Es wird ja immer wieder gerne auf das ach so böse anonyme Internet geschimpft. Die Urheberrechtsindustrie ist da besonders fleißig, nach ihren Wünschen soll jeder, der irgendetwas im Internet schreibt oder irgendwo hochlädt, mit Name und Anschrift bekannt sein. Auf dem JMStV-Camp wurde dieses Modell von Musikindustrie-Lobbyisten auch für den Jugendschutz empfohlen, aber vor allem sind die Lobbyisten im politischen Berlin aktiv. Ob sie auch beim ehemaligen Kulturstaatsminister Michael Naumann vorsprachen? Ich weiß es nicht. Aber: Naumann meint, der arme Bundespräsident Christian Wulff werde von anonymen Autoren im Internet verunglimpft – und es werde Zeit, diese Ruchlosigkeit bald zu beenden. All das mündet im Grunde in einer mal mehr oder weniger klar artikulierten Forderung: Kommunikation und Meinungsäußerung im Internet nur noch gegen eindeutige Authentifizierung. Im Ergebnis wäre das weit schlimmer als das, was in den feuchtesten Träumen der Vorratsdatenspeicherungs-Befürworter vorkommt.

Doch wer Naumanns Äußerungen näher betrachtet, erkennt vor allem eins: Wer das Internet nur vom Hörensagen kennt und nicht einmal in der Lage ist, rudimentär zu recherchieren, sollte vielleicht lieber die Klappe halten.

Die Abmahn-Industrie braucht keine Vorratsdatenspeicherung, sie braucht auch keine IP-Speicherung. Sie braucht nur – wenn überhaupt – das in der deutschen Diskussion erfundene und auch von strengsten IP-Speicherungs-Gegnern oft angepriesene „Quick Freeze“. Aber seit Jahren kommt sie auch ganz gut ohne Vorratsdatenspeicherung oder Quick Freeze aus. 

Nico Lumma berichtet, Hans-Joachim Otto (FDP-Politiker und parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium) habe die Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung des Urheberrechts ins Gespräch gebracht. Da frage ich mich natürlich sofort, was denn die Aufzeichnung von Standorten von Mobiltelefonen mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu tun hat …

… aber wahrscheinlich ist ein anderer Bereich gemeint: die Zuordnung einer IP-Adresse beim Internet-Zugangs-Anbieter zu einem Anschlussinhaber.

Aber um diese Zuordnung im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen durchführen zu können, ist – ebenso wie bei der Idee von „Warnhinweisen“ – keine wie auch immer geartete Speicherung von IP-Adressen nötig. In einem anderen, noch nicht veröffentlichten Text habe ich dazu geschrieben:

IP-Adressen und Massenabmahnungen

Viele Internet-Nutzer haben die Hoffnung, bei einem gänzlichen Verbot der Speicherung von IP-Adressen dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie,[34] die mit 
urheberrechtlichen Massenabmahnungen von Teilnehmern an Filesharing-Netzwerken[35] Geschäfte macht, einen Riegel vorschieben zu können. Dem liegt allerdings ein Denkfehler zugrunde: Die Daten bei der Überwachung von Filesharing-Aktivitäten werden beim Zugriff auf „Lockangebote“ (sog. Honeypots) von privaten Ermittlern im Auftrag der Rechteinhaber in Echtzeit ermittelt und nicht etwa durch nachträgliche Auswertung von Protokolldateien. Ebenso könnten Anfragen in Echtzeit an die Provider weitergeleitet werden und somit – bei entsprechender rechtlicher Regelung – zumindest ein Einfrieren der Daten (in Deutschland zumeist als „Quick Freeze“ bezeichnet) auslösen. Auch wurden entsprechende Massenabmahnungen sowohl vor dem in Kraft treten der Vorratsdatenspeicherung als auch nach ihrem Stopp durch das Bundesverfassungsgericht durchgeführt: Da die meisten Access-Provider zu Zwecken der Abrechnung oder Missbrauchsbekämpfung die Daten für wenige Tage speichern, konnten diese auch weiterhin abgefragt werden. Zudem durften die Vorratsdaten nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008[36] nur für schwere Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO genutzt werden. Diese Einschränkung galt aber nicht für aus anderen Gründen gespeicherte oder vorhandene Daten. Daher wurde das Geschäft der Abmahn-Industrie auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht nie behindert.

