Vorratsdatenspeicherung für die Abmahn-Industrie?

| 11 Kommentare

Die Abmahn-Industrie braucht keine Vorratsdatenspeicherung, sie braucht auch keine IP-Speicherung. Sie braucht nur – wenn überhaupt – das in der deutschen Diskussion erfundene und auch von strengsten IP-Speicherungs-Gegnern oft angepriesene „Quick Freeze“. Aber seit Jahren kommt sie auch ganz gut ohne Vorratsdatenspeicherung oder Quick Freeze aus. 

Nico Lumma berichtet, Hans-Joachim Otto (FDP-Politiker und parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium) habe die Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung des Urheberrechts ins Gespräch gebracht. Da frage ich mich natürlich sofort, was denn die Aufzeichnung von Standorten von Mobiltelefonen mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu tun hat …

… aber wahrscheinlich ist ein anderer Bereich gemeint: die Zuordnung einer IP-Adresse beim Internet-Zugangs-Anbieter zu einem Anschlussinhaber.

Aber um diese Zuordnung im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen durchführen zu können, ist – ebenso wie bei der Idee von „Warnhinweisen“ – keine wie auch immer geartete Speicherung von IP-Adressen nötig. In einem anderen, noch nicht veröffentlichten Text habe ich dazu geschrieben:

IP-Adressen und Massenabmahnungen

Viele Internet-Nutzer haben die Hoffnung, bei einem gänzlichen Verbot der Speicherung von IP-Adressen dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie,[34] die mit 
urheberrechtlichen Massenabmahnungen von Teilnehmern an Filesharing-Netzwerken[35] Geschäfte macht, einen Riegel vorschieben zu können. Dem liegt allerdings ein Denkfehler zugrunde: Die Daten bei der Überwachung von Filesharing-Aktivitäten werden beim Zugriff auf „Lockangebote“ (sog. Honeypots) von privaten Ermittlern im Auftrag der Rechteinhaber in Echtzeit ermittelt und nicht etwa durch nachträgliche Auswertung von Protokolldateien. Ebenso könnten Anfragen in Echtzeit an die Provider weitergeleitet werden und somit – bei entsprechender rechtlicher Regelung – zumindest ein Einfrieren der Daten (in Deutschland zumeist als „Quick Freeze“ bezeichnet) auslösen. Auch wurden entsprechende Massenabmahnungen sowohl vor dem in Kraft treten der Vorratsdatenspeicherung als auch nach ihrem Stopp durch das Bundesverfassungsgericht durchgeführt: Da die meisten Access-Provider zu Zwecken der Abrechnung oder Missbrauchsbekämpfung die Daten für wenige Tage speichern, konnten diese auch weiterhin abgefragt werden. Zudem durften die Vorratsdaten nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008[36] nur für schwere Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO genutzt werden. Diese Einschränkung galt aber nicht für aus anderen Gründen gespeicherte oder vorhandene Daten. Daher wurde das Geschäft der Abmahn-Industrie auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht nie behindert.

[34]: Eine genaue Beschreibung findet sich in: Holger Bleich, Die Abmahn-Industrie – Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird, in: c‘t 2010/1, Seite 154ff; auch Online verfügbar unter http://www.heise.de/extras/ct/pdf/ct1001154.pdf

[35]: Eine Übersicht zu Filesharing bzw. P2P-Tauschbörsen und deren Funktion findet sich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing

[36]: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 11.3.2008; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html

 

Um dem Treiben der Abmahn-Industrie Einhalt zu gebieten sind daher andere Maßnahmen nötig. Zum einen könnte man den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch einschränken. Zum anderen könnte die Kostendeckelung bei Abmahnungen auch auf einfach gelagerte Filesharing-Fälle ausgedehnt werden – dann wäre dies wirtschaftlich nicht mehr interessant. Die vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt: Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung oder das weitgehende Reduzieren der IP-Speicherung bei den Access-Providern haben die Abmahnindustrie nicht gestoppt.

Und warum die Vertreter der Content-Industrie die Forderung trotzdem aufstellen? Vielleicht damit sie Verhandlungsspielraum für ihre sonstigen Wünsche haben; vielleicht auch weil sie es selbst nicht verstehen oder warum auch immer …

11 Kommentare

Man könnte der Abmahnindustrie auch anders Herr werden: wenn man die strafrechtlichlichen Vorschriften aus dem Urheberrecht streicht, kann der Abmahn nicht mehr den Staatsanwalt zur Nutte wegen einer Bagatelle machen, die dann sowieso strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird und kommt nicht an die Adresse des Anschlussinhabers.

