Über die große IP-Phobie und das Allheilmittel Quick Freeze

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Am Mittwoch erschien bei ZEIT ONLINE ein Interview mit mir zum Thema Vorratsdatenspeicherung, das einiges Aufsehen erregt hat. Warum sei ich mit einem mal gegen das gute Quick Freeze, und warum würde ich mich für die böse Totalüberwachung jeglicher Kommunikation einsetzen? Sei ich etwa von der SPD infiltriert worden?

Nun, so neu ist das was ich gesagt habe alles nicht. Ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber widerspreche so manchem Fundi in einigen Punkten: Quick Freeze halte ich schon immer für Augenwischerei und die Speicherung von IP-Adressen als Totalüberwachung zu bezeichnen schon immer für unsäglichen Unfug. All das habe ich schon vor Jahren öffentlich geschrieben. Eine differenzierte und die einzelnen Gefahren einbeziehende Analyse ist notwendig.

Daher beleuchte ich im Folgenden einige Punkte ein wenig genauer. Insbesondere sollte man unbedingt zwischen der Speicherung von IP-Adressen und der Speicherung von Kommunikationsdaten unterscheiden:

  • Über die Speicherung von IP-Adressen
    Es ist schlicht falsch, dass mit der Speicherung von IP-Adressen die vollständige Nachvollziehbarkeit des Kommunikationsverhaltens und die Erstellung von Bewegungsprofilen von allen Internet-Nutzern ermöglicht wird. Hier ist aufgrund technischer Fakten eine differenzierte Betrachtung nötig.
  • Protokollierung von E-Mail- und Telefondaten
    Dies ist die große Gefahr der Vorratsdatenspeicherung: Erlaubt die Erstellung von Nutzungsprofilen und mehr. Ist aber getrennt von IP-Speicherung zu betrachten!
  • Warum Quick Freeze Unfug ist
    Entweder ist es Augenwischerei, weil nur das gefreezt werden kann, was auch vorhanden ist – logisch! – oder es müssten Mindestspeicherfristen her oder es müsste eine umfangreiche Überwachung bei minimalstem Verdacht erfolgen. 
  • Konkrete Lösungsvorschläge
    Als Folge aus den vorherigen Punkten ergibt sich ein Lösungsvorschlag: Speicherung von IP-Adressen für 60 bis 90 Tage, so wie es vor der Vorratsdatenspeicherung Jahrelang üblich war, aber mit Informationspflichten. Keine Speicherung von Kommunikationsdaten (E-Mail- und Telefon-Verbindungs- bzw. Verkehrsdaten) oder nur für max. sieben Tage mit sehr hoher Auflage für die Herausgabe.

[Update 22.1.2011] Wichtig für die gesamte Diskussion ist dabei: Meine Lösungsvorschläge bieten aus Sicht der Bürgerrechte und des Datenschutzes eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation, wie wir sie beispielsweise 2005 vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung hatten (beispielsweise gelten erweiterte Prüf- und Informationspflichten sowie strengere Hürden für die Herausgabe von E-Mail- und Telefon-Verbindungs-Daten). Erst recht sind sie eine deutliche Verbesserung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung oder gar dem, was CDU/CSU fordern. Gleichzeitig sind sie Praxistauglich und beziehen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ein. [Ende Update]

Die Beschreibung hier ist sicherlich nicht erschöpfend, aber vielleicht kann das ganze so auf eine sachlichere Basis gestellt werden.

Die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung besteht im Prinzip aus zwei Teilen. Beide gehören streng genommen nicht zusammen, werden aber meistens zusammen diskutiert. Das löst oft zwei komplett gegensätzliche Behauptungen aus: Auf der einen Seite „wir brauchen das aber, sonst gibt es einen rechtsfreien Raum im Internet“, und auf der anderen Seite steht die Angst vor der Totalüberwachung jeglicher Kommunikation. Realistisch betrachtet passt aber beides jeweils nur auf einen der beiden Teile des Diskussionskomplexes.

Diese Teile sind:

  • Die Speicherung welche IP-Adresse wann wem zugeordnet war
  • Die Speicherung von allen Kommunikationsdaten wie beispielsweise wer wem wann eine E-Mail geschrieben oder wer wann mit wem wo telefoniert hat

Letzteres halte ich nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes vereinbar und war daher bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einer der Beschwerdeführer. Ersteres ist in vielen Fällen zur Strafverfolgung unbedingt nötig, aber greift nicht relevant in die Privatsphäre der Bürger ein. Im Ergebnis sieht beides das Bundesverfassungsgericht zum Glück auch so, und hat eine solche Differenzierung im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung angelegt. 

Und nun zur ausführlichen Begründung:

 

Über die Speicherung von IP-Adressen

Schon seit Jahren ärgere ich mich über die wiederholten falschen Behauptungen bzgl. des Gefahrenpotentials bei der Speicherung von IP-Adressen. Dazu habe ich 2007 geschrieben (hier leicht angepasst):

Das ganze Theater von wegen „IPs speichern ist böse, wir werden überwacht, der Überwachungsstaat ist da“ erinnert mich immer wieder an Schäuble:

Durch das Schüren von Ängsten lässt sich gut Politik betreiben. Auch wenn es vollkommen an der Realität vorbei geht.

Der eine sagt:

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis terroristische Terroristen eine bombastische Bombe bauen, unsere ganze Gesellschaft ist in Gefahr. Aber ich kann Dir helfen, Dich davor zu bewahren: Komm zu mir, zu der guten Seite der Macht!

Der andere sagt:

Du wirst überall übermäßig überwacht und durch außerordentlich abstoßende Ausschnüffler tagtäglich total-überwacht. Aber ich kann Dir helfen, Dich davor zu bewahren: Komm zu mir, zu der guten Seite der Macht!

Traurig, traurig.

 

Bei der Frage nach der Gefährlichkeit des Speicherns von IP-Adressen gibt es im Wesentlichen zwei Bereiche:

  1. die Speicherung der Zuordnung IP-Adresse <=> Anschlussinhaber beim Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider)
  2. die Protokollierung von IP-Adressen bei Webservern und so weiter

Zum Punkt b. hatte ich hier schon einmal etwas geschrieben, daher will ich das nicht weiter vertiefen, und mit der Vorratsdatenspeicherung hat das weniger zu tun.

Zu Punkt a.: Dabei speichert der Access-Provider für einen gewissen Zeitraum, welche IP-Adresse zu welcher Uhrzeit wem zugeordnet war. Dazu wird im Umfeld des AK Vorrat von einigen behauptet, dass dies die vollständige Nachvollziehbarkeit des Kommunikationsverhaltens und die Erstellung von Bewegungsprofilen aller Internetnutzer ermöglichen würde. Wie das geschehen soll ist bis heute ungeklärt. Die Realität sieht anders aus, als beispielsweise die Fernsehserie 24, in der Jack Bauer mit einem Klick einfach mal alles über einen Menschen herausfindet. Denn es ist einzig möglich herauszufinden: Wer war denn der Anschlussinhaber, der am 1.1.2011 um 11:11 Uhr die IP-Adresse 23.42.47.11 hatte. Mehr nicht.

Weder protokolliert der Access-Provider die Adressen aller Webseiten, die ein Nutzer aufgerufen hat. Noch kann man anderweitig irgendwie herausfinden, was der Nutzer im Netz getan hat oder welche Vorlieben er pflegt. Auch dem Betreiber einer Webseite ist damit nicht möglich herauszufinden, wer denn die Nutzer konkret sind. Ebenso ist es damit nicht möglich herauszufinden, wem der Kunde eine E-Mail geschrieben hat. Alles andere ist FUD.

Immer wieder beliebt: Ein Auto-Vergleich!

Man kann sich das mit einem Auto-Vergleich vorstellen: Jeder Autofahrer wird automatisch maskiert (nur an manchen Schranken muss er eine Karte mit Zugangscode vorzeigen). Jedes Auto erhält nicht ein festes statisches Nummernschild, sondern von jedem Hersteller werden täglich wechselnde dynamische Nummernschilder vergeben. Jeden Tag ein neues. Nur die Stadt bleibt gleich (vergleichbar mit dem Bereich, aus dem die IP-Adresse stammt). Heute hätte Nachbars Auto also beispielsweise die Nummer S-AU 1969, morgen S-EX 4711. Die Abfrage, wer denn der Fahrzeughalter hinter einem Nummernschild ist, kann nur durch die Polizei erfolgen. Durch die Maskierung kann man den Fahrer nicht erkennen. Kann der Hersteller ein Bewegungsprofil anlegen? Oder die Polizei? Nein. Auch die aus dem Fenster guckende Oma nicht, denn jeden Tag hat das Auto ja ein anderes Nummernschild!

Auch wenn jeder Vergleich hinkt: Genau so ist es im Prinzip mit der Protokollierung dynamisch vergebenen IP-Adressen.

Welche Gefahr besteht also? Nach einer konkreten Straftat können Ermittlungsbehörden herausfinden, wem der Internet-Anschluss gehört, von dem die Straftat ausging. Mehr nicht. Ist das nun schlimm? Ja, natürlich, man kann auf dem Standpunkt stehen, dass es deutlich erschwert sein sollte, Straftaten im Internet aufzuklären, so dass dies bei einfacheren Taten aufgrund des dann erhöhten Aufwandes erst gar nicht mehr versucht wird. Aber ob das die Opfer solcher Taten gerne hören? Und sicherlich ist es nicht ganz falsch, was der „Cybercrime-Experte“ (und Staatsanwalt) Dieter Kochheim im Spiegel-Online-Interview sagt: 

Man darf Alltagskriminalität nicht unterschätzen: Sie beeinträchtigt auf Dauer die Lebensqualität der Leute, ihre Opfer können den Glauben an den Rechtsstaat verlieren: „Ich kann mich ja eh nicht wehren.“ Ich glaube, das wäre eine dramatische Situation.

Dabei betrifft das nicht nur kleinere Alltagskriminalität, sondern auch schwerwiegendere Delikte, die Verbreitung von Kindesmissbrauchsbildern oder Kreditkartenmissbrauch wird häufig genannt. IP-Adressen fallen überall an, und häufig sind sie die einzigen (erfolgversprechenden) Ermittlungsansätze.

Da mit der Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen zum Anschlussinhaber keine tiefgreifenden Eingriffe verbunden sind, sehe ich kein Problem in deren Speicherung über einen kurzen Zeitraum. Jahrelang war das auch ganz normal: denn auch vor der Vorratsdatenspeicherung wurden die Daten ca. drei Monate aufbewahrt. Daran ist unsere Gesellschaft nicht untergegangen, niemand hat sich deswegen wie in einem Überwachungsstaat gefühlt. Die Vorratsdatenspeicherung kam vor allem deshalb auf die Agenda, weil einige Datenschützer eine IP-Phobie entwickelt haben. Die Datenschützer haben die IP-Speicherung von 80 Tage nach Rechnungslegung auf wenige Tage reduziert, was häufig unpraktikabel war. Mit der Vorratsdatenspeicherung wurden dann sechs Monate draus. Und bei der Gelegenheit wurde dann gleich viel mehr auf den Speicher-Wunschzettel geschrieben. Das Ergebnis kennen wir: mit Vorratsdatenspeicherung war die Aufklärungsquote nicht höher als vorher, das Bundesverfassungsgericht hat sie komplett gekippt – und gleichzeitig gesagt, dass für IP-Adressen bei einer neuen Regelung nicht die hohen Hürden gelten. 

Das Abmahnwesen

Häufig wird befürchtet, dass aufgrund einer Speicherung von IP-Adressen beim Access-Provider Massenabmahnungen bei Filesharing-Aktivitäten und ähnlichem möglich wird.

Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass die das auch ohne schaffen: die technischen Dienstleister der Abmahn-Industrie sind eben schnell genug, so dass sie noch bei bestehender Verbindung die IP ermitteln und dem Provider zur Herausgabe übermitteln können. Quasi Quicker Freeze am Live-System. Selbst den Filesharern würde es also nicht helfen, wenn die IPs nicht gespeichert werden.

Wer hier eine Einschränkung des Abmahnwesens anstreben will, der muss andere Regelungen finden. Möglichkeiten gäbe es genug, aber die liegen im Bereich des Urheberrechts.

Und IPv6?

In letzter Zeit wird immer wieder gesagt, mit IPv6 würde sich alles ändern, da wäre die Speicherung beim Provider sehr gefährlich. In der aktuellen c't (3/2011, Seite 146ff) ist daher ein ausführlicher Artikel zu dieser Problematik: „Ist IPv6 privat genug? – Was die lange IP-Adresse über Sie verrät“. Das Fazit:

Das Präfix verrät ungefähr so viel oder wenig wie derzeit die IPv4-Adresse. Allein weil es länger gilt, ist das Präfix ein etwas nützlicheres Mosaiksteinchen im User-Profil. Doch für die Zuordnung des Profils zu einer Person hilft das Präfix Datensammlern genauso wenig wie die IPv4-Adresse. […]

Viel kritischer ist der Interface-Identifier – sofern die Privacy-Extensions deaktiviert sind. […]

Der Interface-Identifier (das ist quasi die weltweit eindeutige Kennung Netzwerkadapters) wird aber sowieso nicht vom Access-Provider vergeben, also kann er ihn auch nicht speichern, er kennt ihn gar nicht. Der Provider schickt nur alles, was dem Präfix des Kunden entspricht in dessen Netz.

 

Fazit zu IP-Adressen

Die Speicherung von IP-Adresen beim Access-Provider ist für mich ebenso wie für das Bundesverfassungsgericht kein allzu tiefgreifender Eingriff in Grundrechte. Es ist damit nicht möglich, Nutzungsprofile zu erstellen, es ist nicht möglich herauszufinden, für welche Inhalte sich jemand interessiert, welche Krankheiten, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Ansichten oder sexuelle Vorlieben jemand hat. Man kann damit niemanden überwachen oder Datamining betreiben. Wer anderes behauptet, möge es an einem konkreten Szenario nachweisen, aber auf diesen Nachweis warte ich schon seit Jahren.

Gleichzeitig ist die IP-Adresse aber oft der einzige Erfolg versprechende Ermittlungsansatz. Die Daten wurden jahrelang für ein paar Wochen gespeichert, ohne dass wir zu einem Überwachungsstaat mutiert sind.

Daher halte ich es für gerechtfertigt, IP-Adressen für einen überschaubaren Zeitraum beim Access-Provider zu speichern. 

 

Protokollierung von E-Mail- und Telefondaten

Ganz anders sieht es bei der Protokollierung von den Kommunikationsdaten selbst aus, also bei E-Mail, Telefon, Mobiltelefon. Dies schließt unter anderem mit ein: wer hat wann wem eine E-Mail geschrieben, wer hat wann wen angerufen, wer hat sich wann wo aufgehalten (bzw. wo war das Mobiltelefon).

Werden diese Daten anlasslos gespeichert, erst recht wenn dies über einen langen Zeitraum wie beispielsweise über sechs Monate geschieht, wie es bei der Vorratsdatenspeicherung vorgesehen war, ist das ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger. Es ließen sich damit komplette Bewegungs- und Kommunikationsprofile erstellen. Unbeteiligte können schnell in Verdacht geraten – wer kann schon garantieren, dass unter seinen regelmäßigen E-Mail-Kontakten nicht doch ein Vergewaltiger oder Terrorist ist? Oder vielleicht nur jemand von der „militanten gruppe“?

Es lassen sich umfangreiche Nutzungsprofile erstellen, das komplette Arsenal. Hier greift dann auch die Situation, dass sich viele Menschen eventuell nicht mehr trauen, mit jemandem der verdächtig sein könnte zu kommunizieren, um nicht selbst eventuell in Verdacht zu geraten. Dies alles ist einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unwürdig.

Die Begründungen des AK Vorrat unterstütze ich in diesem Bereich im Wesentlichen. Ebenso war ich einer der Beschwerdeführer bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil ich die anlasslose Datenspeicherung in diesem Fall für ausdrücklich verfassungswidrig halte. Aber man kann dies eben nicht mit der Speicherung von IP-Adressen vergleichen, weil dies zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind.

Auto-Metapher

Um auch hier die Auto-Metapher zu bemühen: man stelle sich vor, jeder Hersteller eines Autos wäre verpflichtet, in seine Autos ein Gerät einzubauen, das permanent die Namen und Adressen aller mitfahrenden Personen, die Orte wo wann angehalten wird, die Fahrtzeiten und wann wo die Tür aufgeht zu protokollieren. Und man stelle sich vor, dass das gleiche auch für den öffentlichen Nahverkehr gilt: Protokollierung von Name und Anschrift sowie Ein- und Ausstiegs-Haltestellen aller Fahrgäste.

Auch wenn dies sicherlich bei der Aufklärung so mancher Straftat hilfreich sein könnte: wer würde in einem solchen Überwachungsstaat leben wollen?

 

Warum Quick Freeze Unfug ist

Es hält sich hartnäckig die Behauptung, dass sich in den USA ein „Quick Freeze“ genanntes Verfahren etabliert habe. Aber allein das ist schon Unfug, denn diese Bezeichnung ist drüben überhaupt nicht geläufig (auch nicht bei Jack Bauer). Es gibt noch nicht einmal einen englischsprachigen Wikipedia-Eintrag und auch eine Google-Suche mit Englisch als Sprachvorgabe fördert nichts passendes zu Tage. Nichts. Abgesehen davon kann man die Situation auch nicht vergleichen, da dort sowieso massenweise Daten über einen längeren Zeitraum gespeichert werden – das Verfahren betrifft nur deren Herausgabe. 

Was soll es aber nun bedeuten?

Bei Quick Freeze soll keine Speicherung von Daten erfolgen, sondern es dürfen nur noch die vorhandenen auf Zuruf „eingefroren“ werden. Nach dem Ende einer Verbindung müssen alle Daten sofort gelöscht werden.

Ein Beispiel: nach einer konkreten Straftat im Internet ermittelt die Polizei die IP-Adresse des Täters (z.B. 1.23.45.67) und wendet sich an den zuständigen Access-Provider (Internet-Zugangs-Anbieter, zum Beispiel T-Online, Alice, 1&1 und so weiter) mit der Bitte, die Daten zu dieser IP-Adresse zur Tatzeit einzufrieren. Danach sind drei oder sechs Monate Zeit, um mittels eines richterlichen Beschlusses die Herausgabe der Daten zu erwirken.

Auf den ersten Blick hört sich das sinnvoll an, aber bei genauerer Betrachtung und mit etwas Logik stellt sich heraus: es kann nur das eingefroren werden, was auch vorhanden ist. Ja sowas! Und wenn nichts mehr da ist, ist eben nichts da! Bis die Ermittlungen anlaufen, die IP-Adresse des Täters ermittelt wird und so weiter dauert es einige Zeit. Da aber nichts gespeichert werden darf, sind alle Daten weg. Daher ist Quick Freeze Unfug, denn es ist nichts zum Einfrieren da. Es könnte also noch nicht mal mit viel Willen das Geforderte ersetzen.

Das beliebte Auto-Beispiel

Als Auto-Beispiel sieht das dann so aus: Angenommen ein Autofahrer fährt bei rot über die Ampel. Oder fährt am Zebrastreifen ein Kind an. Es gibt Zeugen, aber keine Nummernschilder! Der Täter könnte nur dann ermittelt werden, wenn ein Polizist in der Nähe ist und sofort hinterherfährt und den Täter stellt. Oder ein Zeuge schnell genug einen Polizisten ruft, damit dieser hinterher fahren kann. Eine Alternative wäre, an gefährdeten Orten eine Überwachung anzuordnen und da zu protokollieren, wer da alles vorbeifährt. Oder die Polizei könnte sich überlegen, wer denn eventuell üblicherweise Kinder anfährt und diese Autofahrer direkt überwachen, falls es nochmals passiert. Ich gebe zu, dieser Vergleich hinkt besonders – aber Quick Freeze ist eben auch entsprechend abstrus …

Ein Beispiel an einem konkreten und echten Fall, bei dem ich um Hilfe gebeten wurde: Tatzeit 22:30 Uhr. Es lagen eindeutig mehrere nicht harmlose Straftaten vor. Gegen 0 Uhr wurde die Tat entdeckt und ich um Unterstützung gebeten. Gegen 0:30 hatten wir die IP-Adresse des Täters herausgefunden. Mehr war nicht da, mehr konnte auch nicht da sein, da alles nur online ablief. Und nach einigem Hin und Her habe ich um 4:30 Uhr jemanden im NOC (Network Operation Center) vom Provider erreicht. Tja, die IP-Adresse wurde um 0:22 erneut vergeben, und da keine Daten gespeichert waren, konnten sie leider auch keine für die Polizei einfrieren. Weitere Ermittlungen: unmöglich. Und dabei waren wir sehr schnell. Wie lange hätte die Polizei gebraucht, bis sie beim Provider nachfragt? Garantiert mehrere Tage …

Quick Freeze mit Mindestspeicherfrist

Das zeigt: Quick Freeze hilft nicht, wenn keine Mindestspeicherfrist vorliegt. Es ist nur eine hohle Phrase, um zu behaupten, man hätte eine Lösung für das Problem – weil man nicht so ehrlich sein kann oder will zu sagen: dann ist in entsprechenden Fällen eben keine Strafverfolgung möglich, Pech.

Tatsächlich hatte ich vor ein paar Wochen in Teilen (!) Quick Freeze mit Mindestspeicherfrist bevorzugt. Auch aus Marketing-Gründen, um das Wörtchen Quick Freeze mit dabei zu haben, was ja derzeit viele bevorzugen. Aber Jan Mönikes hatte mich nach einem Gespräch schnell überzeugt, dass das keine gute Idee ist, vgl. seine ausführliche Beschreibung zum Thema und etwas kürzere Zusammenfassung. Denn letztendlich wäre dies nur eine Mindestspeicherpflicht mit Verlängerungsoption. Wollen wir die Verlängerungsoption, die letztendlich nur Speicherfristen ausdehnt? Nein.

Quick Freeze mit Überwachung bei Verdacht

Die andere Möglichkeit wäre, Quick Freeze mit „Überwachung bei Verdacht“. Es würde also nichts grundsätzlich gespeichert, sondern nur bei Verdacht, wie beim Auto-Beispiel. Hierunter kann man sich natürlich vieles vorstellen. Zum Beispiel häufige Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bei Verdacht. Aber was wäre das Ergebnis? In allen Bereichen, in denen die Ermittler glauben, dass sie Telekommunikationsdaten benötigen, müssten sie entsprechende Überwachungen sowie das Einfrieren der vorhandenen Daten verlangen. Und diese Überwachung würde potentiell sehr weitgehend sein. Gegner von Stuttgart 21, Atomkraft oder G8-Gipfeln? Es lässt sich schnell ein Verdacht konstruieren, um an die Überwachungsanordnung zu gelangen. Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt: die Überwachung von bestimmten Orten (Mobilfunk) oder die Überwachung bestimmter Personengruppen und aller, mit denen sie kommunizieren ist da nur ein Anfang. Und es würden viel mehr Daten von Unschuldigen ausgewertet werden. 

Insgesamt müsste das Überwachen und Einfrieren auf Verdacht, um überhaupt wirksam zu sein und um zu Ergebnissen zu führen, so weitgehend sein, dass dies einem Überwachungsstaat gleich kommt.

 

Konkrete Lösungsvorschläge

Zusammenfassend hätte ich folgende Lösungsvorschläge für den gesamten Themenkomplex:

  • Speicherung der Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber beim Provider für ca. 60 bis 90 Tage.
  • Nur kurzzeitige Aufzeichnung von Verbindungsdaten bei der Kommunikation mittels E-Mail oder Telefon. Das passiert zur technischen Kontrolle sowieso – aber die Herausgabe sollte an sehr strenge Auflagen geknüpft sein.

Da die Speicherung von IP-Adressen beim Access-Provider keine tiefen Grundrechtseingriffe darstellt, gleichzeitig aber für viele Bereiche der Strafverfolgung elementar wichtig ist, habe ich keine großen Probleme mit deren Speicherung für einen einigermaßen kurzen Zeitraum. Dieser kann beispielsweise bei 60 bis 90 Tage liegen. Viele Taten werden erst nach einiger Zeit bemerkt, und bis die Ermittlungen angelaufen sind vergeht auch noch etwas Zeit, aber es ist realistisch schaffbar. Gleichzeitig ist es die Regelung, wie sie jahrelang gültig war. Bevor die Vorratsdatenspeicherung in Kraft trat.

Die Abfrage sollte an relativ geringe Hürden gekoppelt sein, insbesondere an den konkreten Verdacht bzw. an eine konkrete Tat. Die Abfrage sollte dokumentiert und der Betroffene im Nachhinein informiert werden, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgesehen hat. Dies ist ein wichtiger Schutz, um Missbrauch zu verhindern.

Bei der Speicherung von Kommunikationsdaten – also den E-Mail- und Telefon-Verbindungs- bzw. Verkehrsdaten, also wann wer wem eine E-Mail geschrieben hat oder mit wem von wo telefonierte – sollte maximal eine sehr kurze Speicherpflicht bestehen, zum Beispiel sieben Tage. Bei E-Mail-Servern werden diese Daten über diesen Zeitraum i.d.R. sowieso zur Fehleranalyse gespeichert (i.d.R. /var/log/maillog), das reicht. Die Herausgabe sollte allerdings an sehr hohe Auflagen geknüpft sein: Gefahr für Leib und Leben einer Person und ähnliche sehr schwere Straftaten. Durch diese Regelung wird die Abfrage der (i.d.R. sowieso vorhandenen) Daten auf solche Fälle beschränkt, bei denen es notwendig und verhältnismäßig ist.

Denn wäre der Bereich von E-Mail und Telefon nicht geregelt, würden für Missbrauchsbekämpfung bzw. zur Rechnungsstellung einige Daten dennoch für kurze Zeit vorhanden sein, der Zugriff der Ermittler darauf wäre aber nicht geregelt – so dass sie im Endeffekt niedrigeren Hürden unterliegt. Daher wäre mir in dem Bereich eine klare und strenge Regelung lieber.

Mit dieser Kombination ließen sich alle Interessen unter einen Hut bringen, es wäre ein brauchbarer Kompromiss und alle hätten ihre primären Interessen durchgesetzt: die Ermittler werden in ihrer Arbeit nicht künstlich behindert, die Privatsphäre der Bürger bleibt gewahrt und es können keine Nutzungsprofile erstellt werden. Beide Seiten müssten allerdings von unsinnigen Forderungen Abstand nehmen. Ob sie dazu bereit sind?

Und was sagt die EU?

Problematisch bei dieser Lösung ist nur, dass diese derzeit nicht mit europäischem Recht kompatibel ist. Denn das gibt eine sechsmonatige Speicherung von beidem vor. Eine Neufassung der entsprechenden Richtlinie wäre also nötig – aber die Chancen für eine Überarbeitung stehen nicht sehr schlecht, da die Vorratsdatenspeicherung in einigen Ländern noch nicht in Kraft ist oder von den Verfassungsgerichten gekippt wurde. Hier sollte man mit einer entsprechenden sinnvollen Position in die Verhandlungen gehen.

 

Zum Schluß

Das Zeit-Online-Interview war tatsächlich in einigen Punkten in der Formulierung ein wenig missverständlich. Denn bei den „nicht so schlechten Vorratsdaten“ war ausschließlich die IP-Adress-Speicherung gemeint, nicht der Rest. Die IP-Adress-Speicherung gehört für mich nicht zur Vorratsdatenspeicherung dazu, denn die gab es verher schon seit über 15 Jahren. Und die Problematik beim Quick Freeze ist im Interview auch nur grob angesprochen. Aber so kann das auch mal passieren, wenn man schnell im Zug sitzend am Telefon ein Interview gibt …

Es gab ein paar Blog-Artikel (und einiges auf Twitter), die das Interview aufgegriffen und (teilweise) kritisiert haben, dazu noch ein paar Hinweise:

  • Sowohl Jörg-Olaf Schäfers als auch Sebastian Raible haben bei Netzpolitik etwas geschrieben. In den Kommentaren haben sich dort auch interessante Diskussionen entspannt.
  • Jörg Kantel/Schockwellenreiter (der übrigens Google Analytics nutzt) fragt: „Ein klassisches Beispiel von Wes Brot ich ess, des Lied ich sing?
    Nein, tatsächlich werde ich nicht von der SPD bezahlt und habe auch keine Verpflichtungen. Auch für die Enquête-Kommission werde ich nicht bezahlt sondern erhalte wie alle Sachverständigen nur eine geringe „Aufwandsentschädigung“, mit der sich nicht die typischen Mieten in Stuttgart bezahlen lassen. Was den AK Zensur betrifft: ich sage bei diesem Thema immer explizit dazu, dass ich nicht für den sprechen kann, da wir dort unterschiedliche Meinungen haben.
  • Und eine Zusammenfassung von Christian Söder

 

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Am Mittwoch erschien bei ZEIT ONLINE ein Interview mit mir zum Thema Vorratsdatenspeicherung, das einiges Aufsehen erregt hat. Warum sei ich mit einem mal gegen das gute Quick Freeze, und warum würde ich mich für die böse Totalüberwachung jeglicher Kom... Mehr

Kurz vermerkt: Alvar Freude begründet Position zur VDS von AK Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein zu 23.01.11 17:05

Kontrovers wurde in den letzten Tagen Alvar Freudes Haltung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) diskutiert. Auslöser war ein Interview in der ZEIT mit dem leicht irreführenden Titel "Vorratsdaten sind so schlecht nicht". In einem eigenen Blog Mehr

Ich habe während einer längeren Autofahrt ein wenig über die aktuellen Datenschutzdiskussionen um IP-Adressen im Allgemeinen, ihre unglaubliche Gefährlichkeit (*hust*) im Speziellen und IPv6 als "datenschutzrechtlich problematische" Erweiterungs Mehr

Der BGH hat kürzlich entschieden (Urteil vom 13. Januar 2011, Az.: III ZR 146/10) unter welchen Voraussetzungen Internet-Service-Provider dynamische IP-Adressen ihrer Kunden speichern dürfen. Kurz: Solange es technisch als notwendig erachtet wird, können Mehr

Seit ein paar Tagen gibt es eine Aktion von Campact und AK Vorrat gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ich halte diese Aktion prinzipiell für gut und richtig, auch wenn ich die Radikalität des AK Vorrat in Sachen IP-Adressen nicht teile. Allerdings bin... Mehr

Der Fefe ist ja ein ganz toller Leaker, ähm, Leak-Kommentierer. Er leakt einen Musterantrag zum Thema Vorratsdatenspeicherung, der schon seit mehreren Tagen öffentlich ist. Yeah, große Leistung! Dummerweise zitiert er dann auch noch falsch, und verwech... Mehr

SPD und VDS - Freudes Position: http://blog.odem.org/2011/01/quick-freeze-ip-phobie.html Mehr

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Dass der o.g. Post verharmlosende Schönsprech ist, zeigt sich schon, wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema IP-Adressen liest:

"Allerdings hat auch die Begründung von behördlichen Auskunftsansprüchen zur Identifizierung von IP-Adressen erhebliches Gewicht. Mit ihr wirkt der Gesetzgeber auf die Kommunikationsbedingungen im Internet ein und begrenzt den Umfang ihrer Anonymität. Auf ihrer Grundlage kann in Verbindung mit der systematischen Speicherung der Internetzugangsdaten in weitem Umfang die Identität von Internetnutzern ermittelt werden. Sofern Privatpersonen, die sich im Internet geschädigt sehen, die entsprechenden IP-Adressen registrieren und Anzeige erstatten oder soweit die Behörde selbst IP-Adressen ermittelt, können diese bestimmten Anschlussinhabern zugeordnet und die dahinter stehenden Kommunikationsvorgänge mit erheblicher Wahrscheinlichkeit individualisiert werden.

Dabei kann die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber vom Gewicht für den Betroffenen her auch trotz einer gewissen Ähnlichkeit mit der Identifizierung einer Telefonnummer nicht gleichgesetzt werden. Telefonnummern werden als auf Dauer vergebene Kennungen unter den Nutzern ausgetauscht, so dass eine Abfrage von deren Inhaber auch unabhängig von konkreten Telekommunikationsakten möglich ist. Demgegenüber enthält eine Auskunft über den Anschlussinhaber einer dynamischen IP-Adresse in sich notwendig zugleich die Information, dass und von welchem Anschluss aus diese IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit genutzt wurde. Darüber hinaus kann die Telefonnummer gegenüber Privaten ohne weitere Schwierigkeiten unterdrückt werden, während die IP-Adresse grundsätzlich nur unter Nutzung von Anonymisierungsdiensten verschleiert werden kann. Auch ist die mögliche Persönlichkeitsrelevanz einer Abfrage des Inhabers einer IP-Adresse eine andere als die des Inhabers einer Telefonnummer: Schon vom Umfang der Kontakte her, die jeweils durch das Aufrufen von Internetseiten neu hergestellt werden, ist sie aussagekräftiger als eine Telefonnummernabfrage. Auch hat die Kenntnis einer Kontaktaufnahme mit einer Internetseite eine andere inhaltliche Bedeutung: Da der Inhalt von Internetseiten anders als das beim Telefongespräch gesprochene Wort elektronisch fixiert und länger wieder aufrufbar ist, lässt sich mit ihr vielfach verlässlich rekonstruieren, mit welchem Gegenstand sich der Kommunizierende auseinander gesetzt hat. Die Individualisierung der IP-Adresse als der „Telefonnummer des Internet“ gibt damit zugleich Auskunft über den Inhalt der Kommunikation. Die für das Telefongespräch geltende Unterscheidung von äußerlichen Verbindungsdaten und Gesprächsinhalten löst sich hier auf. Wird der Besucher einer bestimmten Internetseite mittels der Auskunft über eine IP-Adresse individualisiert, weiß man nicht nur, mit wem er Kontakt hatte, sondern kennt in der Regel auch den Inhalt des Kontakts."

Fazit: Stoppt die IP-Vorratsdatenspeicherung!

Ich bitte doch, sauber zu zitieren. Denn das Bundesverfassungsgericht hat vor und nach dem zitierten Teil geschrieben:

4. Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter IP-Adressen, die diese unter Nutzung der vorgehaltenen Daten zu ermitteln haben. Die Schaffung von solchen Auskunftsansprüchen ist unabhängig von begrenzenden Rechtsgüter- oder Straftatenkatalogen insgesamt weitergehend zulässig als die Abfrage und Verwendung der Telekommunikationsverkehrsdaten selbst.

a) Für Auskünfte über die Inhaber bestimmter IP-Adressen, für deren Ermittlung auf vorsorglich gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zurückgegriffen werden muss, müssen nicht von Verfassungs wegen die sonst für die Verwendung solcher Daten geltenden besonders strengen Voraussetzungen gegeben sein.