[34]: Eine genaue Beschreibung findet sich in: Holger Bleich, Die Abmahn-Industrie – Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird, in: c‘t 2010/1, Seite 154ff; auch Online verfügbar unter http://www.heise.de/extras/ct/pdf/ct1001154.pdf

[35]: Eine Übersicht zu Filesharing bzw. P2P-Tauschbörsen und deren Funktion findet sich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing

[36]: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 11.3.2008; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html

 

Um dem Treiben der Abmahn-Industrie Einhalt zu gebieten sind daher andere Maßnahmen nötig. Zum einen könnte man den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch einschränken. Zum anderen könnte die Kostendeckelung bei Abmahnungen auch auf einfach gelagerte Filesharing-Fälle ausgedehnt werden – dann wäre dies wirtschaftlich nicht mehr interessant. Die vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt: Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung oder das weitgehende Reduzieren der IP-Speicherung bei den Access-Providern haben die Abmahnindustrie nicht gestoppt.

Und warum die Vertreter der Content-Industrie die Forderung trotzdem aufstellen? Damit sie Verhandlungsspielraum für ihre sonstigen Wünsche haben …

Die Stuttgart-21-Befürworter versuchen es mit Populismus, lehnen sich dabei an Kampagnen von Kommunisten und NPD an bzw. verwenden ähnliche Stilmittel und nehmen es mit dem Urheberrecht nicht so genau.

Die CDU ist ja bekannt dafür, in Sachen Urheberrecht die harte Linie zu fahren. So war in der Internet-Enquête die Marschlinie der Tonangebenden CDU-Abgeordneten, am liebsten nur über eine „bessere Rechtsdurchsetzung“ zu diskutieren.

kamikaze--dietrich-birk.pngDas würde neuerdings CDU-Politiker hart treffen. Nach den Urheberrechtsverletzungen vom Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder ist nun ein Parteifreund aus dem Landtag in Baden-Württemberg dran: vor zwei Tagen postete Dietrich Birk eine Pro-Stuttgart-21-Grafik – ob sie aus seiner Feder oder nur aus seinem Umfeld stammt oder gar eine offizielle S21-Befürworter-Grafik ist, ist bisher nicht klar.

Eindeutig klar ist aber, dass die Grafik gleich eine mehrfache Urheberrechtsverletzung darstellt: Der Stramm stehende Mann erinnert nicht nur an so manche kommunistische Propaganda. Er ist auch kopiert, und zwar ist es eine gespiegelte und leicht angepasste Version von dieser Pose des Phoenix Write aus dem gleichnamigen Spiel von Capcom. Die Verwendung des Motivs stellt also vermutlich eine Urheberrechtsverletzung dar, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechteinhaber die Genehmigung gegeben haben.

Auch das Hintergrundbild ist nicht selbst erstellt, sondern eine ebenfalls gespiegelte und im Stil angepasste Version dieses Bildes. Da es sich vermutlich um ein Pressebild des S21-Kommunikationsbüros handelt, kann man davon ausgehen, dass die Verwendung für Pro-S21-Werbung geduldet wird.

Zudem vermute ich, dass der ICE neben dem freundlichen, den Arm streckenden Mann, auch nur irgerndwoher kopiert ist, eine Quelle habe ich aber noch nicht gefunden.

 

Natürlich kann man das ganze auch als kreatives Mashup sehen, beim Hintergrundbild würde ich das auch auf jeden Fall annehmen (auch für Gegner). Aber dennoch ist nach geltendem Recht in Deutschland ohne Zustimmung der Rechteinhaber die Verwendung solcher Motive i.d.R. nicht erlaubt. Für Funktionsträger der ein hartes Urheberrecht vertretenden CDU ist es besonders peinlich.

stuttgart-volksabstimmung-S21-npd.jpg
Grafik: Designtagebuch.de

Aber interessant, dass ausgerechnet dies in typisch kommunistischem Stil passiert, mit einem Motiv, das an die Rising Sun Flagge der Japaner erinnert, mit der sie im 2. Weltkrieg auch ihre Kamikaze-Angiffe durchführten.

 

Kamikaze, das scheint der Versuch zu sein …

 

Insgesamt ist interessant, mit welchen Methoden und Motiven die S21-Befürworter auf Stimmenfang gehen: Die Plakate richten sich offensichtlich eher an Menschen mit niedriger Bildung – also solchen, die nicht nachrechnen, nicht merken dass ihnen ein schlechterer Bahnhof als derzeit hingesetzt wird und denen die linken Demonstranten suspekt sind. Taktisch ist das sicherlich nicht dumm. Moralisch halte ich das eher für fragwürdig. Einen guten Vergleich aus gestalterischer Sicht bietet das Designtagebuch – und zeigt dabei auch die Ähnlichkeit zwischen NPD- und Pro-S21-Plakaten.

