Die Bundesregierung hat wohl in Norwegen abgeschrieben. Das zumindest legt das (mir vorliegende) Original-Word-Dokument mit dem Vertragsentwurf (PDF beim CCC) für die Kinderporno-Sperren nahe. Als Titel steht dort:
For more information, contact: Bjørn-Erik Ludvigsen, NCIS Norway ludvigsen@kripos
Ich frage mich ja schon, warum sich die Norweger hier derart ins Zeug legen.
Interessant ist aber auch der von den Deutschen Providern und Verbänden vorgelegte überarbeitete Vertragsentwurf (PDF mit den Änderungen, Namen habe ich entfernt). Dort verlangen die Provider einen Gesetzesvorbehalt: der ganze Vertrag gilt demnach nur dann, wenn die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet:
Aus Sicht des ISP ist eine gesetzliche Regelung insbesondere notwendig hinsichtlich des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis, des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und des Datenschutzes sowie der Haftung des ISP.
Der überarbeitete Vertragsentwurf wurde allerdings bei der Sitzung am vergangenen Freitag gar nicht besprochen – worüber einige Provider-Vertreter „sehr überrascht und befremdet waren“.
Das Familienministerium setzt weiterhin auf eine „freiwillige“ Sperrung durch die Provider. Dass diese bei einem solchen Unfug und aufgrund der ungeklärten Haftungsfragen und eventueller strafrechtlicher Relevanz ohne gesetzliche Grundlage nicht wirklich mitmachen wollen, ist nachvollziehbar.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Bearbeitung der Telekom. Laut Dr. Annette Niederfranke, die für das Familienministerium an dem Treffen teilnahm, fand vergangenen Dienstag ein Gespräch zwischen Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und René Obermann von der Telekom statt, bei der dieser „umgedreht“ worden sei.
Laut Teilnehmerberichten von der Arbeitskreissitzung am Freitag verlangt die Telekom aber weiterhin ein klares politisches Signal, dass ein Gesetz kommen wird sowie eine schriftliche Erklärung vom Familien-, Innen-, Wirtschafts- und Justizministerium, dass es hinsichtlich des Verfassungsrechts, Telekommunikationsrechts, des Straf- und Zivilrechts keine rechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Selbstverpflichtung gebe.
Aber, wie gesagt, das Familienministerium will nun doch kein Gesetz erlassen – wahrscheinlich sind dem einen oder anderen Mitdenker doch die verfassungsrechtlichen Probleme aufgefallen ...
Apropos: Bei Amazon findet sich eine Autorin Annette Niederfranke mit Büchern über das Altern.
Wer sind den "die Provider". Irgendwo wurden "8 große" gesagt, aber die Namen sind verschwiegen.
Sind kleinere Provider sicherer vor einer freiwilligen Umstellung? Gibt es Sonderkündigungszeiten bei AGB-Änderung?
Grüße
Julia