Von Bedeutung ist hierfür zum einen, dass die Behörden selbst keine Kenntnis der vorsorglich zu speichernden Daten erhalten. Die Behörden rufen im Rahmen solcher Auskunftsansprüche nicht die vorsorglich anlasslos gespeicherten Daten selbst ab, sondern erhalten lediglich personenbezogene Auskünfte über den Inhaber eines bestimmten Anschlusses, der von den Diensteanbietern unter Rückgriff auf diese Daten ermittelt wurde. Dabei bleibt die Aussagekraft dieser Daten eng begrenzt: Die Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten führt allein zu der Auskunft, welcher Anschlussinhaber unter einer bereits bekannten, etwa anderweitig ermittelten IP-Adresse im Internet angemeldet war. Eine solche Auskunft hat ihrer formalen Struktur nach eine gewisse Ähnlichkeit mit der Abfrage des Inhabers einer Telefonnummer. Ihr Erkenntniswert bleibt punktuell. Systematische Ausforschungen über einen längeren Zeitraum oder die Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen lassen sich allein auf Grundlage solcher Auskünfte nicht verwirklichen.

Maßgeblich ist zum anderen, dass für solche Auskünfte nur ein von vornherein feststehender kleiner Ausschnitt der Daten verwendet wird, deren Speicherung für sich genommen unter deutlich geringeren Voraussetzungen angeordnet werden könnte. Eine Speicherung allein der für solche Auskünfte erforderlichen Internetzugangsdaten zur Identifizierung dynamischer IP-Adressen hätte ein erheblich weniger belastendes Gewicht als die nahezu vollständige Speicherung der Daten sämtlicher Telekommunikationsverbindungen. Aus dem Zusammenwirken dieser Gesichtspunkte ergibt sich, dass die für die Verwendung von vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten ansonsten maßgeblichen Anforderungen für solche Auskünfte nicht gleichermaßen gelten.

b) [… der zitierte Teil …]

Freilich besteht umgekehrt auch ein gesteigertes Interesse an der Möglichkeit, Kommunikationsverbindungen im Internet zum Rechtsgüterschutz oder zur Wahrung der Rechtsordnung den jeweiligen Akteuren zuordnen zu können. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internet für die verschiedenartigsten Bereiche und Abläufe des alltäglichen Lebens erhöht sich auch die Gefahr seiner Nutzung für Straftaten und Rechtsverletzungen vielfältiger Art. In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden. Die Möglichkeit einer individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen von einigem Gewicht bildet deshalb ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers. Soweit für entsprechende Auskünfte seitens der Diensteanbieter unter den derzeitigen technischen Bedingungen, nach denen IP-Adressen überwiegend nur für die jeweilige Sitzung („dynamisch“) vergeben werden, Telekommunikationsverkehrsdaten ausgewertet werden müssen, wirft dieses folglich keine prinzipiellen Bedenken auf. Auch kann der Gesetzgeber zur Gewährleistung einer verlässlichen Zuordnung dieser Adressen über einen gewissen Zeitraum die Vorhaltung der entsprechenden Daten beziehungsweise einen weitgehenden Rückgriff auf insoweit vorgehaltene Daten seitens der Diensteanbieter vorsehen. Er hat hierbei einen Gestaltungsspielraum.

c) Dementsprechend darf der Gesetzgeber solche Auskünfte auch unabhängig von begrenzenden Rechtsgüter- oder Straftatenkatalogen für die Verfolgung von Straftaten, für die Gefahrenabwehr und die Aufgabenwahrnehmung der Nachrichtendienste auf der Grundlage der allgemeinen fachrechtlichen Eingriffsermächtigungen zulassen (vgl. Bock, in: Geppert/Piepenbrock/Schütz/Schuster, Beck’scher Kommentar zum TKG, 3. Aufl. 2006, § 113 Rn. 7; Graulich, in: Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, 2008, § 113 Rn. 8). Hinsichtlich der Eingriffsschwellen ist allerdings sicherzustellen, dass eine Auskunft nicht ins Blaue hinein eingeholt werden, sondern nur aufgrund eines hinreichenden Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahr auf einzelfallbezogener Tatsachenbasis erfolgen darf. Das Erfordernis einer auf Anhaltspunkte im Tatsächlichen gestützten konkreten Gefahr gilt dabei für die Nachrichtendienste ebenso wie für alle zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden. Die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen entsprechender Auskunftsbegehren sind aktenkundig zu machen. Ein Richtervorbehalt muss demgegenüber für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden.

Das erhebliche Gewicht des Eingriffs solcher Auskünfte erlaubt es indessen nicht, diese allgemein und uneingeschränkt auch zur Verfolgung oder Verhinderung jedweder Ordnungswidrigkeiten zuzulassen. Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird. Dies schließt entsprechende Auskünfte zur Verfolgung oder Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten nicht vollständig aus. Es muss sich insoweit aber um - auch im Einzelfall - besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten handeln, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen muss.

Auch gibt es keinen Grund, für die Identifizierung von IP-Adressen den Grundsatz der Transparenz (siehe oben C V 3) zurückzunehmen. Der Betroffene, der in der Regel davon ausgehen kann, das Internet anonym zu nutzen, hat prinzipiell das Recht zu erfahren, dass und warum diese Anonymität aufgehoben wurde. Dementsprechend hat der Gesetzgeber jedenfalls Benachrichtigungspflichten vorzusehen, soweit und sobald hierdurch der Zweck der Auskunft nicht vereitelt wird oder sonst überwiegende Interessen Dritter oder des Betroffenen selbst nicht entgegenstehen. Soweit von einer Benachrichtigung nach Maßgabe entsprechender gesetzlicher Regelungen ausnahmsweise abgesehen wird, ist der Grund hierfür aktenkundig zu machen. Einer richterlichen Bestätigung des Absehens von der Benachrichtigung bedarf es hier demgegenüber nicht.

Das lässt sich im Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) nachlesen.

Also, bitte korrekt und nicht verfälschend zitieren.

Ähm....

[...]Nach einer konkreten Straftat können Ermittlungsbehörden herausfinden, wem der Internet-Anschluss gehört, von dem die Straftat ausging. Mehr nicht. Ist das nun schlimm? Ja, natürlich, man kann auf dem Standpunkt stehen, dass es deutlich erschwert sein sollte, Straftaten im Internet aufzuklären, so dass dies bei einfacheren Taten aufgrund des dann erhöhten Aufwandes erst gar nicht mehr versucht wird. Aber ob das die Opfer solcher Taten gerne hören?
[...]

Du schreibst das Wort "konkret"...nur die Rechtspraxis zeigt, dass es ausreicht, wenn die IP wo auftaucht um dann Besuch von den Damen und Herren Beamten zu bekommen. Da reicht dann eine gekaperte E-Mailadresse aus um eine HD zu bekommen vgl. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/10/e-mail-adresse-gekapert-hausdurchsuchung/ oder auf einer Seite mit Forum wird ein Link gepostet und der Seitenbetreiber bekommt auch eine HD vgl. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/29/wenn-der-richter-wichtig-nickt/

Oder einem promovierter Diplom-Chemiker bestellt 1 Liter Wasserstoffperoxid plus Salzsäure und erhält dann Besuch eines SEKs in Form von 8 schwer-bewaffneten Beamten um 6.30 Uhr in der Früh....wo der HD-Befehl auf §310 Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens StgB lautete vgl. http://www.versuchschemie.de/ptopic,244293,.html#244293 und http://www.versuchschemie.de/ptopic,244303,.html#244303

Mit sehr, sehr viel gutem Willen könnte man es noch verstehen, wenn bei einem unbescholtenen oder besser unbeschriebenes Blatt von Bürger ein SEK aufschlägt, aber spätestens wenn sich zeigt, dass der Mensch absolut nicht in diverse Raster passt (des jugendlichen Pyrofreaks, des Terroristen), dann hat die Durchsuchung zu unterbleiben bzw. die Aktion abgebrochen zu werden, schließlich stellt die “Unverletzlichkeit der Wohnung” ein Grundrecht dar.

Ein anderer Punkt….in dem Fall ist für mich wie diese “Ermittler” bei einer Bestellung auf den Trichter kommen der Person eine mögliche Straftat nach §310 StgB zu unterstellen….was reicht da als "konkrete Straftat" aus? So wie es ausschaut sehr, sehr wenig....

Mir gegenüber meinte Herr Vetter einmal, dass die Hausdurchsuchung inzwischen zu einer Standardmaßnahme bei den Ermittlungen verkommen ist und daher steht für mich fest, so eine Art der VDS (wo festgehalten wird, wer wann welche IP erhalten hat) hat bei diesen “Ermittlern” (LOL) ein viel zu hohes Missbrauchs-Potential denn eine HD tangiert auch zwangsläufig den speziell geschützten "Kernbereich privater Lebensgestaltung".

Besonders da ja in den Fällen, dass solche Maßnahmen überzogen sind, gegenüber den Staatsanwaltschaften, den durchführenden LKAs usw. keine Ansprüche bestehen und auch diesen Behörden kein Denkzettel in Form von Haftung oder u.U. auch Bestrafung verpasst wird.

Daher soll für meine Begriffe es deutlich erschwert sein "Straftaten" aufzuklären.....und wenn ich an IP-Spoofing und andere Scherze denke, weiß man was die Aussage "am 11.11.2011 von 15:00 bis 22:00 hatte Huber die IP 127.0.0.1" eigentlich wert ist.....

Dein Autovergleich stimmt da zwar, nur führt in den wenigsten Fällen das auftauchen eine Autonummer gleich zu einer HD im Gegensatz dazu wenn die IP in irgendwelchen Logs auftaucht oder an die Ermittler übermittelt wird....

bombjack

Du schreibst das Wort "konkret"...nur die Rechtspraxis zeigt, dass es ausreicht, wenn die IP wo auftaucht um dann Besuch von den Damen und Herren Beamten zu bekommen. Da reicht dann eine gekaperte E-Mailadresse aus um eine HD zu bekommen vgl. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/10/e-mail-adresse-gekapert-hausdurchsuchung/

Dieses Beispiel zeigt doch genau das Gegenteil: Es trat eine E-Mail-Adresse auf, die führte zu dem Beschuldigten. Die IP-Adresse wurde nicht analysiert, denn die hätte gezeigt, dass er nicht der Absender war. Die IP-Adresse hätte den Beschuldigten entlastet!

oder auf einer Seite mit Forum wird ein Link gepostet und der Seitenbetreiber bekommt auch eine HD vgl. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/29/wenn-der-richter-wichtig-nickt/

Auch hier wurde keine Hausdurchsuchung bei dem Menschen mit der entsprechenden IP-Adresse durchgeführt, sondern bei dem Foren-Betreiber. Dieser Fall hat einen ganzen Haufen Probleme, die Udo Vetter auch alle beschreibt – aber die Speicherung von IP-Adressen beim Provider ist kein einziges dieser Probleme!

Oder einem promovierter Diplom-Chemiker bestellt 1 Liter Wasserstoffperoxid plus Salzsäure und erhält dann Besuch eines SEKs in Form von 8 schwer-bewaffneten Beamten um 6.30 Uhr in der Früh....wo der HD-Befehl auf §310 Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens StgB lautete vgl. http://www.versuchschemie.de/ptopic,244293,.html#244293 und http://www.versuchschemie.de/ptopic,244303,.html#244303

Auch das hat rein gar nichts mit der IP-Adresse zu tun, der Beschuldigte war ja sowieso mit kompletter Anschrift registriert.

Daher soll für meine Begriffe es deutlich erschwert sein "Straftaten" aufzuklären..

Das werden die Opfer von Straftaten sicher anders sehen. Aber: man mag gerne ein Misstrauen gegenüber Polizei, Gerichten und so weiter haben. Die Frage ist nur, wie unsere Gesellschaft denn dann aussehen soll. Insgesamt betrachtet, nicht bei Einzelfällen an den Haaren herbeigezogen.

Hm, und wie war das bei der Operation "Himmel"?

Meine Befürchtung ist, dass für die Ermittler es ausreicht, wenn eine IP-Adresse in einem Log auftaucht oder mit einer "was auch immer" Straftat in Verbindung gebracht wird (und das kann z.B. auch eine Beleidigung sein) die Staatsmacht dann anstatt mal nachzufragen, gleich mit einem HD-Befehl ankommt.

Zugegeben das hat nichts oder nur wenig mit einer IP-Speicherung zu tun....bloß kann ich verzichten das mir ein Bullen-Sixpack die Bude einrennt, nur weil meine IP da wo aufgetaucht ist....

bombjack

Sehr sachliche Zusammenfassung deiner Position!

Danke sehr für die Mühe!

Das Argument, dass IP-Adressen jahrelang mittelfristig gespeichert wurden und es keine größeren Probleme gab, ist eher schwach. Das war nämlich in einem Zeitraum, als die große Mehrheit der Ermittlungsbehörden vom Internet keine Ahnung hatte und Internetdelikte kaum angezeigt oder verfolgt wurden. Die Daten waren zwar da, wurden aber kaum abgerufen.

Heute leben wir aber im Zeitalter der Massenabfrage. Es ist kein Zufall, dass die Rufe nach einem Ende der Speicherung dann laut wurden, als die Daten immer öfter tatsächlich verwendet wurden. Die Einführung von Data Retention war dann die Gegenbewegung zum erwachten Datenschutzinteresse.

Es mag richtig sein, dass die Speicherung damals relativ harmlos war. Ich sehe aber keine Anzeichen dafür, dass es harmlos wäre, sie heute wieder einzuführen. Mindestens dann nicht, wenn die Hürden für den Abruf der Daten so niedrig sind wie jetzt, also die bloße Behauptung einer beliebig trivialen Rechtsverletzung, und das Zugriffsinteresse so groß.

Dabei betrifft das nicht nur kleinere Alltagskriminalität, sondern auch schwerwiegendere Delikte, die Verbreitung von Kindesmissbrauchsbildern oder Kreditkartenmissbrauch wird häufig genannt. IP-Adressen fallen überall an, und häufig sind sie die einzigen (erfolgversprechenden) Ermittlungsansätze.

Und wenn das nicht überzeugend genug ist, kann man noch Nazis und Glücksspiel dazutun!

Deine Argumentation in Ehren, aber bevor nicht klar ist, wessen überhaupt vorgebeugt werden soll und was verhindert werden soll mit der Speicherung von IP-Adressen über die Dauer der technischen Notwendigkeit hinaus, ist es schwer, sich darüber eine Meinung zu bilden. Was ist denn diese Alltagskriminalität, und die großen Delikte, die damit aufgeklärt werden können?

Zum Thema Kreditkartenmissbrauch könnte man zum Beispiel umgekehrt die Anbieter von Kreditkarten per Gesetz dazu verdonnern, ihr nicht mehr funktionierendes Sicherheitssystem auszuwechseln (das übrigens rein auf Überwachung der Kaufhandlungen der Kunden beruht). Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Kreditkartenbetrüger über Deutsche ISPs einwählen. Höchstens als unfreiwillige Teilnehmer eines Botnetzes.

Also, um welche Gefahren handelt es sich konkret? Es geht in dieser Diskussion ganz stark darum, was überhaupt als kriminelle Handlung bewertet wird. Heute ist's Filesharing, morgen ein Portscan, ... hier herrscht kein Konsens.

@bombjack: Die Frage ist ja eher: welche Möglichkeiten sollen die Ermittlungsbehörden haben? Soll alles, was falsch eingesetzt werden kann, unmöglich sein? Beispiel: jeder Streifenpolizist hat eine Schusswaffe. Er könnte beliebig damit herumballern; und es passiert auch, dass Unschuldige getötet werden. Aber die daraus zu erfolgende Forderung ist ja nicht, dass Polizisten keine Waffen mehr tragen dürfen!
Ja, der Vergleich hinkt, wie jeder Vergleich.

Wichtig ist, dass überall eine sinnvolle Balance gefunden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat schon gesagt, wie die aussehen kann: IPs speichern und geringe Zugriffshürden ist in Ordnung. Alles andere darf – wenn überhaupt! – nur sehr vorsichtig eingesetzt werden, die entsprechenden Zugriffshürden müssen hoch sein.

@alvar_f ist das dein Ernst, Kochheim sagt die Leute fühlen sich bedroht also brauchen wir ein Wohlfühlinstrument?

Dabei betrifft das nicht nur kleinere Alltagskriminalität, sondern auch schwerwiegendere Delikte, die Verbreitung von Kindesmissbrauchsbildern oder Kreditkartenmissbrauch wird häufig genannt. IP-Adressen fallen überall an, und häufig sind sie die einzigen (erfolgversprechenden) Ermittlungsansätze.

Du bemühst schwere Straftaten für deine Begründung. Für schwere Straftaten haben wir, wie schon gesagt die (durchaus auch diskussionswürdige) TKÜ.
Bei einem Anfangsverdacht ließe sich ein Quick Freeze (ohne IP-Vorratsdaten, also analog der Anfrage auf Speicherung der Zuordnung IP zu AnschlussinhaberIn von Filesharing-Abmahnern) mit nachfolgender TKÜ-Anordnung schnell durchführen.

Ich sehe in deinem Argument daher keinen Grund für die IP-VDS.

Ich verstehe das mit den IPs immer noch nicht.

Ist es nicht so: Wenn ich in eine Kneipe gehe hinterlasse ich dort Fußspuren auf dem Boden - Und auf Websites meine IP in Serverlogs. Niemand weiss welche Fußspuren zu welcher Person gehören - Bei IP-Speicherung durch den Internetprovider weiss dieser aber welche IP zu welchem Anschlussinhaber gehört.

Ich fände es eigentlich total toll anonym in Web umher zu streunen, aber ich sehe ein das Menschen dabei auch Taten begehen die einer Verfolgung würdig sind.

Aber wenn ich so etwas vorhabe, dann doch nicht vom eigenem Anschluss! IP-Speicherung bedeutet doch das z.B. verfolgt werden kann über welchen Anschluss welche Meinung in einem Forum geäußert wurde, und zwar als Preis dafür verfolgen zu können von welchem Anschluss welches Verbrechen verübt wurde. Obwohl man für ein Verbrechen lediglich einen fremden Anschluss zu benutzen braucht.

Erlaubte Alltagshandlungen werden dadurch überwachbar. Durch jeden der sich Zugriff auf die Internetprovider-IP-Logs verschaffen kann. Legal oder illegal.

Ist das nicht ein zu hoher Preis? Sollte gespeichert werden wer welche Schuhe trägt damit man den Verursacher von Fußspuren nachschlagen kann? Auch wenn man sich für ein Verbrechen einfach fremde Schuhe anziehen kann?

Du redest von Balance, ich unterstelle dir fehlende Kompetenz in diesem Bereich. Vielleicht solltest du den Platz frei machen für fähigere Leute und dich auf die PR konzentrieren, zumindest dabei klappt die Kommunikation ja vortrefflich.

Sorry, wenn ich hier kurz angebunden erscheine, vielleicht auch als "Troll". Aber deine "Argumente" sind seit Jahren von diversen Fachleuten entkräftet und die "Unscheinbarkeit", die du diversen anfallenden Daten unterstellst, besitzen diese nur einzeln betrachtet. Zusammen mit anderen Daten entfalten diese erst ihre Wirkung.

Wir legen auch keinen Gen-Pool präventiv an, nur um im Fall der Fälle überhaupt den Schimmer einer Ahnung zu haben. Echte Freiheit muß auch mit Mißbrauch dieser leben. Dein Weg führt zu einer totalen Überwachung, ob der Ignoranz. Und letztere war noch nie ein Argument.

[...]@bombjack: Die Frage ist ja eher: welche Möglichkeiten sollen die Ermittlungsbehörden haben?
[...]

Angenommen die IP-Adressen werden gespeichert....dann frägt man sich wie lange?

Was würdest Du sagen wie lang ein ISP diese Daten vorhalten soll?

.....und was gilt die Wette, dass dann die "Ermittler" angeschissen kommen und die Zeit erweitert haben wollen?

Des Weiteren: Eine Gegenfrage:
[...] IP-Adressen fallen überall an, und häufig sind sie die einzigen (erfolgversprechenden) Ermittlungsansätze.[...]

Wo bei welchen Delikten sind IP-Adressen bzw. deren Auflösung die einzigen Ermittlungsansätze und ferner sind diese Delikte überhaupt so verfolgungswürdig wie es immer dargestellt ist?

Außerdem eine IP-Adresse zu maskieren, indem Tor, einen ausländischen Proxy oder gar ein VPN benutzt wird ist relativ einfach (von Freenet ganz zu schweigen)....und schon läuft diese Zuordnung in Leere....

bombjack

Das Argument, dass IP-Adressen jahrelang mittelfristig gespeichert wurden und es keine größeren Probleme gab, ist eher schwach. Das war nämlich in einem Zeitraum, als die große Mehrheit der Ermittlungsbehörden vom Internet keine Ahnung hatte und Internetdelikte kaum angezeigt oder verfolgt wurden.

Nein, so lange ist das nicht her, entsprechende Delikte wurden durchaus verfolgt.



Heute leben wir aber im Zeitalter der Massenabfrage.

Das betrifft die Musik- und Filmindustrie, das ist aber ein ganz anderer Bereich. Denn die schaffen es ja auch ohne IP-Speicherung die Filesharer zu verfolgen. Wenn man das nicht will, müssen andere Regelungen im Urheberrecht her und der politische Wille, das durchzusetzen.

Es mag richtig sein, dass die Speicherung damals relativ harmlos war. Ich sehe aber keine Anzeichen dafür, dass es harmlos wäre, sie heute wieder einzuführen.

Die Speicherung war „damals“ (so lange ist es nicht her, sondern ende 2006!) genauso harmlos oder nicht harmlos wie heute. Die konkrete Frage ist aber eher: welche schutzwürdigen Interessen werden durch die Speicherung verletzt, was sind die konkreten Gefahren?

Auf diese Fragen gab es bisher noch keine Antworten.

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass dem [Autor] die Brisanz der Vorratsspeicherung der Zuordnung von IP-Adressen nicht bewusst war. [...]

1. Die Vorratsspeicherung der Zuordnung von IP-Adressen erhöht die Gefahr, unschuldig einer Straftat verdächtigt zu werden oder Abmahnungen zu erhalten.

  • So wurde die Wohnung eines deutschen Professors durchsucht und seine Computer beschlagnahmt, weil er Kinderpornografie über das Internet verbreitet haben soll. Erst später stellte sich heraus, dass sein Internet-Zugangsanbieter der Polizei eine falsche Auskunft erteilt hatte (www.lawblog.de/…).
  • Im Jahr 2008 drang die britische Polizei in ein Haus ein und nahm einen Mann fest, der beschuldigt wurde, Kinder einem Ring von Pädophilen zuführen zu wollen. Später stellte sich heraus, dass der Mann unschuldig war und lediglich eine Internet-Protokolladresse wegen unterschiedlicher Zeitzonen falsch zugeordnet worden war (www.official-documents.gov.uk/…).
  • In Schweden gab es Fälle, in denen unschuldige Personen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Netzkriminalität festgenommen wurden. Später stellte sich heraus, dass die wirklichen Straftäter den Internet-Zugangscode der festgenommenen Personen ohne deren Kenntnis missbraucht hatten (europa.eu.int/…).

Derartige Fehler kommen immer wieder vor. IP-Adressen sind besonders fehleranfällig. Die gesammelten Kommunikationsdaten beziehen sich stets nur auf den Inhaber eines Anschlusses. Wird der Anschluss von anderen Personen genutzt, dann kann der Inhaber leicht unschuldig in einen falschen Verdacht geraten.

2. Risiko von Datenpannen und des Missbrauchs durch Private: Die Aufzeichnung der Zuordnung von IP-Adressen schafft unvermeidbare Risiken eines gesetzwidrigen Missbrauchs dieser Informationen.

Im Jahr 2008 ist bekannt geworden, dass die Deutsche Telekom AG als größter Anbieter von Telekommunikationsdiensten in Deutschland in den Jahren 2005 und 2006 über einen Zeitraum von insgesamt anderthalb Jahren missbräuchlich die Telefonverbindungsdaten von Journalisten sowie von Arbeitnehmer-Aufsichtsräten und Managern des Unternehmens ausgewertet hat, um undichte Stellen im Unternehmen aufzudecken. Ziel der Operation war die Auswertung der Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren privater Kontaktpersonen. Ausgewertet wurden nicht weniger als 250.000 Verbindungen. Anhand von Handy-Standortdaten wurden selbst die Bewegungen der Betroffenen nachverfolgt, um mögliche Zusammentreffen zu ermitteln.

Bereits im Jahr 1997 hatte die Telekom Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte mutmaßlicher „Hacker“ ausgewertet. Später stellte sich heraus, dass der Verdächtigte ein legal tätiger Mitarbeiter des Tochterunternehmens T-Mobile war (www.spiegel.de/…).

Das Risiko eines derartigen Missbrauchs ist mit der Vorratsspeicherung von IP-Adressen notwendig verbunden und lässt sich nicht ausschließen. Dies zeigt sich bereits daran, dass das Vorgehen der Deutschen Telekom AG gegen Telekommunikationsgesetz und Strafgesetzbuch verstieß und dennoch stattgefunden hat. Nach Auskunft der Bundesregierung sind bei Kontrollen der Deutschen Telekom AG durch die Aufsichtsbehörden keine Auffälligkeiten festgestellt worden; das Sicherheitskonzept war nicht zu beanstanden. Dies zeigt, dass Sicherungsvorkehrungen auch in Zukunft weitere Fälle von Datenmissbrauch nicht werden verhindern können. Einen wirksamen Schutz vor Missbrauch ermöglicht somit alleine die Unterbindung der Protokollierung des Verhaltens selbst entsprechend dem Gebot der Datensparsamkeit. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten.

Eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen begründet im einzelnen das Risiko von

  • illegalen Zugriffen des speichernden Unternehmens
  • illegalen Zugriffen einzelner Mitarbeiter des speichernden Unternehmens
  • illegalen Zugriffen staatlicher Stellen
  • illegalen Zugriffen einzelner Mitarbeiter staatlicher Stellen
  • illegalen Zugriffen Dritter wie etwa Hacker
  • versehentlicher Offenlegung durch das speichernde Unternehmen
  • versehentlicher Offenlegung durch einzelne Mitarbeiter des speichernden Unternehmens
  • versehentlicher Offenlegung durch staatliche Stellen
  • versehentlicher Offenlegung durch einzelne Mitarbeiter staatlicher Stellen.

3. Abschreckungswirkung: Da mit der Aufzeichnung der Zuordnung von IP-Adressen in Verbindung mit der im Internet verbreiteten Surfprotokollierung notwendig das Risiko verbunden ist, dass dem Betroffenen aus dem Bekanntwerden seines Surfverhaltens, seiner Kontakte und Interessen Nachteile entstehen können, entfaltet die Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen eine Abschreckungswirkung. Sie schreckt in bestimmten Situationen davon ab, E-Mail oder Internet zu nutzen. Dies hat teilweise schwere Nachteile für Einzelne und für unsere Gesellschaft insgesamt zur Folge.

  • So berichtet […] aus Niedersachsen, sie schränke sich stark in der E-Mail-Kommunikation mit ihrer Familie in Marokko ein, weil sie befürchtet, durch ihre Kontakte in diesen Staat verdächtig zu erscheinen. Anna T. (Name geändert) ist Opfer sexuellen Missbrauchs und tauschte sich früher in entsprechenden Foren und Chatrooms aus. Seit anhand ihrer IP-Adresse ihre Identität ermittelt werden kann, hat sie sich aus diesem Austausch zurückgezogen und somit keine Möglichkeit mehr, sich mit anderen anonymen Opfern auszutauschen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung schreckt weiters Informanten davon ab, vertrauliche Informationen an die Presse weiterzugeben, weil ihr Kontakt und ihre Identität anhand der Telekommunikationsdaten nachvollzogen werden kann. Selbst wenn eine „anonyme“ E-Mail-Adresse registriert wird, ermöglicht die in jeder E-Mail enthaltene IP-Adresse gleichwohl die Identifizierung von Informanten, die Kunden der Beklagten sind. Ohne Informanten kann die Presse öffentliche Missstände nicht aufdecken und ihrer Kontrollfunktion gegenüber dem Staat nicht mehr nachkommen. Die Rundfunkjournalistin […] aus Thüringen schrieb dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, sie recherchiere die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Thüringen, habe aber seit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung Probleme, per E-Mail Auskunft über sensible Daten wie illegale Flüchtlinge, Namen und Adressen zu erhalten. Der Journalist […] aus Nordrhein-Westfalen befasst sich im Rahmen seiner Arbeit unter anderem mit Menschenrechtsverletzungen der EU-Agentur Frontex. Schon in den ersten Wochen nach Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung lehnten zwei Kontaktpersonen den Informationsaustausch via E-Mail ab.
  • Kommunikationsstörungen treten auch im Bereich der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratung auf, wo oftmals schon der Kontakt zu einem – möglicherweise auf ein bestimmtes Gebiet wie Steuerstrafrecht spezialisierten – Berater vertraulich bleiben muss. Der Rechtsanwalt und Notar Dr. […] aus Hessen hat wegen der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen Mandanten ernsthaft davor gewarnt, durch E-Mail mit ihm Kontakt aufzunehmen oder Schriftstücke zu übermitteln. Dies habe zu einem Rückgang von Anfragen geführt, weil persönliche Besuche mit höherem Aufwand verbunden sind.
  • Im Bereich der Wirtschaft bringt die Vorratsspeicherung von IP-Adressen ebenfalls schwere Probleme mit sich. Bei Vertragsverhandlungen und Geschäftsbeziehungen ist absolute Vertraulichkeit schon der Kommunikationsbeziehung oftmals essentiell. Unternehmen kommunizieren beispielsweise anonym, um Wirtschaftsspionage im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen zu verhindern, aber auch um sich selbst bei Wettbewerbern zu informieren, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. […] aus Bayern berichtet, Kunden oder Interessenten hätten technische Zeichnungen oder sicherheitsrelevante Beschreibungen, die für die Fertigung von Prototypen benötigt werden, früher per E-Mail oder Telefax übersandt. Seit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung werde dies zunehmend verweigert und müssten die Unterlagen persönlich bei den Geschäftspartnern in ganz Europa abgeholt werden. Dies sei oftmals nicht zu leisten. Das Unternehmen habe deswegen bereits einen Großkunden verloren, von dem 2-3 Arbeitsplätze abhingen. Der Betriebsrat […] aus Bayern berichtet, dass sich Mitarbeiter nicht mehr per E-Mail an ihn wenden, obwohl einige arbeitsrechtlich relevante Fälle möglichst unverzüglich geklärt werden müssten.
  • Schließlich sind Menschen in besonderen Situationen (z.B. Notlagen, Krankheiten) zur Suche nach Informationen, zur Inanspruchnahme von Beratung und Hilfe sowie zum Austausch untereinander (z.B. Chatrooms für Opfer sexuellen Missbrauchs) nur bereit, wenn dies anonym und nicht rückverfolgbar möglich ist. Oftmals lässt sich bereits aus dem Kontakt zu einer bestimmten Beratungsstelle oder zu einem bestimmten Arzt auf die zugrunde liegende Erkrankung, Abhängigkeit o.ä. schließen.

4. Bedeutung von Anonymität für unsere Gesellschaft

Gary Marx nennt insgesamt 15 Funktionen von Anonymität in unserer Gesellschaft, welche die IP-Protokollierung der Beklagten beeinträchtigt:

  1. Erleichterung des Informations- und Kommunikationsflusses über öffentliche Angelegenheiten durch Schutz des Informationsgebers (z.B. Hotlines zur anonymen Anzeige von Problemen oder Verstößen durch Whistle Blower, anonyme Informanten der Presse).
  2. Ermöglichung der wissenschaftlichen Erforschung von Sachverhalten, über die nur im Schutz der Anonymität Auskunft gegeben wird (z.B. Telefonstudien über Sexualverhalten, strafbares Verhalten, Gesundheit).
  3. Zu verhindern, dass die Offenlegung des Urhebers einer Nachricht die Wahrnehmung ihres Inhalts verhindert oder beeinflusst (z.B. wegen Vorurteilen gegen den Autor).
  4. Förderung des Meldens, Informierens, Kommunizierens, Austauschs und der Selbsthilfe im Hinblick auf Zustände oder Handlungen, die stigmatisieren, nachteilig sind oder intim (z.B. Hilfe für und Austausch der Betroffenen von Drogenmissbrauch, Gewalt in der Familie, abweichender sexueller Identität, psychischer oder physischer Krankheiten, AIDS oder anderer Sexualkrankheiten, Schwangerschaft; Kauf von Verhütungsmitteln, Medikamenten oder bestimmten Magazinen).
  5. Ermöglichung von Hilfe trotz Strafbarkeit oder gesellschaftlicher Verachtung (z.B. anonyme Beratung von Drogenabhängigen, anwaltliche Beratung von Beschuldigten).
  6. Schutz der Unterstützer unbeliebter Handlungen vor Verpflichtungen, Forderungen, Vorverurteilung, Verwicklungen oder Rache (z.B. Schutz der Identität verdeckter Ermittler oder von Polizist/innen oder von Menschenrechtsorganisationen).
  7. Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen durch Einschaltung von Mittelsmännern/-frauen, um zu vermeiden, dass der Hintergrund einer geschäftlichen Transaktion bekannt wird (z.B. anonyme Testkäufe, anonyme Versteigerungen).
  8. Schutz der eigenen Zeit, des eigenen Raums und der eigenen Person vor unerwünschtem Eindringen (z.B. durch Stalker, Fans oder Werbetreibende).
  9. Dafür zu sorgen, dass Entscheidungen ohne Ansehung der Person getroffen werden (z.B. anonyme Bewerbung).
  10. Schutz der eigenen Reputation und Ressourcen vor Identitätsdiebstahl (Handeln anderer unter dem eigenen Namen).
  11. Verfolgten Personen die sichere Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen (z.B. sich illegal aufhaltende Flüchtlinge).
  12. Durchführung von Ritualen, Spielen und Feiern, welche das Verbergen der eigenen Identität oder das Annehmen einer fremden Identität zum Gegenstand haben und denen eine förderliche Wirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung und psychische Gesundheit zugeschrieben wird (z.B. Rollenspiele).
  13. Förderung des Experimentierens und Eingehens von Risiken ohne Furcht vor Konsequenzen, Scheitern oder Gesichtsverlust (z.B. Auftreten unter dem anderen Geschlecht in einem Chatroom).
  14. Schutz der eigenen Persönlichkeit, weil die eigene Identität andere schlichtweg nichts angeht.
  15. Erfüllung traditioneller Erwartungen (z.B. die traditionelle Möglichkeit, nicht rückverfolgbare und anonyme Briefe schreiben zu können).

