Islam-Website aus Deutschland auf dänischer Kinderporno-Sperr-Liste

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Die Sperrliste aus Dänemark enthielt auch die Domain rahmann.fw.nu. Diese wird wurde bis heute Mittag in Deutschland betrieben (über eine dynamische IP mittels DynDNS-Derivat). In der Zwischenzeit soll sie aber nicht mehr auf der Sperrliste stehen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass es sich nicht um eine kinderpornographische Webseite handelt, sondern um eine Sammlung von diversen Videos und Materialien zum Islam. Da die Webseite nicht auf deutsch ist verstehe ich nicht wirklich was, mag daher nicht ausschließen dass man da auch den einen oder anderen Hassprediger findet. Da sie aber seit langem unbehelligt aus Deutschland betrieben wird, gehe ich davon aus dass sie legal ist.

 

Tja, wie kommt eine Islam-Webseite auf eine Kinderporno-Sperr-Liste? Und: warum kommt eine Webseite aus Deutschland auf eine Sperrliste aus Dänemark? Wenn illegale Inhalte vorhanden sind: Warum wird die Webseite dann nicht geschlossen? Warum wird der Betreiber nicht zur Rechenschaft gezogen?

Fragen über Fragen.

 

Man könnte nun vermuten, dass die dänischen Behörden auch einfach mal ihnen unangenehme Webseiten mit auf die Liste packen. Insbesondere dann, wenn die Inhalte nicht so eindeutig strafrechtlich relevant sind, dass man gegen den Urheber vorgehen kann. Oder wenn ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland die Gefahr mit sich bringt, dass die Inhalte nicht für illegal erklärt werden. Aber man muss ja irgendwas tun! Irgendwas tun ...

 

Nun, China freut sich auf jeden Fall erst mal:

Heute sieht sich China auf der Sieger-Seite. So erklärte ein Vertreter der chinesischen Delegation beim Vorbereitungstreffen des Internet Governance Forums in Genf den Streit um Internet-Sperren kurzerhand für beendet: „Um die Staatssicherheit zu gewährleisten und die Bevölkerung vor Terrorismus und anderen Verbrechen zu schützen, haben alle Staaten das Recht, bestimmte Inhalte von Internet-Seiten zu blockieren. Und wir glauben, dass alle Länder dies jetzt anstreben.“

 

Und da drängt sich die Frage auf: welche Webseiten wird das BKA auf die Liste packen? Werden da, trotz aller Beteuerungen, auch Islam-Webseiten aufgenommen? Was macht das BKA, wenn es eine (zumindest aus ihrer Sicht) ganz üble islamistische Webseite findet, die dringend weg muss? Wäre es dann nicht nur naheliegend sondern sogar Pflicht, die auf die Sperrliste zu packen?

China freut sich schon jetzt: es hat endlich eine Legitimation für die Internet-Zensur im Reich der Mitte. Danke, Ursula von der Leyen. Danke Dänemark, danke Schweden, danke Norwegen, danke Finnland und danke an alle anderen Politiker und Länder die meinen, das falsche zu tun sei besser als gar nichts zu tun.

 

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Es ist noch lange nicht vorbei. von Die wunderbare Welt von Isotopp zu 19.06.09 16:48

So. Gestern ist es dann beschlossen worden - das Mehr

„Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch“ von Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) zu 29.03.10 11:10

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Vorschlag von EU-Kommissarin von Cecilia Malmström zu Access-Blocking  ... Mehr

9 Kommentare

"Diese wird in Deutschland betrieben (über eine dynamische IP mittels DynDNS-Derivat)."

Inzwischen wohl nicht mehr. Die Löschung der Weiterleitung bei "fw.nu" könnte auch auf auf eine juristische Intervention hindeuten. Könnte, muss nicht.

"Was macht das BKA, wenn es eine (zumindest aus ihrer Sicht) ganz üble islamistische Webseite findet, die dringend weg muss? Wäre es dann nicht nur naheliegend sondern sogar Pflicht, die auf die Sperrliste zu packen?"

