Ich habe nebenan ein neues Blog eröffnet (aus diversen guten und weniger guten Gründen). Und dort gibts als ersten richtigen Inhalt ein technisches Kurzgutachten zur Vorratsdatenspeicherung, das ich ursprünglich Ende 2011 für die SPD-Bundestagsfraktion geschrieben habe. Vielleicht lässt sich ja damit so manche teilweise hitzige Diskussion etwas versachlichen …

➜ Technisches Gutachten Vorratsdatenspeicherung

 

Die Youtube-Zeitmaschine

Youtube behauptet, ich würde in einem Video fremde Musik verwenden und somit „möglicherweise“ eine Urheberrechtsverletzung begehen. Dumm nur: mein Video ist von 2011, die fremde Musik wurde erst 2012 veröffentlicht.

Wer bei Youtube Videos hochlädt, in denen Musik-ähnliche Geräusche vorkommen, der kennt das: dauernd gibt es Beschwerden über angebliche Urheberrechtsverletzungen. Da wird dann mit allem möglichen gedroht, bis hin zum Schließen des Youtube-Kontos und so weiter. Das „Content-ID-System“ von Google bzw. Youtube erkennt gerne mal etwas falsch, oder es wird Urheberrechtschutz für Kompositionen angemeldet, deren Komponist seit einigen Hundert Jahren verstorben ist.

Auf Facebook gibt es eine Fake-SPD-Netzpolitik-Gruppe der Urheberrechts-Hardlinerin und möchtegern-Netzpolitikerin Jeannette Annina Chung. Sie möchte eine „neue“ Netzpolitik der SPD prägen, die sich an den Wünschen der Urheber orientiert und diese hart durchsetzt. Dort in der Gruppe erklärt nun der GEMA-Aufsichtsratsvorsitzende Enjott Schneider nebenher, warum „der Traum von CC-Lizenzen […] unhaltbar“ sei: seine Idee einer „Datenbank für alle Musiktitel der Welt“ sei der „IT-Horror“, und das würde „Byte-Resourcen ohne Ende“ verschlingen, daher würde das eben mit dem CC-Traum nichts.

Demnächst tritt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft.

Und passend dazu habe ich nun – noch BETA! – die erste Leistungsschutzrechts-legale Suchmaschine erstellt: Leischure!

Hintergrund:

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen Verlage im Internet besser geschützt werden, denn – so die Begründung – Suchmaschinen verdienen Milliarden dadruch, dass sie die kreativen Leistungen von Zeitungsverlagen (und anderen Urhebern) ausbeuten würden. Dies geschehe beispielsweise dadurch, dass die Suchmaschinen illegalerweise Textausschnitte in den Suchergebnissen anzeigen würden, die an sich aber eine verlegerische Leistung darstellen. Daher soll die Anzeige solcher Textausschnitte mit dem neuen Leistungsschutzrecht nun kostenpflichtig werden. Damit, so die Begründung der Verlage, könnten Zeitungen und Zeitungen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen Suchmaschinen die Inhalte finden können.

Interessanterweise haben die Zeitschriftenverlage in den letzten Jahren Millionen ausgegeben, damit sie in den Suchmaschinen gut gefunden werden. Sie profitieren von Suchmaschinen. Und sie haben schon seit Jahren die Möglichkeit, sich aus Suchmaschinen auszutragen. Wollen sie aber nicht, sie wollen ja gefunden werden.

Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht gibt es beispielsweise hier:

 

Leischure – die weltweit erste Suchmaschine, die das neue Leistungsschutzrecht einhält!

 

Zahlreiche Wissenschaftler, Netz-Aktivisten, Journalisten, Urheberrechtsexperten, Politiker und Internet-Unternehmer fordern den Bundesrat auf, das Leistungsschutzrecht zu kippen

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist das netzpolitische Desaster dieser Legislaturperiode. Irgendwie scheinen einige Politiker nicht gelernt zu haben, dass man in Netz-Dingen vielleicht doch auf die (eigenen!) Netzpolitiker hören sollte. Der Bundestag hat es schon mit Koalitionsmehrheit (bei einigen Abweichlern!) beschlossen. Am Freitag entscheiden die Länder im Bundesrat darüber, ob sie wegen des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger den Vermittlungsausschuss anrufen sollen. Zwar können die Länder das vom Bund beschlossene Gesetz nicht gänzlich stoppen – die Gesetzgebungskompetenz für Urheberrecht liegt beim Bund, der Bundestag kann die Länder überstimmen – aber sie können es verzögern. Und wenn das alles nicht vor der Bundestagswahl über die Bühne geht, greift des Diskontinuitätsprinzip: Der neue Bundestag müsste wieder von vorne anfangen. Und damit wäre das Gesetz tot.

