Und: Gesetzesentwurf hält sich nicht an Vorgaben des SPD-Parteivorstands.
Nach einer mir vorliegenden Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages darf das BKA an ausländische Provider Abuse-Mails schreiben.
Eine wichtige Begründung für Internet-Sperren war ja bisher: das BKA dürfe aufgrund der Souveränität der Staaten keine ausländischen Provider anschreiben. Die Hausjuristen des Bundestages sehen das in ihrer Zusammenfassung so:
Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt, und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen Emails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.
Ein freundlicher Hinweis wäre demnach erlaubt, nur keine Aufforderung oder ähnliches.
Genauer sagt es der Haupt-Text:
Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt, die diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server aufmerksam macht, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert.
SPD-Anforderungen nicht erfüllt
Ansonsten ist ja nun der Gesetzesentwurf da. In einigen Punkten ist er unsauber bzw. entspricht nicht den Anforderungen der SPD.
So forderte der Parteivorstand der SPD ein strenges Subsidaritätsprinzip, also ganz streng: „Löschen vor Sperren“. Davon kann beim vorliegenden Gesetzesentwurf nicht die Rede sein. Denn dort heisst es:
(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.
Was nicht erfolgversprechend ist bestimmt das BKA. Und deren Kompetenz konnten wir in der Hinsicht ja die letzten Wochen gut beobachten.
Innerhalb der EU sollen vor dem Sperren Konsultationen stattfinden, bei den anderen Staaten ...
[...] darf das Telemedienangebot sofort in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen.
Na dann bin ich mal gespannt, bei welchen Staaten das BKA davon ausgeht, dass die nicht schnell genug reagieren.
Interessant ist aber auch, was das Überwachungsgremium darf. Letztendlich nicht viel. Mindestens die Hälfte der fünf Personen müssen aus Volljuristen sein, und diese dürfen dann die Listen durchschauen. Ich bezweifle stark, dass das zu auch nur irgendeinem sinnvollem Ergebnis führen wird. Spannender wird es bei dem, was das Gremium nicht darf: es darf zum Beispiel nicht überwachen ob das BKA das „Löschen vor Sperren“ überhaupt durchgeführt hat. Auch das war eine Forderung des SPD-Parteivorstands.
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