Blaster-Klage: Termin AG Hamburg und: hat sie überhaupt das Nutzungsrecht?

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Bei der Klage gegen den Web-Blaster/Assoziations-Blaster wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gibt es nun einen Termin vom Amtsgericht Hamburg:

Mittwoch, den 10.2. 2010 um 11:45 Uhr, Sitzungssaal A005
im Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
 

Da bin ich mal gespannt, ob die Klägerin Martina Nolte ihren Vertrag mit dem Axel Springer Verlag offen legt. Unser Anwalt Thomas Stadler hat nämlich herausgefunden, dass sie eventuell gar keine Nutzungsrechte mehr an ihrem Text hat. Aus einer Ergänzung ans Gericht:

Das urheberrechtliche Werk, auf das sich die Klägerin beruft, ist ein im Hamburger Abendblatt erschienener Zeitungsartikel von ihr. Nach dem Kenntnisstand des Unterzeichners schließt der Axel Springer Verlag AG aber mit seinen Autoren nur sog. „buy-out“-Verträge, die ein ausschließliches Nutzungsrecht für den Verlag vorsehen. Das dürfte auch hier so sein. Dies würde allerdings bedeuten, dass die wirtschaftliche Verwertung des Texts ausschließlich dem Verlag zusteht, weshalb die Klägerin keinen Schadensersatz mehr geltend machen kann.

Der Klägerin ist aufzugeben, ihren Vertrag mit dem Verlag vorzulegen.

Sollte ein solcher Vertrag hier auch tatsächlich vorliegen, dann wäre das Vorgehen von Nolte ziemlich … nun, ziemlich ungeschickt.

 

Auch interessant, was Martina Nolte mit dem Urheberrechts-Hinweis in ihrem Impressum ausschließen will:

Downloads und Kopien, insbesondere von Bildern auf diesen Seiten, sind nicht gestattet. Jede nicht ausdrücklich gestattete Nutzung wird rechtlich verfolgt.

Da allerdings nach ihrer Lesart bereits das Laden in den Arbeitsspeicher eine Kopie darstellt und dieses nirgendwo ausdrücklich gestattet ist, wäre nach dieser Lesart sogar das Betrachten der Seite eine Urheberrechtsverletzung …

 

Da verwundert es auch nicht, dass sie die Standard-AGB vieler Fotografen verwendet, in denen sie auch das Abzeichnen ihrer Fotos untersagen will, was sich aber wohl nur bei speziell arrangierten Fotos durchsetzen ließe.

Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

 

Besonders kundenunfreundlich finde ich dabei diese Regelung: 

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten. 

Aber das sind eben AGB, die man im gleichen Wortlaut auch bei vielen anderen Fotografen findet.

 

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3 Kommentare

Wenn man jetzt auch davon ausgehen könnte, dass die Klage für sie nicht erfolgreich enden wird, rechne ich (wenn es nicht möglich ist, weitere "Tatbestände" ins aktuelle Verfahren hinzuzufügen) damit, dass sich Frau Nolte einen weiteren ihrer Texte aus dem Webblaster abholt und das Prozedere von vorne startet. Es scheint ja, als ob der Blaster in ihren Augen etwas abgrundtief Böses sei.

Wünsche Dir noch viel Erfolg bei der Verhandlung.

Dann wünsche ich Dir, Alvar, viel Glück mit dem Richter. Auf seine Medienkompetenz wird es letztendlich ankommen. Auch hoffe auch mal, dass Du rechtsschutzversichert bist und nicht Frau Nolte noch auf die Idee käme, Dich einfach „Aushungern“ zu lassen.

Lieben Gruß und ich drück’ Dir die Daumen!

Pah!
Da bin ich aber auch mal gespannt. Crazy Story!
RatZE

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