Abmahnfallen einer Wikipedia-Nutzerin (Updates)

| 63 Kommentare | 7 TrackBacks

Wie schon drüben im Blaster-Blog berichtet und die Hintergründe erläutert: Eine Wikipedia-Nutzerin hat sich eine ganz besondere Einnahmequelle mit Hilfe der Wikipedia einfallen lassen: Sie fügt selbst erstellte Fotos in Artikel der Wikipedia ein, ohne beim bzw. im Bild einen genauen Lizenzhinweis unterzubringen. Einen solchen verlangt sie aber, wie man auf der Großansicht eines solchen Bildes nachlesen kann. Wer nun einen solchen Wikipedia-Artikel ganz korrekt im Rahmen der Lizenz übernimmt (also auf die Quelle hinweist, diese verlilnkt und so weiter), aber beim Bild keinen zusätzlichen Lizenzhinweis unterbringt – den Artikel also beispielsweise 1:1 aus der Wikipedia mit allen dort vorhandenen Lizenzhinweisen übernimmt – wird abgemahnt. Begründung: die Fotografin sei „nicht gewillt, eine derart eklatante Verletzung [ihrer] Rechte hinzunehmen“, denn für das Bild würde der gesonderte Lizenzhinweis fehlen.

Das ist ein durchaus interessantes Geschäftsmodell. Denn geht es nach Wikipedia-Nutzerin Martina Nolte, soll ich ihr 1400 Euro bezahlen, weil der Web-Blaster die Wikipedia, wie alle anderen Webseiten auch, auf expliziten Wunsch des Nutzers durch den Assoziations-Blaster jagen kann. Dies sieht sie als entsprechend lizenzwidrige Vervielfältigung an.

Abgesehen davon, dass der Web-Blaster nur eine Art alternativer Browser ist, keine Einbindung, Vervielfältigung oder Übernahme der geblasteten Webseiten stattfindet, keine missbräuchliche Nutzung der Wikipedia vorliegt, es sich nicht um einen Wikipedia-Mirror handelt, weder die Wikipedia noch ein Autor „beklaut“ wird oder irgendwelche Lizenzhinweise unterschlagen werden – auf all das will ich hier nicht näher eingehen – ist das Vorgehen von Frau Nolte durchaus interessant: Die Wikipedia ist ausdrücklich eine freiheitliche Enzyklopädie, was in diesem Fall bedeutet, dass die Inhalte weitergenutzt werden können und sollen. Natürlich mit entsprechendem Hinweis auf die Quellen. Es liegt ja im Wesen einer freien Enzyklopädie, dass die Inhalte auch frei genutzt werden können.

Frau Nolte möchte aber eine Sonderrolle: sie will bei jedem einzelnen Bild explizit namentlich erwähnt werden. Wer also einen Artikel mit einem Bild von Frau Nolte ohne Nennung irgendwo weiterverwendet und ganz korrekt auf die Wikipedia verweist, begeht nach ihrer Sicht dennoch eine Lizenzverletzung: denn sie wurde bei dem Bild nicht erwähnt. Da sie dies sogar für Thumbnails verlangt ist die Vermutung naheliegend, dass es sich um eine Täuschung zum Zwecke der Lizenzgebühren-Eintreibung handelt. Dies widerspricht – unabhängig von einer rechtlichen Bewertung – dem Gedanken einer freien Enzyklopädie.

So schreibt sie in einer Antwort an meinen Anwalt Thomas Stadler:

Die kostenlose Nutzung meiner genannten Fotos setzt die vollständige Einhaltung des Lizenzvertrags Creative Commons by-sa 3.0. de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode, Volltext im Anhang) voraus.

Eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, wie sie durch Einbindung von Wikipeda-Inhalten in die Internetseite Ihres Mandanten erfolgt, verlangt vertragsgemäß:

  • Die Urhebernennung "Martina Nolte" (mindestens so hervorgehoben wie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber) an jeder Kopie,
  • den angegebenen Bildtitel und alle dazu gehörenden Rechtevermerke an jeder Kopie,
  • den Lizenzvertrag oder die vollständige Internetadresse http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode bei jeder Kopie

 
Anderenfalls erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte automatisch und vollständig.

[...]

Dass ich bei der Einbindung dieser Fotos in und der Wiedergabe auf weitere/n Seiten der Wikimedia Foundation eine durch einen Link auf die jeweilige Original-Bildseite nur indirekte Nennung meiner Urheberschaft und der Bildlizenz dulde, hat keinerlei vertragsändernde Wirkung gegenüber anderweitigen Nutzungen meiner Bilder.

 

Sprich: sie räumt der Wikipedia mehr Rechte ein als Nutzern, die Texte der Wikipedia (legal im Rahmen der Lizenzbedingungen der Wikipedia) verwenden. Dies macht sie offensichtlich mit dem Ziel, nachher von diesen Nutzern Lizenzgebühren zu kassieren.

Interessanterweise hat sie nicht aufgeführt, welche Browser und Suchmaschinen von den erweiterten Lizenzbedingungen ebenfalls ausgenommen sind. Da bieten sich sicherlich noch ein paar Bereiche zum Ausweiten des Geschäftsbetriebs …

Nachtrag: Martina Nolte hat 2006 beantragt, dass alle ihre Fotos aus Wikimedia Commons gelöscht werden sollen. Laut der Diskussion dort soll sie damals Bilder in Wikimedia Commons veröffentlicht haben, an denen sie nicht die nötigen Rechte hätte, weil sie diese bereits an die VG Bild-Kunst abgetreten habe. Eine Sperrung der Nutzerin wurde damals diskutiert. Bei dem aktuellen Fall ist daher interessant, dass alle Bilder, um die es jetzt geht, erst 2009 hochgeladen wurden, die meisten davon im März. Es besteht also ein zeitlicher Zusammenhang mit der Abmahnung.

Nachtrag 2: Um Missverständnisse im hier konkreten Fall auszuräumen nochmals der Hinweis, dass im Web-Blaster keine fremden Inhalte, auch nicht aus der Wikipedia, kopiert bzw. übernommen werden. Schon gar nicht werden irgendwelche Lizenzhinweise entfernt, unterdrückt oder anderweitig bearbeitet. Am besten selbst ausprobieren. Spezifische Diskussionen zum Web-Blaster wären beim Bericht im Blaster-Blog besser aufgehoben.

