Internet-Sperren: die Fehleinschätzungen der Befürworter

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Wie bereits erwähnt habe ich bei einem Seminar der Friedrich-Naumann-Stiftung einen Workshop zum Thema Internet-Sperren und Internet-Filter gehalten.

In der Zwischenzeit habe ich es endlich geschafft, eine Zusammenfassung des Workshops zusammenzustellen.

 

Diese gibt es sowohl als PDF „Workshop Internet-Sperren“ sowie unten als HTML.

Als Einstieg hier eine Kurzversion:

  • Internet-Blockaden wirken nur scheinbar: sie entfernen keine Kinderpornographie aus dem Internet, sondern blenden diese nur für diejenigen aus, die sie sowieso nicht anschauen.
  • Die überwiegende Mehrheit der zu sperrenden Webseiten kommt aus westlichen Ländern, viele aus Deutschland – die Herausnahme aus dem Netz und ein Zugriff auf die Täter wäre also möglich, wenn es sich tatsächlich um illegales Material handelt.
  • Internet-Sperren schützen keine Kinder vor (sexuellem) Missbrauch.
  • Es ist naiv anzunehmen, dass ein einmal etabliertes Filtersystem nur auf Kinderpornographie beschränkt bleibt.
  • Internet-Sperren sind im Kampf gegen Kinderpornographie nicht wirksam, auch von technisch nicht versierten Nutzern leicht umgehbar und in keinster Weise verhältnismäßig.
  • Der Tausch von kinderpornographischen Material findet vornehmlich außerhalb von (einfach) sperrbaren Transportwegen statt.
  • Sinnvoller wäre, die Anstrengungen zur Verfolgung der Täter zu intensivieren. Dafür ist ausreichendes und mediengerecht ausgebildetes Personal bei den Strafverfolgern notwendig.

 

Internet-Filter: Hintergrund des Workshops

Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Innenminister Wolfgang Schäuble wollen, dass die Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider) kinderpornographische Webseiten für die deutschen Internet-Nutzer blockieren. Stattdessen soll eine Warn-Seite mit dem Text „Ihr Browser hat versucht eine illegale Seite zu laden“ oder ein vergleichbarer Hinweis erscheinen.

Die Begründung für solche Internet-Sperren: anders sei der Kampf gegen Kinderpornographie in vielen Fällen nicht möglich, zudem würden massenhaft kinderpornographische Inhalte über das Internet verbreitet. In Finnland, Schweden, Dänemark, Großbritannien, der Schweiz und anderen Ländern seien solche Filtersysteme erfolgreich im Einsatz (siehe hierzu auch Abschnitt 1.1).

Aufgrund der zunehmenden Aktualität von Internet-Sperren fand im Januar 2009 in der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach ein Workshop statt, der zum Ziel hatte, Argumente für und gegen Internet-Sperren zu erarbeiten sowie Alternativen aufzuzeigen. Der Workshop fand im Rahmen des Seminars „Die liberale Blogosphäre“ der Friedrich-Naumann-Stiftung statt. Dieses Dokument fasst das Ergebnis des Workshops kurz zusammen.

 

Die Teilnehmer des Workshops sind ausnahmslos dafür, dass die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie mit allen rechtsstaatlichen Möglichkeiten geahndet werden muss: der (sexuelle) Mißbrauch von Kindern ist nicht tolerierbar. Dennoch zeigen die Ergebnisse des Workshops, dass Internet-Sperren weder zielführend noch verhältnismäßig und damit abzulehnen sind.

Die Sperrungs-Forderung

Die Forderung nach Sperrungen durch die Minister enthält eine Reihe von Fehleinschätzungen. Kinderpornographie im Internet zeichnet sich nicht generell durch eine leichte, offene Verfügbarkeit aus. Dies bestätigen wissenschaftliche Analysen (siehe auch Details dazu):

[Es] lassen sich weder durch polizeiliche Ermittlungen noch durch wissenschaftlich motivierte Untersuchungen Belege dafür finden, dass sich die Existenz von Kinderpornographie „im Internet“ generell durch eine leichte Verfügbarkeit oder offene Präsenz auszeichnet.

[...]

Damit ist Kinderpornographie im Internet grundsätzlich nicht von einer offenen, sondern von einer versteckten Präsenz gekennzeichnet. Einer Präsenz, die aktiv aufgesucht werden muss und die mit einer „leichten Verfügbarkeit“ wenig zu tun hat.

Korinna Kuhnen: Kinderpornographie und Internet; Göttingen, 2007: Hogrefe Verlag; Seite 132f.