In all diesen Situationen kann eine freie, unbefangene und im allem vertrauliche Kommunikation nur im Schutz fehlender Rückverfolgbarkeit erfolgen und verhindert die Vorratsspeicherung von IP-Adressen das Gebrauchmachen von grundrechtlich geschützten Freiheiten.

Weiterlesen: daten-speicherung.de

Lieber Alvar, deine Äusserungen per Twitter, meine Analyse der 21 BKA- Fallbeispiele sei Unfug, nehme ich dir weiterhin übel. Nichts desto trotz muss ich dich aber in der Sache selbst unterstützen. Da ich kein Freund von Spekulationen und der Anwendung des Konjunktivs bin, möchte ich faktennah berichten. Ein Punkt, der immer wieder falsch verstanden wird und auch hier eigentlich schon behandelt wurde, möchte ich mit Fakten nachweisen:
Was steht in den Logfiles eines Webservers? Was lässt sich daraus ableiten? Das erkennt man am ehesten, wenn man ein solches Logfile mal in echt betrachtet, als ständig nur darüber zu philosophieren. Hier mal ein Auszug:
[[[
ns3.hostingforlife.com - - [19/Jan/2011:21:32:22 +0100] "GET //phpmyadmin/ HTTP/1.1" 500 0 "-" "Made by ZmEu @ WhiteHat Team - www.whitehat.ro"
]]]

Dieser Auszug zeigt welcher Host (Name des zugreifenden Rechners) zu welcher Zeit auf die entsprechende Homepage zugegriffen hat. Das war übrigens ein Google- Bot.

[[[
unreal.home - - [16/Jan/2011:13:07:57 +0100] "GET / HTTP/1.1" 200 1140 "-" "Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.1; Trident/4.0; InfoPath.2; .NET CLR 2.0.50727; .NET CLR 3.0.4506.2152; .NET CLR 3.5.30729; .NET CLR 1.1.4322)"
]]]

Noch ein Beispiel. Der verwendete Browser offenbart sich noch und der interne Rechnername wird gezeigt.

[[[
58.218.204.110 - - [19/Dec/2010:12:00:30 +0100] "GET /ip.php HTTP/1.1" 404 6966 "-" "Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0; Windows NT 5.1)"
]]]

Das ist ein externer Zugriff. Die IP des Besuchers wird mit dem Zugriffsdatum gespeichert. Das sind dann die IP- Nummern, die die Ermittler erhalten und wegen einer fehlenden VDS nicht nachverfolgen können. Das ist insofern richtig, wenn die IP- Adresse nicht mehr dem betreffenden Benutzer zugeteilt ist und/oder beim zugehörigen Provider die Zuordnung Anschlusskennung/öffentliche IP- Adresse bereits gelöscht wäre. Per WHOIS (Who I am)- Befehl bzw. Dienst lässt sich damit der ISP ermitteln: CHINANET jiangsu province network
Die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren bei dringendem Tatverdacht den Provider und versuchen anhand dessen Bestandsdaten, den Anschlussinhaber zu ermitteln. Das geht nur solange, wie der jeweilige Provider diese Daten vorhält und ist wiederum von der aktuellen Gesetzeslage abhängig.
Einzig die Kombination dieser beiden Sachverhalte können Rückschlüsse auf einen mutmaßlichen Täter erbringen. Bei einer aktiven VDS würden beide Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Hierbei hat also Alvar Freude recht und es wäre sogar völlig unerheblich, wie lange die Speicherfrist definiert wäre, denn daraus allein lässt sich kein Bewegungsprofil oder Nutzungsprofil erstellen.
Nun wird aber leider, meist von Seiten der Unionspolitiker und Polizei- Lobbyisten argumentiert, man brauche daher dringend wieder die VDS. Das ist schlicht falsch. Man braucht eigentlich nur diesen winzigen Teilaspekt, der lediglich ein Bestandteil der VDS darstellt. Alle weiteren Bestandteile der VDS, so wie sie herbeigewünscht wird, bereitet erhebliche datenschutzwidrige Sachverhalte.

So sieht ein Auszug eines Logfiles eines SMTP- Servers aus. Das ist Teil eines Mailservers, der für den Versand von Emails zuständig ist:

[[[
[21/Aug/2010:08:39:55 +0200] ipcam@mailadresse.de hans@mustermann.de
[21/Aug/2010:08:40:56 +0200] ipcam@mailadresse.de monika@musterfrau.de
[21/Aug/2010:08:42:46 +0200] ipcam@mailadresse.de familie@musterleute.de
]]]

Aus Datenschutzgründen habe ich das Logfile gefaked. Trotzdem lässt sich daraus erkennen, dass man ein Kommunikationsprofil daraus rekonstruieren kann. Nimmt man die anderen Komponenten der VDS dazu, lassen sich weitreichende Informationen verknüpfen, die alle möglichen Profile zulassen. DAS DARF EINFACH NICHT ZUGELASSEN WERDEN !!!

Aspekt "Quick Freeze":

Da offensichtlich die Begriffsdefinition noch Schwierigkeiten bereitet, erzähle ich einfach mal, was ich mir als juristischer Laie darunter vorstelle:
Eine Anfrage einer Strafverfolgungsbehörde, die natürlich durch richterlichen Beschluss abgesichert wäre, wollte aus ermittlungstechnischen Gründen, die Kommunikationsdaten eines bestimmten Tatverdächtigen überwachen und auswerten. Rückwirkend wäre das ohnehin nicht möglich, da es sich dann ja wieder um VDS handeln würde. Also kann man nur die Daten damit meinen, ab dem Zeitpunkt, wo das Gesuch eingeht. Völlig unklar ist allerdings noch, wie man diese Form des Quick Freezings definiert haben möchte. Meines Wissens werden solche Methoden bereits angewendet, ohne dass man dafür eigens ein neues Gesetz erarbeiten möchte oder auf Basis der VDS entsprechend modifizieren möchte. Ich lehne daher beide Methoden konsequent ab. Die o.g. Methode des Speichern der IP- Adresse allein würde völlig ausreichen, um den Strafverfolgungsbehörden gerecht zu werden. Man dürfte aber nicht den Fehler begehen, Abmahnanwälten das Geschäftsfeld zu erweitern und zu erleichtern. Wie man den Missbrauch eindämmen möchte, liegt wieder in der Verantwortung der Juristen, ich bin nur Techniker...

Noch eine Antwort (bzw. Frage), bevor ich mal mit dem Kinde raus gehe:

Du redest von Balance, ich unterstelle dir fehlende Kompetenz in diesem Bereich. Vielleicht solltest du den Platz frei machen für fähigere Leute und dich auf die PR konzentrieren, zumindest dabei klappt die Kommunikation ja vortrefflich.

Klar, Du scheinst beides ja zu wissen, die fehlende Kompetenz und meine „PR-Anstrengungen“. Mannmann. Ich habe ein Interview am Telefon gegeben, als ich im Zug nach Straßburg saß um Malmströms europaweite Sperren zu verhindern. Und die Interview-Anfrage ging nicht von mir aus. Solch dämliche Sprüche wie dieser vermiesen einem aber wieder jegliche Motivation, sich zu engagieren.



Aber deine "Argumente" sind seit Jahren von diversen Fachleuten entkräftet und die "Unscheinbarkeit", die du diversen anfallenden Daten unterstellst, besitzen diese nur einzeln betrachtet. Zusammen mit anderen Daten entfalten diese erst ihre Wirkung.

Durch häufige Behauptung wird das nicht wahrer. Seit Jahren widerlege ich die Argumente der IP-Phobiker, in obigem Text auch. Also, wenn Du Argumente hast, dann bringe sie an. Aber einfach ein „iiih, IPs speichern ist böööööse, deswegen ist es böse!“ reicht nicht, sorry.

Also, bitte gebe konkrete Beispiele an ganz konkreten und realistischen Szenarien. Was führt bei der IP-Speicherung in die „totale Überwachung“? Welche der „Argumente der Fachleute“ widersprechen mir? Welche schutzwürdigen Interessen werden derart verletzt, dass die Interessen der Netzwerksicherheit und der Strafverfolgung hintenanzustehen haben? Da Du behauptest Dich auszukennen, sollte es ja überhaupt kein Problem sein, meine Behauptungen zu widerlegen – wenn ich falsch liege. Dann können wir darüber reden. Und bitte ohne unqualifizierte Beleidigungsversuche, schließlich sollte es ja eine zivilisierte Diskussion werden.

Danke.

Heute leben wir aber im Zeitalter der Massenabfrage.
Das betrifft die Musik- und Filmindustrie,

…und die Strafverfolgung auch. Zum Beispiel im immer wieder gerne zitierten Bereich der Kinderpornografie. Da werden schon mal Anfragen gestellt, die von den Zahlen her mit der Abmahnmafia mithalten können.

Dein Gegenargument, dass man das ja am anderen Ende (UrhG bzw. StPO) regulieren könnte und sollte wurde vor dem BVerfG von den Befürwortern der VDSp gebracht: erstmal speichern, dann Richtervorbehalt und so. Die Gegner haben daraufhin völlig zutreffend erklärt, dass man die Regulierung des Zugriffs vergessen kann. Rechtstheoretisch denkbar, in der Praxis noch jedes Mal gescheitert.

was sind die konkreten Gefahren?

Abmahnwahn und massenhafte Strafverfolgung von Unschuldigen und/oder wegen Trivialkriminalität. Wohlgemerkt keine Gefahren im Sinn von „das könnte passieren,“ sondern wir wissen mit absoluter Sicherheit, dass es darauf hinausläuft, weil wir es schon erlebt haben und erleben.

Die Vorstellung, man könne das auf der Zugriffsseite bekämpfen, ist völlig lächerlich.

Auf diese Fragen gab es bisher noch keine Antworten.

Nein, du hast bloß entschieden, dass dir die Antworten nicht gefallen. Das ist ein Unterschied.

@Alvar Freunde: die ganze Argumentation ist in der Sache absolut nachvollziehbar, aber was ich nicht verstehe ist: Wie eine solche Hürde (ganz seltene Fälle, die richterlichen Beschluß erfordern usw.) aufrechterhalten erhalten werden soll und zwar auf Dauer? Geht es hier nicht um viel mehr als "nur" ein Werkzeug zur Aufklärung von Straftaten? Ich befürchte schon. Bei dem Potenzial, das dieses Instrumentarium bietet, kann ich mir nicht vorstellen, dass da kein Zugriff in "noch" unerlaubter Weise erfolgen wird. Im Gegenteil ich befürchte mit der Zeit wird es sowas wie den "unerlaubten Zugriff" gar nicht mehr geben, weil jeder Zugriff legitimiert sein wird. Bin ich jetzt ein Paranoiker? Leide ich an realitätsverlust? Oder ist es im Gegenteil geradezu realitätsverliebt anzunehmen, dass dies nur ein Anfang sein wird, und dass es mittel- und langfristig doch darauf hinausläuft. Wo sind also die Zusicherungen, dass es nicht möglich ist, gibt es nicht irgendeine technische Möglichkeit, dass der Zugriff tatsächlich nur dann erfolgt, wenn er erfolgen darf? Und wie kann Jemand heute annehmen, dass das was heute rechtens ist, es auch morgen noch bleibt? Nun diese Gewissheit hat man natürlich nie, aber mit Verlaub wir reden hier nicht über eine Autobahnmaut;)!
Hier wird immer wieder auf die Opfer der Internetkriminalität verwiesen und das auch zurecht. Die Menschen müssen geschützt werden. Aber gesellschaftspolitisch muss immer abgewogen werden. Es ist also abzuwägen, ob die
1. Vertreibung der Pornographie (ja Vertreibung, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass z.B. Kindesmisshandlung nicht durch das Internet vollzogen wird und somit dort auch nicht bekämpft, sondern höchstens vor dort verbannt werden wird) mit all ihren Abarten aus dem Internet
2. bessere Aufklärungsquote beim Betrug/vielleicht sogar weniger Betrug im Internet. Das wird aber im Nachhinein eh alles "besser"
3. bessere Durchsetzung der Rechte auf geistigen Eigentum (wohlgemerkt bessere, ist ja nicht so als ob es nicht schon jetzt möglich/praktiziert wird)
4. bessere Ermittlungsmöglichkeiten bei organisiertem Verbrechen und Terrorismus (ja also klar, die wissen auch gar nicht was sie ohne internet tun würden)

es uns, also der Gesellschaft als Ganzes, Wert sind, mittel-und langfristig das "fast" freie Web2.0 abzuschaffen und zu einem Web3.0, einem reinen "Konsuminternet" mit freiwilliger Selbstkontrolle in den Köpfen und einem dabei wohlwollend unterstützenden Staat zu wechseln.

Hmm wo gibt es sowas schon? ja die Antwort wisst ihr selbst! Und natürlich ist es gänzlich unmöglich bei uns... Sorry das reicht mir nicht.

Momentaner Stand scheint zu sein:

A Die eine Seite behauptet, IP-Adressen und Telefonanrufe seien gleich zu bewerten und zu schützen.

B Die andere Seite behauptet, ohne präventive Speicherung von IP-Adressen können Verbrechen nicht aufgeklärt werden.

A kann ich nachvollziehen, weil ich schon einmal ein paar JOIN in SQL geschrieben habe.

B ist mir suspekt, weil mir die Unterscheidung von Kommunikationsvorgängen hier etwas zu positivistisch ausfällt. Auf Basis aktuell verbreiteter Geschäftspraktiken zu argumentieren ... IMHO ist das ähnlich leicht zu umgehen wie das allseits bekannte Stoppschild, indem ein ISP die Art der IP-Vergabe ändert oder man sich eben im Ausland einwählt. Außerdem kenne ich keine tatsächlich begangenen Verbrechen, die durch die VDS oder einem Vorgänger davon verhindert worden wären. Aus meiner Erfahrung heraus schließe ich, dass es sich dabei um die übliche Panikmache handelt oder um die bekannten Fälle von Beleidung und Filesharing.

Ich verstehe, dass Alvars Lösung ein Kompromiss ist, der schlimmeres verhindern könnte. Aber für die Meinungsbildung ist das erstmal unerheblich, abgesehen davon, dass ich diese Abwägung so aus dem Text nicht herauslesen kann.

"Die konkrete Frage ist aber eher: welche schutzwürdigen Interessen werden durch die Speicherung verletzt, was sind die konkreten Gefahren?"
Falsch, Gesetze sind zu begründen und nicht mit dem Argument "Warum nicht, tut doch keinem weh" zu beschließen.

Die genannten schweren Straftaten sind in den meisten Fällen nicht über die IP aufzuklären, weil Tor, VPN oder fremde Wlan(s) genutzt werden. Die Fälle wo dies nicht der Fall ist, wird es ca. 2 Jahre nach der IP-Vorratsdatenspeicherung nicht mehr geben. Bis dahin hat auch der letzte freie Kleinkriminelle verstanden, dass er seine Straftaten im Internet anonymisieren muss.

Die Straftaten die sich dann noch mittels IP aufklären lassen werden sich im Bagatellbereich befinden und die Sicherheitsbehörden werden nach weiteren Maßnahmen schreien.

Um dies ebenfalls mit einem Vergleich zu illustrieren, in großen deutschen Innenstädten gibt es Taschendiebe, also pflastern wir diese jetzt mit Kameras zu um diese nachträglich stellen zu können. Jeder Bürger wird also von der Kamera aufgezeichnet. 2 Jahre später gibt es immer noch Taschendiebe, diese Agieren allerdings hauptsächlich in den blinden Ecken der Kameras oder mit ausreichend unauffälliger und leicht entsorgbarer Kleidung und ohne ihr Gesicht preiszugeben.


Auch wenn jeder Vergleich hinkt: Genau so ist es im Prinzip mit der Protokollierung dynamisch vergebenen IP-Adressen.

Fazit: Der Preis der Vorratsdatenspeicherung ist viel zu hoch im Vergleich zum Nutzen.

Das oben erwähnte Web3.0 ist bei netzpolitik.org angekommen! Strittige Themen werden seit Neuestem ohne die Möglichkeit des Kommentierens reingestellt ;) http://www.netzpolitik.org/2011/alvar-legt-nach-uber-die-grose-ip-phobie-und-das-allheilmittel-quick-freeze/
Ja ist ja auch zu stressig!

Genau so, wie Du bei Alvar bemängelst, dass der Nutzen der IP-Speicherung nicht nachgewiesen wird, fehlt bei Dir die Angabe, welcher Schaden durch sie entstehen würde. "Der Preis der Vorratsdatenspeicherung ist viel zu hoch" - welcher Preis denn nun? Dass der von niemandem genannt wird, ist ja gerade das, was Alvar in seinem Text anspricht..

Auf lange Sicht und kurzum ist das der Preis: "Web3.0, ein reiner "Konsuminternet" mit freiwilliger Selbstkontrolle in den Köpfen und einem dabei wohlwollend unterstützenden Staat"
*Achtung: Ironie!"

und ist es für dich akzeptabel?

Der Vorschlag von Letheuser-Schnarrenberger sieht zwar vor, dass Polizei oder Staatsanwalt die Speicherung veranlassen können, aber für den Zugriff ist doch weiterhin der Richtervorberhalt vorgesehen. Oder nicht?

Du willst also die IP-Zuordnung für 3 Monate speichern, während die FDP eine Woche will, Gerichte Holger Voss eine Nicht-Speicherung erlaubt haben und ISPs die Daten nicht benötigen?

Und du willst alle anderen Verbindungsdaten jeder Mail, jeder SMS, jedes Anrufs für eine Woche speichern lassen, obwohl du das für 6 Monate ablehnst und nach dieser Implementation zweifellos eine Ausweitung folgen wird?

Beides ohne Verdacht von ausnahmslos jeder Kommunikation, weil ja ein Bruchteil der Daten mal gegen "Alltagskriminalität" genutzt werden könnte?

Alvar, damit stellst du dich selber ins Abseits.

Genau das ist Vorratsdatenspeicherung. Und zwar schlimmer als der FDP-Vorschlag! Mehr Daten und längere Fristen. Und für noch mehr Zwecke. Ursprünglich war das mal absolut notwendig gegen den internationalen Terrorismus! Heute ist es für Alltagskriminalität nützlich.

Und mit den Daten kann man sehr wohl Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. Und es entsteht das vom BVerfG abgelehnte "diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins". Und überhaupt.

Ich kenne deine grundlegende Position ja schon eine Weile und habe oft mit dir drüber diskutiert. Aber was ich daran nicht verstehe: Warum pusht du das jetzt so? Aus deiner Habermas-Perspektive dient das vielleicht dem Diskurs. Aber merkst du nicht, dass dieses Quer-Schießen vor allem dem politischen Gegner hilft?

Ich möchte doch mal aus eigener Erfahrung etwas beisteuern, um den Wert der IP-Adressen zu erweitern oder zu verringern:

In einem Fall hatte ich mal einen seltsamen Hacker, der bei einem Portal automatisch bestimmte Daten abfragte. Datenklau nennt man das.
Üblicherweise werden die IP-Adressen protokolliert (ohne IP-Speicherung im Logfile ist man schutzlos, möchte ich nur noch mal erwähnen!) wenn man einen Verdacht hat und siehe da, eine IP fällt in der Weise besonders auf.

Die IP wird geblockt.
Der Hacker kommt 2 Stunden später wieder mit anderer IP.
Auch diese IP wird geblockt.
Stunden später kommt er wieder mit anderer IP.
Wieder eine IP mehr blocken.
Wieder kommt er mit neuer IP.
Wieder blocken.
Er erhöht auf 2 IPs gleichzeitig. Welche davon blocken?
Also anderes Verfahren, Serverdaten (Referer usw.) zusätzlich blocken.
Dumm, dadurch werden zu viele andere unschuldige geblockt.
Also verfeinern und exakter auswählen.
Wieder kommt er, aber mit anderen Serverdaten.
Ein paarmal kam er mit Anonymizern (z.B. Anonymouse). Kann man wegen der Kennung gut blocken, blockt aber vielleicht noch andere damit.
Der Hacker ist findig, reist wohl in der ganzen Welt herum, denn die quellen der IPs stammen nun nicht mehr nur aus einem Land, sondern von einigen mehr. Hat wohl Freunde oder Trojaner dort.
Browserprofil einspannen, gute Idee. Geht aber nicht, er blockt Javascript.
So gehts weiter bis uns klar wird, dem macht das so richtig Spass.
Also lassen wir ihn die Daten klauen, weil wir ihn nicht blocken können. Es wäre ein Endlosspiel.

Folge der Blockerei war, dass manche User plötzlich nicht mehr auf die Seite kamen, offenbar hatten die nun die IP-Adressen bekommen, die der Hacker zuvpr benutzte.
Also alle Blockerei wieder zurückfahren und Schwamm drüber.

Angenommen eifrige Polizisten hätten nun bei jeder IP den Wunsch gehabt, eine HD zu machen, wären vermutlich nur Unschuldige durchsucht worden, aber niemals der Hacker selbst.

Es gibt eine Welt da draußen in der scheinbar IPs in jeder Menge zur freien Verfügung stehen und diese IPs durchaus auch zu deutschen Providern gehören. Mag sein, dass mancher Leute Computer gehackt wurde und von dort aus auf andere Computer zugegriffen wird (und es ist auch so), aber derjenige der dahinter steckt, ist nicht durch eine IP auffindbar, das sind jeweils nur diejenigen, die entweder unschuldig sind oder junge Filesharer die keine Ahnung haben.

Folglich wird man mit einer IP-Speicherung nur Kleinkriminelle erwischen, die mal ein Musikstück heruntergeladen haben.
Das einzige was man dadurch erreicht, dem Identitätsklau Vorschub zu leisten, weil man mit der IP eines anderen wunderbar von sich selbst ablenken kann.
Aber vielleicht geht es der Regierung gar nicht um die richtigen Kriminellen, sondern um Filesharer, weil der Druck aus der USA kommt.

ja Frank, aber willst du mal an die Opfer denken... Du bist ja dafür das hier rechtmäßige Ansprüche unverfolgt belassen werden, nur weil unschuldige leiden könnten... das kann ja gar nicht angehen... Auch der Kleinkriminelle ist kriminell und Internet ist kein rechtsfreier Raum
blablabla...
Genau das würde ein Befürworter jetzt sagen

Anstatt dem allseits beliebten Autovergleich nehme ich lieber den allseits beliebten Postvergleich:

Wenn ich auf einen Brief keinen Absender draufschreibe, kann ich diesen Anonym und ohne zurückverfolgbar zu sein versenden. Das wird auch ausgenutzt, wenn man sich an die Anthrax-Hysterie zurückerinnert. Und diese "Schutzlücke" führt nun nicht gerade dazu, dass unsere Welt im Chaos des Verbrechens versinkt.

Zur Gefahr bei der Speicherung von IP-Adressen:

Solange einfache Provider einfach nur speichern, besteht wohl keine große Missbrauchsgefahr. Aber angenommen ein großer Endkundenprovider macht den großen Wurf, entwickelt eine gute Suchmaschine und löst google ab. Dann hast du in einem Haus die Suchdaten, verknüpft mit der IP-Adresse und die Verknüpfung der IP-Adresse mit Name und Wohnort. Die beiden Datenbanken zusammenzuführen könnte man zwar verbieten, jedoch ist es möglich, dass es durch wenige Mitarbeiter heimlich durchgeführt wird.

Verbietet man jetzt schon die Speicherung der IP-Adressen sowohl für die Suchmaschine als auch für den Provider, ist der Aufwand die Daten zu verknüpfen höher, weil beide auch erstmal heimlich erhoben werden müssen und die Gefahr dass es auffliegt ist höher.

Dass Quick Freeze Mist ist und nur eine ausgeweitete Vorratsdatenspeicherung zu Folge hat, ist völlig richtig.

Beim Rest (IP-Adressen) frage ich mich, was in Dich gefahren ist. Bis vor ein paar Tagen war meine Assoziation beim Namen "Alvar Freude" noch unengeschränkt positiv.

Und jetzt? Verharmlosung, wie sie eines CDU-Politikers würdig wäre. "Wird schon nichts passieren" scheint mir der Tenor zu sein.
Hast du das selbe bekommen wie die Leutheusser-Schnarrenberger (was auch immer das war)?


Darf ich ein paar Fragen stellen? Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu tendenziös, aber ich stehe gerade etwas unter Schock.

Zitat:
Bei der Frage nach der Gefährlichkeit des Speicherns von IP-Adressen gibt es im Wesentlichen zwei Bereiche:
1. die Speicherung der Zuordnung IP-Adresse Anschlussinhaber beim Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider)
2. die Protokollierung von IP-Adressen bei Webservern und so weiter


1. Wieso gehst du nicht auf die Kombination dieser Daten ein(Stichwort data mining)?
2. Wie stehst du dazu, dass IP-Adresse und Inhalte unmittelbar miteinander verknüpft sind?

Ein Beispiel:
Aus einer IP-Adresse kann 90 Tage lang (dein Vorschlag!!!) der Anschlussinhaber ermittelt werden.
Eine IP-Adresse ist in einem Serverlog gespeichert.
Damit reicht eine Beschlagnahme des Logs während 3 Monaten, um beispielsweise folgende Dinge (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) mit einem Klarnamen zu verknüpfen:
- INHALTE eines vermeintlich anonymen Forenpostings/Kommentars/Youtube-Videos/Blogposts,
- damit der Benutzername,
- und damit eine zeitlich unbeschränkte Kentniss aller INHALTE, die man so im Glauben der Anonymität von sich gegeben hat,
- weiter alle Kontake auf der entsprechenden Plattform und damit wahrscheinlich
- auf dem selben Weg die Klarnamen aller Kontakte, und weiter
- entsprechend die gerade genannten Dinge auf allen anderen Seiten, bei denen das selbe Pseudonym benutzt wird oder bei denen sich "ähnliche" Inhalte (eine Google-Suche danach und eine kurze Überprüfung ob es wohl der selbe Autor ist reicht, man braucht nur ein einziges kritisches Serverlog als Hebel)
- und das Ganze, ohne dass man eine reale Chance hat, davon zu erfahren, und ohne reale rechtsstaatliche Hürden (vgl. die Kommentare zum Richtervorbehalt)


3. Ist obiges für dich nur für eine paranoide, unrealistische Vorstellung?

Weiter:
Mit IPv6 kriegt jeder Anschluss einen eigenen festen Block/Prefix.

4. Was sagst du dazu, dass dann durch deine vorgeschlagene IP-Speicherung (sagen wir mal Block-Speicherung, auf die kommt es hier an) IP-Adressen für unbegrenzte Zeit mit einem Klarnamen verknüpft werden können? Denn der Block ändert sich ja nicht.
5. In dieser Hinsicht, wieso forderst du nicht die unbegrenzte Speicherung aller IPs, sondern "nur" 60-90 Tage?
6. Gäbe es für dich in jetziger (IPv4) und zukünftiger (IPv6) Hinsicht einen Unterschied zwischen begrenzter und unbegrenzter IP-Speicherung?
7. Wenn ja, wieso? Wie begründest du die Länge der zeitlichen Grenze? Wieso nicht halb so lang, oder doppelt so lang?

8.Sollte es deiner Meinung nach grundsätzlich nicht möglich sein, seine Meinung anonym im Internet zu äußern?
9. Bist du der Meinung, mit IP-Speicherung ist eine kritische anonyme Meinungsäußerung im Internet genügend uneingeschränkt?

B) Zum Thema "Protokollierung von Kommunikationsdaten"
Zitat am Anfang:
Ganz anders sieht es bei der Protokollierung von den Kommunikationsdaten selbst aus, also bei E-Mail, Telefon, Mobiltelefon. Dies schließt unter anderem mit ein: wer hat wann wem eine E-Mail geschrieben, wer hat wann wen angerufen, wer hat sich wann wo aufgehalten (bzw. wo war das Mobiltelefon).

Werden diese Daten anlasslos gespeichert, erst recht wenn dies über einen langen Zeitraum wie beispielsweise über sechs Monate geschieht, wie es bei der Vorratsdatenspeicherung vorgesehen war, ist das ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger.

Dann kommt auf einmal:

Bei der Speicherung von Kommunikationsdaten – also den E-Mail- und Telefon-Verbindungs- bzw. Verkehrsdaten, also wann wer wem eine E-Mail geschrieben hat oder mit wem von wo telefonierte – sollte maximal eine sehr kurze Speicherpflicht bestehen, zum Beispiel sieben Tage.


10. Was darfs denn jetzt sein? Nicht speichern? Doch speichern? 7 Tage sind nicht so schlimm? Ab wann wird es schlimm?

---

Gretchenfrage:
11. Bist du der Meinung, du bist für den AK Vorrat noch geeignet, wenn dein Vorschlag lediglich der alten Vorratsdatenspeicherung mit "7 Tage bzw 3 Monate statt 6 Monate" entspricht?


Vielleicht solltest du dich nurmehr um Censilia/Zensursula kümmern, sofern du da nicht auch einen Dolchstoss planst.

(Entschuldigung, falls das zu böse klingt. Ich bin immer noch geschockt. Sieh es als Kompliment zu deiner bisherigen Arbeit.)

[...]fehlt bei Dir die Angabe, welcher Schaden durch sie entstehen würde. [...]

Das die lieben Ermittler dazu neigen die IP als den "ultimativen" Beweis anzunehmen zu einem Richter rennen der ihnen einen HD-Befehl unterschreibt und dem vermuteten Inhaber dann mit einer HD beglücken...so geschehen bei der Aktion "Himmel".

Zweitens, dass die lieben Herren Gesetzgeber in Eintracht mit der EU dazu neigen, Straftatbestände neu zu schaffen und zu definieren, was dann mediengeile Staatsanwälte dazu verführen dürfte HD-Befehle am Stück zu beantragen...

bombjack

ich weiß nicht aber es lässt mir einfach keine ruhe...

ich habe deinen Artikel nur schon zum dritten mal durchgelesen und mir geht es nicht in den Kopf, wie ein allseits geschätzter Experte so argumentieren kann.

Du schreibst vorab die Speicherung der Kommunikationsdaten ist pfui und schliesst den Absatz mit dem Satz: "Auch wenn dies sicherlich bei der Aufklärung so mancher Straftat hilfreich sein könnte: wer würde in einem solchen Überwachungsstaat leben wollen?" ab.
Und am Ende bei "Konkrette Lösungsvorschläge" schlägst du u.A. genau das für "Nur kurz" vor. WTF!?

Was ist das, wieso... Ich werde den Eindruck nicht los, es schreibt ein Politiker, der von der Lobby oder Partei unter Druck gesetzt wird und wiedergewählt werden will. Nur dass du keiner bist, offensichtlich die Problematik verstehst und dann doch für die Gegenseite plädierst, was ist das? Ein Vegetairer, der mehr Fleischkonsum fordert ist echt selten, aber naja...

...echt verrückt, sorry

Was Recht ist und was nicht, entscheiden immer mehr die Rechteverwerter.
Das hat inzwischen oft nichts mehr mit dem zu tun, was wir als Recht empfinden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-ACTA-widerspricht-EU-Recht-1172678.html

Die Zustände in Südamerika, wo die Rechteinhaber gute Lobbyarbeit (Geldkoffer?) betrieben haben, möchten wir in Deutschland sicher nicht.
Argentinien, ein Land in dem selbst Bibliotheken illegal sind:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33920/1.html

Wer ist das wirklich Opfer und wer sind die Kriminellen?
Es ist so furchtbar leicht, etwas zu kriminalisieren was vorher legal war.

Außerdem habe ich nicht geschrieben, dass man die kleinen Kriminellen einfach laufen lassen sollte, ich bin gegen den Einsatz der Mittel (Vorratsdatenhaltung, Massenabmahnungen, Zensur, Seitensperren, usw.) die dafür aufgewendet werde.

Und frag mal Musiker und Buchautoren, ob sie von dem Geld etwas sehen, die die Rechteverwerter einstreichen. Aktuell läuft gerade ein Verfahren (in Kanada glaub ich), wo Musiker die Rechteverwerter verklagt haben, weil sie die Künstler nicht an den Einnahmen weiterer Verkäufe beteiligt haben.
Wer ist kriminell?
Der, der das Gesetz beugt weil er die Marktmacht dazu hat, oder derjenige, der sich dagegen auflehnt?

genauso sehe ich das ja auch Frank, ich habe nur mangels Beiträge der Befürworter versucht deren Argumentation ins Feld zu führen... war eher ironisch gemeint, nichts für ungut

Hallo Alvar,

ich möchte dir erstmal für diesen Blogbeitrag danken und hoffe, dass du dich von diesem Shitstorm nicht deprimieren lässt.

Ich denke, dass es tatsächlich der Strafverfolgung möglich sein soll Straftaten aufzuklären, auch wenn es bedeutet, dass man nicht mehr einfach so illegale Daten Filesharen kann. Soll man halt Creative-Commons-Musik saugen!

Damit die IP-Anfragen aber keine Überhand nehmen, kann man ja auch einfach eine entsprechende Bearbeitungsgebühr verlangen damit der Inhaber der IP-Adresse rausgerückt wird. Dadurch wird nämlich die allseits befürchtete Überwachung durch Massenhaftes IP-Abfragen teuer. Wenn aber eine konkrete Straftat vorliegt, wird man sehr wohl bereit sein die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen (insbesondere, wenn der Angeklagte im Falle der Verurteilung dann dafür aufkommen muss).

Worauf man meiner Meinung nach aber tatsächlich verzichten kann ist der Teil mit den Verbindungsdaten aka E-Mail und Telefon. Ich denke, dass man da strategisch eine "Nicht"-Speicherung fordern sollte. Alternativ ist es dort sinnvoll ab einem konkreten Verdachtsmoment mit Richterbeschluss zu speichern. (Den Inhaber des Anschlusses kennt man ja, wenn man IP-Adressen zurückverfolgen kann).

