Neues in der Kategorie Urheberrecht

Die Youtube-Zeitmaschine

Youtube behauptet, ich würde in einem Video fremde Musik verwenden und somit „möglicherweise“ eine Urheberrechtsverletzung begehen. Dumm nur: mein Video ist von 2011, die fremde Musik wurde erst 2012 veröffentlicht.

Wer bei Youtube Videos hochlädt, in denen Musik-ähnliche Geräusche vorkommen, der kennt das: dauernd gibt es Beschwerden über angebliche Urheberrechtsverletzungen. Da wird dann mit allem möglichen gedroht, bis hin zum Schließen des Youtube-Kontos und so weiter. Das „Content-ID-System“ von Google bzw. Youtube erkennt gerne mal etwas falsch, oder es wird Urheberrechtschutz für Kompositionen angemeldet, deren Komponist seit einigen Hundert Jahren verstorben ist.

Auf Facebook gibt es eine Fake-SPD-Netzpolitik-Gruppe der Urheberrechts-Hardlinerin und möchtegern-Netzpolitikerin Jeannette Annina Chung. Sie möchte eine „neue“ Netzpolitik der SPD prägen, die sich an den Wünschen der Urheber orientiert und diese hart durchsetzt. Dort in der Gruppe erklärt nun der GEMA-Aufsichtsratsvorsitzende Enjott Schneider nebenher, warum „der Traum von CC-Lizenzen […] unhaltbar“ sei: seine Idee einer „Datenbank für alle Musiktitel der Welt“ sei der „IT-Horror“, und das würde „Byte-Resourcen ohne Ende“ verschlingen, daher würde das eben mit dem CC-Traum nichts.

Demnächst tritt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft.

Und passend dazu habe ich nun – noch BETA! – die erste Leistungsschutzrechts-legale Suchmaschine erstellt: Leischure!

Hintergrund:

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen Verlage im Internet besser geschützt werden, denn – so die Begründung – Suchmaschinen verdienen Milliarden dadruch, dass sie die kreativen Leistungen von Zeitungsverlagen (und anderen Urhebern) ausbeuten würden. Dies geschehe beispielsweise dadurch, dass die Suchmaschinen illegalerweise Textausschnitte in den Suchergebnissen anzeigen würden, die an sich aber eine verlegerische Leistung darstellen. Daher soll die Anzeige solcher Textausschnitte mit dem neuen Leistungsschutzrecht nun kostenpflichtig werden. Damit, so die Begründung der Verlage, könnten Zeitungen und Zeitungen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen Suchmaschinen die Inhalte finden können.

Interessanterweise haben die Zeitschriftenverlage in den letzten Jahren Millionen ausgegeben, damit sie in den Suchmaschinen gut gefunden werden. Sie profitieren von Suchmaschinen. Und sie haben schon seit Jahren die Möglichkeit, sich aus Suchmaschinen auszutragen. Wollen sie aber nicht, sie wollen ja gefunden werden.

Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht gibt es beispielsweise hier:

 

Leischure – die weltweit erste Suchmaschine, die das neue Leistungsschutzrecht einhält!

 

Zahlreiche Wissenschaftler, Netz-Aktivisten, Journalisten, Urheberrechtsexperten, Politiker und Internet-Unternehmer fordern den Bundesrat auf, das Leistungsschutzrecht zu kippen

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist das netzpolitische Desaster dieser Legislaturperiode. Irgendwie scheinen einige Politiker nicht gelernt zu haben, dass man in Netz-Dingen vielleicht doch auf die (eigenen!) Netzpolitiker hören sollte. Der Bundestag hat es schon mit Koalitionsmehrheit (bei einigen Abweichlern!) beschlossen. Am Freitag entscheiden die Länder im Bundesrat darüber, ob sie wegen des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger den Vermittlungsausschuss anrufen sollen. Zwar können die Länder das vom Bund beschlossene Gesetz nicht gänzlich stoppen – die Gesetzgebungskompetenz für Urheberrecht liegt beim Bund, der Bundestag kann die Länder überstimmen – aber sie können es verzögern. Und wenn das alles nicht vor der Bundestagswahl über die Bühne geht, greift des Diskontinuitätsprinzip: Der neue Bundestag müsste wieder von vorne anfangen. Und damit wäre das Gesetz tot.

