Ende letzter Woche habe ich angefangen, den Initiator der Aktion „Wir sind die Urheber“ sowie eine mehr oder minder zufällige Auswahl der Unterzeichner per E-Mail anzuschreiben.[1] Ich möchte herausfinden, was sich die Urheber und der Initiator des Briefes wünschen und die gesamte Diskussion auf eine sachliche Ebene führen, auch wenn dies allen Beteiligten (mir auch) oft schwer fällt.

Bevor ich die Antworten in den nächsten Tagen im Detail veröffentliche, hier schon mal die ersten Erfahrungen: Die meisten Urheber scheinen Ängste zu haben, die sie aber nicht genau begründen können; einige halten sich nicht an das deutsche Recht, und einer ist mutmaßlich selbst ein dutzendfacher Urheberrechtsverletzer.

Matthias Landwehr, Literaturagent, ist der Verantwortliche hinter der Aktion "Wir sind die Urheber". Diese habe ich hier kommentiert.

Da die laut schreienden "Urheber" oder selbsternannten Freunde der Urheber i.d.R. keine konkreten Vorschläge außer diffuses "stellt Euch nicht so an wegen ein bisschen Überwachung!" anführen, habe ich ihm mal einen Brief (Verzeihung: eine Mail!) geschickt. Ich bin gespannt was er antwortet und werde hier berichten.

Meine Mail im Wortlaut:

 

Heute hat das Landgericht Hamburg im Fall GEMA vs. YouTube entschieden.

Nur was?

„Gema triumphiert im Musterprozess“ schreibt N24. „YouTube darf Musiktitel im Netz lassen“ schreibt Spiegel Online.

Update & Auflöung: dpa hat in der ersten Runde die falsche vorbereitete Meldung rausgeschickt – passiert halt … 

 

(Screenshots, die Großansicht ist jeweils verlinkt)

gema-n24.pnggema-spiegel.png

Heute ist ein Entwurf aus dem Bundesministerium des Inneren (BMI) zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung geleakt. Und wenn das tatsächlich der echte Entwurf aus dem BMI ist und kein wesentlicher Teil fehlt, haben wir es mit einem tief verfassungsfeindlichen und das Bundesverfassungsgericht dreist ignorierendem Ministerium zu tun – mit Innenminister Hans-Peter Friedrich als oberstem Verfassungsfeind Deutschlands.

Ich habe den Wortlaut des Entwurfes und die alte, vom Bundesverfassungsgericht bekanntermaßen für verfassungswidrig erklärte Regelung verglichen (siehe unten): außer ein paar Verschärfungen(!) und Umformulierungen hat sich nicht viel geändert. Die vom Bundesverfassungsgericht eindeutig und klar geforderten Beschränkungen, die eine entsprechende Regelung mindestens haben müsste, fehlen in dem Leak komplett.

Heute habe ich einen komischen Brief von Polizeiobermeisterin K. (PDF) der Berliner Polizei erhalten.

Darin heißt es:

Anfrage-Polizei-Hr-W-ausschnitt.png

Gerade habe ich mal wieder eine E-Mail eines elenden Drecks-Spammers erhalten, wie sie in verschiedenster Art in letzter Zeit immer wieder aufschlagen:

Hallo Herr Freude,

unter http://www.█████.de/on/internet biete ich ein kostenloses E-Book zum Thema Internet Grundlagen mit umfassenden Informationen zum Download an. Bei den Recherchen für das E-Book bin ich unter anderem auf Ihre Webseite gestoßen.

Wären Sie bereit, meine Webseite bzw. das E-Book von Ihrer Webseite aus zu verlinken (z. B. von http://odem.org/)?

(Das E-Book kann übrigens ohne Anmeldung oder ähnliche Hürden einfach im PDF-Format heruntergeladen werden, ohne weitere Verpflichtungen. Das wird auch dauerhaft so bleiben.)

Falls das für Sie interessant ist, kann ich Ihnen gerne einen (eigens geschriebenen) Artikel zum Thema zusenden, den Sie auf Ihrer Webseite veröffentlichen können.

Wenn Sie möchten, kann ich im Gegenzug Ihre Webseite von einer meiner anderen Webseiten verlinken.

 

Freundliche Grüße,

Vincent S█████████

 

Gelegentlich bieten die Typen auch andere Gegenleistungen, aber darum geht es mir hier nicht. 