Die Analyse der in Finnland verwendeten Filterliste zeigt, dass unter den rund 1000 analysierten Seiten kaum kinderpornographisches Material zu finden ist. 99% der gesperrten Webseiten enthalten keine Kinderpornographie.  Eine geographische Analyse von Florian Walther verdeutlicht: die überwiegende Mehrheit der Server, die auf den einschlägigen Sperr-Listen verzeichnet sind, steht in Nordamerika, Australien und Westeuropa. Genauer: 71% (3947) in den USA, 7,6% (423) in Australien, 6% (333) in den Niederlanden und 5,8% (321) in Deutschland. Viele dieser Webseiten enthalten pornographische Darstellungen, viele auch nicht-pornographische Darstellungen; aber in der Regel keine mit Kindern. Zum Beispiel hat der Host www.assfordick.com die IP-Adresse 89.149.226.95, die auf die Firma netdirekt e.K. In Frankfurt registriert ist. Die Domain ist auf eine italienische Firma registriert. Die Webseite ist erreichbar und enthält Vorschau-Bilder (195x195 Pixel) von jungen Männern in diversen Posen und sexuellen Tätigkeiten. Auch andere Webseiten der einschlägigen Sperr-Listen werden bei netdirekt gehostet.

Die Frage ist eher, was ist mit den Webseiten auf den Sperrlisten, die tatsächlich illegale kinderpornographische Inhalte verbreiten – warum wird nicht gegen die Betreiber der Server vorgegangen und warum werden die Server nicht abgeschaltet? Dies wäre sinnvoller, als Webseiten aus Verdachtsgründen zu sperren (wie einen Artikel in der Wikipedia, der sich mit dem Scorpions-Album Virgin Killer beschäftigt (Suche nach Berichten zu diesem Fall) und der mit der Begründung, es werde ein „möglicherweise illegales unsittliches Bild“ gezeigt, gesperrt wurde – der Artikel, nicht das Bild!) oder aus anderen nicht nachvollziehbaren Gründen (wie die zeitweise Sperre der Webseite des World Wide Web Consortiums in Finnland). 

Zudem entziehen sich die Sperrlisten der demokratischen Kontrolle: sie sind geheim, und schon die Betrachtung der dort (vermeintlich) vorhandenen Inhalte steht unter Strafe. Die öffentliche Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit der gesperrten Inhalte ist also nur schwer möglich.

Filtern: Pro, Kontra und Alternativen

 

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Im Workshop sollten die Teilnehmer Argumente, die für und gegen Internet-Sperren sprechen könnten, erarbeiten sowie Alternativen entwickeln für den besseren Umgang mit kinderpornographischen Inhalten im Internet.

 

Pro-Argumente

Die Liste der Pro-Argumente erscheint auf den ersten Blick recht rational. Sieht man genauer hin, sind diese Argumente (die so auch von Befürwortern der Internet-Sperren vorgebracht werden) nicht vollständig durchdacht. Argumente pro Internet-Sperren sind oft gekennzeichnet von mangelndem Hintergrundwissen des Mediums. Manche sind auch unrealistisch oder nicht verhältnismäßig, wie später noch gezeigt werden wird.

Die wichtigsten Argumente pro Internet-Sperren:

  • Gegen Kinderschänder muss man irgendwie vorgehen
  • Der Jugendschutz muss gewahrt werden
  • Straftaten sollen vorbereitend vermieden werden
  • Potentielle Opfer müssen geschützt werden
  • Die Verbreitung und Kommerzialisierung des Materials muss verhindert werden
  • Der „Millionenumsatz“, der mit dem Missbrauch von Kindern gemacht werde, müsse gestoppt werden
  • Ist kein Angebot vorhanden, wird der Konsum erschwert

 

Die Argumente zeigen den Wunsch, dass Sperrungen die Verbreitung von einschlägigem Material verhindern bzw. einschränken sollen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass das Material nicht offen zugänglich ist, sprich: der Konsument kommt nur über Umwege ans Ziel, z. B. über Hinweise in Diskussionsforen und Chats. In dieser Szene ist es jedoch nicht unüblich, Hinweise zur Umgehung der Filter zu verbreiten – an eben jenen Stellen, an denen die Konsumenten auch die Hinweise das Material finden.

 

Kontra-Argumente

Die Argumente gegen Internet-Sperren drehen sich letztendlich alle darum, dass Internet-Sperren nicht verhältnismäßig sind. Sie lassen sich grob in die folgenden Bereiche aufteilen: Der angepeilte Zweck wird nicht erreicht, Sperren sind ungeeignet, Sperren sind nicht erforderlich und nicht angemessen.

