ende als Illusion erwiesen: So wurden Handlungsempfehlungen, die nicht von der Koalition eingebracht wurden, in den Projektgruppen meist erst gar nicht diskutiert. Die Koalition hatte das Abstimmungsverhalten der von ihr benannten Sachverständigen erstaunlich gut im Griff. Dies führte zu der enttäuschenden Situation, dass in einigen Fällen selbst fachliche Fehler im Bericht nicht korrigiert wurden, wenn der entsprechende Antrag von den falschen Leuten gestellt wurde. Schade ist auch, dass das ursprünglich geplante Gutachten der Projektgruppe Urheberrecht doch nicht zustande kam.
Auf der anderen Seite hat sich meine Hoffnung erfüllt, dass wir meist konstruktive Diskussionen geführt haben. Wir konnten feststellen, dass auf den ersten Blick konträre Positionen manchmal gar nicht so weit auseinander lagen, sondern oft nur aufgrund eines anderen Blickwinkels oder Schwerpunkts entstanden. Insbesondere die Projektgruppensitzungen waren zu weiten Teilen sehr konstruktiv, was sich auch an den weitgehend umfangreichen und hochwertigen Bestandsaufnahmen zeigt.“
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
„Zunächst einmal: Ich werde die Enquete-Arbeit vermissen. Ich habe dabei sehr viel gelernt, und das hat Spaß gemacht.
Ich habe zum Beispiel gesehen, wie man gemeinsam zu guten, politisch wichtigen Ergebnissen kommt. Dies hat in vielen Arbeitsgruppen gut geklappt, vor allem wenn keine bereits besetzten politischen Positionen betroffen waren. Es ist mir an der ein oder anderen Stelle auch gelungen, Kompromisse zu finden oder als eine Art Übersetzer zwischen der Netzcommunity und der Politik zu wirken. In Richtung Parlament hat das gut funktioniert, in die andere Richtung manchmal weniger. In der Internet-Community wurde meine Arbeit in der Kommission teilweise sehr skeptisch wahrgenommen, weil befürchtet wurde, ich könnte zu viele Kompromisse eingehen und mich von der SPD vereinnahmen lassen. Meistens war es aber eher so, dass ich die Fraktion mit Fach- und Hintergrundwissen überzeugen konnte, wenn denn überhaupt unterschiedliche Meinungen auftraten. Was die meisten außerhalb des Politikbetriebes nicht verinnerlicht haben ist, dass man Alternativen und Hintergründe aufzeigen muss, wenn man etwas ablehnt. So haben wir es bei den Internet-Sperren gemacht, und es hat funktioniert.
Eine Besonderheit bei der Netzpolitik ist, dass man anders als bei anderen Themen oft tatsächlich nur zu einer möglichen Lösung kommt, wenn man die Sache ganz zu Ende denkt. Das tun viele nicht, oder sie können es mangels Fachwissen nicht. Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist so ein Fall. Jeder, der sich näher mit dem Thema beschäftigt, kommt irgendwann zu dem Schluss, dass es in allen diskutierten Formen keinen Sinn ergibt, egal welcher Partei er oder sie angehört. Aber es wird trotzdem durchgesetzt, weil die Netzpolitiker in einigen Parteien noch immer nicht ausreichend gehört werden.
Ich konnte auch lernen, wie die öffentliche Aufmerksamkeit und Berichterstattung der Presse funktioniert: Wenn wir uns um Verfahrenstricks gestritten haben, wurde darüber berichtet und diskutiert. Als die Koalition die Bürgerbeteiligung gestoppt hat, wurde berichtet. Als wir es geschafft haben, sie wieder einzusetzen, wurde nur vereinzelt berichtet. Auch die zahlreichen konstruktiven Diskussionen, ausführlichen Expertenanhörungen oder Ergebnisse wurden wenig wahrgenommen – sie sind unter dem Strich ja auch weniger spannend als polarisierende Diskussionen. Ich weiß, dass dies zur medialen und journalistischen Logik gehört, aber ich finde es schade. Denn dadurch wurde unter dem Strich einfach ein unzutreffendes Bild von der Arbeit der Enquete-Komission in der Öffentlichkeit gezeichnet.
Das betrifft natürlich nicht nur unsere Arbeit, sondern viele politische Themen sowie natürlich auch die Parteien, aber ich habe jetzt persönlich erlebt, wie sehr dies den Blick auf die wesentlichen Sachverhalte verstellen kann. Es ist normal, dass man in einem politischen Gremium auch mal streitet und unterschiedliche Meinungen auftreten. Streit war in der Enquete-Kommission aber kein Dauerzustand.
Ich habe auch gesehen, wie langsam die politischen Prozesse sind. Sorgfalt geht eben vor Schnelligkeit, und das finde ich gut. Damit ist unsere Demokratie die letzten 60 Jahre sehr gut gefahren, und es gibt keinen Grund, das zu ändern, nur weil das Internet ein schnelles Medium ist. Es heißt, wir seien die Enquete mit der kürzesten Laufzeit und den meisten Texten. Unsere Zeitknappheit am Ende hat aber gezeigt: Uns hätte mehr Zeit und mehr Langsamkeit gut getan. Man muss die Dinge eben so lange ausdiskutieren, bis ein gutes Ergebnis vorliegt.
Durch die Arbeit in der Enquete-Kommission ist mir auch deutlich geworden, wie wichtig gute Mitarbeiter in den Fraktionen, bei den Abgeordneten, im Sekretariat und in der gesamten Verwaltung sind. Diese machen die Hauptarbeit im Hintergrund. Ohne die fleißigen Helfer würden den Abgeordneten viele Entscheidungen wohl noch schwerer fallen und es wäre aufgrund der Breite der Themen keine sinnvolle Arbeit möglich.
Die Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion, die mich benannt hatte, fand ich sehr positiv. Wir Sachverständige wurden dort sehr ernst genommen, wurden in Entscheidungen voll einbezogen, durften an allen Vorbereitungssitzungen teilnehmen, hatten Rederecht wie die Abgeordneten und waren in den Abstimmungen frei. Ich habe nie an die Klischees von faulen Politikern geglaubt, aber jetzt konnte ich mit eigenen Augen sehen, dass im Parlament Zwölfstundentage die Regel sind. Die Abgeordneten nehmen ihre Aufgaben sehr ernst und das ist meist mit harter Arbeit verbunden. Die meisten sind auch sehr lernbereit und -fähig, um am Ende sinnvolle Entscheidungen fällen zu können.“
Was sind für Sie die wichtigsten Ergebnisse der Enquete?
„Wie ich schon sagte: Netzpolitik wird inzwischen ernst genommen. Das zeigt sich auch in der meines Erachtens wichtigsten Handlungsempfehlung, bei der wir einstimmig für einen ständigen Ausschuss zum Thema Internet und digitale Gesellschaft votiert haben. Indirekt wird so ja auch ein Ministerium oder zumindest eine Staatsministerin oder ein Staatsminister gefordert, die/der sich spiegelbildlich auf Regierungsseite mit Netzthemen befasst. Wenn das so umgesetzt wird, haben wir etwas Bleibendes geschaffen.
Zu den wichtigsten Ergebnissen gehört auch die breite Bürgerbeteiligung, die wir trotz Widerstand aus Teilen der Verwaltung und dem konservativen Teil des Parlaments durchsetzen konnten. Es war das erste Mal, dass der Deutsche Bundestag eine derart umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt hat und das kann auf jeden Fall als Erfolg gelten. Darin steckt noch viel Potenzial, es verlangt aber auch eine noch weitergehende Transparenz, angepasste Arbeitsabläufe und eingeplante Zeit. Wir haben es leider oft nur geschafft, fertige Berichtsteile zur Diskussion zu stellen. Dabei sollte die Beteiligung nicht erst zum Ende einsetzen, sondern möglichst früh um beispielsweise Probleme und Lösungswege in den Diskussionsprozess zu tragen. Sie kann eine gute Ergänzung zum parlamentarischen Betrieb darstellen. Mit steigender Erfahrung wird die Bürgerbeteiligung immer besser gelingen.