Der Schlussbericht (PDF) der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages ist online.

Dabei handelt es sich nicht um den gesamten Bericht, sondern nur eine Art Schlussbetrachtung. Es sind noch nicht alle Berichte aus den Projektgruppen fertig, sie sind teilweise noch in der Endredaktion (auch wenn sie im Endbericht schon mit Drucksachennummer etc. versehen verlinkt sind).

Leider konnten wir uns nicht auf eine gänzlich gemeinsame Beschreibung des Verlaufs der Bürgerbeteiligung der Enquête einigen, siehe die ergänzenden Stellungnahmen im Bericht ab Seite 16.

Die einzige Handlungsempfehlung des Schlussberichts bezieht sich auf die Bürgerbeteiligung: wir empfehlen dem Bundestag, allen Ausschüssen auf Wunsch eine Beteligungsplattform zur Verfügung zu stellen.

Am interessantesten sind sicherlich die personlichen Meinungen der Sachverständigien, im Schlussbericht ab Seite 19. Meine persönliche Nachlese steht ab Seite 28 – oder im Artikel Fast drei Jahre Netzpolitik im Bundestag.

Und: sind die deutschen Bestimmungen zum Jugendschutz ein Feigenblatt?

Heute war ich bei der KJM in München zu einer Diskussion zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Der Bericht auf heise online fasst den Diskussionsstand ganz gut zusammen.

Ergänzend kann ich dem noch hinzufügen, dass von einigen Akteuren überlegt wird, ob man denn Hardwarehersteller verpflichten solle, Computer nur noch mit aktivierten (!) Filtern („Jugendschutzprogrammen“) auszuliefern – und da natürlich nur mit zugelassenen Programmen. Allerdings sollen die Nutzer die Möglichkeit haben, die Filter abzuschalten (alles andere wäre auch kaum verfassungskonform).

In der Diskussion um Deutschlands ehemaliges „Open Data“ Portal, nun heißt es nur noch „GovData“, wurde schon einiges gesagt: Zusammenfassung bei heise online, Offener Brief, Stellungnahme Wikimedia, Kommentare bei E-Demokratie.org, Netzpolitik.orgbeim Offenes Köln Blog usw. 

Bisher ist in der Diskussion aber ein Aspekt nicht aufgetaucht: die Bundesregierung ignoriert mit der Entscheidung eine klare und einstimmige, Fraktions- und Sachverständigen-übergreifende Empfehlung der Internet-Enquete. Selbst die gemeinsamen Handlungsempfehlungen aus der Projektgruppe Demokratie und Staat sind da deutlich:

„Die zuvor dargestellten Open-Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation sollten berücksichtigt werden.“

(Zeile 418f der Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Demokratie und Staat; Thema Open Data insgesamt ab Zeile 390)

Genau diese Prinzipien wurden nicht berücksichtigt.

Zwar gehen unsere Handlungsempfehlungen noch darüber hinaus, aber schon die gemeinsamen Empfehlungen sind in dem Punkt eindeutig. 

Spiegel Online titelt gerade, dass die EU-Kommission ihre geplante Meldepflicht für „Hackerangriffe“ nun konkretisiert und auch das Bundesinnenministerium schon entsprechende Pläne habe. In der Internet-Enquête haben wir eine ganze Reihe von Vorschlägen in diese Richtung gemacht, die allerdings von der Koalition abgelehnt wurden und daher nur als Sondervotum auftreten – die Sondervoten sind aber oft sowieso viel interessanter, weil sie eben nicht auf Druck der Koalition entstanden sind.

Hier der Kern unserer Vorschläge zu Internet-Sicherheit:

Heute ist die letzte Sitzung der „Enquete-Komission Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages. Fast drei Jahre durfte ich mit 16 weiteren Sachverständigen und 17 Abgeordneten (diese zzgl. Stellvertreter) über Netzpolitik diskutieren. Zum Abschluss hatte jeder Sachverständige noch die Gelegenheit, seine persönliches Fazit im Bericht zu ziehen.

