Nun kommt es auch aus Brüssel: der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) will die einzelnen EU-Staaten verpflichten, Internet-Sperren einzuführen.
Zwar bringt der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie einige sinnvolle und unterstützenswerte Forderungen mit. Der vorgeschlagene Rahmenbeschluss fordert in Artikel 18 aber auch Internet-Sperren:
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften die Sperrung des Zugangs von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, anordnen oder auf ähnliche Weise erwirken können; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.
Interessanterweise sieht der Rahmenbeschluss aber einige Sicherungen vor: Beschränkung auf das Nötigste, Information der Inhalteanbieter und die Möglichkeit rechtlich gegen die Sperre vorgehen zu können.
Aber auch hier gilt wieder, abgesehen davon dass die Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie wirkungslos sind: ist eine entsprechende Sperr-Infrastruktur erst einmal eingerichtet, werden die Provider mit Sperr-Wünschen überhäuft werden.
Übrigens: Kandidatenwatch für die Europawahl ist gestartet.
Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang:
Die EU definiert "Kinder" geringfügig anders, nämlich wiederum als "Alle Personen unter 18"!
Wir bekämen also eine Kinder- UND Jugendpornographie-Sperre.
http://blog.beck.de/2009/04/22/gesetzentwurf-zu-internetsperren-im-kabinett-beschlossen#comment-17113