Sondern: Solche Typen sind Spammer, sie spammen nicht nur per Mail, sondern auch die Suchmaschinen voll. „SEO“ nennt sich das dann. Dafür brauchen sie Links von externen Seiten, die zu seinen vielen Themen linken. Der Spammer hier ist wohl auch ein Universalgenie, hat tolle E-Books nicht nur zum Thema Internet. Sondern auch zu Schwangerschaft, Weltgeschichte, Wandgestaltung, Kosmetik, Gesundheit, Kinder, Haushalt und vielem mehr veröffentlicht.

Aber, wer auch entsprechende Spams bekommen hat wird einwenden: da sind ja noch nicht mal Anzeigen geschweige denn Links zu fremden Seiten auf seiner Seite! Wird Vincent S. also nicht doch von altruistischen Motiven gelenkt?

Nein. Denn wenn der Besucher neu ist und von einer Suchmaschine kommt, sieht die Seite ein klein wenig anders aus …

Also, liebe Blogger und so weiter: ignoriert solche Typen. Egal welche Gegenleistungen sie bieten. Es sind nur ekelig stinkende Spammer.

Google hatte vorhin selbst API-Key-Probleme mit der Einbindung von Google-Maps – in Youtube. Folgende Meldung bekam ich zu Gesicht:

Screenshot: API Key fehlt

 

Tja …

In der Zwischenzeit scheint der Key ausgetauscht zu sein. Update: Die Fehlermeldung kommt nur bei HTTPS, da ist wohl was falsch eingebunden.

 

Das BKA hat eine „statistische Datenerhebung“ veröffentlicht, in der es um die Frage geht, was sie durch fehlende „Vorratsdatenspeicherung“ oder „Mindestspeicherfristen“ nicht aufklären konnten. Insbesondere wenn man nicht den Fehler macht, rund 5082 BKA-Daten mit 5,8 Millionen Ermittlungsverfahren bei jeglichen Polizeidienststellen in Deutschland in Beziehung zu setzen, sind da einige sehr interessante Aspekte drin:

Vorhin Gestern twitterte ich über die neusten Pläne der CDU/CSU bezüglich der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages:

Wie schäbig ist das denn: CDU/CSU wollen #eidg abschießen bevor wir unsere Arbeit abgeschlossen haben, weil sie keine Mehrheit mehr haben.

Jens Köppen, der Obmann (quasi Sprecher oder Wortführer) der Unionsfraktion in der Internet-Enquête, antwortete:

Der @alvar_f redet wirr! Die #eidg wird selbstredend zu Ende geführt. Erst dann soll der #AIDG starten! SV leisten hervorragende Arbeit!

Was ist nun richtig? Und was ist anders an einem ständigen Ausschuss im Gegensatz zur Enquête, was ist daran schlecht? Hier die Antworten (in Kurzversion und Langversion):

Ansgar Heveling schrieb ja letztens vom vielen Blut, dass fließen wird, bis das Web 2.0 in harten Schlachten vernichtet sei.

Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie „zur Bekämpfung von Internetpiraterie“ veröffentlicht (Kurzfassung, Langfassung, Pressemeldung). Da geht es um das derzeitige Lieblingsthema der Rechteverwerter-Industrie: die Internet-Provider sollen doch bitteschön die Inhalte ihrer Kunden analysieren und dann Warnhinweise verschicken. 

Das ist also der erste Schritt des Blutvergießens, das Heveling anstoßen will?

 

Am Montag hat Internet-Enquête-Kollege und CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling im Handelsblatt gegen das Internet getrollt und sich für ein strengeres Urheberrecht ausgesprochen: Mit dem Slogan „Netzgemeinde, ihr werdet den Kampf verlieren“ und allerhand blutrünstigen Metaphern hat er zum Kampf gerufen. Der Stuttgarter Zeitung habe ich dazu ein paar Worte gesagtes ging ja auch schon durch die Medien (sehr treffender Kommentar!) und Update: Udo Vetter hat auch eine passende Analyse parat (man beachte das Ende!).

