Mai 2009 Archive

Aufruf vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur zusammen mit allen Unterstützern: In 72 Stunden sollte jeder mindestens einen weiteren Unterzeichner der Online-Petition gegen Internet-Sperren finden und die Information zur Petition weitertragen!

Ein Ausführlicher Aufruf findet sich bei netzpolitik.org. Argumentationshilfen gibt es im AK-Zensur-Wiki.

Verbreite den Aufruf. Schreibe einen eigenen Blog-Eintrag, Twittere es weiter und mache in Deinem Lieblings-Forum auf das Thema aufmerksam!

 

Die Sperrliste aus Dänemark enthielt auch die Domain rahmann.fw.nu. Diese wird wurde bis heute Mittag in Deutschland betrieben (über eine dynamische IP mittels DynDNS-Derivat). In der Zwischenzeit soll sie aber nicht mehr auf der Sperrliste stehen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass es sich nicht um eine kinderpornographische Webseite handelt, sondern um eine Sammlung von diversen Videos und Materialien zum Islam. Da die Webseite nicht auf deutsch ist verstehe ich nicht wirklich was, mag daher nicht ausschließen dass man da auch den einen oder anderen Hassprediger findet. Da sie aber seit langem unbehelligt aus Deutschland betrieben wird, gehe ich davon aus dass sie legal ist.

 

Tja, wie kommt eine Islam-Webseite auf eine Kinderporno-Sperr-Liste? Und: warum kommt eine Webseite aus Deutschland auf eine Sperrliste aus Dänemark? Wenn illegale Inhalte vorhanden sind: Warum wird die Webseite dann nicht geschlossen? Warum wird der Betreiber nicht zur Rechenschaft gezogen?

Fragen über Fragen.

 

Man könnte nun vermuten, dass die dänischen Behörden auch einfach mal ihnen unangenehme Webseiten mit auf die Liste packen. Insbesondere dann, wenn die Inhalte nicht so eindeutig strafrechtlich relevant sind, dass man gegen den Urheber vorgehen kann. Oder wenn ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland die Gefahr mit sich bringt, dass die Inhalte nicht für illegal erklärt werden. Aber man muss ja irgendwas tun! Irgendwas tun ...

 

Nun, China freut sich auf jeden Fall erst mal:

Heute sieht sich China auf der Sieger-Seite. So erklärte ein Vertreter der chinesischen Delegation beim Vorbereitungstreffen des Internet Governance Forums in Genf den Streit um Internet-Sperren kurzerhand für beendet: „Um die Staatssicherheit zu gewährleisten und die Bevölkerung vor Terrorismus und anderen Verbrechen zu schützen, haben alle Staaten das Recht, bestimmte Inhalte von Internet-Seiten zu blockieren. Und wir glauben, dass alle Länder dies jetzt anstreben.“

 

Und da drängt sich die Frage auf: welche Webseiten wird das BKA auf die Liste packen? Werden da, trotz aller Beteuerungen, auch Islam-Webseiten aufgenommen? Was macht das BKA, wenn es eine (zumindest aus ihrer Sicht) ganz üble islamistische Webseite findet, die dringend weg muss? Wäre es dann nicht nur naheliegend sondern sogar Pflicht, die auf die Sperrliste zu packen?

China freut sich schon jetzt: es hat endlich eine Legitimation für die Internet-Zensur im Reich der Mitte. Danke, Ursula von der Leyen. Danke Dänemark, danke Schweden, danke Norwegen, danke Finnland und danke an alle anderen Politiker und Länder die meinen, das falsche zu tun sei besser als gar nichts zu tun.

 

Kurzer Hinweis zu den Pressemeldungen des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur:

Diese befinden sich ab sofort auf der neuen Webseite des AK Zensur in der Rubrik Presse.

Es gibt auch einen RSS Atom-Feed und interessierte Journalisten können sich in unseren Presseverteiler eintragen: via Website (selbstsigniertes Zertifikat, Warnung ignorieren) oder per E-Mail an presse-subscribe@lists.odem.org (Inhalt egal).

 

Aktuelle Meldungen:

 

Bei der Jobvermittlung promotionbasis werden Unterschriftensammler für das Sperr-Gesetz der Bundesregierung gesucht. Die Gerüchte über bezahlte Unterschriftensammler gibt es schon eine Weile, nun ist Gewissheit da: Jetzt schaffen sie es also noch nicht mal, Freiwillige zum Sammeln der Unterschriften zu finden.

 

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Auftraggeber könnte die „Deutsche Kinderhilfe“ sein, ein Verein, der 2008 aus dem Deutschen Spendenrat ausgeschlossen wurde. Der ausführliche Artikel Geschäfte unter dem Mantel der guten Taten? der WELT beschreibt einige dubiose Machenschaften der Kinderhilfe. Stefan Niggemeier hat im Bericht Die Demagogie der Deutschen Kinderhilfe weitere Details über das übliche Vorgehen des Vereins gesammelt.

In verschiedenen Stellungnahmen hatte der Verein angekündigt, u.a. vor Fussballstadien Unterschriften für das Gesetz zu sammeln.

Dabei ist die Unterschriftenliste irreführend. Ja, ich stimme für das Gesetz gegen Kinder„pornographie“ im Internet suggeriert, dass es ein neues Gesetz geben soll, das Kinderpornographie im Internet verbietet und dass Sperr-Gegner für Kinderpornographie seien. Dabei ist Kinderpornographie im Internet genauso wie außerhalb schon lange verboten, aber die Strafverfolgungsbehörden unternehmen zu wenig gegen die dutzenden Webserver selbst in Deutschland, die auf den einschlägigen Sperrlisten zu stehen.

Aber auch in anderem Bereich arbeitet die Kinderhilfe mit zweifelhaften Methoden. So wurde am Wochenende von verschiedenen Medien verbreitet, laut einer Umfrage im Auftrag der Kinderhilfe würden sich 92% der Bundesbürger für eine Sperrung von Kinderpornographie im Internet aussprechen. Dass mit Sperren hier lediglich das Aufstellung eines Sichtschutzes gemeint ist, hinter dem die Inhalte für interessierte Nutzer weiterhin vorhanden sind, dürfte kaum einem der Befragten klargemacht worden sein.

Um es auch neuen Lesern ganz klar zu stellen: Sowohl ich als auch der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sprechen uns gegen Kinderpornographie im Internet aus. Wir verlangen eine effektive Bekämpfung, und das ist nur durch Entfernung der entsprechenden Inhalte möglich. Eine „Sperre“ versteckt die Sachen nur vor denjenigen, die sie sowieso nicht anschauen.

 

Derweil hat die Online-Petition gegen Internet-Sperren über 85000 Unterzeichner. Ganz ohne bezahlte Unterschriftensammler.

 

Die aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur

Es ging schneller als bei jeder anderen Petition an den Bundestag zuvor: Innerhalb von vier Tagen haben mehr als 50.000 Bürger eine Online-Petition gegen Internet-Sperren unterschrieben. Die magische Grenze, die es der Initiatorin Franziska Heine ermöglicht, das Anliegen nun persönlich vor dem Petitionsausschuss des Bundestags vorzubringen, wurde in weniger als 90 Stunden erreicht - nicht zuletzt dank zahllosen Hinweisen in sozialen Online-Netzwerken und über den digitalen Flurfunk Twitter.