Der Zweck

Die Sperrung von Webseiten stellt, unabhängig von den Inhalten, einen Eingriff in die Grundrechte dar. Darum muss eine solche Maßnahme verhältnismäßig sein. Um dies zu prüfen, muss man nach dem Zweck der Sperren fragen. Wie bereits gezeigt wurde, kann der Markt für das entsprechende Material so kaum eingeschränkt werden. Auch ohne das Internet gibt es Quellen für Kinderpornographie und Wege, an dieses Material zu gelangen, denn in der Regel wird das Material in geschlossenen Zirkeln getauscht und verbreitet. Webseiten-Sperren können technisch umgangen werden – auch Konsumenten von Kinderpornographie sind dazu imstande, und die Informationen darüber werden ebenfalls in ihren Kreisen verbreitet. Die einschlägigen Sperrlisten verzeichnen überwiegend Webseiten, die kein kinderpornographisches Material enthalten. Dass sie trotzdem von den Sperrungen betroffen sind, zeigt die Unverhältnismässigkeit dieser Maßnahmen.

Auch das Argument, es müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, um den Millionenumsatz mit Kinderpornographie einzudämmen, ist nicht stichhaltig. Indizien oder Beweise für den angeblichen Millionen- oder gar Milliardenmarkt sind von den Befürwortern der Internet-Sperren nicht zu bekommen.

Die Geeignetheit

Die technischen Mängel der Internet-Sperren zeigen auch, dass diese Maßnahmen nicht geeignet sind, um das Ziel – also die Verbreitung von Kinderpornographie einzudämmen – zu erreichen. Alle angedachten und mit vertretbarem Aufwand verbundenen Sperrmaßnahmen können leicht umgangen werden (mittels Anonymisierungsservern, schnellem Umzug der Inhalte, Änderung der DNS-Server usw.), sie wirken also bei der Zielgruppe der Kinderporno-Konsumenten gar nicht und ändern auch nichts am Missbrauch von Kindern. Täter werden weder von ihren Taten abgehalten noch strafrechtlich verfolgt. Internet-Blockaden wirken also nur scheinbar: sie entfernen die Inhalte nicht, sondern blenden sie nur für diejenigen aus, die sie sowieso nicht anschauen. Damit sind sie weder dazu geeignet, Kindesmissbrauch zu verhindern noch dazu geeignet, die Verbreitung von Kinderpornographie einzudämmen.

Die Erforderlichkeit

Zudem muss eine Massnahme erforderlich sein. Filter-Befürworter argumentieren, die entsprechenden Webseiten würden aus Ländern verbreitet, in denen Kinderpornographie legal sei oder deren Verbreitung nicht verfolgt würde. Der Blick auf die bekannten Filterlisten aus Finnland, Großbritannien, Schweden, Dänemark und der Schweiz zeigt aber genau das Gegenteil: nahezu alle Server stehen in den USA, in Australien oder Westeuropa. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Strafverfolgung hier nicht möglich sein soll, denn tatsächlich ist Kinderpornographie dort wie in fast allen Ländern der Welt illegal.  Es ist also nicht erforderlich, den Zugang zu blockieren, da ein viel geeigneteres Mittel zur Verfügung steht: Die entsprechenden Server können vom Netz getrennt, die Inhalte entfernt und die verantwortlichen Personen strafrechtlich verfolgt werden. Bei einem abgeschalteten Server gibt es auch keinen Filter, der umgangen werden kann.

Die Angemessenheit

Auch eine Abwägung der Vor- und Nachteile von Internet-Sperren gegen Kinderpornographie spricht eindeutig gegen solche Sperren. Da diese nicht wirksam sind und leicht umgangen werden können, Nutzer nur bei aktiver Suche auf einschlägiges Material stoßen und die Hinweise auf Umgehungsmöglichkeiten von Sperren gleich mitgeliefert werden können, spricht nur noch die symbolische Wirkung für eine Einrichtung einer Sperre. „Wir tun etwas gegen Kinderpornographie!“ Demgegenüber spricht sehr viel gegen die Sperrung von Internet-Seiten:

  • Besser und nachhaltiger wäre, die Inhalte zu entfernen.
  • Internet-Sperren haben immer eine Reihe von Nebenwirkungen.
  • Es werden teilweise die falschen Seiten gesperrt.
  • Das bekannte „Overblocking“ bezieht sich darauf, dass – je nach Sperr-Methode – auch vollkommen legale Inhalte mit gesperrt werden.
  • Internet-Blockaden sind in ein Eingriff in das Grundrecht der Rezipientenfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG):
    Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
    Zwar gilt Artikel 5 GG nicht schrankenlos, Sperrungen kommen aber höchstens als Ultima Ratio in Einzelfällen und nicht als Standardmaßnahme in Betracht. Zudem stellen Internet-Sperren einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis dar. (Siehe auch: Juristisches Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht)
  • Die gängigen Sperr-Methoden lassen sich leicht umgehen und haben diverse Nebenwirkungen und Risiken. (Siehe auch: Technisches Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet der Universität Dresden)
  • Die Kosten für wirksame Sperren sind enorm hoch und würden die Grundprinzipien des Internets infrage stellen.
  • Internet-Blockaden schützen keine Kinder.