Ahoi Alvar,

ich gebe dir zu 100% recht!

Keine Verkehrsdaten Speicheurng durch die Zugangsprovider.

Aber Speicherung der IP für eine gewisse Zeit.

Vielen Dank für deinen Beitrag.

lg
fridolin

tschuldigung aber er fordert ja eben nicht 100%ig das was du als 100%ige Zustimmung deinerseits anführst! Lies doch mal:
"Konkrete Lösungsvorschläge

Zusammenfassend hätte ich folgende Lösungsvorschläge für den gesamten Themenkomplex:

* Speicherung der Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber beim Provider für ca. 60 bis 90 Tage.
* Nur kurzzeitige Aufzeichnung von Verbindungsdaten bei der Kommunikation mittels E-Mail oder Telefon. Das passiert zur technischen Kontrolle sowieso – aber die Herausgabe sollte an sehr strenge Auflagen geknüpft sein."

und wenn du damit fertig ist kann du das auch gleich nachschlagen "http://de.wikipedia.org/wiki/Kognitive_Dissonanz"

na?

Deine Argumentation in Ehren, aber bevor nicht klar ist, wessen überhaupt vorgebeugt werden soll und was verhindert werden soll mit der Speicherung von IP-Adressen über die Dauer der technischen Notwendigkeit hinaus, ist es schwer, sich darüber eine Meinung zu bilden. Was ist denn diese Alltagskriminalität, und die großen Delikte, die damit aufgeklärt werden können?

Es geht schlicht um alles, was man sich so vorstellen kann. Von Beleidigungen und Rufmord in über Kreditkartenbetrug und vergleichbares bis hin zu Kinderpornografie. Aber darum geht es nicht.
Die Frage ist: welcher Schaden entsteht durch die Speicherung der Zuordnung, wer wann welche IP zugeordnet hatte. Diese triviale Frage konnte bisher keiner beantworten.

Ob das System der Kreditkarten funktioniert oder nicht ist eine andere Sache.

@alvar_f ist das dein Ernst, Kochheim sagt die Leute fühlen sich bedroht also brauchen wir ein Wohlfühlinstrument?

Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass Kochheim sagt: wenn man Alltagskriminalität nicht auch bekämpft, dass dann die Lebensqualität sinkt. Das habe ich mit „sicherlich ist es nicht ganz falsch“ kommentiert.

Du bemühst schwere Straftaten für deine Begründung. Für schwere Straftaten haben wir, wie schon gesagt die (durchaus auch diskussionswürdige) TKÜ. Bei einem Anfangsverdacht ließe sich ein Quick Freeze (ohne IP-Vorratsdaten, also analog der Anfrage auf Speicherung der Zuordnung IP zu AnschlussinhaberIn von Filesharing-Abmahnern) mit nachfolgender TKÜ-Anordnung schnell durchführen.

TKÜ ist eine vollkommen andere Baustelle, auch das erkläre ich oben lang und breit. Die Argumentation, man brauche keine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber, weil man bei Verdacht ja eine TKÜ machen könnte, das ist halt einfach quatsch. Bei wem will man denn eine TKÜ machen? Der zur IP passende Anschlussinhaber ist ja gar nicht bekannt, also kann man auch keine TKÜ machen – oder man müsste einfach mal alle überwachen, die irgendwie in Frage kommen könnten.

Und Quick Freeze ist ebenso Unfug, weil die Daten regelmäßig schon weg sind, wenn die Tat entdeckt wird.

Siehe auch das (tatsächlich entsprechend stattgefundene) Beispiel. („Ein Beispiel an einem konkreten und echten Fall“). Die Reaktionszeit war so schnell wie es überhaupt ging. Quick Freeze? Unmöglich, denn genau das habe ich da versucht! Provider war Hansenet, speichert nichts, deswegen hatte ich schnell reagiert. Nur „Quick Freeze“ geht. Nun, geht in der Praxis eben nicht.

Hi Alvar, diese Frage ist tatsächlich trivial und die Antwort ist ebenso simpel: KEINE! (m.M.n.)

Aber wie du ja schon selber schreibst ist es doch nicht das, was gefordert wird. Du selbst schreibst ja, dass es im Zusammenhang mit dem Zugriff auf "sowieso schon gespeicherten" und nur "für kurze Zeit" und durch "ganz ganz hohe Hürden" die Verbindungsdaten genutzt werden soll! -So wie ich es verstehe, sollen diese Verbindungsdaten dann eben doch anlasslos und für jedermann gespeichert werden, sonst hätten wir ja wieder nur QF und das ist ja deiner Meinung nach sinnlos. dem schliesse ich mich auch an. Korrigiere mich wenn ich mich da irre, bitte - Und das ist das Problem! Zumindest sehe ich das als ein Problem. Und was soll die IP alleine auch bringen? Damit werden die, die es angestoßen haben sich ja nicht abspeisen lassen. Und dann gehts los, wer A sagt muss auch B sagen usw usf...

Ich fände es eigentlich total toll anonym in Web umher zu streunen, aber ich sehe ein das Menschen dabei auch Taten begehen die einer Verfolgung würdig sind.

Aber wenn ich so etwas vorhabe, dann doch nicht vom eigenem Anschluss! IP-Speicherung bedeutet doch das z.B. verfolgt werden kann über welchen Anschluss welche Meinung in einem Forum geäußert wurde, und zwar als Preis dafür verfolgen zu können von welchem Anschluss welches Verbrechen verübt wurde. Obwohl man für ein Verbrechen lediglich einen fremden Anschluss zu benutzen braucht.

Da überschätzt Du die überwiegende Mehrheit der Typen, die entsprechende Taten begehen.

Erlaubte Alltagshandlungen werden dadurch überwachbar. Durch jeden der sich Zugriff auf die Internetprovider-IP-Logs verschaffen kann. Legal oder illegal.

Der Access-Provider hat die Daten. Welche Alltagshandlungen kann er überwachen? Keine! Er weiß nicht, welche Webseiten der Nutzer aufgerufen oder wem er eine E-Mail geschrieben hat!

Er könnte aber selbstverständlich den IP-Verkehr von einzelnen Nutzern direkt überwachen. Das hat aber rein gar nichts mit der IP-Speicherung zu tun.

Angenommen die IP-Adressen werden gespeichert....dann frägt man sich wie lange?

He, Bombjack! Das steht doch oben im Text, Mensch! Du solltest schon das lesen, was ich schreibe! tssss … ;-)

Und: dass die Ermittler immer mehr wollen, das ist jetzt nun nichts außergewöhnliches. Dann sollen sie halt wollen. Herr Uhl und Herr Bosbach wollen auch. Deswegen muss man es ihnen nicht geben ;-)

@ Anonym: Mann, was für ein Schwachsinn. Wenn dem so wäre, dann müsste das Internet schon lange untergegangen sein. Denn die von Dir das folgende auslösende …

> "Web3.0, ein reiner "Konsuminternet" mit
> freiwilliger Selbstkontrolle in den Köpfen
> und einem dabei wohlwollend unterstützenden Staat"

… Speicherung von IPs gab es schon zig Jahre lang.

nun leider geht es ja nicht nur um die Speicherung der IPs... also ehrlich da oben stehts doch unter "Konkrette Lösungsvorschläge"!!! irgendwie scheinen die Leute immer nur das zu lesen, was sie lesen wollen... vielleicht ist das Web3.0 ja schon da ;)

Da oben steht aber auch warum er mit einer 7-tägigen Speicherung dessen leben könnte, was das Bundesverfassungsgericht 6 Monate lang erlaubt hat: um eine bessere Kontrolle zu haben! Denn die Provider protokollieren das sowieso zur Missbrauchsbekämpfung.

Hallo Alvar,
ich finde es ein großes Problem überhaupt Daten zu speichern und damit auch IP Adressen, weil bereits vor Bestehen irgendeines konkreten Verdachts präventiv eine Überwachung stattfindet. Für mich ist das eine Umkehrung rechtsstaatlicher Prinzipien. Es mag sein, dass ich hier irrationale Ansichten habe aber für mich kann eine Ermittlung erst nach und nicht vor einer Straftat erfolgen.
Wenn man sieht wie bei der Polizei zunehmend Stellen abgebaut werden, Reviere geschlossen werden und deshalb bestimmte Straftaten kaum mehr verfolgt werden können aber gleichzeitig im Bereich Internet/Kommunikation immer mehr Überwachung gefordert wird ist das für mich in hohem Maße irrational. Die Frage ob soviel mehr Straftaten durch Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden könnten ist m.e. mehr als strittig.

ja Marc, also und genau das ist der Knackpunkt. Ich bin an dieser Stelle einfach einer anderen Meinung. Ich finde auch, dass der Mißbrauch verhindert werden muss, nur eben nicht in dem der Zugriff darauf erfolgen darf, sondern in dem es verboten wird, diese Daten zu erheben und zu speichern = Best case! oder wenn es aus technischen (also nicht aus politischen usw.) Gründen nicht möglich ist, dann darf auf GAR KEINEN FALL irgendeine Institution einen legalen Zugriff auf diese Daten erhalten. Dazu soll eben die Branche in einer Art Branchenethik sich selbst verpflichten, so ähnlich wie Journalisten ihre Quellen nicht preisgeben.

Mir ist klar, dass das wahrscheinlich radikal erscheint. Schliesslich kann man sich wie Jack Bauer sofort hunderte Fälle vorstellen in denen es um Leben oder Tod geht etc. Aber das ist eben das klassische Dilemma. Rettest du denn Zug mit zig Insassen oder die 3 Bauarbeiter denen Du direkt beim sterben zusiehst? Oder schießt Du ein Flugzeug ab, wenn gleichzeitig vermutet werden kann, dass es womöglich über einem Wohngebiet abstürzt? Alles Entscheidungen die einem Menschen nicht zugemutet werden sollten.

Kommunikationsdaten sind aber nicht tödlich ;) also wird es mittel- bis langfristig keine oder keine so große wie auch von Alvar gewünschte Hemmschwelle mehr geben. Und das ein das Problem!

Lieber Alvar,

ich moechte Dich bitten, Dich genauer mit IPv6 zu befassen. Deine Beispiele aus der IPv4-Welt koennen nicht ueberzeugen, denn sie werden in Zukunft keine Rolle mehr spielen. Sieh Dir die heutigen Praktiken der Provider an, es wird ja schon einige Zeit IPv6 angeboten. Dann ueberleg Dir, wie sinnvollerweise die Vergabepraxis der IP-Adresse in Zukunft aussehen wird, denn die Knappheit ist dann vorueber. Dann nimm den local part dazu, auch die Anwendung der Privacy Extensions in den heutigen Konsumentengeraeten.

Deine Argumentation hat hier ein amtliches Logikloch, vor allem, was die schon recht nahe, aber auch die etwas fernere Zukunft der IP-Adressen angeht. Dein Postulat

"Über die Speicherung von IP-Adressen
Es ist schlicht falsch, dass mit der Speicherung von IP-Adressen die vollständige Nachvollziehbarkeit des Kommunikationsverhaltens und die Erstellung von Bewegungsprofilen von allen Internet-Nutzern ermöglicht wird."

koennte sowas wie die famous last words werden. Ich mag nicht in zehn Jahren eine "told you so"-Debatte haben, ich haette viel lieber, dass die, die es technisch verstehen und wissen koennen, sich damit befassen, bevor es Realitaet wird.

@User/16:39: psst, das war ein Trick, um die Debatte zu kanalisieren!

Einmal, weil ich es für deutlich sinnvoller halte, hier _mit Alvar_ zu diskutieren, als bei uns _über ihn_ oder meine Leseempfehlung.

Zum anderen, weil ich so auch mal ein freies Wochenende habe.

Win-Win sozusagen. Auch wenn der zweite Gedanke wohl etwas naiv war. Ich bitte die Unannehlichkeiten gleichwohl zu entschuldigen.


Das erschreckende an der ganzen Diskussion ist, dass selbst von vermeintlich seriösen Menschen unlautere Argumente zusammengewürfelt werden – und andere glauben das und kopieren dann hier unreflektiert unpassendes Zeug rein. Passend dazu.

Die Infos bei http://www.daten-speicherung.de/ sind ein entsprechendes Beispiel. Und dazu die folgende im Kommentar oben zitierte Liste:

Warum die Speicherung der IP-Adresse gefährlich sei:

So wurde die Wohnung eines deutschen Professors durchsucht und seine Computer beschlagnahmt, weil er Kinderpornografie über das Internet verbreitet haben soll. Erst später stellte sich heraus, dass sein Internet-Zugangsanbieter der Polizei eine falsche Auskunft erteilt hatte (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/11/provider-liefert-falsche-daten-ans-bka/).

Dies ist ein schönes Beispiel, für eine der typischen Verdrehungen, um das eigene Weltbild zu retten.
In dem genannten Fall geht es gar nicht um gespeicherte IP-Adressen, sondern um eine „Echtzeitabfrage“. Der Fehler ist also genau bei dem passiert, was die IP-Speicher-Gegner immer als den richtigen Weg bezeichnen: die Abfrage der Daten während die Verbindung noch besteht.

Solche Fehler können nur durch saubere Prozesse und Verfahren sowie eine ordentliche Dokumentation verhindert werden. Oder durch Abschaffung der Polizei. Oder des Internets. Aber dieser Konkrete Fall hat rein gar nichts mit Fehlern bei der IP-Speicherung zu tun, sondern könnte sogar als Beispiel für die Forderung nach sauberen und koordinierten Verfahren und Speicherfristen herhalten.



Im Jahr 2008 drang die britische Polizei in ein Haus ein und nahm einen Mann fest, der beschuldigt wurde, Kinder einem Ring von Pädophilen zuführen zu wollen. Später stellte sich heraus, dass der Mann unschuldig war und lediglich eine Internet-Protokolladresse wegen unterschiedlicher Zeitzonen falsch zugeordnet worden war (www.official-documents.gov.uk/…).

Es gab auch schon Fälle, in denen hat sich das SEK im Stockwerk geirrt und die falsche Wohnung gestürmt. Oder ein Zeuge hat sich die falsche Autonummer eines Unfallverursachers notiert.
Bei jeder Ermittlungsmaßnahme können Fehler passieren. Deswegen werden aber nicht die Ermittlungen nicht abgeschafft.



In Schweden gab es Fälle, in denen unschuldige Personen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Netzkriminalität festgenommen wurden. Später stellte sich heraus, dass die wirklichen Straftäter den Internet-Zugangscode der festgenommenen Personen ohne deren Kenntnis missbraucht hatten (europa.eu.int/…).

Es gab auch schon Fälle, in denen Täter fremde Kreditkarten, Autos, Kontos, Pay-Pal-Accounts und so weiter benutzten. All das ist aber kein Argument in der Diskussion, die wir hier führen.



Im Jahr 2008 ist bekannt geworden, dass die Deutsche Telekom AG als größter Anbieter von Telekommunikationsdiensten in Deutschland in den Jahren 2005 und 2006 über einen Zeitraum von insgesamt anderthalb Jahren missbräuchlich die Telefonverbindungsdaten von Journalisten sowie von Arbeitnehmer-Aufsichtsräten und Managern des Unternehmens ausgewertet hat, um undichte Stellen im Unternehmen aufzudecken.

In der Beschreibung steht doch schon drin, dass es hier um Telefonverbindungsdaten geht, nicht wie im Absatz darüber behauptet um IP-Adressen. Ich finde es nicht nur unlauter, sondern beschämend wenn eigentlich intelligente Menscen wie Patrick B. mit solchen Verdrehungen arbeiten. Leider gibt es genug Leute, die sowas einfach glauben wollen ...

Ansonsten steht da auch: es war missbräuchlich; dieser Missbrauch hat nicht nur rein gar nichts mit IP-Adress-Speicherung zu tun, sondern betrifft die Protokollierung von Kommunikations-Verbindungs-Daten – und dazu habe ich geschrieben: „halte ich nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes vereinbar und war daher bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einer der Beschwerdeführer“.



illegalen Zugriffen des speichernden Unternehmens
illegalen Zugriffen einzelner Mitarbeiter des speichernden Unternehmens

selbst bei illegalen Zugriffen kann der Zugreifende nicht herausfinden, welche Inhalte sich der betroffene im Web angeschaut oder mit wem er kommuniziert hat. Habe ich oben alles beschrieben.

Der Täter könnte aber die gesamte Kommunikation mitschneiden, aber das wäre ein ganz anderes Problem und hat mit der IP-Speicherung nichts zu tun.



3. Abschreckungswirkung: Da mit der Aufzeichnung der Zuordnung von IP-Adressen in Verbindung mit der im Internet verbreiteten Surfprotokollierung notwendig das Risiko verbunden ist, dass dem Betroffenen aus dem Bekanntwerden seines Surfverhaltens, seiner Kontakte und Interessen Nachteile entstehen können, entfaltet die Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen eine Abschreckungswirkung. Sie schreckt in bestimmten Situationen davon ab, E-Mail oder Internet zu nutzen. Dies hat teilweise schwere Nachteile für Einzelne und für unsere Gesellschaft insgesamt zur Folge.

Oben habe ich lang und breit erklärt, dass diese Behauptung von Patrick B. schlicht falsch ist. Das ist unsäglicher Unfug, denn mit der Speicherung von IP-Adressen lässt sich eben weder das Surfverhalten noch eine Liste der Kontakte noch Interessen und Neigungen herausfinden.

So berichtet […] aus Niedersachsen, sie schränke sich stark in der E-Mail-Kommunikation mit ihrer Familie in Marokko ein, weil sie befürchtet, durch ihre Kontakte in diesen Staat verdächtig zu erscheinen.

E-Mail-Kommunikation ist nicht IP-Speicherung. Siehe oben – und dazu habe ich ja oben genug geschrieben, man muss es nur lesen!.
Wer verschiedene Sachen in einen Topf wirft, handelt unlauter.



Anna T. (Name geändert) ist Opfer sexuellen Missbrauchs und tauschte sich früher in entsprechenden Foren und Chatrooms aus. Seit anhand ihrer IP-Adresse ihre Identität ermittelt werden kann, hat sie sich aus diesem Austausch zurückgezogen und somit keine Möglichkeit mehr, sich mit anderen anonymen Opfern auszutauschen.

Der Betreiber der Foren und Chats kann anhand ihrer IP-Adresse nicht die Identität von Anna T. ermitteln. Geht nicht. Habe ich oben erläutert.
Abgesehen davon, könnte das die Polizei nach einer konkreten Straftat machen – aber das war schon vor 5, 10 oder 15 Jahren der Fall, das Wörtchen „Seit“ ist in dem Zitat also ein Euphemismus.



Die Vorratsdatenspeicherung schreckt weiters Informanten davon ab, vertrauliche Informationen an die Presse weiterzugeben, weil ihr Kontakt und ihre Identität anhand der Telekommunikationsdaten nachvollzogen werden kann.

Hat nichts mit IP-Adressen zu tun.

Und mit weiteren falschen Behauptungen usw. geht es munter weiter. Dauernd wird die Speicherung von IP-Adressen mit der Speicherung von Kommunikationsdaten (wer hat wann wem eine E-Mail geschrieben?) in einen Topf geworfen, um dann wieder die IP-Speicherung zu kritisieren.


Ein Beispiel für die unlautere Herleitung:

Im Bereich der Wirtschaft bringt die Vorratsspeicherung von IP-Adressen ebenfalls schwere Probleme mit sich.

OK, hier bezieht sich Patrick B. auf IP-Adressen, er sagt: IP-Adress-Speicherung sei Vorratsdatenspeicherung.

Dann geht es weiter mit:

aus Bayern berichtet, Kunden oder Interessenten hätten technische Zeichnungen oder sicherheitsrelevante Beschreibungen, die für die Fertigung von Prototypen benötigt werden, früher per E-Mail oder Telefax übersandt. Seit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung werde dies zunehmend verweigert und müssten die Unterlagen persönlich bei den Geschäftspartnern in ganz Europa abgeholt werden.

Hier wird aber konkret auf das "Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung" bezug genommen. IP-Adressen wurden von den Providern schon lange gespeichert, um nicht zu sagen immer. Außerem ist der Bezug ganz konkret E-Mail und Fax. Da greift aber die im Beitrag oben von mir kritisierte Speicherung von Kommunikations-Verbindungs-Daten, nicht die IP-Speicherung.

Allerdings besteht das tatsächliche Risiko der Wirtschaftsspionage in der Inhalte-Überwachung durch die Geheimdienste, wieder ein anderer (und kritikwürdiger) Bereich, der aber nichts, rein gar nichts mit dem zu tun hat, um was wir hier diskutieren.


Und so geht es dauernd. Es werden Sachen die nichts miteinander zu tun haben in einen Topf geworfen, um dann aus dieser falschen Vermengung irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Das ist unlauter.

Ich frage mich, warum die ganzen Labersäcke hier nicht den Text oben lesen. Aber wahrscheinlich ist es zu anstrengend und zu lang, da ist es einfacher mal eben irgendwelchen Schwachsinn zu behaupten.

Alvar hat vernünftige und begründete Vorschläge gemacht, aber die Sektierer jammern herum und verdrehen alles. Beispiel der Kommentar oben von Anonym.

Die IP-Speicherung ist keine Überwachung.

Autonummern sind keine Überwachung.

Wenn gespeichert wird, wer wann wem eine E-Mail geschrieben hat und jeder darauf zugreifen kann, dann ist das Überwachung.

Wenn gespeichert wird, wann welche Autonummer wo vorbei gefahren ist, dann ist das Überwachung.

Hallo Constanze,

leider hast Du nicht den ganzen Text gelesen, weiter unten habe ich einen ganzen Absatz zu IPv6 geschrieben.

Aber macht nix, Du bist damit nicht alleine, die Mehrheit der Kommentierenden hier scheint den Text nicht gelesen zu haben … ;-)

@ JoSchaefers: na du bist aber ein Schlawiner! Aber das ist halt nicht neu, nur traurig. Ein ganz toller Trick ist es. Erstens total durchschaubar -aber das macht nichts,
zweitens absolut sinnlos, wie du ja selbst zugeben musst und weil es dabei nicht mehr um die Sache geht
und drittens irgendwie schäbig, sorry.
Ich meine das Thema ist doch echt mal kein Spass.

Ich kenne da noch jemand, der mit Tricks arbeitet. Unsere liebe Union. Man stelle eine haarsträubende Maximalforderung und warte ab, bis genug fehlgeleitete Demokraten daraus eine funktionierende Lösung im Zuge der "Kompromissfindung" gefunden haben und verkauft es dann als gemeinsamen Erfolg! Natürlich ist das dann nicht das Ende der Fahnenstange, aber einen Fuß in der Tür haben die dann ja schon mal.

Warum "fehlgeleitet"? Weil Kompromisse um jeden Preis die Maxime dieser Demokraten ist.

Schauen wir uns doch mal die konkreten Lösungsvorschläge hier an:
1. IP-Speicherung - ok für mich und ich bin kein so großer Experte scheint es ungefährlich zu sein diese zu speichern. Aber das allein ist es ja nicht...
2. denn alle die, diesen Maßnahmen ins Feld führen wollen ja eigentlich das hier: Speicherung von und Zugriff auf die Kommunikationsdaten! den heiligen Gral sozusagen. Und in dem Vorschlag von Alvar soll es ermöglicht werden aber "nur kurz" und "nur ganz doll schwer"!

Und das ist ein Kompromiss im Sinne der Union, denn nichts anderes ist es als ein Fuß in der Tür. Oder gibt es irgendwelche plausiblen und verlässlichen Fakten, die es ausschliessen, dass aus "nur kurz" nicht "so lang, wie die Erfolge bei der Bekämpfung der Bösen es erfordern" und aus "nur ganz doll schwer" nicht "nach eigenem Ermessen der Emittler" werden kann? Achso ja natürlich das sind ja alles gewählte Vollblutdemokraten, die sowas nicht und niemals wollen würden. Selbstverständlich, nur leider beschließen die andauernd verfassungsfeindliche Gesetze, lassen sich danach nicht beraten, sondern lieber vors BVersG ziehen und dann werden sie "noch" zurechtgestützt, akzeptieren es aber auch dann nicht, sondern lassen dann die politischen Gegner für sie eine "Fuß-in-der-Tür"-Lösung erarbeiten. Bravo!

Und jetzt mal von der praktischen Seite: Das Projekt flächendeckende VDS, würde ja dann als Projekt in Phasen eingeteilt werden. Alvar sein Vorschlag eignet sich doch als Phase1 sehr gut oder seh ich das falsch?

In diesem Sinne, immer schön kompromissbereit bleiben ;)

Zu Massenabfragen:
Die große Frage ist doch, ob ein relevanter Anfangsverdacht besteht.

Bei den Massenabfragen, von denen Du redest, sammelt das BKA oder ein LKA über Monate hinweg Nutzerdaten. Ob sie die dann in Echtzeit oder eine Woche später abfragen ist egal, das Problem bleibt das gleiche.

Die Frage dabei ist eher, ob diese Art der Ermittlung überhaupt die richtige und wünschenswerte ist, ob die Massenabfragen zu sinnvollen Ergebnissen führen und so weiter. Aber das sind alles Fragen, die vollkommen unabhängig von den hier diskutierten Punkten zu besprechen sind.

@User:
Du schreibst, dass Du befürchtest, dass ein Instrumentarium geschaffen werde, dass in Zukunft missbraucht werden könne.

Dabei verkennst Du: das was ich beschrieben habe war ca. 15 Jahre lang ein ganz normales Vorgehen. Die von Dir aufgeführten Befürchtungen sind nicht aufgetreten.

Aber im Gegensatz zu dem, was 15 Jahre lang normal war, kommen bei meinem Vorschlag Einschränkungen hinzu: Informationspflichten, hohe Hürden, strenge Regeln.

Die derzeit diskutierten Alternativen sind dagegen sehr gefährlich oder untauglich.

Der Punkt ist nur, dass A falsch ist. Und das hat mit einem SQL JOIN nichts zu tun, denn: ohne die jeweils anderen Daten zu haben, kann man kein JOIN machen. Die Telekom kann in Bonn keinen JOIN mit den Daten machen, die vielleicht in Nürnberg, Berlin, München, Frankfurt, Stuttgart, New York, Paris, London, Ouagadougou, … auf Millionen einzelner Server liegen. Mal ganz abgesehen davon, dass dies illegal wäre.

Die genannten schweren Straftaten sind in den meisten Fällen nicht über die IP aufzuklären, weil Tor, VPN oder fremde Wlan(s) genutzt werden. Die Fälle wo dies nicht der Fall ist, wird es ca. 2 Jahre nach der IP-Vorratsdatenspeicherung nicht mehr geben. Bis dahin hat auch der letzte freie Kleinkriminelle verstanden, dass er seine Straftaten im Internet anonymisieren muss.

Die IP-Speicherung hatten wir ca. 15 bis 20 Jahre. Demnach dürfte Deine Prognose schon mehrfach eingetreten sein. Ist sie aber nicht.

@ilf:


Du willst also die IP-Zuordnung für 3 Monate speichern, während die FDP eine Woche will, Gerichte Holger Voss eine Nicht-Speicherung erlaubt haben und ISPs die Daten nicht benötigen?

… und während das Bundesverfassungsgericht sechs Monate speichern will.
Die Klage von Holger Voss gegen die Telekom war übrigens ein Baustein auf dem Weg zur Vorratsdatenspeicherung: Denn dadurch entstand Zugzwang zu einer gesetzlichen Regelung der Speicherdauer.

Wir hatten 80 Tage IP-Speicherung, dann kamen die Datenschützer, dann wurden sieben Tage draus. Erst dann kam die Vorratsdatenspeicherung mit sechs Monaten.

Ich habe auch erklärt, warum ich diese Speicherung für nicht schlimm halte, die andere aber schon.



Und du willst alle anderen Verbindungsdaten jeder Mail, jeder SMS, jedes Anrufs für eine Woche speichern lassen, obwohl du das für 6 Monate ablehnst und nach dieser Implementation zweifellos eine Ausweitung folgen wird?

Ich habe vorgeschlagen, dass für den Zugriff auf die sowieso vorhandenen Daten sehr hohe Hürden zu gelten haben (Gefahr für Leib und Leben etc.).
Jeder Mail-Server protokolliert sowieso wer wann wem eine E-Mail geschickt hat. Dies gesetzlich zu regeln hebt die Hürden an. Steht aber auch im Text. Muss man nur lesen. ;-)

@Alvar: ok, ich muss zugeben, dass die Vorgänge der letzten 15 Jahre mir nicht ganz so geläufig sind, wie anscheinend dir.
Willst du mir damit sagen, dass es in den letzten 15 Jahren möglich war, bei begründetem Verdacht auf gespeicherte IPs und auf vorliegende, anlasslos und auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten der Verdächtigen zu zugreifen? Irgendwie scheint mir das jetzt aber doch neu zu sein. Wenn das bis jetzt bzw. bis BVersG-Verbot möglich ist/war, warum dann ein Vorschlag dieses zu legitimieren, anscheinend ist es schon legitim oder läuft es die letzten 15 Jahre illegal und keiner tut was? Warum kein Vorschlag es gänzlich unmöglich zu machen in dem man die Speicherung dieser Kommunikationsdaten (nicht in IPs) anlasslos und auf Vorrat verbietet und unter Strafe stellt? Ist das unmöglich? Warum dann kein Druck auf die Branche sich gemeinsam zu einer Charta gegen die Herausgabe solcher verfassungsfeindlich gesammelten Daten zu verpflichten? (Da fällt mir gerade ein wer genau soll denn die Kommunikationsdaten speichern bzw. speichert es die letzten 15 Jahre?) Der Journalismus wurde auch nicht abgeschafft nur weil es sich verpflichtet fühlt seine Quellen zu schützen! Ist das deiner Meinung nach ein akzeptabler Preis, den wir alle und unsere Nachkommen zahlen müssen, weil es Kriminelle gibt? Es gab übrigens in den letzten 15 Jahren auch keinen Atomkrieg trotzdem wollen wir nicht, dass Iran eine Atombombe baut, oder? (ja ich weiß bisschen zu plakativ, aber was solls)

Wenn ich auf einen Brief keinen Absender draufschreibe, kann ich diesen Anonym und ohne zurückverfolgbar zu sein versenden. Das wird auch ausgenutzt, wenn man sich an die Anthrax-Hysterie zurückerinnert. Und diese "Schutzlücke" führt nun nicht gerade dazu, dass unsere Welt im Chaos des Verbrechens versinkt.

Genau. u.a. daher halte ich es auch für richtig, dass es möglich ist, bei E-Mails einen beliebigen Absender draufzuschreiben und/oder Anonymisierungsdienste zu nutzen.



Aber angenommen ein großer Endkundenprovider macht den großen Wurf, entwickelt eine gute Suchmaschine und löst google ab. Dann hast du in einem Haus die Suchdaten, verknüpft mit der IP-Adresse und die Verknüpfung der IP-Adresse mit Name und Wohnort.

Vergleichbares geschieht ja schon heute. Bist Du T-Online-Kunde? Dann besucht mal http://www.erotic-lounge.com/ und schaue auf den rechts oben eingetragenen Login-Name.

Aber mit der Speicherung von IP-Adressen hat das nichts zu tun.

In dem genannten Fall geht es gar nicht um gespeicherte IP-Adressen, sondern um eine „Echtzeitabfrage“.

Mehr IP-Adressen = mehr Auskünfte = mehr Fehler. Schonmal drüber nachgedacht?

Es gab auch schon Fälle, in denen hat sich das SEK im Stockwerk geirrt und die falsche Wohnung gestürmt. Oder ein Zeuge hat sich die falsche Autonummer eines Unfallverursachers notiert. Bei jeder Ermittlungsmaßnahme können Fehler passieren. Deswegen werden aber nicht die Ermittlungen nicht abgeschafft.

Deswegen werden Ermittlungen aber auf Fälle beschränkt, in denen sie dringend notwendig sind. Deswegen wird nur im Verdachtsfall ermittelt und nicht "auf Vorrat". Mehr IP-Adressen = mehr Auskünfte = mehr Fehler.

In der Beschreibung steht doch schon drin, dass es hier um Telefonverbindungsdaten geht, nicht wie im Absatz darüber behauptet um IP-Adressen.

Aha. Die Telekom missbraucht Verbindungsdaten, um Gewerkschaftern und Journalisten nachzuspionieren. Und du willst uns erzählen, wenn sie dazu eine Internetverbindung oder IP-Adresse nachschnüffeln müssten, würden sie es nicht machen? Beispiel: Anonyme E-Mail eines Journalisten an einen Vorstandsvorsitzenden, einzige Möglichkeit zur Identifikation ist die IP-Adresse des Absenders.

Ansonsten steht da auch: es war missbräuchlich; dieser Missbrauch hat nicht nur rein gar nichts mit IP-Adress-Speicherung zu tun, sondern betrifft die Protokollierung von Kommunikations-Verbindungs-Daten – und dazu habe ich geschrieben: „halte ich nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes vereinbar und war daher bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einer der Beschwerdeführer“.

Zu 1.: Auch Internetverbindungen sind Verbindungen. Wer wann mit welcher IP-Adresse eine Internetverbindung hatte, ist ein Verbindungsdatum. Es geht hier um die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat!

Zu 2.: Warum bist du noch gleich angeblich gegen Vorratsdatenspeicherung? Mit deinen Argumenten hier müsstest du dafür sein und könntest bei der SPD anfangen. Unsere Internetnutzung ist sensibler als Telefonverbindungen, nicht umgekehrt. Und bevor du sagst, es ginge hier "nur um IP-Adressen": Wenn die nicht aussagekräftig wären, würde die Politik sie nicht vorratsspeichern wollen.

"In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern,[1] würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Nach dem Vorschlag könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar "für die Aufklärung aller Straftaten", selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG).[2] Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

[1] Solche Telemedienanbieter sind verpflichtet, Internet-Nutzungsprotokolle bei Verdacht einer Straftat an die Polizei (§ 15 Abs. 5 S. 4 TMG, § 95 StPO, § 20m BKA-G), an Geheimdienste (§ 8a BVerfSchG) und an Abmahnanwälte (§ 101 UrhG) herauszugeben. Google gab 2010 über 1.000mal Daten über Benutzer seiner Suchmaschine und Dienste an deutsche Behörden heraus. Vor einigen Wochen haben US-Behörden von Twitter und vermutlich auch Google Daten über Wikileaks-Unterstützer angefordert, obwohl diesen keine Straftat vorzuwerfen ist.
[2] 2009 beantwortete allein die Deutsche Telekom AG (zuständig auch für Kunden von 1&1, Congstar, T-Online) 2.700.000 Anfragen nach IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten."

selbst bei illegalen Zugriffen kann der Zugreifende nicht herausfinden, welche Inhalte sich der betroffene im Web angeschaut oder mit wem er kommuniziert hat.