Meins ist hier – und im Schlussbericht der #eidg ab Zeile 1499 auf Seite 52; ich könnte natürlich noch weitaus mehr sagen, aber fürs erste reicht das mal:

Gestern hatte ich über die Handlungsempfehlungen bzgl. Standards und Freie Software in der Enquête berichtet. Wer sich nun den Entwurf des Gesamtberichts der Projektgruppe auf der Bundestags-Webseite anschaut wird feststellen, dass dort sehr viele kleine Änderungsanträge von der SPD-Fraktion und mir stehen.

Dies liegt nicht daran, dass wir dauernd eine andere Meinung vertreten als die anderen Fraktionen und Sachverständigen, sondern daran, dass wir in der Projektgruppe nicht genügend Zeit hatten alle Texte final zu bearbeiten. Einige Textteile hat das Sekretariat dankenswerter Weise zum Ende noch verfasst, und es war sehr wenig Zeit diesen Texten zuzustimmen. Ich hatte an einigen Stellen noch fachliche Anmerkungen (fristgerecht) eingereicht, die aber nicht alle übernommen wurden. Die sind nun als Änderungsanträge, denen sich die SPD-Fraktion angeschlossen hat, im Dokument. Daher tauchen diese nun sehr kleinteilig als Änderungsanträge im Bericht auf. Da sie im Wesentlichen nur Fehler oder Unklarheiten beseitigen und keine Meinungen betreffen hoffe ich auf eine breite Zustimmung der Kommission. 

Einen größeren Text habe ich gestern Abend noch eingereicht. 

Die letzten Sitzungen der Internet-Enquête des Bundestages nähern sich, und ich habe festgestellt: Mensch, warum hast Du so wenig darüber geschrieben?

Nun, daher schreibe ich hier mal die Handlungsempfehlungen, die ich für den Bericht der Projektgruppe „Internoperabilität, Standards, Freie Software“ zusammengestellt habe. Am Montag stehen sie auf der Tagesordnung. Sie stehen zwar alternativ zu den Handlungsempfehlungen der Koalition, enthalten diese aber ebenso wie alle anderen vorgeschlagenen Empfehlungen: neben meinen auch die von padeluun und Markus Beckedahl. Dass wir uns mit den Koalitions-Abgeordneten nicht auf eine gemeinsame Liste geeinigt haben (in der einzelne Mitglieder bei jedem Punkt entscheiden können, ob sie zustimmen) lag vermutllich an der knappen Zeit: die Projektgruppe hatte nur wenige Sitzungen und alles war sehr hektisch. Die SPD-Fraktion schließt sich den Handlungsempfehlungen an, die beiden anderen Oppositionsfraktionen evtl. auch.

Gestatten, Alvo!

Eigentlich keine neue Erkenntnis, aber man kann es nicht oft genug wiederholen: Ebenso wie Artikel in der Wikipedia muss man journalistische Recherchewerke immer hinterfragen. Aktuelles Beispiel: die taz hat mich mal eben in „Alvo Freude“ umbenannt und zum Sprecher von netzpolitik.org gemacht. Ups!

[Update 8. November: In der Zwischenzeit ist das in der taz korrigiert.]

Gestern rief mich ein taz-Journalist an und fragte, ob ich ihm jemanden nennen könnte, der ihm ein paar Fragen zur Wikipedia beantworten könne. Natürlich fallen mir da Leute ein, aber da ich gerade in einer Besprechung war, schlug ich vor, ihn später zurückzurufen. Wir einigten uns, dass er mir die Sache nochmals per Mail schickt und wir dann weiterschauen.

Aus seiner Mail an presse_(ät)_ak-zensur.de hörte ich dann heraus, dass es vermutlich um das gerne geschriebene „die Wikipedia ist unzuverlässig und man kann ihr nicht glauben“ gehen sollte, und nannte ihm Tim Bartel und Torsten Kleinz als Wikipedia-Experten und antwortete dann auch noch schnell auf seine Fragen (drei Tippfehler hier korrigiert):

… noch ein paar kleine Anmerkungen aus meinem Blickwinkel:

Vor dem Hintergrund, dass es wissenschaftlich umstritten ist, welchen Einfluss der Klimawandel tatsächlich hat, habe ich nun folgende Fragen:

 *- Ist Kennvido nur ein neurotischer Dogmatiker oder ist sein Ansatz gerechtfertigt?