 

Und dazu passend noch zwei Videos: S21-Befürworter, CDU-Politiker und Pfarrer Johannes Bräuchle will Andersdenkende aus der Stadt vertreiben und die schönsten Slogans der S21-Befürworter!

 

Wie sich die Polizei schweren Land- und Hausfriedensbruch zusammenreimt würde ich ja gerne mal wissen, denn es ist absurd: Obwohl ich zur fraglichen Zeit gar nicht in Stuttgart war, ermittelt Polizei gegen mich wegen „schwerem Landfriedensbruch und schwerem Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Erstürmung der Baustelle am ehemaligen zentralen Omnibusbahnhof beim S21 Projekt am 20.06.2011“ und hat mich zur „Erkennungsdienstlichen Behandlung“ und zur Vernehmung geladen. 

Hier die Vorladung als PDF, in der bzgl. der Vernehmung einmal vom 30.9. und einmal vom 30.11. die Rede ist und auch andere Ungereimtheiten auftauchen, so wurden in der Dokumentenvorlage wohl nicht alle Felder korrekt ausgefüllt.

 

Die Beschuldigung ist vor allem skurril, weil ich zum Zeitpunkt der Erstürmung wie gesagt definitiv nicht in Stuttgart war.

Vermutlich haben sie die folgenden Videos auf Youtube gefunden, die lange nach der Erstürmung entstanden sind – ob sie gegen die neben mir filmenden Reporter vom ZDF, dpa und dapd auch ermitteln?

http://www.youtube.com/watch?v=hKU6GIAsc-U
http://www.youtube.com/watch?v=H7iub3GbGQs

 

Zur Zeit der Erstürmung war ich allerdings am Frankfurter Flughafen und habe dort gefilmt:

http://www.youtube.com/watch?v=x5wutLLRxdY
http://www.youtube.com/watch?v=6T_3FKkH4t4

 

Mir scheint es hier wie auch bei den Hausdurchsuchungen bei den Cams21-Filmern und auch den Ermittlungen gegen den Filmer der Prügelei mit einem Polizisten (sehr sehenswertes Video!) vor allem um Einschüchterung zu gehen. Vielleicht auch nur um den Griff nach dem letzten Strohhalm und schlampige Arbeit, man muss ja nicht immer das niederträchtigste annehmen.

Ich dokumentiere seit August 2010 verschiedene Demonstrationen von Stuttgart-21-Befürwortern und Gegnern, und werde mich auch nicht von dieser ominösen Aktion einschüchtern lassen.

 

Hat jemand Tipps für einen guten Strafrechtler in Stuttgart? 

 

brief-von-polizei-markiert.pdf

 

[Unten gibt es noch ein Update]

Der Fefe ist ja ein ganz toller Leaker, ähm, Leak-Kommentierer. Er leakt einen Musterantrag zum Thema Vorratsdatenspeicherung, der schon seit mehreren Tagen öffentlich ist. Yeah, große Leistung! Dummerweise zitiert er dann auch noch falsch, und verwechselt das Wort „Rechtsverletzungen“ mit „Straftaten“. Da ist er wohl mal wieder etwas durcheinander gekommen …

Aber: ich bin ein viel coolerer Leaker als Fefe, und leake mal ein (leider nur eilig und kurzfristig zusammengestelltes) Dokument, dass ich zusammen mit Henning Tillmann und Jan Mönikes erstellt und heute in Düsseldorf an den NRW-Innenminister, LKA-Chef, Verfassungsschutz-Chefin und so weiter verteilt habe:

VDS-NRW--Infozettel.pdf

Und – vorsicht, Leak! – wir haben sogar darüber gesprochen, zwei Stunden lang!

 

Aber der Reihe nach:

Wie peinlich: das SSL-Zertifikat für den Login ins WLAN im ICE, betrieben von T-Mobile bzw. der Telekom, ist (gestern) abgelaufen. Tja, das passiert auch den großen … ;-)

telekom-ICE-cert-abgelaufen.png

Gesehen im ICE 614.

Update: Am Abend war dann ein korrektes Zertifikat installiert. Und es war insgesamt hotspot.t-mobile.de betroffen.

