Demnächst tritt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft.
Und passend dazu habe ich nun – noch BETA! – die erste Leistungsschutzrechts-legale Suchmaschine erstellt: Leischure!
Hintergrund:
Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen Verlage im Internet besser geschützt werden, denn – so die Begründung – Suchmaschinen verdienen Milliarden dadruch, dass sie die kreativen Leistungen von Zeitungsverlagen (und anderen Urhebern) ausbeuten würden. Dies geschehe beispielsweise dadurch, dass die Suchmaschinen illegalerweise Textausschnitte in den Suchergebnissen anzeigen würden, die an sich aber eine verlegerische Leistung darstellen. Daher soll die Anzeige solcher Textausschnitte mit dem neuen Leistungsschutzrecht nun kostenpflichtig werden. Damit, so die Begründung der Verlage, könnten Zeitungen und Zeitungen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen Suchmaschinen die Inhalte finden können.
Interessanterweise haben die Zeitschriftenverlage in den letzten Jahren Millionen ausgegeben, damit sie in den Suchmaschinen gut gefunden werden. Sie profitieren von Suchmaschinen. Und sie haben schon seit Jahren die Möglichkeit, sich aus Suchmaschinen auszutragen. Wollen sie aber nicht, sie wollen ja gefunden werden.
Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht gibt es beispielsweise hier:
Leischure – die weltweit erste Suchmaschine, die das neue Leistungsschutzrecht einhält!
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