Mit einem »Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net) sowie der BPjM« wollen BKA und die Meldestellen die Zusammenarbeit nun, nach mehreren Jahren, endlich verbessern. Der Ansatz an sich ist gut, aber es kommt um Jahre zu spät.

Unten folgt die HTML-Version des Papieres (per OCR eingelesen, einzelne Buchstaben-Fehler könnten also dabei sein). 

Ein ausführlicher Kommentar dazu findet sich beim AK Zensur: Kapitulationserklärung gegenüber Kinderschändern

Um den Informanten zu schützen gibt es dieses mal kein Original-PDF. Der Stand des Papieres ist zwischen Juni und Juli.

Dieses Jahr findet die Freiheit Statt Angst Demo am 11. September in Berlin statt.

Zur Finanzierung werden noch Spenden gesucht: Das gemeinsame Spendenversprechen

Würde Google bei der Wangener Kirbe (diesjährige Ankündigung der Stadt Stuttgart; Hintergrund) sein Street View Fahrzeug durchschicken, könnte ich verstehen, wenn die hiesigen Lokalpolitiker vermeiden wollen würden, dass diese Traurigkeit im Netz zu sehen ist ... ;-)

 

Aber Street View macht eben weder Film noch ist es Live noch kommt das Kamera-Auto bei der Kirbe. 

Siehe auch: Zeitungen, die Street View Gegner mit Foto vor ihrem Haus zeigen und namentlich nennen.

 

Im Laufe der gestrigen Verhandlung der Klage vor dem Landgericht Hamburg hat die Klägerin die Klage gegen mich wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch den Web-Blaster zurückgezogen. Zuvor hat das Gericht deutlich gemacht, dass es eine Urheberrechtsverletzung nicht sieht – diese aber für den Fall, dass auf dem Server des Web-Blasters Kopien der geblasteten Seiten liegen, möglich sein könnte. Um diese Behauptung der Klägerin zu überprüfen, hätte das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, was für sie mit zusätzlichem Kostenrisiko verbunden wäre.

(Links zu Hintergrundinformationen und wie alles zustande kam finden sich unten) 

Amtsgericht-Hamburg-Schnee.jpgDie Verhandlung fand bei der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg statt. Der Vorsitzende Richter Bolko Rachow führte sie meiner Ansicht nach souverän, kompetent und fair. So sagte er in Bezug auf ein älteres Urteil, dass sowohl seine Kammer als auch später der Bundesgerichtshof falsch gelegen hätten – man damals aber weniger Wissen hatte. Wenn jemand alte Fehler erkennt und zugibt, finde ich das sehr angenehm.

Update: Klägerin hat im Verlauf der Verhandlung vor dem LG Hamburg die Klage zurückgezogen.

Der eine oder andere erinnert sich: die Hamburgerin Martina Nolte will (von mir) Lizenzgebühren für das Anzeigen einer Webseite mit dem Web-Blaster haben. Erst hat sie es über ihre Bilder in der Wikipedia versucht, und als ich dem offensichtlichen Unfug ihrer Abmahnfalle widersprochen habe versucht sie es nun über einen Artikel im Hamburger Abendblatt. Das Amtsgericht Hamburg konnte aber keine Urheberrechtsverletzung erkennen

Nachdem das AG Hamburg auch in seinem schriftlichen Protokoll deutlich gemacht hat, dass es eine Urheberrechtsverletzung nicht sieht, macht Nolte auch noch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, geltend. Und da Wettbewerbsrecht am Landgericht verhandelt wird, wurde das Verfahren auf ihren Antrag dort hin verwiesen. Verhandlung ist morgen:

Mittwoch, 18. August 2010, 11 Uhr
Sitzungsraum A234
Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1

Die Verhandlung ist öffentlich.

Das Gejammere über Google Street View ist ja angesichts der tatsächlichen und tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger durch Staat und Unternehmen nicht nur scheinheilig sondern beschämend. Besonders dummdreist wird es aber, wenn sich die Bürger für die Zeitung vor ihrem Haus Fotografieren und unter dem Bild mit Name nennen lassen. besonderer-street-view.pngDas steht nicht nur in der gedruckten Zeitung und im Archiv, sondern heutzutage auch im Internet: Und nun sind sie mit ihrem Namen für Immer im Netz auffindbar, Haus inklusive. Zum Beispiel über Google und über Bing. Bei Google Streetview wären sie nicht zu finden, das ist letztendlich nur eine erweiterte Landkarte.

Den älteren Herrschaften kann man eher wenig Vorwürfe machen, schließlich ist zu vermuten, dass sie kein Internet haben, gar nicht wissen um was es geht und von der Qualitätsjournalistin entsprechend instruiert wurden. Daher geht der Vorwurf auch an Jennifer Koch und ihren Leitenden Redakteur bei der Rheinischen Post. Von einer Journalistin, die über ein Thema recherchiert, erwarte ich, dass sie sich nach der Recherche zumindest rudimentär auskennt und ihre Interviewpartner nicht (unbewusst) zum Deppen macht. Denn der eigentliche „Depp“ ist Jennifer Koch mit ihrer eigenen Unkenntnis – dass sie ihre Gesprächspartner absichtlich reinreitet glaube ich nicht. Die spannende Frage ist zudem, was ihr Redaktionsleiter wohl dazu sagen würde, wenn er einen Artikel nicht mehr mit Haus-Fotos bebildern dürfte?

Die Aufregung um Google Streetview ist lächerlich. Ilse Aigner und Teile des politischen Berlins versuchen damit von den eigenen Datenschutz-Verfehlungen abzulenken sowie im Sommerloch populistisch zu punkten – und sind bereit, die Panoramafreiheit für die eigene Show zu opfern. Wenn Frau Aigner wirklich etwas für Datenschutz tun wöllte, dann würde sie sich darüber Gedanken machen, dass Scoring-Firmen eine Einstufung der Bürger anhand der Wohngegend vornehmen. Das greift viel tiefer in die Privatsphäre der Bürger ein, aber da geht es ja nicht um einen bösen ausländischen Konzern.