 

Skurrile Anzeige (!) in der Stuttgarter Zeitung vom 14. Mai 2011: Ulrich B. beschwert sich über das „Ämterwichteln der FDP“ …

Anti-FDP-Anzeige-StZ-img-kl.jpgSolche Kommentare ist man ja sonst nur in irgendwelchen Internet-Foren gewohnt ;-)

Für die vage Hoffnung auf ein paar Klicks werfen viele ihre sonst so hehren Ziele über Bord

Seit ein paar Tagen gibt es eine Aktion von Campact und AK Vorrat gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ich halte diese Aktion prinzipiell für gut und richtig, auch wenn ich die Radikalität des AK Vorrat in Sachen IP-Adressen nicht teile.

campact-akv-aktion--twitter-facebook.pngAllerdings bin ich doch sehr erstaunt darüber, dass die Daten der Besucher der Aktionsseite quasi direkt an Facebook und Twitter sowie in Teilen an Google weitergeleitet werden. Eine Aktion gegen ausufernde Datenspeicherung leitet Daten an Facebook weiter? Update 13.5.: In der Zwischenzeit wurden die Facebook- und Twitter-Buttons entfernt; Google AdWords ist noch drin, das sehe ich nicht als so kritisch an. Ende Update.

Technisch läuft das über den LikeShare-Button von Facebook, der direkt auf der Kampagnenseite eingebunden wird – eine Unsitte, die seit einiger Zeit auf vielen Webseiten die Runde macht. Der Button wird von der Facebook-Webseite geladen, und wenn der Nutzer bei Facebook eingeloggt ist, erfährt das US-Unternehmen so, wer genau eben die betreffende Seite aufgerufen hat. Denn durch den eingebauten Button werden auch die Cookies mit den Login-Daten (Session-ID usw.) des Nutzers an Facebook übertragen. Da immer mehr Webseiten diese Buttons einbauen, erhält der Konzern einen tiefen Einblick in das Surfverhalten der Nutzer.

Oder: Sind Demonstrationen gegen Stuttgart 21 jugendgefährdend?

Vor ein paar Wochen habe ich für meinen YouTube-Kanal die Aufnahmen in das „YouTube Partnerprogramm“ beantragt. Aus verschiedenen Gründen, und man mag das für gut oder schlecht halten, darum geht es hier nicht.*

Heute habe ich aus meinem Spam-Ordner die Ablehnung herausgefischt. Darin heißt es (Hervorhebung von mir):

Wir müssen deinen Antrag leider zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Art des Contents ablehnen. Inserenten auf YouTube möchten derzeit bei jugendfreiem Content werben. 

Im Umkehrschluss heißt das: meine Videos sind nach Ansicht von YouTube nicht jugendfrei.

Am Tag der Ablehnung war das Video auf der rechten Seite aktuell, das soll „nicht jugendfrei“ sein?:

Alle Inhalte die ich bei YouTube einstelle sind generell jugendfrei und selbstverständlich nach deutschem Recht zulässig. Ich habe viele Videos zu den Demonstrationen rund um Stuttgart 21 (Gegner und Befürworter), Tier-Videos und so weiter. Was daran nicht jugendfrei sein soll erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Sexuelle oder erotische Videos habe ich nicht.

Aber auch abgesehen davon bin ich sehr verwundert, wie YouTube auf die Idee kommt, der Kanal sei nicht jugendfrei. Schon seit Monaten bietet mir YouTube immer wieder an, Anzeigen bei einzelnen ausgewählten Videos zu schalten. Meist mache ich das auch. Beschwerden über „nicht jugendfreie“ Inhalte gab es nie …

Beispielvideos

 

Siehe auch: Alle meine Videos bei YouTube

Nun, ich schreibe mal den YouTube-Support an und frage, ob sich das Missverständnis vielleicht aufklären lässt …

 

*) Durch paar Einnahmen durch die Anzeigen kann ich mir hin und wieder neue Hardware (wie letztens ein Einbeinstrativ) finanzieren, außerdem werden Videos mit Anzeigen von YouTube als „Vorgestelltes Video“ eingebldendet und damit häufiger angezeigt …

Bin heute bei meiner Mutter und habe dabei einen unverschämten Anruf eines (angeblichen?) Telekom-Call-Center-Mitarbeiters mitbekommen, der sich die Zustimmung für Werbeanrufe erschleichen wollte.

Der freundliche Herr wollte ihr sagen, dass sie in Zukunft per Post keine Werbung mehr bekomme, meine Mutter sagte, dass sie sowieso keine Werbung wolle. Er würde aber gerne die Zustimmung über das telefonische Informieren über Bauarbeiten und so in der Nähe haben. Naja, dagegen kann man ja nichts haben.