Als positives Ergebnis kann man zudem sehen, dass die weitgehend große Transparenz der Enquete-Kommission keineswegs geschadet hat, auch wenn das Interesse der Öffentlichkeit an den teils umfangreichen und manchmal kleinteiligen Diskussionen oft gering war.
Auch bei einzelnen Themen haben wir im Detail wichtige Punkte deutlich gemacht, selbst in den Sondervoten. Generell sollte man die Sondervoten lesen, da dort die teilweise klareren und deutlicheren Empfehlungen stecken. Dazu gehört zum Beispiel, dass gute Lernkonzepte nötig sind, wenn man das digitale Klassenzimmer umsetzt. Oder die Empfehlung für einen Paradigmenwechsel bei der Onlinesicherheit, der dahin geht, dass Sicherheitslücken offengelegt werden müssen, damit sie schnell behoben werden können, statt sie geheim zu halten und zu hoffen, dass niemand sie findet. Wir brauchen dringend ein „Immunsystem der digitalen Gesellschaft“, und das ist effektiver, als noch einen ,Hackerparagraf‘ zu erfinden. Weiterhin haben wir teils breite Bekenntnisse zur Netzneutralität, gegen Internet-Sperren sowie für Freie und Open Source Software erreicht.
Die Konfliktlinien traten erwartungsgemäß bei der Frage auf, wie transparent der Staat sein muss oder ob es eher die Bürger sein sollten, die offen und mit Realname ihre Meinung zu äußern haben. Auch in den Bereichen Datenschutz, Verbraucherschutz, Netzneutralität und Urheberrecht kamen teils fundamental unterschiedliche Meinungen auf, dennoch konnten wir uns meist auf einen gemeinsamen Sachstandsbericht einigen.
Die Suche nach dem besten Ergebnis hat manchmal ihre Grenzen gefunden, wenn es um die Parteilinien ging. Da wurde dann eine imaginäre Linie gezogen, und man kam nicht weiter. Die Arbeit in der Enquete war oft sehr nach Fraktionen polarisiert. Und das hat sich natürlich auch auf die Sachverständigen ausgewirkt. Da hätte ich mir gewünscht, dass wir Sachverständigen uns nicht so sehr von der Politik hätten eingrenzen und in Lager pressen lassen. Es gab Versuche, sich untereinander mehr auszutauschen, aber das hätte besser geklappt, wenn wir mehr Zeit gehabt hätten.“
]]>
Dies liegt nicht daran, dass wir dauernd eine andere Meinung vertreten als die anderen Fraktionen und Sachverständigen, sondern daran, dass wir in der Projektgruppe nicht genügend Zeit hatten alle Texte final zu bearbeiten. Einige Textteile hat das Sekretariat dankenswerter Weise zum Ende noch verfasst, und es war sehr wenig Zeit diesen Texten zuzustimmen. Ich hatte an einigen Stellen noch fachliche Anmerkungen (fristgerecht) eingereicht, die aber nicht alle übernommen wurden. Die sind nun als Änderungsanträge, denen sich die SPD-Fraktion angeschlossen hat, im Dokument. Daher tauchen diese nun sehr kleinteilig als Änderungsanträge im Bericht auf. Da sie im Wesentlichen nur Fehler oder Unklarheiten beseitigen und keine Meinungen betreffen hoffe ich auf eine breite Zustimmung der Kommission.
Einen größeren Text habe ich gestern Abend noch eingereicht.
]]> Er betrifft Geschichte, Motivation und Philosophie Freier Software bzw. Open Source – zu dem Bereich konnten wir uns in der Projektgruppe bisher noch nicht auf einen gemeinsamen Text verständigen. Da der vorhandene Text m.E. einige Fehler und Unklarheiten enthält sowie nicht den Unterschied und Konflikt zwischen den Begriffen „Freie Software“ und „Open Source“ herausarbeitet, habe ich einen eigenen Text verfasst. Ich habe in hier mal rein kopiert (im Gesamt-Antrag sind noch einige weitere Änderungsanträge enthalten).[Zum besseren Verständnis ergänze ich noch das Kapitel davor, dass von der ganzen Kommission gemeinsam getragen wird.]
Freie Software steht für Software, die Nutzerinnen und Nutzern eine Reihe von Freiheiten einräumt. Das Wort ‚frei‘ ist hier im Sinne von ‚Freiheit‘ und nicht von ‚kostenlos‘ zu verstehen. Freie Software definiert sich durch folgende vier Freiheiten:
- Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu verwenden.
- Die Freiheit, das Programm zu untersuchen und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar.
- Die Freiheit, Kopien des Programms weiterzugeben.
- Die Freiheit, das Programm zu verändern und diese veränderte Version zu veröffentlichen. Die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar.
Bei den vier Freiheiten handelt es sich um Rechte und nicht um Pflichten. Es gibt Anwenderinnen und Anwendern die Möglichkeit, völlig frei zu entscheiden, was sie mit einem Programm machen und mit wem sie dieses teilen. Es verpflichtet ihn aber nicht zur Ausübung einer oder mehrerer der genannten Freiheiten. Freie Software kann immer auch kommerziell entwickelt und vertrieben werden.
Das Gegenteil von Freier Software ist proprietäre oder unfreie Software, welche den Endnutzern nicht die Möglichkeit bietet, die Software beliebig anzupassen beziehungsweise zu verändern und weiterzugeben. Bei freier Software verzichtet der Urheber auf einige der ihm zustehenden Rechte, wie das alleinige Recht der Bearbeitung und Veröffentlichung. Lizenzen Freier Software räumen den Nutzern also mehr Rechte ein. Bei Lizenzen proprietärer Software stehen hingegen vor allem die Rechte des Entwicklers und Vertriebs im Vordergrund.
Nicht zu verwechseln ist Freie Software mit Freeware. Unter dieser Bezeichnung ist Software bekannt, die kostenlos verteilt wird, aber in der Regel den Anwendern nicht die oben genannten Freiheiten einräumt.
[Ab hier folgt das Sondervotum.]
3.1.1 Geschichte, Motivation und Philosophie
Der Begriff Freie Software und dessen Unterscheidung zu proprietärer Software wurde von Richard Stallman und der Free Software Foundation (FSF) geprägt.[1] Vorausgegangen war ein Wandel in der Art, wie Software entwickelt, verbreitet und verwendet wurde:
Bis Ende der 1960er Jahre wurde beim Kauf eines Computers die dazugehörige Software von den Hardware-Herstellern kostenlos und inklusive Quellcode zur Verfügung gestellt. In den 1960er Jahren entwickelte sich an amerikanischen Universitäten wie Stanford oder dem Massachusetts Institute of Technology (MIT) eine so genannte „Hacker-Kultur“ – Programmierer verbesserten Software, teilten ihren Quellcode und tauschten ihr Wissen untereinander aus.[2] Es entstand „eine Kultur der gegenseitigen Hilfe und des freien Austausches“[3] von Computerprogrammen.