Nun hat Walter Wechmann aber herausgefunden, dass es Heveling selbst nicht so genau nimmt mit dem Urheberrecht: 

Es wird ja immer wieder gerne auf das ach so böse anonyme Internet geschimpft. Die Urheberrechtsindustrie ist da besonders fleißig, nach ihren Wünschen soll jeder, der irgendetwas im Internet schreibt oder irgendwo hochlädt, mit Name und Anschrift bekannt sein. Auf dem JMStV-Camp wurde dieses Modell von Musikindustrie-Lobbyisten auch für den Jugendschutz empfohlen, aber vor allem sind die Lobbyisten im politischen Berlin aktiv. Ob sie auch beim ehemaligen Kulturstaatsminister Michael Naumann vorsprachen? Ich weiß es nicht. Aber: Naumann meint, der arme Bundespräsident Christian Wulff werde von anonymen Autoren im Internet verunglimpft – und es werde Zeit, diese Ruchlosigkeit bald zu beenden. All das mündet im Grunde in einer mal mehr oder weniger klar artikulierten Forderung: Kommunikation und Meinungsäußerung im Internet nur noch gegen eindeutige Authentifizierung. Im Ergebnis wäre das weit schlimmer als das, was in den feuchtesten Träumen der Vorratsdatenspeicherungs-Befürworter vorkommt.

Doch wer Naumanns Äußerungen näher betrachtet, erkennt vor allem eins: Wer das Internet nur vom Hörensagen kennt und nicht einmal in der Lage ist, rudimentär zu recherchieren, sollte vielleicht lieber die Klappe halten.

Die Abmahn-Industrie braucht keine Vorratsdatenspeicherung, sie braucht auch keine IP-Speicherung. Sie braucht nur – wenn überhaupt – das in der deutschen Diskussion erfundene und auch von strengsten IP-Speicherungs-Gegnern oft angepriesene „Quick Freeze“. Aber seit Jahren kommt sie auch ganz gut ohne Vorratsdatenspeicherung oder Quick Freeze aus. 

Nico Lumma berichtet, Hans-Joachim Otto (FDP-Politiker und parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium) habe die Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung des Urheberrechts ins Gespräch gebracht. Da frage ich mich natürlich sofort, was denn die Aufzeichnung von Standorten von Mobiltelefonen mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu tun hat …

… aber wahrscheinlich ist ein anderer Bereich gemeint: die Zuordnung einer IP-Adresse beim Internet-Zugangs-Anbieter zu einem Anschlussinhaber.

Aber um diese Zuordnung im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen durchführen zu können, ist – ebenso wie bei der Idee von „Warnhinweisen“ – keine wie auch immer geartete Speicherung von IP-Adressen nötig. In einem anderen, noch nicht veröffentlichten Text habe ich dazu geschrieben:

IP-Adressen und Massenabmahnungen

Viele Internet-Nutzer haben die Hoffnung, bei einem gänzlichen Verbot der Speicherung von IP-Adressen dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie,[34] die mit 
urheberrechtlichen Massenabmahnungen von Teilnehmern an Filesharing-Netzwerken[35] Geschäfte macht, einen Riegel vorschieben zu können. Dem liegt allerdings ein Denkfehler zugrunde: Die Daten bei der Überwachung von Filesharing-Aktivitäten werden beim Zugriff auf „Lockangebote“ (sog. Honeypots) von privaten Ermittlern im Auftrag der Rechteinhaber in Echtzeit ermittelt und nicht etwa durch nachträgliche Auswertung von Protokolldateien. Ebenso könnten Anfragen in Echtzeit an die Provider weitergeleitet werden und somit – bei entsprechender rechtlicher Regelung – zumindest ein Einfrieren der Daten (in Deutschland zumeist als „Quick Freeze“ bezeichnet) auslösen. Auch wurden entsprechende Massenabmahnungen sowohl vor dem in Kraft treten der Vorratsdatenspeicherung als auch nach ihrem Stopp durch das Bundesverfassungsgericht durchgeführt: Da die meisten Access-Provider zu Zwecken der Abrechnung oder Missbrauchsbekämpfung die Daten für wenige Tage speichern, konnten diese auch weiterhin abgefragt werden. Zudem durften die Vorratsdaten nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008[36] nur für schwere Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO genutzt werden. Diese Einschränkung galt aber nicht für aus anderen Gründen gespeicherte oder vorhandene Daten. Daher wurde das Geschäft der Abmahn-Industrie auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht nie behindert.

