Interessant ist dabei, dass nur solche Webseiten auf der Filter-Liste stehen sollen, die von außerhalb Europas kommen, bzw. genauer: von außerhalb des Gültigkeitsbereichs der E-Commerce-Richtlinie. Etwas anderes wäre auch schwer mit EU-Recht vereinbar. Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, ob das BKA nicht dennoch gerne so manche Webseite wie die mit der Sperrliste aus Finnland und andere aufnehmen möchte. Das wird sich zeigen, ich gehe davon aus, dass die Liste nicht lange geheim bleiben wird.
Mir liegt zudem eine mit dem BKA abgestimmte Stellungnahme des Innenministeriums vor, darin heisst es, dass Webseitem aus „allen Länder“ in Frage kommen:
In welchen Ländern stehen die Server, die mittels der Sperrliste blockiert werden sollen?Wir werden ja sehen, was später im Gesetz und dann auf den Filterlisten steht …
Theoretisch können alle Länder hiervon betroffen sein. Zu betonen ist, dass - sollte im Ausnahmefall ein Server in Deutschland stehen - nicht Access-Blocking anzuwenden wäre, sondern andere Mechanismen reifen, die zu einer Herunternahme der Inhalte führen.
Interessant ist ansonsten, dass Stephanie Freifrau von und zu Guttenberg – Ehefrau des Wirtschaftsministers, aus dessen Haus obiger Gesetzesentwurf stammt – in der Zwischenzeit Vorsitzende des Vereins Innocence in Danger ist. Der Verein fällt insbesondere dadurch auf, dass sich dort Werbesäulen für Designer-Kleider Boulevard-Medien-tauglich zwecks Reporter-Fütterung zu Parties treffen und nebenbei noch irgendwas für Kinder tun. Ansonsten ist der Verein auch durch den laxen Umgang mit Phantasie-Zahlen bekannt.
PS: Achso, die Ausfälle des Blogs die letzten Tage sind nur auf einen Hardware-Fehler des Servers zurückzuführen. Neues RAM („Hauptspeicher“) brachte Abhilfe.
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