In den 1970ern änderten viele Firmen diese Praxis und beanspruchten urheberrechtlichen Schutz für Software in Verbindung mit der Einführung von Lizenzverträgen. Während Wartung und Weiterentwicklung von Software bisher eine kostenfreie Dienstleistung war, wurde sie nun zu einem Wirtschaftsfaktor. Mit der Einführung von „Softwarelizenzen“ waren Einschränkungen für Weitergabe und Änderbarkeit der Programme verbunden. Um Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wurde Software oft nur noch in maschinenlesbarer Form ohne Quellcode weitergegeben. Schließlich wurde es üblich, Soft- und Hardware getrennt zu verkaufen. Die Software wurde „proprietär“ und ein künstlich verknapptes Gut. Gegen diese Praxis wandte sich Richard Stallman, der zu dieser Zeit am MIT im „AI Lab“ (Abteilung für Künstliche Intelligenz) arbeitete und den freien Austausch von Software als Prinzip wissenschaftlicher Zusammenarbeit verstand. Doch immer mehr Mitarbeiter wurden von externen Unternehmen abgeworben, deren Software nicht mehr beliebig verändert und weitergegeben werden durfte. Er beschreibt den Wandel aus seiner Sicht folgendermaßen, der auf ihn wie der Zusammenbruch eines Weltbildes wirken musste:
„Die modernen Rechner dieser Ära […] hatten eigene Betriebssysteme, aber keines war freie Software: man musste sogar eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, nur um eine ausführbare Kopie zu erhalten.
Das bedeutete, dass der erste Schritt zur Benutzung eines Rechners darin bestand zu versprechen, seinen Nächsten nicht zu helfen. Eine zusammenarbeitende Gemeinschaft war verboten. Die Vorschrift von Eigentümern proprietärer Software war: ,Wenn Sie mit ihrem Nächsten teilen, sind Sie ein Softwarepirat. Möchten Sie irgendwelche Änderungen, bitten Sie uns, diese vorzunehmen.‘
Mit dem Verlust meiner Gemeinschaft war es unmöglich, weiterzumachen wie zuvor. Stattdessen stand ich vor einer gänzlich moralischen Entscheidung.
Die einfache Wahl wäre es gewesen, der proprietären Software-Welt beizutreten, Vertraulichkeitsvereinbarungen zu unterzeichnen und zu versprechen, meinen Mit-Hackern nicht zu helfen. Sehr wahrscheinlich würde ich auch Software entwickeln, die unter Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgegeben würde, und so den Druck auf andere Leute erhöhen, ihre Kameraden auch zu verraten.
Ich hätte auf diese Art Geld verdienen und mich vielleicht mit dem Schreiben von Code vergnügen können. Aber ich wusste, dass ich am Ende meiner Karriere auf Jahre zurückblicken würde, in denen ich Wände gebaut habe; Wände, welche die Menschen voneinander trennen. Ich würde dann das Gefühl haben, dass ich mein Leben damit verbracht hatte, die Welt zu einem schlechteren Ort zu machen. […]
Also suchte ich nach einem Weg, auf dem ein Programmierer etwas Gutes tun kann. Ich fragte mich selbst: Gibt es ein Programm oder Programme, die ich schreiben könnte, um wieder eine Gemeinschaft möglich zu machen?“ [4]
Dieser Weg führte Richard Stallman 1983 zur Gründung des GNU-Projekts[5] mit dem Ziel, ein freies, UNIX-kompatibles Betriebssystem mit Namen GNU[6] zu entwickeln. 1985 folgte die Gründung der Free Software Foundation,[7] um dem Projekt einen logistischen und finanziellen Rahmen zu geben, 1986 die eingangs erwähnte formale Definition Freier Software.
Schnell entstanden wichtige Komponenten des Betriebssystems, vor allem Werkzeuge für Softwareentwickler. Aufgrund der Unix-Kompatibilität konnten frei erhältiche Bestandteile des Unix-Systems direkt integriert werden, beispielsweise das Fenstersystem X-Window,[8] fehlende Teile wurden neu programmiert. Nur ein System-Kern (Kernel) fehlte – bis der finnische Student Linus Torvalds 1991 die erste Version seines Linux-Kernels vorstellte. Die so gefundene Kombination wird als GNU/Linux bezeichnet, streng genommen bezeichnet Linux nur den Systemkern an sich.
In den 1990er Jahren wurden mehrere Projekte und Firmen gegründet (darunter beispielsweise das Debian-Projekt, Red Hat, SuSE, später auch Ubuntu), die GNU/Linux zusammen mit weiteren Programmen als so genannte Linux-Distributionen zusammenstellen und so für eine starke Verbreitung von Linux-Systemen sorgten.
Parallel zum GNU-System wurde das Betriebssystem Berkeley Software Distribution (BSD)[9] an der Universität von Kalifornien in Berkeley entwickelt. Dessen Entwicklung begann bereits im Jahr 1977 und basierte auf dem Unix-System des Unternehmens AT&T. Dadurch enthielt das BSD-Betriebssystem zu Beginn jedoch Komponenten, die unter einer proprietären Lizenz standen. Diese wurden Anfang der 1990er Jahre vollständig ersetzt, sodass BSD als weiteres großes freies Betriebsystem neben GNU/Linux gilt. Alle heute existierenden freien Betriebssysteme sind mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit entweder eine Abwandlung des BSD- oder GNU-Systems. Die meisten Anwendungen laufen auf beiden Systemen gleichermaßen, insbesondere solche für Endanwender. BSD-Systeme wie FreeBSD[10] werden vor allem im Server-Einsatz genutzt.
Als Alternative zum Begriff Freie Software führten Eric S. Raymond, Bruce Perens und Tim O’Reilly 1998 den Begriff Open Source (zu deutsch: quelloffen) ein und gründeten die Open Source Initiative (OSI).[11] Sie vertraten die Ansicht, dass die Freie-Software-Gemeinschaft ein besseres Marketing benötige. Um Freie Software als geschäftsfreundlich und weniger ideologisch belastet darstellen zu können, wurde dazu der Begriff Open Source entwickelt und hat sich seit dem stark verbreitet.
Richard Stallman und mit ihm die Free Software Foundation lehnt die Bezeichnung Open Source und den dahinterstehenden Standpunkt grundsätzlich und proprietäre Software allein schon aus prinzipiellen „ethischen“ Gründen ab,[12] auch dann, wenn sie besser wäre als eine freie Version. Sowohl Open Source als auch Freie Software meinen zwar das gleiche Produkt (die gleiche Software), weisen dem Begriff aber jeweils andere Werte zu. Freie Software betont die Freiheit des Nutzers und hat ein damit verbundes soziales, politisches und ethisches Anliegen. Der Begriff Open Source konzentriert sich im Wesentlichen auf den praktischen Nutzen und die Vorteile der Entwicklungsmethode entsprechender Software, nicht jedoch auf ethische Fragen.
Dennoch arbeiten Anhänger beider Lager bei Projekten zusammen. Alternative Bezeichnungen wie „Free/Libre Open Source Software“ (FLOSS), die von Anhängern beider Positionen (einschließlich Richard Stallman) akzeptiert werden, sollen diese Gemeinsamkeiten betonen.[13]
Die Enquete-Kommission hat einstimmig beschlossen, den Begriff Freie Software zu verwenden.