 

Ingesamt stellt sich die Frage, warum es in der Wikipedia möglich ist, Bildern solch abweichende Lizenzbedingungen zu geben. Die Nutzer dürften im Allgemeinen  davon ausgehen, dass alle Inhalte in der Wikipedia im Sinne der GFDL weiterverwendet werden dürfen. Wenn hingegen jeder Nutzer Beiträge bzw. Teile von Beiträgen (die Fotos) unter einer eigenen Lizenz veröffentlichen kann, oder einer, die diese Weiterverwendung unpraktikabel einschränkt, ist das sicherlich nicht im Sinne der Wikipedia. Dies betrifft zu Beispiel auch automatisch erstellte Versionen für PDAs oder Mobiltelefone, gedruckte Versionen und so weiter.

Dies erst einmal unabhängig vom konkreten Fall mit dem Web-Blaster, denn dort findet keine Vereinnahmung der Inhalte oder ähnliches statt. Er leitet diese nur auf expliziten Nutzerwunsch durch, entfernt keine Urheberrechtshinweise, weist deutlich auf sich selbst hin, verweist auf die Originalseiten usw.

 

Dazu als Nachtrag 3: Hier noch die aktuelle Antwort meines Anwalts auf obigen Brief (eventuelle Tippfehler von mir).

Das Missverständnis besteht offenbar darin, dass Sie eine vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung unterstellen. Unser Mandant vervielfältigt aber nichts und macht auch nichts öffentlich zugänglich. Ihre Fotos werden bereits durch Sie selbst und Wikipedia öffentlich zugänglich gemacht. Unser Mandant stellt lediglich ein Tool zur Verfügung, das es dem Nutzer ermöglicht, bereits online befindliche Inhalte darzustellen. Der bloße Verweis auf bereits öffentlich zugänglich gemachte Inhalte stellt aber keine urheberrechtlich relevante Handlung dar. Unser Mandant kopiert Ihre Fotos auch nicht, sondern verlinkt lediglich auf die Quellen bei Wikipedia.

Ungeachtet dessen, ist Ihr vorgehen aber auch treuwidrig. Sie binden nämlich selbst Ihre Fotos bei Wikipedia ein, in dem Bewusstsein, dass auf den Artikelseiten von Wikipedia keine unmittelbaren Urhebervermerke angebracht sind. Was Sie beanstanden, ist im Grunde, dass die Art der Einbindung von Fotos in die Wikipedia-Artikel nicht den Anforderungen einer CC-Lizenz entspricht. Das mag so sein. Das können Sie aber nicht beanstanden, solange Sie eine solche Einbindung in Wikipedia-Artikel selbst vornehmen.

Weiterer Erörterungsbedarf besteht aus unserer Sicht nicht. Wenn Sie in der Sache Klage erheben wollen, dann bitten wir darum, uns als zustellungsbevollmächtigt zu benennen.

 

Etwas ähnliches macht übrigens Google mit seinem Übersetzungsservice: Auch da kann man beliebige Seiten übersetzen lassen.

 

Kurzinfo zum Blaster: Der Assoziations-Blaster ist ein „interaktives Textnetzwerk“, er verlinkt Texte untereinander anhand von Stichwörtern (Wikipedia-Eintrag zum Blaster). Die Texte und Stichwörter kommen von den Nutzern. Der Blaster hat dieses Jahr sein 10-jähriges Jubiläum, Dragan und ich arbeiten an einer neuen Version. Der Web-Blaster ermöglicht es, beliebige Webseiten anstatt nur der Texte im Blaster zu „blasten“.

 

7 TrackBacks

Letzten Mittwoch flatterte mir ein Brief von einer Martina N. in den Briefkasten. Der Inhalt war eine Abmahnung, Reaktion bis Freitag erforderlich: Zahlung von 1400 Euro und Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ansonsten droht sie mir mit Anwaltskosten... Mehr

Hossa, da geht es ja schon hoch her, wie ich gerade gesehen habe: Neben dem Artikel auf dem Odem-Blog sind auch bei Wikipedia diverse Diskussionen ausgebrochen. Vor allem auf der Benutzerseite der Monika N., im Kommentarbereich des Odem-Blogs, und noc... Mehr

Über eine mögliche Lizenzstolperfalle bei Verwendung oder Weitergabe von Wikipedia-Artikeln, die ein Foto mit cc-by-sa enthalten.
Was heutzutage alles abgemahnt wird ist leider alles andere als österlich... Mehr

Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch alternativen Browser im Browser: Die Hamburgerin Martina Nolte, laut eigener Darstellung Fotojournalistin, hat beim Amtsgericht Hamburg Klage eingereicht. 890 Euro verlangt sie dafür, dass der Web-B... Mehr

Am Mittwoch fand beim Amtsgericht Hamburg die Verhandlung über die angebliche Urheberrechtsverletzung durch den Web-Blaster statt. Es ist (wie in solchen Prozessen üblich) noch keine Entscheidung gefallen, das Gericht sah es aber als sehr unwahrschein... Mehr

Der eine oder andere erinnert sich: die Hamburgerin Martina Nolte will (von mir) Lizenzgebühren für das Anzeigen einer Webseite mit dem Web-Blaster haben. Erst hat sie es über ihre Bilder in der Wikipedia versucht, und als ich dem offenschtlichen Unfug... Mehr

Im Laufe der gestrigen Verhandlung der Klage vor dem Landgericht Hamburg hat die Klägerin die Klage gegen mich wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch den Web-Blaster zurückgezogen. Zuvor hat das Gericht deutlich gemacht, dass es eine Urheberre... Mehr

63 Kommentare

Was sagen eigentlich Verein und Foundation dazu?

Aus dem Footer der deutschen Wikipedia: "Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Bildlizenzen können abweichen."
Das ist ja wohl eindeutig ...

Ich kann kaum glauben. Ich kann zwar verstehen, das es nicht die feine Art ist die Bilder ohne Nennung der Quelle aus der Wikipedia zu verwenden. Darauf kann man meiner Meinung auch gerne hinweisen, aber ein derartiges Abmahnbebahren halte ich für etwas von so daneben, das ich hoffe sie zieht sich umgehend as der Wikipedia zurück und verschwindet auf nimmer wiedersehen. Bin mal gespannt auf den kommenden Wikipediastammtisch am Samstag in Köln wie man das sieht.
Gruß Dstern

Jens: Wir sind mit dem Verein im Kontakt; der Vorstand ist nun dabei, sich eine Meinung zu dem Thema zu bilden.

