Die Bundesregierung hält sich erst nicht an Europarecht, reicht dann ein veraltetes Dokument bei der EU ein und tauscht dann still und heimlich das veraltete Dokument gegen ein aktuelleres aus, ohne dies zu kennzeichnen und die Frist entsprechend zu verlängern.
Laut der EU-Richtlinie 98/34/EG muss jedes EU-Mitglied Gesetze, die sich mit „Diensten der Informationsgesellschaft“ befassen, den anderen EU-Mitgliedsstaaten vorlegen. Diese können dann Einspruch einlegen und die EU-Kommission kann dann zum Beispiel feststellen, dass diese Regelung zur Harmonisierung des Binnenmarktes EU-weit getroffen werden sollte. Oder eben, dass eine andere oder keine Regelung getroffen werden sollte. Prof. Thomas Hoeren hat dies ausführlicher beschrieben.
Das „Zugangserschwerungsgesetz“ ist nun ein entsprechendes Gesetz. Das hätte also im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und vor der Verabschiedung durch den Bundestag der EU vorgelegt werden müssen. Dies geschah nicht.
Dies geschah erst am 7. Juli 2009, da war das Gesetz längst verabschiedet. Es wurde da aber nicht die damals aktuelle Version, die bereits vom Bundestag verabschiedet war und wenige Tage später dem Bundesrat vorgelegt wurde, eingereicht. Nein, es war der alte Gesetzesentwurf, der nochmal komplett umgeschrieben wurde! Die wissen also mal wieder nicht was sie tun.
Offensichtlich hat man dies nun heute auch gemerkt und schnell eine neue Version hinterhergeschoben. In der Zwischenzeit ist in deutscher Sprache nur noch die neue Version online, die anderen Sprachen enthalten noch die alte Version …
Hier zum Vergleich die Word-Dokumente:
- Alte Version (auch als PDF), enthält die Dokument-Infos:
Erstellt am: 08.07.2009 11:29:00; Autor: werth
Geändert am: 08.07.2009 11:29:00; Autor: geerkma - Ins Englische übersetzte Version (auch als PDF), enthält die Dokument-Infos:
Erstellt am: 22.07.2009 15:53:00; Autor: werth
Geändert am: 22.07.2009 15:53:00; Autor: JosXP - Aktualisierte Version (auch als PDF), enthält die Dokument-Infos:
Erstellt am: 31.07.2009 09:05:00; Autor: eger.gudrun
Geändert am: 31.07.2009 09:05:00; Autor: westbomke.konrad
Und jetzt stellt sich noch die Frage, warum die alte Version das Datum 8.7. hat, aber laut EU die Meldung am 7.7. verschickt wurde. Vermutlich haben sie da auch schon mal ein Dokument ausgtauscht …
Streng genommen müsste die Frist aufgrund des getauschten Dokuments nun also bis November laufen. Und alles neu übersetzt werden. Auf jeden Fall ist anzunehmen, dass das Wirtschaftsministerium das Gesetz erst dann Bundespräsident Horst Köhler schickt, wenn die EU-Frist abgelaufen ist. Also nicht vor dem 7. Oktober. Das ist auch der Grund, warum es noch nicht schon jetzt in Kraft treten kann.
Was die Bundesregierung hier vorlegt ist einfach nur unglaublicher Pfusch.
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