Fußnoten:
[1] vgl. http://www.gnu.org/philosophy/free-sw
2 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Hacker#Die_akademische_Hackerkultur
3 Vgl. Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Hrsg.): Migrationsleitfaden. Leitfaden für die Migration von Software. Version 4.0. Berlin, März 2012. S. 19. Online abrufbar unter: http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Architekturen-und-Standards/migrationsleitfaden_4_0_download.pdf?__blob=publicationFile
4 Richard Stallman: Das GNU Projekt, http://www.gnu.org/gnu/thegnuproject.de.html
5 http://www.gnu.org
6 GNU ist ein rekursives Akronym von GNU ist Nicht Unix (engl. GNU’s Not Unix)
7 http://www.fsf.org
8 siehe http://de.wikipedia.org/wiki/X_Window_System
9 vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Berkeley_Software_Distribution
10 siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/FreeBSD sowie die Webseite des Projekts unter http://www.freebsd.org/de/
11 http://opensource.org
12 vgl. http://www.gnu.org/philosophy/open-source-misses-the-point.html
13 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Software
Und welchen Begriff bevorzugt Ihr: Freie Software oder Open Source?
]]>
Nun, daher schreibe ich hier mal die Handlungsempfehlungen, die ich für den Bericht der Projektgruppe „Internoperabilität, Standards, Freie Software“ zusammengestellt habe. Am Montag stehen sie auf der Tagesordnung. Sie stehen zwar alternativ zu den Handlungsempfehlungen der Koalition, enthalten diese aber ebenso wie alle anderen vorgeschlagenen Empfehlungen: neben meinen auch die von padeluun und Markus Beckedahl. Dass wir uns mit den Koalitions-Abgeordneten nicht auf eine gemeinsame Liste geeinigt haben (in der einzelne Mitglieder bei jedem Punkt entscheiden können, ob sie zustimmen) lag vermutllich an der knappen Zeit: die Projektgruppe hatte nur wenige Sitzungen und alles war sehr hektisch. Die SPD-Fraktion schließt sich den Handlungsempfehlungen an, die beiden anderen Oppositionsfraktionen evtl. auch.
]]> Hier aber nun der Text:
HandlungsempfehlungenDer Sachverständigen Alvar Freude, padeluun, Markus Beckedahl, Cornelia Tausch, Lothar Schröder, Wolfgang Schulz, ... sowie der SPD-Fraktion, ...
1 Interoperabilität und Standards
Das Internet hat sich zu einem integralen Bestandteil nahezu aller Lebensbereiche entwickelt. Weltweit nutzen mehr als 2,3 Milliarden Menschen das Internet [Stand Juni 2012. Quelle: ITU: Key statistical highlights. Online abrufbar unter: http://www.itu.int/ITU-D/ict/statistics/material/pdf/2011%20Statistical%20highlights_June_2012.pdf], wobei sie dafür unterschiedliche Hard- und Software verwenden. Dass eine Kommunikation in diesem heterogenen IT-Umfeld dennoch möglich ist, ist u.a. den offenen, nicht proprietären Standards zu verdanken, auf denen das Internet basiert.
Offene Standards sichern Interoperabilität: Das Zusammenwirken von IT-Systemen verschiedener Hersteller wird ermöglicht. Innovationen werden gefördert und Wettbewerb gesichert, indem ein ungehinderter Marktzutritt gewährleistet wird. Interoperabilität trägt zu wirtschaftlich-technischer Unabhängigkeit bei.
Entwicklungen wie das Internet der Dinge, die Industrie 4.0, das Cloud Computing und IPTV zeigen, wie wichtig die Verwendung Offener Standards und die Sicherstellung von Interoperabilität sind. Auch im Bereich des E-Government spielt Interoperabilität eine zentrale Bedeutung: Interoperabilität ermöglicht den medienbruchfreien Datenaustausch zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen.
Insbesondere Freie Software trägt durch die Verwendung Offener Standards zur Förderung von Interoperabilität bei. Der Einsatz Freier Software in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung hat in den letzten Jahren weiter zugenommen: Freie Software konnte sich dabei abhängig von der Einsatzumgebung als Alternative zu proprietärer Software etablieren.
Die Enquete-Kommission betont mit den nachfolgenden Handlungsempfehlungen die Bedeutung, die dem Einsatz Offener Standards sowie der Sicherstellung von Interoperabilität in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zukommt.

Die Enquete-Kommission
- begrüßt die Verabschiedung des Reformpaketes zum Europäischen Standardisierungssystem, da damit der Weg zur regulären Nutzung von Standards des IT-Sektors geöffnet wird, die nicht in den etablierten Normungsorganisationen entstanden sind. Auch wenn es sich hierbei vornehmlich um FRAND-Lizenzierung handeln kann, die nicht mit offenen Standards gleichzusetzen sind.
- unterstützt zusätzlich die Position der Bundesregierung aus SAGA, die zur Förderung des Wettbewerbs durch Offener Standards im Softwarebereich eine Lizensierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren erfordert.
- empfiehlt, die öffentliche Verwaltung sollte sich zur Förderung der Interoperabilität und Zukunftsfähigkeit ihrer IT-Systeme konsequent auf den Einsatz offener Standards verpflichten, um bei der Weiterentwicklung der Systeme nicht von den Interessen einzelner Marktteilnehmer abhängig zu sein. Zu diesem Zweck sollten ebenenübergreifend gemeinsame Mindestanforderungen definiert und Empfehlungen von einzusetzenden IT-Standards und -Spezifikationen ausgesprochen werden.
- stellt fest, dass Freie Software die Interoperabilität fördert. Daher empfiehlt sie der öffentlichen Verwaltung und Privatwirtschaft neben Standardisierung auch Freie-Software-Referenzimplementationen zur Verbesserung der Interoperabilität zu entwickeln und unter eine möglichst offene Lizenz zu stellen.
- fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwiefern zukünftig die Förderung offener Standards durch entsprechendes staatliches Handeln gewährleistet werden kann. So könnten nicht nur Zugangserleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, sondern auch entsprechende Entwicklungsanreize gesetzt werden.
- stellt fest, dass die öffentliche Verwaltung durch einen konsequenten Einsatz offener Standards Unabhängigkeit gegenüber einzelnen Marktteilnehmern erhalten kann. Daher sollten ebenenübergreifend gemeinsam offene Standards definiert und entsprechende Empfehlungen für den Einsatz ausgesprochen werden.
- empfiehlt, sich bei der Entwicklung von durch die öffentliche Hand vorangetriebenen Standards an seit Jahrzehnten etablierten Verhaltensweisen zu orientieren. So sollten die Standards in möglichst offener Diskussion entwickelt werden, auf Mailinglisten können sich Entwickler gegenseitig Hilfestellung bei der Implementierung oder der Nutzung einer Referenzimplementation geben usw.
- stellt fest, dass branchenspezifische Software ein unerlässlicher Bestandteil geworden ist, um Zeiteinsparungen und Effizienzgewinne in der Verwaltung, Steuerung von Geschäftsprozessen und in der Kundenbetreuung zu realisieren. Bisher fehlt es jedoch in vielen Branchen noch an Auswahlmöglichkeiten für einzusetzende Software. Die Enquete-Kommission regt daher an, dass die berufsständischen Vereinigungen bereits vorhandene Standards und Spezifikationen zur Verfügung stellen, sodass sie Gegenstand sowohl von proprietärer als auch Freier Software werden können. Darüber hinaus müssen Zertifizierungen allen Interessierten möglichst niedrigschwellig zur Verfügung stehen, um gleiche Marktzutrittsvoraussetzungen zu schaffen.
- fordert die Hardware-Hersteller auf, sich selbst zu verpflichten, Nutzern die uneingeschränkte Möglichkeit des Zugriffs auf selbst erstellte Inhalte auf ihren Geräten zu gewähren, einschließlich des Transfers auf andere Geräte und Betriebssyteme. Dabei sind, soweit vorhanden, standardisierte Dateiformate zu nutzen.