"Ich freue mich und bin begeistert, dass so viele Bürger zeigen, dass sie mit der Symbolpolitik der Bundesregierung nicht einverstanden sind. Es gibt viele sinnvolle Maßnahmen, um gegen Kinderpornographie im Internet vorzugehen. Der Aufbau einer geheimen Zensurinfrastruktur gehört nicht dazu", sagte Heine.

Ziel ist nun, möglichst viele weitere Unterstützer zu gewinnen, um so den Bundestag überzeugen zu können, dass es bessere und effektivere Wege für Kinderschutz gibt.

"Wir wissen natürlich, dass es weder reicht, einmal im Petitionsausschuss reden zu dürfen, noch, nur im Netz Politik zu machen. Wir werden natürlich raus auf die Straße und ins echte Leben gehen und den Online-Schwung dafür nutzen", sagte Ralf Bendrath vom populären Blog Netzpolitik.org

Mangelndes Verständnis des Internets bei der Bundesregierung ist ein Hauptargument der Sperr-Kritiker. Alvar Freude, Vorstand des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft, der wie Bendrath und Heine aktiv im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur ist, erklärt dies so:

"Man stelle sich vor, ein Zeitungskiosk würde verdächtigt, Kinderpornographie zu verkaufen. Die Bundesregierung würde ein Gesetz beschließen, großräumig Straßensperren an allen Zufahrtsstraßen zu diesem Kiosk aufzustellen. Versierte Nutzer, nämlich Fußgänger, könnten den Kiosk zwar weiterhin erreichen, aber die Bundesregierung behauptet, die Straßensperren würden den Zugang erschweren. Und die Behinderung des normalen Straßenverkehrs sei nicht so schlimm, schließlich würden dadurch Kinder gerettet. Hier ist jedem klar: Die Maßnahme ist unverhältnismäßig und besser wäre es, den Kiosk zu schließen und den Ladenbesitzer zur Rechenschaft zu ziehen. Ähnlich verhält es sich mit den geplanten Internet-Sperren. Da die Verbreitung über Server in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland geschieht, wäre es ein Leichtes, diese abzuschalten, anstatt eine unwirksame Sperre zu erzwingen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Bedenken der Experten endlich ernst zu nehmen und effektiv gegen Kindesmissbrauch vorzugehen anstatt internetfeindliche Symbolpolitik zu betreiben."

In den letzten Tagen war der Widerstand gegen die vielfach kritisierten Netz-Sperren deutlich gestiegen. Seit gestern gibt es in Bayern das Forum "Provider gegen Kindermissbrauch im Internet", in dem sich Internetanbieter zusammengeschlosen haben, die sich für effektivere und bürgerrechtsfreundlichere Wege zur Verhinderung von Kindesmissbrauch im Netz einsetzen. Auch der Verein "Trotz Allem", der weibliche Missbrauchsopfer berät, hatte am Mittwoch in einem offenen Brief an Frau von der Leyen Internetsperren deutlich abgelehnt.



Pressekontakt / Nachfragen:
  Alvar Freude
  presse@ak-zensur.de
  (01 79) 13 46 47 1


Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) spricht sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren aus und fordert eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch anstatt einer Symbolpolitik, die nur das Wegschauen fördert, den Opfern nicht hilft und dafür die Grundrechte der Allgemeinheit einschränkt. Er koordiniert die Arbeit der Sperrgegner, freut sich aber gleichzeitig über die vielen Aktivitäten, die dezentral on- und offline stattfinden.


Dem AK Zensur gehören unter anderem an: der Chaos Computer Club, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationsrechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), die MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren, netzpolitik.org und die Online-Plattform ODEM.org.

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Rückmeldungen zahlreicher Fans der Familienministerin haben zu einigen technischen Verbesserungen des Ursula von der Leyen-Fanclubs geführt:

  • Frau Dr. von der Leyen führt ohne explizierte Aufforderung keine Veränerung der Wirtsseiten mehr durch. Wer die Hundebabys und Stopp-Schilder doch sehen will, kann sie mit einem Parameter einschalten.
  • Der Avatar lässt sich nun mit der Maus verschieben.
  • Die Startposition des Avatars kann festgelegt werden, so kann es sich Unsere Ursula zum Beispiel passend neben der Navigation gemütlich machen.

Also, werde Mitglied im Club!


Der Verein Trotz Allem e.V. bietet eine Beratungsstelle für Frauen, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erleben mussten (sprich: sexuell missbraucht wurden).

In einem Offenen Brief wendet sich der Verein an Ursula von der Leyen und spricht sich deutlich gegen das geplante Sperr-Gesetz aus:

Wir sind sehr verärgert, dass Sie trotz Kenntniss der Sachlage so einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht haben. Wir wissen, dass dies zu einer weiteren Tabuisierung des Themas sexualisierte Gewalt in der Kindheit führt, denn „Was ich nicht sehe, tut mir nicht weh!“

 

In der Blogosphäre geht es hoch her: die Familienministerin Ursula von der Leyen erfährt wenig Zuspruch. Man könnte schon meinen, jedes ihrer Argumente für den Aufbau eines Internet-Überwachungssystems sei bereits widerlegt.

Dabei hat Frau von der Leyen, die das Web nur vom Ausdrucken kennt, keine Chance, sich zu rechtfertigen. Wer nicht weiß, wie ein Medium funktioniert kann es natürlich nicht zur Diskussion nutzen und steht im Abseits. Das ist total ungerecht!

Der

Ursula von der Leyen-Fanclub

hat sich nun vorgenommen, der bereits als "Zensursula" verhöhnten Ministerin eine Möglichkeit zu schaffen, ihre Argumente auf jeder beliebigen Webseite vorzutragen. Wer Mitglied des Clubs werden will muss einfach ein winziges Javascript in die eigene Webseite einbauen ‒ und schon bekommt man hohen Besuch aus dem Familienministerium!

Somit wird endlich ein direkter Dialog mit der Ministerin möglich. Eine Gelegenheit, die wir nicht ungenutzt verstreichen lassen dürfen.

Ein Gastbeitrag von Lutz Donnerhacke

Seit einigen Monaten geht durch die deutsche Poltik- und Netzszene ein Sperrgespenst um. Pressemittelungen, Tagungen und Blogs wechseln sich mit öffentlichen Verlautbarungen ab. Grob gesagt spaltet sich die interessierte Öffentlichkeit in Befürworter und Gegner von Internetsperren. Beide Seiten neigen zunehmend dazu, viele Argumente und Angaben als gegenben hinzunehmen oder ungeprüft zu übernehmen.

Kritische Quellenschau der Sperrbefürworter

Argumentiert man gegen die geplante Errichtung von Internetsperren, wird man nach Belegen für die angegebenen Argumente gefragt. Dies ist berechtigt. Umso erstaunlicher wiegt da der Fakt, daß die Einbringer des Vorschlags in keiner Weise selbst Ihre Quellen offenlegen. Stattdessen steht man einem Berg wilder Behauptungen gegenüber, die sich seriöser Argumentation entziehen.

Um überhaupt selbst eine klare quellengestützte Diskussion führen zu können, ist es deswegen zuerst notwendig, die Beliebigkeit der aufgestellten Behauptungen zu beschneiden und die Kernthesen der Gesetzesinitiatoren um die Ministerin Dr. med. Ursula von der Leyen, Minister Dr. jur. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Minister Dr. jur. Wolfgang Schäuble und BKA Präsident Jörg Ziercke herauszuarbeiten.