Oder: glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Die wohl größte Angst von Urhebern aller Art vor dem Internet ist, dass sie aufgrund von Tauschbörsen, Privatkopie und massenhaft vorhandenen Inhlten nichts mehr verdienen können.

Aber: ist diese Angst berechtigt? Ich weiß es nicht wirklich, niemand weiß es wirklich, daher kursieren immer wieder die verrücktesten Vermutungen. Es gibt aber Zahlen der Umsatzentwicklung der letzten Jahre. In der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat die Mehrheit einige Zahlen ausgewählt, die dargestellt werden: Umsatzentwicklung im Bereich Musik, Musikdownloads aus Tauschbörsen etc. und wie viele Personen denn in diesen Musik herunter geladen haben.

Diese Zahlen sind aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit:

Ende letzter Woche habe ich angefangen, den Initiator der Aktion „Wir sind die Urheber“ sowie eine mehr oder minder zufällige Auswahl der Unterzeichner per E-Mail anzuschreiben.[1] Ich möchte herausfinden, was sich die Urheber und der Initiator des Briefes wünschen und die gesamte Diskussion auf eine sachliche Ebene führen, auch wenn dies allen Beteiligten (mir auch) oft schwer fällt.

Bevor ich die Antworten in den nächsten Tagen im Detail veröffentliche, hier schon mal die ersten Erfahrungen: Die meisten Urheber scheinen Ängste zu haben, die sie aber nicht genau begründen können; einige halten sich nicht an das deutsche Recht, und einer ist mutmaßlich selbst ein dutzendfacher Urheberrechtsverletzer.

Matthias Landwehr, Literaturagent, ist der Verantwortliche hinter der Aktion "Wir sind die Urheber". Diese habe ich hier kommentiert.

Da viele der laut schreienden „Urheber“ oder selbsternannten Freunde der Urheber i.d.R. keine konkreten Vorschläge außer diffuses „stellt Euch nicht so an wegen ein bisschen Überwachung!“ anführen, habe ich ihm mal einen Brief (Verzeihung: eine Mail!) geschickt. Ich bin gespannt was er antwortet und werde hier berichten.

Meine Mail im Wortlaut (weiter unten Update mit leicht präzisierten Fragen):

Ansgar Heveling schrieb ja letztens vom vielen Blut, dass fließen wird, bis das Web 2.0 in harten Schlachten vernichtet sei.

Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie „zur Bekämpfung von Internetpiraterie“ veröffentlicht (Kurzfassung, Langfassung, Pressemeldung). Da geht es um das derzeitige Lieblingsthema der Rechteverwerter-Industrie: die Internet-Provider sollen doch bitteschön die Inhalte ihrer Kunden analysieren und dann Warnhinweise verschicken. 

Das ist also der erste Schritt des Blutvergießens, das Heveling anstoßen will?

 

Aktuelle Kommentare

  • Timo: Hier ein interessanter Artikel über die SCHUFA und was sie weiter lesen
  • Pa: If your government (or company or school) blocks youtube site, weiter lesen
  • Egal: Noch ein Leak: Der Alvar hat auch ein Gutachten zur weiter lesen
  • Alvar: Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten weiter lesen
  • Robert L.: Ich finde das mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht so weiter lesen
  • Anonym: ...genauer gesagt, war die auskunft der bahncard-kreditkarten-hotline, dass der verfügungsrahmen weiter lesen
  • tatata: die information stammt aus zwei telefonaten mit der commerzbank. ich weiter lesen
  • Alvar Freude: Hast Du nähere Infos darüber, dass die Bahn die Entscheidungen weiter lesen
  • tatata: das problem ist nicht die commerzbank. es ist die bahn. weiter lesen
  • Medyum: daß User auf Selbstzensur setzen, die wie Sie sicher wissen weiter lesen

Über dieses Archiv

Diese Seite enthält aktuelle Einträge der Kategorie Urheberrecht.

Überwachung ist die vorherige Kategorie.

Verschiedenes ist die nächste Kategorie.

Aktuelle Einträge finden Sie auf der Startseite, alle Einträge in den Archiven.