- fordert den Bundestag auf, im Falle des Scheiterns einer solchen Selbstverpflichtung, entsprechende gesetzgeberische Initiativen zu ergreifen. Zum Stichtag 31.12.2014 soll festgestellt werden, ob die Selbstverpflichtung der Industrie eingeleitet und bis zum 31.12.2015 umgestzt worden ist.
2 Freie Software
Während offene Standards die Basis für die Verbreitung des Internets und die nötige Interoperabilität darstellt, hat Freie Software die Entwicklung des Internets maßgeblich befördert. Ohne im Quelltext vorhandene und für jeden diskriminierungsfrei weiternutzbare Software wäre die vielfältige und vor allem schnelle Entwicklung des Internets nicht denkbar. Unter freier Lizenz stehende Web- und Datenbank-Server, Content-Management-Systeme, Programmiersprachen, Programm-Bibliotheken zur einfacheren Entwicklung komplexer Anwendungen und vieles mehr treiben die Entwicklung des Internets seit Jahrzehnten voran. Aber auch in vielen anderen Bereichen wird Freie Software eingesetzt: nach einer Untersuchung von Heise Online nutzten bereits 2008 über 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland Freie und Open-Source-Software, bei 40 Prozent nahm sie sogar eine unternehmenskritische Rolle ein. [Diedrich, Oliver: Trendstudie Open Source, online abrufbar unter: http://www.heise.de/open/artikel/Trendstudie-Open-Source-221696.html]
Die Enquête-Kommission sieht Freie Software als qualitativ hochwertige, nützliche und dem Gemeinwohl dienende Software an. Sie stellt aber nicht die Existenz von proprietärer Software infrage, sondern empfiehlt ein Nebeneinander verschiedener Modelle, die je nach Einsatzszenario wechseln können.
2.1 Freie Software in der öffentlichen Verwaltung
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Enquête-Kommission:
- Projekte wie LiMux zeigen, dass Freie Software nicht nur bei Server-Diensten, sondern vom Betriebssystem bis zu den einzelnen Anwendungen auch auf Arbeitsplatz-Rechnern in großen Organisationen eingesetzt werden kann. Die Öffentliche Verwaltung sollte dem Beispiel der Stadt München folgen und vermehrt Freie Software einsetzen.
- Die Umstellung und das Betreiben von Freier und proprietärer Software in der öffentlichen Verwaltung stellen vielseitige und umfassende Herausforderungen dar, die einer kontinuierlichen Begleitung bedürfen. Die Enquete-Kommission empfiehlt daher der Bundesregierung, das Kompetenzzentrum Open Source Software beim Bundesverwaltungsamt mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit es auch weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen kann.
- Bund und Ländern sollten auch in Zukunft neue Software möglichst plattformunabhängig erstellen (lassen). Insbesondere dann, wenn die Software zur Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen zur Anwendung kommen soll, sollte auch eine Plattformneutralität gewahrt bleiben, um eine möglichst hohe Teilhabemöglichkeit zu gewährleisten. [koa]
- Um eine feste Bindung an ein Betriebssystem zu verhindern, sollte auch von der öffentlichen Verwaltung für den Eigengebrauch selbst entwickelte Software bzw. von Dritten im Auftrag entwickelte Software plattformunabhängig erstellt werden.
- Werden Änderungen und Erweiterungen an vorhandener Freier Software durchgeführt und diese nicht an die jeweilige Entwickler-Community zurückgegeben, kann dies zu Problemen bei Updates kommen: die Änderungen und Erweiterungen müssen mit hohem Aufwand in die aktualisierte Version der Software eingepflegt werden. In einer solchen Konstellation werden oft sicherheitsrelevante Aktualisierungen ausgelassen, da der Integrationsaufwand zu groß ist. Daher hat es sich als sinnvoll erwiesen, solche Änderungen in das jeweilige Softwareprojekt zurück fließen zu lassen. So profitieren alle von den Ergänzungen, diese können von der Community weiter gepflegt werden und sie sind bei Aktualisierungen bereits enthalten.
- Bei der Vorbereitung von Vergaben ist bereits eine Gesamtbetrachtung durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Neutralitätsgebot gewahrt wird und dass keine unangemessene Bevorzugung von Freier oder aber proprietärer Software erfolgt. Die Enquete-Kommission weist jedoch darauf hin, dass es sachliche Gründe, insbesondere aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtung (total cost of ownership) geben kann, die den Einsatz von Freier Software in der öffentlichen Verwaltung vorzugswürdig erscheinen lassen.
Die Enquête-Kommission empfiehlt den Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden,
- Eigenentwicklungen möglichst unter freien Lizenzen offen zu legen. So können andere Behörden zur Software beitragen und gemeinsam sowie kostensparsam wichtige Projekte vorangetrieben werden.
- Bei der Auftragsvergabe vermehrt eine Lizensierung unter einer freien Lizenz zu fördern. Die im Auftrag entwickelte Software kann vom Auftraggeber dann beliebig weiter genutzt und weitergegeben werden.
- Anwendungen für Endnutzer soweit möglich unter einer freien Lizenz im Quelltext zu veröffentlichen, um so beispielsweise Ergänzungen, Übersetzungen und die Integration in andere Software zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.2.2.2 aufgeführten Restriktionen sowie der in Kapitel 5 des Migrationsleitfadens 4.0 beschriebenen Einschränkungen hinsichtlich der Lizensierung und Weitergabe bittet die Enquête-Kommission die Bundesregierung und den Bundestag
- zu prüfen, inwiefern Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung eine Weiterentwicklung von in der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommender Freier Software durch Dritte erleichtern könnten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob in dem vorgenannten Fall die Voraussetzungen für eine Zulassung von Ausnahmen im Sinne des § 63 Abs. 3 BHO vorliegen.
- zu prüfen, welche gesetzlichen Maßnahmen beispielsweise im Haushaltsrecht, Wettbewerbsrecht und kommunalem Wirtschaftsrecht nötig sind, damit von oder im Auftrag der öffentlichen Verwaltung entwickelte Software unter freien Lizenzen weitergegeben werden kann. Dies kann beispielsweise analog zur „Linux-Klausel“ im Urheberrecht (§ 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG) geschehen.
2.2 Secure Boot und Gerätehoheit
Die Etablierung von Secure-Boot bringt für den Einsatz alternativer Betriebssysteme eine Reihe von Herausforderungen mit sich, auch um eine weitgehende Hoheit der Nutzer über die Hardware zu erhalten.
Die Enquête-Kommission
- begrüßt das Eckpunktepapier der Bundesregierung zu Trusted Computing und Secure Boot. Sie regt an, die im Eckpunktepapier aufgestellten Forderungen nicht nur gegenüber der Bundesverwaltung, sondern auch gegenüber der öffentlichen Verwaltung in den Ländern zu kommunizieren.
- spricht sich des weiteren dafür aus, dass, um wie vom Eckpunktepapier gefordert, „eine bewusste und informierte Einwilligung des Geräteeigentümers“ zur Delegierung dieser Rechte sicherzustellen, Verbraucher vor dem Erwerb eines Gerätes klar und deutlich auf die in diesem Gerät implementierten technischen Maßnahmen, sowie über die genauen Nutzungsschranken und die Konsequenzen für den Eigentümer hingewiesen werden sollen.
- legt der Bundesregierung nahe, dass beim Kauf [besser: bei der Anschaffung] von Hardware keine Geräte beschaft werden, welche die Forderungen des Eckpunktepapiers nicht einhalten.
- empfiehlt privaten Verbrauchern und Unternehmen ausschließlich IT-Geräte zu erwerben, die dem Eigentümer permanent die volle und alleinige Verfügungsgewalt über das Sicherheits-Subsystem (z.B. signaturbasierte Nutzungsschranken) gewähren. Die Enquete-Kommission erkennt den Mehrwert, die Fähigkeit beizubehalten, beliebige Software zu installieren und letztendlich die exklusive Kontrolle über die eigenen Daten sicher zu stellen.