Worum geht es überhaupt?

Schon die Festlegung des zu sperrenden Inhaltes, der Motivation der gesamten Initiative, ist schwierig. Da den Einbringern des Vorschlags hierfür die Definitionshoheit zusteht, muß von dieser Seite eine klare Aussage zur Grundlage genommen werden. Auf der Pressekonferenz am 17.4.2009 sagte Frau von der Leyen Kinderpornografie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera. Diese Aussage findet Ihren Urspung in der BKA Pressemeldung zur Kriminalstatisik Kinderpornografie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch, schwerster Straftaten gegen Kinder.

Ganz offensichtlich wird zur Definition von Kinderpornografie §176a StGB (Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern) benutzt. Doch schon hier zeigt sich die erste Diskrepanz zu üblichen Definitionen: Das StGB definiert Kinderpornografie in §184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) über den deutlich mildernen §176(1) (Sexuelle Mißbrauch von Kindern).

Die Erweitungen des Kinderpornografiebegriffes haben Tradition im westlichen Kulturraum, so wurde in den 70er Jahren noch weitgehend die Alterschranke von 13 Jahren angesetzt und Studiobilder von jungen Models erlebten eine allgemeine Verbreitung über ganz legale Lolita Magazine in den Zeitungskiosken. Im Laufe der Jahre wurde die Alterschranke immer weiter angehoben und die Art der Darstellungen ausgeweitet. So definiert die EU in ihrem jüngsten Entwurf eines Rahmenbeschlusses zu Kinderpornographie in Artikel 1 ein Kind als Person unter 18 Jahren und Kinderpornographie als jegliche Darstellung von Kindern oder Personen mit kindlichem Erscheinungsbild sowie realistische Darstellung fiktiver Kinder in realen oder fiktiven Handlungen.

Auf diese Weise werden schwere Kindesmißhandlungen mit Jugendanscheinspornographie, Romanetexten und Comics gleichgesetzt. So fällt der Roman “Lady Chatterly” aus dem Jahre 1928 von David Herbert Lawrence ebenso wie die japanischen Hentai-Mangas unter diese Regelung.

In einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums heißt es erst eng gefaßt Die Sperrung verhindert, dass mit jedem Seitenaufruf die Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes fortgesetzt wird. Anschließend wird sofort erweitert Kinderpornografische Bilder im Internet werden gezielt eingesetzt, um potentielle neue Kunden zu werben, Hemmschwellen abzubauen und die Nachfrage systematisch nach immer brutaleren Bildern anzuheizen.

Quelle der “Anfixthese” ist eine Äußerung von Europol-Direktor Max-Peter Ratzel Kinderpornographische Seiten würden Leute auf die schiefe Ebene bringen, sie dienen als Verlockungsmittel für die Suche nach weiteren einschlägigen Materialien in Chat-Räumen oder Peer-to-Peer-Netzwerken. Handfeste wissenschaftliche Belege für diese “Anfixthese” gibt es jedoch nicht. Prof. Müller, Kriminologe an der Uni Regensburg weist auf Anfrage darauf hin, daß es sich bei der ganzen These der Ministerin auch um eine Art kriminologische Phantasie handelt.

Um es klar zu sagen: Mit der weiten Fassung von Begriffen werden FKK Bilder, Comics und Romane als reale Kindesvergewaltigung betrachet. Mit dieser Ausweitung findet sich natürlich eine millionenschwere kommerzielle Industrie und Massen an Fallzahlen, die aber nichts mit den vorgebrachten Beweggründen zu tun haben. Das ist dann der reale Mißbrauch mißbrauchter Kinder: “Normale” Handlungen bekommen den gleichen emotionalen Babberl draufgeklebt und die eigentliche Mißbrauchshandlung wird verharmlost.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, daß es außer §176a StGB keine weiteren Straftaten gibt oder alle anderen Straftaten Bagatelldelikte seien: Es geht um die klare Argumentation und die sauberen Nachweise.

Bei der kritischen Beleuchtung von Quellen ist streng zu prüfen, welche Definition von Kinderpornographie zugrunde liegt: Reale Mißhandlungen oder Aufweitungen bis hin zu Comics. Die Argumentation der Bundesregierung erfolgt mit dem scharfen Begriff nach §176a STGB.

Ist Strafverfolgung möglich?

Zu den Pressematerialen des Bundesfamilienministeriums gehört eine graphische Aufstellung der internationalen Rechtlage, die zu dem Schluß kommt, Kinderpornographie sei kein Verbrechen in den meisten Ländern: Die Rechtslage sei ausreichned in 5 Länder, in 22 Länder darunter Deutschland nur mit Einschränkungen ausreichend, in 63 Länder unzureichend, und 95 Länder hätten überhaupt keine gesetzliche Reglung.

Die Quelle, auf die sich das Ministerium hier stützt ist eine Studie der Organisation “Missing Kids”, die einen sehr weit gefaßten Kinderpornogrphiebegriff verwendet: For purposes of this report, child pornography includes, but is not limited to, any representation, by whatever means, of a child engaged in real or simulated explicit sexual activities or any representation of the sexual parts of a child for primarily sexual purposes, as well as the use of a child to create such representation. Dies umfaßt also auch rein textuelle Schilderungen wie Romane und Comics.

Darüberhinaus verlangt diese Studie Sondergesetze für kinderpornogrphische Schriften überpüft dabei aber nicht, ob allgemeine Reglungen gegen Kindesmißhandlung und deren Darstellungen bereits vorliegen. Dabei zeigt eine britische Studie aus dem Jahre 2003 bereits, daß die Rechtslage in fast allen Ländern der Welt ausreichend ist, wenn auch nicht immer mit speziellen Gesetzen. Die UN hat weltweit gültige Standards zum Kinderschutz definiert, die praktisch überall ratifiziert sind. Nicht erfaßt werden dabei fiktive Darstellungen und Schriften, sondern stets der reale Mißbrauch von Kindern.

Rochus Wessels hat die Studie, die das Ministerium verwendete, um die UN Reglungen ergänzt: Die Server, zu denen einige Staaten den Zugang wegen mutmaßlicher Verbreitung von Kinderpornographie blockieren, stehen fast immer, d.h. zu über 99% in Staaten, in denen Gesetze zur Bekämpfung der Kinderpornographie existieren oder Staaten, die der Schaffung entsprechender spezieller Gesetze zugestimmt haben. Alle betroffenen Staaten haben allgemeine Gesetze gegen Kindesmißbrauch.

Eine Übersicht über die Standorte der Server zeigt, daß gut ausgebaute Hostingmöglichkeiten mit guter Strafverfolgung einhergehen. So ist die Heruntername auch neuerer Quellen jederzeit möglich. Über ein Jahr alte (dem BKA bekannte) Seiten in Deutschland wurden per privater Information des Hosters geschlossen. In einer anderen Aktion hatte eine Kinderschutzorganisation mit 8h Aufwand zur Absicherung der juristischer Korrektheit des Vorgehens innerhalb von zwei Tagen verschiedene Webseiten geschlossen: Nur durch Hinweis an den Hoster.