Wenn er Polizist ist, Geheimdienstler oder Internetanbieter, kann er das herausfinden.

Beispiel: "Ein in Berlin tätiger Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, der mit der Überwachung elektronischer Kommunikation betraut war, soll seine technischen Möglichkeiten auch privat genutzt haben. Er soll während seines Dienstes den Email-Verkehr eines Deutschen ausgespäht haben, weil dieser ein Verhältnis mit seiner Frau hatte." Wenn der BND-Mann jetzt wissen will, wer hinter den E-Mails steht, um den Liebhaber zu erschießen, wird er die Absender-IP-Adresse anfordern. Ein Mann tot - und alles nicht so schlimm?

Das ist unsäglicher Unfug, denn mit der Speicherung von IP-Adressen lässt sich eben weder das Surfverhalten noch eine Liste der Kontakte noch Interessen und Neigungen herausfinden.

"Das Bundeskriminalamt speichert, wer Informationen der Behörde über bestimmte Straftaten durchliest, z.B. über die terroristische Vereinigung „militante gruppe“. Die Behörde lässt sich dann Name und Anschrift der Internet-Nutzerinnen und Nutzer mitteilen, um weitere Ermittlungen einleiten zu können. Auf diese Weise hofft man, den Tätern auf die Spur zu kommen." Aha, mithilfe der Zuordnung von IP-Adressen lässt sich das Surfverhalten nicht rausfinden.

Noch ein Beispiel? "Die Staatsanwaltschaft ließ die Wohnung eines G8-Gegners durchsuchen. In dem Durchsuchungsbefehl wird dem Betroffenen vorgeworfen, an einem vor wenigen Monaten verübten Brandanschlag auf das Berliner Unternehmen Dussmann beteiligt gewesen zu sein. Das Indiz für diese Annahme: Der Beschuldigte hatte im Internet nach „Dussmann“ recherchiert. Dussmann unterhält unter dem gleichen Namen eines der größten Bücherkaufhäuser der Stadt." Woher wusste die Staatsanwaltschaft, wonach auf Google gesucht wurde? IP-Adresse + Logfiles = Surfprotokoll

E-Mail-Kommunikation ist nicht IP-Speicherung.

Schau dir mal einen E-Mail-Header an. Siehe da: Die IP-Adresse des Absenders. Ein anonymes Mailaccount schützt dann nicht mehr vor Identifikation des Anschlussinhabers.

Der Betreiber der Foren und Chats kann anhand ihrer IP-Adresse nicht die Identität von Anna T. ermitteln.

Aber die Polizei? Mit etwas Geld vielleicht auch der Stalker, der ihr nachstellt? Oder ein interessierter Journalist der Yellow Press?

Laut Nürburgring-Skandal reicht ja schon der Anruf eines Freundes, um Polizisten zu veranlassen, illegal Infos nachzuschlagen und weiterzugeben.

Abgesehen davon, könnte das die Polizei nach einer konkreten Straftat machen

Nicht nur nach einer konkreten Straftat, sondern auch präventiv, auch bei Ordnungswidrigkeiten.

Nicht nur die Polizei, sondern auch Geheimdienste - ganz ohne Straftat - und ausländische Staaten einschließlich der USA. Die USA könnten nach der Cybercrime Convention für ihre Wikileaks-Ermittlungen deutsche IP-Zuordnungen anfordern, ist dir das klar? Daten gespeichert = Daten verfügbar

Die Vorratsdatenspeicherung schreckt weiters Informanten davon ab, vertrauliche Informationen an die Presse weiterzugeben, weil ihr Kontakt und ihre Identität anhand der Telekommunikationsdaten nachvollzogen werden kann.

Hat nichts mit IP-Adressen zu tun.

Wenn ich geheime Dokumente, die einen vertuschten Skandal aufdecken, nicht mehr spurenlos Zeitungen mailen kann und sie nicht mehr ohne Furcht von Logfiles veröffentlichen kann, hat das also nichts mit der Vorratsspeicherung von IP-Adressen zu tun. Hallo?

Dauernd wird die Speicherung von IP-Adressen mit der Speicherung von Kommunikationsdaten (wer hat wann wem eine E-Mail geschrieben?) in einen Topf geworfen, um dann wieder die IP-Speicherung zu kritisieren.

Ich hoffe, jetzt hast du den Zusammenhang von IP-Adresse und E-Mails verstanden. Diesen Zusammenhang gibt es übrigens auch für Internettelefonie, Blogposts, Twitter... Überall kann die IP-Adresse mit übermittelt und geloggt werden. Im Netz bist du deine IP-Adresse.

OK, hier bezieht sich Patrick B. auf IP-Adressen, er sagt: IP-Adress-Speicherung sei Vorratsdatenspeicherung.

Hast du dem etwas entgegen zu setzen? Bundesverfassungsgericht: "Einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG begründet dabei auch die Speicherung der den Internetzugang betreffenden Daten gemäß § 113a Abs. 4 TKG. Zwar ermöglicht der Internetzugang nicht nur die Aufnahme von Individualkommunikation, die dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses unterfällt, sondern auch die Teilnahme an Massenkommunikation. Da eine Unterscheidung zwischen Individual- und Massenkommunikation ohne eine der Schutzfunktion des Grundrechts zuwiderlaufende Anknüpfung an den Inhalt der jeweils übermittelten Information nicht möglich ist, ist bereits in der Speicherung der den Internetzugang als solchen betreffenden Daten ein Eingriff zu sehen, auch wenn sie Angaben über die aufgerufenen Internetseiten nicht enthalten"

IP-Adressen wurden von den Providern schon lange gespeichert, um nicht zu sagen immer.

Wenn das so wäre, bräuchte man die jetzt vorgeschlagene IP-Vorratsdatenspeicherung nicht. In Wahrheit speicherten schon damals viele Anbieter nicht auf Vorrat (z.B. Arcor, Hansenet) und konnte man sich so einen Anbieter raussuchen, wenn man nicht wollte, dass einem dasselbe passiert wie Holger Voss. Im Übrigen ist die "freiwillige" Vorratsdatenspeicherung im Moment nicht von Dauer. Der BGH hat gerade über eine Klage dagegen entschieden.

Allerdings besteht das tatsächliche Risiko der Wirtschaftsspionage in der Inhalte-Überwachung durch die Geheimdienste, wieder ein anderer (und kritikwürdiger) Bereich, der aber nichts, rein gar nichts mit dem zu tun hat, um was wir hier diskutieren.

Den Zusammenhang mit Geheimdiensten habe ich oben erklärt. Schonmal gehört, dass Geheimdienste auch friedliche Protestler, Globalisierungskritiker, Atomkraftgegner usw. bespitzeln? Die haben ein Recht auf Herausgabe von Logfiles, und an die Zuordnung der IP-Adresse dürfen sie auch - wenn sie gespeichert ist.

Und sag nicht: Ich habe nichts gegen IP-Vorratsdatenspeicherung, sondern nur etwas gegen die Datennutzung durch Geheimdienste. Diese Zugriffsmöglichkeit besteht seit Jahren. Wenn eine VDS kommt, bekommen die Schlapphüte Zugriff darauf, dass ist mit der Union so sicher wie das Amen in der Kirche.

@Makron:


1. Wieso gehst du nicht auf die Kombination dieser Daten ein(Stichwort data mining)?

Gehe ich: die Kombination dieser Daten ist nicht möglich, dazu müsste der böse Provider mit Millionen von Serverbetreibern zusammenarbeiten.

2. Wie stehst du dazu, dass IP-Adresse und Inhalte unmittelbar miteinander verknüpft sind?

Genau das sind sie ja nicht.



Damit reicht eine Beschlagnahme des Logs während 3 Monaten, um beispielsweise folgende Dinge (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) mit einem Klarnamen zu verknüpfen:

Diese Beschlagnahne dürfte nur nach einer konkreten Straftat erfolgen. Und da dürfen ausschließlich die Daten des Verdächtigen beschlagnahmt werden, nicht von unbeteiligten Dritten.

Abgesehen davon wird üblicherweise nicht das Log beschlagnahmt sondern der Betreiber als Zeuge gebeten, die entsprechenden Angaben herauszugeben. Die wichtigsten Angaben sind die IP-Adressen, um den Täter ermitteln zu können. Alles nur nach einer konkreten Straftat.

Die Daten von irgendwelchen Kontakten sind nur dann interessant und dürfen nur dann ausgewertet werden, wenn ein Verdacht gegen diese Personen besteht. Da wird üblicherweise nicht der Fall sein. Dies könnte aber der Fall sein, wenn es sich bei dem Forum um eines handelt, bei dem die Mitglieder Kindesmissbrauchsbilder tauschen. Dann gäbe es den Anfangsverdacht, dass die Kommunikationspartner ebenfalls entsprechende Bilder tauschen.

… und während das Bundesverfassungsgericht sechs Monate speichern will.

Falsch, das Bundesverfassungsgericht "will" keine Vorratsdatenspeicherung. Es hat
1. entschieden, dass die Regelung zur VDS nichtig ist,
2. auch eine übergangsweise Fortgeltung nicht angeordnet,
3. in der Begründung nur geschrieben: "Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten [...] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar". Weder zu anderen Artikeln des Grundgesetzes noch zu anderen, ebenfalls zu beachtenden Menschenrechtskatalogen (EMRK, Grundrechtecharta) hat es Stellung genommen. Schon gar nicht hat es gesagt, es wolle eine solche Vorratsdatenspeicherung.

Aha, darum geht es also:
"2.700.000 Anfragen nach IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten."

Ein paar Verblendete wollen in Ruhe Filesharing betreiben, trauen sich aber nicht, dafür politische Mehrheiten zu organisieren sondern boykottieren lieber sinnvolle Vorschläge?
Mann, seid ihr ekelhaft.

Es ist doch nicht der Provider, der dieses "data mining" anhand der IPs und Kommunikationsdaten betreiben wird, sondern der STAAT! Verdammt irgendwie dreht sich das alles immer und immer wieder im Kreis.

Alvar bitte stell das doch noch mal klar:
Willst Du oder Willst Du nicht, dass der Staat einen Zugriff auf die Kommunikationsdaten der Internetuser bekommt?

Dein eigener Vorschlag ist doch IP (Provider)+Kommunikationsdaten auf Vorrat und anlasslos (so wie ich es verstehe bei den jeweiligen Dienstanbietern/Servern, und anlasslos und auf Vorrat, denn sonst wäre es ja nur QF und damit sinnlos)= VDS (nur kurz und mit Hürden, ohne realistische, verbindliche Zusagen, das das auch so bleibt)! Oder sehe ich das falsch, dann bitte korrigiere mich! Und dein Argument auf die Befürchtungen ist: Die letzten 15 Jahre ist es doch gut gegangen? Ja also rate mal, die Welt dreht sich weiter! Siehst du denn den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr?

ACTA, INDECT, ELENA, usw, usf und in diesem Umfeld willst du 7-tätige Speicherung von Kommunikationsdaten und IPs für 60-90 Tage dazu!?
Das kann doch nicht dein Ernst sein!

@Ist Doch Egal: sorry aber aber sich aus allem gerade das herauszugreifen in Verbindung mit deinem Nick, ergibt für mich eine Haltung a´la "Ich habe nichts zu verbergen, sollen sie doch machen." Richtig?

Nun das ist aber so eine Sache, wenn du heute nichts tust, was strafbar ist, heisst es nicht das in Zukunft Dinge/Verhalten die heute nicht strafbar sind strafbar werden.

Ein Bespiel: Was tust Du gerne? Blogs lesen und dein Senf dazu geben? Gerne auch mit Sprüchen wie: "Ihr seid ekelhaft"? Nun was wäre, wenn das in Zukunft eine Beleidigung ist oder Erregung öffentlicher Ärgernisse oder Hetze oder sonst was. Ohne die IP+Kommunikationsdaten könntest du hoffen trotzdem straffrei ausgehen. Vorallem weil ich annehme du wärst weiterhin der Meinung dass es dein Recht ist auch mal derber zu argumentieren. Mit diesen Massnahmen in Verbindung mit besseren technischen Möglichkeiten und einfacheren rechtlichen Verfahren, eher nicht. Und was hätte es für Auswirkungen auf die Blogs selbst? Die müssten, wollten sie nicht täglich ihre Logs etc. an die Staatsmacht herausgeben, sich selbst zensieren. Was sie schon heute machen müssen, nur dann eben in viel höherem Maße, denn in Verbindung mit besseren/effizientern Möglichkeiten können auch solche Delikte in ganz anderen Ausmaßen verfolgt werden. Also werden die kleineren, nicht institutionellen Blogger nach und nach die Kommentarfunktion ausmachen. Und dann haben wir sowas wie Meinungsmonopol, bingo! Alles schön friedlich, jeder zensiert sich selbst und die anderen werden abgemahnt und/oder zum schweigen gebracht. Erinnert mich ein bisschen an die schöne Applewelt. Nett, friedlich, bunt, kantenlos und teuer :) eine AppWelt...

Ich sage nicht dass es genauso passieren wird, ich meine es nur als ein Beispiel für strafrechtlich relevante Delikte, die vorher keine waren. So dass vorher gesagt werden kann: "Ich habe nichts zu verbergen" und danach gejammert wird.

Ja ich weiß hat nichts mit der IP-Speicherung allein zu tun... Aber mit Kommunikationsdaten + IP schon und zwar nicht weil es heute schon unmöglich ist, sondern weil es in Zukunft vermutlich möglichER wird. Und es ist ja erst der Anfang, wer weiß denn schon was in 15 Jahren los ist oder in 30? Deshalb wehret den Anfängen!

@Anonym:
Verzeihung, aber solange Du Sachen verdrehst, nicht passendes in einen Topf wirfst, abstruse Vorwürfe anbringst, unreflektiert und unpassend andere Texte zitierst und offensichtlich noch nicht einmal komplett gelesen hast was ich im Artikel geschrieben habe, sehe ich keine Basis für eine sinnvolle Diskussion.

Wir müssen uns entscheiden, in welcher Gesellschaft wir leben wollen.

In einer Anarchie, in der eine Strafverfolgung kaum noch möglich ist, in der die Polizei am besten ganz abgeschafft wird, weil sie keine Ermittlungsmaßnahmen mehr hat, denn die könnten ja missbraucht werden? Die bösen Bullen sind ja sowieso alle nur garstige Gestalten, die uns alle überwachen wollen, also weg damit?

Oder in einem Überwachungsstaat, in dem jegliche Kommunikation auch nach Monaten noch nachvollzogen werden kann?

Oder mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in der die Ermittlungsbehörden zwar die Möglichkeit haben, konkrete Straftaten zu verfolgen, aber gleichzeitig alles transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird sowie die Maßnahmen auf das nötigste beschränkt bleiben.


Du versuchst, sinnvolle Maßnahmen quasi als „Hilfe, der Überwachungsstaat kommt!“ zu disqualifizieren und unterscheidest Dich da unter dem Strich nicht von Schäubles Rhetorik. Und was bietest Du als Alternative an? Quick Freeze? Dass dies Augenwischerei ist, das habe ich oben schon ausgeführt.

Hallo Alvar: also ich bin für:
"Oder mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in der die Ermittlungsbehörden zwar die Möglichkeit haben, konkrete Straftaten zu verfolgen, aber gleichzeitig alles transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird sowie die Maßnahmen auf das nötigste beschränkt bleiben."

Leider finde ich in deinem Text aber keine "Konkreten Lösungsvorschläge" wie verhindert werden soll, dass daraus das hier wird:
"Oder in einem Überwachungsstaat, in dem jegliche Kommunikation auch nach Monaten noch nachvollzogen werden kann?" (Jetzt mal abgesehen von Zeiträumen.)

Denn mit dem was du vorschlägst könnte es das werden und das einzige (allerdings gewichtige Argument) was mir dazu einfällt ist, Vertrauen. Ich hätte aber gern, dass der Staat uns den Bürgern vertraut und umgekehrt und nicht dass das eine Einbahnstrasse ist. Wie soll das gehen? Vertraue dem Staat aber sieh nur wie perfide Schäuble argumentiert? Schäuble ist doch nicht irgendwer! Ich soll also jemanden Vertrauen, der voll mit Leuten wie Schäuble ist und auch demokratisch gewählt wurde?

Deshalb bitte ich dich: schreib mal einen Beitrag wie konkret, technisch!!! verhindert werden soll, dass diese Maßnahmen nicht mißbraucht werden können, wenn sie dann da sind? Was ist im "Worst Case" (die rechtstaatliche Ordnung wie sie heute ist wird durch Populisten an der Macht untergraben)? Gibt es einen Resetknopf? Die vorhandenen Maßnahmen für die Transparenz und vollständige Dokumentation sind m.E. ungenügend. Wie werden sie verbessert werden müssen? Was ist mit OpenGov etc.?

Ich persönlich könnte mit deinen Lösungsvorschlägen leben, wenn sie gleichzeitig ähnlich konkrete und wirksame Wege enthielten einen Misbrauch zu verhindern. Oder denkst du es ist nicht nötig, weil in den letzten 15 Jahren gar nicht passiert ist. Du warst doch selbst am BVersG oder? Es wäre also beinahe passiert und dann?
Und darum gehts, zumindest mir wenn ich deinen Text kritisiere!

im übrigen ist das "keine hohe Eingriffshürde" der BVG-Argumentation in Verbindung mit "wenn IP-Adresse schon aus anderer Quelle bekannt" exakt das, was bei IP-VDS eben sehr wohl ein Nutzungsprofiling ermöglicht:

http://www.netzpolitik.org/2011/alvar-legt-nach-uber-die-grose-ip-phobie-und-das-allheilmittel-quick-freeze/

"Gehe ich: die Kombination dieser Daten ist nicht möglich, dazu müsste der böse Provider mit Millionen von Serverbetreibern zusammenarbeiten."

Dem größten deutschen Accessprovider gehört der zweitgrößte europäische Webhoster. Und wir sprechen nicht mal von einer Stelle, die Zugang zu Daten verschiedener Access-Provider und Hoster hat.

Jetzt bitte überlegen, was Server-Logfiles sind, und wie sie mit folgendem Satz zusammenhängen (sinngemäß wiedergegeben):

"wenn jemand speichert, wann wo welche Autonummer gewesen ist, dann ist das Überwachung"

Lieber Alvar, obwohl du meinen Blogartikel als Unfug bezeichnet hast, bin ich einer der wenigen hier unter den Kommentatoren, die die verschiedenen Dinge nicht in einen Topf werfen und zumindest im Aspekt der IP- Adress- Speicherung offensichtlich noch verstehen, wobei es darum geht. Zwar habe ich weit weit oben einen entsprechenden (original) Webserver- Logfile Auszug gepostet, doch verstanden haben es offensichtlich nur die wenigsten.

"Anonyme E-Mail eines Journalisten an einen Vorstandsvorsitzenden, einzige Möglichkeit zur Identifikation ist die IP-Adresse des Absenders."

Bitte, ANONYM, dann erkläre doch mal anhand von Fakten, wie diese Identifikation allein mit der IP- Adresse des Absenders funktionieren soll? Die IP- Adresse, die du hier nämlich zur Identifikation heranziehen möchtest, steht im Header der empfangenen Nachricht. Diese identifiziert den Mail- Server des Email- Dienstanbieters - Ende. Um nun die Identifikation weiter durchführen zu können, muss man beim Mailserver- Betreiber (Emaildienstanbieter) über die Emailadresse den Absender identifizieren. Hiermit werden bereits zwei Anhaltspunkte miteinander verknüpft: Emailadresse & IP- Adresse des Mailservers. Natürlich besitzt der fiktive Journalist auch eine IP- Adresse, welche allerdings eine völlig andere ist, nämlich die Kennung seines Internetanschlusses bei seinem Provider. Diese IP wiederum kann man im Header der empfangenen Email nicht finden. Selbst wenn der Provider diese IP- Adresse jahrelang speichern würde, hätte sie keinen Bezug zu der Email.

Also bitte Leute, bleibt doch mal nur bei dem einen einzigen Aspekt, der Speicherung der IP- Adresse des Anschlussinhabers im Logfile seines ISP und sonst nichts. Dann bitte bringt FAKTEN, wie man damit etwas ohne zusätzliche Anhaltpunkte anfangen will.

Emailheader- Auszug der Benachrichtigungsmail Kommentarfreischaltung in meinem Blog:

>>>
Received: from [74.200.243.204] (helo=smtp1.ord.wordpress.com)
by mx49.web.de with esmtp (WEB.DE 4.110 #2)id 1Pg1Qs-0004Rz-00

Das lässt sich daraus ermitteln:

NetRange: 74.200.192.0 - 74.200.255.255
CIDR: 74.200.192.0/18
OriginAS: AS16805, AS22576
NetName: LAYERED-TECH-CHI
NetHandle: NET-74-200-192-0-1
Parent: NET-74-0-0-0-0
NetType: Direct Allocation
NameServer: NS1.FASTSERVERS.NET
NameServer: NS2.FASTSERVERS.NET

Komisch, das bin nicht ich und es ist nicht meine IP- Adresse, aber trotzdem mein Blog...

@Alvar, ich bewundere deine Geduld, womit du jetzt schon seit geraumer Zeit vergebens versuchst, diesen einen Aspekt zu erklären. Dass selbst (bislang von mir) hoch angesehene CCC- Mitglieder offensichtlich nicht genau wissen, was eine providerseitige IP- Adresse ist und wie sie zu bewerten ist, hat meine Zuversicht doch erschüttert. Ich will nicht behaupten, dass in absehbarer Zukunft die technischen Sachverhalte neue Dimensionen erreichen, doch hier und jetzt geht es darum nicht. Ich gehe auch nicht in allen Punkten mit deinen Lösungsansätzen konform, doch wäre es schon ein Schritt nach vorne, wenn wenigstens dieser winzige Teilaspekt verstanden werden würde. Will soll man denn in eine Diskussion um eine VDS einsteigen, wenn bereits bei geringsten technischen Sachverhalten, die konsultierten Fachleute keine Einigkeit finden, obwohl es rein um Fakten geht, die nachvollziehbar sind. Kümmere dich lieber um deine Tochter, davon hast du sicher mehr!

Zweiter Fehler von @Anonym:

"Diesen Zusammenhang gibt es übrigens auch für Internettelefonie, Blogposts, Twitter... Überall kann die IP-Adresse mit übermittelt und geloggt werden. Im Netz bist du deine IP-Adresse."

Richtig, wer eine Website auf einem Webserver besucht, hinterlässt dort im Logfile seine Datenspuren (siehe oben). Doch das ist die Betrachtung von der anderen Seite. Die IP- Adresse ist jetzt zwar tatsächlich die Provider- IP des Anschlussinhabers, doch im Logfile des Providers ist nicht festgehalten, wohin diese IP- Adresse Kontakt aufnimmt. Der Bezug kann nur von der anderen Seite aufgrund einer Rückverfolgung hergestellt werden.

Wenn's jetzt immer noch nicht verstanden wird, gebe ich auf. Ich bin übrigens Gegner der VDS sowie Quick Freeze, doch dieser Aspekt, der IP- Speicherung ohne weitere Verkehrsdaten auf Providerseite hat mit beidem nichts zu tun...

Gruß,
J.D.

P.S. Dein Blog hat ein unschönes Problem. Ist die Captcha- Abfrage fehlerhaft und man muss es ein weiteres Mal versuchen, ist auch der eingegebene Text weg. Wenn man diesen nicht zuvor gespeichert hat, ist's ärgerlich

Hi Alvar,

Deinen Beitrag hab ich jetzt mehrfach gelesen, die Kommentare überflogen und möglicherweise habe ich es nicht gesehen (dann entschuldige bitte), oder für alle anderen ist ganz klar, was bei einer VDS technisch passiert (Mir ist es das nicht :) )

Meine Verständnisfrage:

Was genau protokolliert der ISP denn mit? Welche IP mein Anschluss hat? (Sofern sie denn wechselt) Oder was ich mit dieser IP gemacht habe?

Wie war das bei der alten VDS und wie stellst du dir das vor? Eine Zusammenführung von IP und Anschluss wäre ja auch nur sinnvoll (zur Strafverfolgung), wenn bekannt ist, wo sich der Verdächtige "aufhielt", was man wiederum nur aus den Logfiles betreffender Webseiten bekommen würde (vorausgesetzt sie legen diese an) - wenn aber konkret ermittelt wird geht es doch nicht nur um schon gesicherte Logfiles, oder? Geht es dann nicht darum, ein möglichst komplette Bild zu bekommen, um den "Terroristen" zu enttarnen? Ein Chemiebuch auf Amazon bestellen verdächtigt ihn nicht - und nur der Einkauf von Arzneimitteln auch nicht. Aber wenn zu den beiden auch noch Gottesstaat-geschwafel-Webseiten kommen, dann wird er doch erst interessant.

Bei der VDS geht es doch gerade darum diese Verbindungen herstellen zu können, oder nicht?

Bitte holt mich aus meiner Unwissenheit!

Schau dir einfach meinen Kommentar über deinem an, vielleicht wird es dann deutlicher für dich. Löse dich mal von der Betrachtung, dass eine reine IP- Adress Speicherung etwas mit der VDS des Gesetzgebers zu tun hat. Es wäre lediglich ein Baustein eines komplexen Vorhabens, welcher allein keine Wirkung hätte. Es ist ja nicht so, als würde überall, wo deine IP- Adresse im Internet anklopft, der entsprechende Dienst (meist sind Webserver damit gemeint) an den Provider ein Signal schicken würde. Der leidige Autovergleich:

Du fährst mit einem Firmenwagen von deiner Firma zu deiner Großmutter (fiktiv gewählt). Woher weiß nun dein Chef, dass du gerade bei deiner Großmutter bist? Er weiß es nicht, wenn nicht deine Großmutter oder du selbst es ihm sagst. So ist es auch mit der IP- Adresse bei deinem Provider...

@Johannes,

Danke! Ich hab deinen Post gerade gelesen (wir haben quasi zeitgleich geschrieben :D) und danke dir für die Erklärung. Nun kann ich Alvars Meinung zumindest nachvollziehen :D

Gehe ich: die Kombination dieser Daten ist nicht möglich, dazu müsste der böse Provider mit Millionen von Serverbetreibern zusammenarbeiten.

Google und Facebook würden reichen.

Hi Gero, (dieser Kommentar betrifft aber auch noch ein paar andere)

Deinen Beitrag hab ich jetzt mehrfach gelesen, die Kommentare überflogen und möglicherweise habe ich es nicht gesehen (dann entschuldige bitte), oder für alle anderen ist ganz klar, was bei einer VDS technisch passiert (Mir ist es das nicht :) )

Die Vorratsdatenspeicherung ist die Speicherung aller Nutzerspuren bei Kommunikationsdiensten. Genau dies habe ich abgelehnt.



Meine Verständnisfrage: Was genau protokolliert der ISP denn mit?

Das kommt auf die Ausgestaltung der Gesetzeslage und so weiter an.



Welche IP mein Anschluss hat?

Ja, ich beziehe mich auf die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber, und genau den wichtigen Teil dazu hast Du übersehen, hier nochmals als Zitat:

Über die Speicherung von IP-Adressen

[…]

Bei der Frage nach der Gefährlichkeit des Speicherns von IP-Adressen gibt es im Wesentlichen zwei Bereiche:

a) die Speicherung der Zuordnung IP-Adresse Anschlussinhaber beim Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider)
b) die Protokollierung von IP-Adressen bei Webservern und so weiter

Zum Punkt b. hatte ich hier schon einmal etwas geschrieben, daher will ich das nicht weiter vertiefen, und mit der Vorratsdatenspeicherung hat das weniger zu tun.

Zu Punkt a.: Dabei speichert der Access-Provider für einen gewissen Zeitraum, welche IP-Adresse zu welcher Uhrzeit wem zugeordnet war. Dazu wird im Umfeld des AK Vorrat von einigen behauptet, dass dies die vollständige Nachvollziehbarkeit des Kommunikationsverhaltens und die Erstellung von Bewegungsprofilen aller Internetnutzer ermöglichen würde. Wie das geschehen soll ist bis heute ungeklärt. Die Realität sieht anders aus, als beispielsweise die Fernsehserie 24, in der Jack Bauer mit einem Klick einfach mal alles über einen Menschen herausfindet. Denn es ist einzig möglich herauszufinden: Wer war denn der Anschlussinhaber, der am 1.1.2011 um 11:11 Uhr die IP-Adresse 23.42.47.11 hatte. Mehr nicht.

Weder protokolliert der Access-Provider die Adressen aller Webseiten, die ein Nutzer aufgerufen hat. Noch kann man anderweitig irgendwie herausfinden, was der Nutzer im Netz getan hat oder welche Vorlieben er pflegt. Auch dem Betreiber einer Webseite ist damit nicht möglich herauszufinden, wer denn die Nutzer konkret sind. Ebenso ist es damit nicht möglich herauszufinden, wem der Kunde eine E-Mail geschrieben hat. Alles andere ist FUD.

Aber mach' Dir nix draus, viele der Kommentatoren hier haben das entweder übersehen oder ignorieren es absichtlich.



Geht es dann nicht darum, ein möglichst komplette Bild zu bekommen, um den "Terroristen" zu enttarnen? Ein Chemiebuch auf Amazon bestellen verdächtigt ihn nicht - und nur der Einkauf von Arzneimitteln auch nicht. Aber wenn zu den beiden auch noch Gottesstaat-geschwafel-Webseiten kommen, dann wird er doch erst interessant.

Wie gesagt und zitiert: oben habe ich es geschrieben. Genau das ist bei der IP-Speicherung nicht der Fall und genau dieses lehne ich auch strikt ab.

Es geht einzig und allein darum, nach einer konkreten Straftat nach der Ermittlung der IP-Adresse auch den zu dieser IP-Adresse zugehörigen Anschlussinhaber ermitteln zu können. Es geht explizit nicht darum, Nutzungsprofile zu erstellen! Im Gegenteil.

Oder anders gesagt: wäre der von mir vorgeschlagene Kompromissvorschlag jetzt schon Gesetz und würde angewendet, könnte damit niemand herausfinden, welche Webseiten Du heute oder in den letzten Wochen angeschaut hast.

Lieber Alvar,

stell Dir vor, ich hatte bereits Deinen ganzen Text gelesen, auch das duerftige Stueckchen zu IPv6. Und danach habe ich kommentiert. Willst Du andeuten, dass das das Ende Deiner Ueberlegungen zu IPv6 ist, weil Du mal den Heise-Artikel gelesen hast?

Brauchen wir wohl nicht weiter vertiefen, scheinen wir sachlich keine Ebene zu haben. Deinen Kommentierenden zu unterstellen, sie haetten den Text nicht gelesen, grenzt schon an Blogbesitzer-Trolltum. Naja, man muss ja auch nicht kommentieren.

Ich kann Dir uebrigens mal ein Buch leihen, wenn Du Dich naeher mit IPv6 befassen magst.

@alvar:

In einer Anarchie, in der eine Strafverfolgung kaum noch möglich ist, in der die Polizei am besten ganz abgeschafft wird, weil sie keine Ermittlungsmaßnahmen mehr hat, denn die könnten ja missbraucht werden? Die bösen Bullen sind ja sowieso alle nur garstige Gestalten, die uns alle überwachen wollen, also weg damit?

Wahrscheinlich fällt's Dir auch schwer, nicht polemisch zu werden. :) Für eine Beleidigungsklage reicht's zum Glück noch nicht.

Ich denke dennoch, dass sich in dem Zitat der Kern Deiner Motivation findet: eine sinnvolle Regelung für eine anständig organisierte Gesellschaft. Dein Vorschlag ist auch angenehmer als die VDS und natürlich wär's mir lieber, die Telefonverbindungsdaten werden nicht gespeichert und die IPs nur kurze Zeit.

Doch ausgehend von der jüngsten Vergangenheit wär's mir echt lieber, so unrealistisch das auch sein mag, wenn garnichts gespeichert würde. Es fehlt mir das Vertrauen in die Politik, dass nicht die nächste von der Leyen oder der nächste Schäuble die Definitionen von Rufmord, Beleidigung (sehr Deutsche Besonderheiten in der Rechtssprechung) usw derart ausdehnen, dass man online lieber nicht mehr seine Meinung sagt oder eine falsche Frage stellt. Und sei's nur für einen Länderwahlkampf, um sich von den anderen Parteien abzusetzen. Solange ich den Eindruck nicht los werde, dass auf Kosten des Internets und seiner Nutzer immer wieder Schwachsinnsgesetze erlassen werden, damit sich irgend jemand profilieren kann, halte ich es für effizienter, eine Überwachung und Nachverfolgbarkeit so weit wie möglich einzuschränken anstatt gegen jedes einzelne Schwachsinnsgesetz vorzugehen.

Das ist keinesfalls, wie Du meinst, unabhängig voneinander zu betrachten. Wenn es darum geht, Befugnisse zu erteilen, kommt es natürlich darauf an, wem sie erteilt werden.

Google und Facebook würden reichen.

Nunja, das kann der Access-Provider viel einfacher. Alleine. Muss nur auf einer Maschine, die am Datenstrom hängt, folgendes starten:

urlsnarf -n . host 23.42.47.11

Wenn er seinen Kunden mit der IP-Adresse 23.42.47.11 überwachen will. Er kann auch einfach mal alle überwachen (praktische Probleme mit der Performance mal außen vor gelassen, bei Bedarf kann man das alles in den Griff bekommen).

ja aber noch gibt es keine Facebook -Polizei oder?

.

urlsnarf -n . host 23.42.47.11

Und wie kommt der ISP auf die Idee, zu snarfen? Weil die Polizei eine Liste von IPs hat, von denen aus ruf- und geschäftsschädigende Forenpostings getätigt wurden und die Überwachung dieser Benutzer angeordnet hat?