[34]: Eine genaue Beschreibung findet sich in: Holger Bleich, Die Abmahn-Industrie – Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird, in: c‘t 2010/1, Seite 154ff; auch Online verfügbar unter http://www.heise.de/extras/ct/pdf/ct1001154.pdf

[35]: Eine Übersicht zu Filesharing bzw. P2P-Tauschbörsen und deren Funktion findet sich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing

[36]: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 11.3.2008; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html

 

Um dem Treiben der Abmahn-Industrie Einhalt zu gebieten sind daher andere Maßnahmen nötig. Zum einen könnte man den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch einschränken. Zum anderen könnte die Kostendeckelung bei Abmahnungen auch auf einfach gelagerte Filesharing-Fälle ausgedehnt werden – dann wäre dies wirtschaftlich nicht mehr interessant. Die vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt: Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung oder das weitgehende Reduzieren der IP-Speicherung bei den Access-Providern haben die Abmahnindustrie nicht gestoppt.

Und warum die Vertreter der Content-Industrie die Forderung trotzdem aufstellen? Damit sie Verhandlungsspielraum für ihre sonstigen Wünsche haben …

Die Stuttgart-21-Befürworter versuchen es mit Populismus, lehnen sich dabei an Kampagnen von Kommunisten und NPD an bzw. verwenden ähnliche Stilmittel und nehmen es mit dem Urheberrecht nicht so genau.

Die CDU ist ja bekannt dafür, in Sachen Urheberrecht die harte Linie zu fahren. So war in der Internet-Enquête die Marschlinie der Tonangebenden CDU-Abgeordneten, am liebsten nur über eine „bessere Rechtsdurchsetzung“ zu diskutieren.

kamikaze--dietrich-birk.pngDas würde neuerdings CDU-Politiker hart treffen. Nach den Urheberrechtsverletzungen vom Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder ist nun ein Parteifreund aus dem Landtag in Baden-Württemberg dran: vor zwei Tagen postete Dietrich Birk eine Pro-Stuttgart-21-Grafik – ob sie aus seiner Feder oder nur aus seinem Umfeld stammt oder gar eine offizielle S21-Befürworter-Grafik ist, ist bisher nicht klar.

Eindeutig klar ist aber, dass die Grafik gleich eine mehrfache Urheberrechtsverletzung darstellt: Der Stramm stehende Mann erinnert nicht nur an so manche kommunistische Propaganda. Er ist auch kopiert, und zwar ist es eine gespiegelte und leicht angepasste Version von dieser Pose des Phoenix Write aus dem gleichnamigen Spiel von Capcom. Die Verwendung des Motivs stellt also vermutlich eine Urheberrechtsverletzung dar, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechteinhaber die Genehmigung gegeben haben.

Auch das Hintergrundbild ist nicht selbst erstellt, sondern eine ebenfalls gespiegelte und im Stil angepasste Version dieses Bildes. Da es sich vermutlich um ein Pressebild des S21-Kommunikationsbüros handelt, kann man davon ausgehen, dass die Verwendung für Pro-S21-Werbung geduldet wird.

Zudem vermute ich, dass der ICE neben dem freundlichen, den Arm streckenden Mann, auch nur irgerndwoher kopiert ist, eine Quelle habe ich aber noch nicht gefunden.

 

Natürlich kann man das ganze auch als kreatives Mashup sehen, beim Hintergrundbild würde ich das auch auf jeden Fall annehmen (auch für Gegner). Aber dennoch ist nach geltendem Recht in Deutschland ohne Zustimmung der Rechteinhaber die Verwendung solcher Motive i.d.R. nicht erlaubt. Für Funktionsträger der ein hartes Urheberrecht vertretenden CDU ist es besonders peinlich.

stuttgart-volksabstimmung-S21-npd.jpg
Grafik: Designtagebuch.de

Aber interessant, dass ausgerechnet dies in typisch kommunistischem Stil passiert, mit einem Motiv, das an die Rising Sun Flagge der Japaner erinnert, mit der sie im 2. Weltkrieg auch ihre Kamikaze-Angiffe durchführten.

 

Kamikaze, das scheint der Versuch zu sein …

 

Insgesamt ist interessant, mit welchen Methoden und Motiven die S21-Befürworter auf Stimmenfang gehen: Die Plakate richten sich offensichtlich eher an Menschen mit niedriger Bildung – also solchen, die nicht nachrechnen, nicht merken dass ihnen ein schlechterer Bahnhof als derzeit hingesetzt wird und denen die linken Demonstranten suspekt sind. Taktisch ist das sicherlich nicht dumm. Moralisch halte ich das eher für fragwürdig. Einen guten Vergleich aus gestalterischer Sicht bietet das Designtagebuch – und zeigt dabei auch die Ähnlichkeit zwischen NPD- und Pro-S21-Plakaten.