Also wollte der Anrufer eine Zustimmung aufzeichnen, also würde er einen Satz sagen und dann um Zustimmung bitten. Nun: Der Satz lautete dann, dass die Telefonnummer nicht weitergegeben werde, blabla, aber die Zustimmung für eigene Werbeanrufe erteilt werde …

Tja, bei alten Leuten kann man es ja mal versuchen.

Nach der heutigen Sitzung der Internet-Equuête gab es einige Kritik daran, dass der Antrag für die Einsetzung von Adhocracy verwässert worden sei.

Als Initiator und Haupt-Autor dieses ursprünglichen Antrages und jemand, der den Entstehungsprozess begleitet hat, muss ich dem widersprechen.

Nachdem die Koalitionsmehrheit im Ältestenrat des Bundestages die Online-Beteiligung an der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft quasi gekippt hat weil dies angeblich zu teuer wäre und zu lange dauern würde, haben wir einen Lösungsvorschlag eingebracht: dann machen wir es eben mit Unterstützung der Adhocracy-Entwickler selbst, kostenlos und innerhalb von zwei Tagen. Aber: es muss ein offizielles Werkzeug der Enquête sein, offiziell unterstützt und so wie im Beteiligungskonzept vorgesehen eingesetzt werden. 

Bei der Einsetzung der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages war ein wesentliches Element die Beteiligung der Bürger insgesamt als „18. Sachverständigen“. Deswegen haben wir ein Beteiligungskonzept ausgearbeitet und verschiedene Systeme begutachtet. Die endgültige Wahl fiel dann auf Adhocracy. Sowohl das Beteiligungskonzept als auch die Einsetzung von Adhocracy wurden in der Enquete-Kommission einstimmig – also auch mit den Stimmen der Koalition – beschlossen.

Heute hat nun die IuK-Kommission des Ältestenrates des Bundestages mit den Stimmen der Koalition diese Beschlüsse gekippt. Adhocracy kann damit nicht eingesetzt werden.

Am Mittwoch erschien bei ZEIT ONLINE ein Interview mit mir zum Thema Vorratsdatenspeicherung, das einiges Aufsehen erregt hat. Warum sei ich mit einem mal gegen das gute Quick Freeze, und warum würde ich mich für die böse Totalüberwachung jeglicher Kommunikation einsetzen? Sei ich etwa von der SPD infiltriert worden?

Nun, so neu ist das was ich gesagt habe alles nicht. Ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber widerspreche so manchem Fundi in einigen Punkten: Quick Freeze halte ich schon immer für Augenwischerei und die Speicherung von IP-Adressen als Totalüberwachung zu bezeichnen schon immer für unsäglichen Unfug. All das habe ich schon vor Jahren öffentlich geschrieben. Eine differenzierte und die einzelnen Gefahren einbeziehende Analyse ist notwendig.

Daher beleuchte ich im Folgenden einige Punkte ein wenig genauer. Insbesondere sollte man unbedingt zwischen der Speicherung von IP-Adressen und der Speicherung von Kommunikationsdaten unterscheiden:

  • Über die Speicherung von IP-Adressen
    Es ist schlicht falsch, dass mit der Speicherung von IP-Adressen die vollständige Nachvollziehbarkeit des Kommunikationsverhaltens und die Erstellung von Bewegungsprofilen von allen Internet-Nutzern ermöglicht wird. Hier ist aufgrund technischer Fakten eine differenzierte Betrachtung nötig.
  • Protokollierung von E-Mail- und Telefondaten
    Dies ist die große Gefahr der Vorratsdatenspeicherung: Erlaubt die Erstellung von Nutzungsprofilen und mehr. Ist aber getrennt von IP-Speicherung zu betrachten!
  • Warum Quick Freeze Unfug ist
    Entweder ist es Augenwischerei, weil nur das gefreezt werden kann, was auch vorhanden ist – logisch! – oder es müssten Mindestspeicherfristen her oder es müsste eine umfangreiche Überwachung bei minimalstem Verdacht erfolgen. 
  • Konkrete Lösungsvorschläge
    Als Folge aus den vorherigen Punkten ergibt sich ein Lösungsvorschlag: Speicherung von IP-Adressen für 60 bis 90 Tage, so wie es vor der Vorratsdatenspeicherung Jahrelang üblich war, aber mit Informationspflichten. Keine Speicherung von Kommunikationsdaten (E-Mail- und Telefon-Verbindungs- bzw. Verkehrsdaten) oder nur für max. sieben Tage mit sehr hoher Auflage für die Herausgabe.