Ich denke dennoch, dass sich in dem Zitat der Kern Deiner Motivation findet: eine sinnvolle Regelung für eine anständig organisierte Gesellschaft. Dein Vorschlag ist auch angenehmer als die VDS und natürlich wär's mir lieber, die Telefonverbindungsdaten werden nicht gespeichert und die IPs nur kurze Zeit. Doch ausgehend von der jüngsten Vergangenheit wär's mir echt lieber, so unrealistisch das auch sein mag, wenn garnichts gespeichert würde. Es fehlt mir das Vertrauen in die Politik, dass nicht die nächste von der Leyen oder der nächste Schäuble die Definitionen von Rufmord, Beleidigung (sehr Deutsche Besonderheiten in der Rechtssprechung) usw derart ausdehnen, dass man online lieber nicht mehr seine Meinung sagt oder eine falsche Frage stellt.

Die Sache ist doch die, dass die Alternativen viel schlimmer sind. Da wird man ruckzuck mit Überwachungsanordnungen bei „Verdächtigen“ sein, und da dann bei kompletter Überwachung. Auch das sind ja Vorschläge, die in den Konzepten der IP-Gegner drin stehen. Und das wäre dann genau jene Komplettüberwachung der gesamten Kommunikation, die immer wieder behauptet wird.

Und auf der anderen Seite würden wahrscheinlich die Überwachungs-, Kontroll- und Lösch-Pflichten für Betreiber von Foren usw. steigen, das ist weitaus realistischer als die Ausweitung von Rufmord, Beleidigung usw – denn dazu gab es schon eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Leider finde ich in deinem Text aber keine "Konkreten Lösungsvorschläge" wie verhindert werden soll, dass daraus das hier wird: "Oder in einem Überwachungsstaat, in dem jegliche Kommunikation auch nach Monaten noch nachvollzogen werden kann?" (Jetzt mal abgesehen von Zeiträumen.)

In dem Text steht klar und deutlich, dass dies eben nicht möglich ist. Es ist nur eines (für die Speicherdauer von 60-90 Tagen) möglich: herausfinden, von welchem Anschluss eine konkrete Straftat verübt wurde.

Das ist offensichtlich das große Missverständnis, dass einige hier immer noch davon ausgehen, dass mit einer Regelung, die bürgerrechtsfreundlicher ist als die Situation etwa von 1990 bis 2006, eine Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung durchgeführt werde.

Ansonsten gibt es natürlich konkrete Lösungsvorschläge:
Transparenz-Pflicht (der Betroffene muss informiert werden) sowie Zugangshürden.

Ist das so schwer zu verstehen?

Man kann mit der IP-Speicherung jede Meinungsäußerung im Internet mit einem Klarnamen verbinden. Mit IPv6 ohne Zeitbeschränkung.

---
Beispiel:
Heidi von der Alm postet in einem Forum
"Wikileaks find ich toll"
Man holt sich vom Forenbetreiber das Log, IP-Adresse von Heidi ist 0815.
Man fragt beim Provider nach, wer das ist. Und hat einen Namen: Frau Mustermann.

Das geht für die Länge der Speicherfrist. Mit IPv6 unbegrenzt, weil der Prefix (und damit der Anschluss) eh gleich bleibt.
---

Will ernsthaft jemand behaupten, es würde die freie Meinungsäußerung online nicht beeinträchtigen, wenn zu jeder Äußerung herausgefunden werden kann, wer das ist?

---
Die USA wollen z.B. die Daten von jedem Twitter-Follower von Wikileaks.
Dank IP-Speicherung weiss der Provider, wer zu den gesuchten IP-Adressen gehört, die in den Twitter-Logs stehen.
Dank Cybercrime-Abkommen werden diese Daten an die USA übermittelt.

Fazit: man findet Wikileaks toll, und schon ist man auf einer No-Fly Liste oder schlimmeres.

Nur ein Beispiel von vielen.
---

Nochmal:

Will ernsthaft jemand behaupten, es würde die freie Meinungsäußerung online nicht beeinträchtigen, wenn zu jeder Äußerung herausgefunden werden kann, wer das ist?
Auch Jahre danach, wenn sich die Verhältnisse vielleicht total geändert haben können?

Auch wenn der Telekom Strato gehört, ist noch lange kein automatisierter Abgleich mit den verschiedenen Logfiles möglich.
Wenn eine entsprechende Analyse gewünscht ist, ist es für den Access-Provider weitaus einfacher, komfortabler, sicherer und vor allem viel ergiebiger, einfach die gewünschten Kunden direkt zu überwachen.
Dies muss man sich immer wieder klar machen: Dein Access-Provider hat die Möglichkeit, Dein Internet-Nutzungsverhalten zu überwachen.

Abgesehen davon hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht gefordert, dass auch die Access-Provider die Daten besonders geschützt aufzubewahren haben.

Hallo Johannes,

Verzeihung, mein Kommentar zum Blog-Artikel war ein wenig, hm, knapp – aber da sind halt durchaus ein paar Punkte drin, die so nicht haltbar sind; aber das ist eine andere Diskussion und die sollten wir hier nicht auch noch führen! ;-)

Ansonsten gebe ich Dir bei den Punkten hier weitgehend Recht; bei so manchem ist aber nicht fehlendes technisches Wissen sondern die eigene politische Agenda die Ursache. Man versucht es dann aber technisch zu erklären anstatt politisch – aber das klappt heutzutage immer schlechter.

Captcha-Problem: Nun … wenn das das einzige Problem wäre! Ich mache irgendwann mal ein Update, vielleicht klappt es dann besser.

"Dies muss man sich immer wieder klar machen: Dein Access-Provider hat die Möglichkeit, Dein Internet-Nutzungsverhalten zu überwachen."

Stimmt genau. Das ist eine "Vorwärts"suche:
Finde heraus, was eine bestimmte Person tut.


Was die IP-Speicherung erlaubt: eine "Rückwärts"suche (inverse Suche):
finde "missliebige" Meinungsäußerung, und du weisst die Person dazu.

Auf diese Gefahr (inverse Suche) gehen die Befürworter hier NULL ein.

Hallo Constanze,

Du weisst doch: meine Überlegungen sind nie am Ende ;-)
Im Ernst: IPv6 bringt einige Probleme mit sich und ich unterstütze die Forderung, dass die normalen Endverbraucher-Kunden auch da dynamische Adressen erhalten sollten – aber auch auf Wunsch (und ohne Aufpreis) statische. Das mal so als Kurzfassung.

Wo siehst Du beim IPv6 bzgl. Provider-IP-Speicherung größere Probleme als bei IPv4?

Buch: Gerne, wir sehen uns ja am Montag … ;-)

Ist das so schwer zu verstehen? Man kann mit der IP-Speicherung jede Meinungsäußerung im Internet mit einem Klarnamen verbinden. Mit IPv6 ohne Zeitbeschränkung.

Das ist so nicht richtig: Strafverfolgungsbehörden können jede illegale Meinungsäußerung mit dem Klarnamen des Anschlussinhabers des benutzten Zugangs verbinden.
Das ist quasi seit 20 Jahren so. Ach, das ist so seit es IP gibt.

Bis 2006 rund 80/90 Tage, dann sieben Tage, dann sechs Monate, derzeit nicht (bzw. sieben Tage bei der Telekom).

Dies auf 60-90 Tage zu begrenzen und gleichzeitig (eine bisher nicht bestandene) Protokollierungs- und Informationspflichten einzuführen halte ich für keine so schlechte Verbesserung gegenüber den EU-Vorgaben mit sechs Monaten.

IPv6: Ob der Präfix gleich bleibt, muss sich zeigen wenn IPv6 breit eingesetzt wird. Diesen per Default dynamisch zu vergeben halte ich für richtig – wünsche mir allerdings auch die kostenlose Option für statische Präfixe.


Beispiel:
Heidi von der Alm postet in einem Forum
"Wikileaks find ich toll"
Man holt sich vom Forenbetreiber das Log, IP-Adresse von Heidi ist 0815.
Man fragt beim Provider nach, wer das ist. Und hat einen Namen: Frau Mustermann.
Das geht für die Länge der Speicherfrist. Mit IPv6 unbegrenzt, weil der Prefix (und damit der Anschluss) eh gleich bleibt.

Die Äußerung „Wikileaks find ich toll“ ist keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, gar nichts entsprechendes.


Die USA wollen z.B. die Daten von jedem Twitter-Follower von Wikileaks.

Ich hatte das zwar auch getwittert, aber der Ehrlichkeit halber sollte man dazu sagen, dass nicht so ganz klar ist, was die wirklich wollen. Also, ob sie wirklich die Namen aller Follower haben woll(t)en.


Dank IP-Speicherung weiss der Provider, wer zu den gesuchten IP-Adressen gehört, die in den Twitter-Logs stehen.

Dazu ist gar keine IP-Speicherung nötig, denn jeder Twitter-Nutzer musste sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse registrieren; und obige Heidi von der Alm wird eher keine Wegwerfadresse genommen haben. Über die E-Mail-Adresse lässt sich dann in den meisten Fällen auch noch in Jahren der Klarname herausfinden, zur Not mit dem viel als Allheilmittel gepriesenen „Quick Freeze“.

Daher ist wichtig, dass in jedem Fall die Zugriffsregelungen angemessen sind.

Was die IP-Speicherung erlaubt: eine "Rückwärts"suche (inverse Suche): finde "missliebige" Meinungsäußerung, und du weisst die Person dazu

Sie erlaubt das nur für einzelne Straftaten. Bei dem was Du als „Vorwärtssuche“ beschreibt, kann tatsächlich ein gesamtes Nutzungsverhalten protokolliert und analysiert werden. Bei der „Rückwärtssuche“ (IP-Speicherung) können nur einzelne Elemente des Nutzungsverhaltens analysiert werden, und zwar konkrete Straftaten, nicht beliebige Meinungsäußerungen.
Und damit das nicht missbraucht wird (wie es in den letzten 20 Jahren theoretisch möglich war), sieht mein Vorschlag Protokollierungs- und Informationspflichten vor.

Darf ich auch versuchen ? :-)

"Wo siehst Du beim IPv6 bzgl. Provider-IP-Speicherung größere Probleme als bei IPv4?"


Dein IPv6 Subnetz (/56 Block) bleibt prinzipiell unbegrenzt bestehen, nur die eigentliche Adresse im Subnetz wechselt (so habe ich das zumindest verstanden).
Damit führt jede IP-Speicherung beim Provider, egal wie lange, faktisch zu einer unbegrenzten IP-Speicherung.
Die IP-Speicherung ist dann wie eine Speicherung, wessen Anschluss welcher feste /56 gehört.

Wie wenn man speichern würde, wer wann welche Telefonnummer hat. Auch wenn diese Daten irgenwann gelöscht werden, es ändert nichts, da sich die Telefonnummern selbst nicht ändern.
Immer, wenn eine Telefonnummer auftaucht, weiss man wer das ist. IMMER. Ohne Zeitbegrenzung. Man muss nur schauen, wer diese Nummer gerade hat.

Genauso ist es bei IPv6. Die IPv6 Adresse ist wie eine statische IPv4 Adresse.


Bei dynamischem IPv4 ist die Adresse theoretisch zufällig, und nach Ende der Speicherfrist sind öffentliche Meinungsäußerungen tatsächlich nicht mehr einem Anschluss zuordbar (nur dem Provider und damit ungefährlich).


GROSSER Unterschied!

also ein Überwachungsstaat will doch auch nur wissen von welchem Anschluss eine konkrete Straftat begangen wurde. Deshalb überwacht er eben die Bevölkerung. Nur legt er eben den Straftatsbestand ein wenig anders aus.

Der einzige Unterschied zwischen dem bösen Überwachungsstaat und der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in der die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, konkrete Straftaten zu verfolgen" ist deiner Ansicht nach also die freiwillige Sebstkontrolle!?
Transparenzpflicht im Nachhinein? Zugangshürden? Das ist doch alles veränderlich. Und deshlab hätte ich gerne gewusst, wie dies deiner Meinung nach abgesichert werden kann.

Also wo ist die Forderung nach Zugriffsverbot bei Journalisten, Pfarrern, Anwälten und anderen schützenswerten Berufen? Wo ist die Pflicht OpenGoverment einzuführen? Wo ist der Whistleblower-schutz? Wo sind die technischen Massnahmen, die einen Zugriff bei veränderten polititschen Verhältnissen unmöglich machen? Wo ist die Zusage, dass die Daten der deutschen Steuerzahler nicht an die befreundeten Regierungen weitergeleitet werden? Und wie können Polititiker persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie im Nachhinein leider doch das eine oder andere nicht machen können, was sie vorher ganz verbindlich zusagen? Wieso kann der Bürger nicht ein Teil seiner Steuern auf die Politikbereiche selbst verteilen?

Wäre diese ganzen Fragen geklärt, wäre ich eher gewillt darauf zu vertrauen, dass niemand eine "Mauer" ähm Zensur errichten will. (Achtung Ironie)

Der Staat bekommt ein Werkzeug in die Hand mit dem er alle überwachen könnte und verspricht es nicht zu tun und was bekommen wir, die wir uns nichts zu schulden haben kommen lassen im Gegenzug, was diesen Vorschuß an Vertrauen rechtfertigt?

Aber naja das ist wohl alles total abwegig und ich bin dann wohl paranoid und überhaupt hier gehts ja nur um die kleine, unschuldige IP, nichts weiter... ja wissen schon

p.s.: übrigens passiert mir das mit dem captcha nicht, also wenn ich zurückkomme ist der text noch da :) es trifft aber auch immer die falschen ;)

Danke für die Antworten!

Was mich bei dir stört, dass deine Aussagen letztlich darauf hinauslaufen:
"Wenn man der theoretischen Rechtslage vertraut, dann ist alles kein Problem".

Unter der Prämisse kann ich mir auch eine Kamera in den Kopf implantieren lassen, die alles ständig an die nächste Polizeidienststelle sendet.


Ich finde das ehrlichgesagt doch sehr naiv und staatsgläubig. Die Praxis sieht doch oft genug anders aus.
Welcher Prozentsatz der "Opfer" von Telefonüberwachung wird z.B. tatsächlich nachher informiert? Der scheint ja eher gering zu sein, trotz eindeutiger Rechtslage.
Und Geheimdienste sind z.B. garnicht irgendwie öffentlich kontrolliert.
Davon abgesehen, wenn sich jemand illegal Zugriff auf die Daten verschafft, ist die theoretische und reale Rechtslage auch egal. "Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten" kommt ja, gerade im Internet, nicht von ungefähr.


Und es geht immer noch um die ANLASSLOSE Speicherung der Daten ALLER Bürger. Das ist eine grundsätzliche Umkehr der Unschuldvermutung.
Ohne dass jemals ein konkretes Beispiel dafür angeführt wird, warum das denn so nötig ist.

"Terroristen" werden wohl kaum ihren eigenen Internetanschluss benutzen. Demonstranten wohl schon.
Der "Kinderporno" Server wird wohl kaum die IPs der Kunden loggen. Das Diskussionsforum schon (hält sich eben an die Gesetze).

Fazit: Kriminelle haben kein Problem, nur derjenige, der sich an die Rechtslage hält, ist der Dumme.
Nutzen gering, Gefahr groß.


Woher weiss ich, dass sich nicht in 20 Jahren jemand daran stört, wass ich in einem Forum geschrieben habe; und wissen will wer ich bin?

Schöner Kommentar vor diesen beiden von mir! (sorry fürs Zuspammen der Kommentare :-)
Ich stimme dem weitgehend zu.


Super Beispiel:
"Also wo ist die Forderung nach Zugriffsverbot bei Journalisten, Pfarrern, Anwälten und anderen schützenswerten Berufen?"

Selbst wenn es das gäbe.
Muss man als Journalist jetzt einen "Journalisteninternetzugang" beantragen?
Hätte Wikileaks einfach so einen bekommen?

Gibt es dann eine Zweiteilung in "offizielle Journalisten" und böser Rest der Bürger bezüglich freier Meinungsäußerung?
Und das im Zeitalter von Blogs, Foren, Whistleblowing?

sinngemäßes Zitat von Alvar: ... an den Haaren herbeigezogene Einzelfälle...

Und ist die Menschenwürde nicht auch im Einzelfall schützenswert? Alvar, du machst es dir hier schlicht zu einfach.

Dein IPv6 Subnetz (/56 Block) bleibt prinzipiell unbegrenzt bestehen, nur die eigentliche Adresse im Subnetz wechselt (so habe ich das zumindest verstanden). Damit führt jede IP-Speicherung beim Provider, egal wie lange, faktisch zu einer unbegrenzten IP-Speicherung. Die IP-Speicherung ist dann wie eine Speicherung, wessen Anschluss welcher feste /56 gehört.

In diesem Falle ist es ja vollkommen egal, ob auf Provider-Seite gespeichert wird oder nicht: auch nach einem oder zwei Jahren hat der Nutzer den gleichen IP-Block (sofern das an die Leitung gekoppelt und er nicht umgezogen ist).

Aus Datenschutzgründen halte ich es allerdings für wichtig, dass die Kunden die Möglichkeit haben, zwischen festen und dynamischen IPv6-Adressen zu wählen. Oder vielleicht sogar beides gleichzeitig bekommen (gibt ja genug Adressen), was aber u.U. den Aufwand deutlich erhöhen würde.

Aber, nochmal: das ist kein Problem bzgl. Speicherung der IP-Adresse beim Access-Provider.

Hallo Alvar,

erste Frage: In deinen Vorschlägen und Kommentaren zur Speicherung IP-Zuordnung fokusierst du bzgl. des Zugriffs auf diese Daten hauptsächlich die Strafverfolgungsbehörden (egal ob jetzt zur tatsächlichen Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr, obwohl letzteres von dir nur marginal aufgegriffen wird). Wie stehst du zur Nutzung der auf Vorrat gespeicherten IP-Daten durch Geheimdienste?

zweite Frage: Welche konkreten technischen Maßnahmen stellst du dir vor, um Missbrauch der gespeichernen IP-Daten zu minimieren? Deinen Ausführungen kann ich allenfalls rechtlich-organisatorische Teilaspekte (Protokollierung, Informationspflicht etc.) entnehmen, die in der Praxis offenbar immer wieder leer laufen (vgl. Berichte der LfDs der letzten Jahre).

Viele Grüße,
Verschlüsselungsfanatiker.

Also wo ist die Forderung nach Zugriffsverbot bei Journalisten, Pfarrern, Anwälten und anderen schützenswerten Berufen?

Das ist ein guter Punkt, aber dabei wird wieder eines vergessen: ein Zugriff auf die IP-Daten (bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um deutlich mehr als ich vorgeschlagen habe, daher kann man das nicht vergleichen!) kann nur nach einer konkreten Straftat erfolgen. Berufsgeheimnisträger genießen aber keine absolute Immunität, sondern müssen nur im Rahmen ihres Mandantenverhältnisses (oder vergleichbares) nicht aussagen und so weiter. Wenn sie aber selbst eine Straftat begehen, dann genießen sie keinen Schutz. Ansonsten müsste man als – sagen wir mal – Einbrecherkönig nur Anwalt im Nebenberuf werden, um sich absolut zu schützen ;-)

Selbst Angeordnete (die Immunität genießen) können verhaftet werden, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden.


Der Staat bekommt ein Werkzeug in die Hand mit dem er alle überwachen könnte und verspricht es nicht zu tun

Das ist eben das große Missverständnis: „Der Staat“ (der sind übrigens wir alle!) bekommt kein Werkzeug in die Hand, mit dem er alle überwachen könnte. Er hat keine Chance.
Dieses Werkzeug würde er mit der Vorratsdatenspeicherung und der sechsmonatigen Protokollierung, wer wann mit wem telefonierte usw. bekommen.

Aber bei meinem Vorschlag ist es beispielsweise nicht möglich:

  • Nachzuvollziehen, welche Webseiten ein bestimmter Nutzer in den letzten Wochen/Monaten besucht hatte
  • Die sexuellen Vorlieben eines Menschen herauszufinden
  • Anderweitige Interessen eines Menschen herauszufinden
  • Ein komplettes oder weitgehendes Nutzungsprofil zu erstellen
  • Es ist noch nicht mal möglich nachzuvollziehen, welche Aktivitäten gerade jetzt jemand online macht
  • Ebenso ist damit nicht feststellbar, ob und wenn ja welche Inhalte gestern jemand in einer Tauschbörse eingestellt hat

Umgekehrt ist aber möglich: angenommen jemand nennt Deinen Klarnamen und Deine Anschrift hier in den Kommentaren und behauptet glaubwürdig, er hätte gesehen wie Du ein Kind vergewaltigt hättest (um mal etwas extremes zu nehmen). Dann würde die Chance bestehen, dass der Urheber der Äußerung ermittelt wird. Ohne der Möglichkeit einer Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber wäre das unmöglich.

Wenn bei der IP-Speicherung großes Missbrauchspotential da wäre, dann wäre ich dafür zu sagen: OK, dann musst Du eben dulden, dass diese Straftat nicht aufgeklärt werden kann. Aber dieses Missbrauchspotential ist eben nicht vorhanden.

tja leider werden die Fragen nach Absicherungen gegen Missbrauch größtenteils ignoriert bzw. mit einem "wir haben keinen Grund sowas zu befürchten" abgehandelt.

Es scheint auch nichts von den Einwänden zu fruchten. Weder theoretische, noch praktische Beispiele, noch der Blick über den Tellerrand, Stichwort Frankreich, Italien, Ungarn, Weißrussland, Russland, China, USA, INDECT, ACTA, ELENA, SWIFT, Wikileaks usw, usf scheinen irgendwelche Befürchtungen zu rechtfertigen. Ganz nebenbei die DDR ist erst seit 20 Jahren Vergangenheit! Und wo ist eigentlich die Akte der Fr. Dr. Merkel abgeblieben? Wer hat Putin einen lupenreinen Demokraten genannt und wo ist dieser Herr, der niemals seine Haare gefäbt hat, jetzt? Achja und warum ist Kohl nochmal weg? Da war doch was mit Rechtsstaat gegen Ehrenwort

Am Ende bleibt die Frage: haben wir mehr Gründe zu vertrauen oder zu misstrauen?

Das wird wohl jeder für sich selbst beantworten müssen. Da offensichtlich an dieser Stelle keine Einigung mehr möglich ist (und außerdem mein Urlaub am Montag vorbei ist :) ) werde ich mich an dieser Stelle verabschieden.

Ich danke Alvar und anderen Kommentatoren an dieser Stelle für die Pros und Kontras und hoffe letztendlich, dass das eine oder andere von mir und anderen Bedenkenträgern doch mal hängen bleibt. Für meinen Teil kann ich den Befürwörtern versichern, dass ich mit dem Thema: "Wie kann der Staat seine Bürger schützen ohne ein Überwachungsstaat zu werden" mich weiterhin kritisch auseinandersetzen werde.

Also Alles Gute bye bye

Und es geht immer noch um die ANLASSLOSE Speicherung der Daten ALLER Bürger. Das ist eine grundsätzliche Umkehr der Unschuldvermutung.

Eine ernst gemeinte Gegenfrage: siehst Du es auch als eine Umkehrung der Unschuldsvermutung, dass jedes auf öffentlichen Straßen fahrendes Auto ein Nummernschild benötigt?

Dass die Frage der Unschuldsvermutung auch von Juristen angebracht wird, macht diese Behauptung besonders unredlich, denn was ist denn die Unschuldsvermutung?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sagt dazu:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Oder die europäische Menschenrechtskonvention:

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Die Unschuldsvermutung ist also etwas ganz anderes. Ein hohes Gut in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Wer argumentiert, dass diese aufgegeben werde, argumentiert unlauter.


Der "Kinderporno" Server wird wohl kaum die IPs der Kunden loggen. Das Diskussionsforum schon (hält sich eben an die Gesetze).

Beides falsch. Die Beispiele aus der Praxis zeigen nur allzu oft, dass gerade die „Kinderporno“-Server loggen. Und das Diskussionsforum muss nicht loggen. Denn selbst mit der Vorratsdatenspeicherung gab es keine Verpflichtung dazu.


Woher weiss ich, dass sich nicht in 20 Jahren jemand daran stört, wass ich in einem Forum geschrieben habe; und wissen will wer ich bin?

Wer sprach denn von 20 Jahren und einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im Falle „will ich aber wissen“?

Wie stehst du zur Nutzung der auf Vorrat gespeicherten IP-Daten durch Geheimdienste?

Da es sich um Sachen aus dem Inland handelt, dürfte es im Wesentlichen auch nur der Verfassungsschutz in Frage kommen.

Aber dennoch sehe ich es ähnlich (aber weniger zwingend) wie das Bundesverfassungsgericht, und nur auf die IP-Adressen beschränkt:

Die Speicherungs- und Übermittlungspflichten legitimieren sich auch hinsichtlich des Eingriffs in die Berufsfreiheit aus der Zielsetzung einer Effektivierung der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Geheimdienste. Sie stützen sich damit auf vernünftige Gründe des Allgemeinwohls, für deren Förderung sie geeignet sind. Eine weniger eingreifende Regelung, die ebenso effektiv und für die öffentliche Hand kostengünstig ist, ist nicht ersichtlich.

Allerdings ist der Umgang mit und die Notwendigkeit von Geheimdiensten ein diskussionswürdiger Punkt, ganz unabhängig von der Frage nach IP-Speicherung.


Welche konkreten technischen Maßnahmen stellst du dir vor, um Missbrauch der gespeichernen IP-Daten zu minimieren? Deinen Ausführungen kann ich allenfalls rechtlich-organisatorische Teilaspekte (Protokollierung, Informationspflicht etc.) entnehmen, die in der Praxis offenbar immer wieder leer laufen

Auch hier gibt das Bundesverfassungsgericht die grobe Linie vor: Zugriffsregelungen, Verschlüsselung, Informationspflichten und so weiter. Technisch lässt sich zum Beispiel einfach umsetzen, dass jeder Zugriff auch entsprechend protokolliert wird.

Aber man darf auch hier nicht vergessen, dass es nicht um die Protokollierung der gesamten Internet-Nutzung geht, sondern ausschließlich darum: wem war die IP-Adresse 23.42.47.11 am 1.1.2011 um 11:11 Uhr zugeordnet. Mehr nicht. Auch dazu hat das Bundesverfassungsgericht einiges gesagt.

tja leider werden die Fragen nach Absicherungen gegen Missbrauch größtenteils ignoriert bzw. mit einem "wir haben keinen Grund sowas zu befürchten" abgehandelt.

Die Frage ist doch erst einmal, welche Missbrauchsmöglichkeiten vorliegen. Und da habe ich eben mehrfach geschrieben, dass vieles was befürchtet wird eben nicht möglich ist sondern nur bei der Vorratsdatenspeicherung möglich wäre. Da kann man natürlich lange ja/nein/doch/niemals/… diskutieren, sobald man von den technischen Fakten abkommt und in die Richtung der persönlichen Meinung kommt ist vieles denkbar.

Weder theoretische, noch praktische Beispiele, noch der Blick über den Tellerrand, Stichwort Frankreich, Italien, Ungarn, Weißrussland, Russland, China, USA, INDECT, ACTA, ELENA, SWIFT, Wikileaks usw, usf scheinen irgendwelche Befürchtungen zu rechtfertigen. Ganz nebenbei die DDR ist erst seit 20 Jahren Vergangenheit! Und wo ist eigentlich die Akte der Fr. Dr. Merkel abgeblieben? Wer hat Putin einen lupenreinen Demokraten genannt und wo ist dieser Herr, der niemals seine Haare gefäbt hat, jetzt? Achja und warum ist Kohl nochmal weg? Da war doch was mit Rechtsstaat gegen Ehrenwort

Ach, ich denke schon, dass man es sich zu einfach macht wenn man alles in einen Topf wirft. Da könnte man gleich sagen: weil die Polizei in China Mist baut müssen auch wir die Polizei abschaffen. Oder umgekehrt: weil es da draußen terroristische Terroristen gibt, die bombastische Bomben bauen wollen, müssen wir nun alles und jeden rund um die Uhr überwachen.

Am Ende bleibt die Frage: haben wir mehr Gründe zu vertrauen oder zu misstrauen?

Die wichtige Frage ist vielmehr, was denn überhaupt im Falle des Misstrauens passieren könnte! Und da … nunja, habe ich ja mehrfach erläutert und im Text oben beschrieben.

Aber: ich schließe mich Deinem Dank an, wir haben es ja doch noch geschafft uns weitgehend zivilisiert zu unterhalten, ohne uns gleich an die Gurgel zu springen … :-) – das sollte selbst bei grundverschiedenen Meinungen auch immer möglich sein.

Es gibt zwei Fälle, Informationsfluss zu kontrollieren.
Man kontrolliert, was die Leute so empfangen.
Oder man kontrolliert, was die Leute so senden.
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Auf den ersten Fall gehst du ein: man kann mit IP-Speicherung nicht überwachen, was jemand so getan hat. Das sehe ich weitestens auch so.
Niemand muss sich hier wegen IP Speicherung Sorgen machen, es besteht keine Schere im Kopf.
---
Anders ist es beim zweiten Fall.
Es geht darum:
der INHALT jeder öffentlichen Äußerung ist unweigerlich mit der IP verknüpft, auf unbegrenzte Zeit (dank IPv6).
Man kann sich grundsätzlich nicht anonym äußern, ohne "lebenslänglich" identifizierbar zu sein. Keine anonymen Plogs, Forenposts, nichts!
Wie würdest du es finden, wenn du bei JEDER Äußerung und Handlung im Internet deine Telefonnummer angeben müsstest?
Du musst den Polizeibehörden, UND dem Hoster (und der Sicherheit des Hosters!) vertrauen, dass alles richtig läuft. Ohne jegliche Kontrollmöglichkeit. Und zwar für unbegrenzte Zeit in die Zukunft.

Soll das so sein? Wird das keine Schere im Kopf erzeugen?
Soll man in Deutschland für ewig auf besser Zustände im Ausland zurückgreifen müssen (z.B. anonymes Bloggen und härtere Meinungen in den USA möglich)?

Deshalb meine Sicht: keine IP-Speicherung, auch nicht "live". Der Provider kann Rechnungen stellen, ohne dass jemals IPs die reine Paketvermittlung verlassen.
Wenn dann in einem "schlimmen" Fall tatsächlich der Anschluss hinter der IP gesucht wird, kann man eine Lösung aufgrund der schon bestehenden Gesetze machen.
Aber bitte keine neue, faktisch unkontrollierte Streuschussmaßnahme!
---

Ich sehe da bei dir, wie bei der Union, eine hochgradig naive "Analoglogik", die die anderen Gegebenheiten im Internet verkennt (im Falle der Union wohl absichtlich):

Daten verfallen nicht, Inhalt und IP sind unweigerlich verknüpft, jede Maßnahme ist grundsätzlich geheim und für den Nutzer nicht zu erkennen, data mining-Techniken schreiten immer weiter fort und sind unglaublich schnell und breit automatisiert einsetzbar.


Deshalb hoffe ich auch, dass spätestens mit IPv6 der lächerliche Zustand "IP Adressen sind keine personenbezogenen Daten" durch das Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Eine Telefonnummer, die mit allen öffentlichen Äußerungen und Handlungen verknüpft ist, wäre wohl sicher personenbezogen.

Ich wollte deine Fragen eigentlich im obigen Post beantworte, wäre aber zu lang geworden. Sorry für meine Doppelposts hier :-)

"Eine ernst gemeinte Gegenfrage: siehst Du es auch als eine Umkehrung der Unschuldsvermutung, dass jedes auf öffentlichen Straßen fahrendes Auto ein Nummernschild benötigt?"

Schlechter Vergleich. Stichwort: Verhältnismäßigkeit:
1. Auto sind potentiell tödlich (deswegen gibt es ja Autonummern, dank Fahrerflucht), eine reine Handlung im Internet ist maximal psychisch verletzend.
Also: mögliche Folgen komplett anders (schwächer!).
2. Und wenn die Autonummer lebenslang damit verknüpft ist, wer und was im Auto war, und was diese Leute zueinander gesagt haben?
Das entspricht eher der Verknüpfung IP und Meinungen.
Also: Stärke des Eingriffs komplett anders (stärker!)

Ernstgemeinte Gegenfrage: Was würdest du sagen, wenn jeder MENSCH immer in der Öffentlichkeit ein Nummernschild tragen müsste?


"Wer sprach denn von 20 Jahren und einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im Falle „will ich aber wissen“?"

Eine "Beleidigung" in den Augen eines weltfremden, 70-jährigen Richters reicht doch.
Was ist z.B. mit den Leuten, die vor dem 11. September in ihren Amazon-Wunschlisten Bücher über islamische Architektur hatten, die waren in der Terrorhysterie auch plötzlich alle verdächtig und teils auf No Fly Listen.

Willst du nicht nur einschätzen müssen, wie die realen Zustande jetzt sind, sondern auch alle möglichen zukünftigen politischen Verhältnisse?
Ist das nicht etwas weit aus dem Fenster gelehnt?


PS: wie quotet man hier eigentlich ordentlich? Ich schaffs nicht :-)

@Makron


Oder man kontrolliert, was die Leute so senden.

Das wird bei der IP- Adress- Speicherung gar nicht gemacht und wurde von Alvar weder gefordert noch dargestellt.

der INHALT jeder öffentlichen Äußerung ist unweigerlich mit der IP verknüpft, auf unbegrenzte Zeit (dank IPv6).

Wenn IPv6 aktuell werden sollte, muss man das Thema sowieso neu behandeln. Bei der IPv6- Technik ist datenschutzrechtlich noch nicht das letzte Wort gesprochen, also sollte man keine diesbezüglichen Spekulationen in die hiesige Debatte einfließen lassen. Bei IPv4 hingegen stimmt deine Aussage nur begrenzt. Was du ansprichst ist erneut die Empfängerseite, worum es aber bei der IP- Speicherung durch den Provider gar nicht geht. Um Rückschlüsse von der Empfängerseite zur Absenderseite ziehen zu können, muss man einen Bezug herstellen können. Du hast als Anhaltspunkte eine IP- Adresse und evt. einen User- Account (siehe weit weit oben Webserver- Logfile). Von der Absenderseite kann allein durch eine IP- Speicherung mit Zeitstempel dieser Bezug nicht hergestellt werden. Von der Empfängerseite kann nur durch Verknüpfung von Webserver- Logfile und Provider- Logfile ein sog. Verkehrsdatensatz erstellt werden. Das wiederum ist gesetzlich zu regeln, wann und wie die Behörden diese Verknüpfung von den beteiligten Diensteanbietern bekommen sollen (dürfen). All diese Dinge haben noch rein gar nichts mit VDS und Quick Freeze zu tun. Diese beiden "Strategien" würden weit tiefer in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, als man es sich wünschen würde. Was würde dagegen sprechen, dass wegen krimineller Handlungen, ein Richter den Zugriff auf diesen einen Verkehrsdatensatz erlauben würde?
Was technisch tatsächlich machbar wäre, sollte man eigentlich erst gar nicht so freimütig offenbaren, sonst kommen gewisse Kreise auf ganz andere komische Ideen. Gebt dem schreienden Kind den Ball, damit es Ruhe gibt und nicht im Zorn die Vase vom Tisch wirft...