- fordert Hersteller einer Hardware- oder Software-Komponente eines IT-Geräts (z. B. Firmware, Betriebssystem, Anwendungsprogamm) dazu auf, sich selbst dazu zu verpflichten eine evtl. eingeschränkte Gerätehoheit seines Eigentümers nicht dazu zu missbrauchen, Nutzer des Gerätes ohne deren explizite Einwilligung zu kontrollieren oder gar zu überwachen. Die informationelle Selbstbestimmung der Geräte-Nutzenden setzt voraus, dass sie selbst eine informierte Entscheidung („Informed Consent“) treffen können, welche Daten während ihrer Nutzung aufgezeichnet werden und was mit diesen Daten geschieht. Dies betrifft alle auf diesem Gerät aufgezeichneten Daten, also sowohl solche, die bewußt von den Nutzenden erzeugt werden (Dateien, etc.), als auch solche, die unbewußt erzeugt werden (Tastaturanschläge, Aufzeichnungen durch ggf. heimlich aktivierte WebCam, Mikrofon, GPS-Trackingdaten usw.).
In Zukunft wird mehr und mehr Software über die zentralen App-Stores der Hardware- oder Betriebssystem-Hersteller vertrieben, bei einiger Hardware ist es gar nicht möglich, andere Software zu installieren. Die Lizenzbedingungen dieser App-Stores sehen teilweise Einschränkungen vor, die nicht mit der GPL kompatibel sind [vgl.http://www.fsf.org/news/blogs/licensing/more-about-the-app-store-gpl-enforcement], so dass GPL-lizensierte Software nicht ohne weiteres über solche App-Stores vertrieben werden kann. Das verhalten einiger Anbieter von App-Stores, nur inhaltlich geprüfte Software zuzulassen, ist zudem nicht mit den Gedanken Freier Software vereinbar. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bundestag daher
- zu prüfen, ob marktbeherrschende Betreiber von App-Stores ihre Position ausnutzen, um bestimmte Software zu Diskriminieren sowie zu prüfen, ob regulatorische Maßnahmen notwendig sind.
Aus Sicht der Enquete-Kommission hat jeder Besitzer universeller Computer das Recht, eigene Software zu entwickeln, zu installieren und zu Nutzen. Einige Hersteller versuchen dieses durch technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bundestag
- die Ausübung dieses Rechts nicht durch gesetzliche Regelungen zu unterbinden, auch wenn diese ursprünglich einen anderen Zweck haben,
- zu prüfen, ob einzelne restriktive Hersteller eine so marktbeherrschende Stellung haben, dass ein regulatorisches Eingreifen notwendig wird.
Weiterhin empfiehlt die Enquete-Kommission dem Bundestag,
- eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass Kunden vor dem Kauf eines Geräts klar feststellen können, welchen Einschränkungen diese unterliegen, beispielsweise ob es möglich ist, alternative Betriebssysteme zu installieren oder welche Einschränkungen bei der Softwareauswahl bestehen.
2.3 Bildung und Forschung
Die Enquete-Kommission spricht sich dafür aus, dass
- der Zugang zur Softwareentwicklung insbesondere für Kinder und Jugendliche stärker geöffnet werden sollte. Sie regt gegenüber den Ländern an, Freiräume für das Programmieren von Software, beispielsweise durch die Förderung entsprechender schulischer Arbeitsgemeinschaften zu schaffen. Diese könnten dabei helfen, schon früh bestehende Berührungsängste abzubauen.
- Frei verfügbarer Quellcode sowie das Recht zur beliebigen Nutzung, Weitergabe und Modifikation bedeutet einen niederschwelligen Zugang zur Softwareentwicklung. Dies ermöglicht es bereits Anfängern, sich in Programme einzubringen. Kinder und Jugendliche sollten in der Schule aktiv in der Anwendung und Veränderung Freier Software, beispielsweise in Form von AGs, gefördert werden. Freie Software wird von Entwicklern in unterschiedlichen Kontexten oft grenzübergreifend gemeinsam entwickelt. Schülerinnen und Schüler sollen dazu ermutigt werden, sich schon früh an dieser Entwicklung zu beteiligen. Damit werden sie zu interdisziplinärer, vernetzter und globaler Zusammenarbeit befähigt.
- Software, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, beispielsweise Zuschüssen aus dem Bereich Bildung und Forschung, sollte bevorzugt und soweit möglich unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.
Die Enquete-Kommission bittet die Kultusministerien der Länder
- zukünftig vor der Anschaffung von neuen Lernmitteln zu prüfen, ob diese auch plattformunabhängig eingesetzt werden können. Dies könnte nicht nur mögliche Abhängigkeiten vermeiden, sondern auch zu einer größeren Verbreitung der eingesetzten Software über den schulischen Bereich hinaus führen.
- insbesonders für vorgegebene Dateiformate bei Hausaufgaben, Haus- oder Seminararbeiten, Übungen usw. die Abgabe in einem offenen Standardformat zu gewährleisten, um Nutzer Freier Software nicht zu diskriminieren.
Schulische Ausbildung soll Grundlagenwissen vermitteln. Übertragen auf den Bereich Anwendungssoftware bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, bestimmte Arten von Anwendungen (beispielsweise Textverarbeitungen) und nicht ein bestimmtes Produkt lernen sollen. Die Enquête-Kommission empfiehlt daher
- Schülerinnen und Schüler Grundlagenwissen und Basistechniken zu vermitteln, anstatt diese die Anordnung von Bedienelementen eines bestimmten Produktes auswendig lernen zu lassen. Ein einseitiges Training in einzelnen Softwareprodukten greift zu kurz und limitiert spätere Chancen und Möglichkeiten.
Usability/Benutzerfreundlichkeit
Der Einsatz Freier Software ist auf Servern weit verbreitet. Auf typischen Arbeitsplatz-Systemen hat sie einen weitaus geringeren Marktanteil. Dies hat in Teilen auch mit mangelnder Benutzerfreundlichkeit zu tun. Benutzerfreundlichkeit von Software (Usability) ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Software, wird jedoch häufig erst spät eingesetzt, statt den gesamten Entwicklungsprozeß von der Konzeptionsphase bis zum fertigen Produkt zu begleiten. Sie führt letztlich zur erforderlichen Akzeptanz bei den Anwendern. Die Enquete-Kommission empfiehlt daher
- so früh wie möglich bei der Entwicklung von Software Usability zu berücksichtigen.
- in der Ausbildung und im Studium sollte Usability eine stärkere Berücksichtigung finden.
Um die Benutzerfreundlichkeit von Freier Software zu verbessern und so sowohl die Akzeptanz bei den Nutzern als auch die Effizienz zu steigern, regt die Enquete-Kommission des weitern an,
- Fördermittel bereit zu stellen um Usability-Analysen und die Verbesserung der benutzerfreundlichkeit bei ausgewählten Projekten zu finanzieren.
- beim Einsatz Freier Software durch öffentliche Stellen zu prüfen, inwieweit Teile eingesparter Lizenzkosten in die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der verwendeten Software investiert werden können.
2.4 Weiteres/Sonstiges
Die Enquete-Kommission erkennt an, dass die Entwicklung Freier Software dem Gemeinwohl dient: Jeder Mensch kann aus dem veröffentlichten Quellcode lernen, die Technologie besser verstehen, eigenen Bedürfnissen anpassen und beliebig einsetzen. Die Internet Enquete legt es Finanzämtern daher nahe,
- Vereinen die Gemeinnützigkeit zu erteilen, die sich der Förderung und Entwicklung Freier Software widmen.
