Antwort vom Minister

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Am 7. Dezember wurde bei Spiegel Online ein Interview mit dem rheinland-pfälzischen Innenminister Karl Peter Bruch zum BKA-Gesetz veröffentlicht. Demzufolge reicht es aus, wenn jemand eine E-Mail aus Pakistan erhält, damit er vom BKA verdächtigt wird, in den internationalen Terrorismus verwickelt zu sein.

In einer Mail (siehe unten) fragte ich am 7. Dezember nach, ob er es tatsächlich gut findet, wenn Menschen die E-Mails aus Pakistan bekommen vom BKA als Terror-Verdächtige geführt werden.

 

BKA-Gesetz--Antwort-Info.png

Heute kam die Antwort von Michael Krüger (PDF-Version) aus dem Referat 341 – Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht. Als Word-Dokument BKA-Gese.DOC (8+3!).

Die Antwort ist, trotz einer doch recht polemischen Mail meinerseits, freundlich und sachlich. Leider hat er dabei aber den Kernpunkt meiner Anfrage übersehen: wie kann man jemanden nur deswegen des internationalen Terrorismus verdächtigen, weil ihm jemand aus Pakistan eine E-Mail geschickt hat? Ich erhalte tagtäglich 3000 bis 5000 Spam-Mails (die schon auf dem Server ungesehen im Spam-Ordner landen), wer weiß wieviele davon aus Pakistan dabei sind, weil irgendein Möchtegern-Terrorist seine Windows-Büchste nicht sicher konfiguriert hat und von Spammern genutzt wird ... allein heute waren drei Spams aus Pakistan dabei. Stehe ich nun deswegen schon unter Verdacht, in den internationalen Terrorismus verwickelt zu sein? Und das auch noch mit einer E-Mail-Adresse @a-blast.org …

Nein, ich mache mir nicht wirklich sorgen, aber so manche Verlautbarungen sind doch ein wenig verwunderlich.

 

Hier meine Anfrage und die Antwort:

Date: 7. Dezember 2008 17:50:12 +0100
From: Alvar Freude <alvar@a-blast.org>
To: poststelle@ism.rlp.de
Subject: Herrn Minister Karl Peter Bruch

Sehr geehrter Herr Bruch,

diese Mail könnte auch aus Pakistan kommen.

Eine E-Mail aus Pakistan reicht aus, sagten Sie, um als Verdächtiger von
Online-Durchsuchungen betroffen zu sein. Fänden Sie es also auch
richtig, wenn Sie nach einer entsprechenden Mail von einer
Online-Durchsuchung heimgesucht werden würden?
Ach, wahrscheinlich lesen Sie sowieso keine E-Mails. Betrifft dann ja nur
Ihre Mitarbeiter.


Ihrer Antwort sehe ich gespannt entgegen. Ich bitte darum, in diesem Fall
keine Textbausteine zu verwenden (bzw. durch Ihre Mitarbeiter verwenden
zu lassen), das ist immer so langweilig und unpersönlich.


Grüße
  Alvar Freude

Die Antwort:

Date: 7. Januar 2009 11:28:42 +0100
From: "Krüger, Michael (ISM)" <xxx@ism.polizei.rlp.de>
To: alvar@a-blast.org
Subject: BKA-Gesetz

 <<BKA-Gese.DOC>>

Sehr geehrter Herr Freude,

im Auftrag von Herrn Staatsminister Bruch übersende ich sein
Antwortschreiben auf Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2008.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ministerium des Innern und für Sport
Referat 341 - Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation,
Glücksspielaufsicht Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

Tel.: 06131/16-3829
Fax: 06131/16-173829
Mail: xxx@ism.polizei.rlp.de

 

 

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1 Kommentar

"Dass man in einer Situation, in der eine Person im Verdacht steht, einen Anschlag vorzubereiten, von einer internationalen terroristischen Bedrohungslage auszugehen hat, wenn diese Person eine E-Mail aus Pakistan bekommt, dürfte keiner weiteren Erläuterung bedürfen."

LOL!!

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