Gruß,
J.D.

Im Grunde hast du recht. Bist aber noch etwas naiv, wie ich finde

Ich gehe eben gleich von IPv6 aus, was wohl aufgrund Begehrlichkeiten von allen Seiten (Staat, Werbewirtschaft!!!,...) quasi eine lebenslängliche Internet-Telefonnummer wird.
Da nur zu sagen "naja das muss man DANN neu regeln" wenn man schon die Vorratsdatenspeicherung am Hals hat... glaubst du ernsthaft die würde nachträglich abgeschafft?
Wieso jetzt, ohne Not, eine Vorratsdatenspeicherung schaffen? (das ist ja Alvars Vorschlag, nur mit anderen Fristen)

"Von der Empfängerseite kann nur durch Verknüpfung von Webserver- Logfile und Provider- Logfile ein sog. Verkehrsdatensatz erstellt werden."
Und zwar zeitlich unbegrenzt. Das kann man nicht einfach so mit der alten Logik verwerfen, "wird schon keiner machen, bis jetzt war auch alles gut". Die Verhältnisse haben sich dank Digitaltechnik und Internet massivst geändert, was man ja allerortens sieht.
Ist also ein Problem.
"Das wiederum ist gesetzlich zu regeln, wann und wie die Behörden diese Verknüpfung von den beteiligten Diensteanbietern bekommen sollen (dürfen)."
Ist schon längst geregelt, doppelt und dreifach. Und diese Gesetze wurden nicht hinsichtlich der neuen Verhältnisse gemacht.

Rest: stimmt.

"Gebt dem schreienden Kind den Ball, damit es Ruhe gibt und nicht im Zorn die Vase vom Tisch wirft..."
Ich schlage vor, dem schreienden Kind eine rüberzuhauen :-)

@Makron


Da nur zu sagen "naja das muss man DANN neu regeln" wenn man schon die Vorratsdatenspeicherung am Hals hat... glaubst du ernsthaft die würde nachträglich abgeschafft?

Du verstehst offensichtlich nicht, was ich sage oder du willst es nicht? Wo habe ich denn je behauptet, dass ich die VDS haben möchte oder als gegeben hinnehmen möchte? Ich habe lediglich klar gestellt, dass der Teilaspekt "IP- Speicherung seitens Provider" allein noch keine Verkehrsdaten darstellen und auch keineswegs mit der VDS gleich zu setzen ist. Schau dir bitte nochmal an, was VDS alles umfasst! Der Sachverhalt der IP- Speicherung wäre davon eine winzige Komponente, die allein jedoch weder den Datenschutz noch Persönlichkeitsrechte einschränkt. Das wäre im Übrigen das einzige, was ich den Behörden zugestehen würde, keine VDS und auch kein Quick Freeze...

Die IP-Speicherung ist für mich ein wesentlicher Teil der Vorratsdatenspeicherung. Es wird schließlich auf Vorrat gespeichert, anlasslos, bei allen.
Die IP-Speicherung wird (meiner Meinung nach absolut fälschlicherweise) oft als nebensächlich abgetan. Findest du ja auch akzeptabel. Ich finde das hochbrisant.
Die IP-Speicherung ist der einzige Teil der Vorratsdatenspeicherung, mittels dem INHALTE einer Kommunikation einer Person zugeordnet werden kann!
Finde Inhalt, und dann die Person dazu.


"Wenn IPv6 aktuell werden sollte, muss man das Thema sowieso neu behandeln."

Das hat sich für mich deswegen so angehört, als rennst du sehenden Auges in IPv6-Verderben.

Das Argument von der Schere im Kopf (Makron, heute um 17:32) ist denke ich auch bei IP-Speicherung gültig. Insbesondere wenn es darum geht, dass man es in bestimmten Bereichen tatsächlich möchte, dass Meinungen in Foren (oder Dokumente bei WikiLeaks) nicht zurückverfolgt werden können. Dies kann z.B. sein, weil beide Dinge eventuell nicht legal sind (bei WikiLeaks offensichtlich, bei Meinungsbeiträgen muss man nur nach Ungarn schauen), aber die Allgemeinheit doch ein gewisses Interesse hat, dass es passiert. Bei kritischen Sachen weiß man häufig erst nach einem Gerichtsurteil, ob es nu legal war oder nicht. Da kann es dann schon zu spät sein, weil dann die Anonymität aufgeflogen ist.

Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist für diese Punkte einfach nur auf Anonymisierungsdienste wie tor etc. zu verweisen, da dort quasi die Tor-Exit-Node Betreiber regelmäßig Probleme kriegen.

Da ich aber im wesentlichen denke, dass Alvar recht hat, dass man bei Straftaten den Nutzer einer IP-Adresse zurückverfolgen können sollte, sehe ich folgende zwei Lösungen:

1. Für bestimmte Bereiche im Internet schafft man gesetzliche Regelungen, dass dort anonym Beiträge geschrieben werden können etc, wo die Autoren nicht für die Beiträge haftbar gemacht werden können. Diese Bereiche müssen dann natürlich einer Moderation unterliegen, die strafbare Inhalte löscht. Ein tor-Exit-Node Betreiber würde somit in keinerlei Gefahr laufen, wenn er Verbindungen dorthin erlaubt.
Ich denke, dass es kein Problem sein sollte entsprechende Bereiche zu definieren (z.B. technisch durch eine bestimmte Protokollgruppe), das größte Problem liegt dann mMn in der Moderation, welche so kontrolliert sein muss, dass keine Zensur stattfindet. Eventuell müsste man da einen anonymen Klageweg definieren. Sollte aber ein lösbares Problem sein.

2. Damit eine IP-Adresse zurückverfolgt werden darf, muss es ein Gerichtsurteil geben, dass besagt, dass von der IP-Adresse tatsächlich eine Straftat ausgeübt wurde. Dieses Urteil müsste natürlich ohne Befragung des Betroffenen durchgeführt werden, da sonst das ganze ad absurdum geführt werden würde. Nach dem Gerichtsurteil könnte dann die IP-Adresse aufgelöst werden und in einem weiteren Gerichtsverfahren der Angeklagte verurteilt werden. Dies ist halt ein bisschen schwierig, da bei dem ersten Gerichtsverfahren kein Verteidiger existiert und somit vermutlich eher dem Kläger entsprochen wird.

Eine Kombination von beidem sollte denke ich auch möglich sein.

kurz zu IPv6:
Wenn die IP gleich bleibt, dann ist das vermutlich so, dass die Providerseitige IP-Kunden zuordnung unnötig ist, da man dann z.B. einfach bei Google nachfragen könnte "sagen sie mal wonach hat IP soundso denn gegoogelt" und dass man daraus dann recht leicht herausfinden kann, wer hinter einer IP steckt, ohne überhaupt den ISP gefragt zu haben. In diesem Fall wäre es extremst wichtig, wenn man eine gesetzliche Regelung schafft, die das Betreiben von Tor-Exit-Nodes und somit Anonymität ermöglicht (siehe Lösungsvorschlag 1).

PS: Ich finde die Diskussion hat sich zum Ende hin hier immer mehr versachlicht.

Es gibt zwei Fälle, Informationsfluss zu kontrollieren. Man kontrolliert, was die Leute so empfangen. Oder man kontrolliert, was die Leute so senden.

Beides würde aber implizieren, dass eine TKÜ vorliegt, also eine grundsätzliche Überwachung der Kommunikation der betreffenden Person (bzw. des Anschlusses). Da ist dann sowieso alles vorbei ;-)

Anders ist es beim zweiten Fall. Es geht darum: der INHALT jeder öffentlichen Äußerung ist unweigerlich mit der IP verknüpft, auf unbegrenzte Zeit (dank IPv6). Man kann sich grundsätzlich nicht anonym äußern, ohne "lebenslänglich" identifizierbar zu sein. Keine anonymen Plogs, Forenposts, nichts!

Hier muss man zwei Sachen trennen; erstens IPv6 und zweitens das Auflösen.

Wenn (!) bei IPv6 jeder einen quasi-statischen IP-Block bekommt (noch ist ja nicht klar, wie die Provider damit umgehen und ich würde eine Wahlmöglichkeit bevorzugen), dann ist es vollkommen wurscht, ob beim Provider eine Zuordnung gespeichert wird oder nicht, denn die ist ja sowieso da. Sprich: ob in einem solchen Fall nun eine Speicherung angeordnet ist oder nicht, ist vollkommen egal, da es zurückverfolgbar ist, egal was man davon halten mag. Und wie Du richtig anmerkst: fast für immer (bzw. solange bis man die Wohnung wechselt, vermutlich; je nach Provider).

Zumal es bei langer Lebensdauer des IP-Blocks auch viele weitere Verknüpfungsmöglichkeiten gibt, die das ganze kritisch machen. Hier bestehen ein Haufen potentielle Probleme vor allem im Datamining-Bereich der Privaten.


Daher halte ich es für wichtig, dass auch da dynamische Adressen vergeben werden, auch wenn es technisch in keiner Weise nötig ist. Außer der Nutzer entscheidet sich anders.


All das hat nichts mit Ermittlungsbehörden oder der Speicherung der Zuordnung beim Provider nichts zu tun.
Allerdings ist es Ermittlern nur im Einzelfall möglich, den Anschlussinhaber einer Äußerung zu ermitteln – sie können nicht das gesamte digitale Leben einer Person ausforschen, sondern nur nach einer konkreten Straftat.

Jetzt kann man einwenden: aber beispielsweise bei Youtube würden die Ermittler damit ja auch an alles kommen, was der Typ da jemals gemacht hat. Nun, das würden sie ja sonst auch, da man sich bei solchen Diensten i.d.R. registrieren muss. Selbst mit statischem IP-Block ist es also für die Ermittler nicht wirklich mehr, was sie erhalten. Außer jemand legt mehrere Accounts an, aber die könnten ja auch von verschiedenen Familienmitgliedern stammen; und da könnten die Ermittler auch so anhand der zur Registrierung verwendeten E-Mail-Adressen ran kommen.

Also, selbst bei statischen IPs würde sich nicht sehr viel ändern, abgesehen vom Datamining bei den Privaten.


Deshalb meine Sicht: keine IP-Speicherung, auch nicht "live". Der Provider kann Rechnungen stellen, ohne dass jemals IPs die reine Paketvermittlung verlassen.

Abgesehen davon, dass Du dafür noch nicht mal im Ansatz eine Mehrheit finden würdest: damit hätten wir den vielbeschworenen „rechtsfreien Raum“ im Internet. Du forderst damit ja explizit, dass es unmöglich sein soll, dass überhaupt herausgefunden werden kann, wer jemand ist.


Wenn dann in einem "schlimmen" Fall tatsächlich der Anschluss hinter der IP gesucht wird, kann man eine Lösung aufgrund der schon bestehenden Gesetze machen.

Das widerspricht aber dem obigen ;-)
Und: die schon bestehenden Gesetze können auch angepasst werden. Dauernd werden Gesetze an neue Begebenheiten angepasst.

Mein Vorschlag ist letztendlich eine starke Begrenzung des Datenhungers des Staates. Er sieht deutlich strengere und bürgerrechsfreundliche Regeln als 2005 vor der Vorratsdatenspeicherung vor!

Schlechter Vergleich. Stichwort: Verhältnismäßigkeit: 1. Auto sind potentiell tödlich (deswegen gibt es ja Autonummern, dank Fahrerflucht), eine reine Handlung im Internet ist maximal psychisch verletzend. Also: mögliche Folgen komplett anders (schwächer!).

Ja, klar – jeder Vergleich hinkt!
Online-Handlungen können aber auch schwerwiegende Folgen haben, da ist vieles denkbar. Und die häufigen Vergehen beim Auto sind ja vor allem Geschwindigkeitsübertretungen, bei Rot über die Ampel und so, ohne dass es tödlich wird. Bei den tödlichen Fällen hat man den Verursacher meistens – auch ohne Nummernschild.


Ernstgemeinte Gegenfrage: Was würdest du sagen, wenn jeder MENSCH immer in der Öffentlichkeit ein Nummernschild tragen müsste?

Du kannst Dir denken, was ich dazu sagen würde ;-)
Aber genau das ist ja nicht der Fall; das WÄRE der Fall, wenn jeder nur noch mit seinem ePerso online sein dürfte und seine echte Identität nicht nur jedem Server-Betreiber übermittelt werden würde, sondern das der Server-Betreiber auch allen anderen anzeigen müsste – inkl. aller Namen aller Leute, die sich gerade eine Webseite anschauen.


Was ist z.B. mit den Leuten, die vor dem 11. September in ihren Amazon-Wunschlisten Bücher über islamische Architektur hatten, die waren in der Terrorhysterie auch plötzlich alle verdächtig und teils auf No Fly Listen.

Ganz so einfach war das nicht, das waren Einzelfälle – aber schlimm genug!
Nur: mit IP-Speicherung hat das nichts zu tun. Zumal man bei Realnamens-Angabe (für Bestellungen!) sowieso bei Amazon seine Daten liegen hat.

PS: wie quotet man hier eigentlich ordentlich? Ich schaffs nicht :-)

Das was Du zitieren willst in <blockquote>Zitat-Text</blockquote> setzen. Ein wenig fummelig, ich könnte auch Markdown oder so aktivieren …

EDIT: Argl. jetzt hat der da richtiges HTML draus gemacht. Korrigiert.

"Anonyme E-Mail eines Journalisten an einen Vorstandsvorsitzenden, einzige Möglichkeit zur Identifikation ist die IP-Adresse des Absenders."

Bitte, ANONYM, dann erkläre doch mal anhand von Fakten, wie diese Identifikation allein mit der IP- Adresse des Absenders funktionieren soll? Die IP- Adresse, die du hier nämlich zur Identifikation heranziehen möchtest, steht im Header der empfangenen Nachricht. Diese identifiziert den Mail- Server des Email- Dienstanbieters - Ende.

Da irrst du. Wenn du eine E-Mail von deinem Rechner versendest, steht im Header die IP-Adresse, mit der du online bist. Wenn du eine E-Mail über GMX-Webmail versendest, steht im Header die IP-Adresse, mit der du online bist (nicht die IP-Adresse des Mailservers). Es mag sein, dass einzelne Server anders konfiguriert sind, aber bei den großen Maildiensten ist das so. Unser Informant ist im Zweifel kein Informatiker und will kein Risiko eingehen. Er behält die Infos für sich, eher als dass er Gefahr läuft, wegen "Geheimnisverrat" oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen vor den Kadi zu kommen.

Also bitte Leute, bleibt doch mal nur bei dem einen einzigen Aspekt, der Speicherung der IP- Adresse des Anschlussinhabers im Logfile seines ISP und sonst nichts. Dann bitte bringt FAKTEN, wie man damit etwas ohne zusätzliche Anhaltpunkte anfangen will.

Was heißt "ohne zusätzliche Anhaltspunkte"? Natürlich sagt die IP-Zuordnung nur in Verbindung mit anderen Infos etwas aus. Sie ist aber der entscheidende Schlüssel, um Nutzungsprofile zuordnen zu können und die "Anonymität" des Internetnutzers aufzuheben.

Wenn du die Zuordnung hast, kannst du damit eine Vorwärtssuche machen, z.B. mal bei Google oder Facebook anfragen, ob von dieser IP-Adresse während dieser Internetverbindung was gemacht wurde (dann kommt man über Suchwörter, Referrer usw. weiter).

Die Hauptfunktion ist natürlich die Rückwärtssuche. Du durchsuchst das Netz nach "gefährlichen" Sachen, holst dir die IP-Adresse des Nutzers, identifizierst diesen und machst eine Hausdurchsuchung. Oder du fragst bei Google, wer hat nach gefährlichen Wörtern gesucht.

Und rein vorsorglich: Nein, es geht nicht nur um Fälle, in denen der Täter einer bereits begangenen Tat ermittelt werden soll. Zulässig sind auch präventive Ermittlungen, Ermittlungen durch Geheimdienste und Ermittlungen durch ausländische Staaten, bei denen etwas strafbar sein kann, was bei uns völlig legal ist. Und wieder rein vorsorglich: Doch, das hat etwas mit der IP-Vorratsdatenspeicherung zu tun, weil all dies im Internetbereich weithin erst durch IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht wird.

Emailheader- Auszug der Benachrichtigungsmail Kommentarfreischaltung in meinem Blog

Dass dein Webserver nicht deine IP-Adresse kennt, wenn er ohne deine Veranlassung eine Benachrichtigung verschickt, ist nicht weiter verwunderlich, ändert aber nichts an dem oben Gesagten.

Die Zuordnung von IP-Adressen ist ein Verbindungsdatum (Internetverbindung), und deren anlasslose und flächendeckende Speicherung ist eine Vorratsdatenspeicherung, das kann man nicht bestreiten, das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so.

Ich finde gerade die Möglichkeit
"Äußerungen finden und die Personen dahinter ermitteln"
viel gefährlicher als
"Überwachung der Kommunikation der betreffenden Person".
Und man kann ja auch noch beides kombinieren!

Man braucht nur einen missliebigen Forenthread suchen (z.B. Leute reden über Teilnahme bei einer Demonstration, Stichwort "Gleise schottern") und kann durch die Beschlagnahme nur eines Logs komplett alle Personen dahinter identifizieren.
Weitere Maßnahmen ("Überwachung" wie du es nennst) sind dann ja auch möglich.


Bis jetzt haben wir auch ohne die VDS inklusive IP-Speicherung gelebt, ohne Probleme.

Ernsthafte Verbrechen kann man immer auch anders ermitteln. Die beschränken sich nicht auf das Internet. Hier sind Dinge im Internet immer Symptom, nicht die Ursache. Ist halt schlimmstenfalls mehr Aufwand (ich habe "bestehende Gesetze" oben so gemeint, dass es ja auch andere Ermittlungsmöglichkeiten gibt).
Das hat für mich nichts mit "rechtsfreier Raum" zu tun. Oder versinkt Deutschland grade im Verbrechen?


Grad noch gesehen: der Kommentar über mir sagt auch schön was ich denke.
---

Kleinigkeit:
Also der Nummernschild-Vergleich auch bei Personen hinkt einfach. Ich versuchs mal so:

IP-Speicherung -> Staat hat Foto + dazugehöriger Name von jedem
Serverlogs -> im gesamten realen öffentlichen Raum sind Kameras (Bild und Ton) plaziert, alle Betreiber von Lokalitäten (Cafe, Geschäft,...) speichern alles.
Öffentlicher Serverinhalt: alles ist weltweit live sowie für immer nachträglich anseh/hörbar und komplett nach jeglichen Inhalten durchsuchbar, nur die Gesichter werden verpixelt.

Wäre so eine Situation im RL akzeptabel?
Wieso soll sowas dann im Netz problemlos sein?

Bis jetzt haben wir auch ohne die VDS inklusive IP-Speicherung gelebt, ohne Probleme.

Da muss ich Dir leider eines unterstellen: Du hast meinen Text nicht gelesen. Denn da ist genau das beschrieben.

Sorry, jetzt etwas kurz angebunden, es ist die Uhrzeit … ;-)

Da irrst du. Wenn du eine E-Mail von deinem Rechner versendest, steht im Header die IP-Adresse, mit der du online bist. Wenn du eine E-Mail über GMX-Webmail versendest, steht im Header die IP-Adresse, mit der du online bist (nicht die IP-Adresse des Mailservers). Es mag sein, dass einzelne Server anders konfiguriert sind, aber bei den großen Maildiensten ist das so. Unser Informant ist im Zweifel kein Informatiker und will kein Risiko eingehen. Er behält die Infos für sich, eher als dass er Gefahr läuft, wegen "Geheimnisverrat" oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen vor den Kadi zu kommen.

Das ist in der Tat so, bei nahezu allen Mailservern bei denen via SMTP eingeliefert wird. Bei den Web-Mailern nur bei einem Teil.

Aber: das ist in diesem Falle auch nicht sonderlich schwerwiegendes Problem, denn anhand der E-Mail-Adresse kann man häufig sowieso genug herausfinden. Außerdem soll es nach allen irgendwie ernst zu nehmenden Konzepten möglich sein, kurzfristig Live-Daten einzufrieren oder eine Komplettüberwachung Verdächtiger zu machen. Bingo. Bringt dem Informanten in dieser Konstellation also auch nichts.

Allerdings haben wir in diesem Beispiel sowieso eine andere Situation:

a) Damit die Polizei ermitteln kann, ist eine Straftat nötig.
b) Bei Berufsgeheimnisträgern darf nicht ermittelt werden.
c) Die Ermittler kommen gar nicht an die E-Mail inkl. Headern, weil sie das nur über den Empfänger machen dürfen und für den gilt b) – siehe auch Cicero-Urteil vom BVerfG

Abgesehen davon dürften in naher Zukunft alle relevanten Medien Möglichkeiten bieten, gesichert anonym Daten abzuliefern.

Damit hat man dann nicht nur Dein Szenario erschlagen, sondern auch mein erweitertes.


Wenn du die Zuordnung hast, kannst du damit eine Vorwärtssuche machen, z.B. mal bei Google oder Facebook anfragen, ob von dieser IP-Adresse während dieser Internetverbindung was gemacht wurde (dann kommt man über Suchwörter, Referrer usw. weiter).

Die Frage ist doch erst einmal, was erreicht werden soll. Theoretisch lässt sich viel machen, und zu dem was man vieles machen kann ist überhaupt keine Speicherung der IP-Adresse beim Access-Provider nötig. Auch in diesem Fall nicht. Und, angenommen man bekommt die Auskunft, schon hätte man den Facebook-Name dieser Person. Oder eines anderen hinter der gleichen Leitung. Oder vieler anderer hinter der gleichen Leitung. Und was die alle bei Google gesucht haben. All das hat aber rein gar nichts mit der Speicherung der IP-Adresse beim Access-Provider zu tun.

Das ganze mal abgesehen davon, dass dieses Beispiel nicht massentauglich ist. An die IP kommen die Ermittler erst nach konkreter Straftat; an die Daten von Google und Facebook auch.


Die Hauptfunktion ist natürlich die Rückwärtssuche. Du durchsuchst das Netz nach "gefährlichen" Sachen, holst dir die IP-Adresse des Nutzers, identifizierst diesen und machst eine Hausdurchsuchung.

Nach einer konkreten Straftat: ja. Wobei es der Polizei in der Regel nicht langweilig ist und sie aus Langeweile sich irgendwelche IPs suchen, bei dessen Nutzern sie Hausdurchsuchungen machen können – aber schieben wir das mal auf laxe Formulierung ;-)

Viel wichtiger ist da doch: Wer nicht will, dass die betreffende Handlung eine Straftat ist, der hat auch die Option, eine politische Mehrheit dafür zu organisieren. Oder gegen die Hausdurchsuchung.


Oder du fragst bei Google, wer hat nach gefährlichen Wörtern gesucht.

Wieso Google fragen? Einfach überwachen. Geht in Echtzeit und auch ohne IP-Speicherung. Klappt auch prima mit Quick Freeze.

Die ganzen Fälle, die Du konstruierst, für die sind andere Methoden viel praktischer. Vor allem ausgeweitete verdachtsabhängige Echtzeitüberwachung – die ohne IP-Speicherung massiv ausgeweitet werden würde und viel schlimmer ist als die IP-Zuordnung.


Die Zuordnung von IP-Adressen ist ein Verbindungsdatum (Internetverbindung),

Nein, die Zuordnung ist ein Bestandsdatum bzw. bei einer entsprechenden Anfrage werden nur Bestandsdaten herausgegeben.


deren anlasslose und flächendeckende Speicherung ist eine Vorratsdatenspeicherung, das kann man nicht bestreiten, das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so.

Das Bundesverfassungsgericht sagt das folgende:

Der durch die Auferlegung der Speicherungspflichten begründete Eingriff ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Er ist weder hinsichtlich des technischen Aufwands noch hinsichtlich der damit verbundenen finanziellen Belastungen unverhältnismäßig. [...] Die Speicherungs- und Übermittlungspflichten legitimieren sich auch hinsichtlich des Eingriffs in die Berufsfreiheit aus der Zielsetzung einer Effektivierung der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Geheimdienste. Sie stützen sich damit auf vernünftige Gründe des Allgemeinwohls, für deren Förderung sie geeignet sind. Eine weniger eingreifende Regelung, die ebenso effektiv und für die öffentliche Hand kostengünstig ist, ist nicht ersichtlich.

Es sagt aber auch:

Die Ausgestaltung einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung, wie sie in § 113a TKG vorgesehen ist, unterliegt besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Datensicherheit, des Umfangs der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes. Nur wenn diesbezüglich hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen getroffen sind, ist der in einer solchen Speicherung liegende Eingriff verhältnismäßig im engeren Sinne.

Da irrst du. Wenn du eine E-Mail von deinem Rechner versendest, steht im Header die IP-Adresse, mit der du online bist.

Definitiv nicht, wenn ICH dir eine Email senden würde...

Wenn du eine E-Mail über GMX-Webmail versendest, steht im Header die IP-Adresse, mit der du online bist (nicht die IP-Adresse des Mailservers). Es mag sein, dass einzelne Server anders konfiguriert sind, aber bei den großen Maildiensten ist das so.

OK, ich konnte unter all meinen erhaltenen Emails eine einzige finden, wo die IP- Adresse des Anschlusses im Header zu finden war (Provider Alice). Bei allen anderen, war keine Anschluss- IP Adresse drin, nur die des jeweiligen Mailservers.

Received: from [74.125.83.52] (helo=mail-gw0-f52.google.com) by mxtls.expurgate.net with ESMTPS (eXpurgate 3.2.4)

Ich habe mir mal einige Email- Header unter die Lupe genommen, auch eine Email, die ich über ein "Google Mail- Konto" erhalten habe. Die IP darin ist definitiv nicht die IP des Anschlusses vom Absender, von welchem dieser die Nachricht geschrieben hat:

mail-gw0-f52.google.com

Das ist nicht Berlin, nicht einmal Deutschland, von wo der Absender mir die Nachricht gesendet hatte...

Ich kann also daraus schlussfolgern, dass dieses Kriterium nicht allgemeingültig ist. OK, ich lag damit falsch, doch sind ja, wie Alvar bereits erwähnte, bei Emails andere Möglichkeiten vorhanden, die zweckmäßiger erscheinen, den Absender zu ermitteln, als darauf zu hoffen, dass die Anschluss- IP mehr oder weniger zufällig darin zu finden wäre.

Was heißt "ohne zusätzliche Anhaltspunkte"?

Beim Provider ist (meines Wissens) im Logfile zur IP- Adresse lediglich noch das Datum als Anhaltpunkt, evt. noch die Dauer der Onlineverbindung gespeichert. Diese Anhaltspunkte reichen allein nicht aus, eine Vorwärtssuche zu starten.

Natürlich sagt die IP-Zuordnung nur in Verbindung mit anderen Infos etwas aus. Sie ist aber der entscheidende Schlüssel, um Nutzungsprofile zuordnen zu können und die "Anonymität" des Internetnutzers aufzuheben.
Du wolltest sicher "IP- Adresse" schreiben, sonst ergibt der Satz keinen Sinn? Ich stimme dir zu, dass die IP- Adresse "der entscheidende Schlüssel" ist, wenn man diese mit anderen Verkehrsdaten verknüpft, doch die besitzt der Fahnder ja nicht, wenn er lediglich diesen einzigen Datensatz des Providers erhalten würde, was ja auch nicht ohne weiteres geschehen darf.
Wenn du die Zuordnung hast, kannst du damit eine Vorwärtssuche machen, z.B. mal bei Google oder Facebook anfragen, ob von dieser IP-Adresse während dieser Internetverbindung was gemacht wurde (dann kommt man über Suchwörter, Referrer usw. weiter).

Die einzige Zuordnungen, die die Strafverfolger bisher in dieser Chronologie hätten, wären IP- Adresse und Zeit. Um dies überhaupt zu bekommen, muss bereits ein dringender Tatverdacht gegen eine bestimmte Person bestehen. Über Staatsanwaltschaft und final über einen Richter muss dann der Provider angewiesen werden, dass man die IP- Adresse seines Anschlusses erhält und wann der Tatverdächtige online gewesen war. Das ist meiner Ansicht nach eine völlig legitime Ermittlungstätigkeit und stellt nicht die Bevölkerung unter Generalverdacht. Das würde selbstverständlich auch nur funktionieren, wenn die Logfiles auf längere Zeit gesichert würden. Man könnte das durchaus mit Vorratsdatenspeicherung bezeichnen. Sie wäre aber hingegen dem von CDU/CSU gefordertem Ausmass weder anlasslos noch verdachtsunabhängig. Nur diese eine Möglichkeit könnte ich noch akzeptieren aus der komplexen VDS mit Telefonüberwachung und vieles mehr.

Der Aufwand, bei Google oder Facebook anzufragen, ob und in welchem Zusammenhang diese IP- Adresse auftaucht, wäre irrsinnig aufwendig. Alvar hat bereits dazu erwähnt, dass es hierfür einfachere und effektivere Ansätze gibt. Abgesehen davon dürfte eigentlich niemand, der gegen Vorratsdatenspeicherung ins Feld zieht, einen Facebook- Account besitzen...

Da muss ich Dir leider eines unterstellen: Du hast meinen Text nicht gelesen. Denn da ist genau das beschrieben.
Keine IP-Speicherung, ich meinte nach dem Urteil (2009?), also ca. die letzten 1,5 Jahre oder so. z.Z haben wir schließlich keine, oder?
...anhand der E-Mail-Adresse kann man häufig sowieso...
Solche anderen Dinge kann man immer vermeiden. IP-Speicherung nicht.
Abgesehen davon dürften in naher Zukunft alle relevanten Medien Möglichkeiten bieten, gesichert anonym Daten abzuliefern.
Der Satz regt mich wirklich auf. Jetzt haben wir das Internet, jeder kann Informationen veröffentlichen... und dann wird wieder eine künstliche Unterscheidung in Journalisten und "Normale" gemacht. Wenn du, sagen wir, Merkels Stasi-Akte veröffentlichst. Bist du Journalist? Wikileaks? Ist Fefe ein Journalist? Oder dürfen nur die "echten" Journalisten vom Spiegel das tun?

Das ist GENAU der Fall, den ich nicht sehen will:
bei jeder kritischen Äußerung gibt es eine Telefonnummer eines "offiziellen Journalisten", die ein Politiker nur anrufen muss... "..und ja das gehts doch so nicht, und wenn sie weiter Interviews und Informationen von uns wollen, und überhaupt ich finde das schon sehr, seien sie doch nicht so......"
Und die Journalisten wissen das.

Da kann ich mich gleich auf die Pressefreiheit via Bild-Zeitung "verlassen". Oder ARD und ZDF. Gibts noch irgendeinen Politiker, der regelmässig mit nicht öffentlich-rechtlichen Medien spricht (nicht dass es überhaupt nennenswerte gäbe)? Wann hast du das letzemal ein wirklich kritisches Interview gelesen?

Im Zeitalter des Internets macht die Trennung in Journalist und Nicht-Journalist absolut keinen Sinn mehr. Denn das knappe Gut (ein Ort, wo man gehört werden kann) ist nicht mehr knapp.

Und jetzt eine Regelung, bei der man entweder bei einem "Systemmedium" arbeitet (also nicht ernsthaft kritisch sein wird), oder als "Privater" prinzipiell mit einem Bein im Gefängnis steht (kannst dir ja mal überlegen, wenn man als unbekannte Privatperson ohne Medienunterstützung anstatt Assange irgendwelche Geheimakten auf ein Blog gestellt hätte, und wenns nur der Toll Collect Geheimvertrag gewesen wäre - wo wäre man dann jetzt?)

Warum kann nicht ICH mein eigenes anonymes Medium sein?
(und das ist genau das, was Politiker durch die ganze beknackte Netzpolitik verhindern wollen. Nicht Kinderpornographie, Terrorismus und die ganzen Ausreden.
Jeder Durchschnittsbürger könnte sich neuerdings dank Internet frei und angstlos äußern, und das soll behindert werden, denn es lässt sich nicht kontrollieren)

konkrete Straftat
Nach einer konkreten Straftat: ja. Wobei es der Polizei in der Regel nicht langweilig ist und sie aus Langeweile sich irgendwelche IPs suchen
Dein Wort in Gottes Ohr. Wie siehts aus mit Präventivermittlungen? Oder schlicht nicht perfekt gesicherten Daten beim Provider? Oder jemand hält sich schlicht nicht ans Gesetz (ist ja extrem einfach im Computerbereich, sieht man ja an den ganzen Datenskandalen).
Die ganzen Fälle, die Du konstruierst, für die sind andere Methoden viel praktischer. Vor allem ausgeweitete verdachtsabhängige Echtzeitüberwachung...

Alvar, du konzentrierst dich immer noch zu sehr auf den Überwachungsaspekt (auch weil dein Artikel ja um den neuen VDS-Vorschlag geht, nicht um die IP-Speicherung, ich versteh dich ja :-). Konzentrier dich doch mal NUR auf die IP-Speicherung.

Wieso Google fragen? Einfach überwachen. Geht in Echtzeit und auch ohne IP-Speicherung. Klappt auch prima mit Quick Freeze.

Darum gehts es garnicht!
Wieso nicht mal Google fragen, welche IPs öfter nach *böses Wort* gesucht hat? ("das ist doch so aufwendig" ist für mich eine schlechte Ausrede, Datenbank ist Datenbank, Vorwärts- und Rückwärtssuche sind gleich teuer).
Wieso nicht mal schauen wer da alles in diesem Irgendwas-forum postet.
Kucken wir doch mal, wer da zu dieser Demonstration gehen will und aus Polizeisicht zu Straftaten aufruft.
Denk dir beliebige weitere Beispiele aus.