Wieso darf sie der Wikipedia eine andere Lizenz einräumen als allen anderen? Ganz einfach: Sie ist die Urheberin. Dadurch darf sie das Bild jedem gegenüber individuell lizensieren: Der Wikipedia und allen weiteren unter der cc-by-sa, einem Buchverlag aber auch gegen Vergütung (dafür erhält der dann vllt. die höhere Auflösung des Bildes für den Druck). Eine Art Meistbegünstigstenprinzip gibt es im Urheberrecht nicht. Und der Disclaimer 'Bildlizenzen können abweichen' ist ja oben schon erwähnt worden.

Frei, Frei, Frei - jaja, die Fraktion, die möchte, dass alles frei ist und das Internet ein Selbstbedienungsladen wird, kennt man ja, auch in der Wikipedia. Frei bedeutet frei benutzbar bei Einhaltung der Nutzungsbedingungen, das ist nicht vogelfrei.

Es gibt ein Urheberrecht und wer sich nicht daran hält muss mit den Konsequenzen rechnen. Übrigens ist das nicht neu: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WN/M#de.web-blaster.org aber solche Mails ignoriert man hier scheinbar lieber.

da hat ja wohl jemand sowas von gruendlich den schuss nicht gehoert. es ist eine grundlage der freien lizenzen gfdl und cc, die bei wikipedia verwendet werden das der name des autors genannt wird, das ist keine sonderbehandlung. weiter verlangen diese lizenzen, das der nutzer die werke (texte oder bilder) unter der gleichen lizenz weitergibt. so wird ein schuh draus, wikipedia ist kein selbstbedienungsladen fuer die knipper von der geiz ist geil fraktion. wenn sich einer nicht daran haelt, verwirkt er die freie lizens und der urheber darf eine rechnung ueber honorar stellen. das hat nichts mit abmahnung zu tun, das gravenreuth land ist woanders. gruesse von dieter nuhr. das frei bei wikipedia bedeutet auch nicht das die inhalte dort frewild sind, sondern das die inhalte bei richtiger einhaltung der lizens bedingungen kostenlos sind. wenn natuerlich jemand die nicht lesen und will und behauptet die sind nirgends hinterlegt, stimmt das einfach nicht. wer lesen kann ist klar im vorteil. aber es ist ja immer schoen andere leute mit falschen aussagen an den pranger zu stellen. ihr seit doch schon im februar mit einer offziziellen mail darauf hingewiesen worden das bei euch was schieflaeuft und habt nicht reagiert. und jetzt das geheule wenn ihr fuer eure ignoranz loehnen sollt. kein mitleid, ihr habt es nicht besser verdient.

PerKu: Wo spreche ich von vogelfrei? Es geht hier um drei Sachen:

a) Die Sache bezüglich des Web-Blasters ist klar, hier findet keine Urheberrechtsverletzung statt. Sonst würde diese auch vom Firefox, Safari oder wem auch immer stattfinden.

b) Wenn man sich die Situation genauer anschaut wird man viele Indizien feststellen, die darauf hindeuten, dass es hier ausschließlich um das Kassieren von Lizenzgebühren geht. Siehe auch meinen Nachtrag oben.

c) Wie will die Wikipedia (ja, die Wikipedia als Ganzes) die Nutzung der Wikipedia erlauben. Mit dem konkreten Fall jetzt hat das nichts zu tun, da dort keine lizenzpflichtige Übernahme stattfinet. Es ist aber eine wichtige Frage.

Schön, dass Du das Wort "Lügen" anbringst. Aber schöner wäre, wenn Du den Text oben und den verlinkten Bericht im Blaster-Blog lesen würdest.

Es gibt keine Kopie, es gibt keine Weitergabe. Es gibt auch keine "offizielle" Mail, die darauf hinweist, dass irgendwelche Bilder falsch übernommen werden würden. Es werden ja auch keine Bilder übernommen, es werden keine Texte übernommen.

Es werden keine Urheberrechtshinweise entfernt, es werden keine Urheberrechtshinweise hinzugefügt.

Und zu guter letzt: Wer eine Web-Seite in den Web-Blaster eingibt, der weiss ganz genau was er tut. Und bei einer solchermaßen geblasteten Seite stehen auch alle nötigen Informationen dran.

Der Diskussion förderlich wäre es also, wenn die Lügen unterbleiben würden.

a) Ein Browser ist ein Programm, welches eine Homepage aufruft. Hier aber ruft eine Homepage fremden Inhalt auf, erzeugt Traffic, der mit Spendenmitteln finanziert ist. Eine Homepage ist kein Browser.

b) Warum hat denn niemand auf die Meldung in der Wikipedia sowie die mails reagiert? Es geht doch auch anders: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Weiternutzung/Archiv#www.tier-guide.com

c) Das ist in den Lizenzbedingungen eindeutig geregelt. Wie es geht, sieht man an vielen Orten, am prominentesten ist wohl http://lexikon.freenet.de/Wikipedia:Hauptseite

Kurze Frage: Ist es wirklich eine Abmahnung? Oder ist es vielleicht doch nur eine Rechnung? Just to make sure...

Ach ja, zu "Wer eine Web-Seite in den Web-Blaster eingibt, der weiss ganz genau was er tut": Wer auf einen der beiden Links im vorigen Absatz klickt, hat keine Web-Seite in den Blaster eingegeben. Weiß der auch ganz genau, was er tut?

Zu a): Hier handelt es sich auch um „ein Programm, welches eine Homepage aufruft“.
Wer eine Webseite ins Netz stellt, muss damit rechnen, dass sie abgerufen wird. Nichts anderes passiert hier, in einer transparenten und klaren Art und Weise.

Zu b): Ich kenne die Meldung in der Wikipedia erst seit dem ich nach dem Namen der abmahnenden Dame gesucht habe. Es gab auch keine offizielle Mail oder einen wie auch immer gearteten offiziellen Hinweis von Wikipedia/Wikimedia-Verantwortlichen. Es gab eine Mail von einem AOL-Account, der bei mir im Spam gelandet ist und den ich nun herausgefischt habe. Da ist von der Freude daran zu lesen, dass wir die Wikipedia-Inhalte "weiternutzen" würden und dass die Wikipedia dafür geschaffen sei. Ja, so steht das da drin. Dann kommt noch der Hinweis, dass das Wikipedia-Logo geschützt und dass eine Genehmigung zur Einbindung der Inhalte nötig sei. Grüße, fertig.
Abgesehen davon, dass hier jemand nicht verstanden hat, was http://de.web-blaster.org/ macht: was soll man damit anfangen? So ist schlicht falsch, dass eine Genehmigung zur Einbindung der Inhalte nötig ist, siehe GFDL.