Während man den Quick Freeze möglicherweise auch bei einer echten Strafverfolgung braucht. Dann aber auf das Strafrecht beschränkt.

Zu der unsäglichen und unsachlichen Verknüpfung von Datenschutz, Strafrecht und Zivilrrcht durch die Abmahnschmarotzer siehe auch:
http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2011/11/30/sind-ip-adressen-personenbezogen/

Zudem sieht es zu aus, als wenn wir das Urheberrecht bald ganz kippen. Es macht in der digitalen Welt keinen Sinn mehr. Die Heizer von de Dampflokomotiven haben die Engländer auch nicht für ewig auf die E-Loks übernommen.

Die Abmahn-Industrie geht schon lange nicht mehr strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vor. Sie hat seit einiger Zeit einen eigenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch.

Ermittelt werden die Daten in Echtzeit - und die Zuordnung zum Anschlussinhaber findet dank Speicherung erst statt, nachdem Staatsanwaltschaft oder Rechteinhaber nachgefragt haben. Ohne Speicherung keine Zuordnung: Wo liegt der Denkfehler?

Hi,

also nochmal ausführlich - ich schaffe das nicht auf 140 Zeichen, auch wenn so Twitterdiskussionen ganz nett sind. Bin neu, und wusste tatsächlich nicht, dass Du die VDS von IP-Adressen immer schon OK fandest. Also werde ich hier nochmal meine Gedanken los, und wenn Du Zeit hast kannste ja antworten - dann ist wieder einer schlauer.

Ich hatte auf Twitter schon mit der Analogie des "Schild um den Hals" angefangen, das jeder bekommt wenn er sein Haus verlässt. Auf der Straße gibt's das nicht - im Internet schon. Der Staat beauftragt jetzt also die Hauswarte damit aufzuschreiben wer wann welche Nummer bekommen hat. Das ist doch so ungefähr das Szenario von IP-Adressen.

Und ehrlich: wo genau liegt denn der Unterschied, ob ich in einen Buchladen gehe oder zu Amazon? Ob in meine Apotheke um die Ecke oder zu Docmorris? Und da ich weiß, dass meine Apotheke ihr Hausrecht nutzt und Fotos macht von jedem ihrer Kunden samt seinem Schild (Server-Logs), ist mir ganz sicher sehr daran gelegen, dass mein Hauswart meine Nummer *nicht* zusammen mit meinem Namen notiert und für die nächsten 80 Tage aufbewahrt, wenn ich nur mal eben mein Hämorrhoiden-Mittel holen gehe. Ich möchte das einfach nicht. Und ich möchte noch nicht einmal begründen müssen, warum ich das nicht möchte. Und ich weiß auch nicht woher der Staat die Legitimation bezieht, meinen Hauswart zu so einer beschissenen Arbeit zu verpflichten. Ich habe nichts getan.

Und wenn ich dann doch mal in den Verdacht gerate, einen Menschen ausgeraubt zu haben, dann können sie meinetwegen gern beim Hauswart anrufen und ihn bitten meinen Namen und die Adresse neben die von ihm vergebene Nummer zu schreiben. Und dann darf sich gern auch herausstellen, dass es ein bedauerlicher Zahlendreher war. Aber bitte nicht ohne Verdacht auf Vorrat.

Wieso genau findest Du jetzt, das ist schon ok?

@Winston

Das geht in drei Schritten:

1) Honeypot aufsetzen, schauen, wer da 'reinkommt
2) Automatisiert, sobald jemand reinschaut, ein QuickFreeze an den Provider schicken, der das sofort umsetzt.
3) Nachfragen, wesen Daten in dem QuickFreeze gefangen worden sind.

Und auch, wenn der Provider das nicht sofort umsetzt, geht das idR so schnell, dass die IP-Adresse noch nicht wieder verändert ist...

Ok - aber bevor man sowas rechtlich verankert, würde es ja sicher eine intensive Debatte darüber geben, wer unter welchen Voraussetzungen was darf. Die bloße Behauptung, dass Rechteinhaber jederzeit und ohne Richtervorbehalt einen Quick Freeze auslösen können, hilft da mit Sicherheit nicht weiter.

Und, Alvar - bekomme ich noch die angekündigte Antwort auf meinen "jeder Bürger bekommt ein Schild"-Vergleich?

Fehlschluss #9: Vergiften des Brunnens

"Die Pharmaindustrie verdient Geld mit kranken Menschen. Deshalb sollten ihre Studien zur Wirksamkeit von Impfungen ignoriert werden."