[Update 22.1.2011] Wichtig für die gesamte Diskussion ist dabei: Meine Lösungsvorschläge bieten aus Sicht der Bürgerrechte und des Datenschutzes eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation, wie wir sie beispielsweise 2005 vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung hatten (beispielsweise gelten erweiterte Prüf- und Informationspflichten sowie strengere Hürden für die Herausgabe von E-Mail- und Telefon-Verbindungs-Daten). Erst recht sind sie eine deutliche Verbesserung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung oder gar dem, was CDU/CSU fordern. Gleichzeitig sind sie Praxistauglich und beziehen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ein. [Ende Update]

Die Beschreibung hier ist sicherlich nicht erschöpfend, aber vielleicht kann das ganze so auf eine sachlichere Basis gestellt werden.

Die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung besteht im Prinzip aus zwei Teilen. Beide gehören streng genommen nicht zusammen, werden aber meistens zusammen diskutiert. Das löst oft zwei komplett gegensätzliche Behauptungen aus: Auf der einen Seite „wir brauchen das aber, sonst gibt es einen rechtsfreien Raum im Internet“, und auf der anderen Seite steht die Angst vor der Totalüberwachung jeglicher Kommunikation. Realistisch betrachtet passt aber beides jeweils nur auf einen der beiden Teile des Diskussionskomplexes.

Diese Teile sind:

  • Die Speicherung welche IP-Adresse wann wem zugeordnet war
  • Die Speicherung von allen Kommunikationsdaten wie beispielsweise wer wem wann eine E-Mail geschrieben oder wer wann mit wem wo telefoniert hat

Letzteres halte ich nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes vereinbar und war daher bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einer der Beschwerdeführer. Ersteres ist in vielen Fällen zur Strafverfolgung unbedingt nötig, aber greift nicht relevant in die Privatsphäre der Bürger ein. Im Ergebnis sieht beides das Bundesverfassungsgericht zum Glück auch so, und hat eine solche Differenzierung im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung angelegt. 

Und nun zur ausführlichen Begründung:

 

Es ist trivial, jeder beliebigen Webseite eine Alterskennzeichnung „ab 0 Jahren“ nach dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterzuschieben und somit das zentrale Element des neuen JMStV auszuhebeln. Man braucht nur einen Apache-Webserver und drei Zeilen Konfiguration, danach kann man einen Proxy-Server im Browser eintragen und schon denkt der Filter, alle aufgerufenen Webseiten seien ab 0 Jahren freigegeben.

Eine wesentliche Idee am neuen JMStV, über den diese Woche die letzten Bundesländer abstimmen wollen und der zum 1. Januar 2011 den alten ablösen soll, ist die Etablierung von Inhaltsfiltern, die im Vertrag „Jugendschutzprogramme“ genannt werden. Diese sollen ein Alterskennzeichen der Webseiten auslesen und damit je nach Alter des Nutzers den Zugang erlauben oder verhindern. Vor ein paar Tagen habe ich über die Hintergründe der Entstehung der technischen Richtlinie zur Webseiten-Kennzeichnung nach dem neuen JMStV geschrieben. Nun habe ich mir die Richtlinie inhaltlich näher angeschaut.

Jahrelang versuchte die Porno-Industrie für so genannte „Jugendschutzprogramme“ (Internet-Filter-Programme) eine Anerkennung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zu erlangen – um damit niedrigere Hürden für die Verbreitung der eigenen Inhalte zu erhalten. Wegen Untauglichkeit der vorgeschlagenen Produkte wurde diese Anerkennung aber verweigert. Mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) kann die Branche sich ihre eigenen Programme selbst anerkennen. Und da ist es nicht weiter verwunderlich, dass in der gesamten Diskussion Personen aus der Szene ihre Finger im Spiel haben. Dumm nur, wenn das Geschachere auf Kosten aller im Netz geführt wird und die Porno-Industrie Erleichterungen erhält, gleichzeitig aber die Hürden für alle, die etwas veröffentlichen wollen, steigen.

Dass Unternehmen aus der Porno-Branche irgendwelche „Jugendschutz“-Systeme entwickeln, ist nicht neu. Im Wesentlichen geht es da um die Hoffnung, das eigene Geschäft in Ruhe weiter betreiben zu können und den Regulierern irgendwas zur Beruhigung zu bieten. 