Zu c): Och Mensch, hat Dich Martina N. angestiftet hier zu schreiben und Du hast Dir die Sachen nicht in Ruhe durchgelesen? Nun: Selbst wenn wir annehmen, dass es sich beim Web-Blaster um eine Kopie handelt: er hält alle Bedingungen die Du forderst ein. Er unterscheidet sich eben nicht von Deinem prominenten Positivbeispiel. Martina N. fordert aber mehr. Und nach ihrer Interpretation wäre beispielsweise auch http://lexikon.freenet.de/Opernhaus_Hannover eine Urheberrechtsverletzung, da dort nicht der Fotografen-Name aufgeführt wird.
Das ist doch genau das, was ich oben diskutiere: selbst wenn sich jemand voll und ganz an die üblichen Regeln hält, die Wikipedia nennt (Freenet versteckt es nur im Kleinen in der Fußzeile, man könnte es ja auch deutlicher machen), die Lizenz nennt, Links auf den Originalartikel setzt und so weiter. Selbst dann hält Martina N. das für eine Lizenzverletzung (siehe Zitat oben), denn sie verlangt, dass ihr Name bei jedem Bild direkt dran steht.


Zudem verweise ich nochmals auf den Eintrag im Blaster-Blog, in dem einige Sachen des Ablaufs erklärt sind.

Sie bezeichnet es als Abmahnung und Rechnung. Nach meinem Dafürhalten ist es auch beides, von der Qualität und Korrektheit des Inhalts abgesehen.

Wer auf einen Link klickt, der erhält die entsprechende Information rechts oben im Kasten. Der ist nicht wirklich zu übersehen ... ;-)

Selbst wenn sie rein formal recht hätte: Gebaren und Ansprache erinnern doch fatal an die Methoden gewisser unseliger Zeitgenossen... Das steht der Wikipedia schlecht zu Gesicht. Mal gespannt wie die einschlägigen Medien in den nächsten Tagen darüber berichten

Wer fremdes geistiges Eigentum nutzt, muss sich an die Spielregeln halten. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5634338/

nein, das ist nicht die Frau N. Das ist ein Foto, das sie gemacht hat.

Oh Mann. Kinder, werdet erwachsen, trinkt ein Bier miteinander und schüttelt Euch die Hände.

Alvar, der Webblaster ist urheberrechtlich und auch aus diversen anderen Gründen schon ziemlich fragwürdig. Er zeigt eben nicht nur "wie ein Browser" Inhalte an, er stellt diese unter der Domain de.web-blaster.org bereit und tut damit so, als kommen sie von dieser Domain. Und er reichert die online heruntergeladenen Inhalte an, verändert sie also. Das ist deutlich mehr, als nur Übermittlung von Daten. Und das kann durchaus verwirrend sein, so behauptet zum Beispiel http://de.web-blaster.org/www.wikiweise.de/wiki/Wikiweise%3AImpressum, ich sei Anbieter des Webblaster-Dienstes.

Auf der anderen Seite ist das Vorgehen von Martina natürlich auch grenzwertig, zumindest in diesem Fall, wo sich Klicks auf Bilder im Webblaster so Verhalten wie Klicks auf Bilder in der Wikipedia und zum Autoren- und Lizenzhinweis führen.

Drittens hat natürlich die Wikipedia ein Problem (wir bei Wikiweise übrigens genauso), dass nämlich die Bildlizenz und der Bildautor im Artikel erstmal nicht gezeigt werden. Das ist unschön, und wäre bspw. durch eine Fußnote problemlos lösbar.

Aber dass da jetzt zwei Aktivisten der Netzszene so kindisch aufeinander losgehen (und da sind beide Parteien gemeint!), ist schon mal wieder lustig. Sind doch genug Eimerchen da!

Uli
Wikiweise - besser zu Wissen.

nein

Ja.

Der Web-Blaster weist ausdrücklich darauf hin, was warum passiert. Er lässt sich jederzeit abschalten. Es lässt sich natürlich wie immer darüber diskutieren, ob diese Einblendung anders gestaltet werden kann. Aber sie ist deutlich und aussagekräftig.

Zum aufeinander losgehen: Ich bin nicht auf N. losgegangen. Sie hat mich abgemahnt. Ich habe ihr die Gelegenheit gegeben, diese Abmahnung zurückzuziehen oder mich anzurufen – dieses Angebot hat sie nicht angenommen. Mein Anwalt hat ihr die Sache erklärt, aber sie beharrt weiter auf ihrer Sichtweise. Das ist OK, aber dann muss sie damit leben, dass jemand darüber sachlich berichtet.

Bekanntermaßen gibt es genügend weitere Baustellen, um die ich mich kümmern kann, daher bin ich alles andere als erfreut über diese Situation. Wenn es aber sein muss werde ich bzw. werden Dragan und ich das durchziehen.

Noch eine Ergänzung:

Sie hat weder Telefon- noch Faxnummer oder E-Mail-Adresse angegeben und hat zum Ausdruck gebracht, dass eine Kontaktaufnahme außerhalb der Überweisung der geforderten 1400 Euro nicht erwünscht sei.

Sie hat eine Frist von effektiv rund 48 Stunden gestellt. Ich war unterwegs, auf meine E-Mail (ihre Adresse musste ich anderweitig raussuchen) hat sie nicht reagiert oder zurückgerufen. Dass ich dann die Sache meinem Anwalt zu übergeben habe ist logisch.

Was für ein Bullshit. Wenn sie sich mit dieser Rechtsauffassung durchsetzt, kann sie demnächst auch bei google (translate), anonym.to oder archive.org abkassieren.

Über die Rolle eines Browsers bestehen wohl Unklarheiten. RA Stadler hat das bereits hinreichend erklärt, doch hier nochmal etwas ausführlicher:

Ein Browser bekommt von irgendwoher eine Ladung Text und macht etwas daraus, zum Beispiel eine grafische Darstellung, die wie eine "Seite" aussieht. Es könnte auch eine synthetische Stimme versuchen, etwas vorlesen ... Manche Browser, wie zum Beispiel lynx, können keine Bilder darstellen. Andere, wie Firefox oder nun auch Chrome, bieten die Möglichkeit, über selbst geschriebene Scripts allerhand mit den ankommenden Daten zu machen. Es besteht meiner Kenntnis nach von keiner Seite ein Anspruch auf eine wie auch immer geartete Darstellung in einem Browser.