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sieht die Ursache in fehlender internationaler Kooperation: Oft stößt jedoch hierzulande das nationale Recht bei der Verfolgung und Verhinderung derartiger Straftaten an ihre Grenzen und die Frage der Rechtsdurchsetzung bereitet besondere Schwierigkeiten, da die Kompetenzen der nationalen Sicherheitsbehörden grundsätzlich an den Staatsgrenzen enden.

Die Zahlen der Organisation “Missing Kids” sind generell mit Vorsicht zu behandeln, denn auch an anderer Stelle wird laxen Umgang mit gesetzlichen Reglungen gepflegt. So wird Deutschland bei dem Hauptanliegen der Organisation, der Rückführung verschwundener Kinder, hart kritisiert. Doch dann sind die Gründe nicht gesetzgeberischer Natur, sondern nur zu lange dauernde Rechtsprozesse und die fehlende bundeseinheitliche Notrufnummer speziell für Vermißtenmeldungen.

Das BKA hat dazu allerdings ganz andere Zahlen: Von ca. 14000 Fälle pro Jahr werden innerhalb von 2 Jahren >99% aufgeklärt. In den letzten 50 Jahren gibt es in Summe 530 nicht wieder aufgefundene Kinder.

Obwohl Vermißtenmeldungen erstmal nichts mit Kinderpornographie zu tun haben, stellt die Polizei doch automatisch einen Zusammenhang her: Bei vermißten Minderjährigen, bei denen die Ermittlungen nichts anderes ergeben, wird vorsichtshalber von einer Gefahr für das Leben oder die körperlicher Unversehrtheit des Betroffenen ausgegangen und verweist auf den Eindruck, daß diese Kinder Opfer sog. Kinderpornografie-Ringe seien. So kann jedes Kind, daß länger als einige Tage verschwunden ist, auch zu den Fallzahlen von Kindesmißhandlung beitragen.

Die Strafverfolgung ist in allen Ländern, in denen Webseiten gehostet werden, möglich. Es fehlt an der Bereitschaft zur internationalen Kooperation.

Die Fallzahlen

Laut Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums hat sich die Zahl der Verbreitung von Kinderpornografie im Jahr 2007 mehr als verdoppelt 111% Zuwachs. Quelle dieser Aussage ist wieder die Pressemeldung des BKA: Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie (2007: 11.357 Fälle; Steigerung um 55% gegenüber 2006: 7.318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle).

Hier lohnt sich ein Blick in die Kriminalstatistik selbst: Die schweren Mißhandlungen gemäß §176a erscheinen unter den Schlüssel 1316 bis 1318. Hier liegen die Fallzahlen konstant bei 1200 Fälle pro Jahr zwischen 1999 bis 2007. Diese Zahlen zum realen Mißbrauch wurden für 2007 von Christian Bahls nochmals im Detail betrachtet und zeigen, daß mehr als 99% der realen Mißbrauchsfälle ohne Erzeugung von Bildmaterial standfinden. Die meisten Vorfälle sind dabei auch noch frühsexuelle Erfahrungen von Teenagern untereinander. Die von der Bundesregierung als Hauptargument ins Feld geführten Kindesmißhandlungen zur Erstellung von Kinderpornografie umfassen ca. 100 Verdachtsfälle pro Jahr und sind rückläufig.

Läßt man ausgeweitete Definitionen zu, so zeigt die Kriminalstatistik unter dem Schlüssel 1432 (gewerbsmäßig Verbreitung) konstant 100 bis 300 Fälle pro Jahr, unter Schlüssel 1434 (Verbreitung) konstant 1700 Fälle, die durch die Ausweitung von Straftatbeständen 2004 sprunghaft auf konstant 2700 Fälle stieg. Alle Erzeugungs- und Verbreitungsdelikte haben konstante Fallzahlen, von einer Steigerung keine Spur. Diese Analyse, beschränkt auf das Jahr 2007, wird von Andre Meister bestätigt.

Unter Schlüssel 1433 (Verschaffung/Besitz) werden die Konsumenten erfaßt und diese Zahlen zeigen eine hohe Schwankungsbreite von 1995 bis 2003 stiegen die Fallzahlen von 500 auf 2200. Mit der Ausweitung von Straftatbeständen 2004 verdoppelten sich die Fallzahlen auf 4500 und blieben konstant. 2007 erfolgte einer weiterer Sprung auf 8800.

Zum Verständnis dieser Zahlen ist es wichtig zu wissen, daß die Kriminalstatistik unter einem Fall eine aktenkundige Anzeige versteht. Die Ermittlungsquote wird ebenfalls angegeben, nicht jedoch die Quote der Schuldsprüche oder Freisprüche. So trägt zur Fallzahl von 2007 zum Schlüssel 1433 hauptsächlich die Aktion Himmel bei, bei der gegen 12000 Verdächtigte ermittelt wurde. Es wurden jedoch kein Schuldspruch, einige Einstellungen gegen Geldbuße und dafür sehr viele Verfahrenseinstellungen wegen fehlender Verdachtsmomente bekannt. “Auch bei der Aktion Mikado”, wo Millionen von Kredikartenkunden gerastert wurden, “gab es nur einige Strafbefehle mit Geldbußen”, sagte die zuständige Justitzministerin Prof. Dr. Angela Kolb auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland.

Der behauptete drastische Anstieg von Straftaten kann nicht belegt werden. Er ergibt sich aus einer Vermischung von Tatbeständen und der Einbeziehung von Unschuldigen. Die realen Mißhandlungsfälle geschehen fast immer ohne Produktion von jeglichem Bildmaterial.

Der kommerzielle Massenmarkt

In der Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums wird Deutschland zum Hauptabsatzmarkt erklärt und der Großteil wird dabei über kommerzielle Internetseiten verbreitet, deren Betreiber monatlich Millionenbeträge einnehmen. Grundlage der Aussage ist auch hier wieder die BKA Pressemeldung zur Kriminalstatistik: Der Großteil der Kinderpornografie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Die Verantwortlichen nehmen monatlich Millionenbeträge ein.

In einer anderen Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums werden die Sperren so begründet: Kinderpornografie ist ein Millionengeschäft. Mit den Sperrungen wird der kommerzielle Massenmarkt im Internet empfindlich gestört. Wo kein Geld mehr zu verdienen ist, wird organisierte Kriminalität immer weniger lukrativ.

Als Quelle für diese Behauptungen wird auf eine Studie der britischen NSPCC verwiesen, die jedoch diese Behauptung gar nicht aufstellt. Stattdessen skizziert sie die Änderungen des Marktes als Reaktion auf die gesetzlichen Reglungen über die Jahrzehnte: In the late 1960s and early 1970s when it became a worldwide commercial industry. The widespread availability of magazines featuring child pornography throughout the US and Europe led to governments introducing legislation against it. This resulted in a significant decline in its commercial distribution. The production and distribution of child pornography switched from a commercial to an amateur ‘cottage industry’ involving the swapping and sharing of images among paedophiles and other adults with a sexual interest in children. Diese Studie bestätigt einen kommerziellen Massenmarkt für Lolita-Magazine an den Kiosken der 70er Jahre und verneint jeden aktuellen kommerziellen Markt. Die Studie kommt zu dem Schluß, das kommerzielle Pornoproduktionen fast immer im legalen Bereich agieren und minderjährige Akteure praktisch nie auftreten. Problematisch ist die Verschiebung des Kindsbegriffes durch Erhöhung der Altergrenze, was alte Bilder nachträglich kriminalisiert.