(siehe auch: Fefe, Schreibblockade, Spiegel OnlineZeit Online)

Update: Inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema unter anderem hier:

 

Update: auch die Heilbronner Stimme blamiert ihre Leser

streetview-hst-1.pngstreetview-hst-2.pngAuch in der Heilbronner Stimme ist das Thema angekommen, und deren Qualitätsjournalisten Carsten Friese und Constanze Koppenhöfer sorgen dafür, dass ihre Leser namentlich im Internet suchbar sind und aussagen, dass sie nicht im Internet stehen wollen.

Man muss nicht immer gläserner werden.“ zitieren Friese und Koppenhöfer den Hausbesitzer, aber bilden ihn mitsamt Name, Haus und Gesicht in der Zeitung ab. Und natürlich online, damit er auch mittels Suchmaschinen gefunden werden kann.

Scheinheilige Aufregung überall.

Immerhin kann man den beiden HSt-Journalisten zu gute halten, dass sie auch Befürworter zu Wort kommen lassen und sich unter dem Strich selbst nicht übermäßig gegen Street View aussprechen. Vielleicht ist es ja auch nur eine Satire gegenüber den Gegnern, von denen man sich gut vorstellen kann, dass sie nun ganz stolz die Zeitung zu Hause aufhängen: „Da schau mal Ilse, ich bin in der Zeitung!“

Nein, sie fragen nie nach dem Passwort!

passwortfrage.png

(ist schon ein paar Jahre so, irgendwann musste ich das aber mal bloggen ;-) )

Noch einmal möchte ich hier etwas zur Loveparade schreiben, auch wenn das nicht das übliche Thema in diesem Blog ist. (siehe auch meinen ersten Bericht: Was passierte auf der Loveparade warum? Wer hat die Schuld?)

Ergänzend zu den in der Presse bzw. im ersten Untersuchungsbericht beschriebenen Abläufen erscheint es mir das Unglück in der Zwischenzeit folgendermaßen abgelaufen zu sein (Korrekturen und Ergänzungen gerne in den Kommentaren anbringen):

Die großen Fragen zur Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg sind:

  1. Wer trägt die Schuld, dass es so weit kommen konnte
  2. Warum ist es passiert

(siehe auch: Der Ablauf der Tragödie Loveparade)

Zu beiden Fragen wurde in den letzten Tagen viel spekuliert, geschrieben und gesagt. Im Folgenden habe ich ein paar Punkte zusammengefasst und vor allem ein bis jetzt noch wenig bekanntes Video gefunden, dass mit dem Absturz einer Person von der rosa Plakatwand einen eventuellen Auslöser zeigt.

Klar ist, dass sich die Schuldigen zu Punkt 1 – egal, wer es nun sein mag – herausreden werden: nein, das Gelände war nicht zu klein, nein, es war alles in Ordnung, nein, es gab kein vorhersehbares Chaos. Und: seht, da sind Leute die Wände runtergefallen, die tragen die Schuld!

Dank Internet, Youtube und Handy-Videokameras haben wir aber seit einiger Zeit erstmals die Situation, dass in großer Masse zeitgeschichtliche Dokumentationen von großen Veranstaltungen zur Verfügung stehen und somit demokratisiert werden. Vor 10 Jahren wären so schnell keine Details bekannt geworden, es gäbe nur wenige Beweise. Aber heute ist die breite Öffentlichkeit nicht mehr auf spärliche Informationen angewiesen, sondern kann sich bei Interesse weitgehend selbst ein Bild machen. Im Netz gibt es so viel Bildmaterial, dass sich die Situation im Nachhinein nicht mehr herunterspielen lässt. Per Twitter und Blogs werden Nachrichten schnell verbreitet, Radio und Fernsehen greifen es dann oft auf. Die Kehrseite der Medaille ist, dass auch viele unschöne Szenen vom Sterben, Wiederbelebungsversuchen und Toten zur Verfügung stehen. Die Gratwanderung, was man noch anschauen oder gar veröffentlichen soll und was nicht, ist dabei schwer.

Der Absturz am Plakat

Um die Ursachen zu finden habe ich mich dennoch bei Youtube und anderswo auf die Suche gemacht. Was ist da passiert, warum ist es so passiert? Dabei habe ich ein Video gefunden, das möglicherweise zwei der vielen ausschlaggebenden Auslöser der Katastrophe zeigt:

Die Redaktion von vorwaerts.de hat gestern zwei Artikel über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag veröffentlicht: ein Interview mit Martin Stadelmaier, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei und federführend beim Entwurf des JMStV beteiligt, und Stellungnahmen der SPD-Landtagsfraktionen zum Staatsvertrag.

Kurzzusammenfassung: Stadelmaier will die Probleme nicht erkennen bzw. redet sich mit der Freiwilligkeit der Eltern raus. Dies wurde aber sowieso nie kritisiert. Wie tief sich die Landtagsfraktionen mit dem Thema beschäftigt haben ist unterschiedlich, teilweise werden auch nur die Argumente Stadelmaiers nachgeplappert. 

Aber der Reihe nach:

Nach einem Bericht von Welt Online schafft es das BKA nicht, Webseiten mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern schnell zu löschen. 40% der Webseiten seien noch eine Woche nach Bekanntwerden abrufbar. Das verwundert nicht, will das BKA doch nicht nur unbedingt Sperren, sondern auch neue Kompetenzen – die es mit dem Zugangserschwerungsgesetz und Internet-Sperren bekommt. Da ist es nicht hilfreich, wenn andere Lösungen viel besser funktionieren. Der gesamte BKA-Bericht liegt der Welt Online nach eigenen Aussagen vor, aber ohne konkrete Kenntnis der Inhalte ist es natürlich schwer, zu beurteilen was nun drin steht.

Klar ist aber, wer die Übeltäter sind: 

Beim BKA gingen zwischen Januar und Juni lediglich 20 direkte Löschungsbestätigungen ein, hauptsächlich aus der Russischen Föderation. Die meisten Server stehen dort und in den USA und Niederlanden, aber auch in Kanada, Schweden und Zypern.