Welche Aufgaben ein Browser übernimmt ist ebenfalls nicht festgelegt. Dass "Anzeigen von Homepages" nicht den Kern der Sache trifft sollte vor allem Wikipedia-Nutzern klar sein, die über den Browser eine hochkomplexe Software bedienen. Weitere Beispiele sind Office-Applikationen wie Google-Docs oder Zoho, ein Spiel, oder noch ein Browser.

Für einen Server, von dem die Daten abgerufen werden, ist das vollkommen egal. Es entstehen, anders als in dieser Diskussion suggeriert wird, keine weiteren Kosten. Es bleibt bei einem Abruf durch auf einem anderen Computer laufende Software. (Das sog. "Wunder des Internets"!) Wenn diese Software die Daten an einen "tatsächlichen Benutzer" weiterschicken will, tut sie das auf "eigene Kosten" wenn man so will.

a) Generiert der Web-Blaster keinen zusätzlichen Traffic d.h. wenn ich die Seite http://www.wikiweise.de/wiki/Wikiweise%3AImpressum über den Browser xyz abrufe, dann wird genauso viel Traffic erzeugt als wenn es über http://de.web-blaster.org/www.wikiweise.de/wiki/Wikiweise%3AImpressum geht.

b) Wenn man die Ausführungen der Frau zu ihren eigenen Bildern ernst nimmt:
[...]Die kostenlose Weiternutzung erfordert unter anderem
Urhebernennung "Martina Nolte" (mindestens so hervorgehoben wie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber) an jeder Kopie,
den angegebenen Bildtitel und alle dazu gehörenden Rechtevermerke,
den Lizenzvertrag oder die vollständige Internetadresse http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode bei jeder Kopie, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen.
[...] aus http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Erstausschank_HBX-WikiRed.jpg
dann ist festzustellen, daß die (Vorschau) Bilder auf ihrer eigenen Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Martina_Nolte denn Nutzungsbedingungen entgegen stehen und folglich sie selbst abgemahnt werden müsste. Vielleicht findet sich ein Anwalt der dies tut ;-) denn Anwaltsgebühren würden ja trotzdem anfallen....

c) Desweiteren sei auf Art. 5 Abs. 3 GG verwiesen da der Webblaster durch aus auch unter dem Kunstbegriff gesehen werden kann und Kunst ist laut dem GG bekanntlich frei.

d) Deweiteren würde es mich mal interessieren, wo auf http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode jemanden das Recht eingeräumt wird spezielle Nutzungsbedingungen wie Nennung des Namens usw. zun erlassen?

e) Zusatzlich sollte sich mal die Dame diesen Satz "Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind." aus obigem Link zu Gemüte führen, denn das trifft meiner Meinung nach für den Webblaster auch zu.

f) Die Url http://images.google.com/imgres?imgurl=http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a8/Erstausschank_HBX-WikiRed.jpg&imgrefurl=http://blog.wikimedia.org/feed/&usg=__00HuxwBCcIbnF8xAodRkdy4M1So=&h=535&w=800&sz=131&hl=en&start=24&um=1&tbnid=8ebxgeTaVHGxzM:&tbnh=96&tbnw=143&prev=/images%3Fq%3D%2522Martina%2BNolte%2522%26imgsz%3Dsmall%257Cmedium%257Clarge%257Cxlarge%26ndsp%3D21%26hl%3Den%26sa%3DN%26start%3D21%26um%3D1
stellt einen klaren Verstoß gegen die von Frau Nolte aufgestellten Nutzungbedingungen da, wo bleibt die Abmahnung?

g) und würde sich die gute Frau auf ihrer eigenen Seite an die von ihr aufgestellten Nutzungvorschriften halten, dann gäbe es auch keine Probleme mit dem "Webblaster" da dieser dann die Copyright-Verweise (Name usw.) ebenfalls zeigen würde.

h) Da aber die Vorschaubilder ohne diese Hinweise online gestellt werden, bleibt doch ein gewisser böser Nachgeschmack der Verarsche.....

bombjack

Meiner Ansicht nach will die gute Frau mit ihrer Aktion ihre finanzielle Situation aufbessern. Ich würde als Admin schlicht alle ihre Fotos aus der Wikipedia löschen. Soll sie sie doch richtig verkaufen und nicht von hinten durch die Brust per Abmahnverfahren.
Die Wikipedia zu verklagen, das traut sie sich nicht. Stattdessen versucht sie lieber irgend welche kleinen Krauter abzuziehen. Alles wohl in der Hoffung, dass diese Angst vor einer Klage haben. Dabei hat sie mit ihrer obskuren Rechtsauffassung AFAIK nicht den Hauch einer Chance...

Dieses ganze Urheberrecht ergibt heute eigentlich keinen Sinn mehr. Sobald ein Werk veröffentlicht ist, hat der Urheber ohnehin keine Kontrolle mehr darüber, wo, wann und wie es verwendet wird. Die uneingeschränkte Reproduzierbarkeit ist längst eine Tatsache die sich auch nicht mehr ändern wird. Es wäre an der Zeit einen Modus zu finden, in dem Urheber für ihre Arbeit bezahlt werden und nicht dafür, daß jemand ihr Werk betrachtet.

Frau N. mag ja zurecht darauf beharren, daß Ihre Bilder nur mit Hinweis auf ihre Urheberschaft gesehen werden dürfen. Aber selbst unter geltendem Recht wird sie kaum durchsetzen können, daß Webfilter wie Google, Anonymouse oder der Webblaster einen solchen Hinweis aus eigener Kraft erzeugen müssen, weil er im vermittelten Inhalt fehlt.

Der Blaster ist kaputt. Die komplette URL mit http:// funktioniert nicht. Ohne schon. hth.

hallo,
ist es richtig, das deine seite keine seiten speichert? das wundert mich ein wenig, wenn ich eine testseite aufrufe und danach was verändere bleibt die seite bei dir so, ich bekomme nicht die aktualisierte seite, was für mich bedeutet das deine seite etwas cached, also eine kopie erstellt, ich würde mich freuen, wenn du mir das entweder per mail erklären könntest oder hier per comment.

testseite: http://de.web-blaster.org/www.awencio.pl/
und
http://de.web-blaster.org/awencio.pl/

gruß jannick

Jannick, dass der Web-Blaster etwas anderes anzeigt als die "Original-Website" kann verschiedene Gründe haben.

Unser Provider hat natürlich einen Proxy installiert, durch den alle dort gehosteten Rechner ihre Netzzugriffe vornehmen. Dieser Proxy kann sich dazu entschieden haben, die alte Version Deiner Seite zwischenzuspeichern, zum Beispiel aufgrund eines entsprechend von Dir oder automatisch von Deinem Server gesetzten Verfalldatums Deiner Seite. Liegt das Verfallsdatum weit in der Zukunft, wird der Proxy die Daten speichern um unnötige Netzlast zu vermeiden, selbst wenn das Verfallsdatum überhaupt nocht korrekt gesetzt ist und sich die Daten vor dem Verfallsdatum ändern.