Eine andere mögliche Quelle der These vom kommerziellen Massenmarkt stellt Alvar Freude in seinem Blog dar. Der Multimillionen Kommerz mit Kinderpornographie ist eine Fehlinterpretierung der Daten aus dem Bereich Prostitution und Menschenhandel. Der passende Wert geht auf eine unbelegte Behauptung eines kommerziellen Anbieters von Schutzsoftware zurück, der, soweit ersichtlich, die Umsatzzahlen ebenso aus der Tiefe des Gemüts geschöpft hat, wie alle anderen Behauptungen im Zusammenhang dieser Debatte es auch sind.

Der Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet ebenfalls, keinen Beleg für einen kommerziellen Markt zu kennen: Alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es auf DVD, ganz normal mit der Post. Selbstverständlich wertet die Polizei in den allermeisten Fällen auch aus, woher die Dateien kamen. Bezahlseiten sind nicht darunter. Auch verdächtige Überweisungen etc. werden nicht festgestellt. Sofern neues Material hinzukommt, sind es Fälle von Missbrauch im privatem Umfeld.

In die gleiche Richtung schlägt auch der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Klaus Jansen: Verdeckte Ermittlungen im Netz seien derzeit noch mit großen rechtlichen Problemen behaftet. So könnten sich Ermittler zum Beispiel nicht in geschlossene Kinderpornografie-Tauschbörsen einschleusen, ohne sich selbst strafbar zu machen. Von kommerziellen Webseiten ist keine Rede.

Auch das LKA München erklärt: Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig.

Selbst Europol-Direktor Max-Peter Ratzel sieht Webseiten nur als Verlockungsmittel für die Suche nach weiteren einschlägigen Materialien in Chat-Räumen oder Peer-to-Peer-Netzwerken.

An dieser Stelle ist ein Einblick in die neuere Geschichte des Kinderpornographiemarktes nützlich: In einem anonymen Schreiben nennt ein Insider einiges an schon bekannten Fakten: Anfangs handelte man hauptsächlich Bilder von Zeitschriften aus den 60’er 70’er, private Photos. Hauptakteur war AModelShop in Salt Lake City mit einem monatlichen Umsatz von 40000 US$. Die Firma stürzte über ein Mädchen, daß mit den eigenen Photos in der Schule angab. In den Jahren 2002 bis 2004 kam die russische Firma LS Studios, die kommerzielle, professionelle Bildproduktion im Studio machte. Der Umsatz betrug monatlich um 1.8 Mio US$ über alle Altersklassen. Die Firma wurde auf Druck des FBI geschlossen, es gab aber keine Verurteilungen.

Waren alle Darstellungen bisher keine Kinderpornographie im engeren Sinne, so kam zwischen 2003 und 2008 die Firma Fly, Hook und SCorp in St.Petersburg auf, die Darstellungen bis zum Geschlechtsverkehr mit jüngeren und älteren Models und bei den jüngeren mit Zustimmung der Eltern produzierte. Geschäftsaufgabe erfolgte wegen Diebstahls der Barmittel, es gab keine Verurteilung.

Die Millionenumsätze kommen von der gern genutzen Kreditkartenabwicklunsgfirma CCBill, die für viele Branchen tätig ist und deren Gesamtumsatz im Millionenbereich liegt, heißt es in dem Insiderbericht weiter. Einer der Kunden von CCBill ist met-art.com, ein Pornographieanbieter, der keine Kinderpornographie hat.

Auch bei anderen Firmen sind die Millionenumsätze nicht real: Bei Landslide Productions kam der Hauptumsatz mit Pornographie und posierenden jugendlichen Models über gestohlene Kartendaten. Diese waren Basis der Operation Ore, die analog zur Aktion Mikado ablief, diesmal aber viele Unschuldige verdächtigte und in den Selbstmord trieb.

In allen kommerziellen Produktionen sind Bilder nach §176a praktisch nicht dabei, führt der Insiderbericht aus. Diese werden in Familien generiert: Aber die grauenhaften Bilder von weinenden, vergewaltigten und sogar teilweise gefolterten Kinder stammen nicht von kommerziellen Produzenten. Sie stammen auch nicht von Drittpersonen sondern von bestialische Vaeter und Muetter die den Kindern dies antun. … Seit im Internet Kinderpornographie ausgetauscht wird, stammen die grausamsten Bilder von Tätern die zum Familienkreis gehören. Diese veröffentlichen die Bilder aus Profilsucht und völlig kostenlos - es geht lediglich um ein Überbieten der Grausamkeiten die dem eigenen Kind angetan werden. Genau diese Straftaten klingen aber Frau von der Leyen im Ohr, wenn sie in der aktuellen Stunde des Bundestages Ihre Rede mit Bitte nicht, Opa beginnt.

Der Insiderbericht geht weiter mit der Darstellung der aktuellen Vertriebskanäle, die das öffentliche Web meiden, stattdessen mit Peer2Peer Netzen und FastFlux Hosting über Botnetze die Inhalte hauptsächlich von deutschen Servern aus anbieten. Diese Techniken sind schwer nachverfolgbar praktisch nicht sperrbar.

Wie real in Deutschland mit Fällen von Vergewaltigung und Mißhandlung umgegangen wird kann man sich Abschnitt 4.2.2.2 “Exemplarische Fälle und Ermittlungsmethoden” des kriminalwissenschaften Band34 “Vergewaltigung” des BKA nachlesen.

Es gibt keine kommerzielle Kinderpornographie im öffentlichen Web, die Straftaten geschehen in den Familien, die meist kostenfreien Bilder werden in geschlossenen Gruppen getauscht. Die Millionenumsätze betreffen die gesamte Pornographiebranche, nicht jedoch die grausamen Bilder.

Sperrtechnik

Auf der Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums heißt es: Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums könnten in Deutschland täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf Kinderporno-Seiten geblockt werden. Diese Angabe wird in einer anderen Pressemeldung konkretisiert: Nach Schätzungen könnten in Deutschland täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe geblockt werden. Eine Quelle für diese Zahl gibt es nicht. Sie wurde im Bundesfamilienministerium selbst errechnet, indem man wieder aus der BKA Pressemeldung zur Kriminalstatistik die Angabe In Norwegen werden durch Access-Blocking täglich ca. 15.000 Zugriffsversuche auf kinderpornografische Webseiten abgewehrt entnahm und über die Bevölkerungzahlen hochrechnete.

Diese Angabe selbst stammt aus aus einer norwegischen Präsentation die 2007 auf der Herbsttagung des BKA Eindruck machte. Diese Präsentation enthält die Idee einer STOP Seite, die Vertragskonstruktion mit den Providern und erklärt die Maßnahme für effektiv und präventiv.

Die britische Organisation IWF, die die britische Sperrliste erstellt, schreibt im letzten Jahresbericht: 58% of child sexual abuse domains traced contain graphic images involving penetration or torture (47% of domains in 2007); 69% of the children appear to be 10 years old or younger, 24% 6 or under, and 4% 2 or under (80% appeared to be 10 or under in 2007); 74% of child sexual abuse domains traced are commercial operations, selling images (80% commercial in 2007).