 

Und dazu passend noch zwei Videos: S21-Befürworter, CDU-Politiker und Pfarrer Johannes Bräuchle will Andersdenkende aus der Stadt vertreiben und die schönsten Slogans der S21-Befürworter!

 

Wie sich die Polizei schweren Land- und Hausfriedensbruch zusammenreimt würde ich ja gerne mal wissen, denn es ist absurd: Obwohl ich zur fraglichen Zeit gar nicht in Stuttgart war, ermittelt Polizei gegen mich wegen „schwerem Landfriedensbruch und schwerem Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Erstürmung der Baustelle am ehemaligen zentralen Omnibusbahnhof beim S21 Projekt am 20.06.2011“ und hat mich zur „Erkennungsdienstlichen Behandlung“ und zur Vernehmung geladen. 

Hier die Vorladung als PDF, in der bzgl. der Vernehmung einmal vom 30.9. und einmal vom 30.11. die Rede ist und auch andere Ungereimtheiten auftauchen, so wurden in der Dokumentenvorlage wohl nicht alle Felder korrekt ausgefüllt.

 

Die Beschuldigung ist vor allem skurril, weil ich zum Zeitpunkt der Erstürmung wie gesagt definitiv nicht in Stuttgart war.

Vermutlich haben sie die folgenden Videos auf Youtube gefunden, die lange nach der Erstürmung entstanden sind – ob sie gegen die neben mir filmenden Reporter vom ZDF, dpa und dapd auch ermitteln?

http://www.youtube.com/watch?v=hKU6GIAsc-U
http://www.youtube.com/watch?v=H7iub3GbGQs

 

Zur Zeit der Erstürmung war ich allerdings am Frankfurter Flughafen und habe dort gefilmt:

http://www.youtube.com/watch?v=x5wutLLRxdY
http://www.youtube.com/watch?v=6T_3FKkH4t4

 

Mir scheint es hier wie auch bei den Hausdurchsuchungen bei den Cams21-Filmern und auch den Ermittlungen gegen den Filmer der Prügelei mit einem Polizisten (sehr sehenswertes Video!) vor allem um Einschüchterung zu gehen. Vielleicht auch nur um den Griff nach dem letzten Strohhalm und schlampige Arbeit, man muss ja nicht immer das niederträchtigste annehmen.

Ich dokumentiere seit August 2010 verschiedene Demonstrationen von Stuttgart-21-Befürwortern und Gegnern, und werde mich auch nicht von dieser ominösen Aktion einschüchtern lassen.

 

Hat jemand Tipps für einen guten Strafrechtler in Stuttgart? 

 

brief-von-polizei-markiert.pdf

 

[Unten gibt es noch ein Update]

Der Fefe ist ja ein ganz toller Leaker, ähm, Leak-Kommentierer. Er leakt einen Musterantrag zum Thema Vorratsdatenspeicherung, der schon seit mehreren Tagen öffentlich ist. Yeah, große Leistung! Dummerweise zitiert er dann auch noch falsch, und verwechselt das Wort „Rechtsverletzungen“ mit „Straftaten“. Da ist er wohl mal wieder etwas durcheinander gekommen …

Aber: ich bin ein viel coolerer Leaker als Fefe, und leake mal ein (leider nur eilig und kurzfristig zusammengestelltes) Dokument, dass ich zusammen mit Henning Tillmann und Jan Mönikes erstellt und heute in Düsseldorf an den NRW-Innenminister, LKA-Chef, Verfassungsschutz-Chefin und so weiter verteilt habe:

VDS-NRW--Infozettel.pdf

Und – vorsicht, Leak! – wir haben sogar darüber gesprochen, zwei Stunden lang!

 

Aber der Reihe nach:

Wie peinlich: das SSL-Zertifikat für den Login ins WLAN im ICE, betrieben von T-Mobile bzw. der Telekom, ist (gestern) abgelaufen. Tja, das passiert auch den großen … ;-)

telekom-ICE-cert-abgelaufen.png

Gesehen im ICE 614.

Update: Am Abend war dann ein korrektes Zertifikat installiert. Und es war insgesamt hotspot.t-mobile.de betroffen.