Das ist ein ganz normaler Vorgang, den jeder schlaue Provider installiert hat. Selbst Desktop-Browser tun das, dafür gibt's den Cache.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Du anhand der Browser-Identifikation des Web-Blasters oder dessen stabiler IP-Adresse diesem andere Inhalte vorsetzt als anderen Browsern. Konkret: Sobald der Web-Blaster daherkommt, lieferst Du eine, ansonsten eine andere Seite.

Obwohl das in diesem Fall ein lustiger Streich wäre, ist selbst das normale Praxis. Natürlich kann jeder Server entscheiden, für bestimmte Browser andere Inhalte auszuliefern, um beispielsweise eine korrekte Darstellung oder korrekte Abarbeitung von Clientside-Scripts zu ermöglichen.

Es ist wohl klar, dass Jannick seinen Server so angepasst hat, dass er für den Web-Blaster andere Inhalte ausliefert.

Mit beliebigen Parametern lässt sich über den Web-Blaster immer die gleiche präparierte Seite einsehen:
http://de.web-blaster.org/awencio.pl/index.php?gib-mir-die-richtige-seite

Im Vergleich dazu:
http://awencio.pl/index.php?was-auch-immer

Das ist natürlich ganz lustig zu Ostern.

Gut, dass Frau Nolte mit Alvar Freude genau an den richtigen Mann geraten ist.

Und damit ihr die Sache eine Lehre ist, hoffe ich, sie bleibt auf einem schönen Berg Anwaltskosten sitzen.

Viel Glück, Alvar.

Mir ist vor wenigen Tagen etwas Ähnliches passiert. Ich hatte einen Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Reis) auf eine meiner Webseiten übernommen und eine Abmahnung erhalten weil ich drei Fotos(Beispiel:http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Reis_-_Cigalon_roh.jpg&filetimestamp=20051212064632) verwendet hatte, ohne unter den Fotos auf den Urheber hinzuweisen. Statt der geforderten 930,- Euro konnte ich mich dann auf 350,- Euro mit dem Urheber einigen. War trotzdem ein Schock. War der festen Überzeugung mit dem Hinweis

Alle Texte und Bilder der entsprechenden Artikel basieren auf Artikeln aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der jeweiligen Autoren verfügbar.
wäre ich auf der sicheren Seite. Nichts da. :(

In einem solchen Fall empfehle ich drigend mit einem auf solche Fälle spezialisierten Anwalt zu reden. Ohne fachlichen Rat auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben.
Die Erstberatung bei einem Spezialisten (bei einem, der sich mit dem Thema auskennt) ist in der Regel deutlich günstiger.

Natürlich ist jeder Fall individuell, ich weiss nicht wie Du die Sachen konkret in Deine Webseite eingebaut hast. Aber es deutet einiges darauf hin, dass auch in Deinem Fall ein treuwidriges Verhalten des Fotografen zum Zwecke der Lizenzgebührenforderung vorliegt.

oben steht ihr nachname warum dann dauernd N.

Offenbar wollte Frau Nolte die Wikipedia als Werbeplattform missbrauchen, ohne der Community wirklich etwas zu geben. Was soll man von einer Sozialpädagogin, die einen auf Fotojournalistin macht, auch erwarten? Vielleicht wollte sie mit den Abmahnungen den nächsten Urlaub äh... die nächste Fototour finanzieren. Erbärmlich.

mfg

Erbärmlich ist höchstens das Niveau, auf dem hier diskutiert und kommentiert wird. Ich stelle als Wikipedianer meine Arbeit, für die ich an anderer Stelle Geld verlangen könnte, kostenlos ins Netz, geknüpft an ein paar kleine Bedingungen im Bezug auf die Weiternutzung. Wer sich nicht an diese Bedingungen hält, verstößt gegen das eingeräumte Nutzungsrecht und verletzt damit mein Urheberrecht. Diese ganze Diskussion macht mir nur noch deutlicher, dass ich in Zukunft gegen die nicht lizenzkonforme Weiternutzung meiner Wikipedia-Artikel noch härter vorgehen werde, sprich: keine ellenlange Hinweise mehr, eine Warnung und danach Post vom Anwalt. Diese Unkultur des "Im internet ist alles umsonst und ich darf damit machen, was ich will" geht mir gewaltig auf den Zeiger.

Zum Fall hier: Martina hat sich beim Webblaster nicht genug informiert und den falschen getroffen. Ansonsten ist ihre Vorgehensweise vom rechtlichen Standpunkt her völlig korrekt. Auch wenn das vielen leuten nicht passt.

Ach Felix, jetzt mal halblang! Wozu schreiben wir den Mist denn for free, wenn man dann erst mal Jura studieren muss, um das Zeug weiter zu verwenden?

Ich denke, das Niveau hier ist doch ganz in Ordnung. Kein Vergleich zu dem, was ich in der Wikipedia zu dem Thema lesen musste. :)

...erinnert mich irgendwie an eine URV-diskussion vor über einem jahr: es wird übersehen, daß die rechtslage ziemlich schwammig ist, sobald es sich um netzkunst-projekte dreht. wäre das ganze auch noch dezentral organisiert (wie weiland Napster u.a.) - wen wollte man dann überhaupt belangen? das wäre dann das 'perfekte verbrechen' ;) !

nun, das mit den proxys war mir natürlich bekannt, nur weiß man ja nie, ob nicht doch irgendwelche daten gespeichert werden, in dem falle wäre frau noltes einwand nämlich gerechtfertigt, ich glaube, das beste ist, so wie ich es auf der testseite gemacht habe, wenn man es möchte, blaster etc auszusperren, es gibt ja den X_HTTP_FORWARDED. Aber wenn jemand seine fotos auf einer so öffentlichen quelle wie wikipedia veröffentlicht, kann man nicht erwarten, dass die bilder nicht weitergezeigt werden.

gruß jannick

Früher hatte ich die Fotos in meinem Blog unter CC-Lizenz. Was andere nicht davon abgehalten hat, allen möglichen von der Lizenz nicht abgedeckten Schmu zu machen. Zum Beispiel als Produktfoto in Ebay... doppelt nett, denn zum einen ist es nicht das Foto vom tatsächlich verkauften Produkt, zum anderen ist es eine kommerzielle Nutzung, die ich untersagt hatte. Auf meine Beschwerde hin bekam ich antworten wie "mach doch kein so Theater". Außerdem hat natürlich keiner von nicht nichts nix gewusst.