Eine nähere Betrachtung der IWF Zahlen zeigt, daß alle Vorfälle und alle Straftatbestände vermischt werden, so ist den veröffentlichten Zahlen nicht anzusehen, ob tatsächlich kinderpornographische Darstellungen vorliegen. Die Rechtgrundlagen der Sperrlisten sind der Public Order Act, der Protection of Children Act und der Obscene Publications Act, die alle sehr weite Deliktfelder umfassen. So ist durch die IWF ein Mann angezeigt worden, der einen fiktiven Text über eine Mädchenband schrieb und in USENET Gruppen postete. Die Verhandlung findet im Juni 2009 unter besonderer Aufmerksamkeit der britischen Künstler statt, die sich in Ihrer künstlerischen Freiheit angegriffen fühlen. In einem anderen Fall hat die IWF die Webseiten von Wikipedia auf die Sperrliste gesetzt, weil in dem Artikel zur Gruppe Scorpions das Coverbild von “Virgin Killer” abgebildet ist. Darüberhinaus wurde auch das Internetarchiv archive.org gesperrt.

Daß diese Klassifizierung kein Einzelfall ist, bestätigt eine Analyse der finnischen Sperrliste: 85% der gesperrten Seiten haben nichts mit Kinderpornografie zu tun, 5% enthalten Material mit minderjährigen Models, 2% enthalten wenige kinderpornografische Darstellungen oder Links zu derartigen Darstellungen, ganze 9 Seiten also weniger als 1% enthalten illegale kinderpornografische Inhalte, der Rest 8% nicht mehr existent.

Die Hochrechnung des Bundesfamilienministeriums kann man also auch so lesen, daß 85%, also täglich 250000 bis 380000 Zugriffe auf legale Seiten gesperrt würden. Dabei ist die unterschiedliche Popularität der gesperrten Seiten noch gar nicht berücksichtigt.

Bleibt noch die Frage nach der Effektivität. Auf der Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums heißt es: 80 Prozent der Nutzer der entsprechenden Seiten seien Gelegenheitsnutzer, die sich durch die Sperren abschrecken ließen. Nur 15 bis 20 Prozent würden versuchen, auf anderen Wegen Zugang zu den Seiten zu finden, ergänzte BKA-Chef Jörg Ziercke. Für diese Aussage gibt es keine Quelle, sie wird immer wieder ausschließlich von Herrn Ziercke getätigt.

Dem widerspricht das KJM-Gutachten von Prof. Pfitzmann der TU-Dresden und das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Um im Internet Sperrverfügungen sinnvoll und effektiv umsetzen zu können, müsste die Struktur des Internets komplett neu gestaltet werden. Das es nicht um Wirksamkeit geht, wird ebenfalls ausgeführt: Das VG Köln nahm dennoch in einem Urteil aus dem Jahre 2005 an, dass eine Sperre, deren Wirksamkeit in der Regel vom Zufall abhängt, ein wirksames Mittel darstellt, da nicht erwiesen sei, daß es praktisch überhaupt keinen Zugriff auf die in Rede stehenden Seiten verhindert.

Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der installierten Webseiten-Sperren: Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern. Dabei bezieht er sich noch nicht einmal ausschließlich auf Abbildungen von Straftaten nach §176a.

Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Sperren, insbesondere bzgl. der Eingriffe in die Grundrechte ist ebenfalls interessant. Ein Aufsatz von Andreas Neumann führt dazu klar aus: Dass die Verbreitung der Information, zu welcher der Zugang gesperrt werden soll, ihrerseits gegen Strafgesetze verstößt, reicht dabei jedenfalls für sich genommen nicht aus, das Zurücktreten der Informationsfreiheit (oder Rezipientenfreiheit) zu begründen. Denn die Güterabwägung zwischen den durch die Strafgesetze geschützten Rechtsgütern und der Meinungsfreiheit des die Informationen Verbreitenden betrifft eine aktive Tätigkeit, welche Gefahrenquellen erst schafft. Die Bilder sind, wie das BKA sagt die Dokumentation von Kindesmissbrauch, schwerster Straftaten gegen Kinder. Sie setzen den Mißbrauch auf andere Weise fort. Den Zugang zu diesen Bildern zu sperren, anstatt sie vom Netz zu nehmen und die Täter zu ermitteln, verhindert eben nicht die aktive Gefahrenquelle.

Sperrmaßnahmen sind im auf Grund der Natur des Internets nicht effektiv, die behindern die Strafverfolgung und verletzen unangemessen die Grundrechte.

Fazit

Die Argumentation der Initatoren von Internetsperren basiert auf schwammigen Begriffen, die es gestatten mit gräßlichen Straftaten einen emotionalen Schockzustand auszulösen und gleichzeitig auf schwacher Stufe eine Vielzahl von Delikten zusammenzuzählen, um ein gewaltiges Problem herbeizureden.

Mit engen Begriffsbestimmungen verlieren die Sperren Ihre Begründung, die polizeiliche Arbeit ist dann mit der Auffindung von Straftätern und der Unterbindung der Verbrechen getan.

Weitet man die Begriffe dagegen aus, so muß man eben auch klar sagen, was gesperrt werden soll, Bedarf wurde ja bereits von vielen Lobbygruppen angemeldet. Die mißhandelten Kinder haben in der Begründung dann aber nichts mehr verloren.

Die Entscheidung, ob man Sperren im Internet errichten will oder reale Kindesmißhandlung bekämpft, ist eine freie Entscheidung der Politik in Übereinstimmung mit einer gesellschaftlichen Akzeptanz. Die derzeitige Verquickung ist jedoch unseriös und ein Mißbrauch der mißbrauchten Kinder.

Mit anderen Schwerpunkten behandeln Thomas Stadler und die Fachzeitschrift c’t das gleiche Thema und kommen zu ähnlichen Schlußfolgerungen.

Pressemeldung vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur

Online-Petition gegen Internet-Sperren: über 16000 Unterzeichner nach einem Tag

Nach nur einem Tag hat eine öffentliche Online-Petition gegen Internet-Sperren[1] beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über 16000 Unterzeichner erreicht und brachte am gestrigen Montag den Petitions-Server teilweise zum Erliegen. Damit ist sie schon jetzt eine der erfolgreichsten Online-Petitionen des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internet-Adressen zu führen. Nach dem Gesetzesentwurf werden Internet-Zugangs-Anbieter gesetzlich verpflichtet, Webseiten auf der Sperrliste zu blockieren. Schulen, Hochschulen und Bibliotheken sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Auf der geheimen Sperrliste sollen laut Gesetzesentwurf kinderpornographische Webseiten geführt werden.

 

Als Begründung für die Petition führt Hauptpetentin Franziska Heine an:

"Es ist das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und sowohl Missbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern. Dies ist in unser aller Interesse. Die geplanten Sperr-Maßnahmen sind nach Aussage von Experten nicht dazu geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie errichten aber eine gefährliche Internet-Zensur-Infrastruktur."

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) unterstützt diese Petition.

Franziska Heine erklärt weiter:

"Der Aufwand, an einschlägige Webseiten zu gelangen ist deutlich höher als der zur Umgehung der Sperren. Durch die Sperren werden die Inhalte nicht aus dem Internet entfernt, sondern nur ausgeblendet. Die Sperren sind, wie die Bundesregierung selbst zugibt, einfach umgehbar. Da die meisten Inhalte aus westlichen Ländern einschließlich Deutschland verbreitet werden, wäre es einfacher und effektiver die Inhalte an der Quelle zu entfernen."