Der Einsatz von Freier Software kann die deutsche und europäische Softwareindustrie stärken. Zur Stärkung Freier Software empfiehlt die Enquête-Kommission der Bundesregierung
- die Erstellung einer ressortübergreifenden Strategie für den Einsatz und die Förderung Freier Software.
Zum Schutz von Verbrauchern, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung bittet die Enquete-Kommission die Bundesregierung um eine
- Prüfung, welche Maßnahmen nötig sind, um den Mißbrauch mit dem Begriff Freie Software / Open Source zu verhindern. Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung sollen vor Unternehmen geschützt werden, die proprietäre Software unter dem Label „Freie Software“ oder „Open Source“ vermarkten.
Eine besondere Herausforderung für Entwickler Freier Software ist die Bedrohung durch Software-Patente. Diese sind oftmals so allgemein formuliert, dass für ein gegebenes Problem eine naheliegende Lösung existiert, die bei strenger Auslegung Software-Patente verletzt. Dadurch entsteht die Situation, dass Software-Entwickler ihre eigene Leistung nicht nutzen können, da andere die gleiche Idee vorher patentiert haben. Die Enquête-Kommission empfiehlt dem Bundestag daher
- die Situation aufmerksam zu beobachten und zu prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die Entwicklung Freier Software nicht zu behindern.
Des weiteren verweisen wir auf die Handlungsempfehlungen bzgl. Software-Patente in der Projektgruppe Wirtschaft, Arbeit, Green-IT, Kapitel 4.1.12.
Die Entwicklung des Marktes von IP-TV Entwicklungen schreitet voran. Ähnlich dem Videotext können dabei zusätzliche Informationen des Programmanbieters angezeigt werden, die über das Fernsehsignal oder über eine Internetverbindung bezogen werden können. Hierbei ist es wichtig, dass Fernseher mit einem neutralen, neutralen Zugang ausgestattet sind, der auf einem offenen Standard wie HbbTV basiert, sodass der Zuschauer alle bestehenden Angebote nutzen kann und nicht nur solche, die über proprietäre Apps zugänglich sind. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag
- zunächst die Schaffung von allgemeinen Standards durch Marktteilnehmer (Anbieter, Nutzer und Netzwerkbetreiber) abzuwarten. Erst bei einem Fehlgehen dieser Bemühungen kommt eine freiwillige Vereinbarung der Marktteilnehmer unter Beteiligung der Netzagentur in Betracht. Nur als letzten Schrittsollte ein regulierendes Einschreiten durch den Gesetzgeber erfolgen.
- Die Enquete-Kommission bittet die Bundesregierung zu prüfen, welche positiven und welche negativen Auswirkungen der Wegfall der Vergütungspflicht in § 49 Abs. 2 TKG (Telekommunikationsgesetz, § 49 Interoperabilität der Übertragung digitaler Fernsehsignale, Abs. 2. Rechteinhaber von Anwendungs-Programmierschnittstellen sind verpflichtet, Herstellern digitaler Fernsehempfangsgeräte sowie Dritten, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, auf angemessene, chancengleiche und nichtdiskriminierende Weise und gegen angemessene Vergütung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, sämtliche durch die Anwendungs-Programmierschnittstellen unterstützten Dienste voll funktionsfähig anzubieten. Es gelten die Kriterien der §§ 28 und 42.) zur Folge haben könnte.
Weil die Zeit knapp war, sind einige Formulierungen leider nicht optimal. Gedacht war, dass jedes Mitglied der Enquête jede einzelne Empfehlung zustimmen oder ablehnen kann, da sie nicht aus einem großen Brocken Fließtext bestehen. Montag werden wir sehen wie es ausgeht.
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[Update 8. November: In der Zwischenzeit ist das in der taz korrigiert.]
Gestern rief mich ein taz-Journalist an und fragte, ob ich ihm jemanden nennen könnte, der ihm ein paar Fragen zur Wikipedia beantworten könne. Natürlich fallen mir da Leute ein, aber da ich gerade in einer Besprechung war, schlug ich vor, ihn später zurückzurufen. Wir einigten uns, dass er mir die Sache nochmals per Mail schickt und wir dann weiterschauen.
Aus seiner Mail an presse_(ät)_ak-zensur.de hörte ich dann heraus, dass es vermutlich um das gerne geschriebene „die Wikipedia ist unzuverlässig und man kann ihr nicht glauben“ gehen sollte, und nannte ihm Tim Bartel und Torsten Kleinz als Wikipedia-Experten und antwortete dann auch noch schnell auf seine Fragen (drei Tippfehler hier korrigiert):
… noch ein paar kleine Anmerkungen aus meinem Blickwinkel:
Vor dem Hintergrund, dass es wissenschaftlich umstritten ist, welchen Einfluss der Klimawandel tatsächlich hat, habe ich nun folgende Fragen:
*- Ist Kennvido nur ein neurotischer Dogmatiker oder ist sein Ansatz gerechtfertigt?
Da sich die Wikipedia um eine neutrale Darstellung bemüht, ist jeglicher Ansatz, alles was dem eigenen Denken widerspricht zu löschen, natürlich nicht gerechtfertigt!
- Inwiefern hat hier die Klimalobby oder die „Schwarmintelligenz“ gesiegt?So wie ich das aus dem Text verstanden habe hat eher ein einzelner
Trottel mit zu viel Zeit einen Etappensieg erzielt.
- Inwiefern verdeutlicht dieser Fall Engpässe bei der kollektiven „Wahrheitsfindung“ auf Wikipedia?Das lässt sich ohne exakte Kenntnis dieses Falles nur schwer sagen, zum Beispiel ist die Frage, welche gesichteten Versionen freigeschaltet waren, für mich noch offen.
Zum anderen kann man durchaus umgekehrt die Frage stellen: zu welchen Ergebnissen kamen denn die US-Journalisten der verschiedenen Medien, die für sich in Anspruch nehmen, als Profis der Wahrheit und nur der Wahrheit verpflichtet zu sein. (Manche Journalisten glauben ja allen ernstes, dass nur ausgebildete Journalisten die Wahrheit berichten und professionell recherchieren können.)
Oder anders gesagt: diese Sache taugt m.E. nicht dazu, die Wikipedia als manipulationsanfälliges Laien-Machwerk darzustellen. Eher taugt dies dazu, weit verbreitete Ansichten in der US-Gesellschaft aufzuzeigen.
Denn ich bin mir sicher -- ohne es überprüft zu haben -- dass auch einige "seriöse" US-Medien einen Zusammenhang mit dem Klimawandel verneinen bzw. nicht darüber berichten.
- Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus diesem Fall ziehen?In der Wikipedia gibt es immer wieder Tendenzen, dass einige sehr aktive Nutzer andere dominieren. Daher sollte die Wikipedia darauf hinarbeiten, dass insbesondere bei kontroversen Themen erfahrene und kompetente Nutzer (oder Administratoren) die Texte verstärkt gegenlesen.
Abgesehen davon: Vor allem Einsteigern fällt es schwer, die seit Jahren dort eingespielten Verfahren zu durchschauen. Die Administratoren der Wikipedia sind es gewohnt, dass viele Selbstdarsteller Artikel über sich, ihre Firma oder vergleichbares schreiben wollen und handhaben dies routiniert. Hin und wieder schaffen sie es daher aber nicht zu erkennen, wenn es sich nicht um vergleichbares handelt, sondern nur ein Anfänger sich etwas ungeschickt anstellt oder sich einige lautstarke und geschickte Leute zusammentun.
