Heute habe ich einen komischen Brief von Polizeiobermeisterin K. (PDF) der Berliner Polizei erhalten.
Darin heißt es:
Abgesehen davon, dass die Frau Polizeiobermeisterin nicht sagt, auf welche Seiten oder welche konkreten URLs sie sich bezieht, ist eine Anfrage nach den Nutzern „Anonym“ und „Lol“ durchaus interessant … ;-)
Auch ansonsten ist der Brief reichlich verbesserungswürdig, so fehlen vom Briefbogen unten offensichtlich ein paar Zeilen, eine Rechtsgrundlage für die Anfrage wird nicht genannt, die E-Mail-Adresse passt nicht zur Bearbeiterin usw.
Nachtrag: Ich habe die Vermutung, dass sich der Anzeigenerstatter auf die Kommentare hier von 2004 bezieht und seine großartige Erfindung des Drehkolbenmotors nicht genug gewürdigt sieht – schließlich wurde er nach eigenen Angaben dafür in der DDR verfolgt, Unternehmer in den USA umgebracht usw. Möglicherweise ist der Brief der Polizei vielleicht auch nur Ausdruck einer etwas wirren Strafanzeige – aber das ist nur eine Vermutung aufgrund der genannten 2004 gelaufenen Diskussion … Die vorgenommenen Schwärzungen hatte ich übrigens schon vor Jahren aufgrund einer Beschwerde des Herrn W. durchgeführt.
Nachtrag 2: Natürlich gibt es keine Anmeldedaten, das habe ich der Obermeisterin auch so geschrieben – aber selbstverständlich suche ich ihr alles raus, was vorhanden sein mag (freiwillig angegebene E-Mail-Adressen, evtl. IP-Adressen, …). Aber dazu möge sie mir bitte erst einmal die URLs nennen, auf die sie sich bezieht, Hellsehen kann ich ja leider nicht. Habe auch gleich eine Anleitung mitgeschickt, wie sie da ran kommt:
Leider haben Sie keine konkrete Adresse (URL) angegeben, auf den sich die Strafanzeige des Herrn W............ bezieht. Bitte geben Sie immer konkrete Adressen aller Seiten an, auf die Sie sich beziehen, da ich nur so die passenden Daten heraussuchen kann!
Sie finden die Adresse (URL) einer konkreten Webseite in der Adresszeile Ihres Webbrowsers. Die Adresse beginnt in der Regel mit "http://", die Adresszeile Ihres Webbrowsers finden Sie in der Regel über dem Inhalt der Webseite.
Sie können die Adresse normalerweise ganz einfach in eine E-Mail oder anderes Dokument kopieren. Markieren Sie dazu die komplette (!) Adresse, drücken die Tastenkombinaltion Strg+C (bzw. wählen "Kopieren" aus dem "Bearbeiten" Menü), wechseln in Ihr E-Mail-Programm und drücken die Tastenkombination Strg+V ("Einfügen" aus dem "Bearbeiten" Menü).
LOL.
anonym
anonym.
Anonym.
Uh-oh, jetzt bekomme ich Ärger ...
Anonymes LOL. ROFL.
ROTFL-STC.
Sollte die Frau POM Deiner Meinung nach nicht erst einmal sauber die Rechtsgurndlage nennen, auf der sie diese Daten anfordert?
Oder gibst Du die jedem, der nett genug danach fragt? :-)
Lach, das gleiche Schreiben in gleicher Sache habe ich auch bekommen. Von mir bekommt die Dame allerdings ohne richterlichen Beschluss überhaupt nichts. Und mit Beschluss gibt es dann einen Widerspruch und Ende 2022 sehen wir dann mal weiter.
Wieso schreiben sie immer von einer Polizeioberkommissarin, wenn doch aus dem Anschreiben und der Unterschrift klar wird, dass es sich um eine Polizeiobermeisterin handelt?
Was nützt den heute noch die Herausgabe der IP-Adresse wenn es eventuell von 2004 ist? Heute ist schon meist nach 7 Tagen der Anschlussinhaber hinter der IP nicht mehr ermittelbar.
Wegen was ist es bei Dir?
Wenn sie die URLs genannt hat, dann schaue ich mir den Sachverhalt an und werde passend reagieren. Vermutlich sind die Sachen verjährt: Drei Jahre sind vorbei, und die drei Monate nach Kenntnis sowieso.
Ansonsten: auch ohne richterlichen Beschluss besteht eine Verpflichtung die Daten herauszugeben, aber eine saubere Nennung der Rechtsgrundlage, auf die sie sich beziehen, sollte schon her.