In Russland klappt es also, aber in den USA, den Niederlanden, Kanada, Schweden und Zypern nicht? Also alles Schurkenstaaten? Mitten in den EU? Wäre es da nicht naheliegend, die internationale Zusammenarbeit zu verbessern, wie der AK Zensur schon seit langem fordert?

Fazit des Bundesinnenministeriums in seinem Entwurf zu einem Aktionsplan gegen Kinderpornografie ist, dass „die Kooperation zwischen den Staaten besser werden muss.“ Vor allem bei der Rückmeldepraxis aus den USA und den Niederlanden sieht das Ministerium „Verbesserungspotenziale“.

Apropos: die Niederlande planen gerade auch Sperren, die Schweden haben sie schon. Also, sie blockieren lieber als gegen die Inhalte vorzugehen?

 

So manche Argumentation von Ziercke ist allerdings hanebüchener Unfug:

BKA-Präsident Jörg Ziercke hatte mehrfach für Sperren im Internet plädiert, stößt mit dieser Ansicht aber auf den Widerstand bei der mitregierenden FDP, die Liberalität im Netz fordert. Das alleinige Löschen führt laut Ziercke nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet, weil die Produzenten stets über Kopien des Materials verfügen.

Herr Ziercke, können Sie mir erklären, was eine Blockade daran ändert? Sie ändert eins: das Material bleibt für die Konsumenten verfügbar. Wenn die Webseite gelöscht wird, ist es nicht mehr verfügbar – so lange, bis der Anbieter das woanders hochgeladen hat. Daher war schon immer unsere Forderung: die Anbieter müssen strafrechtlich verfolgt werden. 

 

Zudem sollte man sich immer wieder ins Bewusstsein rufen: nach einer Studie der Universität Cambridge können Bankbetrugs-Webseiten international innerhalb von vier bis acht Stunden gelöscht werden. Warum sollte das bei popeligen Betrugs-Webseiten schneller gehen als bei international geächteten und auch in den USA strafbewährten Inhalten? Der Verdacht, dass das BKA hier ineffiziente Wege nutzt, drängt sich förmlich auf.

 

Apropos: auf der aktuellen dänischen Sperrliste sind immer noch Webseiten aus Deutschland. Eine davon ist mir bekannt. Sie enthielt vor Jahren mal – soweit das aus Archiven ersichtlich ist – FKK-Bilder, aber schon immer ein korrektes Impressum. Der Domaininhaber sitzt in Deutschland. Seit einiger Zeit sind auf der Web-Seite nur noch nicht-sexuelle Inhalte zu sehen. Dennoch wird sie in Dänemark blockiert.

 

Update: Interessant ist auch:

Bis zum Verschwinden der Seiten gibt es laut der Untersuchung „immense Zugriffszahlen“, was zu „einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führe.

Da fragt man sich: woher wollen sie das wissen? Sie haben ja angeblich keine Ahnung wer die Seiten betreibt, kommen nicht an die Hintermänner, die Löschung läuft schleppend – und es gibt immense Zugriffszahlen? Diese angeblichen immensen Zugriffszahlen sind wohl eher eine Wunschvorstellung des BKA.

 

Insgesamt ist die Zahlenangabe zu den Löscherfolgen wohl auch nicht exakt, die konkreten Zahlen schwanken von Monat zu Monat. Da es sich sowieso nur um eine geringe Anzahl handelt (20 gelöschte Webseiten, bei 60% wären es insgesamt 33 Webseiten), ist die Schwankungsbreite naturgemäß sehr hoch. Und nach meinem Kenntnisstand versucht das BKA weiterhin die Löschungen nur über Interpol und die „üblichen“ Kanäle, nutzt also keine weitergehenden Möglichkeiten.

Seit gestern Abend ist bei mir (in Stuttgart Wangen) die VDSL-Leitung der Telekom weg. Was heißt weg, DSL-Verbindung kommt meistens zustande, aber auf IP-Ebene hakt es. Nach 30 Minuten in der Warteschleife behauptete der Support steif und fest, dass bei anderen Kunden keine Probleme bekannt seien, und heute sich jemand vom 3rd-Level-Support melden würde. Schließlich sind die um 20 Uhr in den Feierabend gegangen und meine Meldung kam erst um 19:45. Es hat sich aber bisher keiner gemeldet. Naja, es ist Sonntag … ;-)

Kennt jemand das Phänomen: DSL-Verbindung steht, Router hat eine IP, Ping/Traceroute funktioniert. HTTP o.ä. nicht. Da habe ich genauer nachgeschaut: kleine IP-Pakete gehen durch, größere nicht. Das reicht für eine kleine HTTP-404-Fehlermeldung, einen Ping oder DNS-Lookups, aber alles andere bleibt hängen. Es scheint also Probleme mit nicht ganz kleinen TCP Paketen zu geben. Daher habe ich mal versucht, im Client die Standard-MTU von 1500 Bytes herabzusetzen – und tatsächlichlich, bei einer MTU von 100 (!) klappt es ein wenig und sehr wackelig, 128 ist schon zu groß. Man sollte also meinen, dass da bei der Telekom im Routing einiges schief geht.

Aber kann das auch ein Bug/Defekt im Router sein, ist jemandem entsprechendes bekannt? Es ist ein Speedport W 721V, also einer der VDSL-Router der Telekom. Da die Telekom steif und fest behauptet, dass ihnen keine Netz-seitigen Probleme bekannt seien, wäre dies ja eine Möglichkeit.

Immerhin: mit einer MTU von 100 geht das Netz etwas, und zur Not habe ich UMTS.

