Weltneuheit: die erste Suchmaschine, die das Leistungsschutzrecht einhält!

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Demnächst tritt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft.

Und passend dazu habe ich nun – noch BETA! – die erste Leistungsschutzrechts-legale Suchmaschine erstellt: Leischure!

Hintergrund:

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen Verlage im Internet besser geschützt werden, denn – so die Begründung – Suchmaschinen verdienen Milliarden dadruch, dass sie die kreativen Leistungen von Zeitungsverlagen (und anderen Urhebern) ausbeuten würden. Dies geschehe beispielsweise dadurch, dass die Suchmaschinen illegalerweise Textausschnitte in den Suchergebnissen anzeigen würden, die an sich aber eine verlegerische Leistung darstellen. Daher soll die Anzeige solcher Textausschnitte mit dem neuen Leistungsschutzrecht nun kostenpflichtig werden. Damit, so die Begründung der Verlage, könnten Zeitungen und Zeitungen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen Suchmaschinen die Inhalte finden können.

Interessanterweise haben die Zeitschriftenverlage in den letzten Jahren Millionen ausgegeben, damit sie in den Suchmaschinen gut gefunden werden. Sie profitieren von Suchmaschinen. Und sie haben schon seit Jahren die Möglichkeit, sich aus Suchmaschinen auszutragen. Wollen sie aber nicht, sie wollen ja gefunden werden.

Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht gibt es beispielsweise hier:

 

Leischure – die weltweit erste Suchmaschine, die das neue Leistungsschutzrecht einhält!

 

13 Kommentare

Ich bin mir nicht sicher, ob das schon leistungsschutzrechtkonform ist: Wenn ich beispielsweise nach "nordkorea" suche, ist eine der Fundstellen verlinkt mit "http://www.spiegel.de/politik/ausland/nordkorea-moskau-sieht-nur-wenig-hoffnung-fuer-atomverhandlungen-a-892570.html". Ist das nordkorea-moskau-sieht-nur-wenig-hoffnung-fuer-atomverhandlungen nicht auch bereits ein widerrechtlich entgeltfrei übernommener Text?

Schön. Noch besser wäre es, wenn die Links automatisch über einen Link-Shortener (goo.gl, is.gd, fb.me, ow.ly, etc. ) gekürzt und dadurch auch unlesbar gemacht werden. Damit wäre auch das Argument von Martin ausgehebelt :D

Schöner Anfang.

Aber so bekommen die Zeitungen doch noch immer Traffic.

Deswegen fände ich es noch besser, wenn gar keine Suchergebisse von Presseerzeugnissen ausgegeben würden.

Stattdessen sollten ausschließlich Blogeinträge - für die das LSR ja explizit nicht gilt - als Ergebnisse angezeigt werden.

Ist das Absicht, dass bei allen Ergebnissen nur "Fundstelle zu Ihrer Suche" steht? Leistungsschutzrecht ist ja gut, aber muss das heißen, dass ich bei jedem Link erst NACH dem Klick sehe, wo mich das hinführt?

Ich weiß nicht genau ob sowas mit normalem Aufwand möglich ist da die Definition von Verleger und Presseerzeugnis im Gesetzestext recht schwammig ist. Ich meine das sogar Blogger das LSR in Anspruch nehmen können und die dürften ja dann auch nicht mehr angezeigt werden um die Gefahr einer Abmahnung zu verringern.

Natürlich könnte man den Link selbst, oder auch den Titel des Artikels angeben... wäre aber gefährlich! Denn im Gesetz heißt es, dass nur "kleinste Textausschnitte" erlaubt sind. Das könnten ja auch nur ein paar Buchstaben sein. Die Leischure geht da auf Nummer Sicher, was ich nur begrüßen kann :D

Typo:dadruch

@Alibaba: Genau das ist die Konsequenz des LSR. Aufgrund der Bestimmungen dürfen keine Snippets oder sonstige Vorschauen mehr angezeigt werden, ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters, auf den Verlinkt wird. Also kein Text, keine Bildchen, nix. Und wie Martin bereits am Anfang angemerkt hat, ist eigentlich auch die Anzeige der URL mit sprechendem Titel auch nur in der Statusleiste ab einer bestimmten Länge grenzwertig.

Das ist der witz daran

@Tilman, Icke, Captain Obvious
Alles klar, ich verstehe. Aber darf nicht einmal sichtbar sein, wo der link hingeht, also z.B. "Sueddeutsche.de" oder ähnliches? So verkompliziert das die Suche ja schon erheblich.

die suchmaschine findet ja gar nichts zu "porno". blödes teil. sofort wieder raus aus meinen favorits. !!!11elf

@Alibaba:
Das war den schöpfern des LSR aber halt ziemlich egal.
Zwar sind mittlerweise in der gesetzesfassung 'kürzeste textauszüge' wieder zulässig, aber ohne definition was das genau sein soll. Das werden erst gerichte konkret definieren müssen, mit der konsequenz das natürlich ein kostenfreier blog nicht der erste sein will der vor gericht gezerrt wird (siehe abmahnanwälte).
Die wirkung des gesetzes ist also vorauseilende zensur, das schlimmste was man einer demokratischen gesellschaft antuen kann.

Die suchmaschine ist genaugenommen eine satire die das gesetz auf 'absolut regelkonforme' art und weise strengstens auslegt sodass sie definitiv keine rechte nach LSR mehr verletzen KÖNNTE.

Das die eigentliche funktion einer suchmaschine dabei auf der strecke bleibt ist teil der satire.

Tja, zu spät, LOOSR war schneller als ihr.
(http://www.loosr.de)

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