Bundeshacker, DNS- oder Hybridsperren?

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Ein neues Dokument ist aufgetaucht: Vom Innenministerium ist ein Bericht für den Innenausschuss des Bundestages über die „Technischen Möglichkeiten der Entfernung bzw. Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“ erstellt worden (PDF, 380 KB, 7 Seiten mit Begleitbrief und Deckblatt).

Die einzenen Formulierungen hören sich so an, als ob ein Halb-Laie die verschiedenen technischen Studien so zusammengefasst hat, dass dies auch von noch Leyenhafteren Lesern verstanden werden soll. Die wirklich interessanten Fragen werden dabei aber nicht gestellt:

  • Was soll überhaupt ganz konkret gesperrt werden?
  • Wie wird Kinderpornographie im Internet verbreitet? Also: offen und frei zugänglich?
  • Wie stoßen die Nutzer darauf?
  • In welchen Ländern liegen die zu sperrenden Inhalte?
  • Welche Arten von Nutzern stoßen auf Kinderpornographie, welche technischen Kompetenzen haben sie?
  • Stoßen sie zufällig drauf, oder nach gezieltem Suchen?
  • Über welche Internet-Dienste werden Kinderpornos verbreitet?

Viele Menschen haben ja immer noch die Vorstellung, dass das Internet das sei, was sie im Web-Browser sehen. Aber das Web spielt in den meisten aktuellen Fällen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornographie nur eine untergeordnete Rolle – ein Grund, warum die geplanten Sperren auch im Sinne der Befürworter nichts bringen.

Insgesamt ist der Bericht eine grobe Zusammenfassung der bekannten Beschreibungen was möglich und nicht möglich ist, angereichert mit ein paar Eigenheiten. Er beginnt mit der Feststellung:

Die dauerhafte und vollständige Entfernung kinderpornographischer Inhalte aus dem Internet ist technisch nicht möglich. Sobald die entsprechenden Inhalte von einem Host – d.h. von einem Computer im Internet, der anderen Internetnutzern Inhalte oder Dienste zur Verfügung stellt – entfernt werden, kann der Anbieter seine Inhalte über andere Hosts wieder zugänglich machen.

Im Ausland sei ein solches Entfernen aber schwierig. Es sei zwar auch ein „Hacking“ entsprechender Websites möglich, aber „rechtlich und politisch höchst problematisch“. Davon, dass dies technisch nicht ganz trivial wäre ist aber nicht die Rede. Aber es wird wohl eher nichts, mit dem Bundeshacker.

Apropos Ausland: Aus anderer und sicherer Quelle weiß ich, dass das Innenministerium behauptet „keine gesicherten Erkenntnisse“ zu haben, in welchen Ländern die Verbreitung von Kinderpornographie nicht strafrechtlich verfolgt wird. Vielleicht liegt diese Nicht-Kenntnis aber auch daran: es gibt kaum Länder, in denen die Verbreitung oder gar Herstellung von Kinderpornos nicht strafbar ist. Die meisten Webseiten, die in anderen Ländern auf der Sperrliste stehen, stammen aus den USA. Mir wäre neu, dass ausgerechnet dort Kinderpornographie geduldet wird. Jetzt darf man sich nochmal fragen: Warum gibt es im Innenministerium keine Erkenntnis, aus welchen Ländern die entsprechenden Websites stammen? Absicht oder Inkompetenz?

Zurück zum Bericht des Innenministeriums. Da der Autor keine Chance sieht, gegen die Verbreiter der Inhalte vorzugehen, stellt er im folgenden drei Filter-Möglichkeiten zur Diskussion: bei den Computer der Nutzer, eine Sperre auf dem „Computer des Anbieters (Host)“ und im „für den Abruf solcher Inhalte genutzten Verbindungsnetz (Internet)“. Nutzerautonome Filter sind in diesem Fall aus naheliegenden Gründen Quatsch, was man auch im Innenministerium so sieht. Mit einer Sperre beim Anbieter meint das Innenministerium die Entfernung der Inhalte, sieht aber wieder Probleme mit dem nicht näher spezifizierten Ausland, in dem dies nicht möglich sei. Und damit bleibt nur noch die Variante von dem, was wir als Internet-Sperren verstehen.

Hier bevorzugt der Autor für den Anfang die DNS-Manipulation. Am liebsten wäre ihm aber eine hybride Variante aus DNS-Umleitung und transparentem Proxy, wie sie auch in Großbritannien zum Einsatz kommt. Die Nebenwirkungen davon konnten wir ja erst vor kurzem bei der Wikipedia-Sperre beobachten.

Somit ist klar: die DNS-Sperre ist nur für den Anfang geplant. Später wünscht man sich dann eine Art Omnicleaner, der das Internet zielgerichtet filtert.

3 Kommentare

[...]Vielleicht liegt diese Nicht-Kenntnis aber auch daran: es gibt kaum Länder, in denen die Verbreitung oder gar Herstellung von Kinderpornos nicht strafbar ist. [...]

Naja....auch wenn die Leyen mit zerfetzten Kinderkörpern und vergewaltigten Kleinkindern auf emotional angehauchten Stimmenfang geht, bin ich der Meinung daß der Großteil der Sperrungen sich gegen sog. "unzulässige Inhalte" im Sinne des JMSTV §4 und §5 richten wird, dort dürfte dann speziell die Darstellung der "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" eine Rolle spielen und vermutlich ist ein russischer Bilderhoster der Leyentruppe ein gewaltiger Dorn im Auge. Interessant in der Hinsicht ist auch die Verbandelung eines "Vereins" über das Frauchen des Wirtschaftsministers vgl. https://www.rackland.de/members/hadmut/blog.de/2009/03/27/ist-jetzt-zu-guttenberg-wirtschaftsminister-oder-seine-frau/ da besonders dieser Verein wegen einer sehr nebulösen Definiton was denn eingentlich Kinderporno darstellt aufgefallen ist. Provokant gesagt ist nach denen alles zu verbieten, bei dem Personen mit dementsprechenden Neigungen erregt werden könnten, praktisch Gedankenverbrechen pur. Desweiteren sei darauf hingewiesen, daß z.B. bei uns computergenerierte Darstellungen im Gegensatz zu den USA unter dem §184b pönalisiert sind und damit dürften jede Menge Chan-Boards auch auf der Abschußliste stehen.

[...]Nutzerautonome Filter sind in diesem Fall aus naheliegenden Gründen Quatsch, was man auch im Innenministerium so sieht.
[...]

Wie wäre es damit:
http://www.heise.de/security/news/foren/S-OT-Schwarzmalerei-bzw-eine-Frage/forum-155924/msg-16479037/read/

Kann soetwas kommen? Besonders wenn wie ich vermute die Filterung ausgeweitet werden wird und mehr Personen diesen Versuch umgehen werden?

bombjack


öh das is ne gute satire, oder?
httpx://www.omnicleaner.com/

Ich möchte wirklich mal wissen, was sich Frau von der Leyen bei diesem Gesetz gedacht hat ... wahrscheinlich nichts, weil die Kompetenz auf technischer Ebene einfach fehlt. Oder der Kerngedanke lag wirklich im großen Spielraum für Internetzensur durch das BKA als Staatsorgan.

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Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren: Europa oder alle Länder? ist der vorherige Eintrag in diesem Blog.

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