Ein „normaler“ Web-Zugriff aus tcpdump sieht so aus:

tcpdump: listening on en1, link-type EN10MB (Ethernet), capture size 65535 bytes
11:00:03.102366 IP (tos 0x0, ttl 64, id 11509, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 64)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [S], cksum 0x4cea (correct), seq 1681018923, win 65535, options [mss 1460,nop,wscale 3,nop,nop,TS val 964525179 ecr 0,sackOK,eol], length 0
11:00:03.126918 IP (tos 0x0, ttl 58, id 58259, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 60)
    217.118.27.56.80 > 192.168.1.100.51379: Flags [S.], cksum 0x6d65 (correct), seq 1323724496, ack 1681018924, win 65535, options [mss 1452,nop,wscale 3,sackOK,TS val 2645136672 ecr 964525179], length 0
11:00:03.126989 IP (tos 0x0, ttl 64, id 2535, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 52)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [.], cksum 0x9c25 (correct), seq 1, ack 1, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525179 ecr 2645136672], length 0
11:00:03.127304 IP (tos 0x0, ttl 64, id 48810, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 508)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [P.], cksum 0x178c (correct), seq 1:457, ack 1, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525179 ecr 2645136672], length 456
11:00:04.099568 IP (tos 0x0, ttl 64, id 37322, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 508)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [P.], cksum 0x1783 (correct), seq 1:457, ack 1, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525188 ecr 2645136672], length 456
11:00:06.102922 IP (tos 0x0, ttl 64, id 23784, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 508)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [P.], cksum 0x176f (correct), seq 1:457, ack 1, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525208 ecr 2645136672], length 456
11:00:10.107653 IP (tos 0x0, ttl 64, id 34274, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 508)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [P.], cksum 0x1747 (correct), seq 1:457, ack 1, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525248 ecr 2645136672], length 456
11:00:18.116672 IP (tos 0x0, ttl 64, id 21393, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 508)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [P.], cksum 0x16f7 (correct), seq 1:457, ack 1, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525328 ecr 2645136672], length 456
11:00:31.932575 IP (tos 0x0, ttl 64, id 55748, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 508)
    192.168.1.100.51278 > 217.118.27.56.80: Flags [FP.], cksum 0x0ad8 (correct), seq 804391936:804392392, ack 2219363545, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525466 ecr 3828629392], length 456
11:00:34.136103 IP (tos 0x0, ttl 64, id 21211, offset 0, flags [DF], proto TCP (6), length 508)
    192.168.1.100.51379 > 217.118.27.56.80: Flags [P.], cksum 0x1657 (correct), seq 1:457, ack 1, win 65535, options [nop,nop,TS val 964525488 ecr 2645136672], length 456

Am kommenden Montag den 5. Juli findet die vierte Sitzung und erste Expertenanhörung der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft statt. Die Sitzung ist öffentlich, eine persönliche Teilnahme ist möglich.

Und Ihr könnt mitmachen: Zu der öffentlichen Anhörung können online Fragen gestellt werden, und zwar im Diskussionsforum zur Enquête. Zwei der Fragen werden ausgewählt und den geladenen Experten gestellt.

Auf der Bundestags-Webseite gibt es auch eine Seite zur Anhörung Seite zur Anhörung (neue URL), in der alle relevanten Dokumente und schon eingetroffene Stellungnahmen aufgeführt sind, zum Beispiel die Fragen der Fraktionen (in die auch die Fragen von uns Sachverständigen eingeflossen sind) oder die Stellungnahmen der geladenen Experten.

 

Am Dienstag trifft sich dann die Web-Arbeitsgruppe, der ich auch angehöre. Die AG ist relativ klein (und hoffentlich entsprechend produktiv) und wird Verbesserungsvorschläge für den Web-Auftritt der Enquete ausarbeiten.

 

Nebenan beim AK Zensur habe ich die Parteien in NRW nach ihrer Meinung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gefragt.

Nun sind die Antworten da – die Wahlentscheidung wird daher aber auch nicht leichter. Dafür gibt es aber auch noch viele ganz andere Themen, anhand derer man sich entscheiden kann.

Auf jeden Fall: Geht wählen!

Im (noch) aktuellen SPIEGEL 14/2010 gibt es auf Seite 18 einen Artikel „Minister für Entwarnung“, der erklären könnte, warum einige Unions-Abgeordneten sich weiter lautstark für Internet-Sperren aussprechen.

Der Artikel beschreibt den Wandel im Innenministerium von Wolfgang Schäuble zu Thomas de Maizière:

Kein CDU-Minister hat in der schwarz-gelben Koalition einen so radikalen Kurswechsel vollzogen wie de Maizière. Schäuble war der Prototyp eines konservativen Ressortchefs, stets hatte er ein offenes Ohr für die Nöte des Sicherheitsapparats. Sein Credo war das von Law and Order. […]

De Maizière dagegen wirkt wie ein Minister für Entwarnung.

In der Union ist aber gleichzeitig innerparteilicher Widerstand gegen den Kurswechsel zu spüren, der auch schon in anderen Bereichen stattgefunden hat:

Die Traditionalisten in der Union hielten es von Anfang an für einen Fehler, dass Merkel in der Innenpolitik auch noch die letzte konservative Bastion räumt. Sie hatten in den vergangenen Jahren ja schon erdulden müssen, wie die Parteichefin andere althergebrachte Überzeugungen der Union entsorgte.

Der Weg ging weg von der Hausfrau hin zu einem moderneren Frauenbild, beim Sozialstaat sehe ich die Union häufig näher bei der SPD als bei der FDP, und auch auf die Atomkraft würde die Kanzlerin langfristig verzichten. Der SPIEGEL schreibt treffenderweise weiter:

Nur noch Sheriff Schäuble im Innenministerium erinnerte die Konservativen an die alte CDU.

Bundesarchiv_B_145_Bild-F019970-0020,_Düsseldorf,_CDU-Bundesparteitag,_Adenauer,_Erhard.jpgAber mit dem neuen Innenminister ist auch das vorbei. Fraktionsintern brechen nun die Fronten auf, und einzelne Abgeordnete versuchen bei dem einen oder anderen Thema eine konservative Linie durchzusetzen.