Auch das Vergiften des Brunnens ist ein Ausweichmanöver, um nicht auf die Sachargumente selbst eingehen zu müssen.

http://www.ratioblog.de/entry/fehlschluss-9-vergiften-des-brunnens

Sorry, meine Antwort kommt etwas spät. Aber immerhin kommt sie ;-)

Also, erstens ist die Bezeichnung der „Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen“ ein Kampfbegriff. Das Wort Vorratsdatenspeicherung ist zu Recht negativ belegt und das versucht man damit auf das, was 15 Jahre lang gang und gäbe war zu übertragen, um diesem auch den negativen Eindruck zu geben. Aber das ist nur eine Kleinigkeit, brauchen wir nicht weiter drüber zu diskutieren. Man sollte die Sachen nur nicht alle in einen Topf werfen, weil das grundsätzlich unterschiedliche Sachen sind.

Die IP-Adresse ist nicht das Schild um den Hals. Im Gegenteil: jeder, der einen auf der Straße sieht, weiß: ah, da ist Herr X vorbeigelaufen (vorausgesetzt er kennt Herrn X) oder er kann Herrn X bei einer Gegenüberstellung wieder erkennen. Wir haben im realen Leben eine deutlich personalisiertere Welt als im Internet. Ich weiß beispielsweise nicht wer Du bist, und habe keine Chance das herauszufinden. Du kannst Dich morgen „Bettina Beispiel“ nennen, und ich hätte nicht die Möglichkeit, Dich mittels IP-Adresse wieder zu erkennen (mit einem Cookie u.ä. aber problemlos! Aber das ist wieder ein anderes Thema). Im „realen“ Leben wäre dies nicht so.

Daher kann Dich auch jeder wieder erkennen, wenn Du in einen Buchladen oder Apotheke gehst.

Allerdings hinken solche Vergleiche immer stark.

Sprich: mit der IP-Adresse kann Dich ein Serverbetreiber (Amazon oder DocMorris) nicht erkennen. Er weiß nicht wer Du bist. Er weiß es, weil Du Deine Kontakt- bzw. Lieferdaten angegeben hast, aber das ist etwas vollkommen anderes. Sprich: die Online-Apotheke weiß natürlich ganz genau, an wen sie das Hämorrhoiden-Mittel geliefert hat – muss sie aus steuerlichen Gründen übrigens auch, sie müssen die Rechnung aufbewahren.

Nicht Bestandteil jeglicher gesetzlicher Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ist übrigens, ob ein Server-Betreiber die IP-Adressen der Nutzer speichert. Aber: Du kannst ja mal bei der Wikipedia nachfragen, was los wäre, wenn die die IP-Adressen nicht anschauen oder dürften. Mach' das mal … ;-)

Das was mit der IP-Adresse beim Access-Provider gespeichert wird, wird häufig verwechselt. Auch von den AK Vorrat Leuten in ihrem IP-Adress-Quiz. Es wird nämlich nicht gespeichert, was ein bestimmter Kunde im Internet gemacht hat. Der Access-Provider speichert nur und ausschließlich, welche Adresse zu welcher Zeit wem zugeordnet war. In dem genannten Quiz wird aber – wider besseren Wissens übringens, das zeigt die Seriosität von einigen Menschen dort – an einem Beispiel behauptet, dass die Ermittler mit Hilfe der IP-Adresse überwachen konnten, was eine Person bei einer Suchmaschine gesucht hat. Aber: genau hier ist der Fehler, denn in dem Beispiel fand eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) statt, und die Ermittler haben einen konkret Verdächtigen (!) komplett (!) überwacht. Das hat rein gar nichts mit einer wie auch immer gearteten Speicherung von IP-Adressen zu tun, rein gar nichts!

Anders gesagt: es ist mit er Speicherung der IP-Adressen beim Access-Provider nur das möglich, was Du in Deinem Beispiel mit dem „Hauswart anrufen“ schreibst: Wenn die Ermittler nach einer Straftat eine IP-Adresse ermittelt haben, dann erfragen sie beim Provider, wem die zugeordnet war. Das wars.

Das willst Du in Deinem Beispiel den Ermittlern zugestehen. Das will ich ihnen auch im Internet zugestehen. Denn sonst geschieht das, was das Bundesverfassungsgericht „rechtsfreien Raum“ nennt.

Wir finden einfach nicht zueinander.