Vermutlich erinnert man sich dann an die mahnenden Worte aus dem Innenministerium, doch bitte die Füße still zu halten, bis die lästige Zweckbindung im TMG §8a weg ist. Alles andere wäre ein Eigentor mit Anlauf. Ohne Torwart.

Gefahren zur Erweiterung der Sperrliste(n) sehe ich zur Zeit vor allem im Bereich der Störerhaftung/Gefahrenabwehr. Siehe LG Hamburg: http://www.heise.de/newsticker/meldung/137868

Steht die Sperr-Technik erstmal, wird dieser Hebel genutzt. Die Zweckbindung interessiert dann niemanden mehr. Die bleibt aussen vor.

Wie mein Vorposter sehe ich auch den eigentlichen juristischen Sprengsatz in der Anwendung der Grundsätze der Störerhaftung auf internetbezogene Sachverhalte. Dies wird der Funtktionsweise des Internets nicht gerecht. Die bessere Lösung wäre eine analoge Anwendung der §§ 7 ff. TMG.

Gruß
Bernd

Schritt für Schritt nähern wir uns China - echt tolle Aussichten !

Frage mich wann Todesstrafe,Sippenhaft und Folter wieder eingeführt werden.

In der Tat hat heute die IP wieder gewechselt: Vorhin war es noch 91.67.109.139 (91-67-109-139-dynip.superkabel.de). Nun ist es 67.208.74.71, wird von InfoRelay Online Systems, Inc. gehostet.

Und: ja, das Urteil vom LG Hamburg zeigt ein wesentliches Problem des Sperr-Gesetzes: ist die Infrastruktur erst einmal da, fällt ein wichtiges Argument in der Verhältnismäßigkeitsabwägung gegen Sperren bei zivilrechtlichen Streitereien weg. Es ist nicht so unwahrscheinlich, dass uns da einiges blühen wird – wenn das Sperrgesetz durchkommt.

Womit das Übliche stattgefunden hat: Inhalte die in Deutschland unerwünscht sind werden einfach dem Machtbereich des deutschen Staates entzogen.

Das führt die deutsche Zensur seit Existenz des Internets völlig ad absurdum.

Aber statt über weniger Denkverbote und mehr Demokratie und Freiheit nachzudenken wollen unsere Staatslenker ihre Bevormundung mittels untauglicher Sperren durchsetzen.

Klagen von Privatpersonen auf Sperrung von missliebigen Webseiten werden sicher folgen.

Gruß
Bernd

[...] Es ist nicht so unwahrscheinlich, dass uns da einiges blühen wird – wenn das Sperrgesetz durchkommt.
[...]

Nur könnte das sich als ein ganz gewaltiger Schuß in den Ofen erweisen, sollte munter drauf los gesperrt werden und Stopp-Schilder öfter auftauchen.
ich erinnert das an Napster, als der erschlagen wurde, gab es eine kleine Programmexplosion und die das ganze P2P erhielt einen extremen Anschub. Könnt ich mir bei der Sperrproblematik auch vorstellen.....besonders wenn der Jugendschutz auch noch auf den Zug aufspringt und das wird er.....

bombjack

Die Beteiligung des Islam ergibt sich aus der Anfix-These, denn diese ist quasi eine Kinderversion der Burka-Theorie.

Im Koran (Sure 33 Vers 60) steht von Allah geschrieben:


"Sage, Prophet, deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, daß sie ihr Übergewand (über Ihr Antlitz) ziehen sollen, wenn sie ausgehen; so ist es schicklich, damit man sie als ehrsame Frauen erkenne UND SIE NICHT BELÄSTIGE."


Die Internetsperre, verhüllt, wie einst Christo den Bundestag, die Kinderpornos, damit deren Konsumenten nicht Kinder belästigen, so die Anfix-These. Ist also bloß im Islam geklaut.

Im Internet gab es eh nie "Freiheit".

Wird auch hier Islamhetze betrieben in dem aus dem Koran bewusst falsch zitiert wird?
In Sure 33 Vers 60 steht nicht obiges Zitat, gemeint ist wohl Sure 33 Vers 59:
O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
http://www.islam.de/1382.php

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