Und ich denke, hier muss man auch die Äußerungen von Hans-Peter Uhl (CSU) –zum Beispiel in einem Gastkommentar für die FAZ (siehe auch den Kommentar dazu bei Netzpolitik und „Die Weiswursttheorie des Doktor Uhl“) – einordnen. Ebenso andere Äußerungen aus der Union. Da Internet-Sperren Unfug sind, wenn man sie zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornografie“) einsetzen will, bleiben letztendlich nur zwei Möglichkeiten, warum Uhl weiter darauf beharrt:

  • Er will Sperrsysteme etablieren, um sie auch bei anderen Inhalten einzusetzen.
  • Es geht um die politische Positionierung. Wenn alle anderen Parteien dagegen sind, dann muss wenigstens einer noch dafür sein.

Die erste Variante hat Uhl selbst ausgeschlossen. Die Aussage ist klar und deutlich, und nehmen wir mal an, dass er es ernst meint. Bleibt also nur die politische Positionierung. Das Hochhalten der vermeintlich konservativen Fahne. Und die innerparteiliche Opposition.

Das ist ein übliches Spiel. Und man schafft sich damit Verhandlungsspielraum: „OK, ich gebe hier nach, aber dafür musst Du da und dort nachgeben!“. Für Uhl dürfte es ein politisches Thema wie jedes andere sein. Noch steht eine Antwort aus, aber ich glaube nicht, dass er bzw. seine Mitarbeiter es schaffen, eine andere sinnvolle Argumentation für Sperren zu finden. 

Merkel hingegen will im Bereich der Netzpolitik nicht auf Konfrontation setzen, schreibt der SPIEGEL:

So will Merkel, dass sich die Partei mit der Internetgemeinde aussöhnt, die Schäuble mit seinem Gesetz zur Online-Durchsuchung verprellt hat.

Es war ja nicht nur Schäuble, und auch beim Thema Internet-Sperren soll Merkel mit dafür gesorgt hat, dass im Koalitionsvertrag eine Einigung mit der FDP zustande kam.

In Deutschland ist jetzt wohl eher Abwarten angesagt. Dafür müssen wir auf EU-Ebene die gleiche Diskussion führen, die wir in den vergangenen 16 Monaten in Deutschland geführt haben. Und auch da werden wir uns mit zwei verschiedenen Standpunkten auseinander setzen müssen: Zum einen mit den Leuten, die tatsächlich glauben, mit Internet-Sperren irgendwas im Kampf gegen Kindesmissbrauch erreichen zu können. Das hört sich auf den ersten Blick doch auch so gut an. Zum anderen mit denjenigen, die sich vor allem aus politischen Gründen für Sperren aussprechen. Die das Thema nutzen wollen, um sich damit von anderen abzusetzen. Das wird viel schwieriger, denn wenn es nicht um die Sache geht, kann man auch niemanden mit Sachargumenten überzeugen.

 

(Foto: Bundesarchiv/Heisler)

Der dänische Internet-Zugangs-Provider Siminn gehört zu den Providern, die in Dänemark die Zugangs-Sperren einrichten müssen.

grafik-daenische-sperrliste.pngDaher kennt er auch die aktuellen Listen und hat diese mal automatisch analysiert. Und wie alle bisherigen Analysen auch ist das Ergebnis wieder eindeutig: Abgesehen davon, dass fast die Hälfte der Websites offline ist, kommt das Zeug zu über 97% aus den USA, Westeuropa und Kanada.

Elf Webseiten kommen aus Deutschland. Sollte auf diesen tatsächlich Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern befinden, muss man sich schon fragen warum die deutschen Ermittlungsbehörden das dulden. Denn angeblich stehen sie ja in der Zwischenzeit in gutem Kontakt mit den Dänen. Wenn dort andere Inhalte zu finden sind, muss man sich fragen, warum diese auf der Sperrliste stehen …

Land Anzahl
offline 856
USA 916
Kanada 13
Deutschland 11
Niederlande 10
Südkorea 9
Russland 8
Tschechien 5
Ukraine 5
Großbritannien  4
Japan 3
Schweden 3
Belgien 2
Frankreich 2
Brasilien 1
China 1
Italien 1
Portugal 1
Türkei 1

 

Mehr: How the internet in Denmark is filtered

 

Die Bundesländer wollen an Internet-Sperren im Kontext des Jugendschutzes festhalten. Woran das liegt? Vielleicht, weil sie entsprechende Sperren auch im Bereich des Glücksspiels haben wollen. Und das ist kein Aprilscherz.

Martin Stadelmeier, Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, hat auf dem Politcamp explizit bestätigt, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ganz bewusst die Möglichkeit hat, (wie er sagt in Ausnahmefällen) Sperrverfügungen gegen ausländische Webseiten zu erlassen. Die KJM hat auch schon solche angekündigt.

Wer sich nun fragt, warum im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (in Verbindung mit dem Rundfunk-Staatsvertrag) an der Regelung trotz aller Gegenstimmen festgehalten wird, findet eine mögliche Erklärung in dem Fragenkatalog zur Anhörung „Zukunft des Glücksspielwesens in Deuschland“ (PDF, 414 KB), der mir freundlicherweise zugespielt wurde. Dort wird auf Seite 9 als Frage 22 gefragt, ob Sperren ein gangbarer Weg gegen nicht zugelassene Glücksspiel-Webseiten wären:

22. Vorausgesetzt, Internetglücksspiel würde zugelassen: Auf welche Weise kann die Nutzung in Deutschland nicht zugelassener Websites unterbunden werden? Wie beurteilen Sie im Hinblick darauf die Durchführbarkeit und Wirksamkeit

  1. der Blockierung entsprechender Websites?
  2. obligatorischer Hinweise an die Besucher entsprechender Websites?
  3. von Verboten bzw. Beschränkungen bargeldloser Zahlungen?
  4. der Sperrung on (Bank-)Konten illegaler Anbieter?
  5. von Teilnahmeverboten?

Rein prinzipiell ist das nichts neues, solche Sperren wurden schon 2008 in Hessen gefordert, vor fast einem Jahr wurde bekannt, dass Hessen 25 Seiten gesperrt haben wollte. Und schon 2008 hat Düsseldorfs Regierungspräsident Jürgen Büssow die Domains eines ausländischen Glücksspiel-Anbieters und eines Diskussionsforums gekapert – und weltweite Internet-Polizei gespielt. (In beiden Fällen scheint es aber so zu sein, dass die Domains in der Zwischenzeit wieder zurück gegeben wurden.)