Was Du schreibst ist mir bewusst und ist auch richtig. (Ich halte die von Dir identifizierten Nebenkriegsschauplätze mal raus.) Nur an einem Punkt bin ich empfindlicher: Du behauptest die Speicherung der IP-Adresse einzelner Verdächtiger auf Zuruf sei de facto das selbe wie die Speicherung aller IP-Adressen auf Vorrat. Ich sage, der Staat sollte niemanden verpflichten, unnötig irgendwelche Daten über Menschen oder deren Telefonanschlüsse zu speichern. Und "unnötig" sind sie solange kein Verdacht vorliegt.

Um meine persönlichen Aktivitäten im Internet zu verfolgen sind in der Theorie zwei Dinge nötig: Server-Logs beim Dienste-Anbieter und Zuordnung von IP-Adresse zum Anschluss beim Internet-Provider. Natürlich will niemand die Server-Logs verbieten. Nur sollen eben die ISPs auch nicht zur Speicherung aller Zuordnungen verpflichtet werden. Wozu auch?

Du erklärst meinen Wunsch für illegitim, dass mein ISP ohne vorliegenden Verdacht einer Straftat bitte auch meine IP-Adresse nicht speichern möge. Und Du begründest das mit der angeblich "extremst geringen Eingriffstiefe" in die Grundrechte. Ich behaupte, dass zwangsläufig folgende Verdächtigungen, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Abmahnungen ein vermeidbares Übel sind.

Und die ganze Diskussion mit Dir fände ich auch nicht halb so unangenehm, wenn Du nicht als "Internetaktivist" wahrgenommen, sondern stets deutlich machen würdest: "Hallo, ich bin Alvar, ich bin Aktivist für Sicherheitspolitik und ich habe abgewogen: das Interesse des Staates Straftaten aufzuklären überwiegt aus meiner Sicht das Interesse unbescholtener Bürger, sich anonym im Internet zu bewegen."

Dann wären die Argumentationslinien klar, dann wüsste man auch wo man aufhören kann zu lesen. Und zu diskutieren.

Du behauptest die Speicherung der IP-Adresse einzelner Verdächtiger auf Zuruf sei de facto das selbe wie die Speicherung aller IP-Adressen auf Vorrat.

Ähm, nein, das habe ich nicht gesagt. Wie willst Du das überhaupt machen, die IP-Adressen einzelner Verdächtiger speichern? Du weißt doch gar nicht, wer verdächtig ist!

Bei der Diskussion um Überwachung einzelner Verdächtiger geht es um eine andere Art von Fällen und dann darum, bei diesen eine TKÜ durchzuführen. Also eine Telekommunikationsüberwachung. Sprich: im Internet-Bereich wird dann der gesamte (!) Traffic auch an die Ermittler geleitet und die wissen dann alles was der Verdächtige im Internet macht.

Um meine persönlichen Aktivitäten im Internet zu verfolgen sind in der Theorie zwei Dinge nötig: Server-Logs beim Dienste-Anbieter und Zuordnung von IP-Adresse zum Anschluss beim Internet-Provider.

Von welchem der Milliarden Dienste-Anbieter? ;-)

Jetzt mal ersthaft: diese theoretische Möglichkeit ist und bleibt eine theoretische Möglichkeit. Abgesehen davon, dass dies ein so dermaßen umfangreicher Aufwand ist, dass den kein Ermittler freiwillig durchführen wird (und so etwas bisher noch nie durchgeführt wurde!), macht das Bundesverfassungsgericht auch eine Unterscheidung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Zugriff auf die Daten. Ich bin dafür, nur eine mittelbare Abfrage zu erlauben und die unmittelbare gesetzlich auszuschließen – damit also die von Dir beschriebene theoretische Möglichkeit auch rechtich auszuschließen. Aber wie gesagt: es ist ein vollkommen zu hoher Aufwand, ineffizient und quatsch. Stattdessen machen die Ermittler in vergleichbaren Fällen Telekommunikationsüberwachung, siehe oben. Das geht schon heute, weitgehend problemlos.

Natürlich will niemand die Server-Logs verbieten.

Doch. Die gleichen Leute, die Access-Providern verbieten wollen, IP-Adressen zu speichern, wollen das auch bei den Server-Betreibern. Es gab da beispielsweise eine Klage gegen das Justizministerium – das dann aufgrund von politischer Angst leider das Verfahren nicht weitergeführt hat. Das Amtsgericht hat dem Justizministerium untersagt, IP-Adresse, Uhrzeit, URL, Datenmenge und so weiter zu protokollieren; man hat sich dann anschließend darauf geeinigt, dass nur die IP nicht protokolliert werde.
Aus dem Grund haben alle Bundesbehörden derzeit tierische Angst, überhaupt irgendwelche Logfiles zu speichern und Statistiken auszuwerten. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise bei https://enquetebeteiligung.de/ keine Informationen über die Anzahl der Aufrufe etc.