Da sich die Wikipedia um eine neutrale Darstellung bemüht, ist jeglicher Ansatz, alles was dem eigenen Denken widerspricht zu löschen, natürlich nicht gerechtfertigt!

 

- Inwiefern hat hier die Klimalobby oder die „Schwarmintelligenz“ gesiegt?

So wie ich das aus dem Text verstanden habe hat eher ein einzelner
Trottel mit zu viel Zeit einen Etappensieg erzielt.

 

- Inwiefern verdeutlicht dieser Fall Engpässe bei der kollektiven „Wahrheitsfindung“ auf Wikipedia?

Das lässt sich ohne exakte Kenntnis dieses Falles nur schwer sagen, zum Beispiel ist die Frage, welche gesichteten Versionen freigeschaltet waren, für mich noch offen.

Zum anderen kann man durchaus umgekehrt die Frage stellen: zu welchen Ergebnissen kamen denn die US-Journalisten der verschiedenen Medien, die für sich in Anspruch nehmen, als Profis der Wahrheit und nur der Wahrheit verpflichtet zu sein. (Manche Journalisten glauben ja allen ernstes, dass nur ausgebildete Journalisten die Wahrheit berichten und professionell recherchieren können.)

Oder anders gesagt: diese Sache taugt m.E. nicht dazu, die Wikipedia als manipulationsanfälliges Laien-Machwerk darzustellen. Eher taugt dies dazu, weit verbreitete Ansichten in der US-Gesellschaft aufzuzeigen.

Denn ich bin mir sicher -- ohne es überprüft zu haben -- dass auch einige "seriöse" US-Medien einen Zusammenhang mit dem Klimawandel verneinen bzw. nicht darüber berichten.

 

- Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus diesem Fall ziehen?

In der Wikipedia gibt es immer wieder Tendenzen, dass einige sehr aktive Nutzer andere dominieren. Daher sollte die Wikipedia darauf hinarbeiten, dass insbesondere bei kontroversen Themen erfahrene und kompetente Nutzer (oder Administratoren) die Texte verstärkt gegenlesen.

Abgesehen davon: Vor allem Einsteigern fällt es schwer, die seit Jahren dort eingespielten Verfahren zu durchschauen. Die Administratoren der Wikipedia sind es gewohnt, dass viele Selbstdarsteller Artikel über sich, ihre Firma oder vergleichbares schreiben wollen und handhaben dies routiniert. Hin und wieder schaffen sie es daher aber nicht zu erkennen, wenn es sich nicht um vergleichbares handelt, sondern nur ein Anfänger sich etwas ungeschickt anstellt oder sich einige lautstarke und geschickte Leute zusammentun.

 

Grüße

  Alvar Freude, http://alvar.a-blast.org/

 

Das zeigt uns mal wieder: man sollte generell alles hinterfragen. Alles. Schreibweisen von komischen Namen, Funktionen in Organisationen, Texte in der Wikipedia und Zitate in der Presse. Macht allerdings viel Arbeit, und so viel Zeit hat kaum einer. Von daher werden wir uns in Zukunft wohl doch damit behelfen müssen, dass Journalisten und Wikipedia-Autoren möglichst korrekt, neutral, unverfälscht und umfassend schreiben ...

Erlebnisbericht eines Scoring-Vorgangs bei der Beantragung einer Kreditkarte

Bei der aktuellen Diskussion um die Schufa-Facebook-Versuche wurde gelegentlich auch behauptet, dass dies alles nicht so schlimm sei, sowieso nur derjenige Probleme bekomme, der seine Rechnungen nicht bezahlt und so weiter.

Dies stimmt nicht, wie ich an einem Beispiel erläutern kann, das mich selbst betrifft: Ich habe zusammen mit meiner BahnCard eine BahnCard-Kreditkarte beantragt, und die wurde abgelehnt.

Oder: glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Die wohl größte Angst von Urhebern aller Art vor dem Internet ist, dass sie aufgrund von Tauschbörsen, Privatkopie und massenhaft vorhandenen Inhlten nichts mehr verdienen können.