Interessant ist hier aber: die Frage, ob solche Sperren bei Glücksspiel genutzt werden sollen, taucht eben in einem Fragenkatalog der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf. Diese ist beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag federführend. Wenn sie Sperren bei Glücksspiel (und damit im Glücksspiel-Staatsvertrag) in Erwägung ziehen, da wäre es auch sehr verwunderlich, wenn im Bereich des Jugendschutzes das gleiche Ministerium auf diese Maßnahme verzichten würde.

Deutlich ist: Eine Chinesisierung Sinisierung des Internets in Deutschland und Europa wird von vielen politischen Kräften vorangetrieben.

 

gluecksspiel-fragenkatalog--staatskanzlei-rlp.pdf


Vor einer Woche erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel von Kurt Beck, in der er den in der Zwischenzeit von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verteidigt.

Johannes Boie von der SZ hat mich gefragt, ob ich eine Replik schreiben will – und die ist vorhin im SZ-Blog Schaltzentrale erschienen.

Dort weiterlesen …

Und weil ich schon mal dabei bin: hier ist der Inhalt des Briefes der Bundesregierung an den Bundespräsidenten (PDF, 66 KB) bezüglich des Zugangserschwerungsgesetzes. Der Bundespräsident hatte die Bundesregierung gefragt, warum sie der Ansicht ist, dass das Gesetz verfassungsmäßig ist und wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellen. Dies ist der Wortlaut der Antwort aus dem Innen- und Justizministerium.

Wie bereits SPIEGEL Online berichtet hat, besteht der Brief größtenteils aus der Wiedergabe der Meinung der alten Bundesregierung, aus indirekter Rede und Zitaten. Nur ganz am Schluss kommen noch ein paar eigene Zeilen hinzu. Ein sehr skurriler Text, der sagt: bitte lieber Präsident, unterzeichne das Gesetz, aber wir werden es dann gar nicht umsetzen – und damit hört es sich nach einem indirekten Hilferuf an: „Bitte unterzeichne es nicht!“. Wie wir in der Zwischenzeit wissen hat er unterzeichnet – nun muss die Bundesregierung also selbst ran.

 

I. 

Der Chef des Bundespräsidialamtes hat mit Schreiben vom 23. November 2009 den Chef des Bundeskanzleramtes um eine Stellungnahme der Bundesregierung u.a. zur Gesetzgebungskompetenz und anderen verfassungsrechtlichen Fragen, die das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen aufwerfe, gebeten. 

II. 

Die Bundesregierung ist in der 16. Legislaturperiode bei der Gegenzeichnung des vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2008 beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/12850 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, BT-Drs. 16/13411; BR-Drs. 604/09) von folgenden Erwägungen ausgegangen:  

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes 

a) Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das als Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erlassenen Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz- ZugErschwG) ergab sich nach Auffassung der damaligen Bundesregierung aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) i.V.m. Artikel 72 Abs. 2 GG. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts decke diese Kompetenznorm alle Regelungen ab, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelten. Sie umfasse Normen und Gesetze mit wirtschaftsregulierenden oder wirtschaftslenkenden Inhalten (BVerfGE 68, 319, 330).  

Die den Zugangsvermittlern auferlegte Pflicht, den Zugang zu kinderpornographischen Angeboten durch entsprechende technische Vorkehrungen zu erschweren, sei als eine solche wirtschaftslenkende Maßnahme zu qualifizieren, da sie die Diensteanbieter in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit reglementiere. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimme sich die Frage, welche Kompetenzgrundlage für eine bundesgesetzliche Regelung einschlägig sei, nach dem konkreten Inhalt des Gesetzes. Für die kompetenzrechtliche Zuordnung komme es in erster Linie auf den funktionalen Zusammenhang, den Hauptzweck der Regelung und die Materie an, in die das Gesetz eingreife. Entscheidend sei nicht der Anknüpfungspunkt, sondern der Gegenstand des Gesetzes (vgl. BVerfGE 58, 137, 145; 68, 319, 327f.). Gegenstand des Gesetzes seien keine präventivpolizeilichen oder repressiven Maßnahmen gegenüber den Diensteanbietern, die sich selbst nicht als wissentliche und willentliche Verbreiter kinderpornographischen Materials strafbar machten, sondern Reglementierungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Hinblick auf den Transport bestimmten Materials.  

Auf die im Grundansatz mit der hier für den elektronischen Datenverkehr getroffenen Regelung vergleichbare Bestimmung in § 1 Abs. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGB. I S. 2418), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 26 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), wonach bestimmte Sendungen von der Beförderung ausgeschlossen sind, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt oder deren Außenseite rassendiskriminierendes Gedankengut enthält, konnte nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode insoweit Bezug genommen werden.  

Nach der in der Begründung des Gesetzentwurfes dargelegten Auffassung der Bundesregierung in der zurückliegenden Wahlperiode konnte hinsichtlich der für die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG nachzuweisenden Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung (Artikel 72 Abs. 2 GG) (BT-Drs. 16/13125) darauf hingewiesen werden, dass durch ggfs. unterschiedliche Regelungen in den Ländern die betroffenen Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Handeln beeinträchtigt würden. Mit einer bundeseinheitlichen Regelung werde eine sonst drohende Ungleichbehandlung der betroffenen Diensteanbieter vermieden. Besonders die Sperrung ausländischer Webseiten sei nicht an Ländergrenzen gebunden und könne aus technischen Gründen auch nicht an sie gebunden werden.  

b) Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG
Soweit das Bundeskriminalamt mit der Wahrnehmung der Aufgabe zur Führung einer sog. Sperrliste nach § 1 ZugErschwG betraut ist, ergab sich nach Meinung der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 GG. Der Hinweis auf diese Kompetenznorm in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13125) erfolgte zur Verdeutlichung ihrer Auffassung, dass das Bundeskriminalamt die für die Erstellung der Sperrliste benötigten Informationen aus seiner originären Zuständigkeit als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen sowie für die internationale Verbrechensbekämpfung schöpfe. Die Zusammenstellung der für die Löschung und ggf. Sperrung benötigten Informationen ist von der damaligen Bundesregierung insofern nur als Nebenprodukt von im Bundeskriminalamt bereits vorhandenen Erkenntnissen, die in erster Linie zur Strafverfolgung bzw. zur Weitergabe an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gewonnen worden sind, betrachtet worden.  

c) Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG
Nach Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG könne der Bund Zentralstellen u.a. für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen sowie die Kriminalpolizei einrichten. Darüber hinaus könne der Bundesgesetzgeber nach Artikel 87 Abs. 3 Satz 1 GG für Angelegenheiten, für die ihm die Gesetzgebung zustehe, selbständige Bundesoberbehörden errichten, die eine bestimmte Aufgabe zentral für das gesamte Bundesgebiet und ohne Inanspruchnahme von Landesbehörden ausführen könnten. Diese verfassungsrechtliche Befugnis umfasse auch die Zuweisung neuer Aufgaben auf bereits bestehende zentrale Verwaltungseinrichtungen des Bundes. Die Übertragung der Befugnis zur Führung der Sperrliste auf das BKA sei nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt, nach der grundsätzlich auch den in Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG genannten Zentralstellen derartige Aufgaben übertragen werden könnten (vgl. BVerfGE 97, 198, 217; 110, 33, 51). 

d) Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG Die als Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen geregelte Änderung des Telekommunikationsgesetzes stützt sich nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode auf die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes gemäß Artikel 73 Abs. 1 Nr. 7 GG.  

2. Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren 

Nach Auffassung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode ist das Gesetz auch formell ordnungsgemäß zustande gekommen. Ob die von MdB a.D. Jörg Tauss (Piratenpartei) vorgebrachten und in dem anhängigen Organstreitverfahren geltend gemachten Einwendungen durchgreifen, ist letztlich vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. In diesem Verfahren dürfte auch die bei der Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzentwurfs erfolgte Kritik, dass ein neuer, gänzlich anderer Entwurf als bei der Ersten Lesung behandelt werde und es daher an der erforderlichen Ersten Lesung gefehlt habe, erörtert werden. 

Bei der Gegenzeichnung des Gesetzentwurfs ist die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode von folgenden Erwägungen ausgegangen: 

Zwar sei der Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung im Rahmen der Ausschussberatungen dahingehend verändert worden, dass die ursprünglich als Artikel 1 vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes aufgegeben und durch das ZugErschwG als neues Stammgesetz ersetzt worden sei, doch diese Änderungen entsprächen inhaltlich weitgehend dem ursprünglichen Gesetzentwurf und bewirkten keinen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben des Gesetzgebungsverfahrens. Insbesondere habe sich der federführende Ausschuss kein ihm nicht zustehendes Gesetzesinitiativrecht angemaßt. 

Dem Bundestag komme bei der Umsetzung von Gesetzesvorlagen ein großer Gestaltungsspielraum und eine umfassende Bearbeitungskompetenz zu. Eine intensive Überprüfung, Beratung und Abwägung des Gesetzentwurfes umfasse zugleich das Recht, diesen zu bearbeiten und umzugestalten. Dem Bundestag obliege die Verantwortung, den Entwurf dahingehend weiterzuentwickeln, dass sein gesetzgeberischer Zweck und zugleich die notwendige parlamentarische Mehrheit erreicht werden könne.  

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen stehe gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 GO-BT in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12850). Die vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie vorgeschlagenen Novellierungen setzten ausschließlich das sachliche Begehren des Entwurfs um.  Es sei nach Meinung der Bundesregierung in der 16. Wahlperiode insoweit unerheblich, dass der Ausschuss in Artikel 1 des Gesetzes den Erlass eines neuen Stammgesetzes empfohlen habe. Diese Neufassung enthalte keine sachfremden Ergänzungen oder Änderungen, sondern modifiziere lediglich die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen. Mit dem neuen Standort der Normen solle sichergestellt werden, dass künftig keine Erweiterung von Zugangserschwerungen auf andere Inhalte erfolgen werde. Dies entspreche den während des Gesetzgebungsverfahrens vielfach geäußerten Bedenken (BT-Drs. 16/13411, S. 13 f.).  

In diesem Zusammenhang sei auch auf die im Verhältnis zu den im Gesetzgebungsverfahren beratenden Ausschüsse des Bundestages weniger weit reichenden Befugnisse des Vermittlungsausschusses hinzuweisen. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses könne unstreitig auch darin bestehen, einen einheitlichen Gesetzesbeschluss in zwei (oder mehrere) Gesetze aufzuteilen oder solche zusammenzuführen (Dästner, Die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses (1995), § 10 Rn. 22). Anders als nach einem Vermittlungsverfahren, bei dem die Abgeordneten den Einigungsvorschlag lediglich annehmen oder ablehnen, aber keine Sachanträge mehr stellen könnten (§ 10 Abs. 2 Geschäftsordnung-Vermittlungsausschuss), könnten sie in den Ausschussberatungen noch auf eine Modifizierung des Gesetzentwurfes hinwirken. Ihnen stünden zu diesem Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens somit noch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Rechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG zu wahren. Es sei daher folgerichtig, auch den parlamentarischen Ausschüssen die Befugnis zur Zusammenführung und Aufteilung von Gesetzentwürfen zuzugestehen. Diese Option werde von ihrer Gestaltungsfreiheit erfasst und entspreche im Übrigen auch der Staatspraxis. 

Selbst wenn ein Geschäftsordnungsverstoß beim Gesetzgebungsverfahren festgestellt würde, führte dies nicht zur Nichtigkeit des so beschlossenen Gesetzes (BVerfGE 29, 221, 234). Die Behandlung eines Gesetzentwurfs in drei Lesungen sei nur nach der Geschäftsordnung, nicht aber verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 29, 221, 234). 

 

III. 

Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet. Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung wird sich die Bundesregierung auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen. Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen. 

 

Antwort--BMJ-BMI--BPraes--Internetsperren.pdf

 

„Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ heißt es in Artikel 20 unseres Grundgesetzes. 