Grüße
Alvar Freude, http://alvar.a-blast.org/
Das zeigt uns mal wieder: man sollte generell alles hinterfragen. Alles. Schreibweisen von komischen Namen, Funktionen in Organisationen, Texte in der Wikipedia und Zitate in der Presse. Macht allerdings viel Arbeit, und so viel Zeit hat kaum einer. Von daher werden wir uns in Zukunft wohl doch damit behelfen müssen, dass Journalisten und Wikipedia-Autoren möglichst korrekt, neutral, unverfälscht und umfassend schreiben ...
]]>Bei der aktuellen Diskussion um die Schufa-Facebook-Versuche wurde gelegentlich auch behauptet, dass dies alles nicht so schlimm sei, sowieso nur derjenige Probleme bekomme, der seine Rechnungen nicht bezahlt und so weiter.
Dies stimmt nicht, wie ich an einem Beispiel erläutern kann, das mich selbst betrifft: Ich habe zusammen mit meiner BahnCard eine BahnCard-Kreditkarte beantragt, und die wurde abgelehnt.
]]> Ich bin derzeit beruflich viel unterwegs. Der Kunde sitzt in Frankfurt, ich wohne in Stuttgart, und gelegentlich fahre ich auch mal nach Berlin oder sonstwo. Daher habe ich mir eine BahnCard 100 geholt. Eine praktische Sache, zumal man damit in den meisten größeren Städten Deutschlands auch im Nahverkehr fahren kann – keine Ticket-Sorgen mehr!Und da gibt es noch das Angebot, eine Bahncard-Kreditkarte zu erhalten. Prima, dachte ich mir, schließlich könnte ich hin und wieder auch eine geschäftliche Kreditkarte gebrauchen, das macht die Abrechnung einfacher.
Aber: die Commerzbank, die die Karten ausgibt, hat meinen Antrag abgelehnt. Begründung: zu hohes Risiko. Da frage ich mich durchaus, wie die auf die Schnapsidee kommen, dass ich mir zwar eine Bahncard 100 leisten kann, aber nicht in der Lage sei, eventuelle mit der Kreditkarte getätigte Einkäufe zu bezahlen. Zumal ich die Variante mit direkter Abbuchung vom Konto gewählt habe.
Also habe ich nach §§ 6a, 34 BDSG um Auskunft nach den Scoring-Daten gefragt. Vielleicht ist ja etwas grob falsch oder ein anderer Fehler passiert.
Nunja, bis auf dass die Schufa glaubt, ich sei in den letzten zehn Jahren zwei mal umgezogen (war aber nur ein mal) scheint mir das offensichtliche und verständliche korrekt: keine Negativeinträge, keine Einträge bei Infoscore. Anders als die Commerzbank gesetzlich verpflichtet ist und anders als von mir beantragt haben sie allerdings zu den einzelnen Schufa-Kriterien nicht „das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form“ erklärt. Kennt jemand die entsprechende Bedeutung? (siehe Bild oben rechts, Großansicht ist verlinkt)
Insgesamt komme ich auf ein „Kundenrating“ von V, was „hohes Risiko“ bedeutet und nur noch von VI, „sehr hohes Risiko“ übertroffen wird. Und das ohne Negativeinträge, nur anhand von Anzahl der laufenden Kredite (keine), Anzahl der Konten (Privat und geschäftlich, da kommen eben drei Banken zusammen), Kreditkarten, Alter, Beruf. Aha, Beruf! Ich bin Selbständig. Vermutlich gilt man als selbständiger, verheirateter Bahncard-100-Besitzer gleich als Risikogruppe. Ich habe nie irgendwelche Kredite nicht bezahlt, die Konten sind nicht überzogen, … aber die Commerzbank hält mich für ein „hohes Risiko“.
Das nennt man dann Scoring.
]]>Die wohl größte Angst von Urhebern aller Art vor dem Internet ist, dass sie aufgrund von Tauschbörsen, Privatkopie und massenhaft vorhandenen Inhlten nichts mehr verdienen können.
Aber: ist diese Angst berechtigt? Ich weiß es nicht wirklich, niemand weiß es wirklich, daher kursieren immer wieder die verrücktesten Vermutungen. Es gibt aber Zahlen der Umsatzentwicklung der letzten Jahre. In der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat die Mehrheit einige Zahlen ausgewählt, die dargestellt werden: Umsatzentwicklung im Bereich Musik, Musikdownloads aus Tauschbörsen etc. und wie viele Personen denn in diesen Musik herunter geladen haben.
Diese Zahlen sind aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit:
]]> Denn es gibt auch Zahlen über die Umsatzzahlen im Filmmarkt, die Absatzzahlen der Musikindustrie in Stück und die Aufteilung auf verschiedene Datenträger. Und siehe da: diese Zahlen sehen ganz anders aus. Daher habe ich ein Sondervotum eingereicht, das diese Zahlen auch aufführt, da ich denke, dass man die Wahrheit möglichst breit und nicht selektiv darstellen sollte.Im Zwischenbericht Urheberrecht (PDF) finden sich die von der Mehrheit der Kommission gewünschten Zahlen auf Seite 58ff. Mein Sondervotum mit ergänzenden Zahlen auf Seite 87ff.
Die Grafiken dazu hier noch in Farbe, mit ein paar Erläuterungen, für eine Großansicht lassen sie sich anklicken.
Hier sieht man, dass der Kino-Umsatz schwankend auf ähnlichem Niveau bleibt, aber der Video-Markt anfang des vergangenen Jahrzehnts sehr stark gestiegen ist und seitdem auf hohem Niveau verbleibt. Im gleichen Zeitraum ist der Absatz (und Umsatz) der Musikindustrie gesunken. Man könnte also sagen: Es hat vor allem eine Verschiebung stattgefunden.
Auch innerhalb der Musikbranche ist eine breite Verschiebung zu beobachten: Der Verkauf von CD-Singles ist sehr stark zurückgegangen, dafür der Online-Verkauf gestiegen. Und online werden vor allem einzelne Lieder gekauft, weniger ganze Alben („Bundles“) – das war bei der CD und Schallplatte noch anders.
Im Video-Bereich spielen VHS-Kassetten seit sieben Jahren keine Rolle mehr, DVDs und Blu-Ray konnten das beim Verleih nicht ganz auffangen – dafür stieg zwischen 2000 und 2004 der Verkauf dramatisch an.
Alle zusammen mit genauen Zahlen im PDF: Umsatzzahlen-Farbe.pdf oder im Zwischenbericht der Projektgruppe Urheberrecht (Mehrheitsvotum ab Seite 58, Sondervotum ab Seite 87).
Man sieht also: je nach Auswahl des Zahlenmaterials kann man eine unterschiedliche Wirkung erziehlen. Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast! Dabei unterstelle ich den Kollegen in der Enquête keineswegs, Zahlen verfälscht zu haben (ich war zu der Zeit nicht in der Projektgruppe, da ich mit den anderen dreien genug zu tun hatte; und es ist auch immer eine Frage der Mehrheitsverhältnisse, was aufgenommen wird). Es liegt wohl eher daran, dass bei der Auswahl der Zahlen nur eine Quelle zur Verfügung stand, die von irgendwem entsprechend ausgewählt wurde …
Weitere Zahlen gibt es bei Mediendaten Südwest.
Also, schadet das Internet den Urhebern? Das kann man aus den Zahlen nicht wirklich als generelles Mantra herauslesen. Klar ist allerdings, dass es für diejenigen, die nicht rechtzeitig tragfähige und kundenfreundliche Geschäftsmodelle entwickelt haben schwer wurde: für die Musikindustrie.
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