Verzeihung, das eine „Oberkommissarin“ war natürlich falsch und muss wie oben „ Polizeiobermeisterin“ heißen. Ein Tippfehler von mir.
Sie soll erst mal sagen, was sie überhaupt will. Dann werde ich weitersehen – bei verjährten Sachen erscheint mir die Rechtsgrundlage sehr wackelig … ;-)
Am meisten wundere ich mich aber über den Anzeigenerstatter: wieso erstattet er nach stolzen 8 Jahren eine Anzeige und nicht schon vorher?
Zum Thema Verjährung: Muss das die Polizei überhaupt prüfen? Ich dachte immer, dass die Staatsanwaltschaft diesen Sachverhalt prüft und das Verfahren dann einstellt, die Polizei aber grundsätzlich erst einmal ermitteln muss?
Was wiederum nichts daran ändert, dass kein Blogbetreiber der Welt anhand dieser dünnen Informationslage sinnvoll IP-Adressen/Email-Adresse raussuchen kann, besonders dann nicht, wenn es um "anonym" geht, der wohl häufigste Nick.
Das Auskunftsersuchen von Frau POM kannst Du ignorieren, solange kein richterlicher Beschluss vorliegt. Erst der verpflichtet Dich zur Herausgabe der Informationen.
bestätigt mal wieder meine Meinung, dass Polizisten strunz* sind, die nicht mal ein paar vernünftige und zusammenhängende Sätze formulieren können. Ich kann diesen Verein einfach nicht ernst nehmen.
2 Sachen noch:
Hat he-who-must-not-be-named Langeweile oder warum rennt er im Jahre 2012 wegen einer Sache aus 2004 zur Polizei?!
Super auch, dass man auf den Verlinkungen noch den Klarnamen findet. :D Let me get my stasi-google skills on! ;)
Immer wieder amüsant: Die IP darf als persönliches Datum eigentlich nicht gespeichert werden, gleichzeitig verlangt die Polizei aber ganz selbstverständlich immer wieder ihre Herausgabe.
Was nützen Jahre alte IP-Daten? Dürfte nur im Ausnahmefall auf einzelne Personen/Firmen rückschließen lassen, sicher nicht bei normalen Netzzugängen.
Na toll, danke. Mir wäre es auch lieber, wenn meine Eltern mich Kevin genannt hätten. Ich habe mir das nicht ausgesucht...
Ohjeee....und solche Sachbearbeiter sind fürs Internet verantwortlich. Armes Deutschland!
Da ist es ja geradezu bemerkenswert, das wir Politiker haben, die Sudoku spielen können...
In den Überschriften der Diskussion ist das böse H-Wort noch zu lesen.
Aber ist das wirlich so böse?!?!
Da braucht wohl jemand dringend Geld, dass er nach so langer Zeit Anzeigen schreibt, was?
Vielleicht sollte man dem netten Herrn mal den Streisand-Effekt anhand eines praktischen Beispiels erklären ;).
lol
"aber selbstverständlich suche ich ihr alles raus, was vorhanden sein mag (freiwillig angegebene E-Mail-Adressen, evtl. IP-Adressen, …). " ich Hör wohl nicht recht?! Wenn ich der Betroffene wäre würdest du von mir ziemlichen Ärger bekommen, wenn du meine Daten ohne richterlichen Beschluss einfach rausgibst ...
Diese Behauptung taucht zwar immer auf, ist so aber falsch.
Nach § 113 TKG, §§ 161a, 70, 77 StPO und § 258 StGB usw. bin ich zur Aussage verpflichtet.
Aber selbstverständlich haben die ermittelnden Beamten die passende Rechtsgrundlage sowie die genauen URLs zu nennen. Ich werde denen nicht einfach mal alle Daten zu jedem der sich "anonym" nennt geben.
Abgesehen davon sind nun kaum Daten vorhanden und mit 8 Jahre alten IP-Adressen können sie sowieso rein gar nichts anfangen.
Vielleicht ist die gute Dame der Berliner Polizei auch einfach verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und hat selbst nicht unbedingt wirklich Interesse daran, die Beleidigung "aufzuklären"?
Vielleicht kann sie nach negativem Bescheid auch einfach an die Staatsanwaltschaft melden, dass es leider nichts zu ermitteln gab?
Keine Ahnung, aber das ist eine sehr gute Frage.