Das Bundesinnenministerium will sich aber nicht daran halten: Mir liegt der finale Entwurf des Erlasses (PDF; 2,4 MB) vor, mit dem das BKA angewiesen wird, das Zugangserschwerungsgesetz nicht umzusetzen.

 

Natürlich ist dies erst einmal eine gute Nachricht: die Arbeit hat sich gelohnt, nicht nur die neue Regierungskoalition sondern die überwiegende Mehrheit der Bundestags-Mitglieder hat eingesehen, dass Internet-Blockaden oder Netzsperren im Kampf gegen die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern Unfug sind. Wir sollten uns freuen!

Leider können wir das nicht. Wie aus Koalitionskreisen zu hören ist, weigert sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehrheitlich weiterhin ein Aufhebungsgesetz zu formulieren. Das Ergebnis ist die besagte Dienstanweisung. Dabei wäre das nicht nur die verfassungsrechtlich saubere Lösung: Eine Dienstanweisung an das BKA kann das Ministerium jederzeit rückgängig machen. Heimlich still und leise, ohne Aussprache im Bundestag, ohne Öffentlichkeit. Der Willkür der Bundesregierung, der Exekutive, ist mit einer solchen Lösung Tür und Tor geöffnet – daher gibt es in einer Demokratie die Gewaltenteilung. Das Parlament, die Legislative, macht die Gesetze. Aus diesem Grund habe ich noch eine kleine Resthoffnung, dass sich die Unionsfraktion doch noch durchringen kann, ein ordentliches Aufhebungsgesetz mitzutragen.

Vielleicht strengen die Oppositionsparteien im Bundestag aber auch eine Organklage an und zwingen so die Bundesregierung zu einer sauberen Lösung.

 

Der Text des Erlasses des Innenministeriums ans BKA:

  1. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskriminalamt den in § 1 Abs. 2 ZugErschwG eingeräumten Beurteilungsspielraum dahingehend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten erfolgt und Zugangssperren unterbleiben. Als eine erfolgsversprechende Maßnahme in diesem Sinne bitte ich die Benachrichtigung des Staates anzusehen, in welchem die identifizierten kinderpornographischen Inhalte physikalisch vorgehalten werden. Die Benachrichtigung ist mit der nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung nach Löschung an das BKA zu versehen. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, um insbesondere den betroffenen ausländischen Stellen die Möglichkeit zu geben, sich auf das Verfahren einzustellen und auf entsprechende Meldungen des Bundeskriminalamts zeitnah durch Löschung der Angebote zu reagieren. Aus diesem Grund sind weder Sperrlisten zu erstellen, noch Sperrlisten an die Internetserviceprovider zu übermitteln.
  2. Das unter 1. beschriebene Verfahren gilt uneingeschränkt auch für die mit den fünf großen Internetserviceprovidern abgeschlossenen Verträge. Eine Sperrlistenerstellung/Sperrlistenübermittlung auf dieser Grundlage hat zu unterbleiben. Soweit die vertraglichen Verpflichtungen nicht schon wegen des Inkrafttretens des ZugErschwG erlöschen, bitte ich die Verträge BKA-seitig unter Hinweis auf das Inkrafttreten des ZugErschwG aufzukündigen.
  3. Die Erarbeitung der in §10 ZugErschwG benannten technischen Richtliniebleibt ausgesetzt. Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Diensteanbieter unterbleibt bis auf weiteres.
  4. Als kinderpornographisch identifizierte Inhalte im Internet sind zukünftig auch den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle mit dem Ziel der Löschung der Inhalte zu melden. Auch diese sind um Rückmeldung zu den weiteren auf die Benachrichtigung hin erfolgten Schritten und insbesondere zu Erkenntnissen in Bezug auf die Löschung des inkriminierten Inhalts zu bitten.
  5. In Bezug auf das unter 1. beschriebene weitere Vorgehen und dessen Wirksamkeit sind Erkenntnisse zu sammeln. Hierzu sind Listen über erkannte und gemeldete kinderpornographische Webseiten zu führen. Ich bitte mir monatlich zu berichten:
    • Zahl der im Vormonat getätigten Unterrichtungen anderer Staaten 
    • Auflistung der betroffenen Staaten (wie viele Fälle pro Staat im Monat) 
    • Zahl der erfolgten Rückmeldungen 
    • Inhalt der Rückmeldungen (in wie vielen Fällen erfolgte innerhalb welcher Frist eine Löschung?)
    • BKA-seitig ermittelte Erkenntnisse über den weiteren Verbleib des als kinderpornographisch identifizierten und dem betroffenen Staat gemeldeten Inhalts. Hierzu sollte ein geregeltes Verfahren eingesetzt werden, welches vorsieht, dass in festgelegten zeitlichen Abständen ermittelt wird, ob der Inhalt auch nach Benachrichtigung des betroffenen Staates weiter unter der benannten Adresse im Internet abrufbar ist (soweit möglich auch, ob der selbe Inhalt auf eine andere Adresse im Internet umgezogen wurde)
    • Zahl der monatlichen Unterrichtungen der Selbstregulierungsstellen
    • Zahl der Rückmeldungen hierauf und deren Inhalt 
  6. Soweit sich aus dem unter 5. vorgegebenen Verfahren Erkenntnisse ergeben, dass in einer signifikanten Vielzahl von Fällen entweder keine Rückmeldung des benachrichtigten Staates erfolgt oder erkannt wird, dass trotz Meldung keine Maßnahmen zur Löschung der Inhalte unternommen wurden bzw. diese nicht zum Erfolg geführt haben, bitte ich um Unterrichtung unter Auflistung der erfolgten Mitteilungen und des jeweils weiteren Verlaufs (keine Rückmeldung bzw. Inhalt am xx.xx.xxxx unter der gemeldeten Adresse nach wie vor abrufbar). In diesen Fällen beabsichtige ich, BMJ bzw. AA um Unterstützung zu bitten.

 

Erlass-ZugErschwG.pdf (PDF, 2,4 MB)

 

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