Aber: ist diese Angst berechtigt? Ich weiß es nicht wirklich, niemand weiß es wirklich, daher kursieren immer wieder die verrücktesten Vermutungen. Es gibt aber Zahlen der Umsatzentwicklung der letzten Jahre. In der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat die Mehrheit einige Zahlen ausgewählt, die dargestellt werden: Umsatzentwicklung im Bereich Musik, Musikdownloads aus Tauschbörsen etc. und wie viele Personen denn in diesen Musik herunter geladen haben.

Diese Zahlen sind aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit:

Ende letzter Woche habe ich angefangen, den Initiator der Aktion „Wir sind die Urheber“ sowie eine mehr oder minder zufällige Auswahl der Unterzeichner per E-Mail anzuschreiben.[1] Ich möchte herausfinden, was sich die Urheber und der Initiator des Briefes wünschen und die gesamte Diskussion auf eine sachliche Ebene führen, auch wenn dies allen Beteiligten (mir auch) oft schwer fällt.

Bevor ich die Antworten in den nächsten Tagen im Detail veröffentliche, hier schon mal die ersten Erfahrungen: Die meisten Urheber scheinen Ängste zu haben, die sie aber nicht genau begründen können; einige halten sich nicht an das deutsche Recht, und einer ist mutmaßlich selbst ein dutzendfacher Urheberrechtsverletzer.

Matthias Landwehr, Literaturagent, ist der Verantwortliche hinter der Aktion "Wir sind die Urheber". Diese habe ich hier kommentiert.

Da viele der laut schreienden „Urheber“ oder selbsternannten Freunde der Urheber i.d.R. keine konkreten Vorschläge außer diffuses „stellt Euch nicht so an wegen ein bisschen Überwachung!“ anführen, habe ich ihm mal einen Brief (Verzeihung: eine Mail!) geschickt. Ich bin gespannt was er antwortet und werde hier berichten.

Meine Mail im Wortlaut (weiter unten Update mit leicht präzisierten Fragen):

Heute hat das Landgericht Hamburg im Fall GEMA vs. YouTube entschieden.

Nur was?

„Gema triumphiert im Musterprozess“ schreibt N24. „YouTube darf Musiktitel im Netz lassen“ schreibt Spiegel Online.

Update & Auflöung: dpa hat in der ersten Runde die falsche vorbereitete Meldung rausgeschickt – passiert halt … 

 

(Screenshots, die Großansicht ist jeweils verlinkt)

gema-n24.pnggema-spiegel.png

Heute ist ein Entwurf aus dem Bundesministerium des Inneren (BMI) zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung geleakt. Und wenn das tatsächlich der echte Entwurf aus dem BMI ist und kein wesentlicher Teil fehlt, haben wir es mit einem tief verfassungsfeindlichen und das Bundesverfassungsgericht dreist ignorierendem Ministerium zu tun – mit Innenminister Hans-Peter Friedrich als oberstem Verfassungsfeind Deutschlands.

Ich habe den Wortlaut des Entwurfes und die alte, vom Bundesverfassungsgericht bekanntermaßen für verfassungswidrig erklärte Regelung verglichen (siehe unten): außer ein paar Verschärfungen(!) und Umformulierungen hat sich nicht viel geändert. Die vom Bundesverfassungsgericht eindeutig und klar geforderten Beschränkungen, die eine entsprechende Regelung mindestens haben müsste, fehlen in dem Leak komplett.

Heute habe ich einen komischen Brief von Polizeiobermeisterin K. (PDF) der Berliner Polizei erhalten.

Darin heißt es:

Anfrage-Polizei-Hr-W-ausschnitt.png

Aktuelle Kommentare

  • Timo: Hier ein interessanter Artikel über die SCHUFA und was sie weiter lesen
  • Pa: If your government (or company or school) blocks youtube site, weiter lesen
  • Egal: Noch ein Leak: Der Alvar hat auch ein Gutachten zur weiter lesen
  • Alvar: Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten weiter lesen
  • Robert L.: Ich finde das mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht so weiter lesen
  • Anonym: ...genauer gesagt, war die auskunft der bahncard-kreditkarten-hotline, dass der verfügungsrahmen weiter lesen
  • tatata: die information stammt aus zwei telefonaten mit der commerzbank. ich weiter lesen
  • Alvar Freude: Hast Du nähere Infos darüber, dass die Bahn die Entscheidungen weiter lesen
  • tatata: das problem ist nicht die commerzbank. es ist die bahn. weiter lesen
  • Medyum: daß User auf Selbstzensur setzen, die wie Sie sicher wissen weiter lesen

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