Diese Methode ist nun um eine Variante reicher: Der Autor des Konzepts für eine Technische Richtlinie zur Kennzeichnung von Webseiten mit einer Altersklassifizierung für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist Stefan Schellenberg.stefan-schellenberg-kopf-kress.de-ausschnitt.png Und genau dieser ist schon lange selbst in der Porno-Branche tätig. Er ist (oder war) „Chefredakteur Online“ bei der Inter Content KG, einem Tochterunternehmen des Heinrich Bauer Verlages, das die Porno- und Erotik-Bereiche des Verlages betreut

Schellenberg versucht schon lange, die Hürden der Jugendschutz-Gesetze in Deutschland für die Porno-Branche zu senken. So schreibt heise online bereits im Juli 2003:

Bei den Vertretern der Adultbranche hat allerdings die Vorgabe vom Juni einige "Sorgenfalten" bewirkt, bestätigt Stefan Schellenberg, Leiter des Bauer-Ablegers Intercontent und Vorsitzender von JusProg. Schellenberg hofft, dass man bei der geplanten Anhörung für mehr Vertrauen in Identifizierungsverfahren per Personalausweis werben kann. 

[…]

Mit dem JusProg geht die Branche außerdem auch in die Offensive, was die entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte angeht, dabei handelt es sich zum Beispiel um die Einstiegsseiten zu den Sexseiten. 

 

Und 2005 schrieb Schellenberg im Jaginforum, einem Forum für die Erotikbranche, zum Thema Altersverifikationssysteme (AVS): 

Wir jedenfall versuchen alles, was wir irgendwie sinnvoll finden, um für Deutschland eine passable AVS-Alternative anbieten zu können.

[…]

Unterm Strich: Lass uns gemeinsam zusehen, dass es AVS gibt, die uns und allen anderen Anbietern in Deutschland ein einigermassen einträgliches Geschäft ermöglichen, ohne die ständige Angst vor dem Briefträger mit der KJM-Abmahnung in der Tasche.

Die Versuche zur Lockerung der Vorgaben haben allerdings alle nicht wirklich geklappt. Für Pornografie bleibt es dabei: Persönliche Identifizierung mit Altersnachweis und bei jeder Nutzung eine persönliche Authentifizierung sind nötig. Nur bei Soft-Pornos reicht eine einfache Altersverifikation oder die zeitliche Beschränkung – aber auch das ist noch eine relativ hohe Hürde.

Die Branche versuchte es dann damit, eigene „Jugendschutzprogramme“ zu entwickeln und ihre Webseiten mit entsprechenden Kennzeichen zu versehen. Die Idee dahinter: wenn die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Filterprogramm anerkennt, das Kennzeichen auf den Webseiten ausliest, dann können die Hürden für Soft-Porno-Inhalte sinken und sie könnten beispielsweise auch tagsüber ohne Altersverifikation angeboten werden. Genau das wurde dann also versucht. Die KJM schrieb dazu auf einer in der Zwischenzeit gelöschten Seite (Archive.org hat sie aber noch):

Die KJM kann zeitlich befristete Modellversuche zulassen, um neue Verfahren, Vorkehrungen oder technische Möglichkeiten zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu erproben.

[…]

Die KJM hat bisher drei potenzielle Jugendschutzprogramme zum Modellversuch zugelassen: „ICRAdeutschland" des ICRA-Konsortiums und der FSM, bei dem die Seitenbetreiber ihre Inhalte selbst klassifizieren (Stichwort „Labeling"), „jugendschutzprogramm.de" des Vereins Jus Prog e.V., das aus redaktionell erstellten Filterlisten in Kombination mit dem Filtersystem „ICRAplus" besteht, sowie „System-I" der Cybits AG, einer Jugendschutzsoftware für Internet-Service-Provider und Portalanbieter.  Von diesen Modellversuchen wird derzeit jedoch nur noch einer fortgeführt: „jugendschutzprogramm.de". Der Modellversuch mit „ICRAdeutschland" ist dagegen ausgelaufen, ohne dass eine Anerkennung der KJM erfolgen konnte, und der Modellversuch mit „System-I" wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

Auch jugendschutzprogramm.de des JusProg e.V. (zur Erinnerung: damals war Schellenberg der Vorsitzende) war eine mittlere Katastrophe und ist grandios gescheitert. Die KJM hat kein Programm zugelassen. Also mussten die Zulassungs-Hürden gesenkt werden. Genau dies geschieht mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMstV): nun ist nicht mehr die KJM für die Zulassung der Programme zuständig, sondern die Wirtschaft in Gestalt der Freiwilligen Selbstkontrolle selbst. Für Anbieter reicht es ab dem Zeitpunkt der Zulassung des ersten Programmes, einschlägige FSK 16 und FSK 18 Inhalte (dazu gehören auch Soft-Pornos, aber keine Hardcore-Pornos!) mit einem Alterskennzeichen zu versehen. Und Schellenberg hat die technische Richtlinie geschrieben.