 

Alternativen

Die Teilnehmer des Workshops haben zusammen einige Alternativen zu Internet-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie erarbeitet.

  • Im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet muss auf eine bessere und aktivere Verfolgung der Täter und die rasche Entfernung der Bilder und Filme gedrängt werden.
  • Die technische Kompetenz und Ausstattung der Ermittlungsbehörden ist zu verbessern. Wenn Ermittler schon bei einfachen Sachen überfordert sind, ist auch keine effektive Strafverfolgung möglich.
  • Ermittlungsbehörden sind mit mehr qualifiziertem Personal auszustatten.
  • Es fehlt immer noch eine einheitliche Definition dessen, was als Kinderpornographie angesehen wird. So sieht das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Texte grundsätzlich nicht als strafbar an, in anderen Bundesländern wird das anders gehandhabt. Auch wenn es sicherlich effektiverer Kinderschutz ist, sich auf tatsächliche bildliche Darstellungen zu konzentrieren, sollten sich wenigstens die Ermittlungsbehörden in Deutschland auf eine einheitliche Linie einigen.
  • Und letztendlich ist auf internationaler Ebene mehr Druck auf die Staaten auszuüben, die bei der Verfolgung von Kinderpornographie unzureichend handeln.

Fazit

Es ist naiv anzunehmen, dass ein einmal etabliertes Filtersystem nur auf Kinderpornographie beschränkt bleibt. Die Unterhaltungsindustrie hat entsprechende Wünsche angemeldet, das hessische Innenministerium will Glücksspiel-Seiten blockieren, in Nordrhein-Westfalen lief schon 2002 ein Pilotversuch zu Internet-Sperren. In Zukunft könnten sich Filtersysteme auf alle möglicherweise nicht zulässigen Inhalte konzentrieren. Dies betrifft auch die Geschäftswelt: so blockierte beispielsweise Freenet seinen Kunden den Zugang zu zwei Webseiten, die kritisch über das Geschäftsgebaren von Freenet berichteten. Weitere Interessenten stehen schon in den Startlöchern.

Ist ein entsprechendes Filtersystem erst einmal installiert, ist es ein Leichtes weitere Seiten zu der Sperr-Liste hinzuzufügen. Access-Provider werden im Zweifelsfall auf Anforderung Inhalte eher blockieren als sich dem Risiko auszusetzen, für fremde Inhalte gerade stehen zu müssen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass entsprechende Systeme immer wieder für andere Zwecke missbraucht werden.

 

Internet-Sperren sind im Kampf gegen Kinderpornographie nicht wirksam, auch von technisch nicht versierten Nutzern leicht umgehbar und in keinster Weise verhältnismäßig. Der Tausch von kinderpornographischen Material findet zudem vornehmlich außerhalb von (einfach) sperrbaren Transportwegen statt.

Sinnvoller wäre, die Anstrengungen zur Verfolgung der Täter zu intensivieren. Dafür ist ausreichendes und mediengerecht ausgebildetes Personal bei den Strafverfolgern notwendig.

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5 Kommentare

Das ist für die meisten viel zu lang.
Die meisten Wähler werden die Zeitung lesen die eigentlich keiner kauft und das überhaupt nicht verstehen.

Erstens ist die Auflage der "Bild"-Zeitung schon seit Jahren rückläufig und zweitens müssen diesen Artikel auch nicht unbedingt Wähler lesen, sondern die Personen, die nun vor der Entscheidung stehen, diesen Sperrungsquatsch durchzuwinken oder nicht.

Journalisten können ihn ebenfalls lesen und die Inhalte für ein breiteres Publikum aufbereiten.

Natürlich ist das Problem an der Sache ein wenig, dass die Begründung der Sperren überzeugend in eine Schlagzeile passt und die Ablehnung einiger Erklärung bedarf.

Problematisch an der Ausweitung der Netzsperren ist, dass sie bereits eine Gesetzesgrundlage haben (im Strafrecht, wenn Löschung nicht möglich) und nur wegen Unzumutbarkeit der technischen Umsetzung durch die Provider bisher gerichtlich nicht angeordnet werden. (siehe Heise vor ein paar Wochen)
Die einschlägigen Politiker können noch so sehr abstreiten eine Ausweitung voranzutreiben. Wenn die Gerichte sie anordnen haben sie eine gute Ausrede bzw. sind nicht selbst schuld...
Zum Glück haben wir das BVerfG...

In meinem Blogbeitrag "Internet-Sperren und warum ich von der FDP hier einen Verhandlungssieg erwarte" auf http://oliver-stirboeck.blogspot.com habe ich mithilfe dieses Artikels veruscht, Defätisten aus den eigenen Reihen zu überzeugen. Ich hoffe, es wirkt.

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