 

Während die Petition gegen Internet-Sperren nach einem Tag über 16000 Mitzeichner gewonnen hat, erreicht eine ähnliche Online-Petition von Sperr-Befürwortern nach rund zwei Wochen weniger als 100 Unterstützer.[2]


[1]: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
[2]: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3293


Aussender: Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
Pressekontakt: Alvar Freude, presse@ak-zensur.de

 

Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) spricht sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Internet-Sperren aus. Er fordert eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch anstatt einer Symbolpolitik, die nur das Wegschauen fördert, den Opfern nicht hilft und dafür eine mißbräuchlich nutzbare Internet-Zensur-Infrastruktur aufbaut.

Dem AK Zensur gehören unter anderem an: der Chaos Computer Club, der FoeBuD e.V., der Förderverein Informationsrechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), die MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren, netzpolitik.org und die Online-Plattform ODEM.org.

 

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat eine öffentliche Online-Petition gegen Internet-Sperren angenommen. Im Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur haben wir zwar gerade auch an einer gearbeitet, aber Franziska Heine war schneller. Die Petition ist gut formuliert und auf jeden Fall unterstützenswert!

Im Augenblick hat die Petition fast 10000 Unterzeichner -- und ist noch keine 24 Stunden online. Das ist sehr viel, und der e-Petitions-Server des Bundestages geht wieder in die Knie.

 

 

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

 

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

 

 

Am Wochenende war das Politcamp 2009 in Berlin, auf dem sich unter anderem die Wahlkämpfer und Unterstützer der Parteien und viele weitere Interessierte trafen um über Strategien im Web 2.0 zu reden.

Im Rahmen der großen Diskussionsrunde am Sonntag mit den Wahlkampfmanagern der Parteien kam auch das Thema Internet-Sperren zur Sprache. Im Publikum wurde die mangelnde Dialogbereitschaft der Sperr-Befürworter in der Bundesregierung kritisiert. Kajo Wasserhövel, Bundesgeschäftsführer der SPD, versprach, sich in der SPD um entsprechende Diskussionpartner für einen Dialog zu kümmern. Sein CDU-Kollege Stefan Hennewig schloss sich für seine Partei bzw. das Familienministerium an.

Wir werden daher jetzt versuchen, in einen Dialog zu kommen. Wenn jede Seite der anderen immer nur Inkompetenz oder verwerfliche Ziele vorwirft wird es bei einer Konfrontation bleiben. Wenn es nun aber möglich wird, in einen Dialog zu treten, ist dies auf jeden Fall sinnvoll. Verhärtete Fronten und Unverständnis für die jeweils andere Position sind weder im Sinne von aktivem und effektivem Kinderschutz noch Hilfreich für die Freiheit des Internets.

Hintergrund des Gesprächs-Angebots war, dass bei der Diskussionsrunde zu Interner-Sperren (hier: Präsentation von meiner Kurz-Einführung) am Samstag leider kein Sperr-Befürworter anwesend war: aus Zeit- und Termingründen hatten alle angefragten Politiker abgesagt. Daher waren wir uns auf dem Podium sehr einig, und auch aus dem Publikum kam nur verhaltener Widerspruch. Die Konfrontation zwischen Netzgemeinde und weiten Teilen der Politik kann das aber nicht auflösen.

Insbesondere aus der SPD gab es diverse Signale, die Gesprächsbereitschaft signalisieren. Ralf Stegner, SPD-Vorsitzender in Schleswig-Holstein, hält die Sperr-Vorschläge für nicht zielführend und wünscht sich stattdessen eine bessere Verfolgung der Täter bzw. Verbreiter des Materials.

 

Ansonsten gab es ein wenig Aufruhr wegen der Übernahme des CDU-Twitter-Accounts durch einen Unbekannten: das Passwort war wohl einfach zu erraten ... Als ich die Sache das erste mal gehört habe, hielt ich das ja auch für einen amüsanten Streich. Aber Bei näherem Nachdenken kann man da durchaus unterschiedlicher Meinung sein.

Aber wenn das nun in Verbindung mit Sperr-Kritikern gebracht wird, dann könnte dies den beginnenden Dialog gefährden. Ich hoffe, dass hier die CDU zwischen verschiedenen Arten von Kritikern unterscheiden kann – und die Verwendung sicherer Passwörter lernt. Also, bitte, diese Aktion nicht im Namen von (allen) Internet-Sperr-Kritikern auffassen.

 

Eine Spekulation, woher „Zensursula von den Laien“ falsche Zahlen bekommen hat

Ein Gastkommentar einer anonymen Leserin, nennen wir sie Bettina Beispiel. Der Text kann beliebig weitergegeben werden.

 

Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass der kenntnisreiche Umgang mit Zahlen, Daten und Fakten nicht die Sache von Familienministerin Ursula von der Leyen ist. Ein starker Auftritt, die dramaturgisch inszenierte Geste im Beisein einer Kamera und starke Emotionen – das liebt sie, das beherrscht sie. Was schadet es in der Politik schon, wenn fachlich nur ein laues Lüftchen weht. Sachkenntnis wird ja vielfach überschätzt – was zählt ist die Schlagzeile! Eine kleine Ausflucht in Verbindung mit weiteren politischen Forderung und schon ist man wieder im Rennen – mit einer neuen Schlagzeile.

 

Es verwundert also nicht, dass Frau von der Leyen mit falsch interpretierten und nicht belegbaren Zahlen ihre Kampagne für Täterschutz im Internet vorantreibt. Woher aber hat Zensursula die fehlinterpretierten Zahlen, die kruden Behauptungen und vor allem auch die Vorstellung, es gäbe einen „kommerziellen Massenmarkt“ für Kinderpornografie mit „Millionen-Umsätzen“ auf öffentlich zugänglichen Webservern. Man fragt sich ja doch, woher die Idee stammt, es ließe sich mit frei zugänglichen Webseiten, auf denen sich zu 80% Zufallskontakte (so Jürgen Maurer, BKA)  oder allenfalls Gelegenheitsnutzer einfinden, zugleich ein Multi-Millionen Geschäft aufbauen. Zuerst deutete die Welt an, heimlicher spiritus rector der Kampagne sei die Geschäftsführerin des Vereins Innocence in Danger, Julia von Weiler. Im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk wird eben diese Geschäftsführerin von Innocence in Danger als „Expertin“ in Sachen Kinderpornographie im Internet befragt. Den Zusammenhang zwischen Julia von Weiler, Zensursula und den anderen von und zu (insbesondere Guttenberg) beleuchtet dann Stefan Niggemeier in seinem Blog. Dieser Spekulation soll im Folgenden etwas detallierter nachgegangen werden:

 

Auffällig ist zunächst, dass auf der Seite von Innocence in Danger exakt jene falsche Behauptung bezüglich der Steigerung der Kriminalitätsrate wiedergegeben wird, die auch der Argumentation von Frau von der Leyen zu Grunde liegt: „Laut BKA war bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie durch das Internet von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111% festzustellen.“ Zufall? Einen weiteren Hinweis liefert dann auch das animierte Gif an prominenter Stelle der Webseite. Hier wird – ohne Angabe einer Fundstelle – behauptet, es würden 23 Milliarden USD mit „Kinderhandel und Prostitution“ jährlich umgesetzt. Wir kommen dem kommerziellen Massenmarkt wenigstens der Zahl nach schon nahe – wenn auch noch immer jeglicher Beleg fehlt. Vergleicht man die Seite der deutschen Sektion von Innocence in danger mit der des Dachverbandes fällt aber auf, dass sich dort die gleiche Umsatzzahl nur bezieht auf „children commerce“, also Kinderhandel. Die Beliebigkeit der Verwendung ein und derselben Umsatzzahl für unterschiedliche Sachverhalte verwundert. Bereits in der deutschen Wikipedia wird zu dem Begriff „Kinderpornographie“ erläutert, dass Umsatzzahlen für Kinderhandel und Kinderprostitution nicht identisch sind und insoweit Vorsicht geboten ist.