Vor dem Gesamthintergrund wird dann auch klar, warum sich doch einige auf den neuen JMStV freuen: Für die Porno-Branche sinken die bisherigen extrem strengen Regeln. Zwar nicht im Hardcore-Bereich (da bleibt alles beim alten), aber bei den Einstiegsprodukten.

Übrigens: Auch die Deutsche Telekom AG ist mit im Boot, und hat in der ganzen Sache gleich einen vierfach-Interessenkonflikt.

Fazit

Die Online-Porno-Branche erkauft sich Erleichterungen (und „Rechtssicherheit“, weil sie sich endlich ihre Filter selbst zulassen kann) und bezahlt mit strengeren Regeln für uns alle: Pflicht zur Alterseinstufung aller Inhalte, in vielen Fällen die Nötigung zum Kennzeichnen, rechtliche Risiken und Unsicherheit für alle aktiven Internet-Nutzer und Betreiber von Web 2.0 Plattformen.

Oder anders gesagt: Hier werden zu Lasten von allen, die etwas im Netz Publizieren, kommunizieren oder innovative Web 2.0 Angebote erstellen, Erleichterungen insbesondere für die Porno-Branche durchgedrückt. Das halte ich für ein Unding.

Die Erleichterungen selbst lehne ich zwar nicht ab. Aber der Preis dafür ist zu hoch.

 

Zum JMStV siehe auch:

 

filmwirtschaft.pngAnlässlich einer Podiumsdiskussion bei den Medientagen in München, habe ich gerade eben im Zug mal nach den Umsatzzahlen der Medienindustrie recherchiert. Das Ergebnis ist ein kleines PDF mit zwei Grafiken sowie einer Tabelle – und den Umsatzzahlen der Film und Musikindustrie zwischen 1998 und 2009.

Umsatzzahlen-Medienindustrie.pdf

Quelle der Daten: Mediendaten Südwest (LFK Baden-Württemberg); da gibt es auch noch mehr Zahlen zu verschiedenen Bereichen.

Die Internet-Enquete ist dabei, für die Beteiligung der Netz-Nutzer eine Software auszusuchen. Zur Wahl stehen Adhocracy und Liquid Feedback, und es gibt noch die Möglichkeit, eigene Kommentare und Anmerkungen abzugeben. Mehr Details unter dem eben genannten Link im Blog der Enquête-Kommission.

In einem Gastbeitrag für das Blog der SPD-Bundestagsfraktion habe ich die Diskussion rund um Zugangserschwerungsgesetz, Internet-Sperren und Zensursula zusammengefasst.

Derzeit ist zu beobachten, dass die Diskussion, die wir in Deutschland hatten, auf EU-Ebene wieder von vorne los geht. Es werden von Sperrbefürwortern die gleichen Argumente und Behauptungen aufgestellt, die auch schon bisher die Diskussion bestimmten.

Viele Abgeordnete befunden sich in einem Dilemma: einerseits sind sie gegen Zensur, sehen Sperrsysteme kritisch – auf der anderen Seite wird ihnen immer wieder eingeredet, dass man doch etwas zum Schutz der Kinder tun müsse. Daher habe ich versucht, nochmals das wichtigste in kurzer Form zusammenzufassen. Das kann natürlich auch gerne in direkten Gesprächen mit Abgeordneten verwendet werden.

Löschen und Strafverfolgung statt Löschen und Sperren

 

Mit einem »Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net) sowie der BPjM« wollen BKA und die Meldestellen die Zusammenarbeit nun, nach mehreren Jahren, endlich verbessern. Der Ansatz an sich ist gut, aber es kommt um Jahre zu spät.

Unten folgt die HTML-Version des Papieres (per OCR eingelesen, einzelne Buchstaben-Fehler könnten also dabei sein). 

Ein ausführlicher Kommentar dazu findet sich beim AK Zensur: Kapitulationserklärung gegenüber Kinderschändern

Um den Informanten zu schützen gibt es dieses mal kein Original-PDF. Der Stand des Papieres ist zwischen Juni und Juli.

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