Ich behaupte, dass zwangsläufig folgende Verdächtigungen, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Abmahnungen ein vermeidbares Übel sind.

In welchen konkreten Fällen hast Du Angst, Opfer von Verdächtigungen, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Abmahnungen zu sein? In welchen Fällen davon, würde ein Verzicht auf die Speicherung von IP-Adressen dies verhindern? Tipp: im Falle von Filesharing nicht, darum geht es in obigem Artikel ;-)

Übrigens passiert das auch so ständig, ganz ohne IP-Speicherung:

http://blog.odem.org/2011/09/skurrile-polizei.html


Und die ganze Diskussion mit Dir fände ich auch nicht halb so unangenehm, wenn Du nicht als "Internetaktivist" wahrgenommen, sondern stets deutlich machen würdest: "Hallo, ich bin Alvar, ich bin Aktivist für Sicherheitspolitik und ich habe abgewogen: das Interesse des Staates Straftaten aufzuklären überwiegt aus meiner Sicht das Interesse unbescholtener Bürger, sich anonym im Internet zu bewegen."

Du willst sagen: nur ein „Aktivist für Sicherheitspolitik“ darf abwägen? Warum darf nicht auch ein „Internetaktivist“ abwägen? Darf ein „Verfassungsaktivist“ abwägen? Und weil ich bei der Diskussion um alles rund um Vorratsdatenspeicherung bei 10 Punkten in einem von dem Mainstram innerhalb der „Vorratsdatenspeicherungs-Aktivisten“ abweiche, darum bin ich jetzt … ähm, ja, was? Ein Verräter? Verzeihung, aber: Du solltest nicht so viele Lügenblogger und Verschwörungstheoretiker lesen.

Hallo nochmal,

vielen Dank für Deine umfangreichen Antworten, ich weiß den Aufwand dafür wirklich sehr zu schätzen. Ich halte Dich auch weder für einen Verräter, noch lese ich VT- und Lügenblogs. Nur diesen einen von zehn Punkten bewerte ich anders als Du, und sowohl Deine Abwägung als auch Deine diesbezüglichen Aktivitäten machen Dich aus meiner Sicht zum Vertreter innenpolitischer Interessen. (Hab nochmal nachgeschaut: "Sicherheitspolitik" bezeichnet die Abwehr gegen Bedrohungen von außen.)

Ich sehe auch mit Bestürzung, dass die Mainstream-Einstellung der „Vorratsdatenspeicherungs-Aktivisten“ leider weder vom Mainstream der Gesellschaft noch vom Mainstream der SPD-Antragskommision geteilt wird. Aber ich bin mir einigermaßen sicher, dass den gesetzgeberisch tätigen Politikern im Laufe der Zeit bewusst werden wird, wie unverhältnismäßig die gesetzliche Verpflichtung zur verdachtsunhabhängigen Speicherung aller IP-Adressen und Anschlussinhaber ist, z.B. wenn jeder Abgeordnete ein IPv6-Telefon mit fester IP in der Anzugtasche trägt. Allerspätestens aber werden die jungen "digital natives" von heute ein Einsehen haben, sobald sie denn gesetzgeberisch tätig werden.

Aktuelle Kommentare

  • Timo: Hier ein interessanter Artikel über die SCHUFA und was sie weiter lesen
  • Pa: If your government (or company or school) blocks youtube site, weiter lesen
  • Egal: Noch ein Leak: Der Alvar hat auch ein Gutachten zur weiter lesen
  • Alvar: Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten weiter lesen
  • Robert L.: Ich finde das mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht so weiter lesen
  • Anonym: ...genauer gesagt, war die auskunft der bahncard-kreditkarten-hotline, dass der verfügungsrahmen weiter lesen
  • tatata: die information stammt aus zwei telefonaten mit der commerzbank. ich weiter lesen
  • Alvar Freude: Hast Du nähere Infos darüber, dass die Bahn die Entscheidungen weiter lesen
  • tatata: das problem ist nicht die commerzbank. es ist die bahn. weiter lesen
  • Medyum: daß User auf Selbstzensur setzen, die wie Sie sicher wissen weiter lesen

Über diese Seite

Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Alvar Freude vom 1.12.11 16:19.

Die CDU, S21-Befürworter und das Urheberrecht ist der vorherige Eintrag in diesem Blog.

Cicero nutzt die Diskussion um Wulff für Internet-Bashing ist der nächste Eintrag in diesem Blog.

Aktuelle Einträge finden Sie auf der Startseite, alle Einträge in den Archiven.