 

Skurrile Anzeige (!) in der Stuttgarter Zeitung vom 14. Mai 2011: Ulrich B. beschwert sich über das „Ämterwichteln der FDP“ …

Anti-FDP-Anzeige-StZ-img-kl.jpgSolche Kommentare ist man ja sonst nur in irgendwelchen Internet-Foren gewohnt ;-)

Für die vage Hoffnung auf ein paar Klicks werfen viele ihre sonst so hehren Ziele über Bord

Seit ein paar Tagen gibt es eine Aktion von Campact und AK Vorrat gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ich halte diese Aktion prinzipiell für gut und richtig, auch wenn ich die Radikalität des AK Vorrat in Sachen IP-Adressen nicht teile.

campact-akv-aktion--twitter-facebook.pngAllerdings bin ich doch sehr erstaunt darüber, dass die Daten der Besucher der Aktionsseite quasi direkt an Facebook und Twitter sowie in Teilen an Google weitergeleitet werden. Eine Aktion gegen ausufernde Datenspeicherung leitet Daten an Facebook weiter? Update 13.5.: In der Zwischenzeit wurden die Facebook- und Twitter-Buttons entfernt; Google AdWords ist noch drin, das sehe ich nicht als so kritisch an. Ende Update.

Technisch läuft das über den LikeShare-Button von Facebook, der direkt auf der Kampagnenseite eingebunden wird – eine Unsitte, die seit einiger Zeit auf vielen Webseiten die Runde macht. Der Button wird von der Facebook-Webseite geladen, und wenn der Nutzer bei Facebook eingeloggt ist, erfährt das US-Unternehmen so, wer genau eben die betreffende Seite aufgerufen hat. Denn durch den eingebauten Button werden auch die Cookies mit den Login-Daten (Session-ID usw.) des Nutzers an Facebook übertragen. Da immer mehr Webseiten diese Buttons einbauen, erhält der Konzern einen tiefen Einblick in das Surfverhalten der Nutzer.

Oder: Sind Demonstrationen gegen Stuttgart 21 jugendgefährdend?

Vor ein paar Wochen habe ich für meinen YouTube-Kanal die Aufnahmen in das „YouTube Partnerprogramm“ beantragt. Aus verschiedenen Gründen, und man mag das für gut oder schlecht halten, darum geht es hier nicht.*

Heute habe ich aus meinem Spam-Ordner die Ablehnung herausgefischt. Darin heißt es (Hervorhebung von mir):

Wir müssen deinen Antrag leider zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Art des Contents ablehnen. Inserenten auf YouTube möchten derzeit bei jugendfreiem Content werben. 

Im Umkehrschluss heißt das: meine Videos sind nach Ansicht von YouTube nicht jugendfrei.

Am Tag der Ablehnung war das Video auf der rechten Seite aktuell, das soll „nicht jugendfrei“ sein?:

Alle Inhalte die ich bei YouTube einstelle sind generell jugendfrei und selbstverständlich nach deutschem Recht zulässig. Ich habe viele Videos zu den Demonstrationen rund um Stuttgart 21 (Gegner und Befürworter), Tier-Videos und so weiter. Was daran nicht jugendfrei sein soll erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Sexuelle oder erotische Videos habe ich nicht.

Aber auch abgesehen davon bin ich sehr verwundert, wie YouTube auf die Idee kommt, der Kanal sei nicht jugendfrei. Schon seit Monaten bietet mir YouTube immer wieder an, Anzeigen bei einzelnen ausgewählten Videos zu schalten. Meist mache ich das auch. Beschwerden über „nicht jugendfreie“ Inhalte gab es nie …

Beispielvideos

 

Siehe auch: Alle meine Videos bei YouTube

Nun, ich schreibe mal den YouTube-Support an und frage, ob sich das Missverständnis vielleicht aufklären lässt …

 

*) Durch paar Einnahmen durch die Anzeigen kann ich mir hin und wieder neue Hardware (wie letztens ein Einbeinstrativ) finanzieren, außerdem werden Videos mit Anzeigen von YouTube als „Vorgestelltes Video“ eingebldendet und damit häufiger angezeigt …

Aktuelle Kommentare

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  • Niklas Deutschmann: Kröten bei der Paarung! Geht ja gar nicht!!!1elf ;-) weiter lesen
  • ulf_der_freak: Ich finde das lächerlich. Selbst die Stierkampf-Story wurde vom AK weiter lesen
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  • Alvar Freude: DAS wird es wohl sein … ;-) weiter lesen
  • ulf_der_freak: Naja, die haben da teilweise schon etwas seltsame Vorstellungen. Google weiter lesen
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