Es geht nicht darum, dass eine Person überwacht wird. Es geht darum, dass Personen erst einmal namentlich identifiziert werden können. Auf unbegrenzte Zeit, aufgrund beliebiger Äußerungen im Netz.
Das ist der feuchte Traum jedes Geheimdienstlers und Überwachungsfanatikers, von Kriminellen mal ganz zu schweigen.

Ich finde das verdammt problematisch. Du irgendwie nicht so ganz. Ist das wirklich nur "die große IP-Phobie"?

Wer nicht will, dass die betreffende Handlung eine Straftat ist, der hat auch die Option, eine politische Mehrheit dafür zu organisieren.
Na dann. Wer irgendwas verändern will, muss eine politische Mehrheit DAFÜR finden. Das ist eine restriktive Demokratie.

Anstatt dass es reicht, dass eine Mehrheit NICHT DAGEGEN ist (gewaltiger Unterschied!).
Das ist eine liberale Demokratie.

Man kann ja über die Amis viel sagen, aber DIE Einstellung können sie wirklich, zuverlässig.

Aber hat schon seinen Grund, dass Deutschland so ein Schnarchstaat ist, wo alles mit Verzögerung stattfindet.

Meine Sicht der Dinge :-)

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird die Unschuldsvermutung generell aufgehoben. Wenn der Staat so über seine Bürger denkt, halte ich das schon mal für gefährlich.
Und wenn eine Speicherung für eine kurze Zeit erst mal etabliert ist, wird sie in bewährter Salamitaktik auch mal schnell verlängert. Dabei hilft dann auch ein "über Bande spielen", d.h. über die EU.
Dass die IP Adressenzuordnung nicht viel über die Kommunikation aussagt ist ja ein Teil des Problems. Es wird so laufen: Man wird eine IP in irgend welchen Server-Logs finden, die besagen, dass auf irgendwelches strafbewehrtes Dateien zugegriffen wure.
Dass der Zugriff aber evtl. aus einem HTML stammt, dass ein Image-Tas mit style display:none hat, bekommen die so nicht mit. D.h. wenn die Mafia oder der/die Ex mal nicht gleich einen Mord begehen will, sondern nur ein Rufmord, ist eine HTML-Mail oder eine Webseite auf die man das Opfer lockt, ein einfaches Mittel.
Ins Verkehrsunfall-Bild übertragen ist die VDS eben keine Kamera, die auch festhalten könnte, dass der Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn gerannt ist oder von einem Dritten gestoßen wurde.
Sie ist nur ein GPS-Logger, die Anwesenheit am Unfallort und eine eventuelle Geschwindigkeitsübertretung feststellen kann. Also nur belastende Indizien, keine entlastenden Indizien.

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird die Unschuldsvermutung generell aufgehoben.

Ich wiederhole mich, aber: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert die Unschuldsvermutung so:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Und die europäische Menschenrechtskonvention so:

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.


Meine Frage: wie definierst Du sie und warum wird sie in dem Kontext, den ich in obigem Blog-Beitrag beschrieben habe, „generell aufgehoben“?

Keine IP-Speicherung, ich meinte nach dem Urteil (2009?), also ca. die letzten 1,5 Jahre oder so. z.Z haben wir schließlich keine, oder?

Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010.

Und man kann das Gejammere des BKA in Teilen zu Recht als Show abtun; aber nur in (weiten) Teilen, in anderen ist es echt. Ja, es gibt faktisch Probleme in einzelnen Bereichen. Einen ganz konkreten Fall habe ich ja oben beschrieben.

Und wir hatten rund 15, 20 Jahre die Situation, dass IPs zum Anschlussinhaber aufgelöst werden konnten. War das in der Zeit ein relevantes Problem für Freiheitsrechte? Ein breites und tiefes Problem, das wir alle bei der Ausübung unserer Freiheitsrechte hatten?


Du schreibst, dass man die Nachvollziehbarkeit der E-Mail-Adresse vermeiden kann, bei der IP nicht. Doch, kann man: Tor verwenden.


Der Satz regt mich wirklich auf. Jetzt haben wir das Internet, jeder kann Informationen veröffentlichen... und dann wird wieder eine künstliche Unterscheidung in Journalisten und "Normale" gemacht.

Nein, das habe ich nicht gemacht. Unter „Medien“ beziehe ich alle ein. Sollte auch klar sein, wenn man mal so meine Statements bzgl. JMStV und ähnlichem liesst. ;-)


Abgesehen davon, ist auch der Empfänger von Leaks für die Sicherheit seines Informanten verantwortlich, hat also dafür zu sorgen, dass der Informant nicht enttarnt wird.


Aber so langsam verstehe ich, was Du forderst: Online eine absolute, 100%ige, gesicherte Anonymität, in jedem Kontext. Staatlich garantiert.

Das ist eine legitime Forderung. Aber vielleicht kannst Du auch akzeptieren, dass nicht jeder diese Ansicht teilt.


Auf die generelle Medienkritik gehe ich nun mal nicht ein, denn das ist in dem Kontext hier ein anderes Thema.

Aber so langsam verstehe ich, was Du forderst: Online eine absolute, 100%ige, gesicherte Anonymität, in jedem Kontext. Staatlich garantiert.

Nun ja. Darum geht es mir eigentlich nicht.
Ich will, dass der Durchschnittbürger, wenn er sich online äußert, nicht gehemmt ist, weil jemand was dagegen haben kann oder weil jemand viel später auf einmal meint, aus öffentlichen Dingen die Privatpersonen ermitteln zu müssen.
Es geht hier nicht um Leben und Tod-Fälle (weil du TOR erwähnst), sondern ganz alltägliche Dinge und Personen, bei denen die Schere im Kopf auftritt.

Da IPs und Inhalte aber nun eben so stark verknüpft sind, läuft das hierzulande faktisch auf die Anonymität heraus. Das gebe ich zu.

Aber mich stört die IP-Speicherung nicht, weil ich Anonymität fordere (das wäre eine grundsätzliche theoretische Sicht), sondern weil ich in der Praxis (Verhalten von Staat und anderen, vor allem aber neue Möglichkeiten der Technik)
- die freie Meinungsäußerung gehemmt, und
- die informationellen Selbstbestimmung stark eingeschränkt sehe.

Man könnte es ja auch so machen:
- IP-Speicherung mit Frist
und
- "free speech" wie in den USA: man kann quasi alles sagen, bis auf krasse "hate speech"
- IPs in Serverlogs MÜSSEN nach Frist gelöscht werden.

Dann wären die Probleme gelöst, ohne dass man "anonym" ist (erst einigermaßen nach einer gewissen Frist).

Aber das geht nur in Verbindung.
Die IP-Speicherung alleine ist eine (wie ich finde massiv unterschätzte) Verschlechterung der Situation (die, wie ich finde, auch nicht optimal ist - darum oben die Medienkritik von mir). Die sollte man nicht ohne Not fordern.


Nehmen wir an, wir haben IP-Speicherung. Diese ganzen Dinge, die ich zusätzlich fordere, und die du dazu forderst (Informationspflichten, technische Absicherung,...) sind genau die Dinge, die dann politisch oder faktisch unter den Tisch fallen, das zeigt die Erfahrung.
Und dann haben wir den Salat.
Darum eben: IP-Speicherung nicht ohne Not fordern.

Und wir hatten rund 15, 20 Jahre die Situation, dass IPs zum Anschlussinhaber aufgelöst werden konnten.
Das sollte man echt nicht mit heutzutage vergleichen. Bis vor 5 Jahren war weder war das Netz für die Öffentlichkeit so wichtig (ist ja auch eine psychologische Sache), noch gab es die ganzen data-mining-Techniken; und die Behörden hatten eh keine Ahnung von irgendwas.

Und damals ist ja auch nicht die Welt untergegangen (wobei, das ist mit der gleichen Begründung irrelevant :-)

Ja, es gibt faktisch Probleme in einzelnen Bereichen.
Es gibt auch noch andere Ermittlungsmöglichkeiten. Und: seit Frühjahr 2010 auch kein Weltuntergang (jetzt aber wirklich)!

Zum dritten und letzten mal: deswegen IP-Speicherung nicht ohne Not fordern.

So, ich sollte ins Bett :-)


Ich will, dass der Durchschnittbürger, wenn er sich online äußert, nicht gehemmt ist, weil jemand was dagegen haben kann oder weil jemand viel später auf einmal meint, aus öffentlichen Dingen die Privatpersonen ermitteln zu müssen.

Da bin ich voll und 100%ig bei Dir – und habe das auch so schon mehrfach öffentlich geäußert (was Du natürlich nicht zwangsläufig wissen kannst, klar).

Und das genau das durch meinen Vorschlag passieren kann, stelle ich oben im Text auch in Abrede. Nicht, dass irgendjemand gehemmt sein kann, das kann immer passieren. Wir verbieten ja auch nicht, dass in einem Haus mehrere Wohnungen nebeneinander sind, nur weil es Menschen gibt die glauben, dass sie von Ihren Nachbarn mit Elektrowaffen beschossen werden – um mal ein sehr krasses Beispiel zu nehmen.

Aber de facto gibt es keinen Grund, dass man als Durchschnittsbürger gehemmt sein muss (siehe mein Blog-Text oben). Weil eben nicht aus im sehr weiten Sinne normalen öffentlichen Äußerungen auf die Privatperson geschlossen werden kann – dass man sich auch öffentlich erkennbar äußert wie ich hier lasse ich mal außen vor.

Auch das Bundesverfassungsgericht, das uns die „Informationelle Selbstbestimmung“ geschenkt und da vieles ähnlich begründet hat, sieht das in diesem Fall (und viel weitergehend als ich vorgeschlagen habe) nicht.

Die freie Meinungsäußerung ist verfassungsrechtlich garantiert. Und wir haben in Deutschland ein sehr gut austariertes System, das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit sehr oft hochgehalten. Das bedeutet nicht, das alles erlaubt ist, klar. Wenn ich behaupten würde, Bettina Beispiel sei eine Kinderschänderin – dann könnte sie sich zu Recht wehren.

Natürlich kann man sich wünschen, dass ein „free speech“ wie in den USA auch bei uns zu gelten habe. Das ist aber eine andere Forderung als die, um die es bei dem Thema der IP-Speicherung und der Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung lehne ich aus gutem Grunde ab.


Und wenn wir das Wikileaks-Beispiel nehmen, weil das hier im Thread auch auf kam: Die potentielle Nachvollziehbarkeit, wer in den letzten Wochen (länger geht es ja nicht) „Wikileaks ist toll“ getwittert oder gebloggt hat: Sollten US-Ermittler dieses wollen, dann schützt davor auch keine Nicht-IP-Speicherung. Zum einen lässt sich von einem Twitter-Account sowieso aus vielen anderen Gründen häufig auf die Person schließen, bei Facebook sowieso. Auch bei Blogs (und da haben wir auch noch die Impressumspflicht). Zum anderen lässt sich auch die jeweils aktuelle IP erfragen, schließlich bleiben die meisten Menschen in der Regel länger aktiv. Und dann ließe sich eben mittels direkter Abfrage nach aktuellen Äußerungen der Anschlussinhaber ermitteln.

Wir hätten also gar nichts gewonnen. Auch daher halte ich den oben hergeleiteten und beschriebenen Kompromiss für einen guten Vorschlag. Einer, mit dem alle zufrieden sein können. Die einen müssen sich dabei nur von der alten, ihnen seit einiger Zeit eingeredeten Vorstellung, IP-Adressen seien des Teufels verabschieden. Die anderen von der Vorstellung, dass man das gesamte Kommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung nachvollziehbar haben müsse, um diese zu schützen.

Du schreibst, dass man die Nachvollziehbarkeit der E-Mail-Adresse vermeiden kann, bei der IP nicht. Doch, kann man: Tor verwenden.
@Alvar: Betreibst du einen Tor-Exit-Node?

Ich jedenfalls traue mich nicht in Deutschland einen Tor-Exit-Node zu betreiben, einfach weil man dann definitiv Stress mit der Strafverfolgung bekommt (auch wenn man selber unschuldig ist). Die Lösung "Tor benutzen" ist denke ich keine allgemeingültige Lösung, solange man nicht Tor rechtssicher betreiben kann. Außerdem unterminiert Tor doch gerade die Möglichkeit Straftaten im Internet zurückzuverfolgen (ist schließlich auch der Sinn davon).

das ist in diesem Falle auch nicht sonderlich schwerwiegendes Problem, denn anhand der E-Mail-Adresse kann man häufig sowieso genug herausfinden.

Nein, unser Fall war: Ein Informant will anonym ein Dokument einem Journalisten zuspielen. Er kann ein anonymes E-Mail-Account mit falscher Identität anlegen. Aber er kann (wenn technisch nicht bewandert) nicht verhindern, dass der E-Mail-Dienst seine IP-Adresse speichert oder verschickt.

Außerdem soll es nach allen irgendwie ernst zu nehmenden Konzepten möglich sein, kurzfristig Live-Daten einzufrieren oder eine Komplettüberwachung Verdächtiger zu machen.

Das stört den Informanten nicht. Wenn er seine Mail abgeschickt hat, geht er offline und benutzt den Account nie wieder.

a) Damit die Polizei ermitteln kann, ist eine Straftat nötig.

Ich muss mich wiederholen: "Nein, es geht nicht nur um Fälle, in denen der Täter einer bereits begangenen Tat ermittelt werden soll. Zulässig sind auch präventive Ermittlungen, Ermittlungen durch Geheimdienste und Ermittlungen durch ausländische Staaten, bei denen etwas strafbar sein kann, was bei uns völlig legal ist. Und wieder rein vorsorglich: Doch, das hat etwas mit der IP-Vorratsdatenspeicherung zu tun, weil all dies im Internetbereich weithin erst durch IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht wird."

b) Bei Berufsgeheimnisträgern darf nicht ermittelt werden.

Das ist so nicht richtig. "Das Verbot galt aber erstens nur, wenn die Daten unter das Berufsgeheimnis fallen. Es galt zweitens nicht, wenn der Berufsgeheimnisträger selbst im Verdacht stand, an einer Straftat beteiligt zu sein. Drittens weiß die Polizei bei der Abfrage von Verbindungs- oder Bewegungsdaten oftmals nicht, ob der Betroffene oder seine Gesprächspartner Berufsgeheimnisträger sind. Das Erhebungsverbot ist also weitgehend wirkungslos. Viertens gilt die Zugriffsbeschränkung nur für Zugriffe der Strafverfolger, nicht aber für Nachrichtendienste und präventive Zugriffe von Polizeibehörden."

c) Die Ermittler kommen gar nicht an die E-Mail inkl. Headern, weil sie das nur über den Empfänger machen dürfen und für den gilt b)

Bei Mails an Journalisten mag das noch helfen, aber schon bei Mails an Wikileaks/Openleaks nicht mehr... Außerdem geht es ja z.B. auch darum, anonyme Strafanzeigen und anonyme Meinungsäußerungen zu ermöglichen, da kann es schon mal der Empfänger sein, der die Polizei informiert.

Abgesehen davon dürften in naher Zukunft alle relevanten Medien Möglichkeiten bieten, gesichert anonym Daten abzuliefern.

Bisher = 0 deutsche Medien

All das hat aber rein gar nichts mit der Speicherung der IP-Adresse beim Access-Provider zu tun.

?? Nur mit IP-Adresse weiß man, WER eine bestimmte Suchanfrage auf Google gestartet hat.

An die IP kommen die Ermittler erst nach konkreter Straftat; an die Daten von Google und Facebook auch.

Ich muss mich wiederholen: "Nein, es geht nicht nur um Fälle, in denen der Täter einer bereits begangenen Tat ermittelt werden soll. Zulässig sind auch präventive Ermittlungen, Ermittlungen durch Geheimdienste und Ermittlungen durch ausländische Staaten, bei denen etwas strafbar sein kann, was bei uns völlig legal ist. Und wieder rein vorsorglich: Doch, das hat etwas mit der IP-Vorratsdatenspeicherung zu tun, weil all dies im Internetbereich weithin erst durch IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht wird."

Wer nicht will, dass die betreffende Handlung eine Straftat ist, der hat auch die Option, eine politische Mehrheit dafür zu organisieren.

Du meinst also, es wird immer nur gegen Schuldige ermittelt, nie gegen Unschuldige? Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Nur ein kleiner Teil der "Verdächtigen" wird jemals verurteilt.

Oder du fragst bei Google, wer hat nach gefährlichen Wörtern gesucht.

Wieso Google fragen? Einfach überwachen. Geht in Echtzeit und auch ohne IP-Speicherung. Klappt auch prima mit Quick Freeze.

Ich kann dir nicht folgen. Wegen eines Anschlags will ich wissen, wer nach bestimmten Suchwörtern auf Google gesucht hat. Das geht nicht ohne Anfrage bei Google und auch nicht ohne IP-Anfragen.

Nein, die Zuordnung ist ein Bestandsdatum bzw. bei einer entsprechenden Anfrage werden nur Bestandsdaten herausgegeben.

Diese Gleichsetzung ist dein Fehler: Wer wann mit welcher IP-Adresse online war, ist Verbindungsdatum. Herausgegeben wird Name und Anschrift, Bestandsdatum. Das macht aber keinen Unterschied:

"Ohne diese Auskunft sind die zuvor bekannten [Nutzungsdaten] ein technisches und rechtliches Nullum, dem keine Aussagekraft zukommt. Die Vorkenntnisse des Staates ändern nichts daran, dass mit der Auskunft über die Person des Teilnehmers die Umstände des maßgeblichen Kommunikationsvorgangs näher ausgeforscht werden."

Ich habe mir mal einige Email- Header unter die Lupe genommen, auch eine Email, die ich über ein "Google Mail- Konto" erhalten habe. Die IP darin ist definitiv nicht die IP des Anschlusses vom Absender, von welchem dieser die Nachricht geschrieben hat

Wer Google Mail benutzt, wird auch ohne IP im Header gespeichert und zwar bei Google. Die Behörde fragt einfach bei Google an, wer ihren Mailservice benutzt hat, dann bekommt sie die IP-Adresse. Google erteilt jährlich tausende von Auskünften an deutsche Behörden.

Diese Anhaltspunkte reichen allein nicht aus, eine Vorwärtssuche zu starten.

Doch, man muss nur bei einigen populären Diensten anfragen und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf stoßen, was der Nutzer einer IP-Adresse im Netz gemacht hat.

Ich stimme dir zu, dass die IP- Adresse "der entscheidende Schlüssel" ist, wenn man diese mit anderen Verkehrsdaten verknüpft, doch die besitzt der Fahnder ja nicht, wenn er lediglich diesen einzigen Datensatz des Providers erhalten würde

Realistischerweise fragt der Ermittler nur nach der Zuordnung einer IP-Adresse, wenn er schon zu wissen glaubt, dass darüber eine Straftat begangen wurde. Du musst also davon ausgehen, dass der Ermittler Nutzungsdaten bereits hat, entweder vom Opfer oder von einem Diensteanbieter.

Um dies überhaupt zu bekommen, muss bereits ein dringender Tatverdacht gegen eine bestimmte Person bestehen.

Leider falsch, ein vager Anhaltsverdacht reicht. Beispielsweise hat man als Anfangsverdacht genügen lassen, dass es in den USA einen Anbieter von KiPo gibt, den auch Deutsche nutzen KÖNNTEN.

Ich wiederhole mich, aber: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert die Unschuldsvermutung so:

Und der Rumänische Verfassungsgerichtshof hat dazu geurteilt:

"Diese Maßnahme betrifft alle Personen gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie eine strafbare Handlung begangen haben oder nicht, ob gegen sie ein Strafverfahren geführt wird oder nicht, was die Ge­fahr birgt, dass die Unschuldsvermutung ausgehebelt wird und alle Nutzer elekt­ronischer Kommunikationsdienste und öffentlicher Kommunikationsnetze a priori in den Verdacht der Begehung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten geraten."

aber nur in (weiten) Teilen, in anderen ist es echt. Ja, es gibt faktisch Probleme in einzelnen Bereichen

Nein, es ist nicht echt. Die Aufklärungsquote ist auch ohne VDS bei Internetdelikten weit überdurchschnittlich.

Einen ganz konkreten Fall habe ich ja oben beschrieben.

Einen? Einzelfälle findet man immer, solange die Aufklärungsquote nicht 100% beträgt und hunderttausende von Delikten jährlich angezeigt werden.

Und wir hatten rund 15, 20 Jahre die Situation, dass IPs zum Anschlussinhaber aufgelöst werden konnten.

Nur bei einzelnen Providern. Und damals gab es nur einen Bruchteil der Auskunftsersuchen von heute.

War das in der Zeit ein relevantes Problem für Freiheitsrechte? Ein breites und tiefes Problem, das wir alle bei der Ausübung unserer Freiheitsrechte hatten?

Was an freier Kommunikation unterbleibt, kannst du natürlich nicht feststellen, wenn eine VDS erfolgt - zumal solange man bei Bedarf VDS-freie Anbieter nutzen konnte. Wohl kann man die immer wieder auftauchenden Schäden bei Unschuldigen feststellen, die teils sogar zum Suizid geführt haben (siehe "Fälle von Datenmissbrauch und -irrtümern" auf daten-speicherung).

Du schreibst, dass man die Nachvollziehbarkeit der E-Mail-Adresse vermeiden kann, bei der IP nicht. Doch, kann man: Tor verwenden.

Ja, Experten können das - aber genau deshalb die Frage: Warum willst du dann IP-Adressen auf Vorrat speichern? Für die unfähigen und ungefährlichen Straftäter?

Die Vorratsdatenspeicherung lehne ich aus gutem Grunde ab.

Nein, du befürwortest hier eine Vorratsdatenspeicherung und machst damit die Arbeit von CDU/CSU+SPD.

Ich wiederhole meine Frage: "Warum bist du noch gleich angeblich gegen Vorratsdatenspeicherung? Mit deinen Argumenten hier müsstest du dafür sein und könntest bei der SPD anfangen. Unsere Internetnutzung ist sensibler als Telefonverbindungen, nicht umgekehrt. Und bevor du sagst, es ginge hier "nur um IP-Adressen": Wenn die nicht aussagekräftig wären, würde die Politik sie nicht vorratsspeichern wollen.

"In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern,[1] würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Nach dem Vorschlag könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar "für die Aufklärung aller Straftaten", selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG).[2] Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben."

"Weder protokolliert der Access-Provider die Adressen aller Webseiten, die ein Nutzer aufgerufen hat. Noch kann man anderweitig irgendwie herausfinden, was der Nutzer im Netz getan hat oder welche Vorlieben er pflegt."

Das ist nicht richtig. Ich habe aufgrund von Verbindungsproblemen mit meinem Provider (*******) telefoniert. Dort hat der Techniker ein paar Tests gemacht und mich darauf hingewiesen, daß er am Nachmittag mehrmals meine Leitung unterbrechen wird und mich dann anruft.

Ich war am Nachmittag am rumsurfen und dann am spielen. Verbindungsabbruch. Dann der Anruf: Tschuldigung daß ich sie gerade beim Spielen unterbrochen habe, haben Sie geführt?" Ich habe gelacht, ja, war gerade ganz gut am Egoshooter spielen. Ich habe ihn direkt gefragt, ob er meine Verbindungen sehen kann. Ja natürlich, auch welche Webseiten ich besuche etc. Er braucht diese Daten ja um zu sehen woher meine Probleme mit den Verbindungsabbrüchen kommen...

Dort hat der Techniker ein paar Tests gemacht und mich darauf hingewiesen, daß er am Nachmittag mehrmals meine Leitung unterbrechen wird und mich dann anruft. Ich war am Nachmittag am rumsurfen und dann am spielen. Verbindungsabbruch. Dann der Anruf: Tschuldigung daß ich sie gerade beim Spielen unterbrochen habe, haben Sie geführt?"

Selbstverständlich ist es technisch möglich, dass ein Mitarbeiter beim Provider in Deine Verbindung rein schauen kann, aber das hat nichts mit der Speicherung von IP-Adressen zu tun. Denn er kann es nur Live machen. Ob er es ohne Zustimmung darf, möchte ich mal bezweifeln (Fernmeldegeheimnis).

Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass mit der Speicherung von IP-Adressen jeder Nutzer permanent überwacht wird (denn es hat nichts miteinander zu tun).

Abgesehen davon ist zu erwarten, dass ohne IP-Speicherung vermehrt und großflächig entsprechende Überwachungsanordnungen erlassen werden, weil das mildere Mittel eben nicht mehr zur Verfügung steht.

@Anonym:
Das interessante an Deinen Ausführungen ist, dass Ihr immer wieder versucht zu belegen, dass die IP-Speicherung ja gar nicht nötig sei, weil man ja auch ohne auskommen würde (das mit der Kriminalstatistik zu belegen und dann zu vergessen, dass es auch ohne VDS IP-Speicherung gab, ist schon sehr dreist) – und gleichzeitig willst Du belegen, was man damit alles schlimmes machen kann. IP-Adressen sollen also gleichzeitig nutzlos und sehr hilfreich sein, das geht nicht …

Was den anonymen Informanten bei Wikileaks/Openleaks anbelangt: Wer sich eine Wegwerf-Adresse dafür anlegt, kann auch weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Aber auch das ist egal, denn hier sorgt aus gutem Grund der Empfänger (Wikileaks/Openleaks) für eine Sicherheit der Informanten.


Außerdem soll es nach allen irgendwie ernst zu nehmenden Konzepten möglich sein, kurzfristig Live-Daten einzufrieren oder eine Komplettüberwachung Verdächtiger zu machen.

Das stört den Informanten nicht. Wenn er seine Mail abgeschickt hat, geht er offline und benutzt den Account nie wieder.

Das Problem dabei ist nicht, ob der Informant erwischt wird. Das Problem dabei ist die Komplettüberwachung. Einfach mal Wikileaks komplett überwachen? Oder eine Gruppe von potentiellen Informanten? Komplettüberwachung/Totalüberwachung (TKÜ des gesamten Internet-Verkehrs) als Alternative? Nein danke.


Außerdem geht es ja z.B. auch darum, anonyme Strafanzeigen und anonyme Meinungsäußerungen zu ermöglichen, da kann es schon mal der Empfänger sein, der die Polizei informiert.

Es geht Dir also darum die Möglichkeit zu schaffen, dass jeder ohne Aufwand anonyme Straftaten begehen kann? Ohne Straftaten gibt es ja schließlich keinen Grund (und keine Möglichkeit) an die Daten heranzukommen.
Da haben wir wohl ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis von einem Rechtsstaat.

Apropos: ich habe übrigens auch schon Strafanzeige gegen Leute gestellt, die permanent und wiederkehrend Kinderporno-Zeug auf meinen Online-Projekten abgekippt haben. Was spricht denn dagegen?


Nur mit IP-Adresse weiß man, WER eine bestimmte Suchanfrage auf Google gestartet hat.

Eine bestimmte Suchanfrage kann keine Straftat darstellen.

Abgesehen davon sind in obigem Kompromissvorschlag diverse Kontroll- und Informationspflichten enthalten, die ein willkürliches Abfragen der Daten verhindern.


Google erteilt jährlich tausende von Auskünften an deutsche Behörden.

Aber nicht wegen der Suchmaschine, sondern bei den vielen anderen Diensten die Google anbietet.


In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern,[1] würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz.

Durch Wiederholung wird Unfug nicht wahrer.

Klar ist aber, dass Eure Vorschläge die Überwachung und Nachvollziehbarkeit des gesamten Kommunikationsverhaltens von vielen Menschen zur Folge haben, weil es eben nötig und üblich würde, auf vagen Verdacht hin umfangreiche Maßnahmen zur Komplett-TKÜ durchzuführen.

Wenn man vollkommen alasslos von allen Bürgern erzeugte Daten sammelt, einzig weil es ja nicht ausgeschlossen werden, kann dass könnte, dass darunter mal Kriminnele sein könnten, sieht man alle Bürger als potentielle Kriminelle an. Das ist ein Schuldvermutung und damit die Umkehr der Unschuldsvermutung.

Viel Text hier :-)
Ich möchte an der Stelle ein klein wenig mehr text produzieren und die Homepage http://anondat.com empfehlen.

Hey Alvar hast Du den neuen Innenminister beraten ;) ?!1!!

Nein, denn dann würde der nicht einen solchen Unfug fordern. Ich habe quasi das Gegenteil vorgeschlagen: Zum Beispiel keine Speicherung von Daten wer wann wo mit wem telefoniert hat etc.

Ich finde die Debatte dreht sich viel zu sehr um das Missbrauchspotential. Mir geht es bei meiner Ablehnung der VDS ums prinzipielle Verhältnis von Bürger und Staat. De facto ist die Vorratsdatenspeicherung das präventive Sammeln von Beweismitteln gegen mich für den Fall, dass ich mich strafbar mache. Das ist unvereinbar mit meinem Selbstverständnis als Staatsbürger. Ich bin für ordentliche Eingriffsbefugnisse für die Polizei im begründeten Verdachtsfall, mehr aber auch nicht. Ich bin kein Straftäter und ich möchte auch nicht wie ein potentieller Straftäter überwacht werden. Ich möchte wie ein rechtschaffender Bürger behandelt werden, bis es begründeten Anlass gibt, daran zu zweifeln.

Das eigendliche Problem ist, dass Alvar rational Recht hat und rhetorisch zu gut ist, als dass man ihn derart demontieren könnte, wie die üblichen Verdächtigen.
Rationales Rechthaben, hilft meinem Bauchgefühl aber nicht. Ich will mich nicht beobachtet fühlen beim Surfen. Ich will nicht, dass ich im Netz nicht anonym bin.

Ich kaufe mir jetzt ein VPN-Abo und ärger mich nicht länger über die Mindestdatenspeicherung!

Immer wieder beliebt: Ein Banditen-Vergleich!

Stellt euch vor ein professioneller Bandit steigt eines Nachts in ein Juweliergeschäft ein. Die Alarmanlage funktioniert und bereits nach 20 Minuten ist die Polizei vor Ort. Der Räuber inklusive Schmuck ist aber schon weg.

Wie kann so etwas nur möglich sein? Wieso werden nicht alle Personen mit GPS-Fußfesseln ausgestattet, die es im Nachhinein für 3 Tage ermöglichen festzustellen wo jemand war? Ganz einfach: Es gibt keine Garantie zur Aufklärung eines Verbrechens (auch wenn man schnell ist).

Nummernschilder an Autos sind übrigens keine Überwachung, die erst bei permanenter Aufzeichnung von diesen entstehen würde. Vorratsdatenspeicherung bzw. Mindestspeicherfrist sind aber genau deswegen Überwachung.

Der Autovergleich hinkt, weil man mit dem Auto eben sehr leicht schwere Straftaten begehen kann, u.a. auch jemanden töten.

Im Vergleich ist es eben sehr sehr SEHR schwierig, jemand mittels Benutzung des Internets zu töten.

Und wie Alvar ja auch schreibt geht es ihm um die Verfolgung "Von Beleidigungen und Rufmord in über Kreditkartenbetrug und vergleichbares", gefolgt von der Keule "Kinderpornographie". Das es dabei aber eben nicht um die Verhinderung des Missbrauchs geht, sondern nur um die Verbreitung von Bildern, also maximal eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wird verschleiert.

Ein nicht hinkender Vergleich wäre also ein pseudonymer Barcode auf der Stirn, so dass man jeden, der einen auf der Strasse anpöbelt, auch nachträglich identifizieren kann.

Ich will aber keinen Barcode auf der Stirn, auch dann nicht, wenn der nur bei (schweren) Straftaten auf die Person aufgelöst werden könnte.

Nebenbei: Was ist überhaupt mit gefaketen Logs? Da kann ich doch jeden denunzieren.

Bzgl. Quickfreeze hinkt die Argumentation:

Quickfreeze sei schlecht, weil das nur ginge, wenn man eine Mindestspeicherfrist hätte. Seine Lösung: Wir machen eine Mindestspeicherfrist, aber ohne Quickfreeze.

Quickfreeze sei schlecht, weil man dann bei jedem geringsten Verdacht schon ein Quickfreeze anordnen würde. Seine Lösung: Wir speichern generell ohne Verdacht.

Was soll denn an der Erfassung der Religionszugehörigkeit bei der von den Nazis eingeführten "Volkszählung" so schlimm gewesen sein?
Schliesslich gab es ganz grosse strenge Hürden beim Zugriff darauf und deshalb konnten die Nazis ja auch keine Listen der Juden erstellen und sie nicht vergasen, und zur Vernichtung ihrer anderen politischen Gegner, der Kommunisten, einiger (weniger aufrechter)Sozialdemokraten, von Homosexuellen, Sinti, Roma, Missgebildeten, usw. konnten sie das auch nicht nutzen.
Aber ein paar kleine Kirchensteuerbetrüger konnte man damit überführen, und das reicht doch als Legitimation!

HERR, WIRF HIRN VOM HIMMEL, ABER BITTE GLEICH ZENTNERWEISE!

Alvar, wenn sie DICH abholen, wird niemand mehr da sein, der protestieren könnte!

na sieh mal an die beste Demokratie der Welt zeigt ja mal wie es geht ... die Debatte hier von damals hat aus heutige Sicht alle meine Befürchtungen bestätigt s. PRISM, Xkeyscore etc.

Dort werden dieselben Argumente angewendet, es geht einfach nur darum den Regierenden zu vertrauen.

Sorry die VDS, wie auch immer, ist ein No-Go!

Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, das auch auf viele der hier diskutierten Punkte detailliert eingeht.

Aktuelle Kommentare

  • Timo: Hier ein interessanter Artikel über die SCHUFA und was sie weiter lesen
  • Pa: If your government (or company or school) blocks youtube site, weiter lesen
  • Egal: Noch ein Leak: Der Alvar hat auch ein Gutachten zur weiter lesen
  • Alvar: Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten weiter lesen
  • Robert L.: Ich finde das mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht so weiter lesen
  • Anonym: ...genauer gesagt, war die auskunft der bahncard-kreditkarten-hotline, dass der verfügungsrahmen weiter lesen
  • tatata: die information stammt aus zwei telefonaten mit der commerzbank. ich weiter lesen
  • Alvar Freude: Hast Du nähere Infos darüber, dass die Bahn die Entscheidungen weiter lesen
  • tatata: das problem ist nicht die commerzbank. es ist die bahn. weiter lesen
  • Medyum: daß User auf Selbstzensur setzen, die wie Sie sicher wissen weiter lesen

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