Was die besagte Dame macht, mag nicht in Ordnung sein. Es gibt aber auch noch eine andere Seite solcher Geschichten.

Ich habe es dann aufgegeben, Fotos unter CC zu veröffentlichen und einen Referer-basierten "Dongle" programmiert. Kein Bock mehr, der Sepp zu sein...

Zu Wikipedia habe ich eines der betroffenen Fotos dennoch hochgeladen. Resultat: Es kommt regelmäßig bei Ebay. In dem Fall jedoch kompatibel mit der Lizenz. Wobei ich mir sicher bin, dass nicht ein einziger das überprüft hat.

Man sollte zwischen echten Urheberrechtsverletzungen und vermeintlichen unterscheiden. Und zwischen künstlich provozierten.

Wer im März anfängt in Artikeln fremde Bilder gegen eigene auszutauschen, die eigenen Anforderungen an die Lizenzbedingungen dabei aber nicht erfüllt aber dann an anderer Stelle dies anmahnt, der macht dies offensichtlich aus niederen Beweggründen.

Gilt das auch für andere Sachen ?
Noch nie Musik, Filme oder gar Software geladen und verwendet ?
Ich nehme mal an, Youtube kannst du aus gewissensgründen nicht benutzen, oder ?

Oder gilt diese Argumentation für dich nur für die ach so tolle und freie Wikipedia ?

Ekelhaft.
Frau Nolte hat die Bilder selbst ohne Beachtung Ihrer lizenz in die Wikiartikel gepackt. Die Wikipedia besteht nicht nur aus *.wikipedia.org, sonder auch aus den Spiegeln und Live-Mirrors - immerhin wird dies von der Wikipedia gefordert. Die WMF kann der einzige Ansprechpartner für die Beseitigung dieser Probleme sein. Diese Probleme waren doch sowas von voraussehbar. Mit der einheitliche Lizenz von Artikeln und Bildern hätte dies nicht passieren können. Es tut mir leid: aber die WMF hat es verrafft!

Hm. Ich wünsche dir mal das ein evtl. angerufenes Gericht nicht genau so merkbefreit ist wie die Olle. Denn eine Kopie fertigst du ja nun wirklich nicht an.

Nun, ich denke, dass es bei einer Weiternutzung es schon zumutbar ist, sich mit der Rechtslage zu beschäftigen. Im Zweifelsfall sollte es doch immer möglich sein, mit dem jeweiligen Urheber in Kontakt zu treten und über die genauen Modalitäten zu reden. Auch gibt es in de-wp genügend Materialien mit weiteren Infos und weitere Fragemöglichkeiten. Bedenkt bitte, dass manche Bilder wirklich nur mit einem hohen Aufwand an Zeit und Kosten überhaupt erst möglich geworden sind. Ein Urheber darf dann doch zu Recht erwarten, dass die freundlicherweise unter eine freie Lizenz gestellten Bilder lizenzkonform genutzt werden.

Darüber hinaus könnte es vielleicht sinnvoll erscheinen, für Bilder fertige Wiederverwendungsvorlagen zu generieren, die eine rechtlich zulässige Einbindung anderswo ermöglichen. Als Vorbild empfinde ich hier geograph.co.uk.

Was soll eigentlich der Sinn des ersten Kommentars sein?!

Mich persönlich erinnert der Fall an Marions Kochbuch (ARD-Bericht in Plusminus). Geschickt ist es natürlich, das Ganze ohne eigene Domain und Webspace aufzuziehen, indem man die Wikipedia als offene und freie Plattform dazu missbraucht. Eigendlich verwunderlich, dass da nicht früher wer drauf gekommen ist.
Jetzt muss sie nur noch ihren Gerichtsstand in Hamburg haben und dem Geldscheffeln steht nichts mehr im Wege.

Eine positive Seite hat das Ganze: diesmal wurde ein ebenbürtiger Gegner ausgesucht. Schaun ma mal, ob und wie lange sich das Abmahngeschäft rentiert.

Hallo Alvar!

Ich verfolge die Diskussion schon seit einigen Tagen und möchte die Möglichkeit ergreifen, Dir zu sagen, daß ich auf Deiner Seite bin.

Frau N. legt m.E. ein unzumutbares Verhalten an den Tag und sollte von Tätigkeiten auf der Wikipedia absehen, wenn sie mit der Nutzung ihrer Bilder nicht einverstanden ist.

Gruß,
CN

Tja, mich hat es auch erwischt. Martina Nolte möchte von mir gerne 500.- Euro und eine unterschriebene Unterlassungserklärung. Ich habe einige Artikel 1:1 von WP mit korrekter Lizenzierung (GFDL) übernommen und dann das.

Ein weiterer Fotograf hat sich am selben Tag bei mir gemeldet und möchte gerne 5000.- EUR.
Scheint eine abgesprochene Aktion zu sein.

Zumal ich es fair gefunden hätte mich per E-Mail zu kontaktieren und auf den vermeintlichen Verstoß hinzuweisen. Auch auf mein Angebot die Sache gütlich zu regeln wurde gar nicht reagiert.

Habe meinen Anwalt eingeschaltet...

Wie kommt man eigentlich auf so hohe Beträge, der objekive Wert der einzelnen Fotos dürfte einen einstelligen Betrag ja nicht übersteigen?

Dieser Wiki-Nutzer hat auch in der jüngsten Vergangenheit das Geschäftsmodell für sich entdeckt und massiv Abmahnungen verschickt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Steschke

Interessant auch seine Hinweis: Ich erkläre hiermit, dass ich einer Nutzung meiner Texte und Bilder unter den Bedingungen eines sogenannten „Gentlemen-Agreement“ ausdrücklich widerspreche.

Du wurdest ebenfalls abgemahnt?
Der Herr Brummfuss aus der Wikipedia sucht gerade weitere Abmahnopfer um das schnell im Verein regeln zu können: Melde dich mal bei dem http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Brummfuss
Vielleicht kann er dir sogar weiterhelfen.

lb Felix, bevor Du das Niveau hier anpatzt, erinnere ich Dich daran, was Du an Unsäglichem in einem geschützten Raum zu mir gesagt hast - und du warst nicht alleine, eine Reihe anderer hat das mitgelesen und das fanden auch alle in Ordnung so! Und wie du weißt ist es verboten, Inhalte des geschützten Raumes in Wikipedia zu wiederholen. Wunderbar. Damit darf man alles.