Zumal man die betreffenden Forums-Seiten auch nicht (mehr) mit Suchmaschinen findet. Vielleicht hatte er einfach Langeweile und hat alte Troll-Schlachten ausgegraben? ;-)
In den Details bin ich da derzeit überfragt, werde das aber prüfen, wenn denn entsprechende Rückmeldung kommt ...
Und zudem ist mit egal welchen Daten auch immer nach acht Jahren kein wirklicher Ermittlungsansatz mehr möglich.
Ja, das dürfte passen. Da ich davon ausgehe, dass die Anzeige ähnlich wirr wie die sonstigen Verlautbarungen der betroffenen Person sind, gehe ich auch davon aus, dass die Polizisten daraus ihre Schlüsse ziehen.
mir macht die polizei nicht nur wegen der aktiven unterstützung rechter terrorgruppen in deutschland angst, oder das deutsche polizisten sich als letzte in europa vollständig vermummen dürfen und keine erkennungszeichen wie name oder dienstnummer tragen müssen, oder das der Innenminister gegen ein Recht auf Anonymität ist aber den arabischen Frühling unterstützt der ohne diese Anonymität nicht möglich gewesen wäre.
viel mehr angst macht mir die schier bodenlose dummheit und mangelnde Bildung der meisten vor 1975 geborenen Bürger und den daraus teilweise resultierenden dummen kinder.
Wieso dürfen völlig wissensfreie menschen wie Koch-Mehrin, Patick Döhring, Innenminister Friedrich, Schäuble und die ganzen anderen die zu dumm sind die bedeutung des internets zu verstehen noch sprechen?
wenn jemand ein antiquiertes weltbild hat...z.b. deppen von der NPD...dann werden die doch ausgegrenzt oder im idealfall in seminare für politische weiterbildung gesteckt.
Wer den Unterschied zwischen TCP und UDP nicht wenigstens grundlegend erklären kann, sollte aus fachlichen entscheidungsprozessen eines staates entfernt werden.
Also die lustige Polizistin aus Berlin genauso wie unser Innenminister.
Ihr tut der Frau POM Unrecht. Man sieht doch schon an der ganzen lustlosen Art des Schreibens, dass sie selber a) die Anzeige für Quatsch hält, b) die Verjährung bemerkt hat, c) keine Zeit für so einen Unfug hat und d) ihr der Herr Erfinder auf die Nerven ging. Nun hat sie als Polizei-Beamtin aber nicht die Wahl, den Typen einfach raus zu jagen: sie ist gesetzlich dazu gezwungen, zu "ermitteln". Was man ihr nicht vorschreibt ist, wie intensiv sie ermittelt. Also copypastet sie einen Brief zusammen, Alvar schreibt:"Keine Daten mehr da!", Staatsanwaltschaft schreibt: "Verfahren mangels allem eingestellt!", Ende der Geschichte, Zeit für Wichtigeres.
Hmm, ich glaube kaum, dass es da noch eine Rechtsgrundlage gibt. Beleidigung verjährt nach drei Jahren, selbst wenn es Verleumdung sein sollte, wären es fünf Jahre. Da man davon ausgehen kann, dass die Informationen offenlagen und der Betroffende von diesen bereits vor 8 Jahren Kenntnis hatte, gilt die Verjährung ab diesem Zeitpunkt.
Arme Polizei, die solchen Dingen leider nachgehen muss. Zumal es ganz andere Kaliber gibt, die auch durch Verjährung straffrei davonkommen, weil es schlicht zuwenig Personal und zuviel Arbeit gibt. Wenn es nicht gerade um Mord und Totschlag, Sexualverbrechen oder Kinder geht (oder es durch die Medien groß aufgeblasen wird), sind Bearbeitungszeiten von 2 Jahren eher üblich. Wenn es dumm kommt und ein Sachbearbeiter länger krank ist oder ein Vorgang verbuddelt wurde, sind die drei Jahre schnell erreicht.
Es sind also nicht immer die doofen oder bösen Polizisten, sondern viel öfter die gnadenlos überlasteten und unterbezahlten Polizisten. Und, nein, ich bin kein Polizist und auch niemand in meiner Verwandtschaft oder Bekanntschaft^^
N.A.
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au man - dumm dümmer am dümmsten = bullen
man liest in zeitungen selten sowas
aber im internet in blogs etc. ist sowas
fast schon alltag.
ist ja fast so dumm wie die bullen die nen imac nicht mitgenommen haben weil die gesagt haben oh nur der monitor ist da naja was solls ...