 

Noch mehr verwundert dann aber eine Zahl, die aus dem selbst zusammengebastelten Teil der Webseite stammt (also jenem Teil, der nicht vom internationalen Dachverband übernommen wurde). Dort kann man folgendes lesen:

„Durch pornographische Ausbeutung von Kindern werden jährlich ca. 24 Milliarden US $ umgesetzt (Stéphanie Moutiez, Executive Master of Economic Crime Investigation, Vortrag bei Pedocrimes: Care, Prevention and Justice, Februar 2008).“

Leider endet diese Quellenangabe im Leeren. Soweit ersichtlich ist dieser Vortrag nie veröffentlicht worden. Trotzdem und deswegen: der Fachmann staunt – der Laie wundert sich. Mit pornographischer Ausbeutung von Kindern wird mehr Umsatz erzielt als mit Kinderhandel und Kinderprostitution zusammen? Das ist alles so verwunderlich, das bereits daraus der Vermutung zulässig sein muß, Frau von der Leyen habe ihre Argumentation von diesen unschuldigen Kinderschützern des Vereins Innocence in danger übernommen.

 

Von eigenen Erkenntnissen des Vereins Innocence in danger über einen kommerziellen Massenmarktes für Kinderpornografie im Internet ist sonst wenig bekannt geworden. Immerhin hat man konkret von einer Website Kenntnis vom Hörensagen erlangt, die innerhalb von 4 Monaten 1,93 Millionen USD umgesetzt habe:

„Tagung: Internet, Handy und Co. Im Rahmen unserer Studie initiierten wir im März (...) eine Tagung zum Thema „Internet, Handy und Co. Instrumente sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen?! (...) Dieses 'Gipfeltreffen' der Experten mit rund 70 internationalen kompetenten Teilnehmern wurde von der Presse sehr beachtet. Mehr als 50 Tageszeitungen bundesweit haben darüber geschrieben, der WDR berichtete im Fernsehen und in Radiobeiträgen und ein französisches Fernsehteam von Télé 5 hat uns die ganze Zeit beglei tet. Die Tagung war aufschlussreich und vielseitig, mit zahlreichen Workshops und Vorträgen. So berichtete u. a. Sharon Cooper (eine der Expertinnen auf diesem Gebiet in den USA), dass im Jahr 1998 laut einer US Datenbank 100.000 Bilder mit pornographischer Ausbeutung im Internet kursierten. In 2007 sind es bereits 7 Millionen! Eindrucksvoll war auch der Vortrag von Peter Vogt, dem Staatsanwalt aus Halle, der u. a. zu belegen wusste, dass eine russische Website mit pornographischer Ausbeutung von Kindern binnen 4 Monaten 1,93 Millionen Dollar umgesetzt hatte!“

 

Ein weiterer Hinweis spricht dafür, dass Ursula von der Leyen ihre Behautungen nicht den eigenen Recherchen ihres Hauses oder des Innenministeriums entnommen hat, sondern ihre „Informationen“ aus den Kreisen um Innocence in danger bezieht. Stereotyp wird behauptet, dass es sich bei Kinderpornografie im Internet um einen der am schnellsten wachsenden Märkte handele, mit dem Multi-Milliarden umgesetzt würden. Die kriecherische Wiederholung immer gleicher Behauptungen liefert noch keinen Nachweis. Die englische Wikipedia bringt aber fast wörtlich die entsprechende Fundstelle:

“Child pornography is a multi-billion dollar industry and among the fastest growing criminal segments on the Internet“

Die englische Wikipedia benennt dort ihrerseits einen Beleg, nämlich – wen würde es wundern – eine amerikanische Kinderschutzvereinigung:

„Within only a few years, child pornography has become a multi-billion dollar commercial enterprise, and is among the fastest growing businesses on the Internet.“

Auch dort wird aber nur wieder auf eine andere Quelle verwiesen:

"1 Source: Top Ten Reviews ™ “Internet Filter Review” an online resource that reviews Internet Safety. (Reported that CP generates $3 billion annually)"

 

Um es nicht weiter spannend zu machen – diese Fundstelle verweist auf einen kommerziellen Händler von Filterschutzsoftware, der, soweit ersichtlich, die Umsatzzahlen ebenso aus der Tiefe des Gemüts geschöpft hat, wie alle anderen Behauptungen im Zusammenhang dieser Debatte es auch sind. Die Seite ist insgesamt eine Glanzleistung was SEO anlangt.

 

Fazit:

Kinderpornographie im Internet ist ein Problem, keine Frage. Aber für die Behauptung es gebe einen am „schnellsten wachsenden“, boomenden, kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im frei zugänglichen Teil des Internet, ist überhaupt nicht belegt und ohnehin völlig unplausibel. Frau von der Leyen bekämpft ein Problem, das es so gar nicht gibt. Im Ausgleich tut sie dafür nichts, um die wirklichen Probleme zu bekämpfen. Das Quellenstudium im Internet belegt nur, dass sich Ursula von der Leyen nicht wirklich fachlich hat beraten lassen, sondern ungeprüft Behauptungen eines Vereins übernommen hat, dessen Medienkompetenz ersichtlich zweifelhaft ist. Innocence in danger und Ursula von der Leyen bilden ein wahres Dreamteam unter dem Motto „Incompetence not in danger“.

 

P.S. IWF meldet, dass die Anzahl kinderpornografischer Seiten im Internet zurückgeht – und zwar wegen der internationalen Zusammenarbeit der IWF mit Domainregistraren.

 

 

 

Aktuelle Kommentare

  • Timo: Hier ein interessanter Artikel über die SCHUFA und was sie weiter lesen
  • Pa: If your government (or company or school) blocks youtube site, weiter lesen
  • Egal: Noch ein Leak: Der Alvar hat auch ein Gutachten zur weiter lesen
  • Alvar: Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten weiter lesen
  • Robert L.: Ich finde das mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht so weiter lesen
  • Anonym: ...genauer gesagt, war die auskunft der bahncard-kreditkarten-hotline, dass der verfügungsrahmen weiter lesen
  • tatata: die information stammt aus zwei telefonaten mit der commerzbank. ich weiter lesen
  • Alvar Freude: Hast Du nähere Infos darüber, dass die Bahn die Entscheidungen weiter lesen
  • tatata: das problem ist nicht die commerzbank. es ist die bahn. weiter lesen
  • Medyum: daß User auf Selbstzensur setzen, die wie Sie sicher wissen weiter lesen

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