Also - in der Sache zu den Lizenzen gebe ich Dir völlig recht, aber wer Niveau einfordert, der sollte das durchgehend machen!

Auch teile ich Deine Meinung, dass sich Martina Nolte definitiv den falschen Gegner ausgesucht hat. Aber dass sie sich in grundsätzlichen Fragen bereits ordentlich irrte, das ist bekannt (einiges hat sie ja bereits löschen müssen, da sie ja gar keine Verwertungsrechte mehr hatte)

Ob jedoch Bilder grundsätzlich schützenswürdiger und anders zu behandeln sind als Texte, da bin ich mir nicht wirklich sicher. Bei Texten ist ein Gesamthinweis mit den Autoren ausreichend, das kann an geeigneter Stelle am Ende einer Publikation sein. Die Nolte und andere verlangen, dass jedes Bild mit ihrem Namen versehen werden müssen. Ich habe nicht gelesen, ob sie damit einverstanden sind, das zu tun, was seit Jahrzehnten üblich ist. Am Ende eines Buches eine Bildlegende mit den Rechteinhabern.

Das wurde noch nicht geklärt! Oder zumindest habe ich es noch nirgends gefunden.

Ich möchte mal auf folgende Links hinweisen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechte_beachten

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

Also entweder müssen die Nutzungsbedingungen direkt unter dem Bild stehen, oder sie hat keinen Anspruch mehr auf Kosten.

Hier die wichtigen Zitate:
# Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung in der Wikipedia – zur Verfügung.
# Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben.
# In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist.
# Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur „Nutzung in der Wikipedia“ oder ähnlich reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden.
#Eine Übernahme von Bildern (auch aus anderssprachigen Wikipedias) verlangt die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Dazu eignet sich die Bildbeschreibungsseite. Ausreichend ist wohl das Setzen eines Links auf die Bildquelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite des Autors/Urhebers.

Nun die Interessante Frage:
Weiß die Frau, dass sie selbst gegen die Richtlinien verstoßen hat und somit eine unbewusste oder doch bewusste TÄUSCHUNG hervorgerufen hat?

Im Klartext:
Die Linzes muss unter dem Bild stehen.
Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden.

Ich denke ein guter Anwalt kann da einiges raus schlagen.

Hallo,

mal abgwesehen von dem ganzen anderen Kleinkrieg ist de webblaster m.E. eine Webseite und kein Browser. dass auf der webseite ein Programm werkelt, welches die wiederum aufgerufenen fremden Seiten "bereichert", trifft sicher zu, macht aber aus webblaster weder selbst ein Programm noch einen Webbrowser.

MfG
drako

Ist Google Docs dann auch keine Textverarbeitung, weil's im Browser läuft? Ich kann sogar ein Icon auf meinem Desktop haben, dass diese Software aufruft.

Der Unterschied zwischen lokalen und entfernten Daten und Software verschwimmt zusehends. Dass das WWW schon lange keine Plattform zum Publizieren von Dokumenten mehr ist scheint noch nicht wirklich in den Köpfen angekommen zu sein.

habe über diesen fall bzw. dem aktuell erneuten versuch im heise newsticker gelesen.
mal abgesehen von allem anderen: wenn es der guten frau nur um die explizite nennung ihres namens geht, wäre es doch am einfachsten für sie gewesen eine entsprechende info (z.B. am bildrand) in das foto einzubetten. da sie das nicht tut, liegt der verdacht einer gezielten abmahnfalle schon nahe.

tststs....

BT

Ja diese Abmahner, das scheint ein lukratives Geschäft zu sein und manche sind so schon zu Reichtum gekommen - Schade das hier nicht denjenigen, die nur darauf abzielen vom Gesetzgeber ein Riegel vorgeschoben wird...

Es gibt keine Kopie, es gibt keine Weitergabe. Es gibt auch keine "offizielle" Mail, die darauf hinweist, dass irgendwelche Bilder falsch übernommen werden würden. Es werden ja auch keine Bilder übernommen, es werden keine Texte übernommen.

Es werden keine Urheberrechtshinweise entfernt, es werden keine Urheberrechtshinweise hinzugefügt.

Ob jedoch Bilder grundsätzlich schützenswürdiger und anders zu behandeln sind als Texte, da bin ich mir nicht wirklich sicher. Bei Texten ist ein Gesamthinweis mit den Autoren ausreichend, das kann an geeigneter Stelle am Ende einer Publikation sein. Die Nolte und andere verlangen, dass jedes Bild mit ihrem Namen versehen werden müssen. Ich habe nicht gelesen, ob sie damit einverstanden sind, das zu tun, was seit Jahrzehnten üblich ist. Am Ende eines Buches eine Bildlegende mit den Rechteinhabern.

I agree that this is better than other sites, especially when it comes to quality. I have been using this site for the last 3 years it never dissapointed me. Does anybody know when the new version is coming out

Ich denke, das Niveau hier ist doch ganz in Ordnung. Kein Vergleich zu dem, was ich in der Wikipedia zu dem Thema lesen musste. :)

Aktuelle Kommentare

  • Timo: Hier ein interessanter Artikel über die SCHUFA und was sie weiter lesen
  • Pa: If your government (or company or school) blocks youtube site, weiter lesen
  • Egal: Noch ein Leak: Der Alvar hat auch ein Gutachten zur weiter lesen
  • Alvar: Zur Info: Nebenan habe ich unter http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html ein technisches Gutachten weiter lesen
  • Robert L.: Ich finde das mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht so weiter lesen
  • Anonym: ...genauer gesagt, war die auskunft der bahncard-kreditkarten-hotline, dass der verfügungsrahmen weiter lesen
  • tatata: die information stammt aus zwei telefonaten mit der commerzbank. ich weiter lesen
  • Alvar Freude: Hast Du nähere Infos darüber, dass die Bahn die Entscheidungen weiter lesen
  • tatata: das problem ist nicht die commerzbank. es ist die bahn. weiter lesen
  • Medyum: daß User auf Selbstzensur setzen, die wie Sie sicher wissen weiter lesen

Über diese Seite

Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Alvar Freude vom 8.04.09 1:46.

Missbrauchsopfer gegen Internet-Sperren; Mailingliste ist der vorherige Eintrag in diesem Blog.

Pressemeldung: AK Zensur zu Internet-Sperren ist der nächste Eintrag in diesem Blog.

Aktuelle Einträge finden Sie auf der Startseite, alle Einträge in den Archiven.