ZU geil !
ach ja apropos ANTI COPS
schaut euch mal UNBEDINGT die folgende doku an
da wird gezeigt wie man sich bei den cops
richtig verhält was man sagen soll und was nicht
etc. richtig spannend und interessant
ihr werdet euer leben lang von profitieren
ich hab mir das mittlerweile so um die 4 mal
angesehen und angehört mit der zeit
http://video.google.com/videoplay?docid=-7214778419504779593
und hier gibts das ganze als podcast
also als audio datei als stream und download
http://chaosradio.ccc.de/23c3_m4v_1346.html
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Jein, ich bin der Meinung, dass du die Daten nur herausgeben musst, wenn es sich um eine laufende Ermittlung handelt, auf eine höfliche Anfrage sicherlich nicht - und solange die dir keine Details nennt würde ich sowieso nichts machen.
Du musst nun die Daten rausgeben von den Nutzern mit den Namen anonym und Lol. Also fängst du mit diesem Artikel an ;-)
Böse Falle: Firefox unterdrückt bspw. inzwischen die Anzeige von http://. Da wird die gute Dame wohl nicht die richtige Stelle finden werden...
Rofl, Maiskolbenmotor?
#Protipp: Die Ips sind zwar 8 jahre alt, aber der "Anonym", der postet immer noch (auch in anderen Blogs), den kriegt man!
Ich stelle mich freiwillig.
Meine IP lautet
192.168.100.1
:-)))
@karl:
"Böse Falle: Firefox unterdrückt bspw. inzwischen die Anzeige von http://. Da wird die gute Dame wohl nicht die richtige Stelle finden werden..."
Du Scherzkeks! BEHÖRDE! Die nutzen IE6 ;-)
Echt Lol ey :>
( Dieses Kommentar ist Spam, bitte nicht Löschen )
verdammte tat - jetzt seit ihr mir auf der Spur... ;)
Sorry aber ich würde keine Daten herausgeben, auch wenn sich die Polizei meldet. Sollen die doch die Logs vom Hoster anfordern. Ist doch schon ein Witz...
Grüße
Wir hatten jahrelang nen Proxy vor unserem Webserver, da kamen dann alle Anfragen von 127.0.0.1 :-)
woher sollst Du denn die ip-adressen von vor 8 jahren haben? Speicherst Du die überhaupt? und ie lange?
Der bekannteste deutsche " Aktivist" für " Netzfreiheit, Transparenz und für eine Herabstufung des Urheberrechts im Netz, Markus Beckedahl, ist sich nicht zu schade, selbst üble Zensur auf seinen Block zu betreiben. Zu werden derzeit Beiträge, welche sich Kritisch mit seiner Buchverlegung bei dtv auseinandersetzen, nicht gepostet, sondern nur gefällige Meinungen dazu durchgelassen.
Deshalb hier ein Beitrag dazu, mit Grüßen an Markus.
Herzlichen Glückwunsch Markus, tolle Sache. Wo kann ich das Buch denn kostenlos downloaden? Ich lese dtv als Verlag. Ich wusste bis dato nicht, dass die dtv auch unter CC Lizenz geschaffene text herausgibt. Prima Leistung von Euch beiden, Ihr seid Vorbilder, räumt sogar bei diesen alten, verkrusteten Verlag auf.
Ich freue mich schon sehr, auf den kostenlosen Downloadlink für meine Privatnutzung. Bitte beutet postet den kostenlosen Downloadlink sobald als möglich.
Herzlichst.
Korrekt, "nach § 113 TKG, §§ 161a, 70, 77 StPO und § 258 StGB usw." ist man zwar zur Aussage verpflichtet -- aber nur wenn entspr. Daten vorhanden sind (bzw. vorgehalten werden müssen).
Verbindungsdaten (wie hier verlangt der Zugriff einer bestimmten IP zu einer best. Uhrzeit) dürfen nach TKG aktuell aber max. 3 Monate vorgehalten werden (siehe Diskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung). Insofern hättest du aus meiner Sicht tatsächlich ein rechtliches Problem falls noch entspr. Daten vorhanden sind.
Das ist mehrfacher Unfug. Erstens wurde kein Zugriff auf IP-Adressen verlangt. Zweitens gibt es im TKG keine entsprechende 3-Monats-Regel. Und drittens ist die IP-Adresse für mich kein personenbeziehbares Datum; nach drei Monaten schon gar nicht nach acht Jahren sowieso nicht.
Anonym
Lol